Staatlichkeit im Wandel. Wie handeln Staaten unter dem Einfluss der Globalisierung?


Bachelorarbeit, 2019

31 Seiten, Note: 1,8


Leseprobe

I nhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

A) Einleitung

B) Staatlichkeit als Ausgangsbasis
I. Das Wesen von Staatlichkeit
II. Von der Notwendigkeit der Verfassungen
III. Der moderne Staat und seine Entwicklung

C) Herausforderung Globalisierung
I. Globalisierung als Schlagwort
II. Die Rolle des Staates in Zeiten der Globalisierung
III. Der Bezug zur Europäischen Union
IV. Ökonomie als Antrieb der Globalisierung
V. Anpassung oder Autarkie?

D) Abkehr vom Nationalstaat?

E) Deterritorialisierung als Begleiterscheinung moderner Staatlichkeit

F) Global Governance als mögliche Zukunftsperspektive

G) Resümee

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A) Einleitung

Kaum eine gesellschaftliche Debatte kommt ohne die Verwendung jenes Schlagwortes aus, das sich auf beinahe alle Lebensbereiche erstreckt: Die Globalisierung, deren Aus- wirkungen in unserer vernetzten Welt deutlich spürbar sind. Von den einen wird sie wohlwollend angenommen, von anderen gar als unerwünscht angesehen. Inmitten die- ser Prozesse stehen die Staaten, welche neue Herausforderungen meistern müssen. Die Zeiten, in denen die einzelnen Nationalstaaten unabhängig agieren konnten und eine alleinige Entscheidungsbefugnis innerhalb ihres Territoriums besaßen, sind schon lange passé.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit folgender Frage: Wie gehen Staaten mit dem Einfluss von Globalisierungsprozessen um? Ziel ist es, zu untersuchen, welche Rolle der einzelne Nationalstaat in diesen komplexen Strukturen einnimmt und welche Handlungsoptionen hinsichtlich zukünftiger, globaler Herausforderungen bestehen. Dabei wird stets die Verbindung zur Europäischen Union hergestellt. Zahlreiche Faktoren führen zu einem Wandel der Staatlichkeit, doch Globalisierung stellt die aktuell relevanteste Ursache dar. Die heutige Politik ist geprägt von globalen Kooperationen und der Mitwirkung supranationaler Institutionen. Unsere vielschich- tige und schnelllebige Zeit verlangt den Staaten viel Flexibilität ab, weltweite Vernet- zungen verändern die Handlungsweisen von Staaten. Die politische Mitwirkung nicht- staatlicher Akteure stellt Staaten vor gänzlich neue Herausforderungen und lässt zu- weilen sogar an der zukünftigen Existenz von Nationalstaaten zweifeln. Somit ist es relevanter denn je, die aktuelle Situation einzelner Staaten sowie deren mögliche Zu- kunft näher zu betrachten.

Abschnitt B) befasst sich mit der Bedeutung von Staatlichkeit und zeigt auf, welche Aspekte den modernen Staat beeinflussen. Im Abschnitt C) werden die Globalisierung und deren Einfluss auf Nationalstaaten thematisiert. Dabei wird auch auf ökonomische Faktoren und Verhaltensstrategien der Staaten eingegangen. Abschnitt D) beschäftigt sich mit der konkreten Entwicklung von Nationalstaaten, bevor im Teil E) aufgezeigt wird, wie sich die Bedeutung von Grenzen wandelt. Teil F) gibt einen Einblick in das Konzept von Global Governance, mit Hilfe dessen globale Handlungsalternat iven auf- gezeigt werden, die alle globalen Strukturen, Ebenen und Akteure umfassen.

B) Staatlichkeit als Ausgangsbasis

Was bedeutet Staatlichkeit? Welche ausschlaggebenden Faktoren sind zu erkennen und welche Aspekte bilden die Ausgangsbasis für den Staatsbegriff? Diese Fragen gilt es zu klären, um zu verstehen, was das Wesen eines Staates ausmacht.

I. Das Wesen von Staatlichkeit

Der Staat kann grundlegend als Institutionalisierung von Herrschaft gedeutet werden, die Wirksamkeit entfaltet. Der Herrschaftsapparat besitzt die Befugnis, Entscheidun- gen zu treffen, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit Beachtung finden werden, denn eine Durchsetzung auf Zwang ist nie ausgeschlossen.1 Auch der heutige Staatsbegriff ist geprägt von Jellineks Drei-Elemente-Lehre. Nach dieser Lehre bedarf es eines Staatsvolkes, das auf einem bestimmten Staatsgebiet lebt und in dessen Territorium es der Staatsgewalt unterworfen ist.2 Das klassische Verständnis des Staatsbegriffs baut auf diesen Elementen auf und versteht den Staat als eine „Herrschaftsordnung, durch die sich ein Volk auf einem bestimmten Gebiet zur Wahrung und Durchsetzung ge- meinsamer Zwecke und Interessen einer Hoheitsgewalt unterwirft bzw. eine Herr- schaftsordnung errichtet.“3 Ist eines der drei Elemente nicht vorhanden, so liegt auch kein Staat vor.4 Staatsgewalt bezieht sich immer auf ein bestimmtes Staatsgebiet. Diese Staatsgewalt darf sich ohne die Erlaubnis eines anderen Staates nicht auf diesen erstrecken, sondern erlangt nur innerhalb des eigenen, zu anderen Territorien abge- grenzten, Staates Geltung. Diese vermeintlich simple Aufteilung gerät durch die Her- ausbildung politischer, supranationaler Organisationen zunehmend ins Wanken, da sich deren Auswirkungen nicht mehr ausschließlich auf zwischenstaatliche Ebenen beziehen, sondern direkt in den Macht-und Geltungsbereich der Staaten hervordrin- gen. Häufig besteht ein unmittelbarer Geltungsanspruch der erlassenen Hoheitsakte innerhalb der Staaten.5 Die Verwendung des Staatsbegriffes ist sehr vielfältig und be- schränkt sich nicht nur auf einen speziellen Kontext. Im juristischen Sinn kann zwischen zwei Perspektiven differenziert werden, die jeweils unterschiedliche Rechtsord- nungen meinen. Einerseits existiert eine innere Sicht und anderseits eine externe.6 Aus innerer Sicht steht „der Staat“ für die gesamten Formen hoheitlicher Gewalt, welche Wirkung entfalten, also die drei Gewalten Judikative, Exekutive sowie Legislative auf allen politischen Ebenen. Die externe Sicht bezieht sich auf Handlungen des Staates im Außenverhältnis und in Kooperation mit weiteren Staaten.7

II. Von der Notwendigkeit der Verfassung

Wer den Staat thematisiert, der gelangt unweigerlich zur Verfassung. Natürlich stellen Staat und Verfassung keine Synonyme dar, doch bildet die Verfassung die rechtliche Grundlage eines jeden Staates. Staatlichkeit hängt somit entschieden von staatlichen Strukturen ab.8 Herrschaftsmissbrauch und Legitimationsprobleme sind Aspekte, wel- che Staaten seit jeher beschäftigen. Wenn eine herrschende Kraft die Macht für sich allein in Anspruch nimmt und Menschen des jeweiligen Staates unterdrückt, sofern sie nicht dem Willen des Herrschenden gehorchen, hat das gravierende Auswirkungen auf die Freiheit des Staatsvolks. Eine Verfassung gilt damit als Lösung des Problems, in- dem sie schon in vergangenen Zeiten zum einen als „Instrument zur Disziplinierung der Herrschaft“9 entwickelt wurde. Zum anderen sollte sie Herrschaftslegitimation, durch die Stärkung der bürgerlichen Willensbildung, vermitteln.10 Damit lässt sich ein zweifaches Verfassungsziel erkennen: Auf der einen Seite muss sie der Herrschaft Grenzen setzen, auf der anderen braucht es eine Demokratisierung der Herrschaftsaus- übung.11 Ursprünglich sind Verfassungen demnach entstanden, um staatlicher Macht Grenzen zu setzen und sie in gewissem Maß zu disziplinieren.12 Weiterhin sorgt eine Verfassung dafür, dass die Organisation des Staatswesens effektiv sowie funktional wirkt und die Arbeit des Staates Verbesserung erfährt.13 Grimm meint, dass Verfas- sungen schon immer sowohl umfassend als auch begrenzend wirken. Beschränkt aus dem Grund, da die öffentliche Gewalt nur im eigenen Territorium Geltung erlangt.

Festgelegte Grenzen trennen die verschiedenen Staatsgebiete. Eine umfassende Wir- kung erzielt die Verfassung, weil sie die Regelungen vorgibt und den Rahmen für die Ausübung öffentlicher Gewalt festlegt. Damit wird eine relevante Voraussetzung deut- lich: Es muss immer eine Unterscheidung vom Inneren und Äußeren vorliegen, damit eine umfassende Staatsgewalt Anwendung finden kann.14 Demnach besteht eine enge Verbindung des Verfassungsbegriffs zum Staat, denn wenn von der Verfassung ge- sprochen wird, ist die Staatsverfassung gemeint, die wiederum die rechtliche Grund- ordnung des Staates darstellt.15 Insofern sind Verfassungen, zumindest aus aktueller Sicht, nicht losgelöst von Staaten zu betrachten, doch zukunftsorientiertes und per- spektivisches Denken bringt natürlich auch einen Wandel des Verfassungsbegriffs mit sich, welcher im Spannungsverhältnis jenes Denkens steht.16 Allerdings bedeutet eine Verfassung nicht automatisch, dass demokratische Prozesse und die Freiheit der Men- schen garantiert werden. Das hängt stark vom jeweiligen Staats- und Regierungssys- tem ab. Beispielsweise besaß auch die DDR stets eine Verfassung, die jedoch dem eigentlichen Zweck nicht diente. Sie versprach demokratische Rechte, die letztlich in der Realität nicht vollumfänglich umgesetzt worden sind.

III. Der moderne Staat und seine Entwicklung

Der Beginn der Entwicklung des modernen Staates begann in Europa, in der Zeit des Spätmittelalters. In der frühen Neuzeit formierten sich Herrschaftsstrukturen, die für die Entstehung des modernen Staates entscheidend waren.17 Am Anfang des 16. Jahr- hunderts schuf Niccolò Machiavelli die Grundlagen für die Entstehung sowie Erhal- tung des modernen Staates. Der Staat ist laut Machiavelli verpflichtet, nach innen Ord- nung sowie Freiheit zu garantieren und nach außen Sicherheit.18 Was die neuzeitliche Staatslehre besonders prägt, ist die Tatsache, dass Machiavelli weltliche Begründungs- ansätze nutzt, um auf rationale Weise zu allgemeinen Grundsätzen zu gelangen, die für gesellschaftliche sowie politische Bereich entscheidend sind. Machiavelli betrach- tet den weltlichen Staat losgelöst von Gott, der Kirche oder dem Papst und stellt die Bürger-Staat-Beziehung in den Mittelpunkt.19 Dass sich die Wandlung vom autoritä- ren Staat zum Verfassungsstaat vollziehen konnte, ist vor allem der Unterscheidung zwischen Gesellschaft und Staat zu verdanken. Der Staat ist immer vor dem Hinter- grund der Gesellschaft zu sehen.20 Der moderne Staat ist das Resultat eines histori- schen Prozesses, bei dem eine Isolierung der Gesellschaft von der öffentlichen Herr- schaft erfolgte. Interessenverwirklichung und private Freiheit sind dabei Bereiche der Gesellschaft. Es ist unabdingbar, den Staat von der Gesellschaft zu unterscheiden, denn nur durch diese Trennung konnte eine Wandlung vom autoritären Staat zum de- mokratischen Verfassungsstaat stattfinden. Der Staat darf dennoch nie losgelöst von der Gesellschaft betrachtet werden, sie bedingen sich gegenseitig. Um zu verstehen, wie die Entwicklung, Funktionsweise und Form des Staates zu erklären sind, ist es hilfreich, Verständnis für die Beziehung zwischen Staat und Gesellschaft aufzubrin- gen.21 Benz benennt einzelne Prozesse der heutigen Zeit: Globalisierung, auch genannt Internationalisierung, Individualisierung, Pluralisierung und Regionalisierung sind al- les Aspekte, welche den modernen Staat beeinflussen. Individualisierung meint hier einen Prozess, welcher die individuelle Freiheit eines jeden vergrößert, aber gleichzei- tig einen Orientierungsverlust nach sich zieht. Soziale Gemeinschaften lösen sich zu- nehmend auf, auch kollektive Interessenvertretungen können die Gemeinschaft nicht mehr zusammenhalten. Alle genannten Prozesse korrelieren miteinander, es ist bei- nahe unmöglich, herauszufinden, welcher für die Ursache und welcher für die Wir- kung steht. Benz ist der Auffassung, dass Globalisierungs- und Internationalisierungs- prozesse die dominanten Einflussfaktoren sind, welche die anderen Prozesse verstär- ken. Die Tätigkeit des modernen Staates wird durch aktuelle Herausforderungen nach- haltigen Folgen ausgesetzt. Der Staat muss neue Staatsaufgaben erschaffen, während- dessen die Bedeutung anderer sinkt. Die Wirksamkeit der Mittel, welcher sich Staaten zur Herrschaftsausübung bedienen, verändert sich ebenso wie ihre Entscheidungs- spielräume, welche aufgrund globaler Kooperationen beschränkt werden. Es bedarf internationaler Strukturanpassungen. Die These für den modernen Staat lautet dem- nach: Er kann diesen Herausforderungen auf institutioneller Ebene nicht mit der gege- benen Struktur standhalten. Die Umwandlung dieser institutionellen Strukturen ist kein Automatismus. Es hängt entschieden davon ab, wie sich die Akteure im Zuge dieser neuen Prozesse verhalten und ob sie selbst die Initiative für Strukturverände- rungen ergreifen. Dies impliziert, dass am Ende eine Umsetzung in politische Prozesse erfolgen muss.22 Die Herausforderungen moderner Staaten bestehen darin, dass sie ei- nen wesentlichen Teil ihrer Staatsaufgaben auf supra-und internationale Ebene verla- gern müssen, auch zwischenstaatliche Institutionen sind damit gemeint.

C) Herausforderung Globalisierung

Die Globalisierung ist aus der vernetzen Welt nicht mehr hinwegzudenken, seit Jahren bestimmt diese Begrifflichkeit gesellschaftliche Debatten. Nicht selten muss sie auch als Begründung oder gar Erklärung für Missstände inner- oder außerstaatlicher Art herhalten. Der Einfluss einer globalisierten Welt auf den einzelnen Staat ist enorm und doch bedarf es zunächst eines Blicks auf die Bedeutung des Wortes.

I. Globalisierung als Schlagwort

Globalisierung bedeutet zunächst die Überwindung von Grenzen, was dazu führt, dass ökonomische Räume verflochten und Märkte weltweit integriert werden. Aus ökono- mischer Perspektive heißt das, dass privatwirtschaftliche Aktivitäten, die grenzüber- schreitend wirken, anteilig zunehmen, orientiert an der Gesamtwirtschaftsleistung der Länder.23 Der Begriff der Verflechtung steht eng mit Globalisierungsprozessen in Zu- sammenhang.24, jedoch lassen sich ebenso alternative Sprachverwendungen wie Ent- nationalisierung oder Denationalisierung finden, welche vermehrt Bezug zu sozialpsy- chologischen und politischen Aspekten nehmen.25 Die Verwendung des Begriffs der Verflechtungen im Hinblick auf Staatlichkeit soll verdeutlichen, dass für den Staat im Grunde noch nie ein Anspruch und nur selten ein Wille für die Inanspruchnahme eines Herrschaftsmonopols bestand. Bereits seit dem Mittelalter interagierten Staaten oder deren Regierungen mit Institutionen oder Personengruppen verschiedener Art.26 Globalisierung schafft eine enorme Zunahme globaler Austauschprozesse, ohne dass Fak- toren wie Zeit, Territorium oder Entfernungen große Hindernisse darstellen.27 Techni- sche Fortschritte spielen dabei eine wesentliche Rolle. Durch das Internet wird jedem die Möglichkeit zur digitalen Informationsbeschaffung gegeben, unabhängig von Zeit oder Aufenthaltsort. Damit eröffnen sich neue Kommunikationsmöglichkeiten sowie Chancen politischer Partizipation, welche mit der Digitalisierung einhergehen.28 Öko- nomische Handlungsweisen überwinden staatliche Grenzen aufgrund neuer Transport- und Kommunikationsmittel auf sehr schnellem Weg. Nationale Märkte werden durch wachsende Handelsbeziehungen und Finanztransaktionen in globale Geschehnisse in- volviert.29 Auch Kaiser beschreibt, dass ökonomische sowie technologische Entwick- lungen transnationale Beziehungen in hohem Maße vorantreiben.30 Kaum ein Rege- lungsbereich bleibt von der Globalisierung unberührt, internationale Organisationen beeinflussen jene auf fortwährende Weise.31 Erkennbar ist eine fortschreitende Priva- tisierung diverser Politikzweige. Im Ergebnis kommt es zur stärkeren Einbindung pri- vater Zusammenschlüsse in kollektive Entscheidungen.32 Auch Turek meint, dass Glo- balisierung alle individuellen und gesellschaftlichen Lebenssachverhalte tangiere.33

Allerdings gilt es zu konstatieren, dass das Ausmaß der Globalisierungsfaktoren je nach Politikfeld recht stark variiert.34 Globalisierung verdeutlicht besonders im tech- nischen und wirtschaftlichen Sektor, dass die staatliche Aufgabenerfüllung ohne trans- nationale Kooperation nicht mehr auskommt. In vielen Bereichen besteht für den Staat keine Möglichkeit mehr, Aufgaben autonom zu erfüllen und zu beschränken, denn grenzüberschreitende Sachverhalte prägen das 21. Jahrhundert.35 Globalisierungspro- zesse entwickeln sich zunehmend zur Grundlage des Rechts. Manch einer meint, diese Prozesse „zielen der Tendenz nach auf die Schaffung einer einzigen supranationalen Gestalt politischer Macht“.36 Für Zürn wiederum zeigt sich der Begriff der „Globalisierung“ als zu weitläufig. Nationale Grenzen werden zwar durch Handlungszusam- menhänge überwunden, doch diese Überschreitungen sind seiner Meinung nach nicht global, eher werden am Rande der OECD-Welt neue Grenzen gemeinnütziger Räume sichtbar.37

Politisch betrachtet bedeutet Globalisierung, dass sich das Umfeld, innerhalb welchem politische Entscheidungen getroffen werden, ändert. Der bisher weitgehend unabhän- gig agierende Territorialstaat mit hierarchischer Organisation wandelt sich hin zu einer Politik, die geprägt ist von überstaatlichen Bezügen und Handlungsbeziehungen.38

Entscheidend ist weiterhin, dass Globalisierung keinen determinierten Zustand meint, also nichts Abschließendes, sondern einen Prozess. Das Ende dieses Prozesses wird in naher Zukunft sicher nicht eintreten, denn Grenzen besitzen weiterhin eine Bedeutung auf politischer sowie wirtschaftlicher Ebene. Dass gleichzeitig ein Bedeutungsverlust der Grenzen einzelner Staaten wahrnehmbar ist, ändert daran nichts. Der Begriff wird jedoch auch zur Vertretung oder Rechtfertigung von Positionen in jeglichem Bereich genutzt und dient der Stärkung der eigenen Haltung. Hinzu kommt, dass die Bedeu- tung des Begriffs sehr unterschiedlich ausgelegt werden kann.39

II. Die Rolle des Staates in Zeiten der Globalisierung

Die Folgen internationaler Verflechtungen wirken sich nachhaltig auf die Souveränität der Staaten aus. Es scheint relevanter denn je, über die Rolle des Staates und seine Entscheidungsmacht nachzudenken.

Wie schon anfangs festgestellt, prägt ein festgelegtes Territorium, innerhalb dessen sich die Ordnungsmacht etabliert, das Wesen des Staates. Globalisierungsprozesse weichen diese Grenzen auf und schaffen ein Spannungsverhältnis zwischen Begren- zung und Entgrenzung. Die globalen Dimensionen bestimmter Prozesse stehen der eingeschränkten Reichweite staatlichen Agierens gegenüber.40 Die klassische Staats- definition, die sich auf Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt bezieht, verliert an Bedeutung, da die Wirksamkeit der Herrschaft einzelner Staaten begrenzt ist. Staatli- che Aufgaben können nicht mehr nur autonom bewältigt werden, sondern in Koope- ration mit anderen Staaten.41 Je stärker sich transnationale Beziehungen intensivieren, desto geringer werden die Kontrollmöglichkeiten nationaler Regierungen. Sie können nur jene Prozesse überprüfen, welche sich auf die Bereiche der eigenen staatlichen Souveränität beschränken.42 Turek verwendet den Begriff einer auswuchernden Glo- balisierung, wobei Verbindungen auf nationalstaatlicher Ebene gesprengt worden sind. Was folgt, ist ein Autarkieverlust der Staaten, welcher durch die Macht suprana- tionaler Organisationen kompensiert wird, in welche sich Staaten beispielsweise völ- kerrechtlich involvieren.43 Als charakteristisch für globale Vernetzungen erweist sich die Etablierung der Zivilgesellschaft, welche die Rolle eines politischen Akteurs ein- nimmt. Als traditionelle Politikakteure gelten Regierungen der einzelnen Staaten, Par- teien sowie Agierende an der Spitze von Verwaltung oder Industrie. Der Aufstieg jener neuen Kräfte lässt sich unter anderem mit fehlendem Vertrauen in staatliche Autorität und Zweifeln an der Loyalität von Unternehmen begründen. Infolgedessen verfolgen nichtstaatliche Akteure oder Unternehmen ihre politischen Ziele einfach selbst und warten nicht auf ein potentielles Handeln des Staates. Damit verbunden sind Eingriffe in die Angelegenheiten der Staaten.44 Globalisierung bewirkt, dass Politik und Staat zunehmend in die Defensive geraten.45 Auch Leiße beschreibt, dass die Organisations- fähigkeit gesellschaftlicher Akteure auf transnationaler Ebene zunimmt, besonders in- ternationale Organisationen gehen aus dieser Entwicklung gestärkt hervor.46 Interna- tionale Vereinbarungen, aus welchen die Entstehung internationaler Organisationen resultiert, setzen staatliche Strukturen zunehmend unter Druck. Damit einher geht ein Souveränitätsverlust, Verfassungen nationaler Staaten sind dieser Entwicklung mehr oder weniger wehrlos ausgesetzt.47 Intensive Beziehungen zu globalen Organisationen und die Einbindung in transnationale Regelungssysteme schließen alleiniges Handeln auf nationalstaatlicher Ebene aus, viel mehr gliedert sich der Staat in diese neu ent- standene Konstellation ein.48 Transnationalisierung darf aber nie mit einer vermeintli- chen „Entstaatlichung“ von Politik gleichgesetzt werden. Transnationalisierung trans- formiert politische Herrschaft, gestaltet sie also neu.49 Hoch entwickelte Staaten wei- sen oftmals wichtige sozialstaatliche Errungenschaften vor, deren Existenz aufgrund des offenen Arbeitsmarktes in Gefahr ist.50 Die genannten Prozesse bedeuten aber nicht, dass die Funktionsweise des einzelnen Staates komplett eingeschränkt ist. Am Beispiel Deutschlands lässt sich erkennen, dass die Handelspolitik auf die Ebene der EU verlagert wurde, aber Bildungspolitik beispielsweise weiterhin in den Zuständig- keitsbereich der Bundesländer fällt.51 Was Nationalstaaten im Jetzt prägt, ist eine Dis- krepanz zwischen dem festgelegten Staatsterritorium und dem transnationalen Bereich des globalen Markts jenseits territorialer Festlegungen. Das führt zu einer Dissonanz, die sich letztlich nur lösen lässt, indem die Tätigkeiten der Staaten über Territorial- grenzen hinausgehen.52 Möller bezeichnet die erläuterten Prozesse als „Übergang in die Weltgesellschaft“.53

[...]


1 Vgl. Morlok / Michael, Staatsorganisationsrecht, 2013, S. 25, Rn. 1.

2 Ebd., S. 26, Rn.3.

3 Schöbener/Knauff, Allgemeine Staatslehre, 2016, S. 24 Rn. 4.

4 Ebd., S. 85, Rn. 17.

5 Vgl. Grimm, Die Zukunft der Verfassung, 2012, S. 55.

6 Vgl. Schöbener/Knauff, Allgemeine Staatslehre, S. 1, Rn. 2.

7 Ebd., S. 1 f, Rn. 2.

8 Vgl. B ethge, in: Global denken, 2001, S. 15.

9 Morlok/Michael, Staatsorganisationsrecht, 2013, S. 26, Rn. 6.

10 Ebd. Rn. 6.

11 Ebd., Rn7.

12 Ebd., S.31, Rn. 31.

13 Ebd., S.34, Rn. 29.

14 Vgl. Grimm, Die Zukunft der Verfassung, S. 30.

15 Vgl. Schöbener/Knauff, Allgemeine Staatslehre, S. 25, Rn. 8.

16 Ebd., S. 26/27, Rn. 10.

17 Vgl. Schöbener/Knauff, Allgemeine Staatslehre, S. 48, Rn. 62.

18 Ebd. S. 50, Rn. 68.

19 Ebd. S. 51, Rn. 71.

20 Vgl. Be nz, Der moderne Staat, 2011, 2. Aufl., S. 75.

21 Ebd., S. 75 f.

22 Vgl. Be nz, Der moderne Staat, S. 265.

23 Vgl. B ecker/John/Schirm, Globalisierung und Global Governance, 2007, S. 13.

24 Vgl. Schuppert, Wege in die moderne Welt, S. 19.

25 Vgl. Turek, Globalisierung im Zwiespalt, 2017, S. 38.

26 Vgl. Schuppert, Wege in die moderne Welt, 2011, S. 16.

27 Vgl. Freiburghaus, in: Global denken, S. 23.

28 Vgl. Turek, Globalisierung im Zwiespalt, S. 339.

29 Vgl. Leiße, Europa zwischen Nationalstaat und Integration, 2009, S. 40.

30 Vgl. Kaiser, Deutsche Außenpolitik in der Verflechtungsfalle, S. 36.

31 Vgl. Schulte, Staatlichkeit im Wandel, 2017, S. 21.

32 Ebd., S. 22.

33 T urek, Globalisierung im Zwiespalt, S. 39.

34 Vgl. Nullmeier/Wolf, Staatlichkeit im Wandel. Bericht aus dem Bremer Sonderforschungsbereich, S. 441.

35 Vgl. A rnold, in: Global denken, S. 119.

36 H ardt/Negri, Empire, 2002,staat und na S. 24.

37 Vgl. Zürn, in: Staat und Nation, 2011, S. 127.

38 Vgl. Dittgen, in: Facetten der Globalisierung, 2009, S. 164 f.

39 Vgl. Scherrer/Kunze, Globalisierung, 2011, S. 10 f.

40 Vgl. Freiburghaus, in: Global denken, S. 23.

41 Vgl. Morlok/Michael, Staatsorganisationsrecht, S. 27 Rn. 10.

42 Vgl. Kaiser, Deutsche Außenpolitik in der Verflechtungsfalle, S. 36.

43 Vgl . Lübbe, in: Weltpolitik im neuen Jahrhundert, 2000, Bd. 364, S. 245.

44 Vgl. Turek, Globalisierung im Zwiespalt, S. 253.

45 Vgl. Hacke, in: Global denken, S. 239.

46 Vgl. Leiße, Europa zwischen Nationalstaat und Integration, S. 42.

47 Vgl. Morlok/Michael, Staatsorganisationsrecht, S. 28, Rn. 13.

48 Vgl . Nullmeier/Wolf, Staatlichkeit im Wandel, Bericht aus dem Bremer Sonderforschungsbereich, S. 438.

49 Vgl. Grande u.a., in: Globalisierung, Forschungsstand und Perspektiven, 1. Auflage, S. 124.

50 Vgl. Ohly, in : Globalisierung im Fokus von Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, 2011, S. 447.

51 Vgl. Scherrer/Kunze, Globalisierung, S. 57 f.

52 Vgl. B eck, Macht und Gegenmacht im globalen Zeitalter, 2009, S. 263.

53 Möller, Formwandel der Verfassung, 2015, S. 9.

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Staatlichkeit im Wandel. Wie handeln Staaten unter dem Einfluss der Globalisierung?
Hochschule
Technische Universität Dresden
Note
1,8
Autor
Jahr
2019
Seiten
31
Katalognummer
V541617
ISBN (eBook)
9783346175328
ISBN (Buch)
9783346175335
Sprache
Deutsch
Schlagworte
einfluss, globalisierung, staaten, staatlichkeit, wandel
Arbeit zitieren
Ines Finkenwirth (Autor:in), 2019, Staatlichkeit im Wandel. Wie handeln Staaten unter dem Einfluss der Globalisierung?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/541617

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Staatlichkeit im Wandel. Wie handeln Staaten unter dem Einfluss der Globalisierung?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden