Soziale Stile des Sprechens - interkulturelle Kommunikationsanalyse einer Polizeivernehmung


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

28 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Hauptteil
I. Allgemeine Auffälligkeiten
1. Sprecherwechsel
2. Pronomenkonflikt ich / Sie beim Protokoll
3. Kooperation (Kinderpapa / Kindesvater)
4. Nonverbales
II. Sozialer Stil der Polizistin
1. Verständnissicherung
a) Rückversicherungen
b) Paraphrasen
2. Missverständnisse
3. Rollenkonflikt
4. Tabuthemen
I. Sozialer Stil der Klientin
1. Unsicherheit und Verneinungen
a) Stockungen
b) „niemand nicht“
2. Listen und Allquantoren
4. „weißt du“

C. Schluss

Bibliographie

Anhang

Der Stil ist der genaue Abdruck der Qualität des Denkens

Arthur Schopenhauer

A. Einleitung

In jeder Alltagskommunikation treffen wir auf verschiedene Arten des Sprechens. Kein Sprecher gleicht in seiner Wortwahl, Intonation oder Syntax einem anderen. Selbst ein und derselbe Sprecher kann sich, je nach Kontext, verschiedener Stile bedienen. So wird ein Dialektsprecher, der an der Universität studiert, wahrscheinlich im häuslichen Umfeld eher die dialektale Variante wählen, während er im universitären Kontext wahrscheinlich den Standard benutzt und seinen Wortschatz dem elitären Umfeld anpasst.

Stil ist dabei kein fester, in der Wissenschaft terminologisch klar definierter Begriff, besonders, wenn es sich um den Stil des Sprechens handelt.

Man bringt mit Sprechstil oder Sprachstil in erster Linie immer geschriebene Texte in Verbindung und die Art und Weise, welche rhetorischen Techniken ein Autor verwendet.

Im Mündlichen kann Stil entweder eine Sprachvariante meinen, zum Beispiel Standard oder Dialekt, eine auffällige Prosodie oder Wortwahl oder ebenfalls die Verwendung bestimmter Techniken, wie eine rhetorisch ausgefeilte Sprache oder das permanente Nicht-Eingehen auf andere Sprecherbeiträge.

Im Grunde lässt sich der Begriff Stil als all das zusammenfassen, was von der „Norm“ abweicht und dem Gesagten einen persönlichen Ausdruck, eine individuelle Note verleiht.

In diesem Sinn ist auch das Zitat von Arthur Schopenhauer zu verstehen: der Stil spiegelt unsere Gedanken und Empfindungen wieder. Um es in einer metaphorischen Umschreibung wiederzugeben: eine Rede kann daher nicht verstanden werden, wenn man nur den Inhalt, nicht aber die Verpackung berücksichtigt.

Die Verwendung verschiedener Stile ist insofern für ein Gespräch wichtig, als damit mittels der Kontextualisierung[1] transportiert werden kann, wie eine Aussage gemeint ist.

Ein volkstümliches Sprichwort heißt: „Der Ton macht die Musik“ und in diesem Sinne sagt uns der Stil, wie wir eine bestimmte Rede zu verstehen haben.

Der Sprecher transportiert also nicht nur durch das Gesagte einen Sinn, sondern eben vor allem auch dadurch, wie er etwas sagt. Deutlich wird dies zum Beispiel dann, wenn wir eine Unterhaltung in einer fremden Sprache hören und erkennen, ob es sich um eine Liebeserklärung oder ein Streitgespräch handelt, ohne die einzelnen Worte zu verstehen.

Gleichzeitig muss hier aber auch angemerkt werden, dass Stile individuell sind und deshalb erstens kulturell sehr unterschiedlich sein können und zweitens erst nach einer genauen Analyse definiert werden kann, ob es sich um einen allgemeinen Stil, z.B. lautes und lexikalisch aus dem vulgären Bereich schöpfendes Sprechen bei Ärger oder Streitgesprächen, oder einen individuellen Stil handelt, z.B., wenn jemand grundsätzlich einen „aggressiven“ Sprachstil aufweist.

B. Hauptteil

In der folgenden Analyse wird ein Gesprächsausschnitt einer polizeilichen Vernehmung auf einer bayerischen Polizeiinspektion untersucht. Diese Information macht deutlich, dass es sich nicht um ein normales Alltagsgespräch mit gleichberechtigten Rollen handelt, sondern insofern eine besondere Gesprächssituation darstellt, als es sich erstens um ein interkulturelles Gespräch mit einer jungen Türkin einerseits und einer deutschen Beamtin andererseits handelt, zweitens die Rollenverteilung klar hierarchisch strukturiert und vorgegeben ist. So ist die Polizisten in einer dominanteren Position, was ihr die Verteilung des Rederechts zugesteht und sie berechtigt, die Fragen zu stellen, während die Angeklagte diese zu beantworten hat. Drittens ist bei der Untersuchung zu vergegenwärtigen, dass es sich um ein Gespräch unter Frauen handelt, was v.a. in Bezug auf Rückversicherungs- und Hörersignale wichtig ist, da ihre Verwendung sich in beiden Genderlekten deutlich unterscheidet.

Kontext des Gespräches ist die Vorladung einer jungen Türkin bei der Polizei. Gegen sie liegt eine Anzeige vor, da sie angeblich ihren Ex-Mann, einen Türken, von dem sie seit 4 Jahren geschieden ist, am Telefon beleidigt haben soll. Der Ex-Mann hatte sie bereits des Öfteren angezeigt, im Normalfall aber die Anzeige immer sofort wieder zurückgezogen. Er durfte sich seiner Ex-Frau laut gerichtlicher Verfügung nach der Scheidung für ein Jahr nicht nähern, weil er ihr immer wieder aufgelauert hatte. Seitdem setzt er laut ihrer Aussagen türkische Bekannte als „Spitzel“ ein, über die er Informationen bekommt, wer sich wann und wie lange in ihrer Wohnung aufhält. Außerdem ruft er sie täglich bis zu 30 Mal an, unter dem Vorwand, die gemeinsamen Kinder sprechen zu wollen. In einem dieser Telefonate soll sich ein Bekannter der Angeklagten an ihrem Handy gemeldet und ihn beleidigt haben; anschließend soll ihn auch seine Ehefrau beschimpft haben. Das vorliegende Gespräch setzt ein, nachdem die Angeklagte von einem der Telefonate erzählt hat, in dem ihr Ex-Mann sie fragt, warum andere Männer in ihre Wohnung dürfen und er nicht.

Das Gespräch gliedert sich in drei Teile. Der erste Abschnitt (Z. 1-42) geht um das Argument des Ex-Mannes, dass er als einziger das Recht hätte, mit ihr Kontakt zu haben, da er der Vater der Kinder sei. Abschnitt zwei (Z. 43-74) drückt emotionale Gefühle der Türkin aus, die sich von ihrem Ex-Mann terrorisiert fühlt und über die Probleme, die er ihr bereitet, spricht. Die Beamtin nutzt diese relativ lange Rede der Klientin, um das vorher Gesagte in das Protokoll zu schreiben. Der Übergang zum dritten und letzten Abschnitt (Z. 75-164) wird durch einen Sprecherwechsel der Polizistin eingeleitet, die das Gespräch strukturierend an den Punkt zurückbringt, an dem sie im Protokoll stehen geblieben ist. Sie geht dabei auf die emotionalen Aussagen der jungen Türkin nicht ein, sondern fragt nach den Fakten, die sie für das Protokoll benötigt. Es geht dabei um den genauen Tagesablauf und die Tatsache, dass die Angeklagte an diesem Tag denjenigen, der ihr Handy benutzt und ihren Ex-Mann beleidigt haben soll, gar nicht gesehen hat, sondern mit einem Bekannten, der gleichzeitig ein Kollege der Polizistin ist, eine Probefahrt mit einem Auto gemacht hat. Außerdem geht es um die Tatsache, dass der Ex-Mann nicht nur einmal versucht hat, sie anzurufen, sondern sie regelrecht mit Anrufen terrorisiert hat.

I. Allgemeine Auffälligkeiten

1. Sprecherwechsel

Wie bereits erwähnt handelt es sich in dem Gespräch um eine besondere Konstellation in Bezug auf die Rollenverteilung und damit auch für den Sprecherwechsel. Die Institution Polizei und die Art des Gespräches (es handelt sich um ein Verhör) legen die beiden Aktanten in ihren jeweiligen Rollen fest. Die Polizistin stellt dem Fall entsprechende interessengeleitete Fragen, um sich ein Bild über die Situation zu verschaffen und die Angeklagte muss diese Fragen beantworten. Dazu bedarf es in der Regel keiner Aufforderung, sondern die jeweilige Aufgabe ergibt sich aus dem Kontext Verhörgespräch. Die Angeklagte wird einzig zu Beginn des Gesprächs darauf hingewiesen, dass sie keine Angaben machen muss, dass es aber ihre Situation erleichtert, wenn sie sich zu bestimmten Anschuldigungen äußert.

Insgesamt kann man allerdings sagen, dass es sich hier um kein „echtes“ Verhör handelt, bei dem die Polizistin ein Geständnis von der Angeklagten erreichen will, sondern ihr Verhalten ist eher kooperativ, sie möchte der Angeklagten, die von ihrem Ex-Mann angeklagt wird und gleichzeitig ständig von ihm eben mit fadenscheinigen Anklagen bei der Polizei terrorisiert wird, helfen. Trotz dieser Kooperation bleibt die Polizistin im Großteil des Gesprächs ihrer Rolle der Verhörenden verpflichtet, was sich eben auch in der Verteilung des Rederechts und in ihrem primären Sprecherrecht ausdrückt.

Schon in den ersten Zeilen des Transkripts zeigt sich diese Verteilung. Die Rollen sind bereits etabliert, so dass die Polizistin noch nicht einmal mehr direkte Fragen stellen muss. Es genügt ein Aussagesatz (Z.1/2), um die Klientin diese indirekte Frage beantworten zu lassen.

Auffällig an dieser Stelle ist ebenfalls, dass die Polizistin auf den zweiten Teil der Antwort, der für ihre Frage irrelevant ist, gar nicht mehr eingeht und zur nächsten Frage überleitet. Für sie war lediglich der erste Teil, das dreifache „ja“ wichtig.

Im gesamten Gespräch lässt sich außerdem ein persönlicher Stil der Polizistin erkennen, zu einem neuen Thema überzuleiten:

Sie benutzt im Allgemeinen sehr viele Hörersignale (HS), worauf im weiteren Verlauf noch eingegangen werden soll. Oft werden diese durch Partikel ergänzt, die einen Themenwechsel ankündigen, wie z.B. durch ok[2], was wiederum in einigen Fällen durch ein aufmerksamkeitsherstellendes und strukturierendes also (Z. 75, 79) intensiviert wird, das sich sowohl auf das vorherige ok bezieht, als auch andeutet, dass nun ein Redebeitrag folgen wird.

Bis auf Zeile 77 weist ok eine mittel steigende Intonation auf und die Frage wird direkt angeschlossen. Zeile 77 stellt in sofern eine Ausnahme dar, als zum einen die Intonation eher fallend ist, im Anschluss eine kurze Pause gemacht wird und das doppelte ok mit einem HS kombiniert wird. Man könnte hier also vermuten, dass es sich um eine Kombination von Höreraktivität und Sprecherwechsel handelt.

Neben dieser Art des Themenwechsels treten auch metakommunikativ eingeleitete Wechsel, bzw. das Zurückkommen auf ein bestimmtes Thema auf, wie in Zeile 138: jaja würden wir gleich noch mal drauf zurückkommen. Das doppelte jaja signalisiert einerseits ein Hörersignal, das der Klientin mitteilt, „ja, ich habe verstanden, was Sie mir mitteilen möchten“ und gleichzeitig drückt die doppelte Verwendung eine Art Ungeduld aus, die signalisiert, dass der Beitrag der Klientin für den Moment nicht als relevant angesehen wird, was auch durch das metakommunikative würden wir gleich noch mal drauf zurückkommen ausgedrückt wird.

Im Anschluss bringt sie die Klientin wieder metakommunikativ zu dem Thema zurück, das nach Meinung der Polizistin noch nicht ausreichend behandelt worden ist: fOlgendes: wir ham jetzt des telefonat. (Z. 140)

Insgesamt lässt sich sagen, dass die Sprecherwechsel relativ reibungslos funktionieren, was sicherlich an den bereits im Vorfeld durch die Art des Gespräches festgelegten Rollen liegt. So reagiert die Klientin wie oben erwähnt auch auf indirekte Fragen mit einer Antwort. Die Polizistin übernimmt das Rederecht allerdings trotz ihrer gesprächsorganisierenden Rolle in den meisten Fällen nur an übergangsrelevanten Stellen und lagen Pausen und gleichzeitig antwortet die Klientin in der Regel nur auf die gestellte Frage und wartet dann, bis die Polizistin ihre Aussage zu Protokoll gebracht hat und ihr die nächste Frage stellt[3]. Gleichzeitig lässt die Polizistin die Klientin ihre Ausführungen in der Regel ohne Unterbrechungen zu Ende bringen, auch, wenn es sich wie in Zeile 147-148 um eine Nebensequenz handelt, um dann zum eigentlichen Thema zurückzukommen oder überzuleiten. Dadurch kommt es kaum zu Überlappungen, was dem Gespräch einen sehr kooperativen Anschein gibt.[4]

2. Pronomenkonflikt ich / Sie beim Protokoll

Dadurch, dass die Polizistin zwei verschiedene Aufgaben gleichzeitig zu erfüllen hat, nämlich das Gespräch zu leiten und dabei die für den Fall wichtigen Informationen zu erfahren und andererseits diese in ein im Computer verwaltetes Protokoll zu bringen, das die Angeklagte im Anschluss an das Verhör unterschreiben muss, um die Richtigkeit der Aussagen zu beteuern, kommt es im Verlauf des Gesprächs zu einigen Deixisproblemen, die allerdings von beiden, Polizistin und Klientin, gut verstanden und gelöst werden. Interessant ist dies deshalb, da es sich ja bei der Klientin um keine Muttersprachlerin handelt, die zudem erst seit ca. 4 Jahren, seit ihrer Scheidung, Deutsch lernt und nie einen Sprachkurs besucht hat.

So wechselt die Beamtin in ihren Wiederholungen dessen, was sie ins Protokoll schreibt (was im übrigen eine weitere Absicherung für sie ist, da die Klientin ihr hier schon rückversichert, ob das, was die Beamtin verstanden hat, auch das ist, was sie gemeint hat) vom unpersönlichen Stil über die Verwendung in der dritten bis zur Verwendung der ersten Person.

Der Gesprächsausschnitt beginnt mit einer persönlichen Adressierung an die Türkin: Er unterstellte ihnen, dass sie…, geht dann über zu einer allgemeinen unpersönlichen Aussage: dass eine frau zu haue bleiben hätte, wobei sie in kooperativer und beziehungsstiftender Weise die unpersönliche Aussage der Klientin aus den vorangegangenen Redebeiträgen übernimmt[5], geht dann wieder über zu einer direkten Anrede[6] und endet schließlich in der Übernahme der Rede aus der Sicht der Klientin, indem die Beamtin sozusagen die Rolle der junge Türkin übernimmt, bzw. sie zitiert: er als einziger das recht hätte, mit mir zu schlafen.[7] Dieser durch das Protokoll verursachte Wechsel[8], der sich durch das gesamte Gespräch hin durchzieht,[9] stellt für die Angeklagte anscheinend kein Problem dar, vielleicht durch die große Erfahrung bedingt, die die Klientin aufgrund der vielen Anzeigen, die ihr Ex-Mann bei der Polizei gegen sie eingereicht hat, bereits mit Protokollen und Verhören gesammelt hat.

3. Kooperation (Kinderpapa / Kindesvater)

Wie eingangs schon erwähnt, zeichnet sich das Gespräch, sowohl, was den Sprecherwechsel, als auch die Interaktion allgemein[10] betrifft, durch eine große Kooperation aus.

Diese Beobachtung kann durch ein weiteres Beispiel untermauert werden.

In Zeile 11 verwendet die Klientin zum ersten Mal im vorliegenden Transkript eine Wortneuschöpfung nach Stil eines deutschen Kompositums: Kinderpapa (Z. 11). Dieses im deutschen Sprachgebrauch nicht existierende Hendiadyoin wird in einer dem Protokoll angepassten Variante von der Polizistin aufgenommen: Kindesvater (Z. 14, Z. 33), Kindesmutter (Z. 19), Kindsvater (Z. 26), was wiederum von der Klientin aufgegriffen wird: Kindevater (Z. 30). Dabei verändert die Polizistin nur die emotionale Konnotation von papa in das neutrale vater, um dem Stil des Protokolls gerecht zu werden, das bedeutungsredundante Kompositum behält sie allerdings bei, was auf emotionale Beteiligung schließen könnte, oder schlicht der Doppelbelastung von Gesprächsorganisation, Informationsbeschaffung und der Zusammenfassung im Protokoll geschuldet ist.

Eine weitere Auffälligkeit, die zur Kooperation im Gespräch beiträgt, sind die besonders häufigen Hörersignale, die die Polizistin verwendet. In der Regel verwendet sie ein zustimmendes mhm[11], das zum einen die Bedeutung: „Sie können fortfahren“, und zweitens: „Ich höre Ihnen noch“ zu trägt und vor allem in Sequenzen verwendet wird, in denen die Angeklagte relativ lange redet. Sie sind besonders wichtig, da die Beamtin zeitweise gleichzeitig die Aussagen in das Protokoll übernimmt und deshalb der Klientin besonders deutlich machen muss, dass sie ihr zuhört. Im letzten Teil des Gespräches wird mhm durch ja[12] ersetzt, was eine stärkere Höreraktivität und Involviertheit ausdrückt und dies dadurch unterstrichen wird, dass die Polizistin in diesem Teil mit dem Schreiben am Protokoll aufhört und sich ganz dem Gespräch widmet. Gleichzeitig übernimmt ja hier die Funktion eines Gliederungssignals, da es einen Sprecherwechsel einleitet (was bei mhm nicht der Fall war) und außerdem eine Art Fokussierung dessen bewirkt, was die Polizistin sagen wird: ja? des is jetzt fertig, sie ham aufgelegt? (Z.142) und ja? bis 14 uhr (Z. 146), da es eine Reaktion von der Türkin fordert und somit gesprächsorganisierend ist.

4. Nonverbales

Im Gegensatz zu dieser eher kooperativen Sprechweise steht das so genannte setting, sprich die Raumaufteilung bzw. die Körperausrichtung der Personen zueinander. Dies ist insofern wichtig, da es einen Großteil der Sprechweise beeinflusst, wie Pease/Pease (2004) nachgewiesen haben.

So ist das Büro der Beamtin so aufgeteilt, dass sie die meiste Zeit mit ihrer linken Körperhälfte der Klientin zugewandt in ihrem Computer das Protokoll aufnimmt. Um Fragen zu stellen, wendet sie sich in der Regel ihrer Klientin entweder mit dem ganzen Körper zu, oder, um eine längere Frage zu stellen, bzw. bei kurzen Zwischenfragen, mit dem Gesicht zu. Die Klientin sitzt durch einen Tisch, der eine Art Barriere darstellt und für „normale“ Verhöre geeignet ist, da er eine Distanz zwischen den beiden Parteien schafft, der Polizistin gegenüber. Sie nehmen also keine kooperative Haltung ein (Nebeneinandersitzen), sondern sitzen sich antagonistisch gegenüber. Umso erstaunlicher ist, dass das Gespräch keine antonymischen Züge trägt (wie es laut der Studie von Pease/Pease sein sollte), sondern durchweg einen sachlich bis verständnisvoll-kooperativen Ton aufweist.

II. Sozialer Stil der Polizistin

1. Verständnissicherung

Sicherlich ein Grund für diesen kooperativen Eindruck, den das Gespräch macht, sind neben den zahlreichen Hörersignalen die vielen und durch das ganze Transkript durchgängigen verschiedenen Mittel der Verständnissicherung, die die Polizistin verwendet.

a) Rückversicherungen

Dazu gehören in erster Linie die so genannten Rückversicherungssignale (RVS), mit denen die Sprecherin den Hörer auffordert, das Gesagte als verstanden und inhaltlich akzeptiert abzusichern, um zum nächsten Punkt überzugehen.

[...]


[1] Vgl. Auer (1986), Gumperz (1992)

[2] Im Transkript verwendet die Polizistin Ok in verschiedenen Bedeutungen. Zum einen tritt es in der Bedeutung „gut, ich habe das verstanden“ (Z. 13, 38, 131, 133, 151) auf und zum anderen in der Bedeutung als Diskursmarker, um ein Thema zu wechseln bzw. zu einem bestimmten Thema zurückzukommen (Z.5, 75, 77, 79, 84,161). Manchmal wird es auch als eine Art attention getter verwendet, wenn die Polizistin die Aussagen der Klientin zusammenfasst und von ihr die Aufmerksamkeit will, dass sie evtl. Missverständnisse aufklärt (Z. 117)

[3] Vgl. Z. 4/5, Z. 32/33, Z. 53-55

[4] Eine Ausnahme bildet die Übernahme des Rederechts in den Zeilen 77-84 sowie 118ff, wo die Beamtin versucht, eine bestimmte für sie wichtige Information zu bekommen und deshalb insistiert.

[5] Vgl. Z. 6ff, Z. 18ff

[6] Vgl. Z. 24-29

[7] Vgl. Z. 33, Z. 40, Z. 42

[8] Es ist anzunehmen, dass die Polizistin bereits geistig den Satz, den sie ins Protokoll schreiben will, das ja aus Sicht er Klientin und daher in Ich-Form verfasst wird, formuliert hat und deshalb die 1. Person verwendet.

[9] Vgl. Z. 40: „mir“, Z. 42: „mich“, „meiner“, Z. 75: „Sie“, Z. 82: „ich“, Z. 124: „Sie“, Z. 142ff: „Sie“, Z. 161: „ich“ / „Sie“. An dieser Stelle wird sich die Beamtin des Problems bewusst und verbessert sich selbst von der verständnisgefährdenden Protokoll-Variante hin zur leichter verständlicheren Verwendung der direkten Anrede in der dritten Person.

[10] Vgl. unter dem Punkt „Pronomenkonflikt“ die Übernahme der unpersönlichen Ausdrucksweise der Türkin durch die Beamtin

[11] Vgl. Z. 9,12,17,49,53,57,61,64,68,71,87,92,99,101,103,105,107,111, 113, 136, 149

[12] vgl. Z. 115, 131, 138, 142, 144, 146

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Soziale Stile des Sprechens - interkulturelle Kommunikationsanalyse einer Polizeivernehmung
Hochschule
Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg  (Institut für deutsche Sprache und Literatur - Sprachwissenschaft)
Veranstaltung
Soziale Stile des Sprechens
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
28
Katalognummer
V54502
ISBN (eBook)
9783638496896
ISBN (Buch)
9783656773238
Dateigröße
597 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Kommunikationsanalyse zweier sozialer Stile anhand eines Beamtengesprächs zwischen einer türkischen Angeklagten und einer deutschen Beamtin.
Schlagworte
Soziale, Stile, Sprechens, Kommunikationsanalyse, Polizeivernehmung, Soziale, Stile, Sprechens
Arbeit zitieren
MA Katrin Denise Hee (Autor:in), 2006, Soziale Stile des Sprechens - interkulturelle Kommunikationsanalyse einer Polizeivernehmung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54502

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