Im Hinblick auf die Schaffung einer Compliance-Organisation ist also darauf zu achten, dass sich diese dem bestehenden Konzerngefüge anpasst. Dies kann sich durchaus als sehr schwierig gestalten und lässt schnell vermuten, dass es nicht „Die Eine“ Compliance-Organisation gibt. Der Aufbau und Inhalt jeder Compliance-Organisation gestaltet sich demnach einzelfallorientiert und sollte im Rahmen unternehmerischen Ermessens bestmöglich auf den Konzern angepasst werden.
Eine ausdrückliche und generelle Pflicht zur Errichtung eines Compliance Managementsystems wurde bis dato nicht im Gesetz verankert. Dennoch gibt es verschiedene Anhaltspunkte, die auf eine Pflicht zur Compliance-Organisation hindeuten, wie z.B. in unverbundenen Aktiengesellschaften nach § 76 Abs. 1 i. V. m. §93Abs.1 AktG. Die Errichtung einer Compliance-Organisation auf der Ebene eines Aktien- und GmbH-Konzerns wird am deutlichsten in Ziffer 4.1.3 DCGK (Deutscher Corporate Governance-Codex) geregelt. Allerdings ist innerhalb des Konzerns lediglich ein Hinwirken zur Compliance-konformen Organisation durch den Vorstand geschuldet. Demnach hat der Vorstand der Konzern-Muttergesellschaft auch in abhängigen Tochtergesellschaften die Pflicht auf die Beachtung interner Richtlinien und Gesetze hinzuwirken. Nach herrschender Meinung des Schrifttums ist die Pflicht zur konzernweiten Compliance-Organisation gegeben. Weiterhin fehlt es jedoch auch an einer Regelung hinsichtlich der Umsetzung dieser Pflicht(en). Aus diesem Grund werden in den folgenden Kapiteln verschiedene Möglichkeiten zum Aufbau und der Gestaltung einer Compliance-Organisation dargestellt sowie die einzuhaltenden rechtlichen Grenzen erläutert.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Unterschiedliche Formen des Konzerns
2.1 Vertragskonzern
2.2 Faktischer Konzern
3. Aufbau einer Compliance-Organisation
4. Möglichkeiten der inhaltlichen Ausgestaltung
4.1 Compliance-Officer
4.2 Compliance-Richtlinien
4.3 Compliance-Handbuch
4.3 Whistleblower-Hotline
4.4 Compliance-Audit
4.5 Compliance-Berichte
4.6 Compliance-Schulungen
5. Grenzen
5.1 Weisungsrecht nach § 308 Abs. 1 AktG
5.2 Kein Weisungsrecht im faktischen Konzern
5.3 Informationsfluss innerhalb des Vertragskonzerns
5.4 Informationsmöglichkeiten im faktischen Konzern
5.4.1 Informationsanspruch gem. § 294 Abs. 3 HGB
5.4.2 Informationsanspruch gem. § 131 Abs. 1 S. 1 AktG
5.4.3 Informationsanspruch nach § 131 Abs. 1 S. 2 AktG
5.4.4 Fehlen eines Informationsanspruchs im faktischen Konzern
5.5 Andere Möglichkeiten zur Sicherung einer Compliance-Organisation
5.5.1 Compliance-Outsourcing
5.5.2 Vorstandsdoppelmandate
6. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen bei der Implementierung einer konzernweiten Compliance-Organisation im Aktien- und GmbH-Konzern. Dabei wird analysiert, wie trotz fehlender expliziter gesetzlicher Verpflichtung eine effektive Compliance-Struktur etabliert werden kann und welche Hürden sich insbesondere bei unterschiedlichen Konzernformen ergeben.
- Strukturierung einer anforderungsgerechten Compliance-Organisation im Konzern
- Differenzierung der Konzernformen (Vertragskonzern vs. faktischer Konzern)
- Instrumente der Compliance-Gestaltung (u. a. Officer, Handbuch, Whistleblower-Hotline)
- Rechtliche Schranken bei Weisungsrechten und Informationsflüssen
- Strategien zur Überwindung von Grenzen wie Outsourcing und Doppelmandate
Auszug aus dem Buch
4.1 Compliance-Officer
Der bereits genannte Compliance Officer ist zuständig für die konzernweite Koordinationsarbeit und wird vom Mutterkonzern eingestellt. Der Vorstand überträgt im Rahmen einer vertikalen Delegation seine Aufgabe an den Compliance Officer. Die Herausforderung ist es ein einheitliches Compliance-Geflecht sowie dessen Fortentwicklung aufzubauen und weiterzuentwickeln. Der Vorstand ist folglich zur Kontrolle des CO verpflichtet. Er sollte deshalb direkt unter der obersten Instanz innerhalb der Compliance-Organisation des Konzerns, also dem Vorstand fungieren. Aus diesem Grund ist er auch hierarchisch direkt unter dem Vorstand einzugliedern. Neben ihm sollten weitere Compliance-Officer von einzelnen Tochtergesellschaften benannt/eingestellt werden, die den Konzern-Compliance-Officer bei seinen Aufgaben unterstützen. Eine weitere zentrale Aufgabe sollte die Berichterstattung an den Vorstand (oder in Ausnahmefälle an den Aufsichtsrat) darstellen.
Neben der Möglichkeit der vertikalen Delegation durch die Bestimmung oder Einstellung eines Compliance-Officers, gibt es auch die Möglichkeit der horizontalen Delegation. Diese erfolgt durch die Verteilung der Aufgaben an geeignete Ressorts innerhalb des Unternehmens.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Thematik der Compliance-Organisation am Beispiel der Volkswagen AG und Darstellung der rechtlichen Relevanz ohne explizite gesetzliche Pflicht.
2. Unterschiedliche Formen des Konzerns: Kurze Erläuterung der Abgrenzung zwischen Vertragskonzern und faktischem Konzern als Basis für die rechtliche Analyse.
3. Aufbau einer Compliance-Organisation: Untersuchung des notwendigen ersten Schritts, der Bestandsaufnahme mittels Risiko- und Lückenanalyse, sowie der Entscheidung für ein Organisationsmodell.
4. Möglichkeiten der inhaltlichen Ausgestaltung: Detaillierte Betrachtung konkreter Instrumente wie Officer, Richtlinien, Handbücher, Whistleblower-Hotlines, Audits, Berichte und Schulungen.
5. Grenzen: Analyse der rechtlichen Beschränkungen der Einflussnahme und des Informationszugangs innerhalb verschiedener Konzernkonstellationen.
6. Fazit: Zusammenfassende Bewertung, dass eine rechtlich durchsetzbare, vollkommene Lösung fehlt und kreative Ansätze zur Überwindung von Schranken erforderlich sind.
Schlüsselwörter
Compliance, Konzern, Aktienrecht, GmbH-Recht, Compliance-Organisation, Vertragskonzern, faktischer Konzern, Compliance-Officer, Compliance-Handbuch, Risikomanagement, Weisungsrecht, Informationsanspruch, Whistleblower-Hotline, Doppelmandate, Unternehmensleitung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Möglichkeiten und rechtlichen Grenzen, eine Compliance-Organisation in AG- und GmbH-Konzernen aufzubauen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die Ausgestaltungsmöglichkeiten einer Compliance-Struktur sowie die rechtlichen Schranken bei deren konzernweiter Durchsetzung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es aufzuzeigen, wie ein Mutterkonzern Compliance-Maßnahmen etablieren kann, obwohl es an einer klaren gesetzlichen Pflicht zur konzernweiten Compliance mangelt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen (AktG, HGB, KWG) und der Auswertung aktueller Fachliteratur und Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Behandelt werden der Aufbau einer Compliance-Organisation, verschiedene Instrumente wie Richtlinien und Audits sowie die rechtlichen Hürden bei Weisung und Information.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Compliance, Konzernformen, Risikomanagement, Weisungsrecht und Informationsanspruch.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Vertragskonzern und faktischem Konzern für die Compliance wichtig?
Weil die rechtlichen Durchgriffsmöglichkeiten des Mutterkonzerns auf die Tochtergesellschaft (z. B. Weisungsrecht) in diesen beiden Konzernformen rechtlich unterschiedlich geregelt sind.
Was sind die Grenzen bei der Durchsetzung einer Compliance-Organisation?
Die größte Hürde ist das fehlende Weisungsrecht im faktischen Konzern sowie die rechtlich begrenzte Informationspflicht, die eine "top-down" Durchsetzung erschwert.
Wie können Vorstandsdoppelmandate helfen?
Sie dienen dem besseren Informationsfluss und der effektiveren Überwachung, da so Vorstände des Mutterkonzerns direkt in Organfunktionen der Tochtergesellschaft eingebunden werden.
- Citation du texte
- Virginia Hildebrand (Auteur), 2018, Möglichkeiten und Grenzen einer Compliance-Organisation im Aktien- und GmbH-Konzern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/540421