Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Recht am eigenen Bild als Vermögensrecht. Nach einer Einführung in die Thematik werden die bekannten Fälle Paul Dahlke und Marlene Dietrich analysiert und aus den gewonnenen Erkenntnissen werden Schlussfolgerungen für den Umgang mit Bildnissen Prominenter für den Bereich des Marketings und der Werbung gezogen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung
- 1.1 Hintergrund der Kommerzialisierung des Rechts am eigenen Bild
- 1.2 Die Anerkennung des Rechts am eigenen Bild als Vermögensrecht
- 1.3 Die Begrenzung der vermögenswerten Interessen
- 2. BGH Urteil vom 8.05.1956 - Paul Dahlke
- 2.1 Sachverhalt
- 2.2 Tragende Gründe der Entscheidung
- 2.3 Praktische Folgen des Urteils
- 3. BGH Urteil vom 1.12.1999 - Marlene Dietrich
- 3.1 Sachverhalt
- 3.2 Tragende Gründe der Entscheidung
- 3.3 Praktische Folgen des Urteils
- 4. Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit untersucht das Recht am eigenen Bild als Vermögensrecht im Kontext des Marketings. Sie analysiert die historische Entwicklung des Rechts am eigenen Bild und die Anerkennung seines wirtschaftlichen Werts. Darüber hinaus beleuchtet die Arbeit die rechtlichen Rahmenbedingungen für die kommerzielle Nutzung von Bildnissen, insbesondere die Bedeutung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit.
- Die Kommerzialisierung des Rechts am eigenen Bild
- Die Anerkennung des Rechts am eigenen Bild als Vermögensrecht
- Die Begrenzung der vermögensrechtlichen Interessen durch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit
- Die rechtlichen Folgen der kommerziellen Nutzung von Bildnissen
- Die Bedeutung von Gerichtsentscheidungen für die Auslegung des Rechts am eigenen Bild
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel befasst sich mit der Kommerzialisierung des Rechts am eigenen Bild. Es zeigt auf, wie sich der Schutz des Rechts am eigenen Bild von der Abwehr ideeller Rechtsgüter hin zu einer Anerkennung seines wirtschaftlichen Werts entwickelt hat. Das zweite Kapitel analysiert das BGH-Urteil vom 8. Mai 1956 - Paul Dahlke, ein wegweisendes Urteil, das das Recht am eigenen Bild als Vermögensrecht festigte und die Bedeutung der Einwilligung des Abgebildeten für die kommerzielle Nutzung seines Bildnisses betonte. Das dritte Kapitel behandelt das BGH-Urteil vom 1. Dezember 1999 - Marlene Dietrich, das die Abwägung zwischen dem Recht am eigenen Bild und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit beleuchtet.
Schlüsselwörter
Die Arbeit fokussiert auf die zentralen Begriffe des Rechts am eigenen Bild, Persönlichkeitsrecht, Vermögensrecht, Informationsinteresse der Öffentlichkeit, Kommerzialisierung, Werbenutzung und urheberrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Bildnissen. Die Analyse der Rechtsprechung, insbesondere der Entscheidungen des BGH, spielt eine zentrale Rolle.
- Quote paper
- Susanne Kroll (Author), Katharina Möbius (Author), 2005, Das Recht am eigenen Bild als Vermögensrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53738