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Staat, Staatenbund, Bundesstaat? Was trifft den Kern der EU?

Title: Staat, Staatenbund, Bundesstaat? Was trifft den Kern der EU?

Essay , 2005 , 6 Pages , Grade: 2,4

Autor:in: Tanja Prinz (Author)

Politics - Topic: European Union
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I Werdende Eltern wissen meist schon vor der Geburt Bescheid: Der Name des Kindes steht fest, bevor es das Licht der Welt erblickt. Doch was, wenn nicht klar ist, welches Wesen sie erschaffen haben? Wenn das Erzeugnis sich permanent wandelt und immer neue Formen annimmt? Die Initiatoren und Ideengeber der EU wussten Anfang der 50er Jahre noch nicht, was aus ihrem „Sprössling“ einst werden wird. Was ist die Europäische Union? Um das politische System zu charakterisieren und dem Gebilde „EU“ einen treffenden Namen zu geben, ist es unvermeidlich, sich die Organe und Institutionen des freiwilligen Zusammenschlusses von mittlerweile 25 Mitgliedstaaten anzuschauen. Der vorliegende Essay soll einen Beitrag dazu leisten, mit Hilfe des „Funktionalismus“ und des „Föderalismus“ zu erklären, was das Wesen der EU im integrationstheoretischen Sinn ausmacht.

II Die Unterzeichner des Pariser Vertrages von 1951, die erfolgreich die Montanunion auf den Weg brachten, legten nach eigener Formulierung mit der „... Errichtung einer wirtschaftlichen Gemeinschaft, den ersten Grundstein für eine weitere und vertiefte Gemeinschaft unter Völkern ...“. Ungefähr 40 Jahre später, im Vertrag über die Europäische Union (EUV), unterzeichnet 1992 in Maastricht, sowie in der Präambel der Grundrechte-Charta der Europäischen Union vom Oktober 2000, bekräftigten die Mitgliedstaaten ihren Entschluss der Errichtung einer „... immer engeren Union der Völker Europas ...“.

Doch was ist die EU im politikwissenschaftlichen Sinn - bloß eine internationale Organisation oder bereits ein Staat?

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Theoretische Einordnung der Europäischen Union

III. Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Der Essay untersucht die politikwissenschaftliche Einordnung des politischen Systems der Europäischen Union und analysiert, ob diese eher als Staatenbund, Bundesstaat oder eigenständiges System zu klassifizieren ist.

  • Charakterisierung des politischen Systems der EU
  • Anwendung des Funktionalismus auf den europäischen Integrationsprozess
  • Analyse föderalistischer Ansätze und der Verfassungsfrage
  • Abgrenzung zwischen internationaler Organisation, Staatenbund und Bundesstaat
  • Diskussion der Doppelstruktur aus intergouvernementalen und supranationalen Elementen

Auszug aus dem Buch

Staat, Staatenbund, Bundesstaat? Was trifft den Kern der EU?

Um als Staat zu gelten sind nach Georg Jellinek drei konstituierende Elemente notwendig: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. Das „Staatsgebiet“ der EU lässt sich sehr genau abgrenzen: Es umfasst die Gesamtheit der Territorien der Mitgliedstaaten. Doch schon beim zweiten Punkt, dem Staatsvolk, ist keine Eindeutigkeit gegeben, da die Europäische Union ihren Bürgern keine gemeinsame Staatsangehörigkeit (sei es nach dem Prinzip des ius soli oder des ius sanguinis) verleiht. Die einzelnen Mitgliedstaaten regeln selbst und eigenverantwortlich, wer ihre Staatsbürgerschaft erhält. Man könnte jedoch das „Staatsvolk“ der Europäischen Union als die Gesamtheit der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten fassen. Die Existenz einer „Staatsgewalt“ als hoheitliche Befehls- und Zwangsgewalt kann hinsichtlich der EU eindeutig negiert werden. Sie besitzt kein Gewaltmonopol, sondern muss sich der Organe und Institutionen der Mitgliedstaaten in der Ausübung und Durchsetzung der Staatsgewalt bedienen. Somit kann sie z. B. die Vertragsverletzungen der Mitgliedstaaten nicht effektiv ahnden. Die EU ist in ihrem jetzigen Stadium laut Gert Nicolaysen eine „Rechtsgemeinschaft, auch wenn sie kein Staat ist“ (Nicoalysen 2004, 110).

Anhänger des Funktionalismus (vgl. Meyers 1998, 442 ff) würden jedoch argumentieren, dass die Mitgliedstaaten der EU schon etliche Schritte unternommen haben, um den Nationalstaat zu überwinden. Sie gehen grundsätzlich davon aus, dass sich eine Annäherung zwischen souveränen Staaten am besten durch eine fortschreitende Zusammenarbeit bei spezifischen Themenbereichen erzielen lässt und dass dies aufgrund der gestiegenen sozioökonomischen Verflechtung am besten in internationalem Kontext erfolgen sollte. Der funktionale Sachzwang steht bei dieser Überlegung im Vordergrund. Daraus resultiert ein immer dichteres Netzwerk aus unpolitisch-technischen Verwaltungsaufgaben und Aktivitäten sowie zusehends engere Beziehungen zwischen den Staaten.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Aufgabenstellung ein, das politische System der EU begrifflich zu fassen und die Relevanz der Untersuchung für das Verständnis der europäischen Integration darzulegen.

II. Theoretische Einordnung der Europäischen Union: Dieser Hauptteil analysiert die EU anhand der Kriterien der Staatlichkeit nach Jellinek sowie unter Anwendung der Funktionalismus- und Föderalismustheorie.

III. Schlussbetrachtung: Das letzte Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und ordnet die EU als System sui generis mit ausgeprägtem supranationalem Charakter ein.

Schlüsselwörter

Europäische Union, Integrationstheorie, Funktionalismus, Föderalismus, Staatlichkeit, Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt, Supranationalität, Intergouvernementalität, Politische Gemeinschaft, Rechtsgemeinschaft, System sui generis, Staatenbund, Europäische Integration

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit der politikwissenschaftlichen Einordnung des politischen Systems der Europäischen Union und stellt die Frage, welcher Begriff – etwa Staat, Staatenbund oder Bundesstaat – ihren Kern am besten trifft.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentral sind die Untersuchung von Integrationsmodellen, die Differenzierung zwischen verschiedenen Organisationsformen internationaler Politik und die Analyse der Kompetenzverteilung zwischen Mitgliedstaaten und der Union.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, das Wesen der EU mithilfe klassischer Integrationstheorien und politischer Konzepte zu charakterisieren und die begriffliche Unschärfe ihres Status zu beleuchten.

Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?

Die Arbeit nutzt die theoretische Analyse und die Anwendung politikwissenschaftlicher Konzepte (wie den Staatsbegriff nach Jellinek) sowie den Vergleich zwischen Integrationstheorien wie Funktionalismus und Föderalismus.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil prüft die Kriterien der Staatlichkeit, diskutiert den funktionalistischen Ansatz des „Spill-over-Effekts“ sowie die föderalistische Perspektive der Souveränitätsübertragung und bewertet die EU als Rechtsgemeinschaft.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Europäische Union, Supranationalität, Funktionalismus, Föderalismus, Staatenbund und System sui generis.

Warum wird die EU im Text nicht als Staat eingestuft?

Die EU verfügt laut Autorin über kein eigenes Gewaltmonopol und keine eigene Staatsangehörigkeit, da sie auf die Organe der Mitgliedstaaten angewiesen bleibt und keine klassische Staatsgewalt ausübt.

Wie bewertet die Autorin den aktuellen Status der EU?

Die Arbeit schließt sich der Auffassung eines Systems sui generis an und beschreibt die EU als Staatenbund mit ausgeprägtem supranationalem Charakter, der sich stetig weiterentwickelt.

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Details

Title
Staat, Staatenbund, Bundesstaat? Was trifft den Kern der EU?
College
Free University of Berlin  (Otto-Suhr-Institut)
Course
EU als politisches System
Grade
2,4
Author
Tanja Prinz (Author)
Publication Year
2005
Pages
6
Catalog Number
V54768
ISBN (eBook)
9783638498906
ISBN (Book)
9783656792246
Language
German
Tags
Staat Staatenbund Bundesstaat Kern System
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Tanja Prinz (Author), 2005, Staat, Staatenbund, Bundesstaat? Was trifft den Kern der EU?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54768
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