Balzac und das Recht am Beispiel des Romans Eugenie Grandet


Dossier / Travail de Séminaire, 2002

23 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhalt

Einleitung

1. Der Wandel des Rechts im 19. Jh. – Balzac und der code civil
a. Balzacs Verhältnis zum Recht
b. Balzacs juristische Ausbildung
c. Balzac das Recht und die Moral

2. Gesetzesnormen in Balzacs Werk
a. Quellen
b. der Einfluss allgemeiner Quellen
c. der Einfluss zeitgeschichtlicher Ereignisse
d. juristische Quellen

3. Die Rechtsproblematik in E.G.
a. Eigentum und Vererbung
b. Geld, Erbe und Recht in E.G.

4. Juristisches Personal in Balzacs Werk E.G.
c. Der Typus des Notars
d. Die Anwälte

5. Zusammenfassung

Anhang

Literatur

Einleitung

Tag für Tag sind wir von juristischen Normen umgeben, unser Leben wird durch Gesetze geregelt. Wir richten unser Verhalten nach sozialen und juristischen Normen aus. Anwälte, Notare und Richter sorgen für die regelgerechte Durchführung der juristischen Normen. Es ist unschwer zu erkennen, dass das Recht im normalen gesellschaftlichen Leben eine große Rolle spielt. Die Entwicklung des Rechts, seine Beeinflussung der Menschen und seine Durchsetzung spiegelt sich auch in der Literatur wieder. Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit „Balzac und dem Recht“, am Beispiel seines Romas Eugenie Grandet.[1]

Balzacs bekanntestes Werk ist die ‚comédie humaine’. In diesen 90 Romanen und Erzählungen beschreibt er Szenen aus dem Leben der französischen Gesellschaft im 19. Jahrhundert. Die präzise, fast schon naturwissenschaftliche Beschreibung der damaligen Verhältnisse brachten Balzac den Ruf eines literarischen Realisten ein. Nicht nur die Gesellschaft im allgemeinen, sondern auch die Entwicklung des Rechts und der juristischen Berufe im 19. Jh. spielt in seinen Werken eine große Rolle.

Ich möchte diese Aufgabe, die Auswirkungen der Rechtsentwicklung auf Balzacs Werk, und deren innertextuelle Umsetzung darstellen. Am Beispiel des Romans Eugenie Grandet werde ich die Auswirkungen Balzacs Rechtsinteresse auf seine Literaturproduktion beschreiben und diskutieren. Zunächst stelle ich den Wandel des Rechts im 19. Jh. dar. Seine Erkenntnisse zu diesem Thema zog Balzac aus seiner juristischen Ausbildung. In den folgenden Kapiteln gehe ich auf Gesetzesnormen und ihre Hintergründe in Balzacs Werken ein. Die beiden nachfolgenden Kapitel beschäftigen sich mit der Rechtsproblematik in „Eugenie Grandet“[2] und dem juristischen Personal in diesem Werk. In der abschließenden Zusammenfassung werde ich die wichtigsten Punkte und Erkenntnisse noch einmal kurz darlegen.

1. Der Wandel des Rechts im 19. Jh. – Balzac und der code civil

Den sozialhistorischen Hintergrund für Balzacs gesamtes Werk bildet die Entwicklung des Privatrechts in Frankreich. Elementare Bedeutung hat besonders die Kodifikation des Rechts durch den Code Civil.[3] Mit ihm begann ein neuer rechtshistorischer Abschnitt, der nicht nur Frankreich, sondern auch Preußen und Österreich betraf. Er läutete den Übergang von der absolutistischen zur postrevolutionären Gesellschaft ein. Der Code Napoléon (1804) verschärfte die Gesetze und beseitigte die bis dahin bestehenden Standesunterschiede. Durch eine neue Wirtschafts- und Güterordnung begann eine gewaltige Erregung der Gesellschaft. Der Besitz des Adels und des Klerus wurden als Nationaleigentum verkauft und in die Wertbewegung des Landes hineingezogen. Es entstanden neue und ausschließlich durch wirtschaftliche Unterschiede gekennzeichnete Klassen. Die Aufhebung der Standesgrenzen, sowie die Gleichberechtigung der Menschen als Citoyen hatten die Neugliederung beschleunigt.[4]

Der Code civil baute als einziges der drei großen Gesetzbücher dieser Zeit auf der vergangenen Revolution auf. Er entsprach den Bedürfnissen der Bürger kurz vor der industriellen Revolution, denn er schaffte die Bindung an den Feudalherren und die kirchliche Kompetenz in zivilrechtlichen Fragen ab. Bis in die zweite Hälfte des 19. Jh. hinein galt er vielfach als Dokument sozialer Größe und Selbstbestimmung.[5]

Nahezu kein anderer französischer Schriftsteller verweist so oft auf das gesellschaftliche Leben regelnde Normen wie Balzac. Das Recht spielt eine zentrale Rolle in der ‚comédie humaine’. Balzac erwähnt in seinen Romanen nahezu alle Rechtsgebiete: Privatrecht, Handel- und Strafrecht und auch das öffentliche Recht.

Die Entwicklung der Gesellschaft durch den Code civil ist Balzac sicherlich ein Begriff gewesen. Die Gesellschaft, in der auch er lebte, bildete zunehmend komplexere Strukturen aus.

Diese strukturellen Veränderungen stellten auch Juristen vor große Probleme. Zunehmend wurden unterschiedliche Lebensbereiche verrechtlicht, was zur Bewältigung vieler Einzelprobleme, Rechtsnormen von hohem Abstraktionsgrad forderte. Man brauchte ein einheitliches, generell. gültiges Recht. Das schon vorhandene, ‚alte’ Recht wurde bearbeitet, um im Code civil die Vereinheitlichungen festzuhalten. Die Normisierung und erstmals schriftliche Fixierung bringen knapp gefasste normative Regeln für eine „Gemeinschaft von Normadressaten“[6] mit sich. Der einzelne Bürger muss sich anhand der geschafften Normen eigene Handlungsmaßstäbe schaffen. Private und öffentliche Bereiche werden zunehmend getrennt. Diese Trennung schlägt sich auch in der Sprache nieder. Die Menschen vermögen nicht Alltagserfahrungen und Bezeichnungen zuzuordnen In der Alltagssprache finden sich so zunehmend juristische Begriffe wieder. Dieses Phänomen ist auch an Balzacs Werken erkennbar.

Die neue Gesellschaft und ihre Gesetze garantierte den Citoyen privates Eigentum und seine Vererbung nach freiem eigenen Willen.[7] Balzac greift das daraus resultierende Erbrecht an vielen Stellen auf, auch in E.G..[8]

Ein weiteres Thema ist der Individualismus, der auch eine Bewährungsprobe für die vormals patriarchalisch geordnete Familie bedeutet. Die Familie wurde zunehmend ein Ort psychologischer Emanzipation mit Eigentum als politisch-ökonomischer Errungenschaft. Die Kleinfamilie wurde so zu einer Maschinerie von Eigentum und Erbe. Hinzu kam die Einführung der Zivilehe und damit auch die Verrechtlichung der familiären Wurzeln. Die Eheschließung war kein sakraler Akt mehr, bei dem der Bund fürs Leben geschlossen wurde, sondern wurde zu einem Vertrag, der unter bestimmten Bedingungen gekündigt werden konnte. Daraus resultierte die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters auf 21 Jahre, die zur Beschneidung der „autorité- paternelle“ führte.[9]

Die Konkubinate und damit auch die Zahl der nichtehelichen Kinder nahmen zu und mit ihnen die Probleme, die auch Balzac thematisiert.

Die Bedeutung von Eigentum und Familie wird aus zahlreichen Gesetzen in Folge des Code civil ablesbar, die auch für Balzacs Werke relevant waren.[10]

Die Kenntnisse dieser juristischen Fälle und Normen erwarb er nicht nur durch Beobachtung der damaligen Gesellschaft, sondern auch durch seine fundierte juristische Ausbildung.

a. Balzacs Verhältnis zum Recht

Balzacs Verhältnis zum Recht wurde durch seine privaten Erlebnisse in der französischen Gesellschaft des 19. Jh. aber auch zu einem großen Teil durch seine Ausbildung geprägt. Im folgenden werde ich den Weg seiner juristischen Ausbildung und damit auch die Entwicklung seines Verhältnisses zum Thema Recht nachzeichnen.

b. Balzacs juristische Ausbildung

Balzac erlebte den Wandel der Rechtsnormen in der französischen Gesellschaft nicht nur selbst mit, er erhielt auch eine juristische Ausbildung. Die Gesetze und ihre Auswirkungen studierte er 1816-1819 an der Ecole du Droit.[11]

Am 4. November 1816 fing er mit der ersten von 10 ‚inscriptions’ an, die ihn im Jahre 1819 zum „bachelieur en droit“ machten[12]

Balzac interessierte sich zwar für das Studium, aber überaus fleißig durfte man ihn nicht nennen. Schon während des Studiums an der Sorbonne begeisterte sich Balzac mehr für Vorlesungen über Mystik, als für das Recht. Er beschäftigte sich neben dem Studium mehr mit anderen Sachen als mit studieren und Arbeiten. Vielleicht suchte er zu diesem Zeitpunkt in der Literatur Schutz, weil er in der Gesellschaft nicht der Angesehenste war.[13]

Das Baccalaureaut, das französische Äquivalent zum Abitur, schaffte er in neun ‚inscriptions’ und drei Jahren. Sein Freund Thomassy, später Richter, brauchte nur vier ‚inscriptions’ und anderthalb Jahre.[14] Die dreijährige Ausbildung hat aber sicherlich entscheidende Impulse in Bezug auf sein literarisches Schaffen gegeben. Kritik und auch Übernahme der Lehren scheinen an einigen Stellen in seinen Werken durch. Im Anschluss an das Studium wollte sein Vater, dass er Notar wurde und drei Jahre Praktikum bei einem befreundeten Anwalt macht. Doch Balzac fühlte sich zum Dichter berufen. Trotz seiner Missbilligung gestand sein Vater ihm eine zweijährige Probezeit zu, die sich aber dann auf Lebenszeit verlängerte.

Das Geschehen der vergangenen Revolution prägte zu Balzacs Studienzeit das Ansehen der Juristen und des Rechtsunterrichts. 1793 wurden Rechtsschulen geschlossen, nachdem zuvor auch alle Titel und Diplome abgeschafft worden waren. Die Jurisprudenz hatte einen denkbar schlechten Ruf. Lange Zeit wurde nicht für Ersatz gesorgt. Es fehlte nicht etwa nicht an Juristen. Blondeau, ein Rechtslehrer Balzacs, begründete das Geschehen damit, dass der Code civil wohl die Erwartungen genährt hatte, dass man durch die neuen Gesetze keine Juristen und damit auch keine Rechtschulen mehr brauchte.[15]

1795 folgte die Wiedereinführung des Rechtsstudiums an den Ecoles central. Seine Durchführung war aber eher mangelhaft. Rechtslehre-Vorlesungen verkümmerten zu einer einzigen Popularisierung republikanischer Rechtsgrundsätze. Fähigkeiten Gesetze zu erfassen, auslegen und kommentieren zu können, wurden fast nicht vermittelt. Die Professoren diktierten die Gesetzestexte, die die Studenten eifrig mitschrieben, während Aufsichtsbeamte das Schweigen überwachten.[16]

Dauer und Anzahl Balzacs Studien sagen demnach nichts über Balzacs Kenntnisstand und die Qualität seiner Ausbildung aus. Nur seine Lehrer geben darüber Auskunft. Aus seinen Aufzeichnungen geht hervor, dass Balzac Vorlesungen bei Vertretern zweier bedeutender Rechtsschulen hatte. Der erste ist Blondeau, ein Vertreter der historischen Rechtsschule. In dieser Richtung wurde das Recht als etwas Nationaleigenes gesehen. „Si l’histoire s’éclaire pas les lois, les lois trouvent dans l’histoire leur plus sûr commentaire“.[17] Auch bei Cotelle hatte Balzac einige Vorlesungen. Cotelle war Anhänger der Ecole de l’exégèse, die die These vertraten „la première qualité d’un vrai jurisconsulte d’être un excellente moraliste“.[18]

Einen Hinweis auf Balzacs Einstellung zu Recht, Moral und Natur gibt das Vorwort der Comédie humaine. Balzac sieht darin eine Analogie zwischen dem ‚system social’ und dem ‚system naturel’. Er entwickelte eine Milieutheorie, die durch die Dialektik von individueller Sphäre und sozialer Atmosphäre gekennzeichnet ist. Die Energie des Einzelnen verhilft ihm zur individuellen Autonomie und schafft durch Wechselwirkung von Sozialem und Individuellen eine eigene Sphäre. Der resultierende Bezug des Einzelnen zur Gemeinschaft und auch Balzacs präzise beschreibende Beobachtung unterstützen seinen Anspruch auf eine ‚reproduction rigoureuse’ der sozialen Umstände.[19]

Balzac will nicht nur beschreiben, sondern auch die Hintergründe der Phänomene in der Totalität der Gesellschaft aufspüren. Er will am Einzelnen die Gesetzmäßigkeiten der Gesellschaft manifestieren, ausgehend von der Aussage: „Je ne partage pas la croyance à un progrès indéfini de l’homme sur lui-mème“.[20] Zu der von ihm beschriebenen ‚totalité social’ gehört auch das Recht, das die menschliche Gesellschaft organisiert und gestaltet. Es stellt den ordnenden Rahmen des Zusammenlebens dar und schafft neue Bereiche. In seinen Werken stellt Balzac aufbauend auf Erfahrung und Ausbildung den rechtlichen und sozialen Wandel der Gesellschaft im 19. Jh. an Einzelbeispielen dar.

Die Rechtsproblematik wurde seither auch von vielen anderen Autoren im 19., 20. und 21. Jh. aufgegriffen, bekanntestes Beispiel hierfür ist sicherlich Kafka.[21]

c. Balzac das Recht und die Moral

Die Tatsache das das Recht in Balzacs Werk eine entscheidende Rolle spielt ist eindeutig, doch wie steht es um seine Moralvorstellungen. Es sind zwei Arten der ‚crime’ in Balzacs Werk zu unterscheiden. Zum einen die ‚crime moral’, bei der die ‚lois social’ Beachtung fanden und zum anderen die ‚crime social’. ‚Crime’ bedeutet in beiden Fällen eine bestimmte Art strafbarer Handlung.[22]

Die ‚crime social’ ist eine Straftat, die durch das Gesetz und juristische Instanzen verfolgt und bestraft wird, die ‚crime moral’ hingegen ist nirgendwo schriftlich verankert. Bei ihr handelt es sich um eine ‚Straftat’, die sowohl durch die Art bestimmbar, wie man es begeht, als auch nach dem Rahmen, innerhalb dessen es verwirklicht werden kann, bestimmbar ist. Sie bleibt unbestraft, weil es innerhalb der ‚lois de la société’[23] und auch eher durch Worte, als durch Taten begangen wird, Dadurch entzieht sie sich allen gesetzlichen Verfolgungen. Wie der Name ausdrückt ist es im Gegensatz zur wirklichen ‚crime social’ nur ein moralisches Verbrechen. Bestraft wird es nur durch eigene soziale Handlungsinstanzen. Die ‚crime moral’ und ‚crime social’ können aber auch in einer Straftat zusammen fallen. Eine generelle Trennung ist nicht möglich. Verstößt die ‚crime moral’ gegen die individuelle Moral, so verstößt die ‚crime social’ gegen gesetztes Recht, als auch gegen den Gerechtigkeitsgehalt der jeweiligen Normen des näher konkretisierenden Naturrechts. Dies meint die allgemeine Sittlichkeit.

[...]


[1] Balzac, Honoré de: Eugenie Grandet, Frankfurt a.M.1996. (it 1901)

[2] im weiteren Verlauf E.G.

[3] siehe Anhang

[4] Friedrich, Hugo: Drei Klassiker des französischen Romans. Stendhal-Balzac-Flaubert. Frankfurt a.M. 1980, S. 18.

[5] Lichtenthäler, Barbara: Balzac als Jurist. Das Recht - Strukturelement der Comédie Humaine. Bonn 1988, S. 13.

[6] Lichtenthäler, Barbara: Balzac als Jurist, S. 13.

[7] siehe Anhang

[8] siehe besonders Kapitel 4

[9] Lichtenthäler, Barbara: Balzac als Jurist, S. 14.

[10] siehe Anhang

[11] Collection Genies et Réalités-Balzac. Paris 1959, S.10.

[12] Collection Genies et Réalités-Balzac. Paris 1959, S.10.

[13] vgl. Surville/Balzac, Laure de: Honoré de Balzac. Mit den Augen der Schwester betrachtet.hg. von: Axel von Cosssart. Köln 1989, S. 16 ff.

[14] Bouissou, Elayne: Balzac à la Faculté de Droit, Thomass et Popinot. In: AB 1972, S. 363-370.

[15] Lichtenthäler, Barbara: Balzac als Jurist, S. 15.

[16] Lichtenthäler, Barbara: Balzac als Jurist, S. 15.

[17] Lichtenthäler, Barbara: Balzac als Jurist, S. 15.

[18] Lichtle, Michel: Balzac à l’école du droit. In: AB 1982, S. 145.

[19] Lichtle, Michel: Balzac à l’école du droit. In: AB 1982, S. 150.

[20] Lichtenthäler, Barbara: Balzac als Jurist, S. 16.

[21] weiterführend: Mölk, Ullrich (Hg.): Literatur und Recht. Göttingen 1996.

[22] Lichtenthäler, Barbara: Balzac als Jurist, S. 85.

[23] Lichtenthäler, Barbara: Balzac als Jurist, S. 86.

Fin de l'extrait de 23 pages

Résumé des informations

Titre
Balzac und das Recht am Beispiel des Romans Eugenie Grandet
Université
RWTH Aachen University  (Germanistisches Instiut der RWTH Aachen - Institut für neuere deutsche Literaturgeschichte)
Cours
Balzac
Note
2,0
Auteur
Année
2002
Pages
23
N° de catalogue
V54423
ISBN (ebook)
9783638496377
ISBN (Livre)
9783638645270
Taille d'un fichier
479 KB
Langue
allemand
Annotations
Diese Arbeit gibt einen Überblick über Balzacs Verhältnis zum Recht seiner Zeit. Als Beispielliteratur wurde der Roman "Eugenie Grandet" herangezogen.
Mots clés
Balzac, Recht, Beispiel, Romans, Eugenie, Grandet, Balzac
Citation du texte
Simone Meyer (Auteur), 2002, Balzac und das Recht am Beispiel des Romans Eugenie Grandet, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54423

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