Der Wandel des schweizerischen Bankensystems am Beispiel der Schweizerischen Kreditanstalt 1856 bis 1914


Tesis de Máster, 2010

119 Páginas, Calificación: 1.7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Erster Teil: Die Schweizerische Kreditanstalt von ihren Anfängen bis 1882
1. Die Entfaltung des schweizerischen Bankensystems bis 1856
1.1. Von den Anfängen bis zum Wiener Kongress 1815
1.2. Die Zeit vom Wiener Kongress 1815 bis 1848
1.3. Die Bankenstruktur um 1850
2. Alfred Escher und die Gründung der Schweizerischen Kreditanstalt 1856
2.1. Die Person Alfred Escher
2.2. Der Crédit Mobilier als neuer Banktypus
2.3. Gründung und Etablierung
3. Die Förderung des Eisenbahnwesens
3.1. Eine Investition in die Zukunft
3.2. Von der Gotthardbahngesellschaft zur Nordostbahnkrise
4. Förderung von Handel und Industrie
5. Die SKA im Kontext des schweizerischen Bankensystems von 1856-1882
7. Zusammenfassung

C. Zweiter Teil: Die Schweizerische Kreditanstalt von 1883 bis 1914
1. Wandel der schweizerischen Wirtschaftspolitik
2. Verlagerung des Eisenbahngeschäftes nach Südosteuropa und Kleinasien
3. Die Finanzierung von Handel, Industrie und Elektrowirtschaft
4. Die SKA im Kontext des schweizerischen Bankensystems 1883-1914
5. Ausweitung der Geschäftstätigkeit
6. Zusammenfassung

D. Fazit

E. Quellen- und Literaturverzeichnis

F. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

G. Anhang

A. Einleitung

Die Schweiz genießt in der Finanzbranche Weltruf. Obwohl die Anfänge der Schweiz als finanzwirtschaftliche Drehscheibe bis ins 15. Jahrhundert zurückreichen, dauerte die Gründung eidgenössischer Banken noch bis ins späte 18. und frühe 19. Jahrhundert an, waren es doch ursprünglich ausländische Kaufleute, welche auf eidgenössischem Boden mit Geld handelten. Wird die Entwicklung des europäischen Bankensystems im Ganzen betrachtet, so muss die Erkenntnis gewonnen werden, dass sich das schweizerische Bankenwesen im Vergleich zu anderen europäischen Staaten wie Italien, England oder Deutschland erst spät entwickeln konnte.1 Dabei sahen sich christliche Kaufleute im europäischen Geldleihgeschäft – abgesehen von den jüdischen Kaufleuten – bis ins Spätmittelalter hinein durch das kanonische Zinsverbot der katholischen Kirche, der Deklaration des Zinshandels als Wucher, eingeschränkt. Erst im Laufe der italienischen Renaissance konnten sich die ersten Bankiers entfalten.2 In der Tat hing der Bedarf an inländischen Banken stark mit der Kreditnachfrage und den wirtschaftspolitischen Gegebenheiten zusammen. „Der beinahe sprichwörtliche Reichtum der Schweiz ist eine moderne Erscheinung und beruht im wesentlichen auf der erfolgreichen Industrialisierung im 19. Jahrhundert sowie dem Aufbau eines leistungsfähigen Dienstleistungssektors in den Bereichen der Fremdenindustrie sowie des Bank- und Versicherungswesens […].“3

Auf dem Weg von der Gründung der Schweizerischen Kreditanstalt (SKA) im Jahre 1856 bis zum Ausbruch des 1. Weltkrieges 1914 wird die Entfaltung und der Wandel des Bankensystems im wechselvollen Zusammenhang mit den wirtschaftspolitischen und industriellen Entwicklungen erarbeitet. Entstanden als eine der ersten Großbanken in der Schweiz, wurde das Tätigkeitsfeld der SKA derart expandiert, dass sie heute als einer der größten Finanzdienstleister weltweit gilt. Sie trägt seit 1997 den Namen Credit Suisse (CS). Die SKA nimmt aufgrund ihres Einflusses während der Industrialisierung und der Entstehung eines schweizerischen Bankensystems eine wichtige Stellung ein.

In dieser Arbeit gilt es die Leitfrage zu beantworten, welche Faktoren im 19. Jahrhundert zu einem Wandel des schweizerischen Bankensystems geführt haben. Ziel ist es, am Beispiel der Entwicklung und Etablierung der SKA diesen Wandel zu analysieren und aufzuzeigen. Der anvisierte Zeitraum beginnt mit dem Gründungsjahr der Bank 1856 und endet mit dem Ausbruch des 1. Weltkrieges 1914. Die Bezeichnung Credit Suisse wäre für den anvisierten Zeitraum nicht korrekt.

Über das schweizerische Bankensystem und die Geschichte der SKA wurde hinreichend geforscht. Im Jahre 2000 erschien eine Gesamtgeschichte der Schweizerischen Kreditanstalt von Joseph Jung.4 Bereits 1956, zum 100-jährigen Jubiläum der SKA, präsentierte Adolf Jöhr seine Geschichte der SKA in einem sehr umfangreichen und detaillierten Werk.5 Für die gesamtschweizerische Bankenentwicklung sind insbesondere die Werke von August Püntener6 und Franz Ritzmann7 zu nennen. Insbesondere Ritzmann ist es zu verdanken, dass statistische Daten für das 19. Jahrhundert existieren. Zwar beruhen seine Zahlen teilweise auf Schätzungen, jedoch könnte man ohne sie keine Aussage über die Entwicklung des Schweizer Bankensystems treffen. Zudem erlaubt die Statistik einen Vergleich zwischen den einzelnen Banktypen, unter dem Vorbehalt einer gewissen Fehlerquote.

Obwohl umfangreiche Werke für die Entwicklung der SKA im Kontext des schweizerischen Bankensystems existieren, gibt es einen Grund, das Thema um einen neuen Gesichtspunkt zu ergänzen. In keiner Forschungsliteratur wurden die Bedeutung und der Einfluss der Banken im 19. Jahrhundert unter dem Aspekt der Wertschöpfung betrachtet. Denn die Anzahl der Banken allein erlaubt keinen abschließenden Rückschluss darüber, welchen Einfluss die Banken auf die Wertschöpfung hatten. Davon abgesehen ist die Anzahl auch kein vollständiges Maß dafür, dass ein Wandel stattgefunden hat. Zahlenmäßig kann zwar die Aussage getroffen werden, dass Banken entstanden oder liquidiert wurden. Da aber die Erhöhung der Anzahl von Banken nicht notwendigerweise einen größeren Einfluss und somit einen gesamten Wandel nach sich zieht, führt das Weglassen der Wertschöpfung zu einer unzureichenden Analyse.8

Im ersten Teil der Arbeit liegt das Hauptaugenmerk auf der Gründung, Etablierung und Entfaltung der SKA von 1856 bis 1882 im Kontext der gesamtschweizerischen Bankenentwicklung. Dabei beginnt der erste Teil mit einem historischen Abriss der Schweizer Geschichte, da nur im Zusammenhang mit der Entwicklung des Schweizer Bundestaates verständlich wird, weshalb von einer späteren Entfaltung des Schweizer Bankensystems ausgegangen wird. Mit dem Wandel der schweizerischen Wirtschafspolitik in den 1880er Jahren und der Neuausrichtung der SKA beginnt der zweite Teil, in dem der Zeitraum von 1883 bis 1914 behandelt wird.

B. Erster Teil: Die Schweizerische Kreditanstalt von ihren Anfängen bis 1882

1. Die Entfaltung des schweizerischen Bankensystems bis 1856

1.1. Von den Anfängen bis zum Wiener Kongress 1815

Wozu braucht es Banken? Viele Kinder besitzen ein Sparbuch oder Sparkonto, bevor sie überhaupt verstehen können, was eine Bank ist. So könnte daraus die Hypothese formuliert werden, die Banken seien Institutionen, welche den Menschen Sparmöglichkeiten für ihr Geld anböten. Diese Überlegung ist richtig, aber wie sich im weiteren Verlauf der Arbeit zeigen wird, dienen Banken im Allgemeinen nicht nur dem Zweck des Sparens. Korrekter müsste gesagt werden, dass nicht alle Bankenarten diesem Zweck dienen. Jeder, der beispielsweise für den Bau eines Hauses einen Kredit bei der Bank aufgenommen hat, wird sich einer weiteren Funktionsweise bewusst. Wie ein einzelner Mensch kleine Kredite bei einer Bank aufnehmen kann, so gibt es ganze Firmen, welche auf Kredite angewiesen sind. Sogar der Staat braucht Kredite. „Allgemein sind Banken dadurch charakterisiert, dass mit fremden Mitteln Leistungen produziert werden. Eigentliches ‚Produktionsmittel‘ sind die zur Verfügung gestellten Einlagen im weitesten Sinne, während die ‚produzierten Forderungsrechte‘ als ‚Produkte‘ bezeichnet werden können.“10 Aufgrund der zahlreichen möglichen Geschäftsfelder einer Bank, etablierten sich im Laufe der Zeit unterschiedliche Banktypen, welche in den nächsten Kapiteln dargelegt werden. Die Struktur der Banken und ihre Funktionsweise sowie das spezifische Bankgeschäft (u.a. Geldbeschaffung, Investitionstätigkeit, Aktiva und Passiva der Bilanz) werden im Laufe der Arbeit, insbesondere im Zusammenhang mit der Entstehungsgeschichte der SKA detaillierter beschrieben. In diesem Sinne wird auch auf die Bedeutung von Zentralbanken und der erst 1906 gegründeten schweizerischen Nationalbank eingegangen. Doch zunächst sollte ein Blick auf die Anfänge des Bankensystems gelenkt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: 20 Franken "Vreneli"9

Das europäische Bankensystem entstand im 12. Jahrhundert und breitete sich zuallererst in Norditalien aus. Die Ursprünge gehen auf die so genannten Geldwechsler in Genua zurück, welche Gold- und Silbermünzen wogen und zählten. An dieser Stelle muss die grundlegende Bedeutung von Geld als akzeptiertes Zahlungsmittel unterstrichen werden, das als Tauschmittel für den Erwerb von Gütern oder Dienstleistungen diente und heutzutage nicht nur in Form von Münzen oder Bargeld, sondern auch als Wertpapier oder als Plastikgeld (u.a. Kreditkarten) Verwendung findet. Neben den Gold- und Silbermünzen waren ebenso Scheidemünzen im Umlauf. Das sind solche Münzen, deren Materialwert unter dem aufgedruckten, nominellen Wert liegt. Goldmünzen hingegen gehören zu den Kurantmünzen, da ihr materieller Wert dem nominellen entspricht (weshalb sie auch gewogen werden konnten, um den Wert zu vergleichen). Silbermünzen konnten ebenfalls Kurantmünzen sein, manche allerdings gehörten zu den Scheidemünzen, da sie aus einer Legierung aus Silber und Kupfer bestanden. Die Münzen im heutigen Zahlungsverkehr sind ausschließlich Scheidemünzen.

Jedenfalls fand der Geldwechsel bereits in griechischer und römischer Antike statt, sowohl auf dem europäischen wie auch auf dem asiatischen Kontinent. Allerdings kann in dieser Zeit noch nicht von einem institutionellen Geldwechsel gesprochen werden. Basis für die Etablierung der Geldwechsler waren die aufkommenden italienischen und französischen Messen. Der Geldwechsel war deshalb so wichtig, weil die Handhabung der unterschiedlichen Währungen (u.a. Gulden, Taler, Lire, Pfund Sterling, Livre) für einen wichtiger werdenden Handel problematisch wurden. Außerdem war der Geldtransport einer beträchtlichen Gefahr ausgesetzt. Dazu kam der wechselrechtliche Schutz, der für die Kaufleute eine Notwendigkeit darstellte. Es existierten Messegerichte und spezielle Zahltage. Gläubiger konnten so ihre Forderungen geltend machen, zahlte der Schuldner nicht rechtzeitig sein Geld zurück. Ab dem 14. Jahrhundert fand der Geldwechsel per Urkunde, den so genannten Wechselbriefen, Anwendung.11 „Seit dem Mittelalter war der Wechsel als Transferinstrument das Surrogat [gleichwertiger Ersatz] für Edelmetall, dem allein akzeptierten Zahlungsmittel im überregionalen Zahlungsverkehr.“12 Selbstverständlich konnte der Wechsel nur deshalb im überregionalen Zahlungsverkehr akzeptiert werden, da er von entsprechenden Korrespondenzstellen in anderen Finanzplätzen akzeptiert oder ausbezahlt wurde.13

Aufgrund dessen, dass die Kaufleute den Wechsel ebenso für die Begleichung von Schulden oder als Kreditmittel anstrebten, wurde im 17. Jahrhundert das Indossament (von it. in dosso, auf der Rückseite) eingeführt.14 „Das I[ndossament] besteht aus einem vom Indossanten unterzeichneten Übertragungsvermerk auf der Rückseite (in dosso) der Urkunde […] und ist eine Anweisung an den Schuldner, die Summe an den neuen Berechtigten, an welchen das Wertpapier indossiert wird, zu zahlen.“15 Die Bezeichnung „Wechsel“ erhielt die Bedeutung einer Urkunde, deren Definition heutzutage bankenrechtlich festgelegt ist: „Der W[echsel] ist eine schriftliche, aber befristete, abstrakte Zahlungsverpflichtung, die in einer besonderen, gesetzlich bestimmten Form eingegangen wird und Wertpapiercharakter hat. […] Im heutigen Handelsverkehr ist der W. vor allem Kreditinstrument. Er dient dazu, dem Käufer einer Ware Stundung des Kaufpreises zu verschaffen, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Ware weiterverkauft und bezahlt ist.“16 Wertpapiercharakter hat der Wechsel deshalb, weil die Zahlungsverpflichtung in Form einer Urkunde schriftlich niedergeschrieben und geltend gemacht wird. Der Wechsel im Sinne der Urkunde gilt als das erste Wertpapier überhaupt. So ist der Wechsel als Wertpapier vom Vorgang des Geldwechselns zu unterscheiden. Obwohl die katholische Kirche die Kreditvergabe auf Basis von Zinsen als Wucher deklarierte und somit verbot, bediente sie sich des Wechsels, da sie darin eine gefahrenlose Geldtransaktion sah. So konnten dank des Wechsels Unsummen an Geld von Teilen aus Europa nach Rom unter Schutz übertragen werden. Dass die Kaufleute für den Wechsel ebenfalls Zinsen erhoben, spielte dabei eine untergeordnete Rolle, da diese als Wechselumlagen deklariert wurden.

Die Vergabe von Krediten war im Mittelalter das Geschäft jüdischer Kaufleute, da den Christen das Ausleihen von Geld gegen Zinsen per kirchlichem Edikt untersagt war. Da der Wechsel de facto geduldet und verwendet wurde, übernahmen einige italienische Christen aus piemontesischen Städten wie Asti und Chieri, die Lombarden, die Aufgabe der Kreditvergabe und richteten in verschiedenen Ländern Niederlassungen, sogenannte casanes ein, welche in enger Verbindung mit ihrem Mutterinstitut standen. Am dichtesten war ihr Netz in der südlichen Schweiz, sie fanden sich aber auch in Genf, Basel, ferner auch Bern und weiteren Städten vor. Ihre Kunden waren der niedere Adel, Handwerker, Krämer (Kleinhändler), aber auch Bauern. Wie die jüdischen Geschäftsleute oder Kawertschen (Kaufleute aus der französischen Stadt Cahors) waren die Lombarden noch keine Führer von Großbanken, welche Kredite im großen Rahmen verliehen.17 Der Handel mit Geld im größeren Rahmen entwickelte sich in der Renaissance. Die ersten Bankiers findet man im 13. Jahrhundert. Ihr Gewerbe bestand darin, Geldsummen an andere Orte zu überweisen; dabei erwarben sie für jede Übermittlung einen Profit. Es ist bekannt, dass die katholische Kirche sich nicht nur des Wechsels, sondern ebenso der Kredite christlicher Kaufleute bediente. Die Familie der Medici – eine der damals bekanntesten Bankiersfamilien – besaß die größte Bankgesellschaft der italienischen Renaissance. Die Kunden solcher Bankiers waren neben der katholischen Kirche ebenso Fürsten, ja sogar ganze Städte. Die Gewinnspanne der Kaufleute war aufgrund der beträchtlichen Geldmenge sehr hoch.18 Der Aufstieg der italienischen Bankiers ermöglichte der Stadt Genf zwischen 1420 und 1464, dank ihrer für die ausländischen Großkaufleute geografisch günstigen Lage, die Entfaltung zu einem der wichtigsten Finanzplätze Europas. Insbesondere die Handelsmessen waren von enormer Bedeutung. Dabei spielte die Stadt nicht nur als Finanzplatz, sondern auch als Warenumschlagplatz eine wichtige Rolle. So wurde unter anderem mit Textilien (insbesondere Baumwolle), Pelzen, Leder, Metallen, Nahrungsmitteln, Waffen und Gewürzen gehandelt.19 Als der französische König Ludwig XI. 1462 seinen Untertanen und Händlern, die das französische Staatsgebiet überquerten, die Reise nach Genf verbot und das Handelszentrum nach Lyon verlagert wurde, sahen sich die Genfer Messen dem Untergang geweiht, bis im 18. Jahrhundert die ersten eidgenössischen Privatbanken entstanden.20 Somit beherrschten die Florentiner Geschäftsleute im 15. Jahrhundert die internationalen Finanzgeschäfte, in Verbindung mit den Venezianern und Genuesen.21 Genf spielte allerdings nur eine mittelbare Rolle, da die erfahrenen Kaufleute und die Banken ausländisch waren. Zu dieser Zeit existierte noch kein Schweizer Bundestaat und die heutige Schweiz gehörte im 15. Jahrhundert noch zum Heiligen Römischen Reich (HRR).

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Abb. 2: Der Rütlischwur 1291 (1891), Jean Renggli der Ältere (Öl auf Leinwand, Stadt Luzern)22

Die Ursprünge der heutigen Schweiz gehen bis 1291 zurück. Nach dem Tode des habsburgischen Königs Rudolf I. von Habsburg – dem ersten römisch-deutschen König aus dem Hause Habsburg – schlossen die Länder Uri, Schwyz und Unterwalden Anfang August 1291 einen Bund, der bis heute schriftlich überliefert und als Bundesbrief bekannt ist. Der Zweck des Bundes war die Sicherung des Landfriedensschutzes vor äußeren Gefahren. Die Legende um Wilhelm Tell, den Apfelschuss und den Rütlischwur galt über lange Zeit als Gründungsakt der Eidgenossenschaft. Heute wird der um Anfang August verfasste Bund, dessen genaues Datum nicht bestimmbar ist, jährlich mit dem offiziellen Nationalfeiertag am 1. August gefeiert.23 In Abbildung 2 ist ein Gemälde von Jean Renggli zum Rütlischwur zu sehen. Der Legende nach soll der Bund von Vertretern der drei Urkantone auf dem Berg Rütli (Kanton Uri) beschlossen worden sein. Der geschworene Eid sollte sich bereits 1315 als sinnvoll erweisen, als am 15. November desselben Jahres die erste Schlacht zwischen Eidgenossen und Habsburgern bei Morgarten (Kanton Zug, Ostschweiz) stattfand – mit einer Niederlage der habsburgischen Truppen. Die erfolgte Bundeserneuerung am 9. Dezember 1315 stärkte den Zusammenhalt der Eidgenossen.24 Die Eidgenossen sahen sich in den folgenden Jahrzehnten mit mehreren kriegerischen Auseinandersetzungen gegen die Habsburger konfrontiert, bewiesen dennoch ihre Stärke in der Schlacht bei Sempach 1386, im Waldshuterkrieg 1468 und gegen das Herzogtum Burgund in den Burgunderkriegen 1474 und 1477. Mit ihrer Kampfkraft etablierten sich die Eidgenossen zur vorherrschenden Macht im süddeutschen Raum. Im Schwaben- bzw. Schweizerkrieg 1499, als die Eidgenossen die Oberhand gegen die Truppen Maximilians I. von Habsburg, König des HRR behielten, sah sich der König im Frieden zu Basel gezwungen, die Autonomie der Eidgenossen zu akzeptieren.25

Die vorläufige Friedenszeit sowie die Verlagerung des Finanzdrehpunktes von Oberitalien nach Nordwesteuropa veränderten den europäischen Finanzmarkt nachhaltig. Die Eidgenossen, welche bis dahin nur Nutznießer gewesen waren, sahen die Möglichkeit gekommen, aktiv am Finanzdienstleistungsgeschäft teilzunehmen.26 Der Bau der Basler Rheinbrücke 1225 (heute Mittlere Brücke), finanziert durch jüdische Geschäftsleute, verband den linksrheinischen Stadtteil Großbasel mit dem rechtsrheinisch gelegenen Kleinbasel. Dieser älteste noch existierende Brückenübergang über den Rhein bedeutete eine Verbesserung der Transitroute von Norden nach Süden, wesentlich für den seit dem 13. Jahrhundert bestehenden Gotthardübergang. Die Wichtigkeit des Gotthardtunnels wird sich in Kapitel 3.2. zeigen.27 1474 schuf Basel – nachdem die Stadt in den Jahren zuvor von der Pest heimgesucht worden war – einen Stadtwechsel, welcher die bisherigen Geldwechslerläden ersetzte. Der Stadtwechsel verstand sich als Finanzinstitut mit folgenden Dienstleistungen: Geldeinlagen gegen Zinszahlung, Gewährung von Darlehen, Transaktion von Geldern, ab 1574 auch Vermögensverwaltungen. Es wurde 1533 verstaatlicht und um 1746 aufgrund großer Verluste liquidiert. Da der Basler Bank jegliche spekulativen Geschäfte untersagt waren, geriet sie auch nicht in den Sog der Konkurswelle Mitte des 16. Jahrhunderts. Die geografischen Lage der Stadt am Rheinknie sowie die aufblühenden Finanz- und Handelsgeschäfte, zu erwähnen die aufsteigende Papierindustrie, welche zu einem bedeutenden Lieferanten des Buchdruckes wurde28, ließen die Stadt im 16. und 17. Jahrhundert einen beträchtlichen Reichtum anhäufen. Hervorzuheben ist die Zahlungsbereitschaft der französischen Könige. So „[…] haben ihnen allein die französischen Könige von 1517 bis 1612 zwischen 3,6 und 4,7 Millionen Goldkronen (etwa 12 bis 16 Tonnen Feingold) ausbezahlt, und dies nur für das Recht der Truppenaushebung, also ohne den eigentlichen Sold und die Pensionen der Söldner.“29 Die Schweiz hatte bis zum Wiener Kongress 1815 weder eine neutrale Haltung noch eine anerkannte Neutralität. Das große Vermögen stammte anfänglich zum einen Teil aus dem Söldnergeschäft mit den Reisläufern, den eidgenössischen Söldnern im Dienste europäischer Herrscher. Der andere erhebliche Teil aus dem Handel.

Die von Martin Luther 1517 eingeleitete Reformation fand wie in ganz Europa auch in der heutigen Schweiz ihre Anhänger. „Die von Huldrych Zwingli […] eingeleitete Umwälzung der theologischen und kirchlichen Verhältnisse in Zürich stellte die Eidgenossenschaft auf die denkbar härteste Probe: Konnte der als Schwurgemeinschaft auf der Grundlage gemeinsamer Werte deklarierte Bund mit zwei sich wechselseitig verteufelnden Glaubenssystemen fortbestehen?“30 Der Kanton Zürich gehörte bereits seit 1351

zur Eidgenossenschaft, so bedeutete die Umwälzung des Glaubenssystems ebenso eine politische Gefahr für die Solidarität zwischen den Kantonen. Um die Mitte des 16. Jahrhunderts etablierte sich die Stadt Genf als „europäisches Missionszentrum des Protestantismus“31. Der aus Frankreich stammende Jean Calvin begründete mit seiner als Calvinismus bekannten Lehre eine weitere Reformationswelle mit der „Hochburg“ Genf.

Politische Hegemonialbestrebungen sowie Glaubenskonflikte mündeten letztlich in den von 1618 bis 1648 dauernden Dreißigjährigen Krieg. Die Eidgenossenschaft konnte ihr Territorium aus dem Krieg heraushalten, sicherte sich dennoch ökonomische Vorteile durch die Lieferung günstiger Agrarprodukte, welche infolge kriegsbedingter Ernteausfälle in ausländischen Territorien zur Mangelware geworden waren.32 Im Westfälischen Frieden von 1648 konnte die Eidgenossenschaft – vertreten durch den Basler Bürgermeister Johann Rudolf Wettstein – am 24. Oktober 1648 die offizielle Anerkennung der eidgenössischen Unabhängigkeit und die Loslösung vom HRR erwirken. Die Kämpfe zwischen Katholiken und Protestanten fanden allerdings auf eidgenössischem Boden noch kein Ende. Es folgten die Villmergerkriege in den Jahren 1656 und 1712. Bei der zweiten Schlacht dieses Krieges konnten die Protestanten einen Sieg davontragen und die katholische Hegemonie insbesondere in den Gemeinen Herrschaften, den von den 13 Orten verwalteten Vogteien, durchbrechen. Die 13 Orte waren diejenigen Kantone, aus welchen die Alte Eidgenossenschaft bis 1798 bestand und in Abbildung 3 zu sehen sind.

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Abb. 3: Die Schweizer Eidgenossenschaft 1315-1513.33

Der Weg zur Gründung des modernen Schweizer Bundestaates am 12. September 1848 sollte noch über 100 Jahre auf sich warten lassen. Folgenreiche, politische Reformen traten bis zum Ausbruch der Französischen Revolution am 14. Juli 1789 nicht auf.

Die neuzeitliche Eroberungspolitik zahlreicher europäischer Länder wie England, Frankreich und den Niederlanden kostete Unsummen an Geld – welche in Form von Krediten vergeben wurden. Daraus resultierten große Staatsschulden, an denen die Banken der besagten Länder verdienten oder im Falle eines Staatsbankrotts zu Fall gingen. So passierte es der englischen Goldschmiede (welche 1694 in die Bank of England überging), die nach dem Staatsbankrott von 1672 ebenfalls Konkurs anmelden musste.34 Unter dem genannten Aspekt betrachtet, bestanden für die Schweiz weder eine Kreditnachfrage noch ein Anlass zur Staatsverschuldung. Das zunftmäßig organisierte Handwerk konnte sich über lange Zeit selbst finanzieren. Da kleine Kredite von Geldwechslern gewährt wurden, bestand vorerst keine Notwendigkeit für die Gründung staatlicher Banken.35

Beachtenswert ist die Tatsache, dass die Eidgenossenschaft aus den europäischen Kriegen keine Verluste, sondern Gewinn gemacht hatte, ohne selbst in direkter Weise (abgesehen von den Solddiensten) in den Kriegen involviert gewesen zu sein. Ein großer Teil der aus dem Ausland stammenden Kapitulations- und Pensionsgelder sowie die Einkünfte der eidgenössischen Städte aus den Untertanengebieten ließen einen bemerkenswerten Staatsschatz anhäufen. „So konnte es nicht ausbleiben, dass sich im Laufe der Jahrhunderte in den Händen des Patriziates ein Kapitalreichtum ansammelte, der im Ausland Erstaunen erregte und im Inland Anlagesorgen bereitete.“36 Kaufleute aus St. Gallen, Zürich, Basel und Genf, ferner auch Bern, Lausanne und Neuenburg konzentrierten sich in den folgenden Jahrzehnten vermehrt auf Geldspekulation, was im 18. Jahrhundert zur Entstehung der ersten eidgenössischen Privatbanken auf schweizerischem Boden führte. Ihre Kundschaft waren Mitglieder des Großbürgertums aus ganz Europa. Geldwechsel, Geldüberweisungen, Vermögensverwaltung, Zeichnung von Obligationen des Staates und der Handelskompanien auf Rechnung der Klienten bildeten ihre Haupttätigkeitsfelder.37 Mit Obligation ist eine festverzinsliche Schuldverpflichtung in Wertpapierform gemeint. Obligationen dienen dem Zweck der mittel- und langfristigen Geldbeschaffung und haben eine bestimmte Laufzeit. Während dieser Laufzeit muss der Schuldner, der das Geld erhält, einen bestimmten Zins zahlen. Nach Ablauf der Laufzeit muss er den Nennwert zurückzahlen.38 Kurzfristige Geldanlagen waren für Privatbanken untypisch, da es einen Kapitelüberfluss gab. Um dem Kapitalüberfluss entgegenzuwirken und damit die sinkenden Zinsen sowie eine Steigerung der Bodenpreise zu verhindern, gründete die Zürcher Regierung 1755 eine staatliche Zinskommission unter der Aufsicht des Magistraten Johann Jakob Leu, welche den übermäßigen Staatsschatz in internationalen Umlauf bringen sollte. Die später daraus hervorgegangene Aktiengesellschaft Leu & Co. ist heute Teil der UBS.39

Die Privatbankiers der Schweiz fanden ihr Betätigungsfeld im Ausland. Insbesondere die Genfer Bankhäuser waren im Ausland stark vertreten. In Paris war es Jacques Mallet, in Lyon Benjamin Delessert und in London Mestrezat. Von Zürich aus wurde das Bankhaus Usteri, Ott, Escher & Cie. (1786) mit der Tochtergesellschaft Rougemont, Hottinguer & Co. in Paris vertreten.40 Als sich Ende des 18. Jahrhunderts die französischen Revolutionsarmeen unter der Führung des Generals Napoleon Bonaparte in Europa verbreiteten und die linksrheinischen Gebiete Deutschlands sowie Nord- und Mittelitaliens besetzten, blieb die Eroberung der Schweiz nur eine Frage der Zeit. Deshalb wurde 1798 unter dem Einfluss der napoleonischen Invasion die Helvetische Republik gegründet. Sie war ein Einheitsstaat, untergliedert in 22 neue Kantone. Die neue Republik brachte keine innenpolitische Stabilität, weshalb durch die Mediationsakte vom 19. Februar 1803 die Einheit aufgelöst und die Autorität der Kantone wiederhergestellt wurde.41 Nach der Niederlage Napoleons folgte die Neuordnung Europas im Rahmen des Wiener Kongresses 1815.

1.2. Die Zeit vom Wiener Kongress 1815 bis 1848

Um die Souveränität und Unabhängigkeit der Kantone zu bestärken, schlossen die Eidgenossen am 7. August 1815 einen Bundesvertrag, welcher die als Restauration bezeichneten Jahre bis 1848 einläutete. Der fünfzehn Artikel umfassende Bundesvertrag vom 7. August 1815 besiegelte den Zusammenschluss von nun 24 Kantonen zu einem Bund souveräner Staaten. Der Bundesvertrag war noch keine Verfassung, allerdings wurde die ohnehin geltende Souveränität und Unabhängigkeit der Kantone bestärkt. Der Bundesvertrag ersetzte die von Napoleon erarbeitete Mediationsakte. Die Tagsatzung entschied über Krieg und Frieden, sowie über Bündnisse und Handelsabkommen mit ausländischen Staaten. Die anerkannte und verpflichtende Neutralität der Schweiz war das Ergebnis des Wiener Kongresses 1815, basierend auf dem Beschluss der Siegermächte Preußen, Russland, England und Österreich.42 Die in Folge des napoleonischen Einflusses eingeführte Gewerbefreiheit in der um 1798 bestehenden Helvetischen Republik und die wachsende Nachfrage nach Baumwolle und Baumwollerzeugnissen förderten die ersten Mechanisierungsversuche in Produktionsbelangen. Der erste schweizerische Wirtschaftszweig, welcher mechanisiert wurde, war die Baumwollproduktion. Sie gab an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert den Anstoß zur Industrialisierung. Bereits vor 1780 stand die Eidgenossenschaft auf Platz zwei der baumwollproduzierenden Länder (hinter England) und das sogar in einer Zeit, in der die Baumwollproduktion eine Hochblüte erlebte.43 Die Versuche, englische Webstühle nachzubauen, schlugen anfangs fehl, bis der aus dem Kanton Waadt stammende Marc-Antoine Pellis zusammen mit zwei englischen Mechanikern in seiner St. Galler Spinnerei 1801 die erste Spinnmaschine erfolgreich bauen konnte.44 Diese noch von Hand betriebene Spinnmaschine brachte noch nicht den großen Durchbruch, aber zumindest einen Anstoß zur Mechanisierung. So gründeten Pellis und weitere Geschäftsleute Ende 1802 die Spinnerei Hard bei Wülfingen, welche mit Wasserkraft betrieben wurde. Es folgten weitere Unternehmensgründungen. Nennenswert ist die von Hans Caspar Escher zusammen mit Salomon von Wyss gegründete Escher Wyss & Co. (heute Teil der Sulzer AG). Die neu gegründete Firma war keine Spinnweberei, sondern sie spezialisierte sich auf die Produktion von Spinnmaschinen und läutete damit die schweizerische Maschinenindustrie ein. Da die Baumwolle aus der Levante kam, musste sie über die italienischen Häfen Livorno und Genua transportiert werden, später auch über Marseille. Die französischen Straßenzölle waren ursprünglich sehr hoch, bis die französische Regierung ein Transitprivileg für Importe nach Genf beschoss. Die Folge war ein rasanter Aufstieg der Genfer Kaufleute für Baumwolle. Dieser Aufschwung setzte sich in der Region Zürich fort und schließlich in der gesamten Schweiz. Hauptabsatzland blieb Frankreich.45

Einen weiteren wichtigen Industriezweig bildete die Leinenherstellung, deren Absätze in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zurückgingen. Aufgrund der fehlenden Mechanisierung von Leinen in der Schweiz gewannen die englischen und belgischen Leinenhersteller an Marktanteilen. Die Wolltuchindustrie erlebte zwischen 1820 und 1840 eine teilweise Mechanisierung durch die Wollspinnerei, allerdings wurde durch sie nur die lokale Nachfrage gedeckt. Die Seidenindustrie entwickelte sich stetig weiter, besonders in Zürich, welche eine gesamtschweizerische Deckung der Nachfrage erfüllen konnte. Doch besonders für Basel bildete die Seidenbandweberei das gesamte 19. Jahrhundert lang eine Quelle des Reichtums. Basel war weltweit führend in diesem Industriezweig.46 Die bereits etablierte Uhrenindustrie wuchs ebenfalls, insbesondere die Produktion von Luxusuhren.47

Summa summarum lässt sich die bemerkenswerte Schlussfolgerung ziehen, dass „[…] nach 1830 von allen europäischen Ländern die Schweiz pro Einwohner den höchsten Wert exportiert, demnach verhältnismäßig die höchste Produktivität besitzt […]“.48 Eine Tatsache, welche eindeutig beweist, dass die Schweiz in der Mitte des 19. Jahrhunderts zu den industrialisiertesten und hochentwickeltsten Ländern der Welt gehörte. Die boomende Industrie in der Schweiz förderte die Entfaltung des Bankenwesens, nicht zuletzt wegen der sich erhöhenden Kreditnachfrage. Es wurde im vorhergehenden Kapitel die Erkenntnis gewonnen, dass Privatbanken das Vermögen reicher Privatleute und einen großen Teil des schweizerischen Privatvermögens verwalteten, welches im Ausland angelegt wurde. Es kam folglich dem schweizerischen inländischen Kreislauf nicht zugute. Im 18. Jahrhundert bildete sich in Basel, Zürich und Genf ein erster Kreis von Verlegern, Fernkaufleuten und Finanziers mit internationalen Beziehungen. Diese orientierten sich an internationalen, nicht an heimischen Märkten.49 Vertriebene Hugenotten, welche in die Schweiz einwanderten, pflegten im 18. Jahrhundert enge finanzielle und kommerzielle Beziehungen nach Genf und Paris („hugenottische Internationale“). Handelshäuser in Basel verdienten am Sklavenhandel und hatten in Napoleonischer Zeit gelegentlich auch französische Korsaren ausgerüstet.

Ab 1820 stieg die Nachfrage nach Kredit für den Erwerb und Bau industrieller Anlagen. Darüber hinaus gab es immer mehr Leute, welche nicht zum Großbürgertum gehörten, aber trotzdem nach einer Möglichkeit suchten ihr Vermögen gewinnbringend anzulegen.50 Die vermehrte Kreditnachfrage der Menschen, die ihr kleines Vermögen sicher anzulegen wünschten, erwirkten die Gründung der ersten Sparkassen in der Schweiz. So entstanden 1805 und 1820 die ersten Sparkassen in Zürich. Sie orientierten sich vornehmlich an den Bedürfnissen von Bauern, Handwerkern und Geschäftsleuten des Kleinbürgertums. Später kamen die Raiffeisen-Banken deutscher Herkunft hinzu. Ihre Auflage war es, dass die in einer Gemeinde eingezahlten Beträge nur wieder den Einwohnern der gleichen Gemeinde zur Verfügung stehen durften. Schweizerische Kantonalbanken entstanden ab 1834 im Kanton Bern und 1846 im Kanton Waadt. Diese fungierten erst einmal nur als Hypotheken- und Gewerbekreditanstalten und waren weniger im Spekulationsgeschäft tätig. Kontrolliert und gebürgt hat für die Kantonalbanken der entsprechende Kanton.51

Der nach dem Sonderbundskrieg von 1847 geforderten Reform des Staatenbundes folgte die Bundesverfassung, welche die Schweiz als parlamentarischen Bundestaat konstituierte. Der Sonderbundskrieg – der letzte bewaffnete Konflikt auf schweizerischem Boden – war ein Krieg zwischen den konservativen, katholisch regierten Kantonen Uri, Schwyz, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Zug, Freiburg und Wallis und den restlichen, liberalen, nach einem Bundesstaat strebenden Kantonen. Die Truppen der katholischen Seite mussten eine Niederlage hinnehmen, weshalb es 1848 zur Gründung des Bundesstaates Schweiz kam.52

Am 6. November 1848 trat die aus den kantonalen Wahlen hervorgegangene Bundesversammlung in Bern zusammen, welche die sieben Bundesräte und den Bundesrichter wählte. Jeder Bundesrat bekleidete jeweils ein Departement, wobei ein Bundespräsident gewählt wurde, der für die Zeitdauer eines Jahres die Schweiz nach außen vertrat. Die Gewaltentrennung in Legislative, Exekutive und Judikative vollzog sich sowohl auf Bundesebene wie auch auf kantonaler Ebene. So wie heute bildeten der Bundesrat auf Bundesebene und der Regierungsrat auf kantonaler Ebene das Exekutivorgan, der Nationalrat bzw. der Ständerat das legislative Organ. Die Bundesverfassung von 1848 konstituierte die Eidgenossenschaft zu einer Einheit, welche auf föderalistischer Basis mit weiterhin autonomen Kantonen existierte. Die Bildung und Finanzen sowie die Gesetzgebung auf kantonaler Ebene oblagen den Kantonen selbst. Wichtige Neuerungen erbrachte die Bundesverfassung in Bezug auf die Vereinheitlichung der Währung. Zuvor waren als Währungen in der Ostschweiz der Gulden und in der Westschweiz der (französische) Franken akzeptiert, bis der Gulden am 26. April 1850 mit 64 zu 36 Stimmen abgeschafft wurde. Mit der Bundesverfassung von 1848 wurde das alleinige Recht zur Münzprägung dem Bund übertragen.53 Mit dem Münzgesetz vom 7. Mai 1850 wurde der Silberfranken eingeführt. Die Münzen des Schweizer Frankens waren reine Silbermünzen, Goldmünzen durften per Gesetz nicht geprägt werden. Die Münzen unter 50 Rappen bestanden aus Nickel- und Kupfer. Die auf dem gleichen Münzfuß basierenden französischen, belgischen und italienischen Münzen wurden ebenfalls als gesetzliche Zahlungsmittel akzeptiert. In den ersten Jahren kursierten zum großen Teil französische Münzen, da es billiger war diese aus Frankreich zu beziehen als in der Schweiz zu prägen. Diese Abhängigkeit wurde der Schweiz schon bald zum Verhängnis.

Aufgrund der Erschließung neuer Goldvorkommen in Kalifornien und Australien kam es zu einem Anstieg des Goldangebotes und infolgedessen zu einem Rückgang des Goldpreises. Die Folgen: Frankreich hatte eine Doppelwährung und gab aus Rentabilitätsgründen den Goldmünzen Vorrang, sodass in der Konsequenz die Silbermünzen nach und nach aus dem Verkehr gezogen wurden. Dies führte in der Schweiz zu einem Mangel an Silbergeld. Der Bund sah sich 1860 gezwungen, die französischen Goldmünzen als gesetzliches Zahlungsmittel zuzulassen und den Silbergehalt der schweizerischen Münzen herabzusetzen.

Als die Schweiz 1865 der Lateinischen Münzunion beitrat (mit den Vertragspartnern Frankreich, Italien, Belgien und ab 1868 auch Griechenland) mit dem Ziel, ein einheitliches Währungssystem zu schaffen, wurde ein Bimetallismus eingeführt und die Paritäten der Gold- als auch der Silbermünzen festgesetzt. Da aber Münzen mit Edelmetallgehalt den Schwankungen von Edelmetallpreisen unterworfen sind, kam es in den 1870er Jahren zu einem Sinken des Silberpreises. Die Folge war das Verschwinden von Goldmünzen und die Verbreitung von Silbermünzen. Als Reaktion darauf wurde nach der Währungskonferenz von 1874 in Paris die Prägung von Silbermünzen kontingentiert.54 Desweiteren herrschte fortan ein liberaler Zolltarif, der im Gegensatz zu den ausländischen Zöllen relativ gering war. Das Zollgesetz trat am 30. Juni 1849 in Kraft. Die Verstaatlichung des Post- und Telegraphenwesens sowie die Festlegung, dass Handelsverträge mit dem Ausland einzig Sache des Bundes seien, ergänzte die Autonomie des Bundes und schwächte diejenige der Kantone. Eine der wichtigen Bestimmungen war die Gewährleistung individueller Rechte und Freiheiten für den Schweizer Bürger, die zum ersten Mal in einer eidgenössischen Verfassung schriftlich formuliert wurde.55

Es lässt sich zusammenfassen: Auf der einen Seite gab es bereits etablierte eidgenössische Privatbanken, die vornehmlich im 18. Jahrhundert entstanden. Auf der anderen Seite existierte die Gruppe von lokalen und kantonalen Spar- und Kreditinstituten (Sparkassen, Kantonalbanken, ab 1900 auch Raiffeisenbanken). Dazwischen fehlten Banken für die Industrie, die sogenannten Großbanken. Wieso entstanden die Großbanken erst so spät?

1.3. Die Bankenstruktur um 1850

In der Schweiz existierten bis 1848 keine einheitlichen, politischen Strukturen, weshalb das Bankenwesen sehr dezentralisiert war. Allerdings reichen politische Gründe nicht zur Erklärung, da in den Nationalstaaten des restlichen Europas die ersten Großbanken auch erst ab 1826 entstanden. So wurde 1826 die erste der fünf Joint Stock Companies in England gegründet, 1852 die banque d’affaires in Frankreich. Im erst ab 1871 gegründeten Deutschen Reich sind die Großbanken zwischen 1853 und 1872 entstanden, namentlich die Darmstädter-, Commerz- und Discontobank, Dresdner- und Deutsche Bank.56 In der Schweiz wurden im Jahre 1853 die Banque Générale Suisse de Crédit Foncier et Mobilier und 1856 die Schweizerische Kreditanstalt errichtet. Im Hinblick auf die Gründungswelle der Großbanken kann demnach nicht von einer Verspätung in der Schweiz gesprochen werden. Es fehlte bis dahin lediglich am großen Kreditbedarf, während die Nachfrage nach Krediten im Laufe der Industrialisierung stetig wuchs.57 Dabei blieben „Einwanderung, Auswanderung und Rückwanderung […] dauerhafte Elemente der schweizerischen Wirtschaftsentwicklung. Der temporäre Aufenthalt auf auswärtigen Marktplätzen oder in befreundeten Unternehmen war ein Aspekt der unternehmerischen Ausbildung und Karriere.“58

In der folgenden Tabelle 1 ist eine Auflistung der wichtigsten schweizerischen Bankentypen des 19. Jahrhunderts vorzufinden, um einen Überblick zu geben. In der linken Spalte sind die Banktypen, in der rechten Spalte ihre jeweiligen Charakteristika beigestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72

Tab. 1: Auflistung der wichtigsten schweizerischen Bankentypen (eigene Darstellung).

Auf der folgenden Seite veranschaulicht Abbildung 4 das schweizerische Bankensystem um 1856. Die Bankentypen sind in vier Kategorien nach dem Teilhabersystem gruppiert. Der Vorteil dieser Gruppierung im Gegensatz zu anderen Einteilungen (z.B. nach Rechtsformen) liegt darin, dass der staatliche Einfluss deutlich gemacht werden soll. Viele Kantonalbanken waren und sind auch heute noch als Aktiengesellschaft oder als Genossenschaft organsiert, weshalb die Unterteilung nach der Rechtsform keinen Aufschluss über den staatlichen Einfluss geben würde. Die große Gruppe der öffentlich-rechtlichen und gemischtwirtschaftlichen Banken ist folgendermaßen zu erklären: Die öffentlich-rechtlichen Banken bilden solche Geldinstitute, welche sich mindestens zu einem Großteil in Staatsbesitz befanden.73 Bei den gemischtwirtschaftlichen Banken war der Staat maßgeblicher Teilhaber, der andere Teil befand sich in privatem Besitz.74 Beide Bankentypen stehen deshalb in einer Gruppe, da sie im Gegensatz zu den anderen die einzigen Banken mit maßgeblicher staatlicher Beteiligung waren bzw. durch kantonale oder staatliche Initiative gegründet wurden. Zu den Kreditbanken gehörten um 1856 sechs Banken. Das System der Kreditbanken (Crédit Mobilier) wird im nächsten Kapitel näher erläutert. Die Privatbanken gehören in eine eigene Gruppe und bilden den ältesten Banktypus. Es gibt für das Jahr 1856 noch keine verwertbaren Zahlen aus einer Statistik. Schließlich bleibt die Gruppe der Raiffeisenbanken. Sie ist deshalb hellblau unterlegt, da die erste Raiffeisenbank auf schweizerischem Boden erst 1900 gegründet worden ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Die Bankentypen in der Schweiz um 1856 (eigene Darstellung).

Um die Bankenstruktur um das Jahr 1850 illustrieren zu können, bedarf es verwertbarer statistischer Daten. Die einzig umfassende Statistik für die Jahre 1800 bis 1965 bietet Franz Ritzmann75, auf die für den genannten Zeitraum die Historische Statistik der Schweiz76 beruht. Ritzmanns Statistik reicht bis ins Jahr 1964. Ab 1965 liegt eine umfassende Statistik der SNB77 zugrunde, welche allerdings neue Gruppierungen vornahm, wie in Tabelle 2 ersichtlich:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 2: Wandel der Bankenklassifizierung (Eigene Darstellung nach der im Text genannten Literatur).

Für die Jahre 1800-1964 werden die Zahlen von Ritzmann bzw. aus der Historischen Statistik der Schweiz verwendet. Wie zu erkennen ist, wurden die Gruppen Bodenkreditbanken und andere Lokalbanken in die Gruppe Lokalbanken überführt, dann ab 1971 mit den Sparkassen zu einer großen Gruppe zusammengefasst. Die SNB zählt zu ihrer Statistik alle weiteren Banken, die nicht in die entsprechenden Gruppen passen sowie die Filialen ausländischer Bankiers. Leider gibt es von Ritzmann keine statistische Erhebung der Privatbanken für das 19. Jahrhundert. Eine statistische Erhebung der Privatbanken existiert seit 1964. Zwar existiert bereits seit 1906 eine Statistik der SNB, welche allerdings erst ab 1964/65 umfassende Daten erhebt.

Abbildung 5 zeigt die Entwicklung der in Tabelle 2 für den entsprechenden Zeitraum aufgeführten Banken von 1800 bis 1856. Die Entwicklung weist einen eindeutigen Aufwärtstrend ab 1818/19 auf. Grund ist die Gründungswelle von Sparkassen, sie machen den Großteil der Banken aus. Die Privatbanken und ausländischen Banken sind nicht in der Statistik enthalten. Trotzdem würde die Kurve einen deutlichen Aufwärtstrend vorweisen. Eine Aufteilung in die einzelnen Bankengruppen für den Zeitraum 1800-1856 führt zu Unübersichtlichkeit und wird deshalb unterlassen. Daten über die Bankenwertschöpfung existieren erst für den Zeitraum ab 1851.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5: Entwicklung der Banken in der Schweiz nach Anzahl von 1800 bis 1856 (Eigene Darstellung auf Basis der Historischen Statistik der Schweiz).78

[...]


1 Vgl. Ritzmann, Franz: Die Schweizer Banken. Geschichte, Theorie, Statistik (=Bankwirtschaftliche For- schungen 8), Bern 1973, S. 17.

2 Vgl. Püntener, August: Das schweizerische Bankwesen. Geschichte u. Struktur (=Bankwirtschaftliche Forschungen 44), Bern 1977, S. 11.

3 Vgl. Suter, Andreas: Neutralität. Prinzip, Praxis und Geschichtsbewußtsein, in: Hettling, Manfred / König, Mario / Schaffner, Martin / Suter, Andreas / Tanner, Jakob (Hgg.), Eine kleine Geschichte der Schweiz. Der Bundesstaat und seine Traditionen (=Edition Suhrkamp 2079), Frankfurt am Main 2006, S. 155.

4 Vgl. Jung, Joseph: Von der Schweizerischen Kreditanstalt zur Credit Suisse Group. Eine Bankenge- schichte, Zürich 2000.

5 Vgl. Jöhr, Walter Adolf: Schweizerische Kreditanstalt 1856-1956. Hundert Jahre im Dienste der Schweizerischen Kreditanstalt, Zürich 1956.

6 Vgl. Püntener, Das Schweizerische Bankwesen, Bern 1977.

7 Vgl. Ritzmann, Die Schweizer Banken, Bern 1973 / Ritzmann, Franz: Die Entwicklung des schweizerischen Geld- und Kreditsystems, in: Schweizerische Zeitschrift für Volkswirtschaft und Sta- tistik 100 (1964), S. 235–272.

8 Vgl. Goldsmith, Raymond W.: The Comparative Study Of Economic Growth And Structure, Cam- bridge (Massachusetts) 1959, S. 114-120.

9 Ausschnitt von: http://www.swissmint.ch/upload/_pdf/dokumentationen/d/VRENELI.pdf (06.08.2010).

10 Vgl. Schmid, Hans Rudolf: Alfred Escher. 1819-1882 (=Schweizer Pioniere der Wirtschaft und Tech- nik 4), Zürich 1956, S. 39.

11 Vgl. Bergier, Jean-François: Wirtschaftsgeschichte der Schweiz. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, Zürich 21990, S. 326.

12 Vgl. Schneider, Jürgen: Geld und Währungen in Europa im 18. Jahrhundert (=Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte 49), Stuttgart 1992, S. 2.

13 Ebd., S. 2.

14 Vgl. Riedi Hunold, Dorothea: Die Einführung der allgemeinen Wechselfähigkeit in der Schweiz in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Unter besonderer Berücksichtigung der politischen, wirtschaftli chen und sozialen Verhältnisse (=Rechtshistorische Reihe 284), Frankfurt am Main 2004, S. 17-21.

15 „Indossament“, in: Albisetti, Emilio / Boemle, Max (Hgg.), Handbuch des Geld-, Bank- und Börsen- wesens der Schweiz, Thun 41988, S. 366-367.

16 „Wechsel“, in: Ebd., S. 683-684.

17 Vgl. Bergier: Wirtschaftsgeschichte der Schweiz, S. 326.

18 Ebd., S. 326 f.

19 Vgl. Emmenegger, Urs: Das schweizerische Bankwesen im Wandel der Zeit. Unter besonderer Berück- sichtigung der Finanzplätze Genf, Basel und Zürich (=Publikation der Swiss Banking School, Zürich 45), Bern 1992, S. 22.

20 Ebd., S. 24 f.

21 Vgl. Bergier: Wirtschaftsgeschichte der Schweiz, S. 327.

22 www.dhm.de (11.03.2010).

23 Vgl. Reinhardt, Volker: Geschichte der Schweiz (=Beck'sche Reihe C. H. Beck Wissen 2401), Mün- chen 32008, S. 11.

24 Marchal, Guy Paul: Die Ursprünge der Unabhängigkeit (401-1394), in: Greyerz, Hans von (Hg.), Ge- schichte der Schweiz (=Handbuch der europäischen Geschichte 4570), München 1991, S. 8 f.

25 Vgl. Reinhardt: Geschichte der Schweiz, S. 22-31 und 40-51.

26 Vgl. Bergier: Wirtschaftsgeschichte der Schweiz, S. 328.

27 Vgl. Emmenegger: Das schweizerische Bankwesen im Wandel der Zeit, S. 33 f.

28 Ebd., S. 34.

29 Vgl. Bergier: Wirtschaftsgeschichte der Schweiz, S. 329.

30 Vgl. Reinhardt: Geschichte der Schweiz, S. 51.

31 Ebd., S. 60.

32 Ebd., S. 65.

33 Aus: Dtv-Weltatlas Weltgeschichte. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, München 2000, S. 192.

34 Vgl. Reinhardt: Geschichte der Schweiz, S. 17

35 Vgl. Ritzmann: Die Schweizer Banken, S. 16.

36 Ebd., S. 17.

37 Vgl. Bergier: Wirtschaftsgeschichte der Schweiz, S. 331.

38 „Obligation“, in: Handbuch des Geld-, Bank- und Börsenwesens der Schweiz, S. 515.

39 Vgl. Bergier: Wirtschaftsgeschichte der Schweiz, S. 332.

40 Vgl. Ritzmann: Die Schweizer Banken, S. 21 f.

41 Vgl. Andrey, Georges: Auf der Suche nach dem neuen Staat (1798-1848), in: Greyerz, Hans von (Hg.), Geschichte der Schweiz (=Handbuch der europäischen Geschichte 4570), München 1991, S. 116.

42 Acten des Wiener Congresses in den Jahren 1814 und 1815, hg. von Johann Ludwig Klüber, Osnabrück 21966.

43 Vgl. Bergier: Wirtschaftsgeschichte der Schweiz, S. 177 ff.

44 Ebd., S. 302 ff.

45 Ebd., S. 170 ff.

46 Ebd., S. 224 f.

47 Ebd., S. 225 f.

48 Vgl. Bergier: Wirtschaftsgeschichte der Schweiz, S. 227.

49 Vgl. König, Mario: Wohlhabenheit. Vom Erfolg einer kleinen offenen Volkswirtschaft, in: Hettling, Manfred / König, Mario / Schaffner, Martin / Suter, Andreas / Tanner, Jakob (Hgg.): Eine kleine Ge- schichte der Schweiz. Der Bundesstaat und seine Traditionen (=Edition Suhrkamp 2079), Frankfurt am Main 2006, S. 273.

50 Ebd., S. 273.

51 Vgl. Bergier: Wirtschaftsgeschichte der Schweiz, S. 334 f.

52 Vgl. Reinhardt: Geschichte der Schweiz, S. 100.

53 Art. 38 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 29. Mai 1874, Bern 1999, S. 30.

54 www.swissmint.ch/de-themen-muenzkunde-150jahreschweizerfranken.html (24.06.2010).

55 Greyerz, Hans von: Der Bundesrat seit 1848, in: Helbling, Hanno (Hg.), Handbuch der Schweizer Ge- schichte (Band 2), Bern 1977, S. 1021-1030.

56 Eckhard Wandel/Gall, Banken und Versicherungen im 19. und 20. Jh., S. 10.

57 Bergier: Wirtschaftsgeschichte der Schweiz, S. 335 f.

58 Mario König: Wohlhabenheit. Vom Erfolg einer kleinen offenen Volkswirtschaft, in Eine kleine Ge schichte der Schweiz, S. 275.

59 „Grossbanken“, in: Handbuch des Geld-, Bank- und Börsenwesens der Schweiz, S. 341-346.

60 „Effekten“, in: Ebd., S. 236.

61 „Emissionsgeschäft“, in: , Ebd., S. 252-257.

62 Semadeni, Arnoldo: „Devisengeschäft“, in: Ebd., S. 203-206.

63 Winteler, Hartmut: „Edelmetallhandel“, in: Ebd., S. 225-235.

64 Greyerz, Christoph von: „Treuhandgeschäft“, in: Ebd. , S. 642.

65 „Sparkasse“, in: Müller, Rudolf, Handbuch des Geld-, Bank- und Börsenwesens der Schweiz, S. 604- 605.

66 „Raiffeisenkassen“, in: Ebd., S. 558-559.

67 „Hypothekarbank“, in: Ebd., S. 358-359.

68 http://www.kantonalbank.ch/pdf/d/gruppe/RZ_Zahlen_Fakten_GS_2009_Einzeln_D_A5.pdf (12.03.10).

69 Vgl. Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen vom 8. November 1934, Bern 2010.

70 „Kantonalbanken“, in: Handbuch des Geld-, Bank- und Börsenwesens der Schweiz, S. 393- 394.

71 “Privatbank”, in: Sarasin, Alfred E., Ebd., S. 547.

72 „Notenbanken, in: Ebd, S. 512.

73 „Öffentliches Bankwesen“, in: Handbuch des Geld-, Bank- und Börsenwesens der Schweiz, S. 520.

74 „Gemischtwirtschaftliche Bank“, in: Ebd, S. 326.

75 Vgl. Ritzmann, Die Schweizer Banken / Ritzmann, Die Entwicklung des schweizerischen Geld- und Kreditsystems.

76 Vgl. Siegenthaler, Hansjörg / Ritzmann-Blickenstorfer, Heiner (Hgg.): Historische Statistik der Schweiz = Statistique historique de la Suisse = Historical statistics of Switzerland, Zürich 1996.

77 http://www.snb.ch/de/iabout/stat/statpub/bchpub/stats/bankench (14.04.10).

78 Vgl. Historische Statistik der Schweiz, S. 810-811.

Final del extracto de 119 páginas

Detalles

Título
Der Wandel des schweizerischen Bankensystems am Beispiel der Schweizerischen Kreditanstalt 1856 bis 1914
Universidad
University of Frankfurt (Main)
Calificación
1.7
Autor
Año
2010
Páginas
119
No. de catálogo
V539575
ISBN (Ebook)
9783346155528
ISBN (Libro)
9783346155535
Idioma
Alemán
Palabras clave
bankensystems, beispiel, kreditanstalt, schweizerischen, wandel
Citar trabajo
Claudio Praiano (Autor), 2010, Der Wandel des schweizerischen Bankensystems am Beispiel der Schweizerischen Kreditanstalt 1856 bis 1914, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/539575

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