Ziel der Arbeit ist es einen Überblick über die Problematik der Handlungen von Subjekten zu bieten, wie es sich durch Hegel in seinem Werk darstellt.
Die Textabschnitte, welche im Fokus dieser Arbeit stehen sollen, sind einerseits aus der Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften (1830) entnommen, in welcher die Thematik bereits unter dem Gesichtspunkt des praktischen Geistes angedacht wird, und andererseits die Abschnitte über Moralität, enthalten in den Grundlinien der Philosophie des Rechts, wobei der Gegenstandsbereich hier detaillierter ausgearbeitet wurde.
Das Augenmerk, der in dieser Arbeit zu behandelnden Abschnitte, liegt auf den Handlungen als Willensäußerungen, welche in diesem Fokus das Medium zur moralischen Selbstbestimmung ausdrücken. Ohne Handlung kann ein Subjekt, wie es in diesem Zusammenhang genannt wird, seinen Willen nicht verwirklichen und somit auch nicht frei sein.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der praktische Geist
2.1. Die Triebe und die Willkür
2.2. Die Glückseligkeit
3. Die Moralität
3.1. Der Vorsatz und die Schuld
3.2. Die Absicht und das Wohl
3.3 Das Gute und das Gewissen
4. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht Hegels Verständnis von Handlungen, die nicht als eigenständige Theorie existieren, sondern in seine Moralitätslehre eingebettet sind. Ziel ist es, einen Überblick über die Problematik der Handlungen von Subjekten zu bieten und aufzuzeigen, wie sich diese im Werk Hegels, insbesondere in der Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften und den Grundlinien der Philosophie des Rechts, darstellt.
- Analyse des Willensbegriffs als Grundlage für Handlungen
- Unterscheidung zwischen Willkür, Glückseligkeit und dem freien Willen
- Erarbeitung der moralischen Dimension von Vorsatz und Absicht
- Reflexion über die Verantwortlichkeit des Subjekts für seine Taten
- Beziehung zwischen Freiheit, Allgemeinheit und dem Guten
Auszug aus dem Buch
3.1. Der Vorsatz und die Schuld
Zunächst wird festgestellt, dass jegliche Handlung eines Subjektes eine Veränderung des bisherigen Seins der betreffenden Sache notwendigerweise nach sich zieht. An ebendieser Veränderung trägt der Wille Schuld. Dies ist insofern eine wichtige Definition seitens Hegels, da die Schuld des Subjektes, die durch den Willen hervorgebracht wird, bereits eingegrenzt wird, nämlich auf die Veränderung der äußeren Umstände. Eine weitere Eingrenzung folgt sogleich, denn in der Veränderung des betreffenden Daseins muss, laut § 115, „das abstrakte Prädikat des Meinigen“ liegen. Die Bestimmung, die daraus hergeleitet werden kann, lautet wie folgt: Vorsatz an einer Handlung kann nur dasjenige sein, was von mir als Subjekt durch Ausdruck meines Willens gewollt wurde.
Die Frage, die aus diesen Überlegungen nun resultiert, ist die der Reichweite der Schuldfähigkeit eines Handelnden. Ist der Urheber einer Tat für alle daraus resultierenden Konsequenzen verantwortlich? Ist beispielsweise ein Erfinder in vollem Maße für alle Schäden, die seine Erfindung hervorbringen kann, verantwortlich?
In § 117 wird diese Schuldfrage näher beleuchtet. Hegel führt zu diesem Zwecke als weiteres Recht des Subjektes den Begriff des „Recht des Wissens“ ein. Dieses Recht besagt, dass der Wille nur das an der Tat als sein Verschulden anerkennen muss, was in seinem Wissensbereich lag und er somit auch nur daran Schuld tragen muss. Das heißt zwar, dass Hegel dem rechteeinfordernden Subjekt zwar zugesteht, über die Konsequenzen seiner Taten im Bilde sein zu müssen, jedoch nicht über ein gewisses Spektrum, eben nur „was davon in seinem Vorsatze lag“.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Einbettung der Handlungstheorie in Hegels Moralitätslehre und definiert den Fokus auf Handlungen als Willensäußerungen zur moralischen Selbstbestimmung.
2. Der praktische Geist: Dieses Kapitel behandelt die wesentlichen Bestimmungen des Willens, insbesondere die Rolle von Trieben, Willkür und der Glückseligkeit für die Entwicklung hin zum wirklich freien Willen.
3. Die Moralität: Das Hauptkapitel untersucht den moralischen Standpunkt als Standpunkt des Willens und analysiert die Momente Vorsatz, Schuld, Absicht, Wohl, das Gute und das Gewissen.
4. Schluss: Der Schluss ordnet die gewonnenen Begrifflichkeiten in den Kontext einer handlungstheoretischen Philosophie ein und betont die zentrale Rolle der Freiheit in Hegels Denken.
Schlüsselwörter
Hegel, Handlungstheorie, Moralität, Wille, Willkür, Glückseligkeit, Vorsatz, Schuld, Absicht, Wohl, Freiheit, Subjektivität, Allgemeinheit, Gewissen, Philosophie des Rechts
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit Hegels Verständnis von Handlungen und wie diese in sein System der Moralität integriert sind.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind der Begriff des Willens, die moralische Verantwortlichkeit, das Recht des subjektiven Willens und die Entwicklung hin zum freien, selbstbestimmten Wesen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, einen systematischen Überblick über Hegels Problematik der Handlungen zu bieten und die zugrunde liegende Struktur seiner praktischen Philosophie zu verdeutlichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die hermeneutische Textanalyse von Primärquellen wie Hegels Enzyklopädie und Grundlinien der Philosophie des Rechts unter Einbeziehung relevanter Sekundärliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Stufen des praktischen Geistes sowie die drei Momente der Handlung: den Vorsatz mit der Frage der Schuld, die Absicht im Hinblick auf das Wohl und schließlich das Gute in Verbindung mit dem Gewissen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Handlungstheorie, Wille, Freiheit, Moralität und Subjektivität charakterisieren.
Wie unterscheidet Hegel zwischen Vorsatz und Absicht?
Während der Vorsatz auf das gewollte Resultat der äußeren Veränderung bezogen ist, umfasst die Absicht die allgemeinere Seite der Handlung, die in einer Kette von Zusammenhängen steht.
Welche Bedeutung hat das „Recht des Wissens“ für die Schuldfähigkeit?
Es besagt, dass ein Subjekt nur für die Konsequenzen einer Tat verantwortlich gemacht werden kann, die in seinem Wissensbereich lagen und dem eigenen Vorsatz entsprachen.
- Arbeit zitieren
- Sina Schikorra (Autor:in), 2010, Handlungen als Willensäußerungen und als Medium zur moralischen Selbstbestimmung. Zur Theorie der Handlungen bei Hegel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/537373