Mezzanine-Kapital als alternative Finanzierungsform für den deutschen Mittelstand im Hinblick auf Basel II


Diploma Thesis, 2006

96 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Anhangsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der deutsche Mittelstand
2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung mittelständischer Unternehmen
2.1.1 Quantitative Differenzierungsmerkmale
2.1.2 Qualitative Differenzierungsmerkmale
2.2 Die Finanzierungssituation des deutschen Mittelstandes
2.2.1 Unternehmensfinanzierung
2.2.2 Aktuelle wirtschaftliche Lage – Fakten und Hintergründe
2.3 Zusammenfassung

3. Basel II – ein Überblick
3.1 Konzeptionelle Grundlagen und Zielsetzung von Basel II
3.2 Drei-Säulen-Konzept von Basel II
3.2.1 Säule 1: Mindestkapitalanforderungen
3.2.2 Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren
3.2.3 Säule 3: Marktdisziplin
3.3 Konsequenzen für den Mittelstand
3.4 Zusammenfassung

4. Finanzierung mit Mezzanine-Kapital
4.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung
4.2 Charakteristische Merkmale
4.3 Formen von Mezzanine-Kapital
4.3.1 Fremdkapitalähnliche Finanzierungsmittel (Debt Mezzanine)
4.3.2 Hybride Finanzierungsmittel
4.3.3 Eigenkapitalähnliche Finanzierungsmittel (Equity Mezzanine)
4.4 Renditekomponenten von Mezzanine-Kapital
4.5 Voraussetzungen und Einsatzgebiete der mezzaninen Finanzierung
4.6 Wesentliche Vor- und Nachteile von Mezzanine-Kapital
4.7 Praxisrelevante mezzanine Finanzierungsinstrumente
4.7.1 Nachrangdarlehen
4.7.1.1 Rechtliche Ausgestaltungsmöglichkeiten
4.7.1.2 Bilanzielle Behandlung
4.7.1.3 Steuerliche Behandlung
4.7.2 Stille Beteiligungen
4.7.2.1 Rechtliche Ausgestaltungsmöglichkeiten
4.7.2.2 Typisch stille Beteiligung
4.7.2.2.1 Bilanzielle Behandlung
4.7.2.2.2 Steuerliche Behandlung
4.7.2.3. Atypisch stille Beteiligung
4.7.2.3.1 Bilanzielle Behandlung
4.7.2.3.2 Steuerliche Behandlung
4.7.3 Genussrechte
4.7.3.1 Rechtliche Ausgestaltungsmöglichkeiten
4.7.3.2 Bilanzielle Behandlung
4.7.3.3 Steuerliche Behandlung
4.8 Zusammenfassung

5. Umsetzung in der Praxis
5.1 Nachrangdarlehen der KfW Mittelstandsbank
5.1.1 Unternehmerkapital
5.1.2 Auswertung
5.2 Atypisch stille Beteiligungen der Thamm & Partner GmbH
5.2.1 Unternehmensprofil
5.2.2 Atypisch stille Beteiligungen
5.2.3 Auswertung
5.3 Genussrechte der ECO Schulte GmbH & Co. KG
5.3.1 Unternehmensprofil
5.3.2 Genussrechte
5.3.3 Auswertung
5.4 Zusammenfassung

6. Fazit und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Quantitative Abgrenzungskriterien für kleine und mittlere Unternehmen

Abb. 2: Finanzierungsarten

Abb. 3: Entwicklungsprozess von Basel II

Abb. 4: Das Grundkonzept von Basel II

Abb. 5: Bemessung der Eigenkapital-Ausstattung einer Bank

Abb. 6: Externe Ratings und Risikogewichte im Standardansatz

Abb. 7: Mezzanine versus Fremd- und Eigenkapital

Abb. 8: Sichtweisen des Mezzanine-Begriffes

Abb. 9: Gegenüberstellung der Praxisbeispiele

Anhangsverzeichnis

Anhang A: Unternehmen in Deutschland nach Umsatzgrößenklassen

Unternehmen in Deutschland nach der Rechtsform

Anhang B: Schema zur Unternehmensfinanzierung

Anhang C: Insolvenzverfahren in Deutschland

Anhang D: Insolvenzen nach Umsatzgrößenklassen 2005 *) in Deutschland

Anhang E: Zwei Methoden zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für das Kreditrisiko

Anhang F: IRB-Ansatz – Grundstruktur

Anhang G: Abgrenzung von Eigen-, Mezzanine- und Fremdkapital

Anhang H: Formen von Mezzanine-Kapital

Anhang I: Bilanz der Thamm & Partner GmbH

Anhang J: Gewinn- und Verlustrechnung der Thamm & Partner GmbH

Anhang K: Prognoserechnung der Thamm & Partner GmbH

Anhang L: ECO-Unternehmens-Verbund

Anhang M: Planbilanzen des ECO-Unternehmens-Verbundes

Anhang N: Plan-Gewinn- und Verlustrechnung des ECO-Unternehmens- Verbundes

Anhang O: Liquiditätsentwicklung des ECO-Unternehmens-Verbundes

Anhang P: Berechnung des Dividendenausgleichs des ECO-Unternehmens- Verbundes

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Der deutsche Mittelstand befindet sich derzeit in einem tief greifenden Wandlungs­prozess und steht einer Vielzahl von Herausforderungen gegenüber: So ist er nicht nur von der schwachen Konjunktur betroffen, sondern auch einem zunehmenden Wettbewerbs- und Preisdruck ausgesetzt. Aber auch die EU-Osterweiterung und die damit verbundene Abwanderung größerer Unternehmen, Nachfolgeregelungen mittelständischer Familienunternehmen sowie die sich verschärfende Finanzie­rungslandschaft machen dem Mittelstand schwer zu schaffen.

So bekommen die mittelständischen Unternehmen bereits heute die Konsequenzen der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung „Basel II“, die voraussichtlich Ende 2006/Anfang 2007 in Kraft treten soll, zu spüren: Die Banken haben ihre Kredit­vergabepolitik zukünftig mehr als bisher an den tatsächlichen Kreditrisiken der Unternehmen auszurichten. Dabei ist ein wesentlicher Faktor, der die Kreditrisiken bestimmt, die Bonität eines Unternehmens. Diese ist wiederum entscheidend von einer ausreichenden Eigenkapitalausstattung abhängig.

„Der Mittelstand in Berlin hat zu wenig Eigenkapital“[1] Diese Schlagzeile einer Berliner Tageszeitung ist nicht nur auf Berlin, sondern auf Gesamtdeutschland an­zuwenden, und meint die im internationalen Vergleich geringe Eigenkapitalquote deutscher mittelständischer Unternehmen. So sind die in den letzten Jahren drama­tisch angestiegenen Insolvenzzahlen auch ein Beleg dafür, dass die Unternehmen über zu geringe Eigenkapitalpuffer verfügen, um längere Durststrecken zu über­stehen. Diese geringe Eigenkapitaldecke hindert Unternehmen daran, zusätzliche Fremdmittel aufzunehmen und führt als Konsequenz dazu, dass notwendige Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen, welche die Existenz der Unternehmen sichern, nicht getätigt werden können.

Über Jahrzehnte hinweg war die Kreditversorgung mittelständischer Unternehmen durch enge Hausbankbeziehungen gesichert. Heute jedoch ziehen sich Kreditinstitute mehr und mehr aus der Kreditfinanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen zurück. Als Hauptgrund dafür wird ein sich intensivierender, internationaler Wettbe­werb genannt, der die üblichen geringen Erträge bei Kreditgeschäften nicht mehr zulässt, da in jüngster Vergangenheit einige Banken zahlreiche Kreditausfälle zu verzeichnen hatten.

Um dennoch langfristig am Markt bestehen zu können, sollte das vorrangige Ziel mittelständischer Unternehmen die Verbesserung ihrer Eigenkapitalausstattung sein. Die klassische Kreditfinanzierung sollte also durch alternative Finanzierungs­instrumente ersetzt werden. Unternehmen tun sich jedoch oftmals schwer, sich Alternativen zu öffnen, da sie die Aufstockung des Eigenkapitals aus fremden Mitteln mit dem Verlust von unternehmerischer Entscheidungsgewalt gleichsetzen.

Eine Lösung dieses Problems kann Mezzanine-Kapital, eine Mischform zwischen Fremd- und Eigenkapital, darstellen: Es ermöglicht mittelständischen Unternehmen, wirtschaftliches Eigenkapital (EK) aufzunehmen, ohne dass die Unternehmer Teil­haberschaften abgeben müssen und dadurch ihre unternehmerische Freiheit verlieren. Zugleich kann dadurch die Aufnahme weiteren Fremdkapitals (FK) erleichtert werden.

Zielsetzung dieser Arbeit ist es, einen Überblick über die verschiedensten Formen von Mezzanine-Kapital zu geben, die Vor- und Nachteile dieser Finanzierungs­instrumente aufzuzeigen, um letztendlich herauszufinden, inwieweit Mezzanine-Kapital für mittelständische Unternehmen eine tatsächliche Alternative zum klassischen Bankkredit darstellen kann. Daneben soll untersucht werden, inwieweit die theoretischen Fakten auf die Praxis übertragen werden können.

Nach diesem einführenden ersten Kapitel wird im zweiten Kapitel zunächst der Begriff des Mittelstandes erläutert und anhand quantitativer und qualitativer Differenzierungsmerkmale abgegrenzt. Mit der Beschreibung der Unternehmens­finanzierung im Allgemeinen und der aktuellen wirtschaftlichen Lage mittel­ständischer Unternehmen im Besonderen soll die Problematik der vorliegenden Arbeit verdeutlicht werden.

Dazu gehört auch die im dritten Kapitel beschriebene Neue Baseler Eigenkapital­vereinbarung Basel II. Neben den konzeptionellen Grundlagen und der Zielsetzung wird das so genannte Drei-Säulen-Konzept von Basel II erläutert und die sich daraus ergebenen tatsächlichen Konsequenzen für den Mittelstand erörtert.

Im vierten Kapitel wird das Mezzanine-Kapital ausführlich vorgestellt und erläutert. Dazu werden neben einer Begriffsbestimmung und Abgrenzung auch die charak­teristischen Merkmale herausgearbeitet. Die Einteilung in fremdkapitalähnliche, eigenkapitalähnliche und hybride Finanzierungsmittel mit jeweils kurz erläuterten Beispielen soll einen Überblick über mögliche Ausprägungsformen von Mezzanine-Kapital verschaffen. Des Weiteren werden Renditekomponenten sowie Voraus­setzungen und Einsatzgebiete der mezzaninen Finanzierung dargestellt und wesentliche Vor- und Nachteile zusammengefasst. Im Anschluss daran werden die drei in der Praxis am häufigsten anzutreffenden mezzaninen Finanzierungs­instrumente ausführlich beschrieben. Dazu gehören das Nachrangdarlehen, die stille Beteiligung in ihrer typischen und atypischen Ausprägung sowie das Genussrecht. Die Untersuchung erfolgt hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten sowie der bilanziellen und steuerlichen Behandlung.

Zum besseren Verständnis der theoretischen Ausführungen des vierten Kapitels wird im fünften Kapitel jeweils ein Praxisbeispiel dargelegt, anhand dessen die ver­schiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten sowie die Vor- und Nachteile der Mezzanine-Finanzierungen verdeutlicht werden sollen. Daneben erfolgt eine Unter­suchung in Bezug auf mögliche Unterschiede zwischen den theoretischen Erläuterungen und der praktischen Handhabung.

Das sechste Kapitel fasst die wesentlichsten Erkenntnisse dieser Arbeit zusammen und gibt einen Ausblick zur wachsenden Bedeutung des Mezzanine-Kapitals in der Mittelstandsfinanzierung.

2. Der deutsche Mittelstand

Mittelständische Unternehmen sind die tragende Säule der deutschen Wirtschaft – als Quelle von Beschäftigung, Wachstum und Innovation. Geprägt sind mittelständische Unternehmen durch ihre Vielfalt und Heterogenität, die vom regionalen Einzel­händler bis hin zum global agierenden mittelständischen Weltmarktführer reicht.[2]

Gemäß der Umsatzsteuerstatistik 2003 des Statistischen Bundesamtes gibt es in Deutschland rund 2,9 Mio. Unternehmen mit mehr als 20 Mio. Beschäftigten. Von diesen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen sind 99,7 Prozent[3] dem Mittelstand zuzurechnen.[4] Die kleinen und mittleren Unternehmen sind demnach die Haupt­leistungsträger der deutschen Wirtschaft. Als Arbeitgeber, Ausbilder, Steuerzahler und Investor spielen sie eine entscheidende Rolle.[5] Begründet wird dies durch folgende imposante Zahlen:

- 70 Prozent aller Arbeitnehmer,
- 83 Prozent aller Auszubildenden,
- 43 Prozent aller steuerpflichtigen Umsätze,
- 46 Prozent aller Bruttoinvestitionen sowie
- 49 Prozent der Bruttowertschöpfung

aller Unternehmen in Deutschland entfallen auf den Mittelstand.[6]

Im vorliegenden Kapitel soll der Versuch einer Definition des Mittelstandes unter­nommen werden. Mit der Beschreibung der allgemeinen Unternehmensfinanzierung und der Kapitalstruktur der kleinen und mittleren Unternehmen soll die aktuelle wirtschaftliche Lage des Mittelstandes verdeutlicht werden.

2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung mittelständischer Unternehmen

Während man in anderen Ländern i. d. R. von so genannten Small and Medium-sized Companies (SMEs), also kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) spricht, hat sich in Deutschland die Bezeichnung Mittelstand etabliert.[7] Dennoch ist weder in der Literatur noch in der Praxis eine einheitliche Begriffsdefinition zu finden. Grundsätzlich erfolgt zur Begriffsbestimmung mittelständischer Unternehmen und zur Abgrenzung von Großunternehmen eine Unterscheidung in quantitative und qualitative Merkmale, die im Folgenden erläutert werden.[8]

2.1.1 Quantitative Differenzierungsmerkmale

Der Begriff „wirtschaftlicher Mittelstand“ umfasst aus quantitativer Sicht die Ge­samtheit von Unternehmen[9] und Freien Berufen, soweit sie eine bestimmte Größe nicht überschreiten.[10]

Das deutsche Institut für Mittelstandsforschung (IfM) beschränkt sich bei der Größenbestimmung mittelständischer Unternehmen auf die beiden Merkmale „Zahl der Beschäftigten“ sowie „Jahresumsatz“. Dabei werden die Unternehmen in drei Größenklassen unterteilt, wie Abbildung 1 entnommen werden kann.

Abb. 1: Quantitative Abgrenzungskriterien für kleine und mittlere Unternehmen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Günterberg, B./Wolter, H.-J. (2002), S. 21.

Zu den kleinen Unternehmen zählen demzufolge Unternehmen mit maximal neun Beschäftigten sowie einem Jahresumsatz von maximal 1 Mio. €. Mittlere Unter­nehmen weisen eine Beschäftigtenzahl zwischen 10 und 499 sowie einen Jahres­umsatz zwischen 1 Mio. € und 50 Mio. € auf. Um ein großes Unternehmen handelt es sich demnach, wenn mehr als 500 Personen beschäftigt werden und der Jahresumsatz 50 Mio. € übersteigt.[11]

Jedoch ist eine ausschließlich quantitative Abgrenzung von Unternehmen anhand der Kriterien Mitarbeiterzahl und Umsatz bei finanztheoretischer Betrachtungsweise unzureichend, da eine derartige Herangehensweise der Heterogenität der Unter­nehmen nicht gerecht wird. Außerdem wird hierbei der oft grundlegend andere Cha­rakter kleiner und mittlerer Unternehmen im Unterschied zu Großkonzernen nicht deutlich genug herausgestellt. Es sind also weitere Differenzierungsmerkmale heran­zuziehen, anhand derer Unternehmen innerhalb der Gruppe kleiner und mittlerer Unternehmen unterschieden und Sub-Gruppen gebildet werden können.[12]

2.1.2 Qualitative Differenzierungsmerkmale

Die qualitativen Differenzierungsmerkmale beschreiben Besonderheiten mittelstän­discher Unternehmen, die sie von anderen Unternehmensgrößen abgrenzen sollen.[13]

Ein wesentliches Merkmal liegt dabei in der Einheit von Eigentum und Führung des Unternehmens.[14] So werden ca. 90 Prozent der mittelständischen Unternehmen vom Inhaber geführt.[15] Zudem befinden sich viele mittelständische Unternehmen in Fami­lienbesitz, dessen Besonderheit in der gegenseitigen nachhaltigen Prägung von Familie und Unternehmen besteht. Einerseits kann diese Konstellation viele Vorteile bieten, andererseits kann es das Unternehmen aufgrund eines ständigen Spannungs­feldes zwischen familiären und unternehmerischen Interessen auch belasten.[16]

Aus den beiden bisher genannten Merkmalen ergibt sich eine rechtliche und wirt­schaftliche Unabhängigkeit des Unternehmens und der Eigentümer. Nach Berech­nungen des IfM Bonn sind weit über 90 Prozent aller mittelständischen Unternehmen als vollständig unabhängig einzustufen.[17]

Neben den genannten Merkmalen werden in der Literatur weitere Charakteristika thematisiert, die hier jedoch nicht näher beleuchtet werden. Zu nennen sind jedoch z. B. ein ausgeprägtes Kontaktnetzwerk zu Kunden und Lieferanten sowie eine informelle Organisation und Kommunikation im Unternehmen. Aber auch nur einge­schränkte Möglichkeiten der externen Kapitalbeschaffung gehören zu den qualita­tiven Merkmalen mittelständischer Unternehmen.[18]

2.2 Die Finanzierungssituation des deutschen Mittelstandes

Eine wichtige Voraussetzung für Unternehmensinvestitionen ist der Zugang der Unternehmen zu Finanzierungsquellen. Hierbei bedienen sich Unternehmen der ver­schiedenen Formen der Innen- und Außenfinanzierung, wie sie im Folgenden erläutert werden.[19]

2.2.1 Unternehmensfinanzierung

Bei der Finanzierung eines Unternehmens wird zwischen der Innen- und Außen­finanzierung sowie der Eigen- und Fremdfinanzierung unterschieden.[20]

Die Innenfinanzierung entspricht der Eigenfinanzierung und beruht entweder auf Vermögensumschichtungen (Aktivtausch), wobei das insgesamt zur Verfügung stehende Kapital nicht erhöht wird, da es sich dabei nur um einen Rückfluss bereits früher beschaffter Kapitalbeträge handelt.[21] Oder sie führt zu einem Zuwachs an Vermögen und Kapital, z. B. durch Gewinnthesaurierung (= offene Selbst­finanzierung), Kapitalschöpfung aus Abschreibungsvorteilen oder Bildung stiller Reserven, die durch Bewertungsmaßnahmen entstehen (= stille Selbstfinanzierung).[22]

Bei der Außenfinanzierung erhält das Unternehmen das Kapital direkt von Einzel­personen respektive von den Banken oder über den Kapitalmarkt. Wird Kapital nur für eine bestimmte Dauer durch Gläubiger zugeführt, die kein Eigentum am Unter­nehmen erwerben, sondern nur eine schuldrechtliche Verbindung mit ihm eingehen, liegt eine Fremdfinanzierung vor (z. B. Lieferanten-, Bankkredite, Darlehen, Schuld­verschreibungen usw.).[23]

Wird dem Unternehmen durch Eigentümer, Miteigentümer oder Anteilseigner Eigenkapital von außen zugeführt, handelt es sich um die Eigenfinanzierung in Form der Beteiligungsfinanzierung. Hierbei werden neuen Gesellschaftern Mitwirkungs- und Kontrollrechte ohne Stimmrechte eingeräumt (z. B. atypisch stille Gesellschaf­ter, Genussrechtsbeteiligte usw.).[24] Abbildung 2 veranschaulicht das Zusammenspiel der Innen- und Außenfinanzierung.

Abb. 2: Finanzierungsarten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Kubla, R. (2004), S. 8.

2.2.2 Aktuelle wirtschaftliche Lage – Fakten und Hintergründe

Für deutsche mittelständische Unternehmen ruht die Unternehmensfinanzierung traditionell auf zwei Säulen: der Gewinnthesaurierung und der Kreditaufnahme bei der Hausbank. Auch wenn Unternehmen über gekündigte Kreditlinien und steigende Kosten der Fremdkapitalfinanzierung klagen, ist und bleibt der Bankkredit die Basis für die Finanzierung mittelständischer Unternehmen.[25]

Dies ist auf verschiedene, insbesondere rechtliche und steuerliche Gründe zurück­zuführen. So ist das Kreditsicherheitenrecht in Deutschland derart ausgestaltet, dass eine einfache und unbürokratische Sicherheitenstellung möglich ist. Zudem gewährt die Insolvenzordnung in Deutschland einen hohen Gläubigerschutz, was die Kreditfinanzierung über die Banken begünstigt. Aber auch die Banken selbst haben zu diesem Finanzierungsverhalten durch die Bereitstellung günstiger Kredite bei­getragen.[26] So verhindert das deutsche Universalbankensystem[27] den Beschaffungs­wettbewerb zwischen Fremd- und Eigenkapital, so dass die deutschen Banken eher an Darlehen (und damit an ständigen Zinseinkünften), als an Eigenkapitalemissionen (die nur einmalige Emissionsprovisionen bringen) interessiert sind.[28]

Dies hat zur Folge, dass Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit eher mit günstigen Darlehen als mit teurem Eigenkapital finanzieren, so dass die durchschnittliche Eigenkapitalquote deutscher Unternehmen seit Mitte der sechziger Jahre von ca. 30 Prozent auf zuletzt etwa 17 Prozent gesunken ist.[29] Dies betrifft jedoch nur Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 12,5 bis 50 Mio. €. Je kleiner ein Unter­nehmen dagegen ist, desto weniger Eigenkapital hat es durchschnittlich zur Verfü­gung. So weisen Unternehmen bis 500.000 € Jahresumsatz[30] eine Eigenkapital­ausstattung von gerade einmal 6,1 Prozent aus.[31]

Doch auch steuerliche Anreize sorgen für die Bevorzugung der Finanzierung mit Fremd- statt mit Eigenkapital: Einerseits sind ausschließlich Fremdkapitalzinsen steuerlich abzugsfähig, andererseits wurden über viele Jahre einbehaltene Gewinne höher besteuert als ausgeschüttete.[32]

Jedoch haben kleine und mittlere Unternehmen nicht nur mit einer schlechten Eigen­kapitalausstattung sondern auch mit der allgemeinen Gewinnsituation und der Umsatzrentabilität zu kämpfen. So erzielten im Jahr 2002 fast 30 Prozent der mittel­ständischen Unternehmen keinen Gewinn oder verbuchten sogar Verluste. Auch eine Umsatzrentabilität[33] von durchschnittlich 3,3 Prozent kann die geringe Eigenkapital­basis nicht wirklich stärken.[34]

In dieses Bild passt auch die aktuelle Insolvenzentwicklung. Demnach haben Unter­nehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 500.000 € und 5 Mio. € mit 33,6 Prozent den höchsten Anteil am gesamten Insolvenzaufkommen. Zwar kann erneut ein Rückgang der Unternehmensinsolvenzen um 3,5 Prozent im Vergleich zum Vor­jahr[35] verzeichnet werden. Dennoch ist der Anteil der kleinen insolventen Unterneh­men, mit einem Jahresumsatz bis 100.000 €, um knapp zwei Prozent[36] angestiegen.[37]

Daraus wird deutlich, wie wichtig eine gute Eigenkapitaldecke ist, denn neben der Finanzierungsfunktion besitzt Eigenkapital eine Reservefunktion für den Verlustfall und haftet im Insolvenzfall für die Verbindlichkeiten der Gläubiger. Aus diesen Funktionen heraus bildet ein angemessenes Eigenkapital die notwendige Basis für die Aufnahme von Fremdkapital.[38]

Wird die Unternehmensfinanzierung als strategische Aufgabe betrachtet, wird es in Zukunft einen steigenden Kapitalbedarf sowie Strukturverschiebungen zwischen Eigen- und Fremdkapital geben. Auch werden sich veränderte, zumeist erhöhte (kalkulatorische) Zinsaufwendungen infolge höherer (risikoreicherer) Eigenkapital­positionen nicht vermeiden lassen. Die Finanzierungsmöglichkeiten werden in stärkere Abhängigkeit zur nachhaltigen Ertragskraft treten und es müssen alternative Finanzierungsformen verstärkt von Kreditinstituten angeboten, aber auch von Unter­nehmen angenommen werden.[39]

2.3 Zusammenfassung

Da über 99 Prozent aller Unternehmen dem deutschen Mittelstand angehören, wird diesen eine überaus hohe Bedeutung beigemessen. Dazu zählen kleine und mittlere Unternehmen, die mit maximal 499 Beschäftigten einen Jahresumsatz bis zu 50 Mio. € erwirtschaften. Dennoch steht der Mittelstand einer Vielzahl von Problemen gegenüber. Das Hauptproblem dabei ist zweifellos die im internationalen Vergleich geringe Eigenkapitalquote. Dabei ist die Hauptfinanzierungsquelle der mittelständischen Unternehmen der Kredit von der Hausbank, da bisher das Fremd­kapital günstiger ist als das Eigenkapital. Das wird sich jedoch spätestens mit in Kraft treten der Neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung im Jahr 2007 ändern. Denn dann werden Kredite nur noch für Unternehmen mit einer gesunden Eigenkapital­quote finanzierbar. Das Hauptziel der mittelständischen Unternehmen sollte es also sein, den Eigenkapitalanteil zu erhöhen, um langfristig am Markt bestehen zu können. Dafür gibt es eine Vielzahl alternativer Finanzierungsformen, denen sich jedoch nicht nur die Banken, sondern auch die kleinen und mittleren Unternehmen öffnen müssen, um ihre strategische Unternehmensfortführung zu sichern. Bevor diese jedoch im 4. Kapitel erörtert werden, gibt das folgende Kapitel einen Über­blick, wie sich die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung auf die Kreditvergabe­praxis der Banken auswirkt und welche Konsequenzen für den Mittelstand entstehen.

3. Basel II – ein Überblick

Die Regulierung der Kreditwirtschaft steht derzeit vor einem radikalen Umbruch. Um das Insolvenzrisiko der Kreditinstitute zu verringern, beabsichtigte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im weltweiten Bankensystem einheitliche Wettbe­werbsbedingungen durch internationale Vereinbarungen zu schaffen. Es sollte das Risiko eines „Bankencrashs“, der i. d. R. durch hohe Kreditausfälle verursacht wird und verheerende wirtschaftliche, soziale und politische Folgen auslösen kann, möglichst verhindert werden. Das Bankensystem sollte international, national und institutsbezogen harmonisiert und damit stabilisiert werden.[40]

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 von den Zentralbankpräsi­denten der so genannten G-10 Staaten gegründet[41] und hat seinen Sitz in Basel. Seine Hauptaufgabe besteht darin, rechtlich unverbindliche Vorschläge zur Bankenaufsicht zu machen, deren Umsetzung in den Händen der nationalen Aufsichtsbehörden liegt. Die wohl wichtigste Vorgabe des Baseler Ausschusses betrifft die Vorschriften zu Eigenkapitalanforderungen von Banken, die in diesem Kapitel erläutert werden.[42]

3.1 Konzeptionelle Grundlagen und Zielsetzung von Basel II

Im Jahr 1988 wurde vom Baseler Ausschuss beschlossen, ein System zur Kalkulation des vorzuhaltenden Eigenkapitals einer Bank für Verluste aus riskanten (Kredit-) Geschäften einzuführen. Dieses Messsystem wird als Baseler Kapitalakkord, kurz Basel I, bezeichnet und gibt Richtlinien vor, mit deren Hilfe eine Bank kalkulieren muss, wie viel Prozent ihres Eigenkapitals sie für einen einzelnen Kredit bzw. für ein Kreditportfolio vorzuhalten hat, um eventuelle Verluste aus diesen Kreditgeschäften abfedern zu können.[43] Demnach muss seit 1992 jedes international tätige Kredit­institut für jeden Kredit, den es an ein Unternehmen vergibt, mindestens acht Prozent[44] der Kreditsumme an Eigenkapital zur Deckung von Verlusten aus diesem Kreditgeschäft bereithalten. Das Maximum der Kreditvergabe liegt so momentan bei dem 12,5fachen des haftenden Eigenkapitals des jeweiligen Kreditinstitutes.[45]

Diese 8 %-Regel ist in den 90er Jahren zunehmend in die Kritik geraten. Einerseits wird sie den technologischen Entwicklungen und den neuen Finanzierungsinstru­menten des Marktes nicht mehr gerecht. Andererseits orientiert sie sich nicht an der Bonität einzelner Schuldner. Dadurch werden bonitätsschwache durch bonitätsstarke Schuldner subventioniert. Außerdem differenzieren die Eigenkapitalvorschriften nicht nach der unterschiedlichen Risikoqualität der Kreditportfolios der Banken.[46] Daher bestehen bei den Banken wenig aufsichtsrechtliche Anreize, das Kreditrisiko bei der Kreditvergabe zu berücksichtigen, was bereits vielfach zu Fehlentschei­dungen, bis hin zu krisenhaften Situationen und Bankenzusammenbrüchen führte.[47]

So kam es im Laufe der Jahre zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Re­gelungen, bis schließlich der Baseler Ausschuss im Juni 1999 ein Konsultationspa­pier zur neuen Eigenkapitalvereinbarung, kurz Basel II, veröffentlichte. Diese Neu­regelungen sehen weit reichende Veränderungen in der Behandlung von bankspezifi­schen Risiken vor.[48] Bevor diese jedoch im nächsten Teil dieses Kapitels erläutert werden, soll Abbildung 3 den Entwicklungsprozess von Basel II verdeutlichen.

Abb. 3: Entwicklungsprozess von Basel II

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Behr, P./Fischer, J. (2005), S. 39.

Dem Konsultationspapier von 1999 folgte eine Phase, in der Änderungs- und Ver­besserungsvorschläge (z. B. von Banken) vorgebracht und z. T. im nächsten Konsultationspapier eingearbeitet wurden. Im April 2003 erschien schließlich das dritte und letzte Konsultationspapier, auf dessen Grundlage der Baseler Ausschuss am 26. Juni 2004 die endgültige Version von Basel II veröffentlichte. Diese soll Ende 2006 / Anfang 2007, jedoch vorerst nur teilweise, in Kraft treten. Seine komplette Gültigkeit und somit die Ablösung des veralteten Kapitalakkords Basel I soll Basel II jedoch erst Anfang 2008 erlangen. Der verhältnismäßig langwierige Vorbereitungsprozess macht ein früheres Eintreten von Basel II nahezu unmöglich, da weit reichende Anforderungen an die Banken gestellt werden.[49]

Bei der Entwicklung eines neuen, umfassenden Ansatzes als Empfehlung für die Eigenkapitalausstattung hat sich der Baseler Ausschuss das Ziel gesetzt, die Sicher­heit und Solidität des Finanzsystems zu fördern. Dabei soll die Eigenkapitalaus­stattung insgesamt mindestens auf dem derzeitigen Stand bleiben.[50] Das Hauptziel der Basel II-Richtlinie ist es jedoch, die Höhe des Eigenkapitals, mit dem jede Bank einen Kredit unterlegen muss, von der Risikoklassifizierung des Kreditnehmers abhängig zu machen.[51] Bei der Messung des Kreditrisikos eines Schuldners kann das Kreditinstitut zwischen zwei Methoden wählen: entweder verlässt es sich auf die Einschätzung einer anerkannten Rating-Agentur[52] (externes Rating) oder es baut ein internes Ratingsystem auf.[53]

Im Hinblick auf ihre Bonitäts- bzw. Rating-Einstufung erhalten die Unternehmen ihre individuellen Kreditkonditionen. Zukünftig soll also jede Risikokategorie indi­viduell und differenziert gemessen und gewichtet werden können, damit das Eigen­kapital möglichst genau den tatsächlichen ökonomischen Risiken entspricht. Zwar gilt weiterhin bei Krediten eine Eigenkapitalanforderung von mindestens acht Pro­zent, jedoch müssen auf Grundlage des Ratings risikoreichere Positionen mit mehr Eigenkapital, risikoärmere oder sichere Positionen hingegen mit weniger Eigenkapi­tal unterlegt werden.[54]

Aber auch die Banken sollen durch Basel II veranlasst werden, sich laufend mit dem aktuellen Risikoprofil und dem erforderlichen Eigenkapital als Risikopuffer zu be­fassen, um bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig erkennen und Vorsorge­maßnahmen ergreifen zu können.. Ausgehend von diesen Zielsetzungen wurde Basel II als Drei-Säulen-Modell konzipiert und wird im folgenden Abschnitt erläutert.[55]

3.2 Drei-Säulen-Konzept von Basel II

Die anvisierte Basel II-Regelung ist viel umfassender, risikosensitiver und zukunfts­orientierter als Basel I. Im Kern berührt Basel II drei Bereiche, die regelmäßig auch als die „Drei Säulen“ bezeichnet werden und in Abbildung 4 dargestellt sind:

Abb. 4: Das Grundkonzept von Basel II

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Hundt, I./Neitz, B./Grabau, F.-R. (2003), S. 8.

Das bereits vorhandene und bewährte Instrument der Eigenkapitalvorschriften wurde somit weiterentwickelt und um den Rahmen eines qualitativen Überprüfungs­prozesses sowie erweiterter Offenlegungspflichten ergänzt.[56]

3.2.1 Säule 1: Mindestkapitalanforderungen

In der ersten Säule wird die Höhe der Kapitalanforderungen durch drei Faktoren be­stimmt: Kreditrisiken, Marktrisiken und operationelle Risiken. Unter Kreditrisiko wird das Risiko verstanden, dass ein Kreditnehmer den von der Bank gewährten Kredit nicht vereinbarungsgemäß zurückzahlt. Als Marktrisiko wird das Risiko von Verlusten aus am Kapitalmarkt gehandelten Wertpapieren bezeichnet. Als operatio­nelles Risiko gilt das Risiko, das aus dem Versagen von (technischen) Systemen, menschlichem Fehlverhalten, Naturkatastrophen oder anderen externen Ereignissen entstehen kann. Für alle drei Risikotypen muss die Bank Eigenkapital bereithalten, das im Falle des Eintretens eines Verlustes als Puffer dient.[57]

Bei der Berechnung der Mindestkapitalanforderungen an Banken wird, wie auch schon bei Basel I, die Summe aller risikogewichteten Aktiva ins Verhältnis zum auf­sichtsrechtlichen Eigenkapital gesetzt und darf die Mindesteigenkapitalquote von acht Prozent nicht unterschreiten. Durch die künftige Unterlegung des operationellen Risikos wird der Nenner der Gesamtkapitalquote aus drei Komponenten bestehen: der Summe der risikogewichteten Aktiva (RWA) für das Kreditrisiko plus das 12,5fache (der Kehrwert der Mindesteigenkapitalquote von acht Prozent) der An­rechnungsbeträge für die Marktrisiken und für das operationelle Risiko, wie Abbildung 5 verdeutlicht[58]:

Abb. 5: Bemessung der Eigenkapital-Ausstattung einer Bank

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Brockhaus, M. (2002), S. 36.

Die Neuerungen für Basel II betreffen nicht nur die zusätzliche Unterlegung des operationellen Risikos, sondern auch das geänderte Messverfahren für das Kredit­risiko. Damit wird die Eintrittswahrscheinlichkeit des Insolvenzfalles bestimmt, so dass gemäß Basel II genau dieses Risiko mit einer risikogerechten Eigenkapital­unterlegung versehen werden muss. Die Banken können künftig zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für das Kreditrisiko zwischen zwei Methoden[59] wählen: dem Standardansatz und dem IRB-Ansatz.[60]

Der Standardansatz basiert auf externe Ratings und bestimmt das Kreditrisiko durch von der Aufsichtsbehörde vorgegebene Risikogewichte, die von 0 bis 150 Prozent reichen. Ein Kredit an ein Unternehmen mit sehr guter Bonität hat folglich eine Risi­kogewichtung von 20 Prozent und wird mit 1,6 Prozent Eigenkapital[61] unterlegt. Ein Kredit an ein bonitätsschwaches Unternehmen mit einer Risikogewichtung von 150 Prozent muss hingegen mit 12 Prozent Eigenkapital[62] unterlegt werden. Derartige Bonitätseinschätzungen werden von Rating-Agenturen vorgenommen, die den Anforderungen der nationalen Aufsichtsinstanzen genügen und über eine entsprechende Zulassung verfügen müssen. Abbildung 6[63] fasst die Risikogewichte für Unternehmen im Standardansatz zusammen[64].

Abb. 6: Externe Ratings und Risikogewichte im Standardansatz

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2004), S. 42.

Problematisch bei der Verwendung des Standardansatzes ist das externe Rating, da die wenigsten mittelständischen Unternehmen darüber verfügen.

Weitaus mehr Bedeutung für den Mittelstand weist der IRB-Ansatz auf, der auf bankinterne Ratings basiert und aus mehreren Schritten besteht.[65] Zunächst muss die Bank die Aktiva des Anlagebuches in eine von sechs definierten Klassen einordnen: Staaten, Banken, Unternehmen, Privatkunden, Projektfinanzierung und Beteili­gungsbesitz.[66] Im Anschluss daran werden bestimmte Risikokomponenten berechnet. Dabei hat die Bank mit Blick auf die Klasse Unternehmen die Wahl zwischen einem Basisansatz und einem fortgeschrittenen Ansatz.[67]

Bei der Festlegung der Bonitätsgewichte sind jeweils vier Risikoparameter zu berücksichtigen:

- die Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer ausfällt (= Ausfall-wahrscheinlichkeit),
- die erwartete Höhe einer ausstehenden Forderung zum Zeitpunkt des Ausfalls,
- der erwartete Verlust eines Kredites bei Ausfall in Prozent je Forderung sowie
- die Restlaufzeit des Kredites.[68]

Beim Basisansatz schätzt die Bank nur die Ausfallwahrscheinlichkeit selbst, während die Aufsichtsinstanz die anderen drei Parameter vorgibt. Beim fortgeschrittenen Ansatz kann die Bank unter der Voraussetzung der Erfüllung zu­sätzlicher Mindestanforderungen und der Zulassung des Ratingsystems durch die nationale Aufsichtsbehörde sämtliche Risikokomponenten intern schätzen. Diese Schätzungen müssen konservativ und langfristig orientiert sein.[69]

Aus diesen Angaben werden kreditnehmerspezifische Risikogewichte und daraus wiederum die erforderliche Eigenkapitalunterlegung entwickelt. Zum Schluss findet eine Korrektur für den Diversifikationsgrad des Kreditportfolios der Bank statt.[70] Die Entscheidung einer Bank für den IRB-Ansatz führt dazu, dass dieser Ansatz stets anzuwenden ist. Die Bank darf sich dann nicht auf das Urteil externer Rating-Agenturen oder einer anderen Bank verlassen. Allerdings muss sie ihre Bewertungs­verfahren offen legen und die Bewertungsergebnisse vergleichbar machen.[71]

3.2.2 Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren

Das aufsichtliche Überprüfungsverfahren stellt eine wesentliche Neuerung der Eigenkapitalvereinbarung dar und soll gewährleisten, dass Banken über eine aus­reichende Menge an Eigenkapital verfügen, um die Risiken aller gewagten Geschäfte abzufedern.[72] Für die Beurteilung, wie gut die Banken ihren Eigenkapitalbedarf im Verhältnis zu ihren Risiken abschätzen, sind die Aufsichtsinstanzen verantwortlich. Dabei ergeben sich die Möglichkeiten bzw. Pflichten der Bankenaufsicht aus vier zentralen Grundsätzen[73]:

- Die Banken sollten ein Verfahren zur Beurteilung ihrer Eigenkapitalausstattung sowie eine Strategie für den Erhalt ihres Eigenkapitalniveaus aufweisen.
- Die Aufsichtsinstanzen sollten die bankinternen Beurteilungsverfahren und Strategien zur angemessenen Eigenkapitalausstattung überprüfen und bewerten.
- Die Eigenkapitalausstattung der Banken sollte möglichst über den Mindestan­forderungen liegen. Gegebenenfalls können die Aufsichtsinstanzen ent­sprechende Anforderungen an die Banken stellen.
- Die Aufsichtsinstanzen sollten zum Erhalt der Mindestkapitalausstattung der Banken frühzeitig eingreifen sowie schnelle Abhilfe fordern, wenn das Eigen­kapital nicht erhalten oder nicht wieder ersetzt wird.[74]

Durch diese Form der Überprüfung sollen Banken v. a. darin bestärkt werden, ihre Verfahren zur Messung und zum Management der bankspezifischen Risiken zu verbessern und weiterzuentwickeln. Auch soll die Zusammenarbeit zwischen der Aufsicht (in Deutschland: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin) und den Banken gezielt verbessert werden.[75]

3.2.3 Säule 3: Marktdisziplin

Die dritte Säule „Marktdisziplin“ hat das Ziel, die Mindesteigenkapitalanforderungen (Säule 1) und den aufsichtlichen Überprüfungsprozess (Säule 2) zu ergänzen. Eine Verstärkung der Marktdisziplin wird dabei durch eine Vielzahl von Veröffent­lichungspflichten erreicht. Diese sollen es nicht nur der Bankaufsichtsbehörde, sondern auch den anderen Marktteilnehmern (z. B. Kapitalgebern, Rating-Agenturen usw.) gestatten, Kerninformationen über den Anwendungsbereich, das Eigenkapital, die Risikopositionen sowie -messverfahren und – daraus abgeleitet – die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung der jeweiligen Bank beurteilen zu können.[76] Infolgedessen wird in der dritten Säule verlangt, dass die Kreditinstitute hierzu regelmäßig Angaben veröffentlichen. Ziel soll es sein, Banken mit risiko­bewusster Geschäftspolitik und wirksamem Risikomanagement durch entsprechend positive Anlage- oder Kreditentscheidungen der Marktteilnehmer zu belohnen. Banken mit riskanter Geschäftspolitik und mangelhaftem Risikomanagement hinge­gen sollen durch negatives Investitionsverhalten vom Markt „bestraft“ werden.[77]

Wichtig ist der Zusammenhang der drei Säulen, die nicht isoliert nebeneinander stehen sollen: Bestimmte, v. a. bankindividuelle Verfahren zur Ermittlung der not­wendigen Eigenkapitalunterlegung (Säule 1) darf ein Kreditinstitut nur dann anwen­den, wenn diese von der Aufsicht eingehend geprüft wurden (Säule 2) und/oder die Bank die Finanzmärkte über die Ausgestaltung der Systeme im Rahmen ihrer Publi­zität informiert hat (Säule 3).[78]

3.3 Konsequenzen für den Mittelstand

Entgegen vieler Befürchtungen ist eine generelle Verschlechterung der Kreditversor­gung oder deren Verteuerung durch Basel II nicht zu erwarten. Unternehmen mit guter Bonität können sich tendenziell sogar über Entlastungen freuen. Für Unter­nehmen mit schlechterer Bonität hingegen können sich die Kreditkosten erhöhen. Dies beruht auf der Konsequenz des Kapitaleinsatzes der Banken entsprechend der Bonität der Kunden. Allerdings ist es bei den Verhandlungen im Baseler Ausschuss gelungen, die Regelungen wesentlich mittelstandsfreundlicher zu gestalten.[79]

So können Unternehmenskredite bis maximal 1 Mio. € als so genannte Retailkredite, d. h. Kredite an Klein- oder Privatkunden, behandelt werden. Durch die Zurechnung zum Massengeschäft sind dabei keine Einzel-Ratings erforderlich. Es wird lediglich die Ausfallrate des Gesamtportfolios berücksichtigt, was zu einer Verringerung der Eigenkapitalanforderung an Banken führt.[80] Für Kredite an Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 5 und 50 Mio. € ist ein Abschlag der Risikogewichtungs­funktion i. H. v. bis zu 20 Prozent möglich, d. h. mit abnehmender Unternehmens­größe ist eine zunehmende Entlastung der Unternehmen verbunden, sofern die Ban­ken die Erleichterung im Rahmen der Konditionsgestaltung an ihre Kunden weiter­reichen. Die Kreditinstitute jedoch wollen generell die Kredite an den Mittelstand auf Grund der anhaltenden Konjunkturschwäche und der besonders hohen Bearbeitungs­kosten im Umfang zurückfahren, wofür Basel II ihnen die Legitimation bietet.[81]

Die mittelständischen Unternehmen sollten sich also auf den erforderlichen Rating-Prozess vorbereiten und auf verstärkte Transparenzanforderungen einstellen[82], denn die Hauptfinanzierungsquelle für den Mittelstand ist und bleibt der Bankkredit.[83] Allerdings gewinnen auch andere Finanzierungsformen als Folge von Basel II an Bedeutung. Denn positiv auf das Rating wirken sich nicht nur eine Verbesserung des Eigenkapitals, sondern auch eine Verminderung des Fremdkapitalbedarfs aus.[84] Es ist also an der Zeit, dass sich die Unternehmen von der Abhängigkeit der Bankfinan­zierung abkoppeln und andere Finanzierungsquellen in Anspruch nehmen.[85]

3.4 Zusammenfassung

Bei Basel II handelt es sich nicht um eine Erfindung der Banken, sondern um Vor­gaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht. Die endgültige Form von Basel II wurde am 26. Juni 2004 verabschiedet und soll Ende 2006 / Anfang 2007 zu­mindest in Teilen Gültigkeit erlangen.

Basel II schreibt u. a. vor, dass Banken für Risiken, die aus der Kreditvergabe resul­tieren, einen nach vorgegebenen Regelungen zu berechnenden Eigenkapitalpuffer für Verluste aus diesen Risiken bereithalten müssen. Zur Berechnung dieses Eigen­kapitalpuffers gibt es drei unterschiedliche Ansätze: den Standardansatz und zwei auf interne Ratings basierende Ansätze. Im Rahmen dieser Ansätze ermitteln Banken für alle Kreditnehmer interne Ratings, welche die Höhe des Eigenkapitalpuffers maßgeblich bestimmen.

Für Banken hat Basel II zur Folge, dass deren Ratingsysteme verfeinert und erneuert werden müssen. Auch werden Kreditzinsen zukünftig stärker nach dem Risiko des Kreditnehmers differenziert. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich erweiterten Anforderungen bezüglich den zu erfüllenden Ratingkriterien der Banken stellen müssen. Riskante Unternehmen werden in Zukunft entweder gar keine Kredite mehr erhalten oder höhere Kreditzinsen bezahlen müssen, während sich für Unternehmen mit geringem Risiko eine Verbilligung der Bankkreditfinanzierung ergeben könnte.

Auch wenn Banken im Zuge von Basel II den Unternehmen viel abverlangen werden, ist es aus betriebswirtschaftlicher Sicht in jedem Fall sinnvoll, sich den steigenden Anforderungen der Banken zu stellen. Basel II sollte daher nicht als Problem, sondern als Chance verstanden werden, sich vom herkömmlichen Bank­kredit als einzigem Finanzierungsmittel weg, hin zu neuen alternativen Finanzie­rungsquellen zu bewegen. Dazu zählen z. B. Lieferantenkredite, Leasing, Aktien­emissionen usw., aber auch die verschiedenen Formen des Mezzanine-Kapitals, die Gegenstand des nun folgenden Hauptkapitels sein werden.

4. Finanzierung mit Mezzanine-Kapital

Finanzierung mit Mezzanine-Kapital ist eine aus der Praxis entstandene Finanzie­rungsart[86], die das betriebswirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens stärken kann, ohne dem Kapitalgeber gesellschaftsrechtliche Mitwirkungsmöglichkeiten einräumen zu müssen.[87] Es handelt sich dabei jedoch um keine neue Anlageform oder gar Anlageklasse[88], sondern beschreibt vielmehr individuell zusammengesetzte, herkömmliche Finanzierungsmöglichkeiten, die unternehmensspezifisch zur Lösung einer Finanzierungssituation strukturiert werden. Dabei werden Eigen- und Fremd­kapitalkomponenten sowie Zusatzrechte bzw. –pflichten miteinander kombiniert.[89] Doch bevor diese Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt und erläutert werden, zu­nächst einmal zur Definition, Abgrenzung und den charakteristischen Merkmalen von Mezzanine-Kapital.

4.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Eine einheitliche Definition für den Begriff Mezzanine-Kapital ist weder in der Öko­nomie noch in der Rechtswissenschaft zu finden.[90]

Das Wort „Mezzanine“ ist ein italienischer Begriff aus dem Bereich der Architektur und bedeutet Zwischengeschoss inmitten zweier Hauptstockwerke.[91] Diese bildhafte Darstellung veranschaulicht den Charakter und die Positionierung von Mezzanine-Kapital: Betrachtet man die Passivseite der Bilanz (= Finanzierungsseite) als ein Gebäude, kann aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht das Eigenkapital als Fun­dament bzw. Erdgeschoss verstanden werden. Eigenkapital wird bei der Gründung eines Unternehmens als erstes ein- und bei seiner Auflösung als letztes ausbezahlt. Während der Lebensdauer des Unternehmens dient es als Kapitalfundament und Haftungssubstrat. Das rechtlich besser geschützte Fremdkapital liegt auf dem Eigen­kapital und stellt somit das Obergeschoss dar. Mezzanine ist also eine hybride Kapi­talform[92], die von „oben“ wie Fremdkapital und von „unten“ wie Eigenkapital aussieht, wie Abbildung 7 verdeutlicht:[93]

Abb. 7: Mezzanine versus Fremd- und Eigenkapital

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Müller-Känel, O. (2004), S. 14.

Zum Mezzanine-Kapital zählen also alle hybriden (= gemischten) Finan­zierungsinstrumente, die zwischen dem reinen Eigenkapital und dem reinen Fremd­kapital einzuordnen sind.[94] Es handelt sich dabei um Kapital, das trotz rechtlich ein­deutiger Zuordnung zu Eigen- oder Fremdkapital stets auch Merkmale der jeweiligen anderen Art besitzt. D. h., Mezzanine-Kapital ist mehr oder weniger stark mit eigen­kapitalähnlichen Merkmalen ausgestattet, obwohl es nicht von Gesellschafterseite zur Verfügung gestellt wird. Somit wird Eigenkapital geschaffen, das ökonomisch alle Elemente besitzt, die für Fremdkapital typisch sind (feste Zinsen, fester Rück­zahlungsbetrag, Laufzeitbegrenzung) bzw. Fremdkapital, das ökonomisch alle Merkmale von Eigenkapital (mitgliedschaftliche Kontroll- und Entscheidungs­befugnisse, Kapitalstamm plus Dividende) aufweist.[95]

In Deutschland werden häufig sämtliche Finanzierungen, die weder dem klassischen Eigenkapital noch dem originären Charakter von Fremdkapital (Erstrangigkeit und Besicherung) entsprechen, dem Mezzanine-Bereich zugeordnet. Damit wird eine relativ breite Definition der Bezeichnung Mezzanine zugrunde gelegt.[96] Prinzipiell lassen sich jedoch eine enge und eine weite Auslegung des Mezzanine-Begriffes unterscheiden. Bei der engen Begriffsfassung geht es nur um die private Finanzie­rungsebene, die nicht über den Kapitalmarkt abgewickelt wird. Derartige zweiseitige Geschäfte zwischen dem kapitalsuchenden Unternehmen und einem Investitions­partner (Beteiligungsgesellschaft oder Privatinvestor), werden mit Bezeichnungen wie „Private Mezzanine“, „klassisches Mezzanine“ oder „Mezzanine im engeren Sinne“ umschrieben. Die weite Auslegung des Mezzanine-Begriffes umfasst hinge­gen sowohl private als auch öffentliche Kapitalmarktprodukte („Public Mezzanine“) und wird mit dem Begriff „Mezzanine im weiteren Sinne“ umschrieben.[97] Abbildung 8 zeigt diese Unterscheidung grafisch:

[...]


[1] Berliner Morgenpost vom 30.12.2005, S. 7.

[2] Vgl. Bundesverband deutscher Banken (2005), S. 4.

[3] Siehe Anhang A: Unternehmen in Deutschland nach Umsatzgrößenklassen.

[4] Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2005), S. 4.

[5] Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband (2004), S. 1.

[6] Vgl. Kubla, R. (2004), S. 3.

[7] Vgl. bspw. Wahl, S. J. (2004), S. 11 f.; Günterberg, B./Wolter, H.-J. (2002), S. 1.

[8] Vgl. Scherer, H.-W. (2003), S. 144 f.

[9] Unternehmen, Unternehmung und Betrieb werden sinngleich verwandt.

[10] Vgl. Günterberg, B./Wolter, H.-J. (2002), S. 1.

[11] Ebenda, S. 21.

[12] Vgl. Wahl, S. J. (2004), S. 16.

[13] Vgl. Brockhaus, M. (2002), S. 19.

[14] Vgl. Günterberg, B./Wolter, H.-J. (2002), S. 3; Wahl, S. J. (2004), S. 21; Achleitner, A.-K./

Fingerle, Ch.H. (2004), S. 9.

[15] Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband (2003), S. 10.

[16] Vgl. Achleitner, A.-K./Fingerle, Ch.H. (2004), S. 9.

[17] Vgl. Wolter, H.-J./Hauser, H.-E. (2001), S. 25 ff.

[18] Vgl. bspw. Brockhaus, M. (2002), S. 20; Thommen, J.-P./Achleitner, A.-K. (2001), S. 64;

Wahl, S. J. (2004), S. 23 f.

[19] Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2003), S. 49 f.

[20] Siehe Anhang B: Schema zur Unternehmensfinanzierung.

[21] Vgl. Wöhe, G./Bilstein, J. (2002), S. 14.

[22] Vgl Werner, H. S. (2005), S. 21.

[23] Vgl. Thommen, J.-P./Achleitner, A.-K. (2001), S. 470.

[24] Vgl Werner, H. S. (2005), S. 21.

[25] Vgl. Bundesverband deutscher Banken (2004), S. 6.

[26] Vgl. Bundesverband deutscher Banken (2005), S. 11.

[27] In den USA gibt es das so genannte Trennbankensystem, in dem die Geschäftsbanken

(Kreditinstitute) mit den Investmentbanken (Emissionsinstitute) im Wettbewerb miteinander stehen.

[28] Vgl. Werner, H. S. (2005), S. 6.

[29] Vgl. Creditreform (2005b), S. 18.

[30] Gemäß der Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes zählen 82 % aller Unternehmen zu

dieser Umsatzgrößenklasse (siehe Anhang A).

[31] Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband (2003), S. 12.

[32] Vgl. Bundesverband deutscher Banken (2004), S. 7.

[33] Umsatzrentabilität = das Verhältnis von Gewinn zu Umsatz.

[34] Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband (2004), S. 1 f.

[35] Siehe Anhang C: Insolvenzverfahren in Deutschland.

[36] Siehe Anhang D: Insolvenzen nach Umsatzgrößenklassen.

[37] Vgl. Creditreform (2005a), S. 1 u. 11.

[38] Vgl. Häger, M./Elkemann-Reusch, M. (2004), S. 21 f.

[39] Vgl. Kubla, R. (2004), S. 7.

[40] Vgl. Ehlers, H. (2005), S. 7.

[41] Mittlerweile gehören dem Komitee 13 westliche Industrienationen an: Belgien, Deutschland,

Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Schweiz,

Spanien und USA.

[42] Vgl. Behr, P./Fischer, J. (2005), S. 36 f.

[43] Ebenda, S. 38.

[44] Für Kredite an Banken und Staaten sieht Basel I andere Eigenkapitalunterlegungen vor, die im

Kontext dieser Arbeit aber nicht von Bedeutung sind.

[45] Vgl. Stark, J. (2002), S. 43.

[46] Vgl. Paul, S./Stein, S. (2002), S. 29.

[47] Vgl. Everling, O. (2003), S. 172.

[48] Vgl. Behr, P./Fischer, J. (2005), S. 38.

[49] Vgl. Behr, P./Fischer, J. (2005), S. 38 f.

[50] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001), S. 7.

[51] Vgl. Schmeisser, W./Grothe, J. (2003), S. 232.

[52] Rating ist ein Verfahren zur systematischen Bewertung von Risikosituationen. Vgl. Busse, F.-J.

(2003), S. 268.

[53] Vgl. Ehlers, H. (2005), S. 8.

[54] Vgl. Schmeisser, W./Grothe, J. (2003), S. 232.

[55] Vgl. Wolf, M. (2005), S. 10.

[56] Vgl. Schmeisser, W./Grothe, J. (2003), S. 232.

[57] Vgl. Behr, P./Fischer, J. (2005), S. 40 f.

[58] Vgl. Wolf, M. (2005), S. 11 f.

[59] Siehe Anhang E: Zwei Methoden zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für das

Kreditrisiko

[60] Vgl. Behr, P./Fischer, J. (2005), S. 41 f.

[61] 20 % Risiko * 8 % Mindesteigenkapitalanforderung = 1,6 % Eigenkapitalunterlegung.

[62] 150 % Risiko * 8 % Mindesteigenkapitalanforderung = 12 % Eigenkapitalunterlegung.

[63] Der Anrechnungssatz in der Klasse „ohne Rating“ ist nur ein Sockelbetrag, der von den

Aufsichtsbehörden erhöht werden kann. Vgl. Paul, S. (2002b), S. 59.

[64] Vgl. Schmeisser, W./Grothe, J. (2003), S. 233.

[65] Siehe Anhang F: IRB-Ansatz - Grundstruktur

[66] Vgl. Paul, S. (2002b), S. 62.

[67] Siehe Anhang E: Zwei Methoden zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für das

Kreditrisiko

[68] Vgl. Wolf, M. (2005), S. 13 f.

[69] Vgl. Hundt, I./Neitz, B./Grabau, F.-R. (2003), S. 11.

[70] Vgl. Paul, S. (2002b), S. 62.

[71] Vgl. Hundt, I./Neitz, B./Grabau, F.-R. (2003), S. 12.

[72] Vgl. Behr, P./Fischer, J. (2005), S. 41.

[73] Vgl. Brockhaus, M. (2002), S. 62.

[74] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2004), S. 181 ff.

[75] Vgl. Behr, P./Fischer, J. (2005), S. 41.

[76] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2004), S. 201.

[77] Vgl. Wolf, M. (2005), S. 23.

[78] Vgl. Paul, S. (2002a), S. 10.

[79] Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband (2004), S. 3.

[80] Vgl. Behr, P./Fischer, J. (2005), S. 47.

[81] Vgl. Ehlers, H. (2005), S. 11.

[82] Vgl. Kleine, D. W./Anclam, S. (2002), S. 171.

[83] Vgl. Brockhaus, M. (2002), S. 67.

[84] Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband (2004), S. 4.

[85] Vgl. Behr, P./Fischer, J. (2005), S. 60.

[86] Vgl. Müller-Känel, O. (2004), S. 13.

[87] Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband (2004), S. 4.

[88] Vgl. Werner, H. S. (2004), S. 13.

[89] Vgl. Link, G. (2002), S. 7.

[90] Vgl. Bundesverband deutscher Banken (2004), S. 15.

[91] Vgl. Werner, H. S. (2004), S. 13.

[92] Vgl. Achleitner, A.-K./Wahl, S. (2004), S. 47.

[93] Vgl. Müller-Känel, O. (2004), S. 13.

[94] Vgl. Werner, H. S. (2004), S. 13.

[95] Vgl. Häger, M./Elkemann-Reusch, M. (2004), S. 22 f., weiterführend zur Abgrenzung von Eigen-,

Mezzanine- und Fremdkapital siehe Anhang G.

[96] Vgl. Achleitner, A.-K./Wahl, S. (2004), S. 48.

[97] Vgl. Link, G. (2002), S. 9 ff.

Excerpt out of 96 pages

Details

Title
Mezzanine-Kapital als alternative Finanzierungsform für den deutschen Mittelstand im Hinblick auf Basel II
College
Berlin School of Economics
Grade
1,7
Author
Year
2006
Pages
96
Catalog Number
V54348
ISBN (eBook)
9783638495776
ISBN (Book)
9783656808671
File size
3617 KB
Language
German
Notes
69 Seiten Text, 69 Quellen, großer Anhang! Zielsetzung dieser Arbeit ist es, einen Überblick über die verschiedensten Formen von Mezzanine-Kapital zu geben, die Vor- und Nachteile dieser Finanzierungsinstrumente aufzuzeigen, um letztendlich herauszufinden, inwieweit Mezzanine-Kapital für mittelständische Unternehmen eine tatsächliche Alternative zum klassischen Bankkredit darstellen kann. Daneben soll untersucht werden, inwieweit die theoretischen Fakten auf die Praxis übertragen werden können.
Keywords
Mezzanine-Kapital, Finanzierungsform, Mittelstand, Hinblick, Basel
Quote paper
Anja Conrad (Author), 2006, Mezzanine-Kapital als alternative Finanzierungsform für den deutschen Mittelstand im Hinblick auf Basel II, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54348

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