Diese Arbeit behandelt die möglichen Entschädigungsansprüche der durch die COVID-19-Pandemie Betroffenen. Dabei werden neben allgemeinen Ausführungen um das viel diskutierte Infektionsschutzgesetz die Rechte der Arbeitnehmer innerhalb dessen erörtert. Des Weiteren werden schwerpunktmäßig etwaige Entschädigungsansprüche der durch die angeordneten Betriebsschließungen betroffenen Unternehmen thematisiert.
Infolge des ausgebrochenen und sich mittlerweile zu einer weltweiten Pandemie ausgebreiteten COVID-19 Virus, verschlimmert sich neben der Zahl der Infizierten, der wirtschaftliche Schaden vieler Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Tag zu Tag.
Das durch den Bund beschlossene Finanzierungspaket, mit den darin bereit gestellten Geldern reicht vielfach nicht annähernd aus, um den wirtschaftlichen Verlust aufzufangen oder gar auszugleichen. Infolge dessen setzt sich der Autor mit der Möglichkeit des Entschädigungsanspruchs nach dem Infektionsschutzgesetz auseinander. Ein bisher glücklicherweise nicht besonders zu beachtendes Gesetz, in welchem jedoch Möglichkeiten zu finden sind, in der aktuellen negativen wirtschaftlichen Situation entschädigt zu werden.
Inhaltsverzeichnis
- Entschädigung für Arbeitnehmer
- Ablauf des Verfahrens
- Antragsfrist
- Entschädigungsanspruch § 65 IfSG
- Rechtsgrundlage § 28 IfSG
- Anspruchsgrundlagen außerhalb des IfSG
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Beitrag analysiert die Möglichkeit des Entschädigungsanspruchs nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Kontext der COVID-19-Pandemie. Der Schwerpunkt liegt auf der finanziellen Unterstützung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die aufgrund von behördlich angeordneten Tätigkeitsverboten oder Absonderungen wirtschaftliche Einbußen erleiden. Die aktuelle wirtschaftliche Situation, in der die staatlichen Hilfsprogramme nicht immer ausreichen, um den Verlust zu kompensieren, wird beleuchtet.
- Entschädigungsanspruch für Arbeitnehmer nach dem IfSG
- Verfahrensablauf und Antragsformalitäten
- Entschädigungsanspruch nach § 65 IfSG
- Rechtsgrundlagen des IfSG und Anspruchsvoraussetzungen
- Alternative Anspruchsgrundlagen außerhalb des IfSG
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel befasst sich mit der Entschädigung für Arbeitnehmer, die aufgrund des IfSG einem Tätigkeitsverbot unterliegen. Es werden die Voraussetzungen, die Verfahrensabläufe sowie die Antragsfristen detailliert dargestellt. Der zweite Abschnitt analysiert den Entschädigungsanspruch nach § 65 IfSG, der insbesondere im Kontext von vernichteten oder beschädigten Gegenständen relevant ist. Die Rechtsgrundlage des IfSG und die Anspruchsvoraussetzungen werden im dritten Kapitel behandelt. Schließlich werden im vierten Kapitel alternative Anspruchsgrundlagen außerhalb des IfSG beleuchtet, die gegebenenfalls relevant sein können.
Schlüsselwörter
Infektionsschutzgesetz, Entschädigung, Arbeitnehmer, Tätigkeitsverbot, Absonderung, Verdienstausfall, § 56 IfSG, § 65 IfSG, Rechtsgrundlage, Anspruchsvoraussetzungen, Pandemie, Covid-19, wirtschaftlicher Schaden, Finanzierungspaket.
Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)?
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sie aufgrund behördlich angeordneter Maßnahmen wie Tätigkeitsverboten oder Absonderungen (Quarantäne) einen Verdienstausfall erleiden.
Was regelt der § 56 des Infektionsschutzgesetzes?
Paragraph 56 IfSG ist die zentrale Norm für die Entschädigung bei Verdienstausfällen, die durch Quarantäne oder Tätigkeitsverbote zur Verhütung übertragbarer Krankheiten entstehen.
Gibt es Entschädigungen für Betriebsschließungen?
Die Arbeit untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen Unternehmen, die von staatlich angeordneten Betriebsschließungen betroffen sind, Ansprüche geltend machen können, wobei dies oft rechtlich komplex und umstritten ist.
Was ist der Gegenstand von § 65 IfSG?
Dieser Paragraph regelt Entschädigungsansprüche für Vermögensnachteile, die durch Maßnahmen der zuständigen Behörden zur Bekämpfung von Krankheiten entstehen, insbesondere wenn Gegenstände vernichtet oder beschädigt werden.
Welche Fristen müssen bei der Beantragung beachtet werden?
Für Entschädigungsanträge nach dem IfSG gelten spezifische Antragsfristen (oft 12 Monate nach Ende der Maßnahme), die zwingend eingehalten werden müssen, um den Anspruch nicht zu verlieren.
- Quote paper
- Nico Schmidt (Author), 2020, COVID-19. Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Arbeitgeber Arbeitnehmer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/541586