Das bedingungslose Grundeinkommen. Eine Chance für die Sozialpolitik?


Term Paper, 2018

23 Pages, Grade: 2,0


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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2. Geschichtlicher Hintergrund

3 Begriffsdefinition
3.1 Das BGE im Vergleich zu den deutschen Sozialleistungen
3.2 Das Grundeinkommen im Vergleich zum Konzept „Solidarisches Bürgergeld“

4 Umsetzungsversuche
4.1 Volksabstimmung in der Schweiz
4.2 Mein Grundeinkommen

5 Die Diskussion

6 Fazit

7 Literatur

1 Einleitung

Das bedingungslose Grundeinkommen (im weiteren BGE genannt) ist aktuell wieder in der politischen Diskussion präsent.

In meiner Hausarbeit möchte ich einen Überblick über dieses viel diskutierte Thema geben.

Zunächst gehe ich auf den geschichtlichen Hintergrund und die Entwicklung des BGE ein.

Weiter wird der Begriff des BGE definiert und gegenüber den bestehenden Sozialsystemen in Deutschland und dem Entwurf des solidarischen Bürgergeldes abgegrenzt.

Im vierten Kapitel gehe ich auf Umsetzungsversuche ein. Als erstes auf die Volksabstimmung zum BGE in der Schweiz und als zweites auf das crowdfundig-basierte Projekt „Mein Grundeinkommen“

Im fünften Kapitel gebe ich einen Überblick über die gängigsten Argumente für und gegen das BGE und wende mich einigen diskutierten Fragen zu.

Es folgt ein abschließendes Fazit.

2. Geschichtlicher Hintergrund

Die Idee hinter dem BGE existiert bereits seit mehreren Jahrhunderten.

Die Grundidee, dass Menschen ein Grundeinkommen zustehen sollte, richtete sich zunächst vorrangig an Bedürftige zur Armutsbekämpfung auf Grund humanistischer Ansätze sowie des christlich-jüdischen Gedankens der Nächstenliebe und fand seit 1516 Erwähnung.1

„Es wäre besser, jeden mit einer Art Lebensunterhalt zu versorgen, damit niemand zu der grausigen Not gezwungen wird, zuerst ein Dieb und dann eine Leiche zu werden“2 Mit diesem Zitat empfielt der Reisende in Morus' Roman Utopia dem Erzbischof von Canterburry die Einführung einer Grundsicherung als Alternative zur Todesstrafe bei Diebstahl von Lebensnotwendigkeiten.

Entscheidend weiterentwickelt wurde der Gedanke des Grundeinkommens von Thomas Paine (1737-1809). Zwar war die Grundidee weiterhin die Bekämpfung von Armut, jedoch sollten alle Bürger mit ihrem 21. Geburtstag eine Einmalzahlung erhalten und ab dem 50sten Lebensjahr eine regelmäßige jährliche Zahlung.3 Diese Zahlungen waren jedoch nicht als Almosen zu Verstehen, sondern folgten der Auffassung, dass der Boden allen Menschen zu gleichen Teilen gehört.4

Weiterentwickelt wurde Paines Idee von Thomas Spence (1750-1840), der eine die Grundversorgung abdeckende regelmäßige Zahlung an alle Bürger befürwortete und als „unveräußerliches Recht jedes Menschen“5 bezeichnete.

Aufbauend auf Paine's Idee forderte auch Fourier ein Grundeinkommen, dass frei von Bedingungen aber eher für die Armen in Form von Naturalien bestimmt war.6

Im Zuge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert wuchs das Bedürfnis nach sozialer Absicherung und einer systematischen Armenhilfe. Im Zuge dieser Entwicklung entstanden in Europa die Sozialversicherungssysteme. In Deutschland ab 1883 eingeführt von Otto von Bismarck.7

Ab 1918 wurde zuerst in England eine echte gesellschaftliche Debatte um ein BGE geführt. Diese wurde beeinflusst durch den Philosophen Bertrand Russel, der sich „für ein die Grundbedürfnisse abdeckendes bedingungsloses Grundeinkommen aussprach.“ (Reuter 2016:12). Er argumentiert für ein Gesellschaftsmodell, dass die Vorteile von Sozialismus und Anarchismus verbindet und ein arbeitsunabhängiges Sozialeinkommen mit einschließt, dass für Notwendigkeiten ausreicht.8

Während der Bürgerrechtsbewegung entbrannte in den 1960er Jahren in den USA eine Debatte um ein allgemeines Grundeinkommen. Federführend in dieser Diskussion forderte Milton Friedman die Einführung einer Negativsteuer. Dieser Begriff „bezeichnet bei Friedman ein auszahlbares, pauschales Steuerguthaben im Rahmen einer linearen Einkommensbesteuerung. Eine auszahlbare Steuergutschrift in Höhe einer Summe >G< besteht in einem linearen Steuernachlass bis zur Höhe >G< für alle Steuerzahler, deren Steuerschuld mindestens bei >G< liegt, und für alle anderen in einer Steuerentlastung und einer Steuertransferleistung in Höhe der Differenz zwischen >G< und der jeweiligen Steuerschuld. [..] Friedman zufolge könne damit das undurchdringliche Regelungsdickicht des bestehenden Systems sozialer Sicherung gelichtet werden.“9

In den 1970er Jahren wurde die Diskussion auch in Europa wieder aufgenommen. Zunächst in Dänemark und den Niederlanden, später auch in Großbritannien, Deutschland und Frankreich. Diese Debatten wurden oft unabhängig voneinander geführt bis schließlich das 1986 gegründete Netzwerk BIEN („Basic Income European Network“) versuchte, die Streiter für ein Grundeinkommen zusammenzubringen. Ähnliche Netzwerke entstanden auch in Süd- und Nordamerika und Südafrika, so das sich BIEN globalisierte zu „Basic Income Earth Network“.10

In verschiedenen Staaten und Regionen gab es über die Jahre versuche, ein BGE einzuführen, allerdings nur regional sowie zeitlich begrenzt, was die Aussagekraft dieser Versuche schmälert.

In Alaska wird seit 1976 aus dem Alaska Permanent Fund abhängig von den Erträgen aus der Erdölförderung jedem Bewohner Alaskas bedingungslos eine jährliche Dividende ausschüttet, die allerdings bei rund 1000 Dollar liegt und somit nicht existenzsichernd ist. In Brasilien gibt es Pläne, die Armenhilfe, die bisher an Gegenleistungen geknüpft ist, zu einem BGE auszubauen. Ein Grundeinkommensprojekt zur Armutsbekämpfung gab es auch in Namibia. Zudem wurde besonders in den 1970ern in den USA sowie in Kanada über das Grundeinkommen diskutiert und es gab erste Pilotprojekte, die allerdings kurzfristig beendet wurden.11

In verschiedenen Ländern wird das BGE nun wieder diskutiert, was z.B. zu einer Volksabstimmung in der Schweiz wie auch einem Pilotprojekt in Finnland führte, welches mit 560€ jedoch auch nicht existenzsichernd angelegt war.

Bisher konnte sich ein existenzsicherndes BGE nirgends durchsetzen, aber die Diskussion darum ist weiterhin hochaktuell.

3 Begriffsdefinition

Die Vorstellungen, wie ein BGE – bzw. eine Annäherung daran - aussehen könnte sind vielfältig. Sie unterscheiden sich z.B. in der Frage, ob sie existenzsichernd und bedingungslos sind aber auch in der Idee, wie ein BGE finanziert werden könnte.

Das Netzwerk Grundeinkommen (der deutsche Zweig des BIEN Netzwerkes) definiert das BGE folgendermaßen:

„Ein Grundeinkommen ist ein Einkommen, das eine politische

Gemeinschaft bedingungslos jedem ihrer Mitglieder gewährt. Es soll

- die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen,
- einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie
- ohne Bedürftigkeitsprüfung und
- ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden.“12

3.1 Das BGE im Vergleich zu den deutschen Sozialleistungen

Nach der Definition des Netzwerk Grundeinkommen unterscheidet sich das BGE grundlegend von den derzeit bestehenden Sozialleistungen in Deutschland, die sich in Fürsorgeleistungen, Versorgungsleistungen und Versicherungsleistungen gliedern.13

Das Prinzip der Fürsorge regelt die Hilfe in Notlagen, setzt also eine Bedürftigkeit voraus. Unter das Fürsorgeprinzip fallen Leistungen wie Wohngeld, Sozialhilfe (bei nicht Erwerbsfähigen) und auch Arbeitslosengeld II (bei Erwerbsfähigen), welches eine aktive Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme voraussetzt und an verschiedene bürokratische Regelungen gebunden ist. Im Falle des nicht regelgerechten Verhaltens von Arbeitslosengeld II-Beziehern folgen Sanktionen in Form von Kürzungen des Regelsatzes.14

Das Versorgungsprinzip richtet sich an Personen, die Entweder Opfer sind, oder besondere Leistungen für die Gemeinschaft erbracht haben. Darunter fallen beispielsweise die Versorgung von Hinterbliebenen von Kriegsopfern sowie Kindergeld und die Beamtenversorgung. Es stellt einen eher kleinen Teil der Sozialleistungen dar.15

Das Versicherungsprinzip „dient der Vorsorge von Notlagen oder Einkommensausfall beispielsweise durch Alter, Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Die Sozialversicherungen unterstützen eine Person in der Regel allerdings nur, wenn diese sich vorher versichert und Beiträge eingezahlt hat [...]. Das Prinzip der Sozialversicherungen unterscheidet sich somit grundlegend vom BGE, weil es weder universell noch bedingungslos ist.“16 Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass alle derzeit bestehenden Sozialleistungen weder universell noch bedingungslos gezahlt werden. Außerdem gilt beim BGE nicht der Haushalt als Berechnungsgrundlage, sondern der einzelne Mensch.17

„Selbst wenn in vielen Grundeinkommensmodellen einige Sozialleistungen wie die Unterstützung bei Krankheit oder Behinderung trotz BGE beibehalten werden, so würden dennoch in der Regel viele der staatlichen Transferleistungen ersetzt werden. Das betrifft besonders Leistungen wie Kindergeld, Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe und womöglich die Rente. Aufgrund der gerade dargestellten enormen Unterschiede zwischen den bisherigen Sozialleistungen und einem BGE, das solche in Teilen ersetzen würde, lässt sich für den Fall der Einführung eines BGE von einem sozialpolitischen „Paradigmenwechsel“ sprechen.“18

3.2 Das Grundeinkommen im Vergleich zum Konzept „Solidarisches Bürgergeld“

Das solidarische Bürgergeld ist ein Konzept des ehemaligen thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus. Es stellt ein bedarfsunabhängiges Grundeinkommen in Höhe des soziokulturellen Existenzminimums dar.

„Grundlage des solidarischen Bürgergeldes ist ein bedingungsloses Grundeinkommen für jeden Bürger in Höhe von 500€ im Monat. Das Bürgergeld soll das soziokulturelle Existenzminimum abdecken. Daneben gibt es eine einheitliche Einkommenssteuer von 25 Prozent auf alle Einkünfte. Grundeinkommen und Einkommenssteuer sind zwei Seiten einer Medaille. Die Verpflichtungen aus der Einkommenssteuer werden mit dem Bürgergeldanspruch verrechnet.“19

Das Bürgergeld wird nach der Formel 25% des Einkommens-500€ = Bürgergeldanspruch oder Steuerschuld Ist der Betrag negativ bekommt man Bürgergeld ausbezahlt, ist der Betrag positiv muss man in dieser Höhe Einkommenssteuer bezahlen. Je niedriger also die eigenen Einkünfte umso höher ist der Auszahlungsbetrag.

Das bestehende Sozialversicherungssystem soll bei diesem Konzept nicht ersetzt werden, sondern durch eine solidarische Steuer- und Sozialpolitik gestärkt werden.20

Zusammenfassend lässt sich also sagen, das Solidarische Bürgergeld ist ein Ansatz eine gerechtere Situation für Erwerbstätige mit niedrigem oder mittlerem Einkommen herzustellen. Der wesentliche Unterschied zum bedingungslosen Grundeinkommen ist, dass es mit seiner Höhe von 500€ de facto nicht existenzsichernd ist.

4 Umsetzungsversuche

Im Folgenden möchte ich exemplarisch auf 2 Umsetzungsversuche eines existenzsichernden BGE eingehen. Als erstes auf die Volksabstimmung in der Schweiz, im Anschluss auf das durch crowd-funding finanzierte Projekt „Mein Grundeinkommen“.

4.1 Volksabstimmung in der Schweiz

2016 hat die Schweiz als weltweit erstes Land, über ein Grundeinkommen abgestimmt.

Der Antrag über den abgestimmt worden ist lautet wie folgt:

„Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 110a bedingungsloses Grundeinkommen

1. Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
2. Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.
3. Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens.“21

Das Schweizer Grundeinkommensmodell schlägt vor, allen in der Schweiz lebenden Menschen einen gleichen Betrag auszuzahlen, unabhängig davon, wie vermögend sie sind und unabhängig von jeglichen Gegenleistungen. „Die finanzielle Sicherheit soll nicht mehr an eine Erwerbsarbeit gebunden sein.“22

Durch das Grundeinkommen sollen die Bürger ihr Leben freier gestalten können und durch den gewonnenen Freiraum motiviert werden, sich für die Gesellschaft zu engagieren. Außerdem sieht die Initiative das BGE als Antwort, auf die zunehmende Technisierung.23

[...]


1 vgl. Reuter 2016:11

2 Morus 2011. In Häni; Kovce 2017:7

3 Vgl. Presse 2010:12

4 Vgl. Reuter 2016:11 und Vgl. Vanderborght; Van Parijs 2005:22

5 Spence 1797:87 in Vanderborght; Van Parijs 2005:23

6 Vgl. Vangerborght; Van Parijs 2005:23

7 Vgl. Reuter 2016:12

8 Vgl. Vanderborght; Van Parijs 2005:26

9 Vanderborght; Van Parijs 2005:29

10 Reuter 2016:13

11 Vgl. Reuter 2016:13f

12 Netzwerk Grundeinkommen 2018

13 Vgl. Reuter 2016:16

14 Vgl Reuter 2016:16

15 Vgl. Reuter 2016:16

16 Reuter 2016:16

17 Vgl. Netzwerk Grundeinkommen 2018

18 Reuter 2016:16-17

19 Althaus 2017

20 Vgl. Althaus 2017

21 Schweizerische Eidgenossenschaft 2016:18

22 Schweizerische Eidgenossenschaft 2016:19

23 Vgl. Schweizerische Eidgenossenschaft 2016:19

Excerpt out of 23 pages

Details

Title
Das bedingungslose Grundeinkommen. Eine Chance für die Sozialpolitik?
College
Niederrhein University of Applied Sciences Mönchengladbach
Course
Sozialpolitik
Grade
2,0
Author
Year
2018
Pages
23
Catalog Number
V538017
ISBN (eBook)
9783346149763
ISBN (Book)
9783346149770
Language
German
Keywords
grundeinkommen, eine, chance, sozialpolitik
Quote paper
Anna Gathmann (Author), 2018, Das bedingungslose Grundeinkommen. Eine Chance für die Sozialpolitik?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/538017

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