In seiner Erklärung zur Zukunft der Europäischen Union hat der Europäische Rat
von Laeken 2001 den Europäischen Konvent mit der Ausarbeitung eines Verfassungsvertrages beauftragt.
Dieser steht, nach Ansicht der Staats- und Regierungschefs der EU Mitgliedsstaaten, vor der Aufgabe die Union demokratischer, transparenter und effizienter zu machen. Die bestehende komplizierte Europäische Vertragsstruktur soll durch die Vorlage eines Verfassungsentwurfs vereinfacht und neu strukturiert werden.
Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, wurden innerhalb des Europäischen Konvents Arbeitsgruppen gebildet, deren Vorschläge zu den verschiedenen Politik- und Sachbereichen dann dem Gremium als Entscheidungsgrundlage vorgelegt werden.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema der Arbeitsgruppe III des Konvents: die Frage nach der Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union.
Im Rahmen meiner Ausführungen soll geklärt werden, wie sich die Änderungsvorschläge der Arbeitsgruppe strukturell auf die Europäische Union auswirken.
Es soll beispielsweise herausgearbeitet werden, welche unmittelbaren Konsequenzen die (vertragliche) Anerkennung einer einzigen Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union mit sich bringt.
Zunächst soll jedoch analysiert werden, ob im Falle der Europäischen Union bisher von dem Bestehen einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgegangen werden kann. Eine vorgehende Definition des Terminus Rechtspersönlichkeit ist damit obligatorisch.
Ferner werde ich mich auf ein Politikfeld konzentrieren, bei dem die Frage nach der Existenz einer eigenen Rechtspersönlichkeit eine zentrale Rolle spielt: den Außenbeziehungen, die durch einen Dualismus zwischen dem Außenhandeln der EG und der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU gekennzeichnet ist.
Dies erscheint mir sinnvoll, da es zum einen die Komplexität der bestehenden Struktur verdeutlicht und zum anderen auch Erkenntnisgewinne über die Probleme der bestehenden Regelung in der Praxis liefert.
Anschließend soll explizit auf die Änderungsvorschläge der Arbeitsgruppe Rechtspersönlichkeit im Rahmen des EU- Verfassungskonvents eingegangen werden.
Dabei gilt es zu illustrieren, ob die von der Gruppe erarbeitenden Empfehlungen geeignet sind, mehr Transparenz in die bisherigen Strukturen zu bringen und auch dazu beitragen das Vertragswerk der Europäischen Union zu vereinfachen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Hauptteil
- 1. Der Begriff der Rechtspersönlichkeit internationaler Organisationen
- 2. Die Rechtsnatur der Europäischen Union
- 3. Die Frage einer einheitlichen Rechtspersönlichkeit unter der Analyse der Außenbeziehungen der EU bzw. EG
- 4. Änderungsvorschläge im Rahmen des EU-Konvents: Bericht der Arbeitsgruppe III „Rechtspersönlichkeit“
- 4.1 Ausdrückliche Anerkennung einer Rechtspersönlichkeit der Union
- 4.2 Auswirkungen einer einheitlichen Rechtspersönlichkeit der Union auf die Vereinfachung der Verträge und die Säulenstruktur
- 4.3 Folgen der Anerkennung einer einzigen Rechtspersönlichkeit auf die Außenbeziehungen der Union
- 4.3.1 Verfahren für die Aushandlung und den Abschluss von Abkommen: Fall der „gemischten“ Abkommen
- 4.3.2 Verfahren für den Abschluss von Abkommen über Sachbereiche der Titel V und VI: Artikel 24 EUV
- 4.3.3 Außenvertretung der Union
- 4.4 Empfehlungen der Arbeitsgruppe Rechtspersönlichkeit
- III. Schluss
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Frage der Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union im Kontext des Europäischen Konvents. Sie analysiert die Änderungsvorschläge der Arbeitsgruppe III "Rechtspersönlichkeit" und ihre potenziellen Auswirkungen auf die Struktur und die Außenbeziehungen der Union. Dabei werden die gesetzlichen Kriterien für die Völkerrechtsfähigkeit internationaler Organisationen und die Praxis der EU beleuchtet.
- Die Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union
- Die Änderungsvorschläge der Arbeitsgruppe III "Rechtspersönlichkeit"
- Die Auswirkungen auf die Struktur der Europäischen Union
- Die Auswirkungen auf die Außenbeziehungen der Europäischen Union
- Die rechtliche Natur der Europäischen Union und ihre Fähigkeit zur Willensbildung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik der Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union ein und erläutert den Kontext des Europäischen Konvents sowie die Relevanz der Arbeitsgruppe III "Rechtspersönlichkeit". Der Hauptteil beginnt mit einer Definition des Begriffs "Rechtspersönlichkeit" im Kontext internationaler Organisationen und analysiert die Rechtsnatur der Europäischen Union. Anschließend wird die Frage einer einheitlichen Rechtspersönlichkeit im Lichte der EU-Außenbeziehungen untersucht. Die Arbeit beleuchtet die Änderungsvorschläge der Arbeitsgruppe III "Rechtspersönlichkeit", ihre Auswirkungen auf die Struktur der EU und deren Außenbeziehungen. Schließlich werden die Empfehlungen der Arbeitsgruppe im Detail betrachtet. Die Arbeit befasst sich mit folgenden Aspekten:
- Die Definition und Bedeutung der Rechtspersönlichkeit internationaler Organisationen.
- Die aktuelle Rechtsnatur der Europäischen Union.
- Die Auswirkungen einer einheitlichen Rechtspersönlichkeit auf die EU-Außenbeziehungen.
- Die Analyse der Änderungsvorschläge der Arbeitsgruppe III "Rechtspersönlichkeit".
- Die potenziellen Folgen der Anerkennung einer einheitlichen Rechtspersönlichkeit auf die Struktur und die Außenbeziehungen der EU.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union, den Europäischen Konvent, die Arbeitsgruppe III "Rechtspersönlichkeit", Völkerrechtsfähigkeit, Außenbeziehungen, "gemischte" Abkommen, EUV, und die Struktur der Europäischen Union.
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- Diplom Volkswirt; M.A. Jan Henkel (Author), 2003, Die Rechtspersönlichkeit der EU, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54758