Anti-Bias-Ansatz zur Vermeidung institutioneller Diskriminierung beim Schulübergang


Akademische Arbeit, 2018

24 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition Diskriminierung

3. Institutionelle Diskriminierung
3.1 Historischer Hintergrund
3.2 Definition

4. Forschungsergebnisse zur Bildungsbenachteiligung
4.1 Bildungsbenachteiligung durch das allgemeine deutsche Bildungssystem
4.2 Bildungsbenachteiligung durch Mechanismen innerhalb einer Schule

5. Der Anti-Bias-Ansatz
5.1 Historischer Kontext
5.2 Ziele und Leitbild
5.3 Implementierung
5.3.1 Inklusive Schulentwicklung in der Grundschule (ISEG)

6. Konzeptpassung und Fazit

9.Literaturverzeichnis
9.1 Medienverzeichnis

1. Einleitung

„Die Gesellschaft, in der wir leben, ist durch zunehmende Vielfalt gekennzeichnet und scheint in vielerlei Hinsicht immer heterogener zu werden: Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kultur, mit unterschiedlichen Begabungen und Vorlieben leben in Deutschland.“ (Schür 2013: 9)

Integration und Einwanderung gehören heutzutage zu den zentralen Politikfeldern in Deutschland. Statistiken zufolge waren im Jahr 2011, 42 Prozent der Bevölkerung, Personen mit Migrationshintergrund. Im Jahr 2017 ist diese Zahl auf 51 Prozent gestiegen. Dabei handelt es sich um einen Zufluss von 4,4 Prozent zum Vorjahr 2016, 2017 sind es 19,3 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Dies ist der höchste Wert, seit der Einrichtung des Ausländerzentralregisters im Jahre 1976 (vgl. Statistisches Bundesamt 2017: 50). Die Gründe für Migration sind vielfältig. Unteranderem migrieren Menschen aufgrund von Naturkatastrophen, Flucht und Vertreibung in Folge von Kriegen oder geringen ökonomischen Aussichten (vgl. Schlothfeldt 2002: 93). Deutschland ist ein Einwanderungsland, auch wenn es sich lange Zeit dagegen gesträubt hat.

Allerdings werden beide Seiten, die Einwanderer und der deutsche Staat, durch die vermehrte Migration nach Deutschland vor Probleme gestellt, welche gelöst werden müssen, um Integration in die deutsche Gesellschaft zu ermöglichen. Eine Anpassung von verschiedenen gesellschaftlichen Faktoren, ist für eine gelungene Integration daher unabdingbar. Dabei ist ein wichtiger Faktor, besonders für die nachhaltige Entwicklung des Menschen, der Bildungssektor. Eine gute Bildung und Ausbildung ist über die Jahre immer wichtiger geworden. In der heutigen Zeit ist, unter Berücksichtigung des Arbeitsmarktes und der wirtschaftlichen Entwicklung, eine gute Bildung von enormer Bedeutung.

Die Ergebnisse mehrerer Studien zeigen jedoch deutlich, dass Bildungschancen sehr abhängig von der Herkunft der Menschen sind (vgl. Gomolla& Radtke 2009: 10). So decken Datenerhebungen auf, „dass auch heute die soziale Herkunft eines Kindes nach wie vor über seinen Bildungserfolg entscheidet“ und zwar in keinem Land der OECD1 - Länder so deutlich wie in Deutschland (Valtin 2008:12). Individuen mit anderer sozialer Herkunft werden im deutschen Schulsystem systematisch benachteiligt. Grund dafür ist unteranderem die Abhängigkeit des Schulerfolgs von institutionellen, organisatorischen Strukturen innerhalb der Schule (vgl. Gomolla& Radtke 2000: 334).

Wissenschaftlich nennt man dieses Phänomen „institutionelle Diskriminierung“, welche, anders als die individuelle Diskriminierung, nicht aufgrund persönlicher Vorurteile einzelner Individuen entsteht, sondern ihren Ursprung in den normalen Organisationsstrukturen, Routinen und Programmen im Basissystem des Gesellschaftlichen Lebens hat (vgl. Gomolla 2005: 57). Das Phänomen der institutionellen Diskriminierung ist, obwohl es sich dabei um eine komplexe Diskriminierungsform inmitten unserer Gesellschaft handelt, erst seit Anfang der Zweitausender Jahre Diskussionspunkt in der deutschen Politik (vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2017: 373 f.).

Die aktuellen Veränderungen unserer Gesellschaft, kombiniert mit der längst überfälligen, politischen Auseinandersetzung mit dem Thema, führte schließlich zum Mittelpunkt meiner wissenschaftlichen Arbeit. Neben anderen betroffenen Institutionen, stehen besonders Schulen und ihre Lehrkräfte, durch die wachsende Heterogenität der Schulklassen und der nicht angepassten Lage des Bildungssystems, vor einer immer größer werdenden Herausforderung. Daher ist es notwendig sich zum einen mit den diskriminierenden Strukturen der Institution Schule auseinander zu setzten, und zum anderen dahingehende Interventionsmaßnahmen vorzustellen. Dies führte mich schließlich zur Fragestellung der vorliegenden Arbeit, „Inwieweit kann der Anti-Bias-Ansatz institutioneller Diskriminierung ausländischer Schüler und Schülerinnen2 beim Schulübergang, von Grundschule auf die weiterführende Schule, entgegenwirken?

Bei Sichtung der Literatur zur Vermeidung institutioneller Diskriminierung wird deutlich, dass sich nur wenige Ansätze mit dem Abbau institutioneller Diskriminierung beschäftigen. Anti-Bias ist einer der wenigen Interventionsmöglichkeiten, welche durch vorurteilsbewusste Erziehung und Bildung, sowie Maßnahmen zum Abbau struktureller Barrieren, der komplexen Form der Diskriminierung zu begegnen versucht.

Zu Beginn wird der Begriff Diskriminierung kurz allgemein erläutert, dadurch wird der Übergang zum nächsten wichtigen Punkt - institutionelle Diskriminierung- erleichtert. Um einen verständlichen Einstieg zu schaffen, folgt zunächst die Entstehungsgeschichte, bevor eine Definition des Begriffes dargelegt wird. Durch die Fokussierung auf die Institution Schule, werden im nachfolgenden Teil Statistiken und Befunde vorgestellt, welche die Bildungsbenachteiligung ausländischer Schüler und Schülerinnen beim Schulübergang belegen. Um diese Belege verständlicher und strukturierter darzustellen, wird zwischen institutioneller Diskriminierung durch das vorgegebene Bildungssystem und übergreifenden Schulstrukturen und institutioneller Diskriminierung innerhalb der Institution Schule durch Routinen der Lehrkräfte unterschieden. Als pädagogische Perspektive wird im Anschluss der Anti-Bias-Ansatz in seinen Grundzügen vorgestellt. Anhand eines durchgeführten Anti-Bias Projekts und der Ausarbeitung institutioneller Diskriminierung soll abschließend bewertet werden, ob institutioneller Diskriminierung mithilfe des Anti-Bias-Ansatzes ausreichend begegnet werden kann.

2. Definition Diskriminierung

Der Begriff „Diskriminierung“ findet seinen Ursprung im lateinischen und leitet sich ab von dem Wort „ discriminare “, welches mit „trennen“ beziehungsweise „absondern“ übersetzt wird.3

Der Begriff umfasst unter anderem historische, juristische und gesellschaftliche Aspekte. Der Versuch mithilfe einer dieser Ansätze, das vielschichtige Phänomen der Diskriminierung zu beschreiben, erfasst oft nur einen Teilaspekt. Bricht man den Begriff auf eine formale und abstrakte Weise herunter, so werden bestimme Menschen oder Gruppen als Ungleich oder minderwertig angesehen und deshalb schlechter behandelt. Den Diskriminierten wird aufgrund wesentlicher Identitätsmerkmale, welche auch nur zugeschrieben sein können, der Status des gleichberechtigten und gleichwertigen Gesellschaftsmitgliedes aberkannt. Ihre Benachteiligung beinhaltet keinen sachlichen Rechtfertigungsgrund, sie wird als gerechte Handlung aufgrund der „Andersartigkeit“ empfunden (vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2017: 31f.; Scheer 2016: 3).

Diskriminierung kann zum einen mittelbar/ direkt sein, dabei setzen Verordnungen, Gesetze oder Vorgaben direkt und offenkundig an einem Diskriminierungsmerkmal an. Dem gegenüber steht die unmittelbare/ indirekte Diskriminierung. Dabei „erscheinen Regel, Normen oder Praktiken auf den ersten Blick neutral, können aber dann benachteiligende Auswirkungen auf einzelne soziale Gruppen haben, die nicht intendiert sein müssen.“ (Antidiskriminierungsbericht des Bundes 2017:375)

Diskriminierung kann auf unterschiedlichsten Ebenen stattfinden. Die für meine Arbeit wichtigen sind zum einen, die individuelle Ebene, sie erzeugt Diskriminierung aufgrund persönlicher Einstellungen und Vorurteile. Die Sozio-kulturelle Ebene, umfasst Diskriminierung aufgrund ungerechter Verteilung von Anerkennung, Ressourcen und Chancen bezogen auf die Soziokultur eines jeden Landes (vgl. Hormel& Scheer 2004:13). Benachteiligungen können aber auch Folgen von traditionellen Normen, gesetzlichen oder administrativen Reglungen oder Praktiken in Organisationen oder Institutionen sein, hier spricht man von der institutionell-struktureller Ebene. Es handelt sich dabei nicht um eine offensichtliche Art von Rassismus bzw. Ungleichbehandlung bestimmter sozialer Gruppen, sondern um normalisierte Alltagsstrukturen, Programme und Routinen in Institutionen, welche in die Berufskultur eingebettet sind (vgl. Gomolla 2013: 88).

3. Institutionelle Diskriminierung

3.1 Historischer Hintergrund

Ursprung für das Phänomen „institutionelle Diskriminierung“ liefern die Diskussionen zum institutionellen Rassismus in den USA und Großbritannien, welche in den sechziger Jahren aufkamen. Erstmals verwendet wurde der Begriff „institutioneller Rassismus“ im Jahr 1967 in der politischen Kampfschrift „Black Power“ von den zwei Aktivisten Stockley Carmichael und Charles Hamilton (vgl. Gomolla& Radtke 2009: 43ff.).

Die Autoren wenden sich gegen individualisierte sozialpsychologische Rassismus Konzepte (Adorno 1950), welche soziale Benachteiligung den Betroffenen zuschreiben. Der Beobachtungsfokus wird durch Stockley Carmichael und Charles Hamilton erstmals auf Aspekte verschoben, welche den Fokus der rassistischen Produktion weg vom Individuum hin zur Betrachtung ganzheitlicher Prozesse von Organisationen und Institutionen legen. Erstmals wird in wissenschaftlichen Arbeiten zwischen verdecktem, institutionellem Rassismus und offenem individuellem Rassismus unterschieden (vgl. Gomolla 2005 :56). Rassistische Ungleichheiten entstehen in ihren Augen, durch das „normale“ Handeln der Institutionen, welches Diskriminierung dadurch selbstverständlich macht (Gomolla& Radtke 2009: 44).

Durch den Denkanstoß den Carmichael und Hamilton mit ihrem Buch gaben, wurde der Begriff „institutioneller Rassismus“ schnell auf ein breites Spektrum von Institutionen bezogen. Der Begriff wurde theoretisch ausdifferenziert und systematisch auf verschiedene weitere Bereiche angewandt (vgl. Gomolla 2010: 66). Das in den achtziger Jahren geschaffene Modell des „Mulikulturalismus“, sorgte für die endgültige begriffliche und politische Öffnung. Somit entstand ein allgemeines Konzept der institutionellen Diskriminierung, welches alle „relevanten Diskriminierungsmuster nach Geschlecht, sozialer Schicht, Alter oder sexuelle Orientierung“ einschließt (Gomolla& Radtke 2009: 46). Nachdem sich der Begriff im amerikanischen Raum und in Großbritannien in den achtziger Jahren weit verbreitet hatte, gewann das Konzept erst Anfang der Zweitausender Jahre in Deutschland an Bedeutung. Grund dafür war die Verabschiedung des Gleichbehandlungsgesetztes und die damit einhergehenden wissenschaftlichen Diskussionen über die Erscheinungsformen von Diskriminierung (vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2017: 374).

3.2 Definition

Unter dem Begriff „institutionelle Diskriminierung“ versteht man zunächst eine Ausgrenzung und Herabsetzung bestimmter Gruppen, welche durch festgelegte Organisationsstrukturen, formalen Regularien und Praktiken innerhalb einer Vielzahl von Institutionen geschehen.

Während individuelle Diskriminierung von einzelnen Personen ausgeht, ist hierbei die diskriminierende Person im Kontext ihrer institutionellen Rahmenbedingungen aktiv. Dabei handelt es sich um versteckte Abläufe und Entscheidungen, welche von den ausführenden Personen als gerecht empfunden werden. Ausgangspunkt der Diskriminierung liegt also nicht in persönlichen Vorurteilen des handelnden Individuums, sondern in dem Kontext der Organisation (vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2017: 374). Jede Institution welche, „Gründe für Benachteiligung, Ausgrenzung oder Herabsetzung sozialer Gruppen bereits in der Organisationsstruktur, den formalen Regularien oder Gesetzen“ verankert, ist Ort der institutionellen Diskriminierung (ebd.: 14).

Dabei werden diese diskriminierenden Routinen, Regeln und Abläufe der Institution, stetig durch die handelnden Akteure weitergegeben. Es entsteht ein Kreislauf durch die Diskriminierung institutioneller Habitus wird. Rassismus und Diskriminierung werden gewohnt und selbstverständlich (vgl. Hall 2001: 165).

4. Forschungsergebnisse zur Bildungsbenachteiligung

Als Einstieg wird zunächst ein Überblick über die verschiedenen Bildungsabschlüsse der ausländischen Schüler und Schülerinnen und der deutschen Schüler und Schülerinnen des vergangenen Jahres dargestellt. Daten liefert dafür das Statistische Bundesamt, welches jährlich eine Datenerhebung an allgemeinbildenden Schulen durchführt, diese wurden im Folgenden übersichtlich hochgerechnet und zusammengefasst (vgl. Statistisches Bundesamt 2018: 51f.).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: ausländische und deutsche Schüler und Schülerinnen in allgemeinbildenden Schule nach Schulart in der Sekundarstufe I im Schuljahr 2017/2018 (vgl. Statistisches Bundesamt 2018: 51f.)

Demnach besuchen prozentual die meisten ausländischen Lernenden, mit 24,21 Prozent, die integrierte Gesamtschule, direkt gefolgt von der Hauptschule mit 23,08 Prozent. Die meisten deutschen Lernenden hingegen besuchen die gymnasiale Sekundarstufe I, mit 36,67 Prozent, direkt gefolgt von der Realschule mit 20,03 Prozent. Die Daten lassen noch keine Aussage über die Form der Diskriminierung treffen, allerdings stellen sie gut dar, dass die Verteilung auf die weiterführende Schule schlechtere Chancen auf einen höheren Bildungsabschluss für ausländische Lernende bedeutet.4

Gestützt wird die Aussage von den, durch die Medien bekannten, Ergebnissen der IGLU Studie 2006, sowie den Ergebnissen des PISA III Tests (Valtin 2008: 11f.) Diese belegen einen engen Zusammenhang zwischen sozialer und ethnischer Herkunft der Familie und dem Schulerfolg des Kindes. Bei gleichen schulischen Leistungen ist die Wahrscheinlichkeit für eine gymnasiale Empfehlung, bei Eltern aus der oberen Bildungs- und Einkommensschicht, neunmal höher als bei Eltern aus der Arbeiterklasse (vgl. ebd.: 12).

[...]


1 englische Abkürzung für „ Organization for Economic Cooperation Development “, deutsch: „Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ übersetzt mit (online): https://www.duden.de/rechtschreibung/OECD (26.09.2018).

2 In folgender Arbeit wird sowohl die männliche als auch die weibliche Form verwendet. Dabei werden alle Geschlechter miteingeschlossen. Andere Schreibweisen sind lediglich in direkten Zitaten übernommen worden.

3 Übersetzt mit (online) :https://www.duden.de/rechtschreibung/Diskrimination (26.09.2018)

4 Darunter zählen: Abendhauptschule, Freie Waldorfschule, Schularten mit mehreren Bildungsgängen und Schulunabhängige Orientierungsstufe.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Anti-Bias-Ansatz zur Vermeidung institutioneller Diskriminierung beim Schulübergang
Hochschule
Philipps-Universität Marburg
Note
1,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
24
Katalognummer
V540971
ISBN (eBook)
9783346179913
ISBN (Buch)
9783346179920
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Anti Bias, Schulübergang, institutionelle Diskriminierung, Bildung, Bildungsbenachteiligung, Inklusive Schule, Schulentwicklung, deutsches Bildungssystem, Diskriminierung
Arbeit zitieren
Vera Metz (Autor:in), 2018, Anti-Bias-Ansatz zur Vermeidung institutioneller Diskriminierung beim Schulübergang, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/540971

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