Die demokratische Rückentwicklung der Republik Türkei


Libro Especializado, 2021

170 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Theoretischer Rahmen
2.1 Demokratietheorie
2.2 Transformationstheorien
2.3 Rückentwicklung von Demokratien

3 Empirie
3.1 Die Geschichte der Türkei
3.2 Die Einordnung der Republik Türkei in die Demokratietheorie
3.3 Die rückgewandte Transformation der Republik Türkei

4 Fazit

Quellenverzeichnis

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

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Impressum:

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Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Das Konzept der embedded democracy

Tabelle 1: Bedeutung und Funktion von Wahlen

Tabelle 2: Konzept und Kriterien der Demokratie

Tabelle 3: Typen defekter Demokratien

Tabelle 4: Merkmale von demokratischen und autokratischen Systemen

Tabelle 5: Begriffserklärungen zu Transformationen

Tabelle 6: Dimensionen der Modernisierungstheorien und deren Kontinuum

Tabelle 7: Synthese der Transformationsdimensionen

Abbildung 2: Die Ausbreitung des Osmanischen Reichs bis 1566

Abbildung 3: Die Grenzen der Republik Türkei

Abbildung 4: Die Verfassungsorgane der Türkei

Abbildung 5: Konstitutionelle Vetospieler

Abbildung 6: Entwicklung der sektoralen Anteile des BIP von 1930 bis 2006

Abbildung 7: Entwicklung des BIP pro Kopf in US-Dollar seit 1970

Abbildung 8: Entwicklung des HDI seit 1990

Abbildung 9: Frauen- und Männererwerbsquote im Vergleich

Abbildung 10: Entwicklung des GDI seit 1995

Abbildung 11: Ausgaben des Staates anteilig am BIP in Prozent

Abbildung 12: Arbeitslosenquote seit 2000

Abbildung 13: Bevölkerungswachstum in der Türkei in Millionen seit 1960

Abbildung 14: Gini-Koeffizient der Türkei

Abkürzungsverzeichnis

AKP Adalet ve Kalkınma Partisi (Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung)

AnaP Anavatan Partisi (Mutterlandspartei)

AP Adalet Partisi (Gerechtigkeitspartei)

BIP Bruttoinlandsprodukt

BTI Bertelsmann Transformation Index

CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands

CHP Cumhuriyet Halk Partisi (Republikanische Volkspartei)

CTP Cumhuriyet Terraki Partisi (Republikanische Fortschrittspartei)

DP Demokrat Parti (Demokratische Partei)

DSP Demokrat Sol Partisi (Partei der Demokratischen Linken)

DTP Demokrat Toplum Partisi (Partei der Demokratischen Gesellschaft)

DYP Dogru Yol Partisi (Partei des Rechten Weges)

EU Europäische Union

GDI Gender Development Index

HDI Human Development Index

HDP Halklarin Demokratik Partisi (Demokratische Partei der Völker)

ILO International Labour Organization

IS Islamischer Staat

IWF Internationaler Währungsfonds

MHP Milliyetci Hareket Partisi (Partei der Nationalistischen Bewegung)

MSP Milli Selamet Partisi (Nationale Heilspartei)

NATO North Atlantic Treaty Organization (Organisation des Nordatlantikvertrags)

NGO Non-governmental organization (Nichtregierungsorganisation)

OSCE Organization for Security and Co-operation in Europe (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa)

PKK Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans)

RP Refah Partisi (Wohlfahrtspartei)

SCP Serbest Cumhuriyet Partisi (Freie Republikanische Partei)

SHP Sosyaldemokrat Halkci Parti (Sozialdemokratische Populistische Partei)

UN United Nations (Vereinte Nationen)

1 Einleitung

„Ein türkischer Staatstreich in Zeitlupe“ (Hermann 2018), so schildert der im Bereich Politik tätige Journalist und Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Rainer Hermann die negativen Ent­wicklungen in der türkischen Republik der letzten Jahre. Diese Aussage, welche gleichzeitig die Schlagzeile des Artikels ist, meint damit jedoch keinen Staatsstreich im herkömmlichen Sinne. Denn im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff des Staatsstreiches oder auch des Putsches mit einem gewaltsamen Umsturz durch hohe Amtsträger innerhalb des jeweiligen Regimes verstanden. Hermann beschreibt allerdings einen mehr oder weniger leisen, aber auf jeden Fall schleichenden Prozess der demokratischen Fehlentwicklung innerhalb des türkischen Staates: einen Staatsstreich in Zeitlupe.

Verantwortlich für diesen langsamen Putsch machen Hermann und sein Interviewpartner Yavuz Baydar1 den ehemaligen Regierungschef und heutigen Staatspräsidenten der türkischen Republik Recep Tayyip Erdogan. Baydar beschreibt zunächst die Hoffnungen der Bevölkerung auf eine wei­tere Demokratisierung des Landes, die mit der Gründung der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) im Jahr 2001 verbunden waren, da sich die AKP und Erdogan von den alten etablierten Parteien inhaltlich absetzten und das Land demokratisch voranbringen wollten. (vgl. ebd.) Doch in Folge eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AKP im Jahr 20082, mit dem das alte Establishment nur knapp scheiterte, und einem drohenden Putsch des Militärs3 bereits ein Jahr zuvor änderten die AKP respektive Erdogan ihren Politikstil und ihre Politik, so Baydar. Während die Türkei zunächst auf einen möglichen Beitritt zur Europäischen Union (EU) hinarbeitete und in einem Verfassungsreferendum 2010 unter dem damaligen Ministerpräsidenten Erdogan die Macht des Militärs einschränkte, das Parlament stärkte und den Gleichheitsgrundsatz innerhalb der türkischen Gesellschaft herausstellte, (vgl. Zeit Online 2010) fällt die Bewertung der heutigen Entwicklung der Türkei unter der gleichen Regierungspartei und dem Staatspräsidenten Erdogan nicht positiv aus. Yavuz Baydar wirft dem türkischen Präsidenten vor, dass seit 2011 permanent Grundrechte missachtet und Kontrollmechanismen außer Kraft gesetzt wurden. (vgl. ebd.) In einem Gastbeitrag für die Süddeutsche Zeitung nennt er Erdogan das personifizierte Problem der Türkei. (vgl. Baydar 2017) Hayko Bagdat, ein türkisch-armenischer Journalist, Autor und Kabarettist geht sogar so weit, dem türkischen Staatsoberhaupt die Entwicklung von einem Demokraten zu einem Diktator vorzu­werfen. (vgl. Bagdat 2018)

Das vermeintliche Problem Erdogan wurde zum ersten Mal im Jahr 2013 für die Weltöffentlichkeit wirklich sicht- und greifbar. Aus einer Demonstration gegen den Bau eines Einkaufszentrums im Gezi-Park in Istanbul, die von der Polizei niedergeschlagen wurde und mit zahlreichen Verhaftungen endete, entwickelte sich eine Protestwelle, die auf viele Städte der Türkei übergriff. Daraufhin kam es zu einer Protestbesetzung des Taksim-Platzes in Istanbul. Auch diese Proteste wurden von der Polizei niedergeschlagen. (vgl. Süddeutsche Zeitung 2014) Aus einer Demonstration gegen die Abholzung vieler Bäume und den Bau eines Einkaufszentrums entfaltete sich also letztlich ein landesweiter Protest gegen die Regierung. Im gleichen Jahr gab es Korruptionsvorwürfe gegen Teile der Regierung und seinen Ministerpräsidenten Erdogan, in Folge derer es wiederum zu landesweiten Protesten kam. Während einige Minister entlassen und ausgetauscht wurden, blieb Erdogan im Amt und machte die Gülen-Bewegung4 für die Korruption innerhalb der Regierung verantwortlich, woraufhin eine Verhaftungswelle durch das Land ging. (vgl. Popp 2013) Im Jahr 2016 kam es zu einem Putschversuch gegen die herrschenden politischen Eliten, welchen auch Erdogan – seit 2014 Staatspräsident – angehörte. Der Putsch wurde mit der Hilfe aus Teilen des Militärs und der Bevölkerung niedergeschlagen, 250 Menschen starben. In der Folge verhängte Erdogan den Ausnahmezustand, welcher immer wieder verlängert wurde. Circa 77.000 Menschen wurden verhaftet, über 100.000 Menschen verloren ihre Arbeit und rund 140 Medienhäuser wurden geschlossen. Erdogan und auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss waren und sind der Auffassung, dass Fetullah Gülen und seine Anhänger für diesen Putsch verantwortlich sind. (vgl. Senz 2019) 2017 wurde auch Deniz Yücel, ein deutsch-türkischer „Welt“ -Journalist inhaftiert. Ihm wurde aufgrund seiner journalistischen Arbeit Terrorpropaganda und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Nach einem Jahr in Einzelhaft durfte er im Februar 2018 das Gefängnis und die Türkei verlassen, das Verfahren läuft jedoch noch. (vgl. Marcalo 2017; Zeit Online 2019a) Aber auch andere deutsche Reporter, die in der Türkei leben, arbeiten und für die Bundesrepublik berichten, haben Probleme mit der Lage in der Türkei. Die türkischen Behörden haben Anfang des Jahres dem kritischen Korrespondenten des ZDF und Leiter des Auslandsstudios Istanbul Jörg Brase die Akkreditierung als Journalist entzogen beziehungsweise nicht erneuert. Ohne eine Presseakkreditierung musste Brase das Land verlassen, da seine Aufenthaltserlaubnis daran gebunden ist. Wohl aufgrund des Drucks von Seiten der deutschen Regierung und anderen Institutionen auf die türkischen Entscheidungsträger, wurde Brase letztlich doch eine Pressekarte ausgestellt und es wurde ihm erlaubt, wieder in die Türkei zurückzukehren. (vgl. Zeit Online 2019b) Damit seien nur zwei prominente Beispiele genannt. Erdogan scheint seine Macht immer weiter auszubauen und zielt, so einige Stimmen, auf die Alleinherrschaft in der Türkei ab. (vgl. Hermann 2018) In dieses Bild passt auch die Verfassungsänderung 2017, welcher die Bevölkerung mit einer knappen Mehrheit zustimmte. Die Reform beinhaltet mehr Vollmachten für den Staatspräsidenten und eine Aufweichung der Gewaltenteilung. (vgl. Willinger 2018)

Diese kleine ausgewählte Chronologie über die Geschehnisse der letzten Jahre in der Republik Tür­kei soll einen Einblick in die derzeitige Lage des Landes geben – zumindest darauf, wie eine Vielzahl von Menschen die Lage innerhalb der Türkei beurteilt. Dem muss man allerdings auch die Wahler­folge Erdogans und der AKP entgegenstellen. Seit 2002 bildet die AKP meist mit einer absoluten Mehrheit die Regierungspartei. (vgl. OSCE 2002; OSCE 2007; OSCE 2011; OSCE 2015b, OSCE 2018a) Lediglich bei der Parlamentswahl 2018 musste die islamisch-konservative Partei einige Verluste hinnehmen und führt seitdem eine sehr knappe Minderheitsregierung. (vgl. OSCE 2018) Auch bei den Präsidentschaftswahlen 2014 und 2018 sowie beim Verfassungsreferendum 2017 unterstützte eine absolute Mehrheit Erdogan beziehungsweise die von ihm und seiner AKP vorgeschlagenen Verfassungsänderungen. (vgl. OSCE 2014; OSCE 2017; OSCE 2018a)

Mithilfe dieses einleitenden Überblicks wird deutlich, dass die Bevölkerung in der Türkei ein durchaus ambivalentes Verhältnis zu ihren politischen Eliten – insbesondere aber zu Erdogan – und dem derzeitigen Staatsregime pflegt. Während ein Teil der Allgemeinheit Erdogan, die AKP und deren vermeintliche repressive Politik und die Verfassungsänderungen beziehungsweise den Machtausbau des Präsidentenamtes in der Person Erdogans anprangern, unterstützt offensichtlich eine nicht zu vernachlässigende und nicht zu unterschätzende Mehrheit genau diese Politik und die eben genannten Akteure. Aus dem ehemals gemäßigt demokratischen Recep Tayyip Erdogan offenbart sich, so scheint es, ein Autokrat, welcher das politische System und den Staat an sich verändert. Doch in Zeiten von Fake News, alternativen Fakten und pseudowissenschaftlichen Wortmeldungen ist es überaus wichtig, sich gerade mit diesen Behauptungen detailliert auseinanderzusetzen und eine wissenschaftliche sowie nachvollziehbare Untersuchung durchzuführen, um Klarheit über die tatsächlichen Vorgänge in der Türkei zu schaffen.

Die Türkei galt lange als Musterstaat, welcher in Bezug auf seine Gesellschaft traditionell islamisch geprägt ist und gleichzeitig trotzdem seinen modernen – also säkularen und demokratischen – Staatscharakter seit der Gründung der Türkei durch Mustafa Kemal Atatürk betont hatte. Die Berichterstattungen und die Einschätzungen vieler Journalisten und Politiker lassen nun allerdings vermuten, dass ein gesellschaftlicher sowie politischer Wandel eingesetzt hat. In der ‚westlichen Welt‘ würden manche diesen Wandel als eine Art Rückentwicklung von schon erreichten gesellschaftlichen und demokratischen Werten bezeichnen. Zu nennen ist dabei auch die unterstellte Entwicklung Erdogans von einem Demokraten zu einem Diktator. Aus diesem Grund soll in diesem wissenschaftlichen Beitrag einigen relevanten Fragen nachgegangen werden: Was ist überhaupt eine Demokratie oder was ist demokratisch? Wie demokratisch beziehungsweise undemokratisch ist die Türkei tatsächlich? Wieso unterstützt die Mehrheit der Bevölkerung die Entscheidungen der Regierenden und die Entwicklungen innerhalb ihres Landes? Hat sich die Republik Türkei weg von einer Demokratie entwickelt? Und wenn ja, warum und wie kam es zu dieser Entwicklung? Es soll deshalb in dieser Arbeit der Versuch unternommen werden jene Veränderung zu untersuchen und die Gründe dessen zu erläutern. Aus diesen Überlegungen lässt sich die folgende Forschungsfrage bilden: Warum und wie hat sich die Türkei zurückentwickelt?

Die derzeitigen wissenschaftlichen Beiträge behandeln keine rückwärtsgewandten Transformationen, sondern nur den Abbruch der Konsolidierungsphase einer Demokratie. Es soll zunächst ein theoretischer Rahmen geschaffen werden, innerhalb dessen die oben gestellten Fragen beantwortet werden können. So ist es also unerlässlich sich eingangs mit den Demokratietheorien zu beschäftigen, das dieser Arbeit zugrunde liegende Demokratieverständnis darzulegen und eine Art Kriterienkatalog aufzustellen, mit dessen Hilfe eine Einordnung in jenes Demokratieverständnis möglich gemacht werden kann. Es folgen Abstufungen einer Demokratie, die sogenannten ‚defekten Demokratien‘ und eine Begriffsabgrenzung zur Autokratie. Danach richtet sich der Fokus auf die Transformationstheorien, die zunächst den positiven Weg – eine Transition – hin zu einer Demokratie erläutern. Im Anschluss daran wird der Versuch unternommen mithilfe der Transformationstheorien natürlich in Verbindung mit den aufgestellten Demokratiemaßstäben den rückgewandten Prozess einer Demokratisierung zu erklären. Im empirischen Teil des Beitrags wird sich zuerst dem geschichtlichen Pfad der Türkei – ihrer Gründung nach dem Zerfall des Osmanischen Reichs – gewidmet. Anschließend wird dann die Einordnung nach den Demokratiekriterien vorgenommen, ehe der Prozess der Rückentwicklung anhand der ausgearbeiteten Dimensionen analytisch erläutert wird. Die Arbeit endet schließlich mit einem zusammenfassenden und bewertenden Fazit.

Da es sich bei diesem forschenden Beitrag um das Interesse an einem spezifischen Fall handelt, spricht man hierbei von einer Einzelfallstudie. (vgl. Westle 2018: 175) Am Ende dieser Arbeit soll allerdings nicht nur die Antwort auf die oben gestellte Forschungsfrage zur Untersuchung dieses einzelnen Falles gegeben werden, sondern beide Teile der ausgearbeiteten Theorie – Demokratie sowie rückgewandte Transformation – sollen bei der Analyse zukünftiger Fallstudien, sei es bei der Einordnung eines demokratischen Regimes oder bei der (demokratischen) Rückentwicklung eines Landes, Hilfestellung geben. Es werden zur Analyse des empirischen Teils keine eigenen Daten er­hoben, sondern auf wissenschaftliche Beiträge, Zeitungsartikel etc. zurückgegriffen. Dabei ist keine der Quellen als wichtigste Quelle hervorzuheben. Die Grundlage des theoretischen Teils bildet vor allem der Beitrag „Systemtransformation. Eine Einführung in die Theorie und Empirie der Transfor­mationsforschung“ (2010) von Wolfgang Merkel. Der theoretische Rahmen speist sich ferner ebenfalls aus vielerlei Literatur, von denen keine besonders hervorsticht.

2 Theoretischer Rahmen

Der theoretische Rahmen erstreckt sich also von einer herausgearbeiteten Definition der Demokratie über Transformations- bzw. Transitionstheorien hin zu einer rückwärtsgewandten Transformation. Dabei basiert bei Ersterem die Überprüfung der Demokratie auf einem normativen Verständnis der Theorie. Bei der rückgewandten Transformation ist ein normatives Vorgehen jedoch eher deplatziert. Denn die Transformationstheorien bilden zwar hohe Wahrscheinlichkeiten für bestimmte Entwicklungen, jedoch sind die eigentlichen Prozesse und Abläufe von zahlreichen Faktoren abhängig: Pfade, Umwelt, Akteure etc. (vgl. Zapf 1997) Aus diesem Grund spricht man hierbei vielmehr von „heuristischen Modellen“ (Zapf 1975: 212).

2.1 Demokratietheorie

Die Herausarbeitung und Definition des Demokratiebegriffs ist eine nicht zu unterschätzende Aufgabe für einen Forscher. Denn diese Definition leitet sich aus der jeweiligen Demokratietheorie ab. Zwar stimmen die meisten Wissenschaftler darin überein, dass die Demokratietheorien eine beschreibende, erklärende und bewertende Untersuchung von Demokratien ermöglichen sollen, (vgl. Schmidt 2010: 487) dennoch gibt es durchaus ein großes Feld an verschiedenen Theorien, was denn eine Demokratie auszumachen scheint – aufgrund zahlreicher unterschiedlicher Einschätzungen und Meinungen. (vgl. Buchstein 2016: 2) Diese rivalisierenden Vorstellungen beziehen sich dabei nicht nur auf die wissenschaftliche Ebene der Diskussionen, sondern ebenfalls auf die praktische politische Ebene, sprich die Auseinandersetzung zwischen den jeweiligen Parteien und ihren Akteuren auf Basis ihrer parteilichen Ideologien. (vgl. ebd.: 2; 4 f.) Jede der Theorien hat ihre eigenen Schlüsselbegriffe und Leitbilder, die auf den jeweiligen Erfahrungsgrundlagen und Beobachtungsperspektiven der forschenden Personen basieren. Auch kann es sein, dass eine Theorie in diesem Fachbereich nicht einfach endet, sondern andere Erkenntnisse womöglich in den jeweiligen Denkansatz eingespeist oder daraus neue Theorien entwickelt werden.

Die Demokratietheorie nimmt ihren Anfang schon in der Antike. Für Aristoteles beispielsweise be­steht die beste Form der Demokratie5 aus einer Staatsverfassung, die zusammen mit dem mensch­lichen Handeln ein tugendhaftes Leben ermöglichen soll. Genannt seien hier zum Beispiel Tapferkeit, Gerechtigkeit und Klugheit. (vgl. Schmidt 2010: 486) Im weiteren Verlauf der Geschichte kommen noch weitere Denkweisen hinzu, wie etwa die Idee eines Gesellschaftsvertrages bei Hobbes oder Rousseau. Während also die älteren Theorien ihren Fokus mehr auf die grundsätzliche Ausgestaltung einer Demokratie zu legen scheinen, gehen neuere Ideen tiefer und legen ihren Schwerpunkt auf den Pluralismus des Systems und die Partizipation des Volkes. Wiederum andere greifen bei ihren Überlegungen den Ökonomiegedanken auf. (vgl. ebd.) Die Theorien unterscheiden sich aber nicht nur danach, worauf sie ihr Hauptaugenmerk richten, sondern sie lassen sich auch danach unterscheiden, ob sie statisch oder dynamisch angelegt sind. (vgl. ebd.) Während die dynamischen Ansätze nach Prozessen und Veränderungen ausgerichtet sind und sich darüber hinaus zum Teil ebenfalls mit In- und Output der Demokratie auseinandersetzen können, beschäftigen sich die statischen Ansätze mit einem bestimmten Zustand des zu testenden Falles.6 Die Untersuchung dieser Arbeit richtet sich nach der nötigen Zustandsbeschreibung der türkischen Demokratie, die entweder mithilfe einer empirischen oder normativen Demokratietheorie vorgenommen werden kann.7

2.1.1 Typen moderner Demokratietheorien

Diese immer weiterführende Ausdifferenzierung des Demokratiebegriffs beziehungsweise der Demokratietheorien führt zu einer Menge an wissenschaftlicher Literatur, die es zu überschauen und einzuordnen gilt. Während die eigentlichen Typen in einer idealen Politikwissenschaft als sich gegenseitig ergänzend verstanden werden sollten, werden sie aufgrund von immer weiter ausdifferenzierten Teilbereichen innerhalb einer real existierenden Politikwissenschaft immer mehr als Gegensätze betrachtet. (vgl. Buchstein 2016: 9) Da für diesen wissenschaftlichen Beitrag allerdings eine Demokratietheorie von Nöten ist, wird zuvor geklärt, welcher Typus einer Demokratietheorie letztlich verwendet wird.

Die empirische Demokratietheorie untersucht politische Systeme, die sich selbst als Demokratie bezeichnen. Wissenschaftler dieses Bereichs versuchen das jeweilige politische System zu beschrei­ben und letztlich Aussagen über die kausalen Wirkungszusammenhänge in diesem System aufzu­stellen. Um die verschiedenen Systeme in demokratische Systemtypen klassifizieren, um deren Funktionsvoraussetzungen benennen und um deren Leistungsfähigkeit messen zu können, bedient sich die empirische Demokratietheorie unterschiedlicher Methoden der qualitativen und quantitativen Sozialforschung. Aus diesen gewonnen Erkenntnissen und getroffenen Aussagen wird dann eine induktive Theoriebildung vorgenommen, bei der es schrittweise zur Verallgemeinerung der empirischen Befunde kommt. Eine systematische empirische Analyse lässt sich auch schon in den Schriften des Platon und des Aristoteles erkennen. (vgl. ebd.: 15)

Normative Demokratietheorien machen dagegen Aussagen über positive Soll-Zustände der Demokratie. Sie haben den Anspruch „überzeugende Begründungen für demokratische Herrschaftssysteme und deren konkrete institutionelle Ausgestaltung“ (ebd.: 27) zu geben. Somit stellen sie Maßstäbe auf, mit deren Hilfe sie real existierende politische Systeme nach ihrer Qualität bewerten können. (vgl. ebd.) Offensichtlich ist, dass es sich hierbei nicht um eine völlig wertfreie, wissenschaftliche Einordnung der jeweiligen Demokratie handelt, sondern eine solche Bewertung teilweise explizit zum Gegenstand der Wissenschaft wird. Normative Demokratietheorien erheben einen universellen Geltungsanspruch, welcher auf bestimmten Überlegungen zu einzelnen Grundwerten fußt. (vgl. ebd.: 28) Letztlich kommt keine Konzeption einer Demokratie ohne normative Elemente aus, „denn die Entscheidung für oder gegen Demokratie basiert auf Werten, die nicht theoretisch ableitbar sind“ (Dirmoser 2005: 123). Die idealtypische Abstraktion eines solchen Demokratiemodells soll durch seine Beschaffenheit jede Art von Diktatur verhindern, „einschließlich jener Diktatur, die aus einer Tyrannei der Mehrheit hervorgeht“ (Offe 1994: 83 f.).

Während also zusammenfassend der normative Typus der Demokratietheorie eher auf den ideengeschichtlichen Überzeugungen, den bisherigen Erkenntnissen der Demokratiewissenschaft und einzelnen Grundwerten beruht (Demokratie­begründung), zeichnet sich der empirische Typus durch die aktivere Erkenntnis und Forschung zur Systembeschreibung sowie Verallgemeinerung aus (Demo­kratieforschung).8 (vgl. Buchstein 2016: 2) Zur Einordnung der Türkei wird also eine statische normative Demokratietheorie genutzt, da die Messung der Qualität der türkischen Demokratie auf bestimmten Grundwerten der politischen Partizipation und der bürgerlichen Freiheitsrechte sowie auf Grundprinzipien zur Organisation des politischen Systems beruht. Es soll Aufschluss über mögliche Defizite und Fehlentwicklungen des Regimes gegeben werden. Im weiteren Verlauf soll zunächst ein Überblick über die bekanntesten Konzepte von Demokratien gegeben werden, ehe dann die dieser Arbeit zugrundeliegenden Merkmale einer Demokratie herausgearbeitet und er­läutert werden.

2.1.2 Konzepte von modernen Demokratien

Der Begriff der Demokratie entspringt aus den griechischen Wörtern demos ‚Volk‘ und kratein ‚herr­schen‘. Zusammengesetzt heißt dies so viel wie ‚Volksherrschaft‘. Volksherrschaft bedeutet weiter die Herrschaft der Vielen oder der Mehrheit. Hiervon lassen sich wiederum andere Herrschaftsformen, wie etwa die autokratischen Regime des Autoritarismus und des Totalitarismus abgrenzen. Abraham Lincoln bezeichnete zur Zeit des Sezessionskrieges die Demokratie als „ government of the people, by the people, for the people“. (vgl. Schultze 2015: 90) Doch das bisher Behandelte lässt vermuten, dass die modernen Definitionen und Konzepte der Demokratie mehr als nur die bloße Volksherrschaft als Folge von Wahlen innerhalb eines repräsentativen Systems im Sinn haben, was die Definition von Lincoln impliziert.

Eine Minimalkonzeption von Demokratie nach Joseph Schumpeter knüpft genau an diese Definition von Lincoln an. In seinem Werk „Kapitalismus, Sozialismus und Demokratie“ (1950) definiert er eine elektorale Demokratie. Er begreift die Demokratie als einen Konkurrenzkampf um die politische Führung, welcher durch Wahlen des Volkes entschieden wird. Für Schumpeter ist die Demokratie also die Methode zur Erreichung politischer Entscheidungen, „bei welcher Einzelne die Entscheidungsbefugnis vermittels eines Konkurrenzkampfes um die Stimme des Volkes erwerben“ (Schumpeter 1950: 428).

Ein darauf aufbauender und sozusagen weiterentwickelter Entwurf ist die Polyarchie von Robert Dahl. Er versucht ein normatives-empirisches Konzept zu schaffen, bei welchem der Bürger beispielsweise ohne einen Verweis auf die konkreten Institutionen und die Art des Wahlrechts (Mehrheits- oder Verhältniswahlrecht) umfassende Rechte und Freiheiten besitzt.9 (vgl. Roller 2016: 344) Dahl spezifiziert die elektorale Demokratie, indem er dem Bürger zunächst nicht nur das aktive, sondern ebenfalls das passive Wahlrecht zuspricht. Darüber hinaus sollten die Wahlen frei und fair sein sowie in regelmäßigen Abständen stattfinden. (vgl. Dahl 1989: 221) Ergänzend fügt er noch die Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit und die Organisationsfreiheit hinzu. (vgl. ebd.) Insgesamt erweitert er Schumpeters Konzeption also durch eine Spezifizierung der Wahlen sowie der Partizipation und des Wettbewerbs innerhalb der Demokratie.

Während Larry Diamond Dahls Konzept nochmals um weitere Merkmale, wie etwa eine effektive Regierungsgewalt ohne militärische Intervention, Begrenzung der exekutiven Macht, politischen und zivilgesellschaftlichen Pluralismus und einen funktionierenden Rechtsstaat erweitert, (vgl. Dia­mond 1999: 10 f.) dehnt die komplexe Demokratietheorie von Fritz Scharpf das Demokratiever­ständnis noch weiter aus, indem er den Minderheitenschutz sowie den In- und Output des politischen Systems und die Formen und Bedingungen des guten Regierens hinzufügt. (vgl. Scharpf 1970: 66-71)

Abbildung 1: Das Konzept der embedded democracy

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Merkel 2010: 31.

Ein weiteres Konzept ist die „embedded democracy“ (Merkel 2010: 30) von Wolfgang Merkel, mithilfe derer er die Einordnung in eine Demokratieform vornimmt und gleichzeitig die Stabilität untersucht. Abbildung 1 verdeutlicht die embedded democracy grafisch. Merkel konzentriert sich zunächst auf den inneren Kreis der fünf Teilregime zur Definition einer rechtsstaatlichen Demokratie und bezeichnet diesen als die „interne Einbettung“ (ebd. 34). Anhand dieser Teilregime (Wahlregime, Politische Freiheiten, Bürgerliche Rechte, Horizontale Verantwort­lichkeit und Effektive Regierungsgewalt) kann untersucht werden, ob der jeweilige vorliegende Fall einer rechts­staatlichen Demokratie entspricht oder als eine defekte Demokratie eingeordnet wer­den kann. (vgl. ebd.: 37 f.)

Das Wahlregime erlaubt über einen offenen Wettbewerb die Besetzung staatlicher Herrschaftspo­sitionen anhand des Abstimmungsverhaltens der Bürger. Dabei ist die De­finition von freien, allgemeinen, gleichen und fairen Wahlen, welche in regelmäßigen Abständen stattfinden, vorausgesetzt. (vgl. ebd.: 31 f.) Die politischen Freiheiten oder die politischen Partizi­pationsrechte gehen über die Wahlen hinaus. Der Bürger muss mit Rechten der freien Rede- und Meinungsäußerung sowie Assoziations-, Demonstrations- und Petitionsrechten ausgestattet sein. (vgl. ebd.: 32) Das dritte Teilregime, die bürgerlichen Freiheitsrechte, stellt sicher, dass alle Bürger einem allgemeingültigen Rechtssystem unterstellt sind, indem diese vor dem Gesetz gleich sind und ihnen die Wahrung von Leben, Freiheit und Eigentum garantiert sowie den Schutz vor haltlosen Festnahmen, Exil, Terror und Folter gewährleistet. (vgl. ebd.: 32 f.) Die Horizontale Verantwortlichkeit betrifft das rechtmäßige Regierungshandeln und dessen Kontrolle durch andere Gewalten. Bei einer wechselseitigen Abhängigkeit der drei Gewalten von Legislative, Exekutive und Judikative ist die Kontrolle der Exekutive und Legislative durch eine funktionierende und unabhängige Judikative entscheidend. (vgl. ebd.: 33) Das letzte Teilregime der internen Einbettung ist die effektive Regierungsgewalt. Die gewählten Repräsentanten, welche ihrer demokratischen Verantwortung unterworfen sind, sollen tatsächlich regieren. Ein Eingreifen von militärischen oder anderen einflussreichen Akteuren soll ausgeschlossen werden. (vgl. ebd.: 33 f.) Die externe Einbettung bezeichnet die Ringe um die Teilregime der rechtsstaatlichen Demokratie. Diese stellen in der Theorie von Merkel die Umwelt der repräsentativen Demokratie dar und entscheiden über Stabilität oder Instabilität des Systems, sind aber keine Bestandteile dessen. (vgl. ebd.: 35) Der sozioökonomische Kontext bezeichnet die ökonomischen Voraussetzungen, welche mit der Demokratiefähigkeit positiv korrelieren. Ebenso spielt in diesem Kontext die soziale Gerechtigkeit eine Rolle, welche die „rechtsstaatlichen und partizipativen Qualitäten eines Gemein­wesens“ (ebd.) fördert. Die Zivilgesellschaft bewegt sich im Raum zwischen individueller Privat­sphäre und dem Staat. (vgl. Merkel/Puhle 1999: 167) In der Definition nach Merkel sind die Akteure der Zivilgesellschaft in die Politik eingebunden, ohne politische Ämter zu besetzen und ohne danach zu streben. Demnach ist eine Zivilgesellschaft „eine nichtstaatliche Handlungssphäre, in der sich eine Fülle pluraler und miteinander konkurrierender wie kooperierender Initiativen, Vereinigungen und Interessengruppen bewegen, um ihre spezifischen normativen und/oder materiellen Interessen wirkungsvoll und selbstorganisiert zu vertreten“ (ebd.). Der letzte Rahmen der externen Einbettung betrifft die internationale und regionale Integration. Die Einbindung in eine internationale Organi­sation mit wirtschaftlichen und demokratisch politischen Integrationszusammenhängen ist von Vorteil für die Stabilität und Qualität einer Demokratie. (vgl. Merkel 2010: 36) Abschließend fasst Merkel die eingebettete Demokratie so zusammen:

„Je dichter, konsolidierter und widerstandsfähiger diese ‚äußeren‘ Einbettungen der Kern­regime der Demokratie sind, umso unangreifbarer sind diese auch gegenüber externen Be­drohungen. Je besser die Interdependenzen zwischen den Teilregimen institutionalisiert ist [sic!], je stärker die Kooperation zwischen den jeweiligen Akteuren dieser Regime und je höher die Akzeptanz und der Respekt vor der jeweiligen Independenz, umso demokratischer ist das politische Gesamtregime.“ (ebd.: 36 f.)

Es wird deutlich, dass es wie oben beschrieben eine Reihe von verschiedenen Theorien und Kon­zepten gibt, die über einzelne Demokratieentwürfe hinausgehen, auf diesen aufbauen oder ledig­lich anders bezeichnen und zusammensetzen. Im Folgenden wird nun geklärt, welches Demokratiekonzept letztlich für diese Arbeit verwendet wird.

2.1.3 Konzept und Kriterien der modernen Demokratie

Der für diese Arbeit zugrundeliegende Entwurf der Demokratie geht auf Wolfgang Merkels embedded democracy zurück, in welcher er die Konzepte mehrerer Wissenschaftler zusammenführt. Merkel setzt das Wahlregime an die erste Stelle seiner Konzeption und übernimmt somit den minimalistischen Grundgedanken der Demokratie von Joseph Schumpeter. Ebenfalls bezieht sich Merkel auf Robert Dahl, der erstens das Wahlregime nach Schumpeter ausweitet und zweitens die Definition der Demokratie um die politischen Partizipationsrechte erweitert. Im Prinzip übernimmt Merkel auch die Vorstellung nach Larry Diamonds Idee einer liberalen Demokratie, welche eine effektive Regierungsgewalt und die bürgerlichen Freiheitsrechte, diese wiederum den Rechtsstaatsgedanken implizieren, beinhaltet. Er selbst erweitert seine Konzeption noch um eine institutionelle Komponente, mit welcher im Endeffekt die Einhaltung des Wahlregimes, der politischen Partizipationsrechte und der bürgerlichen Freiheitsrechte gewährleistet ist: die Gewaltenteilung und die horizontale Verantwortlichkeit. Jeder dieser fünf Teilbereiche ist für sich eine notwendige aber alleine keine hinreichende Bedingung einer Demokratie. Die detaillierte Ausgestaltung der fünf Teilregime zur normativen Untersuchung der Republik Türkei wird im Folgenden vorgenommen. Dabei werden einzig die Merkmale der internen Einbettung berücksichtigt, da nur sie die tatsächliche Demokratieform untersuchen, während sich die externe Einbettung auf die Stabilität dieser bezieht.

2.1.3.1 Wahlen

Die Wahl als Verfahren hat in verschiedenen politischen Systemen jeweils andere Bedeutungen und Funktionen. So unterscheidet sich die Bedeutung und Funktion einer Wahl in einer Demokratie von den Funktionen in anderen Herrschaftssystemen. (vgl. Nohlen 2014: 23-25) In der Demokratie dient die Wahl nicht nur zur „Bestellung von Personen in Vertretungsorgane oder Führungs­positionen“ (ebd.: 23) als Repräsentanten des Systems, denen Vertrauen entgegengebracht und Macht über­tragen wird, sondern sie dient gleichermaßen zur Kontrolle der Regierenden, indem diese durch periodisch stattfindende Wahlen bestätigt oder abgelehnt werden. (vgl. Merkel 2010: 32; Nohlen 2014: 34) In liberal-demokratischen Systemen finden kompetitive Wahlen statt. (vgl. Linz/Stepan 1996: 3) Sie bilden „the distinctive feature of the democracy and the one which allows us to distin­guish the democracy from other political methods“ (Verba/Nie/Kim 1978: 4). Bei diesen hat der Wähler die Auswahl zwischen mindestens zwei Angeboten und kann sich frei zwischen den Bewer­bern entscheiden. (vgl. Nohlen 2014: 25; Nohlen 2000: 28) Des Weiteren werden die Wahlen des Volkes unter bestimmten Wahlrechtsgrundsätzen abgehalten. Diese werden mit den Adjektiven allgemein, gleich, geheim, direkt und frei beschrieben. Das allgemeine und gleiche Wahl­recht be­sagt, dass grundsätzlich jeder Bürger, unabhängig seines Geschlechts, seiner Hautfarbe, seiner Sprache, seines Einkommens und seines Berufs wählen darf und jede dieser abgegebenen Stimmen gleich gewichtet wird. (vgl. Nohlen 2014: 43 f.) Das geheime Wahlrecht legt fest, dass die Entschei­dung des Wählers nicht für Dritte erkennbar ist und dieser sich nicht für seine Entschei­dung in irgendeiner Art und Weise gegenüber anderen rechtfertigen muss. Unter dem direkten Wahlrecht ist zu verstehen, dass der Wähler die jeweiligen Mandatsträger in direkten, unmittelba­ren Wahlen bestimmen kann, ohne die Zwischenschaltung von Delegierten oder Wahlmännern, wie beispielsweise in den USA. Nohlen begreift das freie Wahlrecht als Summe aller Wahlrechtsgrund­sätze, da jeder die Freiheit hat zu wählen oder nicht. (vgl. ebd.: 45)

Tabelle 1: Bedeutung und Funktion von Wahlen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Nohlen 2000: 28.

Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass auch die Wahlentscheidung des Stimmberechtigten nicht unter Zwang und Druck für eine bestimmte Partei oder eine bestimmte Person zustande kommen darf. Robert Dahl erweitert die soeben erläuterte Definition eines aktiven Wahlrechts mit dem be­reits erwähnten passiven Wahlrecht, „the right to run for office“ (Dahl 1989: 221). Das passive Wahlrecht erlaubt dabei jedem Bürger des Staates selbst in ein repräsentatives Amt gewählt zu werden. Die Kriterien der demokratischen Wahl bestehen also aus einer periodischen kompetitiven Wahl, den Wahl­rechtsgrundsätzen sowie dem aktiven und passiven Wahlrecht. Tabelle 1 fasst nochmals die Bedeutung und Funktion von Wahlen in verschiedenen Regimen zusammen.

2.1.3.2 Politische Partizipationsrechte

Merkel erklärt weiter das Zusammenspiel von Wahlen und politischen Partizipationsrechten:

„Die den Wahlen voraus- und über sie hinausgehenden politischen Partizipationsrechte vervollstän­digen die vertikale Demokratiedimension. Sie konstituieren die Arena der Öf­fentlichkeit als eine eigenständige politische Handlungssphäre, in der sich organisatorische und kommunikative Macht entfaltet.“ (Merkel 2010: 32)

In dieser Arena der Öffentlichkeit finden Meinungs- und Willensbildungsprozesse statt, welche die Wahl des Bürgers erst durch verschiedenartige Positionen ermöglichen. Der Möglichkeit wählen zu gehen kommt unter mehreren Partizipationsmöglichkeiten die größte Bedeutung zu, da es die ein­zige Form der Teilhabe am politischen Prozess für die ganze Bevölkerung ist, ohne sich direkt in Parteien, Verbänden oder Gewerkschaften zu engagieren. (vgl. Nohlen 2014: 29) Auch Dahl bezieht die Wahlen in seine Partizipationsauflistung mit ein. Er unterscheidet zwischen elected officials (die Wahl von Repräsentanten nach der Rechtmäßigkeit der Verfassung), free and fair elections (freie und faire Wahlen), inclusive suffrage (allgemeines Wahlrecht) und dem bekannten right to run for office (passives Wahlrecht). (vgl. Dahl 1989: 221) Des Weiteren listet er die folgenden drei Partizipationsmöglich­keiten einer liberalen Demokratie auf: freedom of expression (Meinungsfreiheit), alternative infor­mation (Informations­freiheit) und associational autonomy (Organisationsfreiheit). Hans-Joachim Lauth wiederum fasst diese sieben Institutionen in die „Institution der demokratischen Wahl“ 10, die „Institution der Öffentlichkeit“ und die „Institution der intermediären Organisation“ (Lauth 2004: 171) zusammen. Die Institution der intermediären Organisation (Organisationsfreiheit) trägt dazu bei, dass gesellschaftliche Interessen zunächst artikuliert, dann selektiert und am Ende gebündelt werden. Dabei ist zwischen zwei verschiedenen Typen der Organisation zu unterscheiden: den Parteien und den Verbänden. Parteien sind politische Akteure, welche versuchen mit ihren politischen Entschei­dungen zu gestalten und politische Ämter zu erlangen.11 Verbände wiederum versuchen ohne poli­tische Macht politische Entscheidungen zu beeinflussen und gegebenenfalls Regierungshandeln zu kontrollieren.12 (vgl. ebd.: 175 f.) Die Institution der Öffentlichkeit umfasst die Begriffe der Informa­tions- und Meinungs­freiheit. Diese bilden eine demokratische Kommunikationssphäre, in welcher jeder Akteur Informa­tionen zur „Informationsvermittlung für Einflussnahme und Kontrolle“ (ebd.) nutzen kann. Die Teilhabe an politischen Meinungs- und Willensbildungsprozessen in der Öffent­lichkeit wird durch den Staat garantiert. Lauth fügt den drei bereits bestehenden Institutionen noch eine weitere hinzu, nämlich die der Gerichtsbarkeit. (vgl. ebd.: 172) Bereits getroffene politi­sche Entscheidungen oder deren Implementierung können indirekt von einzelnen Bürgern oder durch eine Vereinigung von Bürgern (Parteien, Verbände, Vereine) per Gerichtsweg beeinflusst werden. Die richterliche Entscheidung ermöglicht somit eine gezielte Einflussnahme auf die Legis­lative sowie auf die Exekutive und untersagt, bestätigt oder veranlasst bestimmte Handlungen. (vgl. ebd.: 179 f.) Auf diese Art und Weise wird „die Kontrolle des Regierungshandelns und -entscheidens mittels des rechtsstaatlichen Gerichtsweges durch einzelne Bürger oder Organisationen“ (ebd.: 180) gewährleistet. Zusammenfassend muss der Staat also die Institutionen der intermediären Or­ganisation, die Institution der Öffentlichkeit und die Institution der Gerichtsbarkeit gewährleisten, damit die Bevölkerung tatsächlich partizipieren, Einfluss nehmen und sich eine Zivilgesellschaft herausbilden kann. (vgl. Merkel 2010: 34)

2.1.3.3 Bürgerliche Freiheitsrechte

Ein weiterer essentieller Grundbestandteil der Rechte der Bevölkerung sind die bürgerlichen Frei­heitsrechte. Die liberale Demokratie, der demokratische Verfassungsstaat, „gründet auf der Ge­meinschaft […] politisch gleichberechtigter Bürger“ (Backes 1989: 100). Jeder Bürger unterliegt ei­nem allgemeingültigen Rechtssystem, welches für Regierte und Regierende gleichermaßen gilt und über welchem keine bestimmten Einzelpersonen oder Gruppen stehen. (vgl. ebd.) Ebenso miteinge­schlossen sind Menschen mit anderen kulturellen, ethnischen, linguistischen oder religiösen Zuge­hörigkeiten. Diese dürfen bei ihren kulturellen, sprachlichen oder religiösen Handlungen in einem liberalen Staat weder behindert noch rechtlich diskriminiert werden. Neben der Gleichheit vor dem Gesetz wird dem Bürger der Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum gegen staatliche und private Akteure garantiert, was die Grund- und Menschenrechte miteinschließt. (vgl. Merkel 2010: 33) Es werden den Gewalten von Exekutive und Legislative also Grenzen in der Reichweite ihrer Handlun­gen gesetzt. Diese Grundannahme der Gleichheit und des Schutzes bietet jedem Staatsbürger die Möglichkeit des freien und gleichen Zugangs zu Gerichten. (vgl. ebd.: 34) Außer den Gleichheits- und Grundrechten werden dem Bürger ebenso Freiheiten eingeräumt, die er innerhalb des gesetz­lichen Rahmens, ohne wiederum Mitbürger in deren Freiheit zu verletzen, ausleben kann. Diese sind die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Meinungsfreiheit sowie die Be­rufsfreiheit und die Freiheit der Freizügigkeit.

2.1.3.4 Gewaltenteilung und Horizontale Verantwortlichkeit

Die Gewaltenteilung soll die bürgerlichen Freiheitsrechte, die Wahlen und die politischen Partizipa­tionsrechte garantieren und einen Machtmissbrauch der jeweiligen Gewalten verhindern sowie de­ren gegenseitige Kontrolle ermöglichen. Sie ist von elementarer Bedeutung für einen demokrati­schen Verfassungsstaat und „soll die Freiheit der Bürger durch die Einführung bestimmter Kontroll­mechanismen und die Erschwerung von Machtzusammenballungen schützen“ (Backes 1989: 102). Die horizontale Verantwortlichkeit legt fest, dass die vom Volk gewählten Amtsträger über verschie­dene an das Gesetz gebundene Institutionen kontrolliert werden und in welchem Rahmen sich die Amtsträger zur Ausübung ihrer Aufgaben bewegen dürfen. (vgl. O’Donnell 1994: 61) Sie „beinhaltet die Rechtmäßigkeit des Regierungshandelns und dessen Überprüfung mittels der Gewaltenkon­trolle im Sinne einer balancierten wechselseitigen Interdependenz und Autonomie von Legislative, Exeku­tive und Judikative“ (Merkel 2010: 33). Somit wird der Handlungsspielraum der Exekutive be­grenzt und die gegenseitige Kontrolle der Gewalten gewährleistet. Entscheidend ist hierbei vor al­lem, dass die Judikative unabhängig und funktionsfähig ist, um die rechtliche Kontrolle der Exeku­tive und Legislative dadurch zu garantieren. (vgl. Reitz 1997: 113 f.) Von Bedeutung ist aber zu­nächst, dass die drei Gewalten im politischen System verankert sind und sich, der Theorie entspre­chend, gegenseitig relativ autonom kontrollieren und ihren Grundfunktionen zur „Herstellung all­gemeinverbindlicher Regeln (Legislative)“, zur „einfachen Rechtsanwendung (Exekutive)“ und zur „Rechtsanwendung und -auslegung im konkreten Streitfall (Judikative)“ (Gellner/Glatzmeier 2004: 133) nachkommen. Auf welche Art und Weise die Kontrolle stattfindet, muss im Einzelnen genauer betrachtet werden.

2.1.3.5 Effektive Regierungsgewalt

Aus der Gewaltenteilung und der horizontalen Verantwortlichkeit geht die effektive Regierungsge­walt hervor. In stabilen Demokratien liegt die alleinige Regierungsgewalt bei den tatsächlich ge­wählten Repräsentanten und nicht bei anderen machtvollen Akteuren, wie beispielsweise dem Mi­litär, welchem „nicht die (letzte) Verfügungsgewalt über bestimmte Politikbereiche oder innerstaat­liche Territorien“ (Merkel 2010: 33) obliegen sollte. Das Militär muss folglich der zivilen Kontrolle durch die drei Gewalten unterstehen, darf diese nicht in Form von Zwang jeglicher Art beeinflussen und muss sich insgesamt aus der politischen Arena heraushalten. (vgl. Morlino 1998: 71) Ebenso wird immer wieder die Säkularisierung als Voraussetzung für eine funktionsfähige Demokratie angeführt. Denn die Entwicklung hin zu Demokratien setzt historisch auch erst mit der institutionellen Trennung von Kirche und Staat ein. (vgl. Vorländer 2010: 103) Das heißt nicht, dass die Religion vollends aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen werden muss, sondern diese lediglich keine führende institutionelle Rolle in einem demokratischen System einnehmen sollte. Ganz gleich, ob formell oder informell. Speziell Staaten des arabischen und asiatischen Raums ha­ben durchaus Probleme mit einer solchen Trennung. Empirische Tatsache nämlich ist, dass die Mehrheit der demokratischen Staaten jene sind, die einen hohen Säkularisierungsgrad aufweisen. (vgl. ebd.: 105) Die ge­samte Autorität der effektiven Regierungsgewalt liegt also nur bei den gewählten Repräsentanten des Systems.

Dennoch ist die Regierung auch auf einen funktionierenden Verwal­tungsapparat angewiesen, denn eine „modern democracy […] needs the effective capacity to com­mand, regulate, and extract“ (Linz/Stepan 1996: 11). Nach Max Weber arbeitet ein moderner Staat kraft Satzung mit gesetzten Regeln, die jedes Mitglied des Verwaltungsapparates zu befolgen hat. Die Mitglieder der Verwaltung besitzen eine sachliche Kompetenz mit Spezialisierung auf die sach­liche Zweckmäßigkeit. Sie befolgen ihre Amtspflicht und gehorchen der Amtshierarchie ohne sich von persönlichen Motiven oder Gefühlen beeinflussen zu lassen. Die Verwaltung ist folglich durch ihre „Präzision“, „Stetigkeit“, „Disziplin“ und „Straffheit“ (Weber 1972: 128) berechenbar und somit verlässlich. (vgl. ebd.: 123-128) Insgesamt resultiert eine effektive Regierungsgewalt durch die al­leinige innerstaatliche Verfügungsgewalt ohne andere machtvolle Akteure, welche die gewählten Repräsentanten in ihren Rechten beschneiden. Außerdem benötigt eine effektive Staatsgewalt eine funktionierende Verwaltung13, welche die Staatsaufgaben mit bestem Wissen und Gewissen aus­führt und die frei von Korruption ist.

Tabelle 2 fasst nochmals die für diese Arbeit herausgearbeiteten Merkmale und Kriterien der statisch-normativen Demokratietheorie zusammen. Es ist zu betonen, dass die einzelnen Punkte sich gegenseitig bedingen beziehungsweise auseinander hervorgehen. So bilden die bürgerlichen Freiheitsrechte und die Kontrolle der Gewalten den Grundstein für die anderen Merkmale. Die Partizipationsrechte entstehen aus dem Recht der Freiheit des Einzelnen. Die Wahlen werden als das „distinctive feature of the democracy and the one which allows us to distinguish the democracy from other political methods“ (Verba/Nie/Kim 1978: 4) beschrieben und stechen deshalb aus den Partizipationsrechten besonders hervor. Ebenso resultiert die effektive Regierungsgewalt aus der Kontrolle der Gewalten und der Berufung auf demokratisch festgelegte Gesetze und Grenzen.

Sind diese fünf Punkte gewährleistet, so kann und soll sich sogar in einer Demokratie eine Zivilgesellschaft herausbilden, die ihre Funktionen zur Demokratieförderung und -stabilisierung wahrnimmt. In der Analyse des jeweiligen Falls müssen allerdings die Ausformungen der Kriterien in der Realität genauer betrachtet werden. So muss beispielsweise das Wahlrecht – ob Mehrheits- oder Verhältniswahlrecht – mit diversen Sperrklauseln oder Bedingungen für ein aktives oder passives Wahlrecht berücksichtigt werden, ebenso wie mögliche Hürden bei der politischen Parti­zipation, selbst wenn diese auch formal gegeben ist.

Tabelle 2: Konzept und Kriterien der Demokratie

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung.

2.1.4 Defekte Demokratien

Wolfgang Merkel hat passend zu seiner Überlegung der embedded democracy die sogenannten de­fekten Demokratien hinzugefügt. Wird nämlich ein Teilregime der internen Einbettung nicht so aus­gefüllt wie es die Normativität der Theorie vorsieht und damit die Gesamtlogik der rechtsstaatlichen Demokratie verändert, so nennt Merkel dies eine defekte Demokratie. (vgl. Merkel 2010: 37) Er definiert diese defekten Demokratien als

„Herrschaftssysteme, die sich durch das Vorhandensein eines weitgehend funktionierenden demokratischen Wahlregimes zur Regelung des Herrschaftszugangs auszeichnen, aber durch Störungen in der Funktionslogik eines oder mehrerer der übrigen Teilregime die komplementären Stützen verlieren, die in einer funktionierenden Demokratie zur Sicherung von Freiheit, Gleichheit und Kontrolle unabdingbar sind“ (Merkel et al. 2003: 66).

Durch den Abgleich der Theorie und der real existierenden Gegebenheiten ist es also durchaus möglich, dass nur ein einzelnes Regime nicht den Ansprüchen genügt. Es wird daher zwischen vier verschiedenen Typen von defekten Demokratien unterschieden. Tabelle 3 gibt einen Überblick der diversen Typen.

Tabelle 3: Typen defekter Demokratien

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Merkel 2003: 24.

Exklusive Demokratie

Bei der exklusiven Demokratie wird das Grundprinzip der Volkssouveränität untergraben, indem das universelle Wahlrecht und dessen Umsetzung nicht gewährleistet werden. Dies ist der Fall, wenn ein Teil oder mehrere Teile der erwachsenen Bevölkerung vom Staatsbürgerrecht der allge­meinen, gleichen, geheimen, direkten und freien Wahl ausgeschlossen werden. Denn der Ausschluss bestimmter Bevölkerungsgruppen oder -schichten bedeutet gleichsam auch einen Eingriff in die politischen Freiheitsrechte zur Bildung und Äußerung politischer Präferenzen, da die organisatorische und kommunikative Artikulation begrenzt wird. Somit ist der Legitimations- und Kontrollmechanismus der Wahlen nur exklusiv für bestimmte Gruppen zugänglich. Für Merkel ist dies zwar eine Einschränkung und ein Defekt der Demokratie, dennoch geht er im Allgemeinen bei nur einem geringen Teil von fünf bis zehn Prozent der ausgeschlossenen Bevölkerung nicht direkt von einem autokratischen System aus. (vgl. Merkel 2003: 24 f.; Merkel 2010: 37)

Illiberale Demokratie

In der illiberalen Demokratie ist dagegen die Dimension des Rechtsstaates beschädigt. Das bedeutet, dass die normal in die rechtsstaatlichen Normen eingebundenen und vom Volk gewählten Herrschaftsträger – in den Funktionen der Exekutive und Legislative – in einem unvollständigen Verfassungs- und beschädigten Rechtsstaat nur eingeschränkt von der Judikative kontrolliert werden. Somit haben die beiden von der Judikative losgelösten Gewalten nicht nur die Möglichkeit bürgerliche Freiheits- und Schutzrechte des Individuums zu stören, sondern machen auch davon Gebrauch. Das liberale Selbstverständnis einer rechtsstaatlichen Demokratie wird auf diese Art und Weise außer Kraft gesetzt und beschneidet die Individuen in ihrer Freiheit und gegebenenfalls auch in ihrer Gleichheit. (vgl. Merkel 2003: 25; Merkel 2010: 37 f.)

Delegative Demokratie

In einer delegativen Demokratie sind die horizontalen Kontrollinstanzen – die Legislative und die Judikative – bezüglich der Exekutive nur eingeschränkt vorhanden. In meist präsidentiellen Syste­men umgeht jener Präsident das Parlament in dessen gesetzgeberischen Kompetenz und erlässt beispielsweise präsidentielle Dekrete. Ebenfalls wird auf die Justiz eingewirkt. In einem solchen System spielen die Präsidenten ihre „akklamative, direkte, vertikale Legitimation gegen die horizontalen Kontrollinstanzen des demokratischen Verfassungssystems aus“ (Merkel 2003: 25) und berufen sich auf die Übertragung (Delegation) der Macht durch das souveräne Volk. (vgl. Merkel 2003: 25; Merkel 2010: 38)

Enklavendemokratie

Liegt in einer rechtsstaatlichen Demokratie die Herrschaftsausübung nicht mehr ausschließlich bei den durch das universelle Wahlrecht bestimmten Volksvertretern, sondern bei sogenannten Vetomächten, wie etwa dem Militär, der Guerilla, bestimmten Unternehmern und Konzernen oder Großgrundbesitzern14, dann werden in der Folge den Volksvertretern politische Fachgebiete entzogen. Merkel bezeichnet diese ausgelagerten Domänen als „demokratisch nicht mehr kontrollierte Enklaven“ (Merkel 2003: 26), die entweder durch Gewaltandrohung gegenüber der zivilen Regierung oder durch Änderungen der Verfassung – wiederum durch äußeren Druck – gebildet werden.

2.1.5 Demokratien in Abgrenzung zu Autokratien

Um später eine adäquate Einordnung der Republik Türkei vornehmen zu können, braucht es zwischen der Unterscheidung von Demokratien und defekten Demokratien noch eine klare definitorische Abgrenzung zu Autokratien – den autoritären und diktatorischen Regimen. Denn wie eingangs erwähnt, werden vor allem in den journalistischen Beiträgen immer wieder Begrifflichkeiten der Autokratien vor allem im Zusammenhang mit Recep Tayyip Erdogan verwendet.

Auch wenn in diesem Beitrag eine idealtypische normative Theorie einer Demokratie aufgestellt und zur analytischen Einordnung genutzt wird, so weicht die real existierende Demokratie oftmals vom Ideal ab. Die globale Betrachtung zeigt, dass nur wenige Staaten den Begriff der Demokratie für sich beanspruchen können.15 Für Merkel sind die defekten Demokratien in der empirischen Wirklichkeit Abstufungen einer rechtsstaatlichen Demokratie (embedded democracy), welche für ihn das Basiskonzept darstellt.16 (vgl. Merkel 2003: 23) Während Merkel allerdings der Auffassung ist, dass mit diesen Schattierungen als Subtypen nicht nur die realen Demokratien abgebildet wer­den können, sondern eine eindeutige Abgrenzung zu semiautoritären Regimen möglich ist, (vgl. Merkel 2010: 55) bewerten andere Wissenschaftler dieses Vorgehen kritisch. Merkel wird zum ei­nen ein Verstoß gegen methodologische Grundregeln vorgeworfen. Zum anderen wird auf Defizite der definitorischen Merkmale hingewiesen, wobei nicht umfänglich geklärt ist, wann beispielsweise ein Defekt als solcher zu verstehen ist und welcher Defekt, sollte ein Regime mehrere Defekte aufweisen, für die finale Einordnung relevant respektive relevanter ist. (vgl. Albrecht/Frankenberger 2010: 41) Außerdem scheinen Begriffe von Subtypen der Demokratie auf der einen Seite und von Subtypen des Autoritarismus auf der anderen Seite inhaltlich zu kollidieren. Eine Unterscheidung zwischen einer illiberalen Demokratie und einem liberalen Autoritarismus sowie einer exklusiven Demokratie und einem kompetitiven Autoritarismus ist demnach problematisch. (vgl. ebd.: 42) Ein weiterer Versuch diese Grauzone zwischen Demokratie und Autoritarismus mit einem analytischen Zugang zu füllen, um letztlich die jeweiligen Fälle beschreiben und untersuchen zu können, sind die hybriden Regime. Diese vermögen zwar das empirische Phänomen gut zu benennen, die definitorische Substanz ist allerdings eher dünn. Die Begrifflichkeit der hybriden Regime sagt aus, „dass sich ein politisches System ‚irgendwo‘ zwischen Demokratie und Diktatur“ (ebd.: 43) befindet. Die detaillierte Verortung ist jedoch nicht möglich. Es wird deutlich, dass die defekten Demokratien und die hybriden Regime sich in ein und demselben Bereich bewegen, welcher die Mischformen von Demokratie und Autokratie zu benennen versucht.

Eine genaue Abgrenzung von Demokratie und Autokratien17 ist dennoch notwendig und sinnvoll. Wolfgang Merkel hat auch hier die Unterscheidung nach Merkmalen von demokratischen und autokratischen Systemen maßgeblich beeinflusst. Er verbindet die Merkmale mit den zentralen Aspekten der Herrschaft, welche nach Meinung des Autors einen Abgleich mit der internen Einbettung der embedded democracy beziehungsweise des eigenen herausgearbeiteten Konzepts dieser Arbeit möglich macht. Diese Merkmale sind: Herrschaftslegitimation, Herrschaftszugang, Herrschaftsmonopol, Herrschaftsstruktur, Herrschafts­anspruch und Herrschaftsweise. So bezieht sich das Wahlregime auf die ersten beiden Herrschaftsmerkmale. Während die Herrschaftslegitimation in der Demokratie auf der Volkssouveränität und durch das zweite Merkmal des Herrschaftszugangs auf einem universellen Wahlrecht beruht und damit offen ist, legitimieren sich autoritäre Regime hauptsächlich über Mentalitäten, wie etwa Nationalismus oder Patriotismus, und gewähren nur einen restriktiven Zugang zur Herrschaft. In einer Demokratie ist der Herrschaftsanspruch durch rechtsstaatliche und garantierte Grenzen limitiert. Demnach herrscht eine Gewaltenteilung mit einer horizontalen Verantwortlichkeit vor. Dagegen sagen sich autoritäre Regime von dieser Begrenzung los und handeln nach eigenem Ermessen. Jedoch nur so weit wie sie die Unterstützung aus für sie wichtigen Teilen der Bevölkerung erhalten. Eine unbe­grenzte Willkür wie in totalitären Regimen findet sich dort nicht. Mit dem Herrschaftsanspruch gehen ebenfalls die Herrschaftsstruktur und -weise einher. Denn wird der Anspruch begrenzt und kontrolliert, ist die Herrschaftsstruktur in der Regel pluralistisch (Politische Partizipationsrechte)18 und die Herrschaftsweise rechtsstaatlich (Bürgerliche Freiheitsrechte). Ist der Anspruch umfangreicher oder gar unbegrenzt, wird in autokratischen Regimen mit (starken) Einbußen der politischen Partizipation und der bürgerlichen Rechte zu rechnen sein. Das Herrschaftsmonopol liegt in Demokratien bei den durch Wahlen und die demokratische Verfassung legitimierten Autoritäten. In autoritären Regimen sind diese Autoritäten unter19 Umständen gar nicht oder nur teilweise durch Wahlen legitimiert. Merkel legt also Merkmale fest, welche die beiden Herrschaftsformen – demokratische und autokratische Regime – trennen. (vgl. Merkel 2010: 23 f.) Die Beispiele der defekten Demokratie und der hybriden Regime zeigen aber, dass diese Grenzen durchaus fließend sein können. Tabelle 4 fasst nochmals vollständig die Merkmale demokratischer und autokratischer Systeme inklusive defekter Demokratien beziehungsweise hybrider Regime zusammen.

Tabelle 4: Merkmale von demokratischen und autokratischen Systemen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Angepasst nach Merkel/Croissant 2010: 24.

Nachdem die normative Demokratietheorie sowie die defekten Demokratien und die Abgrenzung der Demokratien von Autokratien detailliert und hinreichend dargestellt wurden, wird sich im zwei­ten Teil der theoretischen Konzeption den Transformationstheorien im Allgemeinen und ihren einzelnen Strängen im Speziellen gewidmet.

2.2 Transformationstheorien

Zunächst gilt es zu klären, was eine Transformation der Definition nach ist und was sich bei einer Transformation genau verändert. Im strengen Wortsinn des Begriffs der Transformation bedeutet diese Umwandlung, Umformung und Umgestaltung. (vgl. Sandschneider 1995: 34) Im Bereich der Sozialwissenschaften, so übernimmt Sandschneider die Definition aus Meyers Enzyklopädisches Lexikon, stammt der Begriff aus der Theorie über den sozialen Wandel. Er bezeichnet demnach den Übergang „eines Systems in einen neuen Zustand, der bei Kenntnis der veränderlichen und unveränderlichen Systembedingungen theoretisch vorhersagbar ist“ (zit. nach Sandschneider 1995: 34). Im Allgemeinen geht es also um eine Veränderung eines bisher bestehenden Zustands. Wolfgang Merkel erklärt Transformation auf Basis von Eberhard Sandschneider so:

„Er [der Begriff der Transformation] besitzt keine spezifische Bedeutung, sondern wird […] als Oberbegriff für alle Formen, Zeitstrukturen und Aspekte des Systemwandels und Systemwechsel benutzt. Er schließt Regimewandel, Regimewechsel, Systemwandel, Systemwechsel oder Transition mit ein.“ (Merkel 2010: 66)

Es zeigt sich, dass es verschiedene Unterarten von Transformationen gibt, die in einem gemeinsamen Oberbegriff zusammengefasst werden. Deshalb gilt es, um im jeweiligen Fall die spezifische Veränderung benennen zu können, die unterschiedlichen Begrifflichkeiten voneinander abzugrenzen. Die Grundbegriffe für eine Transformation sind zunächst der Staat, die Regierung, das Regime und das System. Der Staat ist der Ausgangspunkt und sozusagen das Gerüst der weiteren Begriffe. Er wird definiert als eine dauerhafte Herrschaftsstruktur innerhalb derer nicht nur die Ver­waltung der Herrschaft, sondern auch deren Machtmonopol begründet wird. Das Machtmonopol des Staates schließt legitime und illegitime Zwangsmittel ein, die zum Regieren der Gesellschaft nötig sind. (vgl. Lauth/Pickel/Pickel 2014: 147 f.; Merkel 2010: 64) Ein Staat setzt sich nach Überlegungen von Georg Jellinek zusammen aus: der Staatsgewalt, dem Staatsvolk und dem Staatsgebiet. (vgl. Herz/Jetzlsperger 2008: 116) Der Staat ist nicht zu verwechseln mit dem Ausdruck der Nation. Diese ist lediglich eine soziale Konstruktion einer kollektiven Identität, welche gemeinsame Merkmale wie Sprache, Erfahrungen, Ziele und Wertvorstellungen umfasst. (vgl. Lauth/Pickel/Pickel 2014: 153) Die Regierung bezeichnet dagegen die Führung eines Staates, die in Demokratien in regelmäßigen Abständen durch Wahlen ausgetauscht werden kann. Auch in autokratischen Regimen kann der Regierungschef oder die ganze Regierung durch die jeweilige herrschende Partei, das Militär oder den Diktator ausgetauscht werden, um zwar keinen Machtwechsel zu vollziehen, aber um eine Politikänderung deutlich zu machen. (vgl. Merkel 2010: 63) Das Regime bleibt dabei intakt. Dieses bezeichnet wiederum die jeweilige formelle und informelle Organisation des politischen Herrschaftszentrums – politische Eliten – und dessen Beziehung zur Gesellschaft. Regime sind dauerhafte Formen politischer Herrschaftsorganisation und bilden somit den Rahmen, innerhalb dessen die Regierungen aktiv sind. (vgl. ebd.: 63 f.) Der Begriff des Regimes bezieht sich auf die demokratischen, autoritären und totalen Herrschaftsformen, welche im vorherigen Kapitel in Tabelle 4 zusammengefasst wurden. Das System umfasst nicht nur den Begriff des politischen Systems, welches lediglich die Funktionsweise des Staatsapparates, wie die Regierung, die Institutionen und die Funktionsweise der Gewaltenteilung zwischen diesen Organisationsteilen auf Basis des Regimes behandelt, sondern schließt neben der Politik noch weitere Teilsysteme, wie zum Beispiel die Wirtschaft, das Recht und die Kultur, mit ein. (vgl. ebd.: 64 f.) Dieses Verständnis von Teilsystemen liegt der Überlegung der Systemtheorie nach Talcott Parsons und im Späteren nach Niklas Luhmann zugrunde. Bei einem Systemwechsel findet eine tiefgreifende Veränderung innerhalb verschiedener Teilsysteme statt. Bei einem Regimewechsel vollzieht sich eine Veränderung beim Herrschaftszugang, bei der Herrschaftsstruktur, beim Herrschaftsanspruch und bei der Herrschaftsweise. (vgl. ebd.: 65 f.) Die Begriffe des Regime- und des Systemwechsels sind allerdings nicht wirklich trennscharf. Denn ein Regimewechsel wirkt sich auf andere Teilsysteme, wie Recht und Kultur, aus und begünstigt somit insgesamt einen Systemwechsel. Vermutlich setzt Merkel deshalb die Begriffe Regime und System bei einem Wandel respektive Wechsel in seinen Erklärungen oft gleich. (Merkel 1999: 74 f.; Merkel 2010: 65 f.) Hinsichtlich der Begriffe des Wandels und des Wechsels wird in der Literatur jedoch ein Unterschied vollzogen. Ein Regime- bzw. Systemwandel verläuft in der Regel eher langsam und evolutionär über einen längeren Zeitraum. Ein Wechsel dagegen findet „zeitlich dramatisiert“ (vgl. ebd.: 66) und somit relativ abrupt statt. „Je stärker evolutionärer Wandel auf der Zeitachse verdich­tet und zusammengedrängt wird, desto eher erreicht er revolutionären Charakter.“ (Sandschneider 1995: 36) Diese Definition zeigt weiter, wie schwer die Begrifflichkeiten zu unterscheiden sind, da sie wiederum von der Definition eines längeren Zeitraums und einer dramatisierten Zeit abhängen.

Zu Beginn dieser Arbeit wurde des Weiteren der Begriff der Transition verwendet. Ändert ein bestimmtes Regime seine Entität hin zu einem anderen Regime, spricht man von einer Transformation. Eine Transformation kann von einer Diktatur zu einem autoritären Regime, von einer Diktatur zu einer Demokratie oder von einem autoritären Regime zu einer Demokratie stattfinden. Als Transition wird allerdings für gewöhnlich der Verlauf hin zu einer Demokratie bezeichnet. (vgl. Merkel 2010: 66) Tabelle 5 bietet einen definitorischen Überblick der genannten Begriff­lichkeiten.

[...]


1 Yavuz Baydar ist ein im Exil lebender türkischer Journalist, der nach dem Putschversuch von 2016 vor einer möglichen Verhaftung geflohen ist. (vgl. Hermann 2018) Er ist Mitbegründer der unabhängigen ‚Plattform 24‘, die sich für unabhängigen Journalismus in der Türkei einsetzt. (vgl. Schlötzer 2019)

2 Im Jahr 2008 kam es zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die islamisch-konservative AKP, da ihr andere türkische Parteien unterstellten, die Säkularisierung aufheben zu wollen. (vgl. Höhler 2008) Die zur damaligen Zeit insgesamt elf Verfassungsrichter stimmten zwar mit sechs zu fünf für ein Verbot der Partei, erreichten jedoch nicht die erforderliche Stimmanzahl von sieben Richtern für das Verbot. Eine positive Entscheidung für den Antrag der anderen Parteien hätte weiterhin zu einem fünfjährigen Politikverbot für knapp 70 Politi­ker der AKP bedeutet. Darunter auch Recep Tayyip Erdogan. (vgl. Tagesspiegel 2008)

3 Die nationalistisch geprägte türkische Armee stellte im April des Jahres 2007 ein Memorandum mit einer Warnung an die islamisch-konservative Regierung ins Internet: „Wir können auch anders!“ Bei der Parla­mentswahl im Juli gewann die AKP allerdings die absolute Mehrheit und sicherte sich so die Unterstützung der türkischen Bevölkerung. (vgl. Thumann 2007)

4 Die Gülen-Bewegung wurde von dem türkischen Prediger Fetullah Gülen gegründet und nennt sich selbst ‚Hizmet‘ (dt.: Dienst). Sie gründete nicht nur in der Türkei, sondern weltweit – auch in Deutschland –, Unternehmen, Schulen, Vereine, Kindergärten, Verlage und Zeitungen. Auf der einen Seite pflegt die Bewegung nach außen das Bild einer zivilgesellschaftlichen Bewegung. (vgl. Popp 2013) Doch auf der anderen Seite beschreiben Menschen, welche die Bewegung als Aussteiger verlassen haben, Hizmet als eine Sekte, deren oberster Führer Fetullah Gülen und dessen Wort oberstes Gesetz ist. (vgl. Schoene 2019) Dennoch ist nicht ganz klar, ob die Gülen-Bewegung nur eine islamisch-religiöse Gemeinschaft ist oder ob sie Macht innerhalb eines politischen Regimes anstrebt. (vgl. Dernbach 2017) Scheinbar bildeten Gülen und Erdogan einige Zeit zusammen eine Allianz. (vgl. Popp 2013)

5 Aristoteles benennt die Herrschaft des Volkes nicht als Demokratie, da er unter Demokratie eine Staatsform versteht, bei welcher jeder Mensch – Bürger, Frauen, Handwerker, Sklave etc. – in dieses Verständnis einge­bunden ist. Aristoteles, in der Weltanschauung der damaligen Zeit gefangen, gestand nur Vollbürgern eine Teilnahme an der Politik zu. Die ‚gute Staatsform‘ der Vielen bezeichnete er nicht als Demokratie (‚schlechte Staatsform‘), sondern als Politie.

6 Eine vergleichende tabellarische Übersicht zu den verschiedenen Demokratietheorien bietet Schmidt (2010: 492 f.).

7 Buchstein differenziert die Demokratietheorien sogar weiter und untergliedert diese in vier Typen: histo­risch, empirisch, formal und normativ. Da mehrheitlich aber eher die empirischen und normativen Typen behandelt werden, widmet sich der Autor ebenfalls nur diesen. Tiefergehende Erklärungen finden sich bei Buchstein (2016).

8 Nach Meinung des Autors sind diese beiden Typen – normativ und empirisch – nicht vollständig zu trennen. Denn aus einer empirischen Demokratieforschung können sich durchaus für spätere Untersuchungen normative Kriterien herausbilden. Jedoch liegt im Bereich der Demokratietheorie dieser Arbeit ein normatives Vorgehen zugrunde.

9 Robert Dahl macht in seinen verschiedenen Werken noch weitere Differenzierungen bei seinem Konzept der Demokratie. Er unterscheidet zum Beispiel zwischen einer ‚idealen Demokratie‘ und einer ‚Polyarchie‘. Während die ideale Demokratie den normativen Charakter der Konzeption erfüllt, versucht die Polyarchie die empirische Realität abzubilden, die durchaus von der Verfassungsnorm abweichen kann. Allerdings wird diese Untersuchung ebenfalls auf Basis der normativen Kriterien durchgeführt. Detaillierter zu finden bei Dahl (1971; 1989; 1998; 2006).

10 Die Institution der demokratischen Wahl wird hier zur Vervollständigung der Partizipationsrechte erwähnt. Es wird jedoch nicht noch einmal näher darauf eingegangen, da die ‚Wahlen‘ als Grundvoraussetzung einer Minimaldemokratie schon zuvor in einem eigenen Kapitel erläutert wurden.

11 „ Trotz ihrer Positionierung im politischen System werden Parteien als Institution der politischen Partizipa­tion verstanden, mit der nach der eigenen Definition der Transfer von gesellschaftlichen inputs in das politi­sche System verbunden ist und nicht die interne Kommunikation im politischen System, da sie mit einer ihrer Hauptfunktionen, nämlich der Interessenartikulation, diese Scharnierstelle fast idealtypisch besetzen.“ (Lauth 2004: 175)

12 „Kontrollieren ist auch hier weiterhin im Sinne der rechtlichen und politischen Kontrolle zu verstehen und nicht im Sinne der Kontrollerlangung über die Regierungsgewalt.“ (ebd.)

13 Gemeint sind damit alle staatlichen Einrichtungen, welche zur Exekutive gerechnet werden, beispielsweise auch die Polizei etc. und nicht nur die klassische Verwaltung.

14 Denkbar wäre darüber hinaus auch die jeweilige Glaubensgemeinschaft des Landes als Vetomacht.

15 The Economist listet in seinem Demokratieindex des Jahres 2018 nur wenige Staaten als vollständige De­mokratien. (vgl. The Economist Intelligence Unit 2018) Zu erwähnen ist allerdings, dass die Konzeption der Demokratietheorie von der dieser Arbeit zugrundeliegenden Konzeption etwas abweicht.

16 Wolfgang Merkel unterscheidet eine ‚ideale‘ oder ‚perfekte‘ Demokratie von einer rechtsstaatlichen De­mokratie. (vgl. Merkel 2003: 23) Der Autor des Beitrags setzt allerdings – unter Berücksichtigung des herausgearbeiteten Demokratiekonzepts – diese Begrifflichkeiten gleich.

17 Im Folgenden werden lediglich die Regime der Demokratie und des Autoritarismus abgegrenzt. Denn totalitäre Regime, wie beispielsweise Nordkorea, mit einem geschlossenen System existieren kaum. Gleichwohl wird der Totalitarismus der Vollständigkeit halber in Tabelle 4 aufgenommen.

18 Im Folgenden wird unter Voraussetzung der Gleichheit dieser beiden Begrifflichkeiten nur noch der Aus­druck der defekten Demokratie verwendet.

19 Merkel gibt in seinem Buch Systemtransformation einen Überblick über die verschiedenen Ausformungen von zunächst autoritären und später von totalitären Regimen. (vgl. Merkel 2010: 43-47; 52 f.)

Final del extracto de 170 páginas

Detalles

Título
Die demokratische Rückentwicklung der Republik Türkei
Autor
Año
2021
Páginas
170
No. de catálogo
V540651
ISBN (Ebook)
9783960959359
ISBN (Libro)
9783960959366
Idioma
Alemán
Palabras clave
Demokratie, Republik Türkei, Rückentwicklung, Herrschaftsysteme, Autokratie, Defekte Demokratie, Merkel, Recep Tayyip Erdogan, AKP, Transformation, Osmanisches Reich, Modernisierungstheorie, Strukturtheorie, Kulturtheorie, Akteurstheorie
Citar trabajo
Markus Schäfer (Autor), 2021, Die demokratische Rückentwicklung der Republik Türkei, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/540651

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