Öffentliche und private Arbeitsvermittlung im Vergleich – Verbesserungsvorschläge für die AMS-LGS Wien


Scientific Study, 2006

21 Pages


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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Charakterisierung des Arbeitsmarktservice Österreich
2.1 Aufgaben des Arbeitsmarktservice
2.2 Der idealtypische Betreuungsablauf im Arbeitsmarktservice
2.3 Suchstrategien des AMS
2.4 Öffentliche Arbeitsvermittlung
2.5 Mitarbeiteranzahl und die Relation zur Arbeitslosenanzahl und der Schulungsteilnehmer des AMS Wien

3 Private Arbeitsvermittlung
3.1 Charakteristika privater Arbeitsvermittler
3.2 Die gesetzlichen Grundlagen für private Arbeitsvermittler
3.3 Vorteile privater Arbeitsvermittler
3.4 Nachteile privater Arbeitsvermittler

4 Veränderungs- und Verbesserungsvorschläge für die LGS Wien

5 Zusammenfassung

6 Literatur- und Quellenverzeichnis

7 Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

Politiker der verschieden Couleurs, Sozialpartner, Medien, Privatpersonen etc. beschäftigen sich auf Grund der steigenden Arbeitslosenzahlen mit dem Thema „Arbeitslosigkeit“ und der Frage, was dagegen getan werden kann.

Diese Studie soll mögliche Gedankenanstöße, sowie Veränderungs- und Verbesserungsvorschläge für das Arbeitsmarktservice (AMS) der Landesgeschäftsstelle (LGS) Wien geben.

In dieser Arbeit werden folgende Grobinhalte behandelt

- Charakterisierung AMS
- Verbesserungs- und Veränderungsvorschläge für das AMS der LGS Wien
- Vor- und Nachteile privater Arbeitsvermittler

Der Autor hat sich dafür entschieden, keine geschlechtsneutrale Schreibweise zu verwenden, um eine bessere Lesbarkeit dieser Arbeit zu gewährleisten. Zu beachten gilt jedoch, dass damit Frauen und Männer gleichermaßen gemeint sind.

2 Charakterisierung des Arbeitsmarktservice Österreich

„Am 1. Juli 1994 wurde die Arbeitsmarktverwaltung aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausgegliedert und das Arbeitsmarktservice als Dienstleistungsunternehmen gegründet. [...] Durch zahlreiche Reformen wurde das Unternehmen an die Anforderungen des Arbeitsmarktes angepasst. Seit zehn Jahren agiert das AMS als größter Personalvermittler und kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen auf einem hochdynamischen Arbeitsmarkt.“[1]

Das Arbeitsmarktservice untersteht der Aufsicht des Bundesministers für Arbeit und Soziales und unterliegt der Kontrolle des Rechungshofes[2]. Die Dienste sollen unter weitestmöglicher Dezentralisierung der Dispositions- und Entscheidungsbefugnisse auf regionalen Ebenen geboten werden. Die Gesamtorganisation ist dreistufig gegliedert. Die erste Stufe bildet die Bundeszentrale mit ihren Organen. Auf der zweiten befinden sich die Länderzentralen mit ihren Organen (vgl. LGS - Landegeschäftsstelle). Schließlich folgen die regionalen Arbeitsmarktservicezentren mit deren Organen (vgl. RGS – Regionalgeschäftsstellen).

Im Gesetzestext des AMS-Gesetzes sind diese Grundlagen umgesetzt worden. Im § 1 wird die Arbeitsmarktpolitik des Bundes dem Arbeitsmarktservice übertragen. Gleichzeitig wird aber auch das AMS als Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit definiert. Weiters ist das AMS eine Bundesorganisation mit der Bezeichnung „Arbeitsmarktservice Österreich“. Auch die Namensgebung für die Länderorganisationen und die RGS sind im Gesetz normiert.

Eine ständige Einbindung der Sozialpartner erfolgt über die Zusammensetzung des Verwaltungsrates, der Landesdirektion und der Regionalbeiräte. § 5 normiert, dass der Verwaltungsrat aus neun Mitgliedern besteht, welche vom Bundesminister für Arbeit und Soziales bestellt werden. Ein Mitglied wird auf Vorschlag des Bundesministers für Finanzen bestellt. Ein weiteres Mitglied hat die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft inne. Ein anderes schlägt die Industriellenvereinigung vor. Drei Mitglieder werden über den gemeinsamen Vorschlag der Arbeiterkammer Österreich und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes bestellt. Da dem Verwaltungsrat praktisch die Aufgaben eines Aufsichtsrates zufallen, ist auch ein Arbeitnehmervertreter der Beschäftigten im AMS Mitglied im Verwaltungsrat. Auch für die Zusammensetzung der Landesdirektion und der Regionalbeiräte finden sich im Gesetz ähnliche Bestimmungen unter Einbindung der Sozialpartner.[3]

2.1 Aufgaben des Arbeitsmarktservice

Im Grundlagenpapier des Bundesministers für Arbeit und Soziales aus dem Jahr 1992 zur Neugestaltung der Arbeitsmarktverwaltung werden folgende Aufgaben für das AMS beschrieben:

- Information, Beratung sowie Vermittlung von Arbeitssuchenden und für Unternehmungen
- Existenzsicherung während der Arbeitssuche durch verschiedene Leistungen an arbeitssuchende Personen (vgl. DLÜ – Taggeld)
- Unterstützung der Vermittlung durch Beihilfen an und für Arbeitssuchende
- Förderung der Anpassung des Arbeitskräftepotentials an die Entwicklung der Arbeitskräftenachfrage[4]
- Aufdecken und Ahnden von Fällen des Leistungsmissbrauchs[5]

Die Aufgaben sind im zweiten Teil des AMS-Gesetzes festgeschrieben. Im § 29 (1) heißt es:

„Ziel des Arbeitsmarktservice ist es, im Rahmen der Vollbeschäftigungspolitik der Bundesregierung zur Verhütung und Beseitigung von Arbeitslosigkeit unter Wahrung sozialer und ökonomischer Grundsätze im Sinne einer aktiven Arbeitsmarktpolitik auf ein möglichst vollständiges, wirtschaftlich sinnvolles und nachhaltiges Zusammenführen von Arbeitskräfteangebot und –nachfrage hinzuwirken, und dadurch die Versorgung der Wirtschaft mit Arbeitskräften und die Beschäftigung aller Personen, die dem österreichischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, bestmöglich zu sichern. Dies schließt die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz während der Arbeitslosigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein.“[6]

2.2 Der idealtypische Betreuungsablauf im Arbeitsmarktservice

Bei einer Erstberatung sollen schwerpunktmäßig die folgenden Inhalte besprochen werden:

- Durch Besprechung der Wünsche der Rat- und Arbeitssuchenden sollen die Beweggründe und die Stärke der Wünsche abgeklärt werden, sowie die Klarheit der Vorstellung festgestellt werden.
- Sämtliche individuelle Voraussetzungen wie Fähigkeiten, Interessen, schulische und berufliche Vorbildung, Berufseinschränkungen, Mobilitätsfähigkeit und das persönliche Umfeld müssen abgeklärt werden.
- Lokale, regionale aber auch überregionale Arbeitsmarktdaten sowie Ergebnisse von Wirtschaftsprognosen und Informationen über Berufe und Arbeitsplätze müssen als objektive Arbeitsmarktdaten in das Gespräch einbezogen werden.
- Die persönlichen Wünsche und Voraussetzungen der Ratsuchenden müssen in diesem ersten Beratungsgespräch mit den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes verknüpft werden.[7]

Ausfluss des Erstberatungsgesprächs ist ein sog. Betreuungsplan. Dieser muss aber je nach individuellen Voraussetzungen des Ratsuchenden nicht weiter verfolgt werden, wenn es keinen weiteren Bedarf des Ratsuchenden gibt. In allen anderen Fällen ist der Betreuungsplan gemeinsam mit dem Ratsuchenden zu erarbeiten und auf dessen persönliche Voraussetzungen abzustimmen. Bei der Festlegung der Maßnahmen ist einer Prioritätenliste zu folgen.

An erster Stelle steht die Arbeitsvermittlung, weiters ist eine Vermittlung unter dem Einsatz von Förderungen anzustreben, gefolgt von Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Innerhalb dieser Prioritätenliste können auch nachgereihte Maßnahmen vorgezogen werden, wenn sich etwa aus der Situation bereits klar zeigt, dass eine sofortige Vermittlung überaus unwahrscheinlich ist. Die unmittelbare Existenzsicherung des Arbeitslosen, beispielsweise durch Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, stellt den Schlusspunkt des Betreuungsgesprächs dar. Über die Inhalte dieses Gesprächs muss ein EDV-unterstütztes Protokoll erstellt werden. Dieses Protokoll ist so auszufertigen, dass alle relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten, aber auch Einschränkungen (z.B. Berufskrankheiten) enthalten sind. Über Schlüsselwörter in der EDV soll sicher gestellt werden, dass bei computerunterstützter Abgleichung des Bestandes an offenen Stellen mit den Stellenbewerbern die jeweils passenden Bewerber ausgelistet werden. Daneben soll das Protokoll auch so ausführlich abgefasst sein, dass auch eine Vertretung die weitere Betreuung übernehmen kann.

2.3 Suchstrategien des AMS

Ist die Suche gemäß dem vollen Anforderungsprofil des Betriebes erfolgreich, so sind die Arbeitssuchenden möglichst rasch (v.a. telefonisch) von den Stellenangeboten zu informieren. Eine vorherige Rückfrage bei den Betrieben ist nicht erforderlich. Dies gilt sowohl für die regionale als auch für die überregionale Suche.

Ist eine Stelle besetzt (gleichgültig ob durch Bemühungen des AMS oder des Betriebs selbst) sind die Vermittlungsaufträge sofort zu löschen. Andererseits sind jene Stellen einer genaueren Prüfung zu unterziehen, bei denen auch nach wiederholter Zuweisung von Stellensuchenden keine Besetzung erfolgt. In diesen Fällen ist zunächst telefonisch abzuklären, woran die Besetzung scheitert. Dementsprechend sind die Suchprofile zu ergänzen oder zu ändern. Kann auch durch diese Maßnahme keine Besetzung erreicht werden, ist als intensivste Betreuungsstufe eines Stellenanbieters der Betriebsbesuch durch einen Beschäftigten des AMS vorgesehen.

[...]


[1] AMS: Gründung des AMS. Online im WWW unter URL: http://www.ams.or.at/neu/noe/1408_4720.htm [15.05.2005]

[2] In späteren Gesetzestexten ist auch noch die Kontrolle durch die Volkanwaltschaft verankert

[3] Vgl. CSELKO, T.; M.: Private versus staatliche Arbeitsvermittlung.- Wien, 2000, S. 39 f

[4] Vgl. ebendieser, S. 40

[5] Vgl. ebendieser, S. 112

[6] ARBEITSMARKTFÖRDERUNGSGESETZ: 1468 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP.- Wien, 1994

[7] Vgl. CSELKO, T.; M.: Private versus staatliche Arbeitsvermittlung.- Wien, 2000, S. 43 f

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Details

Title
Öffentliche und private Arbeitsvermittlung im Vergleich – Verbesserungsvorschläge für die AMS-LGS Wien
College
University of Vienna
Author
Year
2006
Pages
21
Catalog Number
V54323
ISBN (eBook)
9783638495592
ISBN (Book)
9783638779326
File size
524 KB
Language
German
Keywords
Arbeitsvermittlung, Vergleich, Verbesserungsvorschläge, AMS-LGS, Wien
Quote paper
Dr. Christoph Themel (Author), 2006, Öffentliche und private Arbeitsvermittlung im Vergleich – Verbesserungsvorschläge für die AMS-LGS Wien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54323

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