Die durch die vier „Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Besser unter dem Namen Hartz-Reformen bekannt) festgeschriebenen Reformen bringen auch für die Soziale Arbeit erhebliche Veränderungen mit sich. Diese Broschüre befasst sich daher mit der Frage ob Case Management- also eine Methode der Sozialen Arbeit- wirkungsvoll in der Beschäftigungsförderung eingesetzt werden kann. Nach einer knappen Erläuterung zum Ursprung und zum Wesen des Case Management (deutsch: Fallmanagement) wird das Menschenbild diskutiert, dass meines Ermessens der Gestaltung des zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII) zugrunde liegt. Anschließend wird ausgeführt in wie fern Case Management in die Job Center integrierbar ist bzw. bereits integriert wurde.
Inhaltsverzeichnis
1. Zur Einleitung
2. Die Wurzeln des Case Management
2.1. Case Management was ist das (überhaupt)?
3. Ist Case Management in der Beschäftigungsförderung wirkungsvoll möglich?
3.1. Menschenbild
3.2. Kann Case Management unter diesen Bedingungen erfolgreich sein?
3.3. Case Management in der gegenwärtigen Praxis
4. Für Case Management erforderliche Qualifikationen
5. Schlussbemerkungen
6. Literatur
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht kritisch, ob Case Management als Methode der Sozialen Arbeit effektiv in die Beschäftigungsförderung integriert werden kann, insbesondere unter Berücksichtigung der durch die SGB II-Reformen geschaffenen Rahmenbedingungen und des zugrunde liegenden Menschenbildes.
- Historische Herleitung und Definition von Case Management.
- Analyse des SGB II-Menschenbildes und dessen Einfluss auf den Unterstützungsprozess.
- Evaluation der fünf Phasen des Case Management im Kontext der Job-Center-Praxis.
- Untersuchung von Konfliktpotenzialen zwischen Fallmanagement und gesetzlichen Vorgaben.
- Darstellung der notwendigen Qualifikationsstandards für zertifizierte Fallmanager.
Auszug aus dem Buch
3.1. Menschenbild
Bevor die Kernfrage dieses Referates –Ist Case Management in der Beschäftigungsförderung wirkungsvoll möglich- diskutiert wird, soll das Menschenbild betrachtet werden, dass dem SGB II zugrunde liegt. So heißt es im SGB II §10 Abs. (1) „Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar…“ Das Gesetz regelt zwar eine Reihe von Ausnahmen diese beschränken sich jedoch im Wesentlichen auf körperliche, geistige, und seelische Einschränkung sowie auf die Betreuung von unter 3 jährigen Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen. Nach SGB II ist eine Arbeit nicht deshalb unzumutbar weil sie geringerwertiger ist als die bisherige Tätigkeit. Auch eine große Entfernung zum Arbeitsort (selbst wenn Kinder versorgt werden müssen) ist zumutbar. Das Gesetz enthält zwar eine (schwammige) Formulierung nach der eine Arbeit abgelehnt werden kann wenn „der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht“ (SGB II §10 Abs. 2. Art. 5) Ob hierunter auch Gewissensentscheidungen fallen, lässt das Gesetz jedoch offen. Stellt sich die Frage ob z.B. ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer zu Montagearbeiten in einem Rüstungsbetrieb gezwungen werden kann? Die Regelungen gelten sinngemäß auch für Maßnahmen zur Eingliederung. So ist es prinzipiell möglich, dass einem Arbeitsuchenden Beispielsweise ein Praktikum ohne Übernahmechancen in einer weit entfernten Stadt durch die Eingliederungsvereinbarung (zwangs)verordnet wird. Der Arbeitssuchende wird also unter rein ökonomischen Gesichtspunkten betrachtet, eine Beurteilung der Gesamtlage (des Arbeitssuchenden) nach ethischen Gesichtspunkten findet nicht statt. Dem gesamten System des SGB II wird somit das Menschenbild eines „Homo oeconomicus“ zu Grunde gelegt. D.h. es wird unterstellt, dass Arbeitssuchende alles unternehmen werden um mit möglichst geringem Aufwand möglichst viele Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu können. Etwas deutlicher ausgedrückt heißt dass nichts anderes als das jeder Arbeitssuchende als potentieller „Sozialschmarotzer“ betrachtet wird. Dem gegenüber teilt die Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) in ihren Ethischen Grundsätzen mit: „Eine ausschließlich ökonomische Orientierung verstößt gegen die Grundsätze des Case Management.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Zur Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Auswirkungen der Arbeitsmarktreformen auf die Soziale Arbeit und führt die zentrale Fragestellung zur Anwendbarkeit von Case Management in Job-Centern ein.
2. Die Wurzeln des Case Management: Dieses Kapitel skizziert die Entstehung von Case Management in den USA als Antwort auf fragmentierte Hilfsangebote und Kostendruck sowie als Methode der Unterstützung.
2.1. Case Management was ist das (überhaupt)?: Hier wird der Begriff definiert und die Notwendigkeit von Netzwerkwissen sowie die Abgrenzung zur Einzelfallhilfe verdeutlicht.
3. Ist Case Management in der Beschäftigungsförderung wirkungsvoll möglich?: Das Kapitel untersucht die operative Anwendbarkeit des Modells unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
3.1. Menschenbild: Kritische Auseinandersetzung mit dem SGB II-Konzept des „Homo oeconomicus“ und dessen Diskrepanz zu ethischen Standards des Case Management.
3.2. Kann Case Management unter diesen Bedingungen erfolgreich sein?: Erörterung der Konflikte zwischen dem gesetzlich institutionalisierten Menschenbild und der notwendigen Rolle des Fallmanagers.
3.3. Case Management in der gegenwärtigen Praxis: Analyse der Umsetzung in den Job-Centern unter den fünf Phasen des Case Management und der Problematik der Arbeitsmarktsituation.
4. Für Case Management erforderliche Qualifikationen: Darstellung der Ausbildungsstandards der DGCC für zertifizierte Fallmanager.
5. Schlussbemerkungen: Ein Fazit, das die Chancen für Soziale Arbeit betont, aber auch die Grenzen bei der Lösung der Massenarbeitslosigkeit aufzeigt.
6. Literatur: Verzeichnis der verwendeten Quellen und weiterführenden Informationen.
Schlüsselwörter
Case Management, Soziale Arbeit, Beschäftigungsförderung, SGB II, Job-Center, Fallmanagement, Arbeitsmarkt, Unterstützungsmanagement, Eingliederungsvereinbarung, Menschenbild, Homo oeconomicus, Multiproblemlagen, DGCC, Sozialgesetzbuch, Arbeitsvermittlung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob Case Management als Methode der Sozialen Arbeit sinnvoll und wirkungsvoll in Strukturen der staatlichen Beschäftigungsförderung, wie den Job-Centern, eingesetzt werden kann.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit fokussiert sich auf die historischen Grundlagen des Case Managements, die ethischen Implikationen des SGB II-Menschenbildes, die praktische Umsetzung der fünf Prozessphasen sowie die notwendigen Qualifikationen für Fallmanager.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die zentrale Frage lautet, ob Case Management in der Beschäftigungsförderung wirkungsvoll möglich ist, insbesondere vor dem Hintergrund eines ökonomisch geprägten Systems.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine theoretische Auseinandersetzung und Literaturanalyse, die den Fachdiskurs zum Case Management mit den politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des SGB II verknüpft.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert das Menschenbild des SGB II, die praktische Anwendung der fünf Phasen (Assessment, Planung, Intervention, Monitoring, Evaluation) und die bestehenden strukturellen Hürden bei der Arbeitsvermittlung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Case Management, Beschäftigungsförderung, Soziale Arbeit, Job-Center, Menschenbild, Vermittlungshemmnisse und Arbeitsmarktintegration.
Wie bewertet der Autor die Rolle des "Homo oeconomicus" im SGB II?
Der Autor sieht darin ein problematisches Menschenbild, das den Arbeitsuchenden einseitig als potenziellen "Sozialschmarotzer" unterstellt und somit den ethischen Grundsätzen des Case Management widerspricht.
Warum ist die Evaluation des Erfolgs laut Autor so schwierig?
Da Arbeitsplätze bei einer hohen Arbeitslosenzahl nicht "herbei-evaluiert" werden können, ist eine Erfolgsmessung oft komplex, wenn alle anderen Faktoren (Planung, Kooperation) bereits optimiert wurden.
Welche Qualifikationsanforderungen stellt die DGCC an Fallmanager?
Für ein Zertifikat sind ein Hochschulstudium, mindestens ein Jahr Berufspraxis sowie umfassende Fortbildungsmodule in Bereichen wie Gesprächsführung, Recht und Systemsteuerung erforderlich.
- Quote paper
- Thomas Schlenker (Author), 2005, Soziale Arbeit in der Beschäftigungsförderung. Case Management im Job Center, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54705