Verschiedene Theorien hinter der Todesstrafe


Trabajo, 2014

33 Páginas, Calificación: 2,3

Anónimo


Extracto


Inhalt

1. Einleitung

2. Todesstrafe Pro
2.1 Todesstrafe als Abschreckung
2.2 Todesstrafe als Vergeltung
2.3 Todesstrafe und weitere Kausalbeziehungen

3. Todesstrafe Contra
3.1 Leben des Menschen/ Menschenwürde
3.2 Todesstrafe dient nicht als Abschreckung
3.3 Todesstrafe dient nicht als Vergeltung
3.4 Todesstrafe und weitere Kausalbeziehungen

4. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Zum Tode verurteilt“ hieß es oft vor Gericht.1 Ein Schicksal, dessen Stagnation zu früheren Zeiten unumgänglich war, heutzutage jedoch die Möglichkeit der Begnadigung aus diversen Gründen besteht. Diese Überzeugung kann man der Entwicklung der Todesstrafe in den verschiedenen Epochen zuschreiben.

Schon seit der Antike gilt die Todesstrafe als die schwerste Strafe. Diese Bestrafung wird zunächst als eine Art Abrechnung der persönlichen Rache ausgeübt. Familien, somit die Opferangehörigen oder auch Menschen, die der Meinung waren, man müsse diesen Verbrechern denselben Schaden zufügen, bestraften den Täter mit ihren Methoden der Folter, die mit dem Tod vereint wurden. Die Todesstrafe wurde als eine Notwendigkeit, als heilige Wiedergutmachung und um die Wiederherstellung der sozialen Ordnung, die wegen dieser Taten in Frage gestellt wurde, eingesetzt. Diesbezüglich änderten sich je nach Zeit und Kultur todeswürdige Strafen. So wurden Strafen wie Mord bis hin zur Gotteslästerung mit dem Tod bestraft. Diese Willkürlichkeit wurde versucht, in der Antike durch eine gesetzliche Regelung handzuhaben. Während in der Antike erste Staatsformen definiert wurden, die für Gerechtigkeit sorgten, war das Mittelalter geprägt von religiöser Sicht. Gegner der Kirche, so wie zahllose Frauen, die mit der Hexerei beschuldigt wurden, wurden gefoltert und hingerichtet. Gegen dieses skrupellose und grausame Vorgehen setzte sich erstmals im 18. Jahrhundert der italienische Jurist Cesare Beccaras zur Wehr. Er erwähnt zum ersten Mal die Abschaffung der Todesstrafe in Europa und verweist auf wichtige Details. Für ihn sei das Wissen um die Bestrafung wichtiger, als die Härte der Strafe selbst und die Bestrafung sei eine weltliche Angelegenheit. Diese Diskussion hatte zur Folge, dass im 19. Jahrhundert die Todesstrafe immer seltener angewandt wurde. Nicht mehr das Interesse der Gesellschaft war von Bedeutung, wie zuvor in der Antike, sondern Motive und Absichten des Täters wurden nun in den Fokus genommen. Dieser Standpunkt wird auch von den Gegnern der Todesstrafe vertreten. In der postmodernen Zeit ist nicht mehr die Strafe an sich selbst, sondern die Intentionen des Täters das Hauptaugenmerk. Der Staat sollte verstehen können, warum Täter ebenso handeln, um auf eine Resozialisierung abzielen zu können. Diesbezüglich sehen Befürworter der Todesstrafe diesen Standpunkt eben genau von der Kehrseite. In Ihren Augen bleiben Verbrecher ein Leben lang Verbrecher, denn die Gefahr der Rückfälligkeit sei zu groß.2

Die Diskussion über die Todesstrafe lässt sich wie auch schon erwähnt stets aus zwei Blickwinkeln erörtern. Die verschiedenen Theorien der Todesstrafe, die in dieser Hausarbeit analysiert wurden, richten sich eben nach diesem Schema. Jede Theorie kann sowohl von Befürwortern, als auch von Gegnern der Todesstrafe begründet werden. Dieses Prinzip macht es heutzutage schwierig, eine eindeutige Entscheidung über die Todesstrafe zu fällen. Beispielhaft sind festgelegte Menschenrechte der Allgemeinen Menschenrechtserklärung, an die sich nicht jedes Mitglied der UNO hält. Widersprüche dieser Art treten ebenfalls in den aufgeführten Theorien auf. Jedoch bleibt die Frage offen, welcher Standpunkt, die Waage überschlägt. Ist nun die Todesstrafe grausam und unmenschlich, oder ein notwendiger Akt im Kampf gegen das Verbrechen?

2. Todesstrafe Pro

„Ein Schwerverbrecher hat kein Recht auf Leben, sein Leben ist wertlos und sein wertloser Körper darf getötet werden“.3 Diese Einstellung wird von Befürwortern der Todesstrafe geäußert, die in dem Tötungsdelikt eine Notwendigkeit erkennen.

Seit Jahrtausenden werden Straftäter bei schweren Verbrechen mit der Todesstrafe bestraft. Diese immer wieder angewandte Art Verbrechen zu bestrafen wird heute noch in ca. 58 Staaten als wichtiger Strafbestandteil angesehen4 und ausgeübt. (Stand 2012) Befürworter der Todesstrafe können diese auch ethisch, rechtlich und auch gesellschaftlich begründen. Zum einen sei die Todesstrafe die einzige Möglichkeit, weitere Täter von ihrer Tat durch die bevorstehende Beurteilung abzuschrecken. Zum anderen wird die Exekution eines kriminellen als gerechte Vergeltung für schwere Verbrechen angesehen. Außerdem schütze diese Art von Strafe die Allgemeinheit vor dem einen und weiteren Tätern. Verteidiger dieser Tat führen auch an, dass die Strafe einen demokratischen Vorteil besitzt, da sie der Ansicht sind, dass die Bevölkerungsmehrheit dieses Urteil gutheißt. Nicht nur dieses, sondern auch das Gefühl, dass Täter durch die Hinrichtung eine Art Erlösung von der Schuld erleben ist ein wichtiger Standpunkt für die Notwendigkeit der Todesstrafe. Auch der Faktor, dass diese Methode der Bestrafung kostengünstiger ist, als die lebenslange Haftstrafe, ist ein Zeichen für die Akzeptanz der Todesstrafe. Diese genannten Gesichtspunkte werden nun im Folgenden tiefgründig ausgeführt.

2.1 Todesstrafe als Abschreckung

Die Todesstrafe ist eine Straftheorie, die sich präventiv orientiert. Das heißt, sie dient der versuchten Verhinderung künftiger Straftaten. Die anliegende Generalprävention zielt auf den Schutz der Allgemeinheit. Diese lässt sich in zwei Blickwinkel unterteilen. Zum einen gibt es die positive und zum anderen die negative Generalprävention. Die positive Generalprävention beabsichtigt die Stärkung des Vertrauens der Gesellschaft an der Rechtsordnung. Durch diese Bestrafungsform soll die Einübung des Lerneffekts geschehen. Mithilfe der Durchsetzung der Rechtsordnung, entwickelt sich der Vertrauenseffekt an das Rechtssystem und sich der ebenso zeigende Befriedigungseffekt. Dieser wird durch das Abschließen des bestehenden Konfliktes mit dem Täter geschaffen. Die negative Generalprävention versucht die Gesellschaft vor Straftaten abzuschrecken, indem die Folgen einer verbrecherischen Tat vorgehalten werden. Dieser Effekt der Abschreckung wird am stärksten durch das Einsetzen der Todesstrafe erhalten. Diese Art der Bestrafung ist die dominierende im Gegensatz zu allen anderen möglichen Bestrafungen, da das Leben des eigenen vor Augen geführt wird.5 Die Furcht vor dem eigenen Tod ist die größte Bestrafung überhaupt. Keine vorgesehene Haftstrafe kann mit der Hinrichtung eines Menschen verglichen werden. Es gelingt nicht die Menschen mit einer Haftstrafe abzuschrecken und von einer Tat, die meistens dann aus dem Affekt her vorgenommen wird, zu verhindern. Eine Haftstrafe ist nämlich in den meisten Fällen vorübergehend. Die Todesangst ist dem Menschen angeboren. Diese Wahrheit, dass irgendwann der Tod Wirklichkeit wird, ist jedem Menschen bewusst. Doch die Menschen denken nicht oft über den Tod und ihre Folgen nach. Nur die Todesstrafe schafft es, dass die Todesangst akut wird.6 Auch eine „lebenslängliche“ Haftstrafe, die in jedem Land eine unterschiedliche Länge aufweist, ist keine Möglichkeit der Abschreckung. Denn solange der Verbrecher in einer Zelle haftet, ist er auf irgendeine Art und Weise sicher vor dem Tod. Solange die Menschen nicht mit ihrem Leben für ihre Taten zahlen müssen, werden sie keine Furcht vor den Gesetzten bewahren können. Denn die Bereitschaft zur Haftstrafe ist bei Tätern präsent, doch die Bereitschaft auf Verzicht des eigenen Lebens ist nicht vorhanden. Viele Täter sind auch der Meinung, dass sie bei ihren Verbrechen nicht gefangen werden. Somit sind einige Verbrecher ihrer schweren Lage nicht bewusst. Ein Gegenteil beweist jedoch die Einsicht der ernsten Lage. So werden zum Beispiel von Gefangenen aus den USA berichtet, dass sie lediglich vermeiden, bei Verbrechen eine tödliche Waffe bei sich zu tragen, da es immer dazu kommen könnte, sie einzusetzen.7 Dies würde bedeuten, dass Sie mit einer Hinrichtung rechnen müssen. Hier wird eindeutig, dass der Abschreckungseffekt ein viel zu großer ist, welche die Täter zum Nachdenken führt. So führt auch John Stuart Mill auf, dass die Todesstrafe vielleicht nicht jeden Menschen abschrecken würde, doch zumindest diejenigen, die sich dem Kosten – Gunsten Anteil, wie auch in diesem erwähnten Beispiel eindeutig bewusst sind.8 Selbst die Geldstrafe bei Besitz einer tödlichen Waffe ist in manchen Fällen schon abschreckend. Dies wird 1982 im Britischen Parlament von Arthur Lewis dargelegt. Er zeichnet ein Gespräch mit einem von sich überzeugtem Verbrecher auf. Der Verbrecher erklärt, dass er seine Tat immer vorher plant, doch den Besitz an einer tödlichen Waffe jedes Mal vermeidet, da er sich von der Geldstrafe schützen möchte.9 Wenn man sich nun im Klaren ist, dass selbst eine Geldstrafe viele Verbrechen vor Mord schützen kann, dann wird man schnell erkennen können, dass eine Todesstrafe eine klare Beängstigung bei Tätern alarmiert. Dennoch scheint es so, als wäre die Todesstrafe nicht abschreckend genug. Dies liegt eben nur daran, dass das Urteil der Hinrichtung selten getroffen wird. Dieser Schluss ist aus folgenden Daten zu entnehmen. 1949 kam es in den USA zu der Anzahl von ca. 23.370 Mordfällen. Nur 119 der Mörder wurden jedoch mit der Todesstrafe verurteilt und hingerichtet. Auch die längste Haftstrafe in den USA im Jahr 1994, die bei zehn Jahren und zwei Monaten liegt macht es nicht leicht, Zweifel aufzuweisen, ob eine Gefangenschaft das Ziel der Bestrafung erfüllt.10 Bei diesen Zahlen ist die Wirkung einer abschreckenden Strafe nicht ernsthaft zu erwarten. Das Abhalten vor der Handlung bei Tätern ist nur durch die Furcht vor der Hinrichtung möglich. Dies wird durch ein Beispiel einer Gang aus England offenkundig. Ein Gangmitglied wird nach einer Straftat zur Todesstrafe verurteilt. Dieses Urteil wird jedoch in Kürze aufgehoben und es wird diesem Gangmitglied eine Zwangsarbeit verordnet. Dadurch, dass die Bestrafung keine Hinrichtung mehr aufweist, ist Grund dafür, dass die Gang weitere strafbare Verbrechen vornehmen. Doch erst durch die Hinrichtung zwei anderer Gangmitglieder durch ein grausames Verbrechen wird die radikale Gang aufgelöst.11 Auch hier wird deutlich, dass die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung bei Tätern oder auch möglichen Tätern hinterlässt. Auch die Methode der Hinrichtung ist eine wichtige, welche die Abschreckung unterstreicht. Zur mittelalterlichen Zeit wurde die Hinrichtung der Straftäter auf dem Marktplatz durchgeführt. Durch die öffentliche Hinrichtung eines Verbrechers sollte das Leiden dieser Person, der Schmerz, die Angst und das qualvolle Sterben den Menschen zu der Zeit, den Anblick erschaffen, dass den bösen Menschen kein gutes Ende erwartet. Hierzu predigte meistens auch ein Geistlicher zur Warnung über die Wirkung der Todesstrafe. Wobei auch der Verbrecher selbst den Prediger aktiv unterstützt, indem er mit seinen letzten Worten die Bevölkerung vor Straftaten mahnt.12 Diese Worte schafften zur damaligen Zeit einen gewaltigen Eindruck bei den Zuschauern und es drängte das Gefühl des Mitleidens und die Angst über die Wahrheit des Todes in den Vordergrund. Eine größere Abschreckung des Menschen als die des Todes ist weder zur mittelalterlichen Zeit als auch zur heutigen postmodernen Zeit kaum vorstellbar. Ziel dieser Hinrichtungen ist es die Gesellschaft zu erziehen erwähnt Gernstein.13 Er vertritt die Ansicht, dass die Menschen folgendes Bild in ihren Köpfen darstellen. Nämlich das Morden einer Person und der Tod des eigenen zusammengehörige Begriffe sind. Somit bringt diese Beziehung den Effekt der Abschreckung mit sich. Gleichzeitig soll auch die Verantwortung über die Gesellschaft durch dieses Vorgehen gegenüber Straftätern zur Kenntnis genommen werden, versichert Ernest van Denhag.14 Denn wenn Menschen sich eigene Gesetzte vorschreiben und diese durchführen, sollten diese Menschen mit ihren eigenen Gesetzten beurteilt werden, um die Gesellschaft vor weiteren Gesetzesbrüchen zu warnen. Wobei sich die Methoden der Hinrichtung um einiges geändert haben. Die zivilisierten Staaten versuchen heute die Todesstrafe auf eine humanisierte Art zu vollziehen. Es wird versucht, dem Täter schmerzlos sterben zu lassen. Giftgase, Guillotine oder auch der elektrische Stuhl werden heute bei einer Exekution verwendet. Diese Hinrichtungen erfolgen auch nicht mehr öffentlich, es wird lediglich von den Nachrichten und anderen sozialen Netzwerken über die Bestrafung mitgeteilt., sodass der gewünschte Abschreckungseffekt nicht mehr stark ausgeprägt ist. Das Thema der Abschreckungstheorie ist eine meist diskutierte. Gegner behaupten, dass durch Statistiken, die sinkende Kriminalität in den Staaten ohne die Todesstrafe im Rechtssystem bewiesen werden kann. Doch es fehlen wissenschaftliche Belege über diese Behauptung.15 Festzuhalten ist jedoch, dass die Zahl der Opfer gesenkt wird, wenn die Todesstrafe ihren abschreckenden Effekt erzielt. Demzufolge sollte die Todesstrafe, wenn sie ihre Effektivität aufzeigt, nicht als sinnlose Gewalt oder Rache angesehen werden.

2.2 Todesstrafe als Vergeltung

Die Vergeltungstheorie beinhaltet den Gedanken des Alten Testament „Auge um Auge, Zahn um Zahn“. Die einzige angemessene Strafe eines Mörders ist somit, die Hinrichtung von diesem. Denn derjenige, der Menschen ermordet, soll mit seinem eigenen Leben dafür zahlen. In allen Religionen und Kulturen des Altertums besteht die Auffassung der Sühne. Es gilt, dass die verletzte Rechtsordnung die „Sühne“ fordert.16 Unter dieser Einstellung gilt der Mensch als unantastbar aufgrund seiner Gottesbeziehung. Doch wird das Menschenleben dennoch von einem Mörder vernichtet, so befiehlt Gottes Gebot eben durch diese Unantastbarkeit des Menschen den Tod des Mörders. Die Stellvertreter Gottes, die damalige Obrigkeit, führten diesen Befehl auf Erden aus.17 Dies zeigt, dass es sich hier lediglich um den Schutz der Gottesordnung und ihre Aufrechterhaltung geht. Die Befürworter der Todesstrafe sehen diese Strafe als objektive Notwendigkeit. Auch Immanuel Kant ist dieser Ansicht. Er sagt:

„Hat er aber gemordet so muss er sterben. Es gibt hier kein Surrogat zur Befriedigung der Gerechtigkeit . Es ist keine Gleichartigkeit zwischen einem noch so kummervollen Leben und dem Tode, also auch keine Gleichheit des Verbrechens und der Wiedervergeltung, als durch den am Täter gerichtlich vollzogenen, doch von aller Misshandlung, welche die Menschheit in der leidenden Person zum Scheusal machen könnte, befreiten Tod.“ 18

Nur der Tod des Mörders ermöglicht die angemessene Wiederherstellung der Gerechtigkeit. Der Verbrecher bricht in seiner kriminellen Tat nicht nur ein Gesetz, sondern lässt die gesamte Rechtsordnung in Frage stellen. An dieser Stelle hat der Staat die Aufgabe, durch die Hinrichtung dieser Person, die Rechtsordnung zu schützen und zu vollziehen. Demzufolge muss der Täter für sein Verbrechen die Strafe sühnen, damit die Allgemeingültigkeit der Rechtsordnung des Weiteren in Anspruch genommen werden kann. Es ist die Aussprache einer Gerechtigkeitsherstellung. Durch diesen Schuldausgleich wird die Gerechtigkeit im Verhältnis Täter und Opfer geschaffen. Es ist ebenso die einzige Möglichkeit für eine angemessene Genugtuung der Opferangehörigen. Denn ein Lebensverlust ist auf keine Art und Weise ersetzbar und nur durch diese Bestrafung kann das Verbrechen innerlich abgeschlossen werden. Vertreter dieser Vergeltungstheorie sind auch wie schon erwähnt Immanuel Kant und auch Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Kant geht von dem Talionsprinzip aus. Die Strafe soll in diesem Fall der Tat entsprechen. Es ist, wie schon oben aufgeführt, mit der Redewendung aus dem Alten Testament „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ zu verstehen. Wobei Hegel die „Negation der Negation“ ausspricht, es geht auch hier um die Wertgleichheit von Strafe und Tat. Der Mensch besitzt eine Würde als selbstbewusster, rationaler und verantwortungsbewusster zu handeln. Das heißt also, dass die Menschen in der Lage sind vernunftgemäß moralische Handlungen zu vollziehen.19 Es ist gerade bei kriminellen Tätern ihre eigene Moral und Schuld, dass ihr Leben verleiht. Denn durch die Tötung eines Menschen verliert der Täter diese vorhandene Würde und wird somit zur Hinrichtung als Wiedergutmachung verurteilt. Das kriminelle Verbrechen von Tätern wie Steven Judy, Timothy Mc Veight, Ted Bundy, die in einer Reportage zugeben, dass sie hunderte Frauen vergewaltigt und ermordet haben, sollte wenn möglich mit einer extremeren Strafe als den Tod bestraft werden, aber das mindeste scheint die Todesstrafe, die in diesem und jeglichen anderen Fällen gerechtfertigt ist.20 Diese Verbrecher haben das Rechtssystem in vollen Zügen gebrochen und müssen ein Urteil gekündigt bekommen, der dieses radikale Fehlverhalten angemessen bestraft. Die Perspektive aus Sicht der Opfer ist ausreichend, um zu erkennen, dass unschuldige Menschen mit der Situation leben müssen, dass ihr Leben zerstört wurde, oder das unschuldige Menschen aufgrund unüberdachtem handeln von kriminellen Verbrechern ihr Leben verlieren. Diese Ungerechtigkeit ist nur durch eine gerechte Strafe zu erwidern. Eine Strafe ist nur dann gerecht, wenn sie genau dem Verbrechen entspricht und wenn das Verbrechen genauso wie die Strafe sich im Gleichgewicht einer Waage verhalten.21 Es dürfen nicht nur die Motive und das Verbrechen untersucht werden, sondern es muss auch nach dem Täter gefragt werden. In jedem Fall dürfen die psychischen Zerstörungen bei Opfern oder Opferangehörigen nicht außer Acht genommen werden. Diese sollte eine ernst genommene Rolle bei der Verurteilung spielen. Die Menschen verwechseln jedoch aufgrund dieser Vorstellung, die Vergeltung mit der Rache. Doch das moralische Gefühl für die Begründung der Strafe ist in keinem Fall mit dem Gefühl der Rache zu vergleichen. Die Bedeutung von Rache ist, dass einer Person in diesem Fall einem kriminellem Verbrecher Leid zugefügt werden soll nur aus dem Zustand der Wut. Rache besitzt jedoch emotionale Beweggründe und es besteht dadurch die Gefahr, maßlos zu werden. Die Strafrechtstheorie kennt im Gegensatz dazu im Prinzip der Talion, das rechte Maß der Strafen. Rache ist in keinem Fall die Beabsichtigung der Vergeltungstheorie. Retribution ist nämlich vernunftgeleitet, sie unterstützt die Vergeltungstheorie, indem sie eine kriminelle Tat ebenso passend durch eine schwere Strafe ausgleicht. Es ist durchaus möglich, dass ein Instinkt der Rache bei den Menschen vorhanden ist, doch die Wut wird durch die Suche nach rechtlichen Verfahren durch die Todesstrafe eingeschränkt. Die Gesetze sollten in keinem Fall in die eigenen Hände genommen werden, aber die Gesetze sollten in jedem Fall unsere tiefsten Instinkte befriedigen können. Die menschlichen Instinkte sagen zu Verbrechen, wie die von Steven Judy, Timothy Mc Veight, Ted Bundy, dass sie hart bestraft werden sollen. Die persönliche Durchführung sollte wie schon erwähnt unterlassen werden, doch die Verpflichtung der Erfüllung von diesen Instinkten sollte aus den Gesetzen folgen. Denn die Todesstrafe erinnert die Menschheit welche Konsequenzen bei unmoralischem Verhalten folgen können. Es ist wie eine passende Antwort auf die Frage „Was passiert mit Bösem?“. Die Todesstrafe ist also nach dieser Vorstellung das „Medikament zur Heilung. Wenn eine Missetat geschehen ist, gilt die Wunde des Verletzten zu heilen. Es ist nicht oder nicht zuvörderst die Wunde des Verletzten, die gebüßt wird, es ist der Angriff auf die Ordnung seiner Welt, die abgewehrt werden muss. Auf diesen Tatbestand kommt es in erster Linie an. Das Recht strebt nach re-formatio des ordo, Abstellung der Unordnung“22 Somit ist die vorhandene sittliche Weltordnung durch diese Notwendigkeit für die Wiederherstellung der Ordnung mithilfe der Todesstrafe aufzuzwingen. Jeder Art von Rechtsverletzung sollte einer Strafe untersetzt werden. Rechtsverletzungen sind verschieden, dadurch sind auch ihre Bestrafungen unterschiedlich. Doch eine größere Rechtsverletzung als ein Mord ist nicht vorstellbar. Daher muss es auch eine äußerst große Strafe geben, über welche hinaus keine möglich ist.

2.3 Todesstrafe und weitere Kausalbeziehungen

Nach der Abschreckungstheorie und der Vergeltungstheorie folgen auch andere Theorien zur Unterstützung der Todesstrafe. Dazu gilt zunächst die Ansicht der Erlösung von der Schuld bei Tätern nach einem Mord oder einer anderen kriminellen Handlung. Die Täter sind meistens nach ihrem Verbrechen ebenso wie die Opfer oder die Opferangehörigen sehr mitgenommen. Sie fühlen das Mitleid des Opfers und der Opferangehörigen mit und finden keinen Ausweg mehr. Die Hinrichtung scheint in diesem Fall eine Erlösung von den Schuldgefühlen. Diese Strafe ist dadurch eine humanere Art, im Gegensatz dazu lebenslänglich hinter Gittern in einer Zelle eingesperrt zu werden. Denn wenn der Täter nach seiner Straftat den Fehler einsieht und Reue empfindet, wird dieses Gefühl ihn in der eingesperrten Zelle täglich begleiten und ihn geistlich und körperlich zerstören. Doch die Hinrichtung wäre eine Befreiung aus diesen Gedanken. Die Einsicht das Leben einer anderen oder sogar das Leben mehrerer verekelt oder vernichtet zu haben ist keine einfache. Der Täter würde es mit dieser Klarheit nicht mehr schaffen auch durch versuchten Therapien das eigene Leben wieder in den Griff zu bekommen. Diese Menschen leiden meistens selbst unter ihren Neigungen und sind ihren Bedürfnissen ausgesetzt. Sie sind daher kaum noch therapierbar. Diese Einstellung vertritt der Strafverteidiger Rolf Bossi und argumentiert in einer Nachrichtenreportage in der Zeitschrift Fokus folgendermaßen: „Sterben muss jeder. Dann kann man diese Menschen auch gleich erlösen.“23 Bossi ist der Ansicht, dass das bloße einsperren dieser Menschen nicht sinngemäß wäre. In diesem Sinne sollte bewusst sein, dass jede Strafe einer Vergeltung zugrunde liegt. Sie ist eine logisch-ethische Forderung, die erfüllt werden muss. Die Vergeltungstheorie erzielt die Bindung des Menschen an ihre Vergangenheit, um das Vergangene auszugleichen. Im Gegensatz dazu versucht die Besserungstheorie erneute Verbrechen im Vorhinein zu verhindern. Sie kennt daher nur die Zwecksstrafen. Denn Zweck aller Strafen ist es, die Besserung zu fördern. Um diese Besserung zu erhalten, ist die Todesstrafe erforderlich. Der Verbrecher hat die Möglichkeit unter der drohenden Hinrichtung noch einmal in sich zu gehen, und sich sittlich zu reinigen. Eine innerliche Erschütterung soll ihm zeigen, welchen Wert seine Taten mit sich bringen. Dieser Schrecken soll dazu beitragen, dass der Verbrecher sich dem seelsorgerischen Zuspruch öffnet. Die wenigen Stunden vor dem eigenen Tod sind eher geeignet für eine Läuterung, als eine langjährige Haftstrafe. Denn durch eine langjährige Haftstrafe könnte als Folge haben, dass sich der Verbrecher mit anderen Dingen beschäftigt und sich von der kriminellen Tat, die er vollzogen hat ablenkt. Die Todesstrafe jedoch zwingt den Täter, sich mit der eigenen Person zu beschäftigen. Besonders von Geistlichen wird die Todesstrafe zu Gunsten der sittlichen Beschaffenheit des Verbrechens bevorzugt. Für den christlichen Seelsorger gelingt die Besserung durch das Bereit- und Würdig sein für Gott24 Es besteht nämlich ein Glaube an das Leben nach dem Tod. Dieses Leben wird für die Menschen, die sich nicht bessern und bekehren ein entsetzliches sein. Parallel zu dieser Vorstellung folgt, dass demjenigen der sich bekehrt, die ewige Freude im Paradies zugeschrieben wird.25 Das Bewusstsein über den baldigen Tod soll den Verbrecher auf das Ende des Lebens vorbereiten bevor endgültig alles vorbei ist. So spricht auch als Beispiel eine Mörderin, die ihren Gatten mithilfe ihres jugendlichen Liebhabers vergiftet hat. Auf dem Weg zum Schafott bittet sie den Geistlichen dringend noch ein Wort zu den Bewohnern des Dorfes zu sagen. Sie versichert den Bewohnern, dass sie sich freut, ihr großes Verbrechen durch die Hinrichtung ein wenig sühnen zu können.26 Aus diesem Grund der Einsicht, befürworten viele Seelsorger die Anwendung der Todesstrafe. Begnadigung heißt es, würde nämlich keine Verbesserung beschaffen, sondern eher eine Verschlechterung der Zukunft bedeuten. Denn die Angst vor dem Tod führt die Verbrecher zum theatralischen Auftritt, um durch Bekehrung und Buße begnadigt zu werden. Diese Bekehrung wäre jedoch äußerst fragwürdig. So fragt sich der katholische Theologe zurecht:

„Was ist das für eine Buße und Besserung, welche durch die Furcht vor dem Schafott momentan hervorgerufen und einige Tage oder Wochen durch Einwirkung der Seelsorge usw. künstlich unterhalten wird und von der man doch befürchtet, sie möchte, wenn der Tod nicht erfolgte, nicht andauern?“ 27

[...]


1 Werner Olscher, Recht und Strafe, S. 72, Fritz Molden Verlag, Jahr 1976

2 Jocelyne Sanvara, Todesstrafe/ Kinder vor der Hinrichtung, S. 39f, Elefanten Press

3 http://www.studentshelp.de/p/referate/02/5007.htm

4 http://www.amnesty.ch/de/themen/todesstrafe/facts-figures

5 Louise P. Pojman, A Defense of the Death Penalty, S.109, Blackwell Publishing

6 Hans – Peter Alt, Das Problem der Todesstrafe, S. 16, Chr. Kaiser Verlag München 1960

7 Loise P. Pojman, A Defense of the Death Penalty, S. 113, Blackwell Publishing

8 ebd, S.113

9 ebd, S. 112

10 ebd, S. 114

11 ebd, S. 114

12 Hans – Peter Alt, Das Problem der Todesstrafe, S. 12, Chr Kaiser München Verlag 1960

13 Louise P. Pojman, A Defense of the Death Penalty, S. 112

14 ebd, S. 115

15 ebd, S. 109

16 Joachim Kummer, Politische Ethik im 20. Jahrhundert, S. 216, Evangelische Verlagsanstalt Leipzig

17 Hans – Peter Alt, Das Problem der Todesstrafe, S. 54, Chr. Kaiser Verlag München 1960

18 Immanuel Kant, Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre., S.229, Königsberg 1797

19 Louise P. Pojman, A Defense of Death Penalty, S. 109, Blackwell Publishing

20 ebd, S. 109

21 Hans – Peter Alt, Das Problem der Todesstrafe, S. 54, Chr. Kaiser Verlag München 1960

22 V. Achter, Geburt der Strafe, S. 224, Frankfurt 1951

23 http://www.focus.de/politik/deutschland/star-anwalt-rolf-bossi-plaediert-fuer-todesstrafe_aid_325591.html

24 Hans – Peter Alt, Das Problem der Todesstrafe, S. 69, Chr. Kaiser Verlag München 1960

25 ebd, S. 69

26 ebd, S. 69

27 ebd, S. 74

Final del extracto de 33 páginas

Detalles

Título
Verschiedene Theorien hinter der Todesstrafe
Universidad
University of Duisburg-Essen  (Institut für Philosophie)
Curso
Willensfreiheit, Strafe und Verantwortung
Calificación
2,3
Año
2014
Páginas
33
No. de catálogo
V539829
ISBN (Ebook)
9783346161161
ISBN (Libro)
9783346161178
Idioma
Alemán
Palabras clave
Todesstrafe, Abschreckung, Vergeltung, Menschenwürde, Thoerien der Todesstrafe, Menschenrechte
Citar trabajo
Anónimo, 2014, Verschiedene Theorien hinter der Todesstrafe, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/539829

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Verschiedene Theorien hinter der Todesstrafe



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona