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Das Recht am eigenen Bild als Vermögensrecht

Title: Das Recht am eigenen Bild als Vermögensrecht

Term Paper , 2005 , 14 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Susanne Kroll (Author), Katharina Möbius (Author)

Business economics - Offline Marketing and Online Marketing
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Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Recht am eigenen Bild als Vermögensrecht. Nach einer Einführung in die Thematik werden die bekannten Fälle Paul Dahlke und Marlene Dietrich analysiert und aus den gewonnenen Erkenntnissen werden Schlussfolgerungen für den Umgang mit Bildnissen Prominenter für den Bereich des Marketings und der Werbung gezogen.

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Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

1.1 Hintergrund der Kommerzialisierung des Rechts am eigenen Bild

1.2 Die Anerkennung des Rechts am eigenen Bild als Vermögensrecht

1.3 Die Begrenzung der vermögenswerten Interessen

2. BGH Urteil vom 8.05.1956 - Paul Dahlke

2.1 Sachverhalt

2.2 Tragende Gründe der Entscheidung

2.3 Praktische Folgen des Urteils

3. BGH Urteil vom 1.12.1999 - Marlene Dietrich

3.1 Sachverhalt

3.2 Tragende Gründe der Entscheidung

3.3 Praktische Folgen des Urteils

4. Schlussbetrachtung

Zielsetzung und thematischer Fokus

Die vorliegende Arbeit untersucht die Entwicklung des Rechts am eigenen Bild hin zu einem anerkannten Vermögensrecht. Dabei wird analysiert, wie die Rechtsprechung, insbesondere anhand der BGH-Urteile „Paul Dahlke“ und „Marlene Dietrich“, den Schutz wirtschaftlicher Interessen an der eigenen Persönlichkeit definiert und wie dieser Schutz auch über den Tod hinaus Geltung erlangt.

  • Evolution des Persönlichkeitsschutzes von ideellen zu vermögensrechtlichen Interessen.
  • Rechtliche Bewertung der kommerziellen Nutzung von Bildnissen bekannter Persönlichkeiten.
  • Die Rolle der Lizenzanalogie bei der Berechnung von Schadensersatzansprüchen.
  • Postmortaler Persönlichkeitsschutz und die erbrechtliche Verankerung kommerzieller Interessen.
  • Implikationen für Marketingstrategien bei der Verwendung von Prominenten-Bildnissen.

Auszug aus dem Buch

1.1 Hintergrund der Kommerzialisierung des Rechts am eigenen Bild

Der Zweck des Bildnisschutzes wurde lange Zeit vorrangig darin gesehen, Eingriffe in ideelle Rechtsgüter wie die Ehre oder das Ansehen abzuwehren. Als Folge der fortschreitenden Entwicklung der visuellen Medien und der damit einhergehenden Kommerzialisierung des Rechts am eigenen Bild ist der Schutz des sich aus den wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten ergebenden Vermögenswertes immer stärker in den Vordergrund getreten. Vor allem im Bereich der Werbung spielt die Vermarktung von Bildnissen bekannter Persönlichkeiten eine große Rolle. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich Persönlichkeitsmerkmale wie das Bildnis ausgezeichnet dafür eignen, auf ein bestimmtes Produkt aufmerksam zu machen oder ihm ein bestimmtes Image zu verleihen, dass mit der Berühmtheit in Verbindung gebracht werden kann. Inzwischen stellt die Vermarktung bekannter Persönlichkeiten sowohl zu Lebzeiten als auch nach ihrem Tode einen bedeutenden wirtschaftlichen Aspekt unserer Gesellschaft dar.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einführung: Dieses Kapitel erläutert die zunehmende Bedeutung des Vermögenswertes des Rechts am eigenen Bild und die Integration kommerzieller Aspekte in die bestehenden Persönlichkeitsrechte.

2. BGH Urteil vom 8.05.1956 - Paul Dahlke: Die Analyse dieses Grundsatzurteils zeigt die erstmalige Anerkennung des Rechts am eigenen Bild als vermögenswertes Ausschließlichkeitsrecht und die Einführung der Lizenzanalogie zur Schadensberechnung.

3. BGH Urteil vom 1.12.1999 - Marlene Dietrich: Dieses Kapitel behandelt die Erweiterung des Persönlichkeitsschutzes auf den postmortalen Bereich und die rechtliche Absicherung der Erben bei unerlaubter kommerzieller Nutzung.

4. Schlussbetrachtung: Die Arbeit resümiert, wie die Rechtsprechung den Persönlichkeitsschutz erfolgreich an moderne gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedingungen angepasst hat.

Schlüsselwörter

Recht am eigenen Bild, Vermögensrecht, Persönlichkeitsrecht, BGH, Paul Dahlke, Marlene Dietrich, Kommerzialisierung, Lizenzanalogie, Schadensersatz, Werberecht, Postmortaler Schutz, Immaterialgüter, Bildnisschutz, Rechtsprechung, Marketing.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtliche Einordnung des Rechts am eigenen Bild als Vermögenswert und wie sich dieser Schutz über die Jahre, insbesondere durch wegweisende BGH-Entscheidungen, entwickelt hat.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen die Unterscheidung zwischen ideellen und vermögensrechtlichen Persönlichkeitsinteressen sowie die rechtlichen Konsequenzen bei unbefugter werblicher Nutzung von Bildern Prominenter.

Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?

Ziel ist es aufzuzeigen, wie das deutsche Recht den Schutz von Persönlichkeitsmerkmalen bei einer kommerziellen Vermarktung, auch über den Tod hinaus, gewährleistet und absichert.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Fallanalyse, indem sie wesentliche höchstrichterliche Entscheidungen (BGH) in ihren Sachverhalten und tragenden Gründen systematisch auswertet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die Urteile „Paul Dahlke“ hinsichtlich des vermögenswerten Ausschließlichkeitsrechts und „Marlene Dietrich“ bezüglich der Vererblichkeit dieser Ansprüche.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zentrale Begriffe sind neben dem Recht am eigenen Bild vor allem Lizenzanalogie, Schadensersatz, postmortaler Schutz und vermögenswerte Bestandteile des Persönlichkeitsrechts.

Warum ist das Urteil zum Fall Paul Dahlke für die Marketingbranche bedeutend?

Es begründete die Praxis, dass für die unbefugte Nutzung eines Bildes zu Werbezwecken Schadensersatz in Höhe einer üblichen Lizenzgebühr gefordert werden kann.

Was ändert sich durch das Marlene Dietrich Urteil für die Rechte von Erben?

Das Urteil stellt klar, dass auch nach dem Tod einer Person kommerzielle Interessen gegen unbefugte Dritte geltend gemacht werden können, was den Nachlass gegen kommerziellen Missbrauch schützt.

Gilt der Schutz der Persönlichkeitsrechte auch, wenn keine langfristige Kooperation angestrebt wurde?

Ja, die Arbeit verdeutlicht, dass auch bei kurzfristigem Einsatz von Bildern ohne Zustimmung Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bestehen, sofern keine legitimen Informationsinteressen der Allgemeinheit vorliegen.

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Details

Title
Das Recht am eigenen Bild als Vermögensrecht
College
Berlin School of Economics and Law
Course
Rechtliche Aspekte des Marketing; 7. Semester
Grade
1,0
Authors
Susanne Kroll (Author), Katharina Möbius (Author)
Publication Year
2005
Pages
14
Catalog Number
V53738
ISBN (eBook)
9783638491051
ISBN (Book)
9783640301034
Language
German
Tags
Recht Bild Vermögensrecht Rechtliche Aspekte Marketing Semester
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Susanne Kroll (Author), Katharina Möbius (Author), 2005, Das Recht am eigenen Bild als Vermögensrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53738
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