Die zentrale Forschungsfrage der Arbeit ist, inwieweit das Phänomen coniuratio oder zumindest Teile dieser nun doch das Mittelalter überlebt haben, von neuzeitlichen Prozessen aufgenommen worden sind und sich somit letztlich einen Weg bis in die Gegenwart ermöglicht haben.
Um auf diese Frage eingehen zu können, ist es unumgänglich, die Wirkung der im Mittelalter aufkommenden coniuratio in ihrer Epoche selbst einzuordnen. Als eine Art untergeordnete Leitfrage ergibt sich daher, inwieweit der Aufstieg der coniuratio die Entwicklung der Rechtsgeschichte und die der Gesellschaftsordnung im Mittelalter geprägt hat. Nach einer allgemeinen Einführung und Klärung der wichtigsten Begrifflichkeiten werden hierzu der Ulmer Schwörbrief von 1397 und der Schweizer
Bundesbrief von 1291 verglichen.
Die Goldene Bulle aus dem Jahr 1356 und Verordnungen mittelalterlicher Universitäten werden als Quellen die Auswirkungen der coniuratio in anderen Bereichen beleuchten. Für die Frage nach einer Etablierung der coniuratio in der Neuzeit lohnt sich dann ein Blick auf die Zeit der Reformation, sowie auf den Gesellschaftsvertrag von Rousseau. Als Ausgangspunkt wird zunächst der aktuelle Forschungsstand thematisiert, dem aufgrund einer kontroversen Forschungsgeschichte ein separates Kapitel zukommt.
Bis heute muss der deutsche Bundespräsident vor dem Bundestag und Bundesrat pflichtgemäß seinen Amtseid ablegen. Wie bei allen Amtseiden handelt es sich auch hierbei um eine Form des promissorischen Eides. Schon im Mittelalter galt diese Form des Eides als ein konstitutiver und pflichtenbegründeter Akt, welcher den Schwörenden sowohl band als auch dessen Handeln für die Zukunft bestimmte.
Es war genau jener promissorische Eid, der die wohl universellste Form der rechtlichen und sozialen Bindung im europäischen Mittelalter darstellte. Gleichzeitig beruht auf ihm die coniuratio, eine personale Genossenschaft als eine auf freiem Willen gegründete Verbandsbildung. Mit anderen Worten hat das Mittelalter die coniuratio als Form der politischen Vergesellschaftung erfunden, wobei es sich dabei um eine Erfindung von langer Dauer und hoher Prägekraft handeln sollte.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Forschungsgeschichte und aktueller Forschungsstand
3. Charakteristika der mittelalterlichen Schwureinung
4. Das Paradesbeispiel der Ulmer Stadtverfassung
5. Der Bundesbrief von 1291 und ein Vergleich zur Entwicklung der „coniuratio“ außerhalb der Reichsstädte
6. Die Weiterentwicklung der „coniuratio“ innerhalb und außerhalb der Kommunen und Städte
7. Neuzeitliche Belege für die „coniuratio“
8. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die historische Bedeutung und Entwicklung des Phänomens der „coniuratio“ vom Mittelalter bis in die frühe Neuzeit. Dabei liegt der Fokus auf der Frage, inwiefern diese eidlisch gestützte Verbandsbildung nicht nur die mittelalterliche Rechts- und Gesellschaftsordnung prägte, sondern auch als politisches Erbe in moderne Strukturen hineinwirkte.
- Die Entstehung und Funktion mittelalterlicher Schwureinungen.
- Die Rolle der „coniuratio“ als Instrument zur Friedenssicherung und politischen Legitimation.
- Fallbeispiele der Ulmer Stadtverfassung und des Schweizer Bundesbriefs von 1291.
- Die Übertragung mittelalterlicher Verbandsideen auf neuzeitliche Gesellschaftsverträge.
Auszug aus dem Buch
4. Das Paradesbeispiel der Ulmer Stadtverfassung
Für die verfassungsgeschichtliche Entwicklung und Rolle der pax iurata im Kontext der coniuratio bietet die Geschichte der Stadt Ulm ein interessantes Beispiel. Schon im Jahr 1376 zwangen die Ulmer Handwerker die Patrizier der Stadt in eine coniuratio, hauptsächlich um den Frieden in ihrer Stadt zu sichern. Dem Patriziat nämlich blieb es bis dahin als recht kleine Gruppe vorbehalten, den Rat zu besetzen, was wiederum zu enormen Konflikten geführt hatte. Das daraus entstandene Bedürfnis nach einem festgelegten Frieden mündete in die ersten Eintragungen des Stadtrechts, dem Roten Buch der Stadt Ulm.
Der originale Teil der Niederschrift des Roten Buches lässt sich dabei auf alle Eintragungen vom 18. Juli 1376 bis zum 26. September 1376 genau eingrenzen. Bei diesem originalen Teil handelt es sich jedoch nicht um eine systematische Rechtskodifikation, sondern eher um eine Kompilation mit teilweise undatierten Eintragungen. Ein Großteil der Eintragungen zielte dabei auf einen internen Frieden, wodurch die pax iurata im Kern dieser Rechtskodifikation stand. So hieß es beispielsweise im Artikel 17:
Es ist ouch gesetzt, wa zwen burger oder me mit ain ander zerwerfent mit schlahen oder mit schelten, wenne denne ain burgermaister oder zwen dez ratz si umb frid bitten, den sullen si ze baider sit unverzogenlich nit versagen, […]
An dieser Stelle bestätigt sich ein wichtiges Merkmal einer coniuratio. Ein eidlicher Zusammenschluss von Menschen gibt sich als Korporation eigene Gesetzte beziehungsweise Statuten, die nur auf den Frieden orientieren. Dem Gebot des Friedens entsprechend musste bei einem Friedbruch schlichtend eingegriffen werden. In Ulm lag im Falle eines Streites zwischen zwei oder mehreren Bürgern das Friedegebot beim Bürgermeister oder bei zwei Ratsherren.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Bedeutung des Eides als konstitutionellen Akt ein und stellt die Forschungsfrage nach der langfristigen Wirkung der mittelalterlichen „coniuratio“.
2. Forschungsgeschichte und aktueller Forschungsstand: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die geschichtswissenschaftliche Debatte und diskutiert insbesondere die Thesen von Otto Gerhard Oexle und Peter Blickle zur Rolle der „coniuratio“.
3. Charakteristika der mittelalterlichen Schwureinung: Hier werden die Wesensmerkmale der Schwureinung als rechtlicher und sozialer Verbund sowie deren Abgrenzung zu anderen Formen der mittelalterlichen Vergesellschaftung analysiert.
4. Das Paradesbeispiel der Ulmer Stadtverfassung: Anhand des Ulmer Roten Buches wird aufgezeigt, wie eine „coniuratio“ zur internen Friedensstiftung und politischen Neuordnung innerhalb einer städtischen Gemeinschaft führen konnte.
5. Der Bundesbrief von 1291 und ein Vergleich zur Entwicklung der „coniuratio“ außerhalb der Reichsstädte: Dieses Kapitel vergleicht die Ulmer Verhältnisse mit dem Schweizer Bundesbrief und beleuchtet die Rolle der Eidgenossenschaften als „coniuratio“ im ländlichen Raum.
6. Die Weiterentwicklung der „coniuratio“ innerhalb und außerhalb der Kommunen und Städte: Es wird untersucht, wie sich das Prinzip der eidlichen Bindung auf andere Bereiche wie Universitäten oder den Korporationsgedanken ausweitete.
7. Neuzeitliche Belege für die „coniuratio“: Dieses Kapitel widmet sich der Frage, wie die Ideen der Schwureinung in der Reformation und in der gesellschaftstheoretischen Literatur der frühen Neuzeit fortbestanden.
8. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und hebt die „coniuratio“ als eine der bedeutendsten mittelalterlichen Entwicklungen hervor, deren Prinzipien bis heute nachwirken.
Schlüsselwörter
coniuratio, Schwureinung, Mittelalter, Stadtverfassung, pax iurata, Eidgenossenschaft, Rechtsgeschichte, Korporation, Friedenssicherung, Politische Ordnung, Partizipation, Verfassungsgeschichte, Ideengeschichte, Stadtkommune, Gesellschaftsvertrag.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht das historische Phänomen der „coniuratio“ – einer eidlich begründeten Verbandsbildung – und dessen Einfluss auf die Rechts- und Sozialordnung vom Mittelalter bis zur frühen Neuzeit.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Themen umfassen die Entstehung von Schwureinungen, deren Rolle in der städtischen Verfassungsentwicklung, die Friedenssicherung durch Eid sowie die Transformation dieser Ideen in neuzeitliche politische Theorien.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es zu analysieren, inwieweit die „coniuratio“ als mittelalterliche Erfindung die Entwicklung politischer und gesellschaftlicher Ordnungen nachhaltig geprägt hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine historische Analyse, die auf der Auswertung relevanter Quellentexte (wie dem Ulmer Roten Buch oder dem Bundesbrief von 1291) und der Auseinandersetzung mit der fachwissenschaftlichen Forschungsliteratur basiert.
Was ist der inhaltliche Kern des Hauptteils?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Analyse der Merkmale von Schwureinungen sowie zwei detaillierte Fallstudien zu städtischen Verfassungen (Ulm) und eidgenössischen Strukturen, ergänzt um einen Ausblick auf die Rezeption in der Neuzeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere „coniuratio“, „pax iurata“, „Korporation“, „Eidgenossenschaft“ und „Verfassungsgeschichte“.
Wie unterscheidet sich die „coniuratio“ der Stadt Ulm von anderen Formen?
Die Ulmer Variante ist besonders durch ihre Verschriftlichung im „Roten Buch“ und ihre Funktion als Instrument zur internen Friedensstiftung zwischen den rivalisierenden Gruppen der Patrizier und Handwerker gekennzeichnet.
Warum wird der Bundesbrief von 1291 als Vergleich herangezogen?
Er dient als prominentes Beispiel für eine „coniuratio“ außerhalb der städtischen Reichsgebiete und zeigt, wie der eidliche Zusammenschluss auch eine überregionale politische Identität stiften konnte.
Welche Bedeutung hat das Fazit für die Gesamtarbeit?
Das Fazit schließt den Bogen von der mittelalterlichen Schwureinung hin zur modernen demokratischen Partizipation und betont die enorme Prägekraft des eidlichen Zusammenschlusses als „sozialer Kitt“.
- Arbeit zitieren
- Felipe Bayer Reyes (Autor:in), 2019, Die Entwicklung und Bedeutung der Schwureinungen im Mittelalter und der frühen Neuzeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/541339