Aristoteles‘ „Politik“. Die Wesensbestimmung des Menschen und die Frage nach dem besten Leben


Seminar Paper, 2003

16 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I Inhaltliche Einführung
I.1 Biographischer Überblick
I.2 Überlieferte Schriften
I.3 Stellung der „Politik“ im aristotelischen Gesamtwerk
I.4 Die inhaltliche Struktur der „Politik“

II Die „Politik“

III Verzeichnis verwendeter Literatur

I Inhaltliche Einführung

I.1 Biographischer Überblick

Aristoteles wurde im Jahre 384 v.u.Z. in Stagira auf Chalkidike geboren. Da er kein gebürtiger Athener war, wurde er wie die anderen in Athen lebenden, eingesessenen Fremdlinge oder Ausländer ohne politische Rechte als „Metöke“ oder auch einfach nach seinem Herkunftsort als „der Stagirit“ bezeichnet.

Aristoteles’ Leben wird gemeinhin in drei philosophisch tätige Phasen eingeteilt, deren erste mit seinem 17. Lebensjahr anhebt und den Zeitraum (circa 20 Jahre) seiner Mitgliedschaft der 387 gegründeten platonischen Akademie umspannt. Die zweite Phase beginnt mit Aristoteles’ Auswanderung (nach Platons Tod im Jahre 347 v.u.Z.). Er unterrichtete während dieser Zeit unter anderem auch Alexander den Großen (von dessen 13. bis 16. Lebensjahr) im makedonischen Pella. Aristoteles’ dritter Lebensabschnitt beginnt mit Alexanders Thronbesteigung 336, nach welcher er wieder nach Athen zurückkehrte, um dort im Jahre 335 v.u.Z. seine eigene peripatetische Schule (Peripatós; benannt nach dem Wandelgang, einem Teil des Lykeions) zu gründen; und endet mit seinem Tod 322 v.u.Z. in Chalkis (Euböa). Diese dritte Phase gilt zugleich auch als Aristoteles’ philosophische Hauptwirkungszeit, da die Entstehung der meisten seiner Schriften sich etwa auf diesen Zeitraum datieren läßt.

I.2 Überlieferte Schriften

Bei seinen Werken handelt es sich um Abhandlungen mit jeweils durchgängigem Gedankengang. Aristoteles schrieb nur wenige Dialoge, welche allesamt als exoterische Schriften gedacht waren, uns allerdings gänzlich unbekannt sind, da keiner derselben überliefert ist. Folglich sind ausschließlich esoterische Werke erhalten, also Vorlesungsmanuskripte, die sich an Philosophieinteressierte, „eingeweihte“ Schüler richteten. Bei seinem Lehrer Platon (427-347 v.u.Z.) verhielt es sich umgekehrt: seine exoterischen Schriften sind erhalten, während die esoterischen nicht bekannt sind. Diejenigen Schriften des Aristoteles, welche uns heute zugänglich sind, finden wir allerdings längst nicht in der Form, wie er selbst sie veröffentlichte (Platons Dialoge hingegen sind weitgehend authentisch), sondern sie sind von fremder Hand – etwa 100 Jahre nach Aristoteles’ Tod – zusammengefaßt und teilweise nahezu beliebig zusammengestellt worden. So weist auch die „Politik“ zahlreiche Ungereimtheiten und Brüche auf, welche auf diese Ursache zurückzuführen sind. Auch inhaltlich unterscheiden sich die Werke der beiden Philosophen grundlegend, denn die deskriptiven Abhandlungen des Aristoteles sind empirisch, also auf Natur und Politik (und nicht wie die platonischen normativ auf Ideelles) ausgerichtet. Man könnte diesen Gegensatz vielleicht zugespitzt auf folgende Formel bringen: Platons normativer „Rationalismus“ contra Aristoteles’ „Empirismus“. Aristoteles nimmt die Grundfragen der platonischen Philosophie auf, distanziert sich jedoch durchaus auch kritisch von ihnen.

I.3 Stellung der „Politik“ im aristotelischen Gesamtwerk

In Aristoteles’ Gesamtwerk sind erste Ansätze einer philosophischen Systematik erkennbar, denn man kann sein Werk in einzelne philosophische Grunddisziplinen aufteilen. Aristoteles selbst gibt Hinweise hierzu, indem er folgende Gattungen unterscheidet[1]:

1) Theorie (was sein sollte):

a) epistemé theoretiké [ theoría = betrachten] Betrachtende (= erste, höchste) Wissenschaft. Bewegte Natur; bezieht sich nicht auf Handeln oder Hervorbringen, sondern auf das Seiende (z.B.: Mathematik, Naturwissenschaft, Theologie etc.).

2) Praxis (was ist):

a) epistemé praktiké [ télos = Ziel] Handelnde Wissenschaft. Praktische Philosophie. Lehre vom Menschen und menschlichen Angelegenheiten (z.B.: Ethik, Politik, etc.).

b) epistemé poietiké [ techné = Kunst, Vernunft] Bewirkende, technische, hervorbringende Wissenschaft (z.B.: Baukunst, etc.).

Aristoteles verstand Ethik und Politik zusammengefaßt als „Wissenschaft vom menschlichen Leben“[2]. In der Neuzeit wurden diese beiden Begriffe hingegen strikt getrennt, beispielsweise von Rousseau und Kant. So unterschied Kant zwischen der Moralität des Handelns (= Ethik) und der Legalität des Handelns (= Politik). Indem Aristoteles Ethik und Politik unter dem Obergesichtspunkt der „Staatskunst“ zusammenfaßt, verlagert er den Schwerpunkt eindeutig auf den politischen Aspekt der Begriffe. Als zu erstrebendes Ziel wird das Glück des Individuums genannt, als oberstes Ziel aber die Glückseligkeit der pólis (mit diesem Gedanken steht Aristoteles in platonischer Tradition)[3], wohingegen beim Handeln (epistemé praktiké) der Zweck der Handlung teleologisch in der Handlung, also der Tätigkeit selbst, liegt. Beim Herstellen dagegen (epistemé poietiké) liegt der Zweck der Handlung in der Produktion des jeweiligen Produktes; also in einem von der Handlung losgelösten Objekt.

I.4 Die inhaltliche Struktur der „Politik“

In der „Politik“ geht es Aristoteles in erster Linie um die Erörterung der Frage, was das télos (das oberste zu erstrebende Ziel, der Zweck) der pólis sei, welche er mit Glückseligkeit (eudaimonía) beantwortet.

Die „Politik“ ist in acht Bücher aufgeteilt worden, die jedoch kein Ganzes bilden, da jedes einzelne (aus oben genannten Gründen) fragmentarisch ist. Buch I behandelt die pólis als Ganzes, die Hausverwaltung (oîkonomía) und das Phänomen des Sklaventums, während das zweite Buch eine Untersuchung bereits realisierter Staatsverfassungen und -entwürfe beinhaltet. In Buch III nimmt Aristoteles eine grundsätzliche Bestimmung der pólis vor und entwickelt eine Übersicht über verschiedene Verfassungssysteme. In den Büchern IV-VI stellt er dann Misch- und Unterverfassungsformen (empirische Staaten) vor, bis er schließlich in den letzten beiden Büchern den seiner Meinung nach besten, idealen Staat fiktiv entstehen läßt.

II Die „Politik“

Es handelt sich bei dieser Schrift um eine politische Ethik in Form einer esoterischen Lehrabhandlung, deren Untersuchungsgegenstand der Staat ist, welcher immer im Sinne des athenischen Stadtstaates, also einer pólis, zu verstehen ist. Aristoteles beginnt seine Schrift mit einer näheren inhaltlichen Bestimmung dieses Untersuchungsgegenstandes, indem er ihn zunächst durch die Definition (der differentia specifica pólis) als eine Art von politischer Gemeinschaft[4] in einen größeren Kontext einbettet, um so das ebenfalls zu untersuchende genus proximum der politischen Gemeinschaften gegen andere Gattungen abzugrenzen, denn da alle Oberbegriffe etwas Abstraktes sind, sie aber mit wachsendem Merkmalsreichtum konkreter werden, entstehen verschiedene Abstraktionsgrade, so daß der abstraktere Oberbegriff zwar hinsichtlich seines Umfanges mehr als die konkreteren Unterbegriffe enthält, aber in Beziehung auf den Inhalt weniger. Zwischen Gattung und Art besteht folglich ein umgekehrt proportionales, reziprokes Verhältnis. So entsteht sowohl auf formaler, als auch auf inhaltlicher Ebene eine hierarchische Ordnung, die Aristoteles angefangen vom konkretesten Einzelbegriff bis hin zum abstrakten Ausgangsobjekt seiner Untersuchung nachvollziehen möchte. Aus diesem Grund wählt Aristoteles eine dihairetische Untersuchungsmethode, weil er erkannt hat, daß der Staat ein Zusammengesetztes (Synthetón), also ein analysierbares Komplexes ist, welches – um seine Funktionsweise verstehen zu können – in seine einzelnen Bestandteile zerlegt werden muß[5].

Doch was war überhaupt der Auslöser, welcher die Simplexe veranlaßte, sich zu Komplexen zu vereinigen? Aristoteles erklärt sich diese Entwicklung, indem er sie als ein Handlungsmuster begreift, und da allem Handeln eine Zielgerichtetheit als es steuerndes Prinzip zugrunde liegt, findet sich auch die Ursache für die Bildung von Gemeinschaften aus Einzelwesen in erster Linie in den jeweils erstrebten Zielen, welche der Mensch als mangelhaftes Individuum alleine nicht erlangen könnte. Und weil der Staat nicht nur irgendeine Gemeinschaft ist, sondern zudem auch die beste und diejenige, welche alle anderen Gemeinschaften umfaßt, strebt die in ihm entstandene staatliche Gemeinschaft auch nach dem besten aller Güter und erscheint in dieser, ihr innewohnenden Tendenz als ein teleologisches Gebilde, wobei das angestrebte Ziel subjektiv, also für die Mitglieder der Gemeinschaft erstrebenswert ist: „was ihnen ein Gut zu sein scheint“[6]. Der eigene Wille wird also Maßstab für das Streben nach dem Gut, denn dieses bedeutet, daß man etwas für gut hält unabhängig davon, ob es objektiv tatsächlich gut ist. Aristoteles gibt vorläufig also nur eine tautologische Bestimmung des höchsten Ziels.

Verschiedene Arten von Gemeinschaften unterscheiden sich allerdings nicht lediglich quantitativ, also durch die Anzahl der sie konstituierenden Glieder, sondern auch auf qualitativer Ebene, und um diesen Zusammenhang zwischen der Gemeinschaftsform und ihrer Qualität darzustellen (und eine Definition der Begriffe politikós, basilikós, oikonomikós und despotikós zu erlangen), bedient sich Aristoteles nun oben beschriebener dihairetischer Untersuchungsmethode[7]. In diesem qualitativen Kontext erscheint die pólis, und nicht der oîkos, als der ausschließliche Ort der Gerechtigkeit, aus diesem Grunde sei Ungerechtigkeit zwischen Herr und Sklave als absolut legitim zu bewerten, denn zwischen ihnen solle es gar nicht gerecht zugehen. Auch im folgenden werden weitere Eigentümlichkeiten der pólis im Unterschied zu anderen Arten von Gemeinschaften gesucht. Hierbei differenziert Aristoteles zwischen öffentlichen und privaten Herrschaftsverhältnissen, da sie nicht identisch sind. In der pólis herrschen politikós oder basilikós, während innerhalb des oîkos oîkonomikós beziehungsweise despotikós an der Macht sind[8]. Um die Andersartigkeit der pólis also nun herauszustellen, grenzt Aristoteles sie gegen die anderen Gemeinschaften ab, indem er als Unterscheidungskriterien einerseits das jeweils erstrebte Gut (als qualitativen Unterschied), und andererseits die Anzahl der Mitglieder (als quantitativen Unterschied) anführt. Durch diese Vorgehensweise wird ersichtlich, daß Aristoteles nicht bloß auf eine graduelle, relative Unterscheidung, sondern zusätzlich auf eine generelle, absolute, also eine von der bloßen Anzahl losgelösten, Abgrenzung Wert legt. Er warnt vor einer Verwischung des prinzipiellen Unterschiedes durch die bloße Betrachtung der Quantität[9]. Auch in heutiger Zeit herrscht teilweise noch genau diese, von Aristoteles attackierte Vorstellung, was beispielsweise in dem durchaus gängigen Begriff des „Landesvaters“ deutlich wird. Dahinter steckt die Legitimationstheorie, welche die Herrschaft in Familie und Staat als legitim erklärt, da Bürger und Kinder als unmündig und unfrei gesehen werden. Als Gegenposition hierzu ist neben Aristoteles zum Beispiel Rousseau anzusehen, da dieser forderte, ein Herrschaftsverhältnis nur durch einen Vertrag (contrat social) zu legitimieren. Vor diesem Hintergrund wird väterliche Autorität legitim, da sie einer Naturnotwendigkeit entspricht; aber diese Legitimität endet, sobald das Kind vernünftig und mündig ist. Innerhalb eines Staates kann folglich keine derartige Herrschaftslegitimation herrschen, denn die Bürger sind vernunftbegabt und mündig. Insofern ist – nach Aristoteles – auch Herrschaft über Sklaven innerhalb des oîkos legitim, aber nicht innerhalb der pólis[10].

[...]


[1] vgl.: Metaphysik: 1025b18ff. und Nikomachische Ethik: 1139a26ff.

(Ich werde im folgenden nach der zweispaltigen Bekker-Paginierung zitieren; während für Platon die fünfspaltige Stephanus-Paginierung verwendet wird.)

[2] Nikomachische Ethik: 1181b14; vgl. auch: Metaphysik: 1064a10ff.

[3] vgl.: Nikomachische Ethik: 1094b6ff.

[4] vgl.: Politik: 1252a1-2. – (Die im folgenden angegebenen Textstellen der „Politik“ folgen der Susemihl-Übersetzung der Rowohlt-Ausgabe).

[5] vgl.: Politik: 1252a17-24.

[6] vgl.: Politik: 1252a2-6.

[7] vgl.: Politik: 1252a9-13.

[8] vgl. auch: Memorabilia: III.4; 6-12.

[9] vgl.: Politik: 1278b6-17.

[10] vgl.: Politik: 1253a37-40.

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Details

Title
Aristoteles‘ „Politik“. Die Wesensbestimmung des Menschen und die Frage nach dem besten Leben
College
University of Wuppertal  (Institut für Philosophie)
Course
Die 'Politik' des Aristoteles
Grade
1,3
Author
Year
2003
Pages
16
Catalog Number
V54118
ISBN (eBook)
9783638493901
ISBN (Book)
9783656802365
File size
556 KB
Language
German
Keywords
Aristoteles, Wesensbestimmung, Menschen, Hintergrund, Beantwortung, Frage, Leben, Voraussetzungen, Seiten, Staates, Kapiteln, Politik, Aristoteles
Quote paper
M.A. Kristina Wiethaup (Author), 2003, Aristoteles‘ „Politik“. Die Wesensbestimmung des Menschen und die Frage nach dem besten Leben, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54118

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