Die sich seit Jahren verschlechternden Zahlen auf dem Arbeitsmarkt weisen in Deutsch-land auf eine Strukturschwäche hin, die nicht von der Hand zu weisen ist. Dabei verdeutlichen die vielen Unternehmensinsolvenzen die Stagnation ebenso, wie die hohen Arbeitslosenzahlen. Zu erwähnen ist, dass die in den letzten Jahren betriebene Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik nicht nur dem Wirtschaftswachstum im Weg steht, sondern auch die Abwanderung zukunftsorientierter Unternehmen ins Ausland fördert. Des Weiteren muss angeführt werden, dass nicht nur die anhaltende Rezession sondern auch die zu hohe Regulierungsdichte auf dem Arbeitmarkt zur Hemmung der Wirtschaft führt. Hierbei ist festzuhalten, dass die Überreglementierungen auf dem Arbeitsmarkt eine große Hürde für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und Existenzgründungen darstellen. Damit lässt sich die Frage nach den Gründen für die erwähnten Probleme der Volkswirtschaft zumindest teilweise auf das schwerfällige Arbeitsrecht und die veraltete Tarifordnung zurückführen.
Aus dieser prekären Situation heraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, welche der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen dienen. Ziel muss es sein die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen näher an den betrieblichen Bedürfnissen auszurichten, um so zu einer Förderung der Beschäftigung zu gelangen. Die Modernisierung des Arbeitsrechts in Form einer Flexibilisierung scheint also nötig zu sein, da eine solche Entwicklung helfen könnte, Einstellungshemmnisse in den Unternehmen abzubauen und die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu fördern.
Die Frage, die sich nun stellt ist, wie die oben beschriebene Problematik des zu starren deutschen Arbeitsmarktes, der sich in dem Arbeits- und Tarifrecht widerspiegelt, behoben werden kann. Aus dieser Fragestellung lässt sich das Ziel dieser Arbeit ableiten, dass darin besteht zu analysieren, ob eine betriebsnahe Lohnpolitik dazu beitragen könnte, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dabei liegt der Schwerpunkt dieser Arbeit auf der Diskussion rund um die Umsetzung einer betriebsnäheren Lohnpolitik durch eine Tariföffnung in Form einer Änderung des Günstigkeitsprinzips, welche durch tarifvertrags- und betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen geprägt ist.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Gang der Untersuchung
2 Grundlagen
2.1 Begriffliche Definition
2.1.1 Betriebsnahe Lohnpolitik
2.1.2 Betriebliche Bündnisse für Arbeit
2.1.3 Tariföffnung
2.2 Überleitende Fragestellungen
3 Tariföffnung in Form einer Änderung des Günstigkeitsprinzips
3.1 Rechtslage
3.2 Diskussion des Schrifttums bezüglich der Vergleichsgegenstände und –methoden im Günstigkeitsvergleich
3.3 Gesetzesentwurf der CDU/CSU Bundestagsfraktion vom 18.06.2003 zur Modernisierung des Arbeitsrechts
3.3.1 Zusammenfassende Darstellung
3.3.2 Chancen bei einer Umsetzung des Gesetzesentwurfes
3.3.3 Risiken bei einer Umsetzung des Gesetzesentwurfes
4 Zusammenfassende Betrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert, ob eine betriebsnahe Lohnpolitik durch eine Tariföffnung in Form einer Änderung des Günstigkeitsprinzips dazu beitragen kann, die strukturschwache Arbeitsmarktsituation in Deutschland zu verbessern und Arbeitsplätze zu sichern. Die zentrale Forschungsfrage untersucht, inwiefern betriebliche Bündnisse für Arbeit rechtlich und ökonomisch als günstige Alternative zu bestehenden Tarifverträgen etabliert werden können, ohne die Tarifautonomie zu gefährden.
- Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für betriebsnahe Lohnpolitik.
- Diskussion der „Burda-Entscheidung“ des Bundesarbeitsgerichts zur Günstigkeitsregelung.
- Kritische Bewertung des Gesetzesentwurfs der CDU/CSU-Fraktion zur Modernisierung des Arbeitsrechts.
- Gegenüberstellung von Beschäftigungschancen und systemischen Risiken für die Tarifautonomie.
- Untersuchung des Spannungsfeldes zwischen Arbeitsplatzgarantien und Lohnverzicht.
Auszug aus dem Buch
3.2 Diskussion des Schrifttums bezüglich der Vergleichsgegenstände und –methoden im Günstigkeitsvergleich
Bei der Beantwortung der schon oben aufgeworfenen Frage, was im Günstigkeitsprinzip miteinander zu vergleichen sei, wird vom überwiegenden Teil der Literatur dem BAG zugestimmt und auf den Sachgruppenverweis verwiesen. Es wird die Meinung vertreten, dass eine Einbeziehung aller Vertragsbedingungen in den Günstigkeitsvergleich abzulehnen sei, da es keine einheitlichen Maßstäbe zur Bewertung der Komponenten, Löhne und Arbeitszeit einerseits und Beschäftigungsgarantien andererseits, gäbe und weil sonst die Individual- bzw. Betriebspartner die Tarifpolitik unterlaufen könnten.
Des Weiteren gibt es aber auch den Standpunkt, dass nicht nur günstigere Abmachungen im positiven Sinn erlaubt sein sollten, sondern auch günstigkeitsneutrale Abmachungen, was zu einer Flexibilisierung des Arbeitsrechts in einem gelungenem Maß führen könnte. Doch stellt sich bei diesem Ansatz die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Günstigkeitsprinzip, da die Abmachungen im Vorhinein schwer als günstiger oder ungünstiger zu bewerten sind.
Ein weiterer Standpunkt definiert Günstigkeit über die Wahlfreiheit und will damit den Arbeitnehmern bei betrieblichen Bündnissen für Arbeit die Entscheidung überlassen, ob sie die jeweilige Abweichung von der Tarifregelung als günstiger empfinden oder nicht. Dabei kann als Arbeitnehmer sowohl der Einzelne individuell oder aber zumindest die komplette Belegschaft ihre eigene Meinung als Entscheidungsträger durchsetzen. Dies führt zu der These, dass allein schon die Wahlmöglichkeit einer anderen Option Günstigkeit begründet. Also, dass es in jedem Fall günstiger ist, wenn ein Arbeitnehmer neben der Option des Tarifvertrages noch eine weitere abweichende Option in Form eines Arbeitsvertrages erhält und sich, anstatt auf dem Tarifvertrag festgelegt zu sein, für die für ihn günstigere Alternative entscheiden kann.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet die strukturelle Krise des deutschen Arbeitsmarktes und leitet daraus die Notwendigkeit ab, durch eine betriebsnahe Lohnpolitik neue Beschäftigungsperspektiven zu schaffen.
2 Grundlagen: Das Kapitel definiert zentrale Begriffe wie betriebsnahe Lohnpolitik, betriebliche Bündnisse für Arbeit sowie das Prinzip der Tariföffnung und grenzt diese vom geltenden Arbeitsrecht ab.
3 Tariföffnung in Form einer Änderung des Günstigkeitsprinzips: Hier wird anhand der Rechtsprechung (Burda-Fall) und politischer Gesetzesentwürfe analysiert, wie das Günstigkeitsprinzip flexibilisiert werden kann und welche Chancen und Risiken dies für den Arbeitsplatzschutz bietet.
4 Zusammenfassende Betrachtung: Das abschließende Kapitel resümiert, dass eine Tariföffnung zwar positive Impulse setzen kann, jedoch strenge Anforderungen an die Rechtfertigung solcher Eingriffe gestellt werden müssen, um eine Aushöhlung der Tarifautonomie zu vermeiden.
Schlüsselwörter
Betriebsnahe Lohnpolitik, Tariföffnung, Günstigkeitsprinzip, Betriebliche Bündnisse für Arbeit, Tarifautonomie, Arbeitsplatzsicherung, Arbeitsrecht, Beschäftigungsgarantie, Betriebsrat, Flexibilisierung, Tarifvertrag, Arbeitsmarkt, Lohnverzicht, Mitbestimmungsrechte, Gesetzgebung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit im Kern?
Die Arbeit untersucht die rechtlichen und arbeitsmarktpolitischen Möglichkeiten einer betriebsnahen Lohnpolitik innerhalb des deutschen Tarifsystems.
Welche Themenfelder stehen im Mittelpunkt der Analyse?
Zentrale Themen sind die Flexibilisierung des Arbeitsrechts, die Rolle der Tarifautonomie und die Wirksamkeit von betrieblichen Bündnissen für Arbeit als Mittel gegen Arbeitslosigkeit.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Analyse, ob eine Änderung des Günstigkeitsprinzips dazu beitragen kann, Arbeitsplätze zu sichern, ohne dabei die Schutzfunktion der Tarifverträge zu untergraben.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär angewandt?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche und arbeitsmarktpolitische Literaturanalyse sowie eine Auswertung einschlägiger Gerichtsurteile (insbesondere des Bundesarbeitsgerichts).
Was sind die inhaltlichen Schwerpunkte des Hauptteils?
Der Hauptteil behandelt die aktuelle Rechtslage, die Auseinandersetzung mit der Günstigkeitsprüfung in der Fachliteratur sowie die Auswirkungen und Risiken eines konkreten Gesetzesentwurfs der CDU/CSU-Fraktion.
Welche Begriffe charakterisieren diese Arbeit am besten?
Die Arbeit lässt sich durch die Begriffe Tariföffnung, Günstigkeitsprinzip, betriebliche Bündnisse und Arbeitsplatzsicherung beschreiben.
Welche Rolle spielt der sogenannte „Burda-Fall“ in der Argumentation?
Der Burda-Fall dient als zentrales juristisches Fallbeispiel, anhand dessen das Bundesarbeitsgericht die Unzulässigkeit einer Vermischung von unentgeltlicher Mehrarbeit mit einer Beschäftigungsgarantie unter dem Günstigkeitsprinzip begründete.
Warum kritisieren Gewerkschaften den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Arbeitsrechts?
Gewerkschaften befürchten eine Schwächung ihrer Verhandlungsmacht, eine Unterhöhlung der Tarifautonomie und einen Missbrauch der betrieblichen Flexibilisierung als Erpressungsinstrument gegenüber Belegschaften.
- Quote paper
- Daniel Loskamp (Author), 2004, Tarifvertrags- und betriebsverfassungsrechtliche Probleme einer betriebsnahen Lohnpolitik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54594