Polen ist das größte (312.000 Quadratkilometer) und bevölkerungsreichste (knapp 40 Millionen) Neumitglied der Europäischen Union. Aufgrund dieser Fakten, aber auch aufgrund der geopolitischen Lage und der historischen Entwicklung, gehört Polen zu den wichtigsten Beitrittsländern der EU. Mit der Unterzeichnung des Europaabkommens am 16.12.1991, dass Polen gemeinsam mit der Tschechoslowakei und Ungarn unterzeichnete, wurde die Heranführung an die EG besiegelt.
Polen, welches als Vorreiter unter den osteuropäischen Ländern bis 1989 gegen den Kommunismus/Sozialismus kämpfte, wurde mit dem Antrag auf den Beitritt zur Europäischen Union am 05.04.1994 in den Kandidatenkreis aufgenommen und richtet eine Politik seitdem strikt auf die Angleichung und Erfüllung des erforderten EU-Standards, den „acquis communautaire“,aus. Am 1. Mai 2004 stand nun der Europäischen Union die fünfte Integrationsetappe nach ihrer Gründung bevor.
Die Erweiterung der EU auf 25 Mitglieder durch den Beitritt von zehn Staaten Ost-, Ostmittel- und Südeuropas, unter anderem auch Polen, ist noch immer mit hohen Anpassungs- und Reformerfordernissen verbunden. Die Aufgabe dieser Seminararbeit wird es sein, mögliche ökonomische Folgen, sowohl für Deutschland, als auch für das Neumitglied Polen, der Europäischen Union nach der EU-Osterweiterung zu filtern und grob zu skizzieren, ohne dabei diese Auswirkungen analytisch zu diskutieren.
Hierbei gilt es in Ansätzen die Fragen zu erörtern, welche eventuellen Vor- und Nachteile für die Ökonomien der EU bzw. der neuen Mitglieder (und im speziellen Fokus auf Polen) nach der Erweiterung bestehen könnten. Was sind mögliche wirtschaftliche Perspektiven nach der EU-Osterweiterung? Sind die ökonomischen Folgen für die EU bzw. für die Beitrittsländer voneinander abhängig oder kann man diese separat voneinander betrachten? Es sei darauf hingewiesen, dass diese Hausarbeit primär ein Grundriss möglicher Folgen der EU-Osterweiterung darstellt und nicht dem Anspruch nachgeht, ganzheitlich erschöpfend zu sein.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Beziehung zwischen der EU und Polen
3. Beitrittskriterien der EU
3.1 Politische Kriterien
3.2 Wirtschaftliche Kriterien
4. Mögliche ökonomische Vorteile für Polen und andere Beitrittsländer
4.1 Garantierter Zugang zu EU-Märkten
4.2 Anstieg der ausländischen Direktinvestitionen
und Strukturfonds
5. Mögliche ökonomische Vorteile für Polen und die EU
5.1 Wachsende Absatzpotentiale und
regionalökonomische Auswirkungen
5.2 Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
6. Mögliche ökonomische Nachteile für Polen und andere Beitrittsländer
7. Mögliche ökonomische Folgen für Polen und die EU ( Güter-, Kapital- und Arbeitsmarkt, Ressourcentransfer)
8. Migration
9. Zusammenfassende Schlussbetrachtung
10. Quellen und Literatur
1. Einleitung
Polen ist das größte (312.000 Quadratkilometer) und bevölkerungsreichste (knapp 40 Millionen) Neumitglied der Europäischen Union. Aufgrund dieser Fakten, aber auch aufgrund der geopolitischen Lage und der historischen Entwicklung, gehört Polen zu den wichtigsten Beitrittsländern der EU.
Mit der Unterzeichnung des Europaabkommens am 16.12.1991, dass Polen gemeinsam mit der Tschechoslowakei und Ungarn unterzeichnete, wurde die Heranführung an die EG besiegelt.[1]
Polen, welches als Vorreiter unter den osteuropäischen Ländern bis 1989 gegen den Kommunismus/Sozialismus kämpfte, wurde mit dem Antrag auf den Beitritt zur Europäischen Union am 05.04.1994 in den Kandidatenkreis aufgenommen und richtet eine Politik seitdem strikt auf die Angleichung und Erfüllung des erforderten EU-Standards, den „ acquis communautaire[2] “, aus.
Am 1. Mai 2004 stand nun der Europäischen Union die fünfte Integrationsetappe nach ihrer Gründung bevor.
Die Erweiterung der EU auf 25 Mitglieder durch den Beitritt von zehn Staaten Ost-, Ostmittel- und Südeuropas, unter anderem auch Polen, ist noch immer mit hohen Anpassungs- und Reformerfordernissen verbunden.
Die Aufgabe dieser Seminararbeit wird es sein, mögliche ökonomische Folgen, sowohl für Deutschland, als auch für das Neumitglied Polen, der Europäischen Union nach der EU-Osterweiterung zu filtern und grob zu skizzieren, ohne dabei diese Auswirkungen analytisch zu diskutieren.
Hierbei gilt es in Ansätzen die Fragen zu erörtern, welche eventuellen Vor- und Nachteile für die Ökonomien der EU bzw. der neuen Mitglieder (und im speziellen Fokus auf Polen) nach der Erweiterung bestehen könnten.
Was sind mögliche wirtschaftliche Perspektiven nach der EU-Osterweiterung?
Sind die ökonomischen Folgen für die EU bzw. für die Beitrittsländer voneinander abhängig oder kann man diese separat voneinander betrachten?
Es sei darauf hingewiesen, dass diese Hausarbeit primär ein Grundriss möglicher Folgen der EU-Osterweiterung darstellt und nicht dem Anspruch nachgeht, ganzheitlich erschöpfend zu sein.
2. Beziehung zwischen der Europäischen Union und Polen
Bei den langwierigen Beitrittsverhandlungen erwies sich Polen, das meist als Wortführer der anderen MOE-Staaten auftrat, als ein äußerst hartnäckiger Partner, der sehr auf seine finanziellen Interessen fixiert war.
Als die groben Problembereiche bei den Verhandlungen kristallisierten sich schnell die Landwirtschaft und die Strukturhilfe für ärmere Regionen heraus, daneben die geforderte Freizügigkeit polnischer Arbeitnehmer auf dem EU-Binnenmarkt, sowie der Bodenerwerb durch Ausländer in Polen.[3]
Diese zum Teil emotionsgeladenen Debatten ließen im rechten Parteilager eine deutlich anti-deutsche Stimmung entstehen.
Polen sah sich finanziell hintergangen und verweigerte zunächst die Unterzeichnung des Agrarkompromisses (vom Oktober 2002), welcher festlegte, dass die neuen Mitgliedstaaten in das System der Direktzahlungen nur stufenweise einbezogen werden und erst ab 2013 Beihilfe in der gleichen Höhe wie die Landwirte der EU-Altmitglieder erhalten.[4]
Unter dem Druck der zunehmend europaskeptischen politischen Klasse, verhandelte Ministerpräsident Leszek Miller sehr hart nach und konnte für Polen einige Besserungen erreichen.
Finanziell gibt es eine gute Unterstützung seitens der EU:
Nachdem Polen im Zeitraum 1990-1999 über 2 Milliarden und 2004-2006 14,9 Milliarden Euro aus dem PHARE-Programm erhalten hatte, werden nach heutigen Schätzungen in den Jahren 2007-2013 etwa 69,2 Milliarden Euro in das Land fließen.[5]
Insgesamt kann man sagen, dass Polen sich von einem Europa-begeisterten Land zu einem eher schwierigen, sehr selbstbewussten Partner entwickelt.
Einerseits möchte das Land der EU angehören, ihre Finanzhilfen erhalten und von dem Machtmultiplikator profitieren, den die EU ihren Mitgliedstaaten besonders in den Außenbeziehungen bietet. Andererseits aber ist Polen eher zögerlich, wenn es um die Beschneidung der erst vor einigen Jahren zurückerlangten Souveränität geht.
Man kann sogar behaupten, dass das Neumitglied in einer widersprüchlichen Symbiose der europäischen Reintegration und Renationalisierung lebt.
Im Grunde räumen sie Europa nur eine wirtschaftliche Mission ein.[6]
3. Beitrittskriterien
3.1 Politische Kriterien
Mit den ersten vollständig freien Wahlen zum 27.10.1991 wurde der endgültige Übergang zur Parlamentarischen Demokratie vollzogen.
Die in Teilbereichen bereits 1989/1992 außer Kraft gesetzte stalinistische Verfassung von 1952 wurde durch die neue Verfassung abgelöst, die am 17. Oktober 1997 in Kraft trat. Sie erlaubt unter anderem eine gewisse Souveränitätsabgabe an supranationale Organisationen. Mit dieser Verfassung ist die Republik Polen eine parlamentarische Demokratie mit präsidialen Elementen, die den Prinzipien des Rechts- und Sozialstaates verpflichtet ist.[7]
Diese Verfassungsänderung war auch nötig, denn die EU hat feste Vorstellungen, welche Bedingungen die Beitrittsländer erfüllen müssen. So wird beispielsweise von den potentiellen Neumitgliedern verlangt, dass sie stabile demokratische und rechtstaatliche Strukturen aufweisen und Menschenrechts- und Minderheitenschutz garantieren können.[8]
Erfüllte politische Kriterien
Die institutionelle Stabilität sowie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind in Polen gewährleistet.
Bei der Reform der Justiz hat Polen Fortschritte gemacht, es steht aber noch eine grundsätzliche Justizreform bevor, welche nötig ist, da eine effektiv arbeitende Justiz bei der Anwendung und Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes eine wesentliche Rolle spielt. Erste Reformen wurden schon eingeleitet, z.B. das Gesetz über
[...]
[1] Müller-Brandeck.Bocquet, Gisela: Polen in der Europäischen Union, In: Der Fischer Weltalmanach „Eu-Erweiterung“, FFM 2004, S. 85
[2] „aquis communautaire“: Von den Beitrittsländern wird verlangt, dass sie den gemeinschaftlichen Besitzstand an Primäs- und Sekundärrecht übernehmen, was voraussetzt, dass sie über moderne und leistungsfähige Verwaltungsstrukturen verfügen.
[3] Müller-Brandeck.Bocquet, S. 89
[4] vgl. ebd., S. 90
[5] vgl. ebd., S. 91
[6] Martens, Stefan: Das erweiterte Europa. In: APuZ B17/2004, S. 4
[7] Bingen, Dieter: Ausgestaltung der Demokratie, In: Informationen zur politischen Bildung: Polen, 4. Quartal
2001, S. 18 ff.
[8] Müller-Brandeck.Bocquet, S. 86
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