Bisher verhinderte die im österreichischen internationalen Gesellschaftsrecht herrschende Sitztheorie die identitätswahrende Sitzverlegung einer ausländischen Kapitalgesellschaft nach Österreich. Die Rechtssprechung des EuGH in einer Viererkette von Entscheidungen zur Niederlassungsfreiheit von Unternehmen innerhalb der EU hat dazu geführt, dass für die Gründung von Unternehmen in Österreich auch die Rechtsform der englischen private company limited by shares zulässig ist, selbst wenn deren Geschäftstätigkeit ausschließlich in Österreich liegt.
Angesichts der Möglichkeit, die Rechtsform eines Unternehmens innerhalb Europas frei wählen zu können, sind Informationen über das Gesellschafts- und Insolvenzrecht anderer Mitgliedstaaten für Unternehmensgründer und Gläubiger von zunehmender Bedeutung. Dies gilt insbesondere für das Gesellschaftsrecht von Großbritannien, da diese Rechtsordnung für die Errichtung von Kapitalgesellschaften die geringsten Anforderungen stellt und damit aus Sicht potentieller Gründer am attraktivsten erscheint.
Wie steht es nun um den Schutz der Gläubiger, wenn für Gesellschaften im Niederlassungsland die Insolvenz ansteht? Die Insolvenz einer ausländischen Kapitalgesellschaft mit Verwaltungssitz in Österreich führt zu einem Konflikt verschiedener Rechtsordnungen, da vorwiegend vertreten wird, dass trotz grundsätzlicher Geltung der Gründungstheorie, Gläubigerschutz nach dem Sitzrecht nicht vollständig ausgeschlossen ist.
Inhaltsverzeichnis
I. Problemstellung
II. Europarechtliche Grundlage
II.1 Die Niederlassungsfreiheit nach dem EG – Vertrag
II.2 Die Rechtssprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit
II.2.1 Daily Mail (EuGH 27.09.1988 Rs. 81/87)
II.2.1.1 Daily Mail aus österreichischer Sicht
II.2.2 Centros (EuGH 09.03.1999 Rs. C – 212/97)
II.2.2.1 Verhältnis des Centros- zum Daily Mail- Urteil
II.2.2.2 OGH- Entscheidung zu Centros (OGH 6 Ob 123/99b)
II.2.3 Überseering BV (EuGH 05.11.2002 Rs. C – 208/00)
II.2.3.1 Fazit des Überseering Urteils aus Österreichischer Sicht
II.2.4 Inspire Art (EuGH 30.09.2003 Rs. C – 167/01)
II.2.4.1 Einfluss von Inspire Art auf Österreich
II.2.5 Kernaussage der EuGH Rechtssprechung
III. Exportschlager englische private limited company by shares
III.1 Das Gesellschaftsrecht der private limited company
III.2 Gründung der private limited company in England
III.2.1 Rechtliche Entstehungsvoraussetzungen
III.2.2 Mindestkapital
III.2.3 Gründungsdauer
III.2.4 Gründungskosten
III.2.5 Laufende Verwaltungs- und Unterhaltungskosten
III.2.6 Organe
III.2.6.1 Directors – Geschäftsführer
III.2.6.2 Secretary
III.2.6.3 Members (general meeting)
IV. Insolvenz der private limited company in Österreich
IV.1 Die europäische Verordnung über Insolvenzverfahren
IV.1.1 Anwendungsbereiche
IV.1.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich
IV.1.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich
IV.1.1.3 Räumlicher Anwendungsbereich
IV.1.1.4 Zeitlicher Anwendungsbereich
IV.1.1.5 Voraussetzung für die Anwendbarkeit
IV.1.1.6 Das modifizierte Universalitätsprinzip
IV.1.1.7 Beschränkung der Wirkung der EuInsVO auf die Mitgliedstaaten
V. Gläubigerschutz im Insolvenzfall der plc
V.1 Schutzlücken durch divergierende Kontrollmechanismen
V.1.1 Der öKapitalschutz im System der europäischen Gesellschaftsrechte
V.1.2 Schutz des Rechtsverkehrs bei der Limited
V.1.2.1 Sonderprüfung und Staatsaufsicht in England
V.1.2.2 Haftung
V.1.2.2.1 Haftung der Directors
V.1.2.2.2 Zugriff auf das Privatvermögen der Gesellschafter
V.1.2.3 Problematik der Staatsaufsicht sowie des Haftungsdurchgriffs
V.1.3 Schutz durch Publizitätspflichten
V.1.3.1 Einfluss von Inspire Art auf die öPublizitätspflicht
V.2 Insolvenzrechtlicher Schutz
V.2.1 Internationale Zuständigkeit
V.2.1.1 Hauptinsolvenzverfahren
V.2.1.1.1 Anordnung von Sicherungsmaßnahmen
V.2.1.2 Territorialinsolvenzverfahren
V.2.1.2.1 Sekundärinsolvenzverfahren
V.2.1.2.2 Partikularinsolvenzverfahren
V.2.1.3 Kompetenzkonflikte – Zuständigkeit kraft Zuvorkommens
V.2.2 Aktuelle Rechtssprechung zur internationalen Zuständigkeit
V.2.2.1 ISA / Daisytek
V.2.2.2 EMBIC
V.2.2.3 Fallgestaltung des LG Salzburg/ OLG Linz
V.2.2.4 Eurofood / Parmalat
V.2.3 Vorraussetzung der Konkurseröffnung
V.2.3.1 Art des Schuldners
V.2.3.2 Konkursgründe
V.2.3.2.1 Zahlungsunfähigkeit
V.2.3.2.2 Überschuldung
V.2.3.2.3 Parallelverfahren
V.2.4 Kostendeckendes Vermögen
V.2.4.1 Parallelverfahren
V.2.4.1.1 Sekundärverfahren
V.2.4.1.2 Partikularverfahren
V.2.5 Konkursantragsrecht
V.2.6 Konkursantragspflicht
V.2.6.1 Haftungstatbestände
V.2.6.1.1 § 69 Konkursordnung
V.2.6.1.2 § 159 Strafgesetzbuch
V.2.6.1.3 § 25 GmbH – Gesetz
V.2.6.1.4 § 25 Unternehmensreorganisationsgesetz
V.2.6.2 Sonstige Haftungstatbestände
V.2.6.2.1 Sittenwidriges Verhalten
V.2.6.2.2 § 156 Strafgesetzbuch
V.2.7 Sonstige Gläubigerschutzbestimmungen
V.2.7.1 Unterkapitalisierung
V.2.7.2 Eigenkapitalersatz
V.2.7.2.1 Englisches Eigenkapitalersatzrecht?
V.2.7.2.2 Eigenkapitalersatz im Strafrecht
VI. Fazit
VI.1 Zusammenfassung der EuGH – Entscheidungen
VI.2 Risiken und Nachteile bei Verwendung einer Ltd
VI.3 Gläubigerschutz – Divergierende Kontrollmechanismen
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert den Gläubigerschutz bei der Verwendung der englischen "private limited company by shares" mit Verwaltungssitz in Österreich im Insolvenzfall, unter besonderer Berücksichtigung der europäischen Rechtsprechung (insbesondere EuGH) und der Europäischen Insolvenzverordnung. Zentrale Forschungsfrage ist, inwieweit österreichische Gläubiger in einem Umfeld grenzüberschreitender Unternehmensstrukturen weiterhin auf vertraute Schutzinstrumente zählen können und welche Rechtsordnungen in der Insolvenz greifen.
- Europarechtliche Rahmenbedingungen und Niederlassungsfreiheit von Unternehmen
- Rechtsvergleichende Darstellung: Österreichisches GmbH-Recht vs. englische Limited
- Internationale Zuständigkeit nach der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO)
- Analyse insolvenzrechtlicher Schutzmechanismen und Haftungstatbestände
- Bewertung der Auswirkungen aktueller EuGH-Urteile (u.a. Centros, Inspire Art) auf den österreichischen Gläubigerschutz
Auszug aus dem Buch
II.2.1 Daily Mail (EuGH 27.09.1988 Rs. 81/87)
Im Sachverhalt in der Rechtssache „Daily Mail“ wurde die englische Daily Mail and General Trust PLC von der englischen Finanzbehörde gehindert, ihren Verwaltungssitz aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande zu verlegen.
Nach den Akten gestattet es das britische Gesellschaftsrecht einer Gesellschaft, welche nach britischem Recht gegründet wurde und im Vereinigten Königreich ihren satzungsmäßigen Sitz hat, ihre Geschäftsleitung außerhalb des Vereinigten Königreichs einzurichten, ohne ihre Rechtspersönlichkeit oder ihre Eigenschaft als Gesellschaft britischen Rechts zu verlieren. Das britische Einkommen - und Körperschaftsteuergesetz 1970 verbietet, zur Vermeidung von Steuerumgehungen, jedoch in Sec. 482 (1) (a) den Gesellschaften mit steuerlichem Sitz im Vereinigten Königreich, diesen ohne Zustimmung des Finanzministeriums aufzugeben.
Hauptziel der Verlegung des Sitzes der Geschäftsleitung war, nach Errichtung des steuerlichen Sitzes in den Niederlanden, einen erheblichen Teil der Papiere ihres Betriebsvermögens zu verkaufen um aus dem Erlös eigene Aktien zurückkaufen zu können, ohne hierfür die Steuern entrichten zu müssen, die nach britischem Steuerrecht insbesondere angesichts des erheblichen Wertzuwachses der zu verkaufenden Papiere darauf zu zahlen wären. Nach niederländischem Körperschaftsteuerrecht hätten die beabsichtigten Transaktionen nur eine Besteuerung des nach der Verlegung des steuerlichen Sitzes anfallenden Wertzuwachses zur Folge.
Nach langwierigen Verhandlungen zwischen dem britischen Finanzministerium und der PLC, erhob die Daily Mail 1986 Klage beim High Court of Justice, Queen' s Bench Division. Dort machte sie geltend, dass die Artikel 52 (Art. 43 n.F.) und 58 (Art 48 n.F) EWG-Vertrag ihr das Recht gäben, den Sitz ihrer Geschäftsleitung ohne vorherige Zustimmung des Finanzministeriums in einen anderen Mitgliedstaat zu übertragen oder eine solche Zustimmung ohne Bedingung zu erhalten. Der High Court legt die Sache zur Vorabentscheidung dem EuGH vor, mit der Frage, ob die Bestimmung, wonach die Sitzverlegung nur nach Genehmigung durch das Finanzministerium möglich sei, gegen die Niederlassungsfreiheit verstoße.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Problemstellung: Analyse der steigenden Unternehmensinsolvenzen in Österreich und des Einflusses ausländischer Rechtsformen, insbesondere der englischen Ltd., auf den Gläubigerschutz.
II. Europarechtliche Grundlage: Untersuchung der Niederlassungsfreiheit als Grundfreiheit und Darstellung der richtungsweisenden EuGH-Rechtsprechung (Daily Mail, Centros, Überseering, Inspire Art).
III. Exportschlager englische private limited company by shares: Einführung in das englische Gesellschaftsrecht, die Gründungsvoraussetzungen und die Organstruktur der Ltd. im Vergleich zur österreichischen GmbH.
IV. Insolvenz der private limited company in Österreich: Erläuterung der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) hinsichtlich internationaler Zuständigkeit und anwendbarem Recht bei grenzüberschreitenden Insolvenzen.
V. Gläubigerschutz im Insolvenzfall der plc: Tiefgehende Analyse der Schutzlücken und Haftungsinstrumente, wie Konkursantragspflicht, Kapitalersatz und Durchgriffshaftung, unter Berücksichtigung aktueller Rechtsentwicklungen.
VI. Fazit: Zusammenfassung der Ergebnisse hinsichtlich der Vereinbarkeit nationaler Schutzinstrumente mit dem europäischen Recht und Ausblick auf künftige Harmonisierungen.
Schlüsselwörter
Gläubigerschutz, Insolvenzrecht, Niederlassungsfreiheit, private limited company, EuInsVO, Sitztheorie, Gründungstheorie, Kapitalersatzrecht, Konkursantragspflicht, Unternehmensreorganisation, EuGH-Rechtsprechung, Haftungstatbestände, Rechtswahlfreiheit, grenzüberschreitende Insolvenz, Limited
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Diplomarbeit?
Die Arbeit untersucht den Gläubigerschutz bei ausländischen Kapitalgesellschaften, speziell der englischen "private limited company" mit Sitz in Österreich, im Falle einer Insolvenz.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Felder sind die Niederlassungsfreiheit nach EU-Recht, die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf das österreichische Gesellschafts- und Insolvenzrecht sowie die Anwendung von Schutznormen bei ausländischen Gesellschaftsformen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es zu klären, inwieweit österreichische Gläubiger trotz der Wahlfreiheit der Rechtsform durch Unternehmen (Ltd.) weiterhin durch inländische Gesetze, wie die Insolvenzantragspflicht oder Eigenkapitalersatzregeln, geschützt sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die primär auf der Auswertung von Gesetzen, der aktuellen Rechtsprechung des EuGH und nationaler Höchstgerichte sowie einschlägiger Rechtsliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine europarechtliche Grundlegung, die Darstellung des englischen Gesellschaftsrechts, eine detaillierte Erläuterung der EuInsVO und eine Untersuchung verschiedener Haftungs- und Schutzinstrumente in der österreichischen Insolvenzpraxis.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Gläubigerschutz, Niederlassungsfreiheit, private limited company (Ltd.), EuInsVO und das österreichische Insolvenzrecht.
Welche Rolle spielt die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) für die Arbeit?
Die EuInsVO ist essentiell, da sie die internationale Zuständigkeit für Insolvenzverfahren regelt und somit festlegt, welches nationale Recht in einem grenzüberschreitenden Fall zur Anwendung kommt.
Wie beurteilt der Autor die Rolle des "Inspire Art"-Urteils?
Der Autor sieht in der "Inspire Art"-Entscheidung des EuGH einen wesentlichen Treiber für die europäische Gesellschaftsrechtsangleichung, der Mitgliedstaaten wie Österreich zwingt, ausländische Gesellschaftsformen (Ltd.) weitgehend anzuerkennen und den Spielraum für nationale Sonderregelungen einschränkt.
- Quote paper
- Magister Markus Kern (Author), 2005, Gläubigerschutz im Insolvenzfall der Private Limited Company mit Sitz in Österreich- die Bedeutung der EuInsVO unter Beachtung neuester Rechtssprechung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54820