Die Kernthese dieser Arbeit lautet: Das Paradigma des subjektiven Rechts ist Ergebnis historischer Entwicklungen. Es bedarf zur Lösung gegenwärtiger rechtserheblicher Probleme einer Ergänzung, sofern die ursprünglichen Grundsätze des Paradigmas in einer sich immer stärker ausdifferenzierenden Gesellschaft eingehalten werden sollen.
Am Beispiel eines Falls aus dem Migrationsrechts wird gezeigt, dass eine de facto bestehende Lücke in der Kontrolle staatlichen Handelns besteht. Nach der Konfrontation des Paradigmas mit der genealogischen Kritik von Menke wird nach einer Denk- und Betrachtungsweise gesucht, um die Gesellschaft als Ganzes darstellen zu können und so aus dem pessimistisch endenden ersten Teil der Arbeit einen konstruktiven Moment zu entwickeln. Durch Ansätze aus der Systemtheorie, der Kritik von Habermas an dieser und einem genealogischen Verständnis von Macht werden verschiedene Theoreme formuliert.
Diese Theoreme führen im Ergebnis zu einem anderen Rechtsverständnis, durch welches die anfangs aufgezeigt de facto bestehende Lücke geschlossen werden kann und die ursprünglichen Grundsätze des Paradigmas wieder eingehalten werden können.
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit dem Paradigma des subjektiven Rechts und dessen Grenzen im Kontext der rechtlichen Gleichheit, insbesondere am Beispiel des Migrationsrechts. Ziel ist es, einen Beitrag zur Bildung einer Modifikation des bestehenden Rechtsdenkens zu leisten. Die Arbeit ist methodisch in den Bereich der Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie einzuordnen.
- Das Paradigma des subjektiven Rechts
- Die Grenzen der rechtlichen Gleichheit
- Das Migrationsrecht als Beispiel
- Rechtliche Modifikationen
- Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie
Zusammenfassung der Kapitel
- Vorwort: Die Arbeit setzt sich mit dem Paradigma des subjektiven Rechts auseinander und kritisiert dessen Grenzen im Kontext der rechtlichen Gleichheit am Beispiel des Migrationsrechts. Das Ziel ist es, ein modifiziertes Rechtsdenken zu fördern, das die bestehende Denkweise in Frage stellt.
Schlüsselwörter
Subjektives Recht, Rechtliche Gleichheit, Migrationsrecht, Rechtsdenken, Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das „Paradigma des subjektiven Rechts“?
Es ist ein Rechtsverständnis, das dem Einzelnen einklagbare Rechte gegenüber dem Staat oder anderen Bürgern einräumt, basierend auf historischen Entwicklungen der Rechtsphilosophie.
Wo liegen die Grenzen der rechtlichen Gleichheit im Migrationsrecht?
Die Arbeit zeigt auf, dass im Migrationsrecht oft eine de facto Lücke in der Kontrolle staatlichen Handelns besteht, was die ursprünglichen Grundsätze der rechtlichen Gleichheit in Frage stellt.
Welche Rolle spielt die Systemtheorie in dieser Analyse?
Ansätze der Systemtheorie werden genutzt, um die Gesellschaft als Ganzes darzustellen und konstruktive Wege zur Modifikation des bestehenden Rechtsdenkens zu finden.
Wie kritisiert Habermas das aktuelle Rechtsverständnis?
Die Arbeit bezieht Habermas' Kritik an rein systemtheoretischen Ansätzen ein, um ein genealogisches Verständnis von Macht und Recht zu entwickeln.
Was ist das Ziel der vorgeschlagenen rechtlichen Modifikationen?
Das Ziel ist es, die Kontrolllücke staatlichen Handelns zu schließen und sicherzustellen, dass die Grundsätze des subjektiven Rechts auch in einer ausdifferenzierten Migrationsgesellschaft gewahrt bleiben.
- Arbeit zitieren
- Rene Engelhorn (Autor:in), 2019, Das Paradigma des subjektiven Rechts. Über die Grenzen der rechtlichen Gleichheit am Beispiel des Migrationsrechts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/541305