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Internationale Organisationen als Völkerrechtssubjekte

Title: Internationale Organisationen als Völkerrechtssubjekte

Term Paper (Advanced seminar) , 2006 , 26 Pages , Grade: 10 Pkt.

Autor:in: Bernd Reismann (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties
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Als Völkerrechtssubjekt bezeichnet man solche Einheiten, denen durch die Völkerrechtsordnung die Fähigkeit zuerkannt wird, Träger völkerrechtlicher Rechte und/oder Pflichten zu sein. Art und Umfang dieser Rechte und Pflichten richten sich nach der Natur des einzelnen Völkerrechtssubjekts und nach seiner Stellung in der Völkerrechtsordnung.

Noch bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts galten Staaten als einzige Völkerrechtssubjekte. Der seit 1945 enorm gestiegene grenzüberschreitende Verkehr von Waren, Personen und Finanzdienstleistungen machte jedoch eine institutionalisierte Form der Zusammenarbeit der Staaten nötig. Damit einher ging nicht nur die wachsende Anzahl und Bedeutung internationaler Organisationen (im Folgenden abgekürzt als i.O.), sondern auch die Frage nach Art, Umfang und Erwerb ihrer Völkerrechtssubjektivität.

Wegen ihrer Bedeutung als „Motoren des Völkerrechts“ werden Staaten als „geborene“ oder „originäre“ Völkerrechtssubjekte bezeichnet. I.O. dagegen können nur durch Zuweisung eigener völkerrechtlicher Rechten und Pflichten von den Mitgliedsstaaten in einer Satzung oder einem Gründungsvertrag zu Völkerrechtssubjekten „erkoren“ werden. Die Völkerrechtssubjektivität einer i.O. ist dabei jedoch zwei Einschränkungen unterworfen. Zum einen ist ihre Völkerrechtssubjektivität partiell, d.h. ihre Rechtspersönlichkeit reicht nur soweit, wie es zur Erreichung des Organisationszwecks erforderlich ist. Zum anderen ist ihre Völkerrechtssubjektivität relativ, da sie zunächst nur gegenüber den Mitgliedsstaaten gilt. Gegenüber einem Drittstaat kann eine i.O. erst als Völkerrechtssubjekt auftreten, wenn dieser die i.O. als solche anerkannt hat.

Einzig der UNO sprach der Internationale Gerichtshof in seinem Urteil zum Bernadotte-Fall von 1949 die uneingeschränkte bzw. universelle Völkerrechts-subjektivität zu. Der IGH hatte in seinem Gutachten festgestellt, dass die Gründungsstaaten der UN, die die überwiegende Mehrheit der internationalen Gemeinschaft repräsentierten, die Rechtsmacht besessen hatten, eine Einheit mit universeller Völkerrechtssubjektivität zu schaffen, die auch gegenüber Dritten ohne deren Anerkennung wirkt.

Durchaus umstritten ist daher, dass Organisationen wie z.B. multinationalen Konzernen oder internationalen Nichtregierungsorganisationen bis heute keine Völkerrechtssubjektivität zuerkannt wird.

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Definitionen

1.1 Völkerrechtssubjektivität

1.2 Internationale Organisationen

2. IGH-Fall Bernadotte und seine Bedeutung für die Völkerrechtssubjektivität internationaler Organisationen

2.1 Sachverhalt und Entscheidung

2.2 Einteilung der Völkerrechtssubjekte

2.3 Handlungsfähigkeit und Befugnisse

2.4 Supranationale Organisationen

3. Kritik der Völkerrechtssubjektivität

4. Fazit

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die aktuelle Relevanz und die verschiedenen Abstufungen der Völkerrechtssubjektivität bei internationalen Organisationen (i.O.) und analysiert kritisch, inwieweit neue Akteure wie Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder transnationale Konzerne in dieses Rechtsgefüge eingebunden werden können.

  • Grundlagen der Völkerrechtssubjektivität und Begriffsbestimmung internationaler Organisationen.
  • Rechtliche Bedeutung des IGH-Bernadotte-Falls für die Anerkennung internationaler Organisationen.
  • Kritische Analyse der theoretischen Ansätze (deduktiv vs. induktiv) zur Bestimmung von Völkerrechtssubjekten.
  • Diskussion über die Einbindung privatrechtlicher Akteure und demokratische Legitimationsfragen.
  • Transformation des Völkerrechts durch ius cogens und erga omnes Verpflichtungen hin zu einem Weltinnenrecht.

Auszug aus dem Buch

1.2 Internationale Organisationen

Unter dem Begriff der Internationalen Organisation werden sowohl die nichtstaatlichen (non-governmental organizations = NGO’s) als auch die zwischenstaatlichen Internationalen Organisationen (international governmental organizations = IGO’s) zusammengefasst. Völkerrechtlich relevant sind jedoch nur die letztgenannten. Gemeinsam ist allen i.O. ihr Ursprung, der in dem zunehmenden Zwang zur institutionalisierten Zusammenarbeit zu sehen ist.

Spätestens seit dem Rechtsgutachten des IGH vom 11.4.1949 zum Bernadotte-Fall, auf den später näher eingegangen werden soll, hat sich die allgemeine Auffassung durchgesetzt, dass zwischenstaatliche Organisationen Völkerrechtssubjekte sind.

a) Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass sie auf Dauer angelegte Vereinigungen zweier oder mehr Staaten sind. Die Völkerrechtssubjektivität der zwischenstaatlichen i.O. ist somit eine von bestehenden Völkerrechtssubjekten – den Gründungsstaaten – geschaffene Rechtspersönlichkeit. Staatenmitgliedschaft ist konstitutiv für den Bestand der Rechtspersönlichkeit, die keine originäre, sondern eine abgeleitete ist.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Die Einleitung führt in die Definition von Völkerrechtssubjekten ein und beschreibt den Bedeutungswandel internationaler Organisationen seit 1945.

1. Definitionen: Dieses Kapitel erläutert die Begriffe Völkerrechtssubjektivität und die Voraussetzungen für das Entstehen zwischenstaatlicher internationaler Organisationen.

2. IGH-Fall Bernadotte und seine Bedeutung für die Völkerrechtssubjektivität internationaler Organisationen: Analyse der grundlegenden Entscheidung des IGH zur Rechtsnatur von Organisationen sowie deren Handlungsbefugnisse und Einteilung.

3. Kritik der Völkerrechtssubjektivität: Dieses Kapitel bildet den Schwerpunkt und diskutiert die Notwendigkeit einer Neuverortung des Begriffs durch deduktive und induktive Ansätze unter Einbeziehung neuer Akteure.

4. Fazit: Das Fazit fasst die Erkenntnisse zur Transformation des Völkerrechts zusammen und bewertet die Möglichkeiten einer Erweiterung des Kreises der Völkerrechtssubjekte.

Schlüsselwörter

Völkerrechtssubjektivität, Internationale Organisationen, IGH, Bernadotte-Fall, Supranationale Organisationen, NGO, Transnationale Konzerne, Ius cogens, Erga omnes, Weltinnenrecht, Völkerrecht, Rechtspersönlichkeit, Staatenverbund, Globale Rechtsordnung, Menschenrechtsschutz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit?

Die Arbeit behandelt den Status von internationalen Organisationen als Völkerrechtssubjekte und hinterfragt, ob das traditionelle Verständnis angesichts neuer Akteure noch zeitgemäß ist.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Die zentralen Felder sind die Definition von Völkerrechtssubjektivität, die Rechtsprechung des IGH, die Rolle von NGOs und transnationalen Konzernen sowie die Entwicklung hin zu einem Weltinnenrecht.

Was ist die primäre Forschungsfrage?

Die Forschungsfrage lautet, inwieweit die verschiedenen Abstufungen der Völkerrechtssubjektivität noch sinnvoll sind und ob eine Neuverortung des Begriffs im Zeitalter der Globalisierung notwendig ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine rechtswissenschaftliche Analyse durchgeführt, die auf der Auslegung völkerrechtlicher Verträge, der Analyse von IGH-Gutachten und der Gegenüberstellung von deduktiven und induktiven Ansätzen basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert den Bernadotte-Fall, die Struktur internationaler Organisationen, die Kritik am klassischen Subjektbegriff sowie die Debatte um die völkerrechtliche Anerkennung nichtstaatlicher Akteure.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Völkerrechtssubjektivität, internationale Organisationen, Ius cogens, erga omnes und Weltinnenrecht.

Was bedeutet der "deduktive Ansatz" in diesem Kontext?

Der deduktive Ansatz leitet die Rechtssubjektivität von der Ausübung staatsähnlicher Funktionen oder Souveränität ab, was den IGH maßgeblich beeinflusst hat.

Warum ist das Thema "demokratische Legitimation" für NGOs wichtig?

Da NGOs oft nicht durch Wahlen legitimiert sind, stellt ihre hierarchische Binnenstruktur ein Argument gegen eine weitreichende völkerrechtliche Mitbestimmung bei politischen Entscheidungen dar.

Was besagt die Theorie der "implied powers"?

Diese Theorie besagt, dass eine Organisation neben ihren ausdrücklich zugewiesenen Kompetenzen auch solche Rechte besitzt, die zwingend erforderlich sind, um ihre satzungsgemäßen Aufgaben effektiv zu erfüllen.

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Details

Title
Internationale Organisationen als Völkerrechtssubjekte
College
University of Münster  (Lehrstuhl für Öffentliches Recht einschl. Völker- und Europarecht)
Course
Internationale Organisationen
Grade
10 Pkt.
Author
Bernd Reismann (Author)
Publication Year
2006
Pages
26
Catalog Number
V54775
ISBN (eBook)
9783638498975
ISBN (Book)
9783656302889
Language
German
Tags
Internationale Organisationen Völkerrechtssubjekte Internationale Organisationen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Bernd Reismann (Author), 2006, Internationale Organisationen als Völkerrechtssubjekte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54775
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