Europäischer Stabilitäts- und Wachstumspakt und die Rolle der Europäischen Zentralbank sowie des ECOFIN und Euro-11 Rates


Term Paper, 2002

18 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Hauptteil
II.1. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt
II.1.1. Bestandteile des Paktes
II.1.1.1. Entschließung des Europäischen Rates
II.1.1.2. Verordnung über den Ausbau der haushaltspolitischen
Überwachung und der Überwachung und Koordinierung
der Wirtschaftspolitiken
II.1.1.3. Verordnung über die Beschleunigung und Klärung des
Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit
II.2. Die Europäische Zentralbank
II.2.1. Beschlussorgane der EZB
II.2.1.1. Das Direktorium
II.2.1.2. Der EZB- Rat
II.2.1.3. Der Erweiterte Rat
II.2.2. Aufgaben und Ziele der EZB im Kontext der Unabhängigkeit der EZB
II.3. Der ECOFIN- Rat
II.4. Die EURO-11 bzw. die EURO-12-Gruppe

III. Schluss

IV. Anmerkungen

V. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Die Einführung des EURO zum 1.1.1999 als dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion bedeutet für die teilnehmenden Staaten nicht nur die Aufgabe der eigenen nationalen Währung zugunsten einer europäischen Einheitswährung, sie steht gleichermaßen für einen grundlegenden wirtschaftspolitischen Wandel:

Anstelle der nationalen Zentralbanken wird die Europäische Zentralbank, kurz EZB, für die Geldpolitik in der „Eurozone“ verantwortlich sein.[1] Die einzelnen Staaten verlieren somit die Geld- als auch die Wechselkurspolitik als wirtschaftspolitische Instrumente. Die Finanzpolitik bleibt zwar in der Autonomie der Nationalstaaten, dieser werden jedoch supranationale Rahmenbedingungen, in Form von fiskalischen Konvergenzkriterien und den Abschluss des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, gesetzt.[2] Die Mitgliedstaaten sollen lt. Art. 99 EGV ihre Wirtschaftspolitik als gemeinsame Angelegenheit betrachten und diese, auch im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, koordinieren.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde im Juni 1997 in Amsterdam von den Staats- und Regierungschef der Mitglieder der EU, dem Europäischen Rat, verabschiedet. Er dient der wirtschaftspolitischen Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten und hat primär das Ziel die Haushaltsdisziplin in den Mitgliedstaaten dauerhaft abzusichern, übermäßige Defizite sollen vermieden und mittelfristig mindestens ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden.

Ziel dieser Hausarbeit ist es, einen groben Überblick über den Aufbau und das Arbeiten des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, der EZB, dem ECOFIN- Rat sowie der EURO-11- Gruppe zu geben. Ich werde dabei vor allem auf die vertraglichen Grundlagen eingehen und versuchen die Grundzusammenhänge der Europäischen Wirtschafts- und Währungspolitik, anhand des „Zusammenspiels“ der o. g. Institutionen, zu illustrieren.

Diese Arbeit soll also auch grob über die Verflechtungen innerhalb der o. g. Institutionen aufklären und die theoretischen Grundlagen der jeweiligen Institution analysieren , sie stellt somit keine Bewertung dar, vielmehr sollen meine Untersuchungen zum besseren Verständnis der Europäischen Wirtschafts- und Währungspolitik beitragen.

II. Hauptteil

II.1. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt

Die Idee eines solchen Paktes stammt vom früheren deutschen Finanzminister Theo Waigel, der in seinem „Stabilitätspakt für Europa“ geringe Defizite und Schuldenquoten als Voraussetzung für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand sieht und die offensichtlichen Schwächen bei dem Verfahren eines übermäßigen Defizits beseitigen wollte.[3][4] Finanzpolitischem Fehlverhalten einzelner Staaten sollte vorgebeugt werden. Seine Vorstellungen sind im Stabilitäts- und Wachstumspakt in abgeschwächter Form realisiert worden.[5]

Wie schon in der Einleitung erwähnt, wurde der Pakt 1997 in Amsterdam vom Europäischen Rat, von allen Mitgliedstaaten der EU, verabschiedet. Er bedeutet in wirtschaftlicher Hinsicht eine verstärkte Konvergenz der Politiken, der mit einer stärkeren multilateralen Überwachung einhergeht, sowie der Verpflichtung der teilnehmenden Staaten des EURO- Währungsgebietes, einen übermäßigen öffentlichen Fehlbetrag zu vermeiden. So soll das Ziel der Preisstabilität sichergestellt werden ,denn dieses setzt nicht nur eine adäquate Geldpolitik, sondern gleichermaßen eine solide Haushaltspolitik voraus.[6]

Im folgenden möchte ich die verschiedenen vertraglichen Bestandteile des Paktes analysieren.

II.1.1. Bestandteile des Paktes

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (von Amsterdam) besteht aus drei Elementen. Zum einen aus der Entschließung des Europäischen Rates vom 17.6.97 zum Stabilitäts- und Wachstumspakt, zum anderen aus zwei Verordnungen. Die erste Verordnung hat zum Ziel den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken, die zweite verfolgt das Ziel einer Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigem Defizit. Es handelt sich demnach um eine Kombination von Prävention und Abschreckung, da erstens die haushaltspolitische Überwachung verbessert und zweitens das Verfahren bei einer Überschreitung der Nettodefizitgrenze beschleunigt und inhaltlich präzisiert wird.[7]

II.1.1.1. Entschließung des Europäischen Rates

In der Entschließung des Europäischen Rates über den „Pakt“ betonen die Staats- und Regierungschefs, dass die Wahrung der Haushaltsdisziplin in der 3. Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion, kurz WWU, von entscheidender Bedeutung ist. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, öffentliche Defizite zu vermeiden, da die Gewährleistung gesunder Staatsfinanzen die Voraussetzungen für Preisstabilität verbessern und somit zu einem, für die Schaffung von Arbeitsplätzen förderlichen Wachstum beitragen.[8]

Der Europäische Rat hat sich daher auf bestimmte Leitlinien verständigt, um die beteiligten Parteien an die strikte und fristgerechte Umsetzung des Paktes zu binden.[9]

II.1.1.2. Verordnung über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken

Wie der Name andeutet, ist es das Ziel dieser Verordnung die haushaltspolitische Überwachung auszubauen und die Wirtschaftspolitiken der EU- Mitgliedstaaten zu überwachen und zu koordinieren.

Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der Beobachtung der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung aller EU- Mitgliedstaaten. Um diese im gesamten zu erfassen, erstellen die Mitgliedstaaten jährlich aktualisierte Stabilitäts- und Konvergenzprogramme, die der Kommission und dem Rat bis spätestens 1.3. des nächsten Jahres vorliegen müssen. Mitgliedstaaten, die die einheitliche Währung einführen, erstellen Stabilitätsprogramme, die nicht- teilnehmenden Staaten analog Konvergenzprogramme.

Beide Programme sind hinsichtlich der Haushaltspolitik gleich strukturiert, jedoch sind die Konvergenzprogramme um Beschreibungen zur Inflations- und Wechselkursentwicklung ergänzt.[10] Stabilitäts- und Konvergenzprogramme beinhalten gleichermaßen:

Das mittelfristige Ziel eines ausgeglichenen oder positiven Budgetsaldos, die Hauptannahmen über die wichtigsten ökonomischen Indikatoren[11], die Darstellung und Quantifizierung der wichtigsten Annahmen zur Erreichung des Budgetziels und eine Sensitivitätsanalyse, in der die Auswirkungen von Abweichungen der realisierten von den angenommenen ökonomischen Indikatoren auf die Haushalts- und Verschuldenslage aufgezeigt werden.[12] Diese Angaben müssen sich neben dem laufenden Jahr und dem Vorjahr auf mindestens die drei folgenden Jahre beziehen.

Auf der Grundlage von Bewertungen der Kommission prüft der Rat zunächst die Formulierung, sowie die adäquate Umsetzung der Programme.

Innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Programms kontrolliert der Rat, grob gesagt, ob die verschiedenen Angaben, die in den Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme getroffen wurden, realistisch sind und ob diese ausreichen das mittelfristige Budgetziel zu verwirklichen. Der Rat gibt zu den verschiedenen Programmen eine Stellungnahme ab, in der er ggf. einem Mitgliedstaat die Empfehlung gibt, die Ziele und Inhalte in dem Programm anspruchsvoller zu formulieren.[13]

Wie schon angesprochen verfolgt der Rat im Rahmen der multilateralen Überwachung zudem die Umsetzung der Programme.

Wenn der Rat feststellt, dass es zu einem starken Abweichen vom mittelfristigen Budgetziel kommt, richtet er, als frühzeitige Warnung vor dem Entstehen eines übermäßigen Defizits eine Empfehlung an den betroffenen Staat Anpassungsmaßnahmen zu ergreifen. Wenn der betroffene Mitgliedstaat dieser Empfehlung nicht nachkommt, richtet der Rat eine weitere Empfehlung an den Staat umgehend Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, bei „Androhung“ von Veröffentlichung dieser Empfehlung. Diese Drohung soll vorbeugend wirken, i.d.R. wäre der Druck der Öffentlichkeit im betroffenen Mitgliedsland auf die dortige Regierung zu gross, darum wird sie schon im Voraus Korrekturmaßnahmen ergreifen, um dies zu verhindern.[14]

Kommt es trotz der präventiven Komponente des Paktes zu einem übermäßigen Defizit kommen die Bestimmungen hinsichtlich des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit, als abschreckende Maßnahmen zur Anwendung.

II.1.1.3. Verordnung über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit

Bevor man etwas über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit aussagt, muss man erst klären, wann ein solches besteht: Ein übermäßiges Defizit liegt vor, wenn sich das gesamtstaatliche Nettodefizit bei über 3% des BIP oder (und) die Brutto- Schuldenquote bei über 60% des BIP befindet, wobei sich die vorliegende Verordnung ausschließlich auf die übermäßigen Nettodefizite bezieht.[15]

[...]


[1] Eurozone: die Länder die die Gemeinschaftswährung eingeführt haben

[2] vgl. hierzu Sutter S.15-20

[3] In meinen Ausführungen auch analog als der „Pakt“ bezeichnet

[4] vgl. Tilch S.122-123

[5] Die ursprüngliche Konzeption Waigels sah z.B. eine mittelfristige Obergrenze des staatlichen Defizits in wirtschaftlichen Normalzeiten von nur 1% vor, des weiteren sollte bei einer Überschreitung der 3%- Marke automatisch Sanktionen ausgelöst werden. Für diese weiterreichenden Forderungen fand sich jedoch keine Mehrheit

[6] Anmerkungen: Multilateralen (mehrseitige) Überwachung: damit ist eine Gesamtbewertung der Wirtschaft durch den (ECOFIN-) Rat gemeint

Die (nicht-) teilnehmenden Staaten an der 3. Stufe der WWU werde ich im folgenden nur noch „die (nicht-) teilnehmenden Staaten“ nennen.

Zur Wiederholung: Folgende Staaten nehmen an der 3.Stufe teil: FRA, POR, ESP, BEL, NED, LUX, GER, FIN, ITA, AUT, GRE, IRL. Es nehmen nicht teil: DEN, SWE, GB

Vgl. Tilch S.119

[7] vgl. Sutter S.31ff

[8] vgl. Rat der EU: der Euro und die Wirtschaftspolitik S. 27-30

[9] Die beteiligten Parteien des Paktes stellen in erster Linie die Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission, sowie der (ECOFIN-) Rat dar.

[10] vgl. BMF (AT): der Euro: Stabilitäts- und Konvergenzprogramme

[11] solche als reales Wachstum, Ausgaben für öffentliche Investitionen, BIP, Beschäftigung und Inflation etc.

[12] Weiterführende Literatur zur Konkretisierung der Inhalte der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme entnehmen Sie bitte Sutter S.32-33 sowie Verordnung (EG) Nr. 1466/97

[13] vgl. EU: WWU: Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung: Punkt 5

[14] In Kapitel II.1.1.2. wird nur die Grundstruktur der Verordnung aufgezeigt, Detailregelungen entnehmen Sie bitte nachstehender Literaturliste: Sutter S. 31-38, Tilch S. 122-123, Verordnung (EG) Nr. 1466/97, EU: WWU: Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung Punkt 3 (1-19)

[15] vgl. Sutter S.33

Zum besseren Verständnis beschränke ich mich im kommenden auf den Fall, der die Annahme voraussetzt, dass der betroffene Staat den Empfehlungen bzw. Aufforderungen des (ECOFIN-) Rates nicht nachkommt.

Andere potenzielle Verfahrenswege entnehmen Sie bitte im Anhang der Abbildung 2.1.: STRUKTUREN DES VERFAHRENS BEI EINEM ÜBERMÄSSIGEN DEFIZIT

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Details

Title
Europäischer Stabilitäts- und Wachstumspakt und die Rolle der Europäischen Zentralbank sowie des ECOFIN und Euro-11 Rates
College
University of Heidelberg  (Institut für Politische Wissenschaft)
Course
Einführung in die EU Wirtschaftspolitik
Grade
2,0
Author
Year
2002
Pages
18
Catalog Number
V54747
ISBN (eBook)
9783638498708
ISBN (Book)
9783638751988
File size
487 KB
Language
German
Notes
Diese Grundstudiumshausarbeit setzt sich mit der Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt auseinander. Die dazugehörige Veranstaltung war "Einführung in die Europäische Wirtschaftspolitik".
Keywords
Europäischer, Stabilitäts-, Wachstumspakt, Rolle, Europäischen, Zentralbank, ECOFIN, Euro-11, Rates, Einführung, Wirtschaftspolitik
Quote paper
Diplom Volkswirt; M.A. Jan Henkel (Author), 2002, Europäischer Stabilitäts- und Wachstumspakt und die Rolle der Europäischen Zentralbank sowie des ECOFIN und Euro-11 Rates, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54747

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