Mit dem Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.
2002 („Hartz I“) wurde in das SGB III ein neuer § 37c eingefügt, der seit dem 1. Januar
2003 die Einrichtung von Personal-Service-Agenturen [im folgenden PSA] in
allen Arbeitsagenturbezirken regelt. Mit der PSA steht den Arbeitsagenturen ein weiteres
Regelinstrument zur Einbeziehung Dritter (gem. § 37 SBG III) in die Vermittlungsaufgabe
zur Verfügung. PSA sollen mit Hilfe vermittlungsorientierter Arbeitnehmerüberlassung
schnell und nachhaltig arbeitslose Menschen mit individuellen Vermittlungshemmnissen,
ausschließlich auf Vorschlag der Arbeitsagentur, integrieren.
Ebenso gilt der Kontext der europäischen Verpflichtung zur sog. „aktiven Arbeitsmarktpolitik“,
in der die Vermittlung Vorrang vor der Leistungsgewährung hat (gem.
§§ 4, 5 ff SGB III). Aufgabe der PSA ist daher die eigenverantwortliche vermittlungsorientierte
Arbeitnehmerüberlassung, d.h. sie stellt Arbeitslose sozialversicherungspflichtig
ein und verleiht sie ebenso sozialversicherungspflichtig an andere Arbeitgeber.
In dieser Funktion tritt die PSA an Stelle der BA als Vermittler sowie als Arbeitgeber
am Markt auf. Ziel ist die möglichst rasche Übernahme (per finanziell degressiv
dekretiertem Negativanreiz) zu dem Entleiher in sozialversicherungspflichtige Dauerbeschäftigung
(sog. „Klebeeffekt“). In verleihfreien Zeiten, die per se kurz gehalten
werden sollen, sollen die Arbeitslosen (bzw. Arbeitnehmer der PSA) gezielt qualifiziert
und betreut werden, um ihre Vermittlungschancen zu erhöhen. Zielgruppen zur
Vermittlung an die PSA sind kurzfristig nicht vermittelbare Arbeitslose, die abgesehen
von individuellen Vermittlungshemmnissen, beschäftigungsfähig sind.
Aus dieser gesamten Konstellation ergeben sich bereits einige komplexe, teils verdeckte,
vertragsrechtliche, definitorische wie öffentlichrechtliche Problematiken.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
- Problematik
- Organisationsform
- Vermittlung, Arbeitsverhältnis
- Honorar
- Fallpauschale
- Vermittlungsprämie
- Wettbewerb vs. Zielgruppen
- Beschäftigungssicherheit?
- Weiterbildung
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text analysiert die Problematik der vermittlungsorientierten Arbeitnehmerüberlassung im Kontext des „Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ und untersucht die Rolle von Personal-Service-Agenturen (PSA) in der Arbeitsvermittlung.
- Rechtliche und praktische Herausforderungen der Integration von PSA in das bestehende Arbeitsvermittlungssystem
- Vermittlungsorientierter Ansatz der Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen der PSA und seine Auswirkungen auf die Beschäftigungssicherheit
- Wettbewerbliche Aspekte der PSA und ihre Auswirkungen auf die Zielgruppen der Arbeitsvermittlung
- Die Bedeutung von Weiterbildung im Kontext der PSA und ihre Rolle bei der Integration von Arbeitslosen
- Die rechtliche Einordnung der PSA als Arbeitgeber und Vermittler im Rechtssinne
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema ein und stellt das „Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ („Hartz I“) vor, welches die Einrichtung von PSA in das SGB III einführte. Es werden die Ziele und Zielgruppen der PSA erläutert, sowie die rechtlichen und praktischen Herausforderungen, die sich aus der Kombination von Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) und Arbeitsvermittlung ergeben.
Das Kapitel „Vermittlung, Arbeitsverhältnis“ beleuchtet die Rolle der PSA als Vermittler und Arbeitgeber, insbesondere im Hinblick auf das Honorarsystem, das aus Fallpauschalen und Vermittlungsprämien besteht. Der Wettbewerb zwischen PSA und der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird ebenfalls diskutiert, sowie die Frage, ob die PSA als Vermittler im Rechtssinne anzusehen sind.
Das Kapitel „Beschäftigungssicherheit“ geht auf die Frage ein, inwieweit die vermittlungsorientierte AÜ zu einer sicheren Beschäftigung führt, und welche Rolle die Weiterbildung dabei spielt.
Schlüsselwörter
Personal-Service-Agenturen (PSA), Arbeitnehmerüberlassung (AÜ), Arbeitsvermittlung, „Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ („Hartz I“), SGB III, Bundesagentur für Arbeit (BA), Vermittlungsorientierung, Beschäftigungssicherheit, Weiterbildung, Rechtssinne, Wettbewerb.
- Quote paper
- Uwe Lammers (Author), 2005, Einbezug der PSA in die Arbeitsvermittlung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55009