Der Intentionalitätsbegriff im Kontext der Phänomenologie von Husserl


Tesis de Maestría, 2002

79 Páginas, Calificación: 2,5


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung / Husserls deskriptive Phänomenologie

2. Husserls Bewusstseinsbegriff

3. Die Intentionalität des Bewusstseins

4. Zur Noesis und zum Noema

5. Die Aktmaterie und die Aktqualität

6. Der einheitliche Erlebnisstrom des Bewusstseins

7. Zur Motivation des Bewusstseins

8. Zum Bereich der Anschauung

9. Die Bedeutungsintention und die Bedeutungserfüllung

10. Zur Immanenz bzw. zur Transzendenz des Bewusstseinakts

11. Die phänomenologische Reduktion bzw. die transzendentale Epoche

12. Analogie der phänomenologischen Reduktion Husserls zur Descarteschen Methode des Zweifels

13. Zum Begriff des „objektivierenden Akts“

14. Zur eidetischen Variation und zur phänomenologischen Wesenschau

15. Das innere Zeitbewusstsein

16. Konstitution der Intersubjektivität

17. Das Sein des Bewusstseins und das Sein der Realität

18. Die Tatsache und das Wesen

19. Schlussbemerkung

20. Zur Biographie E. Husserls

21. Nachsatz zu F. Brentano und R. Descartes

22. Quellenangabe

1. Einleitung / Husserls deskriptive Phänomenologie

In seiner Antrittsvorlesung „die reine Phänomenologie, ihr Forschungsgebiet und ihre Methode“ (1906), geht es Husserl darum, die „reine Phänomenologie“ als eine neue philosophische Grundwissenschaft zu begründen. Eine wesentliche Konstituente seiner Phänomenologie[1] ist dabei der „Phänomen-Begriff “, wobei er mit dem Begriff des Phänomens die Erscheinung eines Objekts im Bewusstsein bezeichnet. Husserl bezieht sich auf die traditionelle philosophische Auslegung des Phänomen-Begriffs (von gr. „phaenomenon“, die Erscheinung) wonach ein Phänomen ein, dem erkennenden Bewusstsein Erscheinendes ist, ohne jedoch dabei auf den Kantischen Dualismus von „Phaenomena“ (den Erscheinungen) und den „Noumena“ (den Dingen an sich) zu rekurrieren. Das Phänomen im Denken Husserl ist als solches, vielmehr der, dem anschauenden Bewusstsein inhärente Gehalt, der Bewusstseinsgegenstand, d.h. das sinnlich Vorgestellte, welches auch als eine phänomenale Einheit der Gegenstand der „eidetischen Wesenschau“ ist. Der Begriff des „Phänomens“ umfasst aber auch die Bewusstseinsregion als solche, mit ihren unterschiedlichen Phänomenen, Bewusstseinsmodi und den jeweiligen Konstituenten des Bewusstseins wie bspw. den Bewusstseinsakten mit den unterschiedlichen Aktqualitäten des Wollens, Begehrens, oder aber den „hyletischen “ (von gr. „Hyle“, d.h. Stoff, Form, d.h. in diesem Falle den Empfindungsdaten) Daten des Fühlens etc.. Die Phänomenologie ist als eine philosophische Disziplin eine Wissenschaft von jeglichen Arten von Gegenständen, insofern diese die Gegenstände des Bewusstseins sind. Da die Phänomenologie auch eine Wissenschaft vom Bewusstsein, seiner Leistung, seiner Gegenstände und seiner Konstituenten ist, divergiert sie nach Husserl auch von den sogenannten Tatsachenwissenschaften, den objektiven Wissenschaften von den Objekten. Diesen unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen entsprechen nicht nur unterschiedliche Gegenstandsbereiche, sondern auch unterschiedliche Arten der Erfahrung. Die Phänomenologie bezieht sich als eine wissenschaftliche Disziplin auf die deskriptive Methode, die „Eidetik“ (die Wesensgewinnung) und auf die Methode der phänomenologischen Reduktion bzw. der Reflexion. Sie stützt sich als eine Wissenschaft vom Bewusstsein auch auf die subjektive, innere Erfahrung. Die objektiven Wissenschaften beziehen sich hingegen mehr auf die Methode der äusseren, objektiven bzw. der bewusstseinstranszendenten Erfahrung. Anhand der Methode der phänomenologischen Reduktion bzw. der Reflexion, reflektiert das erkennende Bewusstsein auf die eigenen Bewusstseinsakte, auf ihre jeweiligen Inhalte und Konstituenten. Es schränkt dabei aufgrund dieser Methode den unmittelbaren Umweltvollzug des Subjekts ein, und führt dieses vielmehr auf seine transzendentalen Strukturen. Die Einklammerung der Generalthesis der natürlichen Einstellung bedeutet auch, dass die naive „Voraussetzung“ des Seins der Dinge „eingeklammert“ wird. Die phänomenologische Reflexion ergibt sich somit aufgrund einer „widernatürlichen „Denk- und Anschauungsrichtung “, durch die „Einklammerung“ der „Generalthesis der natürlichen Einstellung “, d.h. des Aufgehens im unmittelbaren Umwelterleben. Die phänomenologische Deskription innerhalb der Reflexion ist dabei keine empirische, sondern vielmehr eine reine Deskription, [2] da sie sich auf das Wesen der Bewusstseinsakte selbst richtet. Die phänomenologische Reflexion ist eine grundsätzliche Konstituente der Phänomenologie als einer wissenschaftliche Disziplin, sie ist zudem auch eine Konstituente der Erlebnissphäre des Bewusstseins. Die phänomenologische Reduktion erfolgt aufgrund einer vorangegangenen „Epoche“, d.h. aufgrund einer „Urteilsenthaltung“ bezüglich der Objektivität der Umwelt, theoretischer Einstellungen und vorgeprägter Anschauungen. Die Epoche, als eine Inhibition der Urteile bezüglich des realen Seins kann auch als ein erster Schritt zur phänomenologischen Reduktion betrachtet werden. Der Urteilsvollzug wird sozusagen „inhibitiert “, um ihn anschliessend, nach dem Vollzug der phänomenologischen Reduktion und anhand der Reflexion auf die eigenen Bewusstseinsstrukturen noch eingehender und bewusster zu vollziehen. Zudem bezieht sich die Phänomenologie als wissenschaftliche Disziplin auf die „eidetische Variation“, d.h. auf das Verfahren der Gewinnung allgemeiner und notwendiger Wesensstrukturen. Die eidetische Variation, oder auch „Ideation“ bzw. „Eidetik“, erfolgt anhand der Abstraktion von den spezifischen, nach Husserl eher kontingenten Eigenschaften eines individuellen Phänomens bspw. eines Farbtons. Der Begriff des „Eidetischen“ ist auf den Begriff des „Eidos“ (gr. das Wesen, die Gestalt) zurückzuführen. Husserl wendet seine Eidetik[3] v.a. dazu an, um das reine Wesen (bzw. die ideale Möglichkeit) eines Phänomens und die diesbezüglichen Wesensstrukturen zu gewinnen (auf diese einzelnen Methoden werde ich mich im folgenden meiner Magisterarbeit „der Intentionalitätsbegriff im Kontext der Phänomenologie von Husserl“, in den Abschnitten 11 und 15 noch ausführlicher beziehen).

Der Phänomenbegriff Husserls bezieht sich jedoch nicht nur auf die Region der gegenständlichen Wahrnehmung (mit sind. dem anschaulich Vorgestellten als solchem, welches das erkennende Bewusstsein innerhalb einer bestimmten Gegebenheitsweise erfasst) und auf die Region des reinen Bewusstseins mit den daraus resultierenden Modi und Strukturen, er bezieht sich auch auf alle „synthetischen Gegenstände“, welche im Bewusstsein als theoretische Zusammenhänge, prädikative Sätze und Urteile etc. konstituiert sind.

2. Husserls Bewusstseinsbegriff

Nach Husserl ist es ein wesentliches „Leitmotiv“ der phänomenologischen Analyse, wie und inwiefern eine wahrgenommene, phantasierte, bildlich vorgestellte oder aber erinnerte Gegenständlichkeit anhand der Modifikationen und der Sinngebungen des auffassenden Bewusstseins bzw. anhand des jeweiligen Wahrnehmens, Erinnerns oder bildlich Vorstellens im Bewusstseinsakt als ein Gegenstand des Bewusstseins konstituiert wird. Es geht Husserl anhand seiner Phänomenologie darum, eine deskriptive Wesenslehre der intentionalen Korrelate (d.h. der Gegenstände des Bewusstseins) innerhalb der Einstellung der phänomenologischen Reduktion und der Wesensschau zu konstituieren. Es ist seine Intention, die Phänomenologie als eine eidetische Wissenschaft, als eine Wesenswissenschaft auf der Grundlage von Wesenswahrheiten zu begründen. Diese Wesenswissenschaft soll durch die Anschauung der Wesensschau gerechtfertigt werden. Die Gegenstände sind als Wesenheiten der Gegenstandsbereich der Phänomenologie. Das Gegebene der individuellen oder der erfahrenden Anschauung ist dabei ein individueller Gegenstand, während das Gegebene der Wesensschauung ein reines Wesen ist. Husserls phänomenologische Analyse ist weniger eine psychologische Analyse von realen Bewusstseinsvorkommnissen psychologischer Subjekte, denn eine rein eidetische Analyse zur Erforschung der jeweiligen Bewusstseinsakte, anhand der „cogitationes“ (d.h. der Denkvollzüge, welche Husserl zudem als Bewusstseinserlebnisse bezeichnet) ist die Husserlsche Phänomenologie auf die „idealen Möglichkeiten“ der Erkenntnisakte und ihrer wesensmässigen Strukturen gerichtet, die Husserlsche Phänomenologie ist weniger eine Psychologie als eine Eidetik. Diese gewinnt ihre Wesenseinsichten anhand der Abstraktion von den spezifischen, besonderen Eigenschaften des Phänomens, und gelangt damit zu seinen allgemeinen Eigenschaften, welche bspw. bei der Farbe grün, die Eigenschaft der Farbe als solche ist. Aufgrund der allgemeinen Eigenschaften können die betreffenden Phänomene auch in Kategorien, Gattungen, Klassen oder Arten zusammengefasst werden. Zwar bezieht sich die Phänomenologie auf die konkreten Bewusstseinserlebnisse eines individuellen und realen Bewusstseins, doch ist sie insofern weniger psychologisch denn phänomenologisch, da sie sich nicht auf die „reellen“ Möglichkeiten eines Phänomens, als auf seine „ideellen“ Möglichkeiten bezieht und insofern von der Realität abstrahiert. Husserl begreift seine Phänomenologie zunächst einmal als eine deskriptive Phänomenologie, mit dem Ziel der evidenten Erkenntnis der Phänomene und der grundsätzlichen Voraussetzungen des Denkens und der Erkenntnis überhaupt. Die Phänomenologie verfährt dabei als eine wissenschaftliche Methode deskriptiv, insofern sie bei der Bestimmung der jeweiligen Phänomene voraussetzungslos und bloss beschreibend, d.h. deskriptiv verfährt. Die Voraussetzung der Deskription als einer phänomenologische Methode bedeutet auch, dass sie zunächst einmal theoretische Vormeinungen, fertige theoretische Konstrukte und Theoriebildungen „ausser acht lässt“ und anhand ihrer Absage an theoretische Vormeinungen Husserls „methodischer“ Grundforderung einer “Kultivierung“ des Sehens entspricht. Nach Husserl ist eine methodische „Strenge des Sehens“ eine Voraussetzung dafür, dass die Phänomene bzw. die jeweiligen Erkenntnisgegenstände über die Struktur der „blossen Gegebenheit“ hinaus zur „originären“ [4] (d.h. zur leibhaftigen Selbstheit), Gegebenheit gelangen. Zwischen Husserls Anspruch, innerhalb seiner Phänomenologie auf die „Sachen selbst“ zurückzugehen und innerhalb seiner phänomenologischen Methode der deskriptiven Reflexion besteht allerdings meines Erachtens insofern ein Widerspruch, insofern seine Phänomenologie nicht durch den unmittelbaren Gegenstandsbezug charakterisiert ist, sondern die Gegenstände eher als Erkenntniskorrelate und als Materie der intentionalen Bewusstseinsakte bezeichnet. Innerhalb seiner Phänomenologie differenziert Husserl zwischen unterschiedlichen Bewusstseinsbegriffen, dabei differenziert er v.a. zwischen drei unterschiedlichen[5] Bewusstseinsbegriffen:

1. Das Bewusstsein als eine vollständige phänomenologische Konsistenz des empirischen Ich, mit der Implikation der psychischen Erlebnisse, d.h. der Bewusstseinsakte innerhalb der Einheit des Erlebnis- bzw. des Bewusstseinsstroms.
2. Das Bewusstsein als eine „innere Reflexion“ eigener, psychischer Erlebnisse.
3. das Bewusstsein als eine zusammenfassende Bezeichnung für jegliche „intentionale Akte“ oder aber „intentionale Erlebnisse“. Das Bewusstsein kann innerhalb der Phänomenologie Husserls grundsätzlich auch als ein „inneres Gewahrwerden“ bezeichnet werden, dabei bedeutet der Begriff des „inneren Gewahrwerdens“ in diesem Zusammenhang, dass sich das betreffende Subjekt bez. seiner Bewusstseinserlebnisse wie bspw. den jeweiligen Wahrnehmungen, Urteilen und Imaginationen etc. bewusst ist, dass es wahrnimmt, urteilt, imaginiert etc.. Der Aspekt des „inneren Gewahrwerdens“ ist nach Husserl auch der Aspekt der inneren, d.h. der adäquaten Wahrnehmung. Er geht davon aus, dass das Bewusstsein als solches ein einheitlicher Erlebnisstrom ist, der

a) im Kontext der jeweiligen Intentionalität und Motiviertheit der Bewusstseinsakte ist,
b) im Kontext der Phänomenologie des inneren Zeitbewusstseins konstituiert ist, in seinen Analysen zur „passiven Synthesis “ eine Rolle spielt und
c) für seine Phänomenologie der Intersubjektivität von Bedeutung ist.

Die anhand der phänomenologischen Reduktion bzw. aufgrund der Reflexion auf ihre Wesenstrukturen hin erforschte Bewusstseinstätigkeit bildet den eigentlichen Gegenstand der phänomenologischen Wissenschaft, wobei das Bewusstsein als solches wiederum in einzelne Bewusstseinskonstituenten, Bewusstseinstätigkeiten und Bewusstseinsmodi differenziert werden kann. Die Bewusstseinstätigkeit vollzieht sich grundsätzlich innerhalb einzelner Bewusstseinsakte, welche Husserl u.a. auch „cogitationes“, d.h. vorstellende Akte, Bewusstseinserlebnisse oder einfach auch Akte nennt. Diese sind innerhalb der Einheit des Erlebnis - bzw. des Bewusstseinsstroms konstituiert. Diese Bewusstseinsakte können weiterhin in die reellen Konstituenten des jeweiligen Akts, d.h. in die hyletischen Daten (d.h. in die, den Bewusstseinsakt begründenden Empfindungsdaten) und in die Noesen (die sinnbildenden Konstituenten des Aktes, auch als Auffassungssinn bezeichnet) und in den intentionalen Gehalt des Bewusstseinsaktes (in das jeweilige Noema ) differenziert werden, das Noema ist der Gegenstand des Aktes, als noematische Materie ist es der Gegenstand als solcher und als noematischer Sinn ist es der spezifisch bestimmte Erkenntnisgegenstand. Der Bewusstseinsakt kann aber auch in die Aktmaterie und in die Aktqualität [6] differenziert werden, dabei ist die Aktqualität der jeweilige Modus des intentionalen Bezugs bspw. der Modus des Vorstellens, Imaginierens oder bloss Vorstellens, die Aktmaterie als solche jedoch der spezifische Gegenstand des intentionalen Aktes. Den einzelnen Bewusstseinsakten ist zunächst einmal gemeinsam, dass sie intentional sind, d.h. auf ein spezifisches Phänomen gerichtet sind (der Begriff der Intentionalität leitet sich einerseits vom lat. „intendere“, d.h. auf etwas abzielen, sich gegen etwas abwenden, andererseits vom lat. „Intentio“, d.h die Aufmerksamkeit bzw. die Intentionalität, diese ist als der Gegenstandsbezug das entscheidende Charakteristikum der Bewusstseinsakte). Die Intentionalität des Bewusstseins konstituiert sich im Rahmen der Motiviertheit der Akte, d.h. des motivationalen Zusammenhangs im Vollzug der spezifischen Akte und der phänomenologischen Zeitlichkeit, welche Husserl auch als eine innere Zeitlichkeit bezeichnet, jeder Bewusstseinsakt konstituiert sich innerhalb einer bestimmten Zeitstelle der phänomenologischen Zeit. Diese differenziert als solche von der bewusstseinstranszendenten, objektiv messbaren Zeit.

3. Die Intentionalität des Bewusstseins

Nach Husserl ist es charakteristisch für die einzelnen Bewusstseinsakte, intentional, d.h. auf etwas gerichtet zu sein. Anhand der Intentionalität wird der Erlebnisstrom des Bewusstseins zur Einheit des Bewusstseins synthetisiert. Die Intentionalität des Bewusstseins bezeichnet den Sachverhalt, dass jeder einzelne Bewusstseinsakt auf etwas Gegenständliches gerichtet ist, entweder auf etwas Transzendentes (etwas Extramentales) oder aber auf etwas Immanentes (etwas Intramentales), d.h. auf einen anderen Bewusstseinsakt desselben Bewusstseinsstroms, ein sich auf einen anderen Bewusstseinsakt desselben Erlebnisstroms beziehender Akt kann auch als ein reflexiver Akt bezeichnet werden. Somit bezeichnet die Intentionalität [7] des Bewusstseins auch den Sachverhalt, dass das Bewusstsein als solches immer durch bestimmte Zusammenhänge motiviert ist, das Wahrnehmen ist immer ein Wahrnehmen eines Bestimmten, das Urteilen ist immer ein Urteilen über einen bestimmten Sachverhalt, die Freude ist immer eine Freude über etwas bestimmtes Erfreuliches. Nicht nur innerhalb der Phänomenologie Husserls, sondern in der ganzen phänomenologischen Bewegung ist die Intentionalität ein grundlegendes Thema. Sein Intentionalitätsbegriff ist v.a. von Brentano und dessen scholastischer Vorbildung geprägt, schon bei Aristoteles und den Scholastikern gab es Theorien über die Intentionalität, der Intentionalitätsbegriff wurde von Husserls ehemaligem Lehrer Brentano wieder in die Philosophie eingeführt, um damit zum einen zwischen dem „Psychischen“ und dem „Physischen“ zu differenzieren und zum anderen, um dadurch den jeweiligen Gegenstandsbezug der psychischen Erlebniszustände zu charakterisieren. Jeder aktuelle Bewusstseinsakt, jedes aktuelle „cogito“ (d.h. jede Vorstellung) ist nach Husserl auf einen Gegenstand der äusseren oder der inneren Wahrnehmung gerichtet, dieser intentionale, vermeinte Gegenstand ist somit das intentionale Korrelat des Bewusstseinsakts. Dabei hebt sich der intentional vermeinte Gegenstand aus einem gegenständlichen Hintergrund von Anschauungen, den sogenannten Hintergrundanschauungen [8] heraus. Zudem erscheint das betreffende Phänomen aus einer bestimmten Perspektive der Gegebenheit, d.h. in einer bestimmten Gegebenheitsweise. Bei den Bewusstseinsakten kann nach Husserl zwischen primären Bewusstseinsinhalten (d.h. zwischen Empfindungen, welche anhand des noetischen Sinnes, d.h. anhand des Auffassungssinnes eine Auffassung erfahren) und Bewusstseinserlebnissen, welche das spezifische Merkmal der Intentionalität implizieren, differenziert werden. Zu den primären Inhalten des Akts zählen Empfindungen wie bspw. die Farben- Tast- oder die Tondaten, welche anhand der Noesen (die neben den Empfindungen zu den reellen Konstituenten des Bewusstseinsakts zählen) eine gegenständliche Auffassung erfahren, diese Empfindungen können auch als die hyletischen Daten eines Bewusstseinsakts (von gr. Hyle, der Stoff bzw. die Form) bezeichnet werden, sie sind als Komponenten und Träger des Bewusstseinsakts aber häufig nicht intentional. Husserl differenziert weiterhin zwischen den sinngebenden Momenten des Bewusstseinsakts, den Noesen und dem noematischen Inhalt [9] bzw. der noematischen Materie des Akts, erst die noetisch- noematische Einheit macht den vollen Bewusstseinsakt als solchen aus. Eine Noesis ist eine reelle Konstituente des Bewusstseinsakts, welche die intentionale Leistung erst ermöglicht. Husserl differenziert aber auch zwischen der jeweiligen Aktmaterie und der jeweiligen Aktqualität des Akts. Entscheidend hierbei ist, dass die Aktqualität den jeweiligen Modus des intentionalen Bezugs, ob vorstellend, beurteilend oder phantasierend, bezeichnet. Eine Aktmaterie ist hingegen der noematische Inhalt des Bewusstseinsakts, der Gegenstand des Bewusstseinsakts als solcher, mit seinen spezifischen Eigenschaften und seiner spezifischen Gegebenheitsweise. Husserl bezeichnet die noetische Seite des Bewusstseinsakts als die psychische Seite des Bewusstseinsakts, die hyletischen Daten hingegen können eher der physiologischen Sinnestätigkeit zugeordnet werden. Dem noematischen Aspekt eines Akts kann eher der jeweilige Gegenstandssinn zugeordnet werden. Somit kann eine grundsätzliche Differenzierung zwischen den eigentlichen Komponenten des Bewusstseinsakts, den intentionalen Korrelaten, und dem jeweiligen Modus des intentionalen Bezugs erfolgen. Nach Husserl ist jedoch nicht nur das Bewusstsein dadurch charakterisiert, dass es auf die Welt, die jeweiligen Phänomene und anhand der phänomenologischen Reflexion auf die eigenen Bewusstseinsstrukturen gerichtet ist, das Sein der Realität ist auch bezogen auf die Leistung des Bewusstseins und dessen universale Strukturen. Die Welt konstituiert sich als ein Korrelat des Bewusstseins. Dabei wird jedes Phänomen innerhalb einer bestimmten räumlichen oder aber zeitlichen Perspektive erfasst, es erscheint dem erkennenden Bewusstsein dadurch, dass es sich „abschattet“, d.h. innerhalb einer bestimmten Wahrnehmungsvielfalt erscheint. Das betreffende Phänomen wird durch das erkennende Bewusstsein immer innerhalb der Perspektive einer Gegebenheitsweise erfasst, dabei implizieren die betreffenden Perspektiven noch andere, mögliche Perspektiven, das betreffende Phänomen „schattet“ sich ab. Die Wahrnehmung der Vorderseite eines Hauses impliziert bspw. noch andere Perspektiven der Wahrnehmung des betreffenden Gegenstandes. Ein räumlicher oder sinnlich wahrnehmbarer Gegenstand erscheint dem erkennenden Bewusstsein immer in bestimmten Abschattungen. Das Bewusstsein ist jedoch nicht nur durch seinen intentionalen Zusammenhang, sondern auch anhand seines „motivationalen“ Zusammenhanges konstituiert, d.h. dass bestimmte Bewusstseinsakte durch andere Bewusstseinsakte oder aber Gegenstände möglicher Wahrnehmung motiviert sind. Die Motiviertheit des Bewusstseins ist nicht durch ein Kausalverhältnis zwischen dem Bewusstsein und dem Bewusstseinsgegenstand begründet, sondern dadurch dass der aktuelle Vollzug eines Bewusstseinsakts zum Vollzug eines anderen Bewusstseinsakts motiviert. Die Motivationalität ist eine Grundgesetzlichkeit des geistigen Lebens, sie ist bspw. dann gegeben, wenn die Wahrnehmung eines Gegenstands oder der aktuelle Bewusstseinsvollzug zu anderen Wahrnehmungen oder aber Aktualisierungen motiviert (ich werde den Aspekt der Motiviertheit des Bewusstseins noch eingehender im 7. Abschnitt meiner Magisterarbeit „der Intentionalitätsbegriff im Kontext der Phänomenologie von Husserl“ behandeln). Ein weiterer Aspekt der Intentionalität des Bewusstseins ist der Aspekt der Bedeutungsintention und der Bedeutungserfüllung [10]. Die Intentionalität der Akte konstituiert sich v.a. anhand des Bereiches der gegenständlichen Wahrnehmung (ein anderer Aspekt ist das Gerichtetsein eines Akts auf andere Akte desselben Bewusstseinsstroms), das Wahrgenommene erfährt dabei anhand der Noesen bzw. anhand des Auffassungssinnes, eine „objektivierende Auffassung“. Im konkreten Wahrnehmungszusammenhang des intentionalen Gegenstands verweist das jeweils Antizipierte auf einen Wahrnehmungszusammenhang, das Bewusstsein antizipiert die Welt immer in solchen Wahrnehmungsreihen, in einem intentional konstituierten Erfahrungszusammenhang, während eine Perspektive innerhalb der Wahrnehmung eines Gegenstands gegenwärtig ist, sind die anderen Perspektiven als eine „leere“ Mitmeinung gegenwärtig. Zudem kann jedes potentielle Bewusstseinserlebnis zum aktuell vollzogenen Bewusstseinserlebnis, d.h. „thematisiert“ werden und umgekehrt. Wird die diesbezügliche Intentionalität des Bewusstseinsakts durch eine diesbezügliche Anschauung bestätigt, erfährt die jeweilige Bedeutungsintention des betreffenden Bewusstseinsakts eine Bedeutungserfüllung. Das bedeutet, dass der intentional vermeinte Gegenstand anhand der Anschauung bestätigt wird, er ist als solcher nicht nur vermeint, sondern als das was er ist, tatsächlich gemeint und als solcher existent. Das Bewusstsein erfasst die Phänomene anhand der inneren und der äußeren Anschauung bzw. Wahrnehmung. Dabei ist die Wahrnehmung nicht auf einen bestimmten, wahrgenommenen Gegenstand beschränkt, sondern bezieht sich auch anhand der Hintergrundanschauungen auf das jeweilige Umfeld des betreffenden Gegenstands. Husserl bezeichnet das Umfeld des Wahrgenommenen auch als einen „Leerhorizont“. Zu jeder Wahrnehmung gehört die Antizipation von Möglichkeiten des Wahrnehmens, d.h. ein „leerer Aussenhorizont“ oder ein Bewusstsein des „Mitgegenwärtigen“. Die Vielfalt der Aspekte eines Gegenstands verdeutlicht auch die Vielfalt von Perspektiven, diese Perspektiven können auch als die Abschattungen der Gegebenheit eines Phänomens bezeichnet werden. Das innerhalb einer Anschauung Mitgegenwärtige bezeichnet Husserl auch als eine „Appräsentation“. Appräsentationen sind die weiterführenden Bezüge der Anschauungen und der daraus resultierenden Apperzeptionen [11] bzw. der Auffassungen. Anhand der noetischen Sinnkonstitution konstituiert sich das jeweilige Noema des Bewusstseinsakts im Rahmen einer Horizontintentionalität, d.h. jedes aktuelle Bewusstsein verweist auf einen kontinuierlichen Erfahrungszusammenhang. Husserl differenziert im Kontext seiner Intentionalitätsthese auch zwischen adäquaten und inadäquaten Gegebenheiten und Wahrnehmungen. Adäquate Gegebenheiten und Wahrnehmungen sind dabei bewusstseinsimmanent, der aktuell vollzogene Bewusstseinsakt richtet sich dabei auf einen anderen Bewusstseinsakt desselben Erlebnisstroms, dieser Bereich der immanenten Wahrnehmung ist insbesondere für den Bereich der phänomenologischen Reflexion, d.h. für die Reflexion auf die eigenen Bewusstseinsakte grundlegend. Der Bereich der inneren, d.h. der adäquaten Wahrnehmung kann sich auch auf den Bereich der reellen Bewusstseinsakte, d.h. auf die noetischen Konstituenten des Akts richten. Diese noetischen Strukturen erfasst wiederum die Eidetik [12]. Die reellen Bewusstseinsinhalte sind nicht notwendigerweise intentionale Akte, sind aber bspw. als Empfindungen, im Zusammenhang mit den intentionalen Akten .zu sehen. Die intentionalen Akte sind nicht nur anhand ihres Gegenstandsbezugs charakterisiert, sondern auch aufgrund des spezifischen Modus des intentionalen Bezugs, ob bloss vorstellend, urteilend oder aber erinnerungsvergegenwärtigend, diesen Modus des intentionalen Bezugs bezeichnet Husserl auch als die jeweilige Aktqualität. Schon sein ehemaliger Lehrer F. Brentano differenzierte in seiner Intentionalitätsthese zwischen unterschiedlichen Modi des intentionalen Bezugs bzw. zwischen unterschiedlichen „psychischen Phänomenen“. Husserl divergert aber insofern von der Brentanoschen Auffassung, insofern er die unterschiedlichen Modi des intentionalen Bezugs nicht von den unterschiedlichen Arten der intentionalen Gegenstände ableitet, sondern die jeweiligen Differenzen der betreffenden Modi ausschliesslich anhand der jeweiligen Wesensstruktur des intentionalen Akts begründet. Allen intentionalen Akten ist trotz ihrer spezifischen Differenzen gemeinsam, dass sie etwas Gegenständliches (etwas Gegenständliches der äusseren oder aber der inneren Wahrnehmung) vorstellen, diese Eigenschaft umschreibt Husserl auch mit dem Begriff des „objektivierenden Akts“. Er differenziert weiterhin zwischen “fundierenden“ und „fundierten“ Akten, wobei die fundierenden Akte die fundierten Bewusstseinsakte konstituieren. Fundierende Akte sind nach Husserl einfache, nicht zusammengesetzte Akte, welche nicht auf andere Akte zurückgeführt werden können, die fundierten Akte sind hingegen komplexe, aus unterschiedlichen Teilakten zusammengesetzte Akte. Grundsätzlich wird die Intentionalität der Bewusstseinsakte aufgrund der Empfindungen begründet, diese sind sozusagen der Träger des Aktes und gleichzeitig ein Resultat der Anschauung, das Wahrgenommene wird als Empfindung vom Auffassungssinn verarbeitet bzw. „vergegenständlicht“. Die Intentionalität ist entweder auf Gegenstände der äusseren oder aber der inneren Wahrnehmung gerichtet, wobei Husserl den Gegenständen der äusseren Realität und des realen Seins eine eher kontingente und durch das Bewusstsein vermittelte Konsistenz zuschreibt, den Phänomenen der inneren Wahrnehmungen bzw. der Region der Bewusstseinsakte hingegen eine absolute und nicht vermittelte Konsistenz. Als apriorische Bedingung der Möglichkeit der äusseren Erfahrung versteht Husserl die Mehrmeinung, als die Korrespondenz zur Mehrseitigkeit des Vermeinten. Es ist in der raumzeitlichen Konsistenz des bewusstseinstranszendenten Phänomens selbst impliziert, dass es in einer Gegebenheitsweise erscheint, welche grundsätzlich die Möglichkeit anderer Gegebenheitsweisen offenlässt. Dadurch, dass der betreffende Gegenstand sich abschattet, ist er dem erkennenden Bewusstsein „inädaquat“ gegeben, so dass die sich auf ihn beziehende Meinung immer eine Mehrmeinung, d.h. ein „über- sich- hinaus- meinen“ ist. Hingegen verdeutlicht der Begriff der Leer- bzw. der Vormeinung die noch durch keine diesbezügliche Anschauung bestätigte Intentionalität, d.h. ein „blosses Vorstellen“. Dieses wird erst anhand der Anschauung zur „Erfüllungseinheit“ gebracht bzw. zur anschaulichen Erfüllung. Dieser Vorgang kann auch mit dem Verhältnis von der Bedeutungsintention und der Bedeutungserfüllung bezeichnet werden, dabei zielt die Bedeutungsintention des intentionalen Akts auf die entsprechende Bestätigung anhand der Anschauung, d.h. auf die Bedeutungserfüllung ab. Husserl differenziert bezüglich der Bewusstseinsakte auch zwischen einfachen und zwischen komplexen Erlebnissen, viele Bewusstseinsakte sind komplexe Akte, d.h. aus unterschiedlichen Teilakten aufgebaut, die Empfindungsintentionen bauen sich bspw. auf den Vorstellungs- oder aus den Urteilsintentionen auf. Bei der Reduktion bestimmter komplexer Akte erfolgt ein Rückgang auf „primitive“, d.h. auf ursprüngliche Bewusstseinsakte, welche wiederum nicht auf andere Bewusstseinsakte reduzierbar sind. Der intentionale Bezug ist ein grundlegendes Charakteristikum der Bewusstseinserlebnisse, diese „Wesensbestimmung“ kann auch aufgrund der Methode der Ideation, d.h. aufgrund der Abstraktion von den spezifischen Eigenschaften der betreffenden Phänomene derart erfolgen, dass der Bewusstseinsakt als solcher, als eine rein phänomenologische Gattungsidee (mit allgemeinen und mit spezifischen Eigenschaften) erfasst wird. Die Gegenstände der natürlichen Umwelt sind, insofern sie nicht reell im Bewusstseinsakt impliziert sind (es sei denn als Noema, als Vorstellung eines bestimmten Gegenstands, d.h. als eine intentionale Materie), bewusstseinstranszendente Phänomene. Das Bewusstsein transzendiert sich vielmehr in der Intention, diese Phänomene zu erfassen, auch selbst. Der natürlichen Reflexion erscheint nicht der einzelne Bewusstseinsakt, sondern das jeweilige Ich als der erste Bezugspunkt der intentionalen Beziehung, deren zweiter Bezugspunkt im jeweiligen Gegenstand selbst liegt. Demzufolge kann das Ich als das, die jeweiligen Akte zu einer Einheit synthetisierende Moment begriffen werden, sozusagen als ein identischer „Einheitspunkt“ der Akte. Diese Einstellung der „natürlichen Reflexion“ wird von Husserl kritisiert, insofern er immer von einem bestimmten Bewusstseinsakt ausgeht und dieser identische „Einheitspunkt“ des Ich an keinem Akt auszumachen ist. Nur wenn sich die betreffende Ichvorstellung mit dem betreffenden Akt vereinheitlicht, ist das betreffende Subjekt gegenstandsbezogen und als solches intentional motiviert. Es ist vielmehr so, dass das betreffende Ich in den[13] Bewusstseinserlebnissen seine „psychischen Zustände“ hat. Die Ichvorstellungen sind weniger Teile der Bewusstseinsakte, denn die Bewusstseinsakte sind Teile der betreffenden Ichvorstellung. In der phänomenologischen Reflexion erfolgt die Reflexion auf das Ich analog zur Reflexion auf den Bewusstseinsakt, nach Husserl ist aber der Bewusstseinsakt nicht wesentlich anhand der jeweiligen Beziehung auf das Ich konstituiert,. die Klasse der Empfindungen kann insofern intentional sein, insofern sie mit einer Vorstellung korreliert sind, dabei konstituiert sich der intentionale Gegenstandsbezug der Empfindung erst aufgrund dieser Verbindung von der Empfindung und der diesbezüglichen Vorstellung. Wenn der intentionale Bezug der Vorstellungen aufgrund einer Vorstellung konstituiert wird, können sie auch intentional genannt werden. Ansonsten bilden die Empfindungen die Grundlage des intentionalen Akts, insofern sie durch die Apperzeption eine gegenständliche Auffassung erfahren, welche wiederum das Gegenstandsbewusstsein konstituiert, sie sind aber selbst weniger intentional. Husserl differenziert die Bewusstseinsakte einerseits nach der Aktmaterie und der Aktqualität ( d.h. nach dem intentionalen Korrelat und dem Modus des intentionalen Bezugs), andererseits differenziert er die Bewusstseinsakte nach den hyletischen Daten, dem intentionalen Korrelat als Noema und den sinnbildenden Konstituenten des Akts, den Noesen. Auf die Differenzierung des Akts nach der Noesis und dem Noema bzw. nach der Aktmaterie und der Aktqualität werde ich mich in den Abschnitten 4. und 5. meiner Magisterarbeit „der Intentionalitätsbegriff im Kontext der Phänomenologie von Husserl“ noch ausführlicher beziehen.

4. Noesis und Noema

Husserl bezeichnet die sinngebenden und reellen Momente des Bewusstseinsakts als Noesen, die intentionale Materie, d.h. den Inhalt des jeweiligen Bewusstseinsakts hingegen als Noema. Die intentionalen Akte konstituieren sich erst anhand der Noesen (d.h. anhand des Auffassungssinnes) zu einer Einheit, welche sich dabei auf die Grundlage der unterschiedlichen Empfindungen, der „hyletischen Daten“ beziehen. Die hyletischen Daten können auch als die Träger des, “im Bewusstseinsakts Vorgestellten“, bezeichnet werden, die Noesen sind hingegen mehr die sinnbildenden Momente des Akts. Die noetische Seite des Akts ist nach Husserl auch seine psychische Seite, die hyletischen Daten sind dagegen der physiologische Aspekt. Die Noesen und die hyletischen Daten konstituieren den Bewusstseinsstrom, durch sie wird erst der Gegenstandsbezug, d.h. der Bezug zum Noema hergestellt. Hinsichtlich der Intentionalität des Bewusstseinsakts gibt es grundlegende Differenzen zwischen den eigentlichen Komponenten der intentionalen Akte und ihrer intentionalen Korrelate. Die Differenzen innerhalb des Bewusstseinsakts verdeutlichen sich nach Husserl anhand einer reellen Analyse des Bewusstseinsakts und seiner Komponenten, d.h. anhand einer Reflexion. Allen Bewusstseinsakten ist zunächst einmal gemeinsam, dass sie eine noetisch- noematische [14] Schicht und hyletische Daten implizieren. Anhand der Noesen und des daraus resultierenden Auffassungssinnes erfährt das Noema eine auffassende Ergänzung, d.h. es wird bspw. aufgrund bestimmter Stellungnahmen des Glaubens und des Vermutens aufgefasst. Das Noema kann in eine noematische Materie und in einen noematischen Sinn differenziert werden, die noematische Materie ist der intentionale Gegenstand als solcher, der noematische Sinn ist hingegen das intentionale Korrelat mit genauer definierten bzw. bestimmten Eigenschaften. Das jeweilige Noema differenziert nicht nur aufgrund des unterschiedlichen intentionalen Gegenstands, es differenziert auch aufgrund der Unterschiedlichkeit der betreffenden Bewusstseinsakte wie bspw. der unterschiedlichen Bewusstseinsakte der blossen Wahrnehmung, der Phantasievorstellung, der Erinnerung, etc.. Husserl bezeichnet das Noema einer blossen Wahrnehmung als eine physische Wirklichkeit, das Noema der bildlichen Vorstellung als ein Fiktum und das Noema einer Erinnerung auch als eine Erinnerungsvergegenwärtigung. Die Bewusstseinssphäre kann als eine grundlegende Korrelation zwischen den jeweiligen Noesen und den jeweiligen Noemata betrachtet werden, sie können jedoch, obwohl sie aufeinander verweisen, innerhalb der phänomenologischen Einstellung der Reflexion in die reellen Erlebniskomponenten und in die nichtreellen, d.h. bewusstseinstranszendenten Aktkomponenten differenziert werden. Dabei bildet das anhand der hyletischen Daten und der Noesen konstituierte Noema einen grundsätzlich anderen Teil des jeweiligen Akts als seine reellen und damit eigentlichen Erlebniskonstituenten. Husserl differenziert das Noema weiterhin als „volles“ Noema in unterschiedliche Schichten, welche um einen zentralen Kern, d.h. um einen gegenständlichen Sinn gruppiert sind. Husserl spricht im Zusammenhang der Aktstrukturen auch von den reellen bzw. den nichtreellen Aktschichten, um damit auch das Verhältnis des Bewusstseinsimmanenten bzw. des Bewusstseinstranszendenten zu verdeutlichen. Anhand der Differenzierung von Noemata unterschiedlicher Bewusstseinsakte (d.h. von Wahrnehmungen, Erinnerungen, Vorstellungen, Bildvorstellungen) ergibt sich ein bestimmter gegenständlicher Sinn. Dasselbe Noema kann anhand unterschiedlicher Noesen und hyletischer Daten unterschiedlich aufgefasst werden bspw. zum einen eher als „originär“ (leibhaft selbsthaft), oder eher „erinnerungsmässig“, dann wieder bildhaft. Diese Differenzen sind nach Husserl weniger Weisen des Bewusstseins, als vielmehr Differenzen innerhalb der Gegebenheitsweise des vergegenwärtigenden Bewusstseins. Die Intentionalität baut sich in den Noesen und in den Noemata „stufenartig“ auf, es gibt bspw. schlichte Vergegenwärtigungen, die als solche Modifikationen von Wahrnehmungen sind. Allerdings gibt es auch Vergegenwärtigungen zweiter, dritter oder einer beliebigen Stufe, in diesem Zusammenhang ist das Verhältnis bestimmter Retentionen (d.h. Erinnerungsvergegenwärtigungen) zu erwähnen, durch welche anhand einer Erinnerung ein bestimmter Erlebniszusammenhang im Modus der Vergegenwärtigung vollzogen wird. Wird dieser Erlebniszusammenhang als ein „erinnerungsmässiges“ erlebt gewesen konstituiert, können wiederum neue Erinnerungsvergegenwärtigungen auftreten, diese retentionalen Zusammenhänge bauen sich „stufenartig“ auf. Diese Erlebnisse können auch in den Modus der Phantasie überführt werden, wobei sich Phantasien aufgrund anderer Phantasien konstituieren. Die sinnbildenden Konstituenten des Bewusstseinsakts, die Noesen, können auch als „Akte des Vermeinens“ (des sich auf einen Gegenstands Beziehens) bezeichnet werden. Anhand der Noesen erfahren die „hyletischen Daten“ (d.h. die Empfindungsinhalte) ihre gegenständliche Auffassung. Husserl bezeichnet die Noesen auch als ein apperzeptives Aktmoment. Die noetischen Schichten eines Bewusstseinsakts beziehen sich auf die noematischen Strukturen des betreffenden Bewusstseinsakts. Aber nicht nur für den jeweiligen Bewusstseinsakt, sondern auch für das spezifische Noema gilt die Differenzierung zwischen dem Inhalt und dem Gegenstand, da der vorgestellte Gegenstand nie der Gegenstand selbst ist, das jeweilige Noema somit eine bestimmte Referenzstruktur besitzt. Husserl differenziert das Noema weiterhin in einen noematischen Kern und in bestimmte Prädikatsnomen (d.h. in die wechselnden und sich verändernden Prädikate des intentionalen Gegenstands). Zusätzlich können in der noematischen Hinsicht zwei Gegenstandsbegriffe unterschieden werden und zwar zum einen der Begriff des noematischen Gegenstands schlechthin und der Begriff des noematischen Gegenstands im jeweiligen „Wie“ seiner Bestimmungen. Der noematische Gegenstand als solcher kann auch als die noematische Materie, der noematische Gegenstand im jeweiligen „wie“ seiner Bestimmtheiten kann hingegen als der noematische Sinn bezeichnet werden. Kein Noema ist zunächst einmal ohne einen spezifischen Sinn, sein notwendiges Zentrum ist dabei durch einen „Einheitspunkt“ bestimmt, und zwar aufgrund des „puren, bestimmbaren X“ in Abstraktion von allen möglichen Prädikaten. Die Noesen und die Noemata sind als die Konstituenten und als der Sinngehalt des Bewusstseinsakts miteinander korreliert. Jeder Noesis entspricht ein bestimmtes Noema, den noetischen Schichten bspw. des sich Beziehens, Wertens oder Vermutens entspricht ein bestimmtes Noema. Die Noemata differenzieren jedoch nicht nur nach den Noesen, sondern auch in sich selbst. Als ein volles Noema kann die spezifische Aktmaterie auch als ein Träger und als ein Verknüpfungspunkt für bestimmte Prädizierungen aufgefasst werden. Die noematische Materie wird aufgrund unterschiedlicher Sinnesdaten aufgefasst und beurteilt. Dabei konstituiert das jeweilige „wie“ der diesbezüglichen Bestimmtheiten eines Gegenstands bzw. einer bestimmten noematischen Materie, seinen noematischen Sinn. Der noematische Kern, Husserl bezeichnet diesen auch als das „pure, bestimmbare X“, ist zwar der Träger der jeweiligen Prädikate, aber in sich ein „identisches Etwas“ (d.h. trotz der Abstraktion von allen möglichen Prädikaten) und unabhängig von den jeweiligen Bestimmungen der noematischen Materie und des noematischen Sinnes. Anhand des noematischen Sinnes eröffnet sich hingegen eine Vielfalt

der unterschiedlichen Bestimmungen und der unterschiedlichen Gegebenheitsweisen der noematischen Materie. Jeder Übergang eines Phänomens in die phänomenologische Reflexion, (welche ich im 11. Abschnitt meiner Magisterarbeit „der Intentionalitätsbegriff im Kontext der Phänomenologie von Husserl“ noch eingehender erörtern werde) erzeugt neue Phänomene, d.h. spezifische Bewusstseinsakte, welche von den alten Bewusstseinsakten differenzieren. Allerdings unterscheidet sich die noetisch- noematische Konsistenz der reflektierenden Bewusstseinsakte von der noetisch- noematischen Konsistenz der reflektierten Bewusstseinsakte. Nach Husserl ist jeder Bewusstseinsakt so konstituiert, dass es prinzipiell möglich ist, entweder seine Noesen oder aber sein jeweiliges Noema wahrzunehmen. Das anhand dieser einseitigen Perspektive Verdeutlichte ist durchaus als ein solches ein Phänomen, aber ein unselbstständiges, sein „Esse“ (d.h. seine Essenz bzw. sein Wesen) ist dadurch konstituiert, dass es apperzepiert wird. Das jeweilige Eidos des Noema verweist auf das Eidos der Noesen, sie gehören eidetisch zusammen (Ich werde die Eidetik im 14. Abschnitt meiner Magisterarbeit „der Intentionalitätsbegriff im Kontext der Phänomenologie von Husserl“ noch ausführlicher erörtern). Es gibt eine allgemeine und eine reine Formenlehre der Noemata und eine allgemeine und reine Formenlehre noetischer Aktstrukturen. Die hyletischen Daten können aufgrund des noetischen Auffassungssinnes eine unterschiedliche Auffassung erfahren, dadurch kann ein identischer Gegenstand unterschiedlich aufgefasst werden. Ein identisches Noema kann anhand unterschiedlicher Modi des Bewusstseinsakts, d.h. aufgrund einer unterschiedlichen Aktqualität und anhand der diesbezüglichen hyletischen Daten unterschiedlich vergegenwärtigt, es kann bspw. „originär“ (leibhaft selbsthaft), imaginativ oder aber erinnerungsvergegenwärtigt werden. Die Intentionalitäten bauen sich in den Noesen und in den Noemata „stufenartig“ aufeinander auf. Es gibt bspw. „schlichte“ Vergegenwärtigungen, welche schlichte Modifikationen der jeweiligen Wahrnehmungen sind. Es gibt allerdings auch Vergegenwärtigungen einer zweiten, einer dritten oder aber einer beliebigen Stufe, als Beispiel wären hierfür bestimmte retentionale [15] (d.h. erinnerungsvergegenwärtigende) Zusammenhänge zu nennen, in welchen aufgrund einer bestimmten Erinnerung ein spezifischer Erlebniszusammenhang im Modus der Vergegenwärtigung vollzogen wird. Wird dieser Erlebniszusammenhang als ein „erinnerungsmässiges“ erlebt gewesen charakterisiert, so können wiederum neue Erinnerungen auftreten, diese Zusammenhänge innerhalb der Retentionen (bzw. der Erinnerungen) bauen sich stufenartig auf. Diese Bewusstseinsakte können auch in den Modus der Phantasie überführt werden, wobei sich spezifische Phantasien aufgrund anderer Phantasien aufbauen. Husserl richtet sich in seiner phänomenologischen Analyse auf die „puren Bewusstseinserlebnisse“ und ihre Wesenheiten. In Bezug zum Wahrgenommenen gilt ein Wesensverhältnis der Bewusstseinsakte, da das Sein des empfundenen Bewusstseinsinhalts grundsätzlich anders ist, als das Sein des wahrgenommenen Bewusstseinsinhalts. Die Apperzeption der hyletischen Daten aufgrund der Noesen (d.h. anhand des Auffassungssinnes) ist nach Husserl ein „Überschuss“, der im Erlebnis selbst und in seinem deskriptiven Inhalt gegenüber dem „Dasein“ der Empfindung besteht.

[...]


[1] Zu Husserls deskrpitiver Phänomenologie siehe Rinofner- Kreidl, Husserl, Zeitlichkeit und Intentionalität,

2. Kap.

[2] Zu Husserls deskriptiver Phänomenologie siehe Ströker, Husserls transzendentale Phänomenologie, Abschnitt A, 2. Kap. § 1,

[3] Zur eidetischen Variation siehe Prechtl, Husserl zur Einführung, 6. Kap

[4] Zu Husserls Begriff des Originären siehe Husserl, Ideen zu einer reinen Phänomenologie und Grundlegung einer phänomenologischen Philosophie, 4. Abschnitt, 2. Kap.

[5] Zu Husserls Bewusstseinsbegriff siehe Süssbauer, Intentionalitöät, Sachverhalt, Noema, 2.Kap

[6] Zu Husserls Differenzierung des Bewusstseinsakts in eine Aktqualität und in eine Aktmaterie siehe Husserl, Logische Untersuchungen, 2. Bd. 1. Teil, 3. Kap., § 22

[7] Zum Verhältnis der Intentionalität siehe Orth, Husserls, Krisis der europäischen Wissenschaften und die transzendentale Phänomenologie, 3. Kap.

[8] Zu Husserls Bestimmung der Anschauungen siehe Prechtl, Husserl ,, die Horizontintentionalität des Bewusstseins, 7. Kap.

[9] Zum Verhältnis der Noemata und der hyletischen Daten des Bewusstseinsakts siehe Ströker, Husserls transzendentale Phänomenologie, Abschnitt B, 2. Kap. § 2

[10] Zum Verhältnis der Bedeutungsintention und der Bedeutungserfüllung siehe Prechtl, Husserl , 5. Kap.

[11] Zum Verhältnis der Appräsentationen und der Apperzeptionen siehe Prechtl, Husserl , 5. Kap.

[12] Zur Eidetik siehe Ströker, Husserls transzendentale Phänomenologie, Abschnitt B, Kap. 1. § 3

[13] zum Verhältnis zwischen dem Ich und seinen Bewusstseinsakten siehe Bernet, Kern, Marbach,

Husserl, 8. Kap.

[14] Zum Verhältnis der Noesen und der Noemata des Bewusstseinsakts siehe Husserl, Ideen zu einer reinen Phänomenologie und Grundlegung der Phänomenologie, 3. Abschnitt, 4. Kapitel, § 98

[15] Zu den Retentionen siehe Bernet, Kern, Marbach, Husserl, 3. Kap.

Final del extracto de 79 páginas

Detalles

Título
Der Intentionalitätsbegriff im Kontext der Phänomenologie von Husserl
Universidad
University of Hannover  (Fachbereich Philosophie)
Calificación
2,5
Autor
Año
2002
Páginas
79
No. de catálogo
V5401
ISBN (Ebook)
9783638132862
Tamaño de fichero
784 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Intentionalitätsbegriff, Kontext, Phänomenologie, Husserl
Citar trabajo
Derya TunÇ (Autor), 2002, Der Intentionalitätsbegriff im Kontext der Phänomenologie von Husserl, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5401

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