Das erste Umweltaudit wurde Ende der 70er Jahre in den USA durchgeführt.
Seit Beginn der 8oer Jahre begannen u. s.- amerikanische Unternehmen damit, auch bei ihren europäischen Tochtergesellschaften dieselben durchzuführen. Doch um was handelt es sich überhaupt genau bei einem solchen Audit?
Die Frage soll zunächst etymologisch beantwortet werden: Abgeleitet wird der Terminus von dem lateinischen Wort „audire“, was soviel wie hören oder zuhören bedeutet.
Analog dazu ist der Terminus „auditing“ ein angloamerikanischer betriebswirtschaftlicher Fachausdruck für Revision bzw. Prüfung. Das System des „auditing“ beruht darauf, dass externe Prüfer die jährliche Revision eines bestimmten Unternehmensbereichs übernehmen, um so auf Fehlentwicklungen hinweisen zu können.
Bei einem Umweltaudit wird somit der innerbetriebliche Umweltschutz eines Unternehmens durch einen unternehmensfremden Gutachter bewertet und es wird geprüft, inwieweit die vom Gesetz und vom Unternehmen vorgegebenen Ziele im Umweltschutz erreicht worden sind.
Die positiven Erfahrungen der amerikanischen Unternehmen sowie ein Positionspapier des ICC zu Umweltschutzaudits veranlasste die damalige EG Kommission dazu, auch ein solches System des Umweltaudits einzuführen, was in der Verordnung Nr. 1836/ 93 mündete.
Die Verordnung stellt „eine Neuorientierung in der europäischen Umweltpolitik“ dar, weil früher Umweltmaßnahmen bestimmte Verhaltensweisen verboten haben.
Das neue Konzept basiert vielmehr auf einer Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten. Die Industrie soll nicht länger nur als Teil des Problems, sondern auch als Teil der Lösung des Problems angesehen werden, daher auch die Freiwilligkeit der Teilnahme an dem System.
Umweltaudits werden „als konstituierendes Element der Verordnung“ angesehen und stellen daher auch den Fokus dieser Arbeit dar.
Ziel dieser Arbeit ist es die beiden EMAS Verordnungen vorzustellen, um aufzeigen zu können, wie effizient, d. h. wirksam das System des Umweltaudits als Ganzes arbeitet.
Gliederung
I. Einleitung
II. Hauptteil
1. EG- Öko- Audi Verordnung Nr. 1836/ 93 (EMAS I)
a. Ziel der Verordnung
b. Verfahrensschritte und Ablauf des gemeinschafts rechtlichen Umweltauditsystems
c. Kritische Würdigung der Verordnung Nr. 1836/ 93
2. Verordnung Nr. 761/ 2001 (EMAS II)
3. Organisation der Begutachtung
4. Wirksamkeit des Systems
III. Resümee
Zielsetzung und Themenfelder
Diese Seminararbeit analysiert die Wirksamkeit des europäischen gemeinschaftsrechtlichen Umweltauditsystems, indem sie die Entwicklung von EMAS I zu EMAS II sowie die Rolle des Umweltgutachters untersucht.
- Grundlagen und Zielsetzung der EG-Öko-Audit-Verordnungen
- Verfahrensablauf und Struktur des betrieblichen Umweltaudits
- Kritische Analyse der Standort- versus Organisationsbezogenheit
- Anforderungen an die Zulassung und Neutralität von Umweltgutachtern
- Empirische Untersuchung der Wirksamkeit und Akzeptanz bei Unternehmen
Auszug aus dem Buch
b. Verfahrensschritte und Ablauf des gemeinschaftsrechtlichen Umweltauditsystems
Um die Ziele der Verordnung verstehen zu können, ist es notwendig einen Blick darauf zu werfen, was ein Unternehmen tun muss, um an dem System teilnehmen zu dürfen. Zunächst gilt es darauf hinzuweisen, dass sich gemäß der ersten Verordnung nur Unternehmen am Umweltaudit beteiligen dürfen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, solche als Unternehmen aus dem Verarbeitenden Gewerbe, der Stromerzeugung, des Bergbaus um nur einige Beispiele zu nennen.
Die Teilnahme eines Unternehmens am gemeinschaftsrechtlichen Umweltauditsystem setzt voraus, dass es über eine Umweltpolitik, Umweltziele und ein Umweltprogramm verfügt und ein Umweltmanagementsystem eingeführt hat, welche das Unternehmen in Eigenverantwortung erarbeiten soll.
Die genannten Komponenten stellen dabei die „Umwelt- Verfassung des Unternehmens“ dar, weil sie die umweltbezogenen unternehmenseigenen „Gesetze und Verordnungen“ desselben sind.
Bei der erstmaligen Beteiligung am System nach der EG- Verordnung muss ein Unternehmen zunächst eine betriebliche Umweltpolitik festlegen.
Artikel 2 der Verordnung definiert jene Umweltpolitik als „die umweltbezogenen Gesamtziele und Handlungsgrundsätze eines Unternehmens…“. Die Umweltpolitik stellt die „globalen Soll- Vorgaben“ der Unternehmung im Umweltbereich dar und ist somit das „Dach aller Umweltaktivitäten im Unternehmen“.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Einführung in die Entstehungsgeschichte des Umweltaudits und Erläuterung des Fokus auf die EMAS-Verordnungen als Instrumente der europäischen Umweltpolitik.
II. Hauptteil: Detaillierte Betrachtung der EMAS I und EMAS II Verordnungen, der Organisation der Begutachtung sowie eine Analyse der Wirksamkeit des Gesamtsystems.
III. Resümee: Zusammenfassende Bewertung der Wirksamkeit der Umweltauditsysteme und der erfolgreichen Beseitigung struktureller Mängel der ersten Verordnung durch EMAS II.
Schlüsselwörter
Umweltaudit, EMAS, EG-Öko-Audit-Verordnung, Umweltmanagement, Umweltgutachter, betrieblicher Umweltschutz, Standortbezug, Nachhaltigkeit, Zertifizierung, Umweltpolitik, Umweltbetriebsprüfung, UAG, Selbstverantwortung, Umwelterklärung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Wirksamkeit der europäischen Umweltauditsysteme (EMAS) als Instrumente zur Förderung des betrieblichen Umweltschutzes.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentrale Themen sind der rechtliche Rahmen der EMAS-Verordnungen, die Rolle der Umweltgutachter, die strukturellen Veränderungen von EMAS I zu EMAS II und die empirische Wirksamkeit in der Praxis.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es aufzuzeigen, wie effizient und wirksam das System des Umweltaudits arbeitet und inwieweit es zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes beiträgt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse der Verordnungen sowie einen empirischen Ansatz durch die Auswertung von Statistiken zur Unternehmensbeteiligung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Es werden der Ablauf des Umweltaudits, die kritische Würdigung der ersten Verordnung, die Neuerungen durch EMAS II sowie die Organisation und Anforderungen an Umweltgutachter dargestellt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie EMAS, Umweltmanagement, Umweltgutachter, Standortbezug und betriebliche Umweltleistung definiert.
Warum wurde der Standortbezug der ersten EMAS-Verordnung kritisiert?
Der Standortbezug ermöglichte es Unternehmen, umweltkritische Tätigkeiten in Standorte außerhalb des EMAS-Systems zu verlagern, was die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit für die Öffentlichkeit beeinträchtigte.
Welche Anforderungen muss ein Umweltgutachter erfüllen?
Ein Gutachter benötigt einen Hochschulabschluss, mindestens drei Jahre spezifische Berufserfahrung sowie den Nachweis von Fachkenntnissen und muss zudem persönlich geeignet sowie unabhängig vom zu prüfenden Unternehmen sein.
Wie trägt EMAS II zur Verbesserung gegenüber EMAS I bei?
EMAS II führte den organisationsbezogenen Ansatz ein, hob branchenbezogene Anwendungsbeschränkungen auf und integrierte Produktaspekte sowie absolute Umweltkennzahlen zur Leistungsbewertung.
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- Diplom Volkswirt; M.A. Jan Henkel (Author), 2005, Selbstregulierung im Umweltschutz am Beispiel des Öko Audit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54756