Seit zwei Jahrzehnten unterliegen die Marktordnungen von Netzindustrien, Telekommunikation, Elektrizität, Bahn, Post, Wasser und Gas, weltweit tiefgreifenden Veränderungen. Immer häufiger werden ehemals staatliche Monopole aufgelöst und der Markt für Wettbewerber geöffnet. Dies gilt auch für die Elektrizitätsversorgung. Hatte noch bis in die 80er Jahre hinein die Versorgungssicherheit als energiepolitische Zielsetzung dominiert, lösten die Globalisierung der Produktmärkte, neue Entwicklungen in der Informationstechnologie sowie neue Erkenntnisse in der Wirtschaftswissenschaft einen Politikwechsel aus: Effizienzüberlegungen stehen seither mehr und mehr im Mittelpunkt. Rechtlich ging in Deutschland, wie in den meisten europäischen Ländern, der Impuls zur Liberalisierung vom Europarecht aus. Ohne Vorgaben aus Brüssel hätten die nationalen Gesetzgeber kaum je die Kraft zu grundlegenden Reformen gefunden.
In der vorliegenden Seminararbeit werde ich mich auf die Liberalisierung im Bereich der Stromversorgung konzentrieren. Die Liberalisierung in der Stromwirtschaft ist beispielhaft für die Liberalisierung in der Gaswirtschaft, in welcher die Liberalisierung beinahe zeitgleich erfolgte. Zunächst werde ich die frühere monopolistische Organisation der Stromversorgung beschreiben, Gründe für die Liberalisierung nennen und danach die bisherige Liberalisierung und deren Ergebnisse beschreiben. Da die Stromversorgung wegen der zahlreich berührten öffentlichen Interessen im Bereich des Sozialstaats und des Umweltschutzes besondere Anforderungen an die Ausgestaltung der Liberalisierung4 stellt, werde ich anschliessend fragen, woraus sich die bleibende Verantwortung des Staates ergibt und aufzeigen wie der Staat diese Verantwortung wahrnimmt.
Inhaltsverzeichnis
2 Einleitung
3 Einführende Definition und Überblick über die Liberalisierung der vergangenen Jahre
3.1 Begriff der Liberalisierung
3.2 Energiewirtschaftsgesetz von 1935 – Organisation der deutschen Energieversorgung bis 1998
3.3 Gründe für die frühere, monopolistische Organisation der Elektrizitätsversorgung und die Liberalisierung der vergangenen Jahre
3.4 Bisherige Liberalisierungsschritte
3.4.1 Primärrechtliche Vorgaben
3.4.2 Sekundärrechtliche Gestaltung des Energiebinnenmarktes
3.4.2.1 Preistransparenzrichtlinie vom 29. Juni 1990 und Transitrichtlinie vom 29. Oktober 1990
3.4.2.2 Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie vom 19. Dezember 1996
3.4.2.3 Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie vom 26. Juni 2003
3.4.3 Folgen der Liberalisierung
4 Bleibende Verantwortung des Staates anhand der Zielsetzungen von § 1 I EnWG
4.1 Verantwortung des Staates
4.2 Versorgungssicherheit
4.2.1 Versorgungssicherheit als Ausprägung verschiedener Grundrechte und Ergebnis des Sozialstaatsprinzips
4.2.2 Gefährdung der Versorgungssicherheit durch die Liberalisierung
4.2.3 Versorgungssicherheit im EnWG
4.3 Preisgünstigkeit und Effizienz
4.3.1 Preisgünstige Energieversorgung und Wettbewerb
4.3.2 Verantwortung des Staates für eine preisgünstige und effiziente Energieversorgung
4.3.3 Durchleitung und Art. 14 GG
4.3.4 Konkrete Regelungen zur Preisgünstigkeit und zum Wettbewerb
4.3.5 Anwendbarkeit des GWB
4.4 Umweltschutz
4.4.1 Verantwortung des Staates für den Schutz der Umwelt
4.4.2 Umweltschutz im EnWG
4.5 Verbraucherfreundlichkeit
5 Resümee
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert, inwiefern der Staat trotz der Liberalisierung des Energiesektors weiterhin die Verantwortung für eine sichere, preisgünstige, effiziente und umweltverträgliche Energieversorgung trägt. Dabei wird untersucht, wie der Gesetzgeber diese bleibende staatliche Aufgabe wahrnimmt und welche verfassungsrechtlichen sowie regulatorischen Grundlagen hierfür maßgeblich sind.
- Wandel der Marktstruktur in der Elektrizitätswirtschaft
- Europarechtliche Impulse für die Liberalisierung
- Verfassungsrechtliche Grundlagen staatlicher Verantwortung
- Regulierung des Netzzugangs und Wettbewerbsförderung
- Integration von Umwelt- und Verbraucherschutz in das Energiewirtschaftsrecht
Auszug aus dem Buch
3.4.2.2 Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie vom 19. Dezember 1996
Die 1996 verabschiedete Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EltRL) stellt die stromwirtschaftliche zweite Stufe zur Etablierung des Energiebinnenmarkts dar. Die EltRL strebt einerseits die binnenmarktkonforme Öffnung der europäischen Strommärkte an, andererseits berücksichtigt sie die mitgliedstaatlichen Wünsche nach einer normativen Verankerung des öffentlichen Dienstleistungscharakters der Elektrizitätsversorgung. Dabei überläßt es die Richtlinie in erheblichem Maße den Mitgliedstaaten, den Ausgleich zwischen verschiedenen, von der Richtlinie akzeptierten Varianten, zu schaffen. In Deutschland wurde die EltRL durch das EnWG von 1998 umgesetzt.
Durch die EltRL zwingend vorgegeben ist die Zulassung industrieller Großabnehmer mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 gWh zum Netzzugang. Die Mitgliedsstaaten können selbst entscheiden, ob sie Endverbraucher, Großhändler oder Verteilerunternehmen als Kunden zulassen. Jedoch müssen gewisse Mindestmarktöffnungsquoten erreicht werden. Durch das EnWG von 1998 hat der deutsche Gesetzgeber die Vorgabe der EltRL zur Marktöffnung übererfüllt, indem der Energiemarkt bis hin zum Endkunden vollständig geöffnet wurde und der kartellrechtliche Ausnahmebereich für die leitungsgebundene Energieversorgung abgeschafft wurde. Andere Mitgliedsstaaten haben ihre Märkte jedoch nur insoweit geöffnet wie sie durch die EltRL dazu gezwungen waren. Durch diese ungleiche Marktöffnung kommt es zu Wettbewerbsverzerrungen, da Unternehmen aus Ländern, welche das Monopol für weite Teile des Marktes beibehielten, Wettbewerbsvorteile auf den vollständig geöffneten Märkten haben.
Um Quersubventionen zu vermeiden und die Kosten des Netzbetriebs transparent zu machen, beinhaltet die EltRL besondere Vorschriften über eine buchführungsmäßige Entflechtung der Elektrizitätsversorgung (sog. buchhalterisches Unbundling). Bezüglich der Organisation des Netzzugangs, überläßt die EltRL den Mitgliedsstaaten die Wahl zwischen dem Netzzugang auf Vertragsbasis, dem geregelten Netzzugang und dem Alleinkäufersystem. Mit dem Netzzugang wird Wettbewerbern des Netzbetreibers ein grundsätzlicher Anspruch auf Gestattung einer wettbewerbsbegründenden Durchleitung von Elektrizität eingeräumt. Der deutsche Gesetzgeber hat sich bei der Umsetzung der EltRL im EnWG von 1998 für den verhandelten Netzzugang (Netzzugang auf Vertragsbasis) sowie, auf Druck der Kommunen, für das Alleinkäufersystem entschieden.
Zusammenfassung der Kapitel
2 Einleitung: Die Einleitung erläutert den Wandel in Netzindustrien hin zum Wettbewerb und definiert das Ziel der Arbeit, die staatliche Verantwortung im liberalisierten Strommarkt zu untersuchen.
3 Einführende Definition und Überblick über die Liberalisierung der vergangenen Jahre: Dieses Kapitel definiert den Begriff der Liberalisierung, beschreibt die monopolistische Organisation der Energiewirtschaft bis 1998 und analysiert die bisherigen Liberalisierungsschritte durch europäische Richtlinien.
4 Bleibende Verantwortung des Staates anhand der Zielsetzungen von § 1 I EnWG: Das Hauptkapitel untersucht die verfassungsrechtlichen und regulatorischen Aspekte, durch die der Staat trotz Marktöffnung weiterhin die Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit, Effizienz, Umweltverträglichkeit und Verbraucherfreundlichkeit gewährleistet.
5 Resümee: Das Resümee stellt fest, dass die Liberalisierung keinen Rückzug des Staates bedeutet, sondern lediglich einen Wandel der Regulierungsinstrumente zur Sicherung der Energieversorgung.
Schlüsselwörter
Liberalisierung, Energiewirtschaftsrecht, EnWG, Versorgungssicherheit, Netzzugang, Wettbewerb, Europarecht, staatliche Verantwortung, Daseinsvorsorge, Kartellrecht, Umweltverträglichkeit, Unbundling, Preisaufsicht, Regulierung, Energiebinnenmarkt.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Rolle des Staates im Zuge der Liberalisierung des deutschen Strommarktes und untersucht, wie der Staat trotz der Öffnung für den Wettbewerb weiterhin seine verfassungsrechtlichen Zielsetzungen in der Energieversorgung verfolgt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Entwicklung des Energiewirtschaftsrechts, die Auswirkungen europäischer Richtlinien, die Sicherung der Versorgung und des Wettbewerbs durch staatliche Regulierung sowie die Gewährleistung von Umwelt- und Verbraucherschutz.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, dass die Marktöffnung im Energiesektor nicht mit einem Rückzug des Staates gleichzusetzen ist, sondern zu einer Neugestaltung der staatlichen Verantwortung führt, um öffentliche Interessen zu wahren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich primär auf eine juristische Analyse der geltenden Gesetzeslage (EnWG, Grundgesetz), die Auswertung europäischer Richtlinien und die Einordnung aktueller ökonomischer Erkenntnisse zur Marktregulierung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die einzelnen Ziele des § 1 EnWG, darunter die Versorgungssicherheit, das Spannungsfeld zwischen Wettbewerb und Regulierung des Netzzugangs, die Rolle des Kartellrechts sowie den Umwelt- und Verbraucherschutz.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Liberalisierung, Netzzugang, staatliche Infrastrukturverantwortung, Sozialstaatsprinzip, Regulierung und Energiebinnenmarkt geprägt.
Warum ist die ex ante Regulierung laut Autor vorteilhaft?
Der Autor argumentiert, dass die ex ante Regulierung den Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet, da sie mit festen, genehmigten Netzentgelten planen können, und zudem einen effektiveren Schutz der Verbraucher vor überhöhten Preisen gewährleistet.
Welche Bedeutung hat das Grundgesetz für die Energieversorgung?
Das Grundgesetz bildet die normativen Grundlagen staatlicher Verantwortung. Insbesondere das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) und die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) bilden den Rahmen, innerhalb dessen der Gesetzgeber den Strommarkt gestaltet.
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- Daniel Andre Geiger (Author), 2006, Liberalisierung und bleibende Verantwortung des Staates am Beispiel des Energiewirtschaftsrechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/54972