Professionalisierung der Physiotherapie in Deutschland


Bachelor Thesis, 2006

105 Pages, Grade: 1,2


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Einleitung

Kapitel I
1 METHODIK
1.1 STUDIENTYP
1.2 VERFAHREN
1.3 GENERIERUNG DER LITERATUR

KApitel II
2 BEGRIFFSERKLÄRUNGEN
2.1 ARBEIT UND BERUF
2.2 PROFESSION
2.3 PROFESSIONALISIERUNG
2.4 PROFESSIONALITÄT
2.5 QUALITÄTSMANAGEMENT
2.5.1 Qualitätsmanagement in der Geschichte
2.5.2 Definitionen aus dem Bereich „Qualitätsmanagement“

Kapitel III
3 DIE PHYSIOTHERAPIE IM DEUTSCHEN UND EUROPÄISCHEN BILDUNGS- UND GESUNDHEITSWESEN
3.1 VERÄNDERUNGEN IM DEUTSCHEN GESUNDHEITSWESEN
3.2 DEFINITION: „PHYSIOTHERAPIE“
3.3 GESCHICHTE DER PHYSIOTHERAPIE
3.4 ENTWICKLUNG DER PHYSIOTHERAPIE IN DEUTSCHLAND
3.5 STATUS QUO PHYSIOTHERAPIE IN DEUTSCHLAND
3.5.1 Berufsverbände
3.5.2 Berufsausbildung
3.5.3 Studium
4 QUALITÄTSMANAGEMENT IN DER PHYSIOTHERAPIE
4.1 QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEME
4.1.1 DIN EN ISO 9000er-FAMILIE
4.1.2 TOTAL QUALITY MANAGEMENT
4.1.3 EUROPEAN FOUNDATION OF QUALITY MANAGEMENT
4.2 DERZEITIGE ANGEBOTE VON QUALITÄTSMANAGEMENT-PROGRAMMEN IM BEREICH DER PHYSIOTHERAPIE DURCH DIE BERUFSVERBÄNDE
4.2.1 IFK - Bundesverband selbständiger PhysiotherapeutInnen e. V.
4.2.2 VDB - Physiotherapieverband e.V.
4.2.3 VPT - Verband Physikalische Therapie e. V.
4.2.4 ZVK - Deutscher Verband für Physiotherapie e. V.

kAPITEL IV
5 DISKUSSION
5.1 DARSTELLUNG DER ERKENNTNISSE
5.2 BEWERTUNG DER ERKENNTNISSE
6 KONKLUSION
7 SCHLUSSFOLGERUNG
7.1.1 Für den Bereich Ausbildung
7.1.2 Für den Bereich Qualitätsmanagement
8 AUSBLICK
9 LITERATURVERZEICHNIS
10 ANHANG

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Quelle http://ag-wiss.vpt-akademie.de/physio_studium.htm (letzter Download 20.01.2006)

Anmerkung:

Abbildung 3 Quelle: eigene Grafische Darstellung der Graduierungsmöglichkeiten

Abbildung 4 Quelle: DIN ISO 9001 - Prozessmodell des Qualitätsmanagements

Abbildung 5 Quelle: eigene Grafik

Abbildung 6 Quelle: Deming'sche Reaktionskette bei Radtke und Wilmes; 2006

Abbildung 7 Quelle: EFQM - Das EFQM-Modell für Excellence, Brüssel 2001

Einleitung

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.“

Reinhold Niebuhr (21.06.1892 - 01.06.1971), deutsch-amerikanischer Theologe

Als Inhaber einer Praxis für Physiotherapie und gleichzeitig Student an einer Fachhochschule, in einem berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang mit Schwerpunkt Therapiemanagement, bin ich selbst, mit einem kleinen Anteil, am Prozess der Professionalisierung beteiligt. Aus dieser Situation heraus ist meine Motivation entstanden, dieser „Sache mit der Professionalisierung“ einmal auf den Grund zu gehen.

Als ich begann mich intensiver mit der Thematik „Professionalisierung der Physiotherapie in Deutschland“ auseinander zu setzen, musste ich mir sehr schnell eingestehen, dass meine Vorstellungen zu diesem Prozess doch sehr ungenau und unvollständig waren. Es wurde und wird zwar im Kollegenkreis eifrig darüber diskutiert, aber sehr oft nur mit flachem Hintergrundwissen oder es wird nur mit Allgemeinplätzen argumentiert.

Und so stellten sich für mich anfänglich diese Fragen:

Professionalisierung, Professionalität oder Profession , was ist das eigentlich?

Gibt es das alles nicht schon in der Physiotherapie, oder muss sich das erst noch entwickeln?

Wo steht die deutsche Physiotherapie eigentlich im internationalen Vergleich?

„Professionalisierung der Physiotherapie“, „Doktor der Physiotherapie“, „Professor der Physiotherapie“, das alles klingt doch eigentlich ganz gut, oder?

... und noch viele mehr. Welcher dieser Fragen sollte ich also „auf den Grund gehen“?

Nach einigen gescheiterten Anläufen, das alles in eine umfassende Fragestellung zu integrieren und der Erkenntnis „das geht so nicht“, entstand schließlich doch noch eine wissenschaftliche Fragestellung für diese Arbeit.

„Sind die derzeitigen Bestrebungen im Bereich Ausbildung und Qualitätsmanagement geeignet, eine Professionalisierung der Physiotherapie in Deutschland zu erlangen?“

Diese Bachelorarbeit versucht, dieser Frage nachzugehen und sie zu beantworten.

Kapitel I

1 METHODIK

Unter Methodik ist die Gesamtheit der Methoden zu verstehen, also die planmäßige Vorgehensweise, um zu wissenschaftlichen Erkenntnissen zu gelangen [vgl.: Der Brockhaus, 2006].

Im faktischen Bezug zu dieser Bachelorarbeit sollen die einzelnen Methoden hier kurz beschrieben werden.

1.1 STUDIENTYP

Bei dieser Studie handelt es sich um eine reine Literaturstudie, die sich im Themenbereich „rund um die Physiotherapie“, also bei den Punkten 3.5 und 4.2, nur mit Literatur ab 1999 und jünger beschäftigt. Dieser Sachverhalt begründet sich aus der Tatsache des „moving process“, in dem sich die Physiotherapie in Deutschland zur Zeit befindet.

1.2 VERFAHREN

Ziel dieser Bachelorarbeit ist es, anhand einer Recherche aktueller Literatur, den Stand der Professionalisierung der Physiotherapie in Deutschland, zu beschreiben.

Die Literaturstudie soll in „Kapitel II“ zunächst einige Definitionen der wichtigsten Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Fragestellung dieser Arbeit geben. „Kapitel III“ unterteilt sich in zwei Bereiche, zum einen soll der Zustand der Physiotherapie im europäischen und im deutschen Bildungs- und Gesundheitswesen nachgezeichnet werden, zum anderen soll das Qualitätsmanagement in der Physiotherapie in Deutschland beleuchtet werden. Das „IV. Kapitel“ umfasst die Darstellung der gewonnenen Erkenntnisse, sowie die Punkte Diskussion, Konklusion und Schlussfolgerung. Außerdem wird unter Gliederungspunkt 8 ein Ausblick auf die weitere Entwicklung gegeben.

Um der besseren Lesbarkeit willen, wird in dieser Arbeit durchgängig das generische Maskulinum verwendet, welches männliche und weibliche Personen einschließt. Beim Begriff „KrankengymnastIn“ wird jedoch darauf verzichtet, da im historischen Kontext eine Trennung der Geschlechterrolle, zum besseren Verständnis essentiell erscheint.

1.3 GENERIERUNG DER LITERATUR

Die in dieser Arbeit verwendete Literatur wurde größtenteils durch Recherchen im Internet gefunden. Dazu wurden die Suchmaschinen

www.google.de

www.fireball.de

www.alltheweb.com

http://meta.rrzn.uni-hannover.de (Meta-Suchmaschine „MetaGer“ der Universität Hannover)

verwendet, sowie zwei physiotherapeutische Fachzeitschriften, mit ihren jeweiligen Online-Portalen

physiopraxis (Thieme Verlag)

www.thieme.de/physioonline/index.html

Zeitschrift für Physiotherapeuten (Pflaum Verlag)

www.ptnet.de//kg/index.html

Des Weiteren, wurde auf den jeweiligen „Homepages“ der deutschen Physiotherapieverbände recherchiert

www.ifk.de

www.physio.de/vdb und http://www.physiotherapieverband.com

www.vpt-online.de und http://vpt-rps.de

www.zvk.org und www.zvk-bay.de

KApitel II

2 BEGRIFFSERKLÄRUNGEN

Um den derzeitigen Zustand im Bereich der Physiotherapie in Deutschland, bezogen auf die Diskussion um „Professionals“ oder „Professionalisierung“ beschreiben zu können, bedarf es zuerst einer Klärung der Begriffe Arbeit und Beruf, Profession, Professionalisierung, Professionalität (die drei P-Phänomene in Anlehnung an Nittel; 2000, 2002) und Qualitätsmanagement.

2.1 ARBEIT UND BERUF

„Unter dem Begriff Arbeit (Job) versteht man ein bewusstes, zielgerichtetes Handeln des Menschen zum Zweck der Existenzsicherung, wie der Befriedigung von Einzelbedürfnissen und die Arbeit ist zugleich ein wesentliches Moment des menschlichen Lebens“ [Der Brockhaus; 2004].

Mit Beginn der Industrialisierung begann die Entwicklung hin zu einer differenzierten und dynamischen Gesellschaft, dies brachte es mit sich, dass es zu einer Spezialisierung der einzelnen Tätigkeitsfelder kam. Hierdurch erlangte die Arbeit zunehmend als Tauschwert an Bedeutung und diente dadurch zu mehr, als nur der ausschließlichen Existenzsicherung. Es begann die „Verberuflichung“ der Arbeit [vgl.: Hartmann; 1972] in Bezug auf Systematisierung von Wissen und Fertigkeiten, sowie die Ausrichtung an der gesellschaftlichen Orientierung bzw. Relevanz für die Gesellschaft.

Das Wort „Beruf“ wird seit Martin Luther in der heutigen Bedeutung zunächst als „Berufung“, dann auch für „Stand“ und „Amt“, innerhalb einer bestimmten gesellschaftlichen Organisationsform, gebraucht. Beruf ist ein Muster spezialisierter Tätigkeiten, das zum Zwecke der materiellen Bedürfnisbefriedigung von Menschen übernommen wird (objektiver, bzw. äußerer Beruf). Zugleich meint Beruf die auf Ausbildung, beziehungsweise auf spezielle Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen gegründete, auf Dauer angelegte, sinnerfüllte innere Bindung einer Person an einen Funktionsausschnitt aus der arbeitsteilig strukturierten Gesellschaft (subjektiver - beziehungsweise innerer Beruf). Objektiver und subjektiver Beruf sind aufeinander bezogen. Ursachen für sich ändernde Auffassungen vom Beruf sind vor allem der Wandel traditioneller Wertorientierungen (z. B. abnehmende religiöse Bindungen) und die mit der wirtschaftlich-technischen Entwicklung verbundenen tief greifenden Veränderungen der Berufsinhalte und Berufsstrukturen. Heute ist dies vor allem durch die stetig wachsende Zahl neuer Erwerbsbiografien mit Berufswechseln, permanenter beruflicher Fortbildung und nicht selten auch Phasen der Arbeitslosigkeit als Regelfälle gekennzeichnet [vgl.: Der Brockhaus; 2004].

Nach diesen Ausführungen erfüllt die Bezeichnung „Physiotherapeut“ alle Kriterien, um in die Kategorie „Beruf“ eingeordnet werden zu können.

2.2 PROFESSION

In der Soziologie werden Professionen generell als Weiterentwicklung von Berufen verstanden, oder sie werden als besondere Berufe, mit akademischer Ausbildung, ausgewiesen [vgl.: Schämann; 2005].

Im deutschen Sprachgebrauch wird das Wort „Profession“ bereits über mehrere Jahrhunderte benutzt [vgl.: Hesse, 1972]. Auf der einen Seite, um einen Beruf als eine planvoll geordnete, gesellschaftliche Einrichtung zu kennzeichnen, andererseits wurde es zunehmend als Oberbegriff für die Handwerksberufe verwendet. Genaue Aussagen über Berufe, die der „Profession“ zugeordnet werden können, lassen sich schwerlich treffen. Ärzte, Juristen und auch Theologen sind wohl auf Grund ihrer langen wissenschaftlichen und universitären Tradition, sowie auch wegen ihrer Ausrichtung am Gemeinwohl, den Professionen mehr oder weniger eindeutig zuzuordnen [vgl.: Schämann, 2005].

Schwierigkeiten gibt es seit jeher bei der Übertragbarkeit der angloamerikanischen Begrifflichkeit von „profession“ in den deutschen Sprachgebrauch. Hier finden die Begriffe „akademische Berufe“, „freie Berufe“, „Akademiker“ [Hartmann, 1972; Hesse, 1972; Keirat, 1969], sowie „Spezialisten und Experten“ [Daheim; Schönbauer, 1993] Verwendung.

Everett C. Hughes nennt den gesellschaftlichen Auftrag (Mandat) und die gesellschaftliche Erlaubnis (Lizenz) als die wichtigsten Merkmale einer „Profession“. In der Erteilung einer gesellschaftlichen Lizenz ist seiner Meinung nach auch der Grund zu sehen, warum ein Beruf eine höhere Wertschätzung erreicht, ein anderer Beruf dagegen eine geringere [vgl.: Hughes, 1984 bei Schämann, 2005].

Nach Hesse [vgl.: Hesse, 1972] und Schorr [vgl.: Schorr, 1987] gibt es mehrere Merkmale die Professionen kennzeichnen. Aus der Kombination beider Quellen sind hier die drei wichtigsten zusammengestellt[1]:

1. „Professionen orientieren sich an wichtigen gesellschaftlichen Themenkomplexen und haben eine Berufsethik mit kollektiver Orientierung.“

Für Professionszugehörige steht das gewinnorientierte Handeln nicht an erster Stelle, obwohl es natürlich auch zur Sicherung ihres Einkommens dient. Professionsmitglieder haben sich zur Sicherung der gesellschaftlichen Werte (Themenkomplexe), diese sind: Recht, Wahrheit, Gesundheit, Konsens und Moral, verpflichtet.

Im Bereich Gesundheit ist die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der biopsychosozialen Identität [vgl.: ICF, 2004] ebenfalls als wichtiges gesellschaftliches Thema zu sehen. Das Kollektivbewusstsein, welches die Professionen im Laufe der Zeit entwickelt haben, wurde und wird immer noch als Garant für die relativ stabile Konstruktion der Professionen angesehen. Allerdings wurde anhand der Ärzteschaft nachgewiesen, dass die angenommene Homogenität innerhalb der Berufs- bzw. Professionsgruppe in Wirklichkeit nicht vorhanden ist [vgl.: Bucher; Strauss, 1972]. Dass diese den klassischen Professionen zugeordnete Einheitlichkeit in Wirklichkeit nicht vorhanden ist, kann auf die sich gerade im Prozess der Professionalisierung befindlichen Berufe (zum Beispiel: Physiotherapie) eine beruhigende Wirkung haben.

2. „Professionen zeichnen sich durch ein spezialisiertes und systematisches Wissen aus, welches durch eine Sonderausbildung (universitäre Ausbildung) erworben wurde, die einen deutlich höheren Standard aufweist als andere Berufe“.

Sonderwissen oder auch „universelles Wissen“ zielt auf die Möglichkeit ab, gesellschaftliche Probleme zu lösen, und setzt sich im Wesentlichen aus zwei Wissensbausteinen zusammen. Zuerst gibt es hier den großen Anteil des wissenschaftlichen Wissens, welcher aber um das entsprechende Berufswissen, genauer das Berufserfahrungswissen, ergänzt wird. Ein professionelles Handeln bezieht sich nicht nur auf die Anwendung von wissenschaftlichem Wissen, sondern auch auf ein individuelles Fall- und Sinnverstehen, welches die Mitglieder einer Profession befähigt dem jeweiligen Einzelfall gerecht zu werden [vgl.: Oevermann, 1990 bei Schämann, 2005].

Im Kontakt zu den Klienten bringen Professionsmitglieder also nicht nur ihr wissenschaftlich-technokratisches Sachwissen zum Einsatz, sondern auch ein zur Lösung von individuellen Einzelproblemen benötigtes Deutungs- oder Berufserfahrungswissen [vgl.: Schaeffer, 1994].

3. „Professionen besitzen Handlungsautonomie, die auf Fachkompetenz/ -autorität im Hinblick auf die Profession, organisatorisch vertreten durch einen Berufsverband, basiert“.

Die Handlungsautonomie bringt eine Kontrolle der eigenen Tätigkeit, nur durch die eigene Profession mit sich. Die Professionen entziehen sich damit der Kontrolle durch Laien oder Externe. Der Berufsgruppe wird somit die Autonomie zugesprochen. Der Begriff „Handlungsautonomie“ umfasst zum einen die Autonomie der Organisation und zum anderen die Autonomie vom Klienten (Patienten, Laien) [vgl.: Daheim, 1992].

Durch die zunehmende Verringerung des Freiberuflerstatus, Dienstleistungen werden vermehrt in große Organisationen verlagert, wird die Frage nach der Organisationsautonomie gestellt. Ein Professioneller innerhalb einer Organisation ist eigentlich Diener zweier Herren. Es entstehen Interessenskonflikte. Als Beispiel soll hier der Betriebsarzt stehen, der seine Entscheidungen zwischen den Interessen des Betriebes und des Klienten (hier: Angestellten) zu treffen hat, wodurch das Auftreten von Interessenskonflikten wahrscheinlich ist.

Der Begriff „Klientenautonomie“ meint, die Klienten (Laien) können den Professionellen nicht kontrollieren. Dazu fehlt dem Laien das Sonderwissen und somit die Kompetenz zur Beurteilung der Handlung des Professionellen [vgl.: Parsons, 1939 bei Schämann, 2005]. Der Klient als Laie, wendet sich mit seinem Problem an den Professionellen, dieser übernimmt in seiner auch sozial zugeschriebenen Rolle, die Verantwortung zur Lösung des Problems. Der Laie ist auf Grund des Wissensdefizits gegenüber dem Professionellen, durch diesen als in dieser Situation schutzbedürftig anzusehen. Die Hilfe durch Professionelle wird durch Klienten dann in Anspruch genommen, wenn das Wissen des Klienten nicht ausreicht um das Problem allein zu lösen, und wenn das Problem zu Einschränkungen der eigenen alltagspraktischen Autonomie führt.

In Zeiten einer sich immer weiter fortentwickelnden Gesellschaft, mit immer größerem Zugang - zu immer mehr Wissen, unterliegt dieser Zustand natürlich gewissen Erosionen und zeigt bereits einige Aufweichungstendenzen, welche zur Machtreduktion bei den Professionellen führt. Dies wird auch am Beispiel der ICF (I nternational C lassification of F unctioning) und der Klientenzentrierung deutlich. Dieses Phänomen wurde bereits von Baer [vgl.: Baer, 1986] beschrieben und wird seither sehr kontrovers diskutiert.

Exkurs: Semiprofession

Wendet man die vorstehend genannten Merkmale einer Profession auf alle Berufe an, so wird deutlich, dass nur wenige Berufe diese Kriterien erfüllen können. So wurde ein neues soziales Gebilde geschaffen, die sogenannten „Semiprofessionen“. Deren Situation hat bereits Etzioni im Jahre 1969 aufgegriffen [vgl.: Etzioni, 1969] und auch Dewe et al. beziehen sich darauf.

Dewe et al. zufolge können „soziale Gebilde“ wie Semiprofessionen vornehmlich in den Handlungsfeldern „Pflegen“, „Erziehen“, „Helfen“ ausgemacht werden. Im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Vorstellungen über die geschlechtsspezifischen Fähigkeiten wird das „Helfen“ als typisch weibliche Fähigkeit betrachtet [vgl.: Beck-Gernsheim, 1981] und damit der helfende Beruf zur 'Semiprofession' erklärt. Diese Berufe können „nur teilweise oder unvollkommen qua sozialer Mechanismen eine eigene Fachkompetenz gegenüber dem Laienpublikum, wie auch gegenüber der ganzen Gesellschaft, für sich beanspruchen und/oder durchsetzen“ [Dewe et al., 1986].

Etzioni hat Semiprofessionen so charakterisiert: „Their training is shorter, their status is less established, there is less of especialized body knowledge and they have less autonomy from supervision or societal control than the professions“ [Etzioni, 1969].

Semiprofessionen sind um die sogenannten Vollprofessionen herum angesiedelt, wie beispielsweise die Beziehung von Arzt zu Physiotherapeuten zeigt. Semiprofessionen verfügen über:

keine festen Zugangsregeln, um Berufzugehörigkeit festzulegen;

keinen klar umrissenen Geltungsbereich der Berufsautonomie;

kein Standesgericht, welches über die notwendigen Sanktionen bei Missachtung der Berufsmoral verfügt;

keine oder nur geringe soziale Immunität;

kein Monopol an Kompetenz für die Interpretation bestimmter gesellschaftlicher Werte;

kein Interpretationsmonopol gegenüber konkurrierenden Professionen wie auch gegenüber dem Laienpublikum, welches sie durchsetzen könnten.

[vgl.: Schämann, 2005]

Den Semiprofessionen wird zwar zugestanden, dass sich ihre Arbeit ansatzweise auf die zentralen Werte wie Gesundheit und Erziehung bezieht (z. B. Lehrer), aber auf Grund ihrer verkürzten und zum Teil ausschließlich technokratischen Ausbildung wird ihnen eine Vollprofessionalisierung abgesprochen. Sie verfügen somit nur über ein Berufswissen. In der Regel sind Semiprofessionen bestrebt, früher oder später als Vollprofessionen anerkannt zu werden, scheitern aber in verschiedener Hinsicht das Ziel der Vollprofession zu erreichen [vgl.: Schämann, 2005].

Eine Ursache im Scheitern dieses Ziels wird im hohen Frauenanteil des Berufes gesehen. Professionalisierungsbestrebungen von zumeist sozial ausgerichteten Berufen werden auf Grund der generellen Abwertung weiblicher Berufsarbeit stark eingedämmt bzw. gebremst. Hinzu kommt als Begründung auch, dass das Wissen dieser Berufe einerseits zu unpräzise oder unwissenschaftlich, jedoch andererseits zu spezifisch für die Erlangung der Exklusivität einer Profession ist.

Ein weiteres Problem von Semiprofessionen besteht in der mangelnden Handlungsautonomie. Nicht nur die fehlende Klienten- und Organisationsautonomie ist kennzeichnend [vgl.: Forsyth/Danisisiecz, 1985 bei Schämann, 2005], sondern auch die fehlende autonome Kontrolle über den eigenen Berufsstand, das heißt unter anderem auch, eine mangelnde Kontrolle über die Ausbildung und deren Inhalte und Ausgestaltung.

2.3 PROFESSIONALISIERUNG

„Eine Profession ist ein soziales Aggregat und Professionalisierung stellt einen sozialen Prozess dar, dessen Ausgang unbestimmt ist“ [Nittel, 2000].

Diese Aussage setzt die Begriffe Profession und Professionalisierung in ein Abhängigkeitsverhältnis und versucht so die Begrifflichkeiten zu definieren.

Trotzdem bedarf es weiterer Beschreibungen, um den Begriff der Professionalisierung zu erfassen. So bezeichnet Professionalisierung einerseits den Prozessverlauf (Weg) bei der Entwicklung einer Profession, andererseits kann Professionalisierung aber auch das Ergebnis (Ziel) sein. Unter einer Profession darf dabei aber nicht ein Beruf verstanden werden. Der Begriff „Profession“ stellt hier eine Art Steigerung von „Beruf“ dar, ebenso wie „Beruf“ eine Steigerung von „Arbeit“ oder „Job“ darstellt [vgl.: Schewior-Popp, 1994].

Nittel beschreibt verschiedene Formen der Professionalisierung, und zwar als:

„individuellen Prozess der beruflichen Reifung,

kollektives Projekt der Bündelung von Berufsrollen,

Prozess der Verwirtschaftlichung“ [Nittel, 2000].

Diese Prozesse können selbstgesteuert oder fremdgesteuert ablaufen.

2.4 PROFESSIONALITÄT

Auf der grobstrukturellen Ebene lässt sich also die Professionalisierung als Prozess der Steigerung einer gesamten Berufsgruppe darstellen. Dem hingegen ist der Begriff „Professionalität“ eng mit der Persönlichkeit und ihrer professionellen Handlungskompetenz verbunden [vgl.: Schämann, 2005].

Nach der Meinung von Nittel [vgl.: Nittel, 2000] kommt der professionstheoretischen Literatur soziologischer Prägung, bei der Betrachtung der „Professionalität“, eine eher zweitrangige Bedeutung zu. Man nimmt hier an, dass sich Professionalität als logische Konsequenz einer gelungenen Professionalisierung von selbst ergibt.

Professionalität ist „auf eine Kurzformel gebracht, die Fähigkeit nutzen zu können, breit gelagerte, wissenschaftlich vertiefte und damit vielfältig abstrahierte Kenntnisse in konkreten Situationen angemessen anwenden zu können. Oder umgekehrt betrachtet: in eben diesen Situationen zu erkennen, welche Bestandteile aus dem Wissensfundus relevant sein können, es geht also darum im einzelnen Fall das allgemeine Problem zu entdecken. Es wollen auch immer wieder Relationen hergestellt sein zwischen gelernten Generalisierungen und eintretenden Situationen, zwischen einem umfangreichen Interpretationsrepertoire und dem unmittelbar Erfahrenen“ [Tietgens, 1988; zitiert nach Nittel, 2000; bei Schämann, 2005].

Professionalität umschließt also im Grundsatz immer die Bereiche Wissen, Können und Reflexion [vgl.: Schämann,2005].

2.5 QUALITÄTSMANAGEMENT

Seit Güter produziert und Dienstleistungen erbracht werden, wird über Qualität geredet und geschrieben. Schlendrian, schlechte Produkte und unbefriedigende Dienstleistungen wurden und werden über die Jahrhunderte hinweg immer wieder angeprangert.

2.5.1 Qualitätsmanagement in der Geschichte

Schon in früher Zeit regelten Gesetze die Qualitätssicherung und die Produkthaftung. So legte der „Codex Hammurabi“, ein Gesetzeswerk, das der babylonische Herrscher Hammurabi (Regierungszeit 1728 bis 1686 vor Christus) für das Zweistromland erlassen hatte und das eines der ältesten Gesetzeswerke überhaupt ist, drakonische Strafen fest.

Falls durch sein Bauwerk andere Menschen verletzt werden oder zu Schaden kommen werden dem schlechten Baumeister drakonische Strafen auferlegt. Für diesen Fall galt dann „Auge um Auge, Zahn um Zahn“. Wird beispielsweise der Bauherr beim Einsturz des Gebäudes getötet, wird der Baumeister mit dem Tode bestraft; wird der Sohn des Bauherrn durch den Bau verletzt, wird auch der Sohn des Baumeisters bestraft.

Die Gesetze des Hammurabi (auch als Hammurapi übersetzt) betrafen auch Schadensersatzregelung bei missglückter Behandlung von Mensch und Vieh. So musste der Tierarzt, dessen Behandlung einen Ochsen tötete, ein Viertel des Wertes des Ochsen an den Besitzer zahlen. Starb ein Mensch nach einer Operation oder wurde schwer behindert, so konnte dem Arzt als Strafe die Hand amputiert werden [vgl.: Klengel, 1991].

Auch bei den mittelalterlichen Handwerksmeistern und ihren Gesellen, die den Herstellungsprozess im Ganzen überblickten, die engagiert und planvoll arbeiten konnten, von denen Mitdenken gefordert wurde und die eigentlich auf das Ergebnis ihrer Arbeit hätten stolz sein müssen, lassen sich Verstöße gegen solide Arbeit nachweisen.

Mit dem Zeitalter der Industrialisierung begann die Massenproduktion. Ihr Kennzeichen war die Zerlegung des Arbeitsprozesses in kleinste Einzelschritte und einfachste Handgriffe, die der einzelne Arbeiter unaufhörlich wiederholte. Er konnte für das gesamte Endprodukt schon deshalb nicht verantwortlich sein, weil er nur noch einen kleinen Ausschnitt des Herstellungsprozesses überblickte: Er war nur für seine "Teile" verantwortlich. Die starke Spezialisierung im Arbeitsprozess, die strikt arbeitsteilig organisierte Produktion, führte zu hierarchischen Strukturen, die den Gesamtprozess wieder überschaubar machen sollten. Jede Stufe in der Hierarchie überblickte mehr an Zusammenhang als die vorausgehende; nur die oberste konnte den Gesamtprozess beherrschen. Da diese Struktur keineswegs weniger fehleranfällig war als die ganzheitliche mittelalterliche Produktionsweise, mussten zusätzliche qualitätssichernde Kontrollmaßnahmen ergriffen werden.

Im Bereich der Gesundheitsberufe hatte aber wohl der „Hippokratische Eid“, der vom griechischen Arzt und Schriftsteller Hippokrates (zirka 460 bis 370 vor Christus) verfasst wurde, den nachhaltigsten Einfluss auf den Berufsethos.

Die Qualitätssicherung in der Medizin, hat in ihrer ethischen Begründung eine lange und wechselvolle Geschichte. In Deutschland ist erst 1996 durch die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) im Curriculum „Ärztliches Qualitätsmanagement“ klar formuliert worden, welch umfangreiches Wissen und welche Fähigkeiten im beruflichen Alltag einzufordern sind, um den ethischen Anspruch in der heutigen Zeit gerecht werden zu können [vgl.: Rienhoff; Kleinoeder, 2003].

2.5.2 Definitionen aus dem Bereich „Qualitätsmanagement“

„Qualität (lateinisch: Beschaffenheit, Eigenschaft) allgemein: Gesamtheit von charakteristischen Eigenschaften, Beschaffenheit, Güte, von Personen, meist im Plural: gute (moralische) Eigenschaften“ [Der Brockhaus, 2004].

„Qualität ist die Beschaffenheit einer Ware oder einer Dienstleistung. Man unterscheidet zwischen objektiver Qualität (messbare, stofflich-technische Eigenschaften), subjektiver Qualität (Abstufung des Eignungswertes gleichartiger Güter für die Befriedigung bestimmter Bedürfnisse) und relativer Qualität (Qualität im Vergleich zu Konkurrenzprodukten)“ [Der Brockhaus Wirtschaft, 2004].

Qualität in der gesundheitlichen Versorgung, ist die Gesamtheit der Merkmale einer Einheit hinsichtlich der Erfüllung der für die Gesundheitsversorgung vorgegebenen und festgelegten Erfordernisse“ [Rienhoff, Kleinoeder, 2003].

„Qualitätsmanagement bezeichnet die Gesamtheit der Maßnahmen zur Planung, Steuerung und Überwachung der Qualität des betrieblichen Leistungsprozesses, beziehungsweise des Prozessergebnisses. Es umfasst Qualitätsplanung, -lenkung, -kontrolle, -verbesserung und -sicherung“ [Der Brockhaus, 2004].

„Qualitätsmanagement aus institutioneller Sicht, bezeichnet die Gruppe derer in einer Organisation mit der Qualitätssicherung betrauten Personen“ [Der Brockhaus, 2004].

„Der Begriff Qualitätssicherungssystem bezeichnet die Organisationsstruktur, Verantwortlichkeiten und Befugnisse, Verfahren und Prozesse sowie die für die Verwirklichung des Qualitätsmanagements erforderlichen Mittel.“ [Der Brockhaus, 2004].

„Unter Total Quality Management (Abkürzung: TQM) wird ein mehrdimensionales, unternehmens- und funktionsübergreifendes Konzept verstanden, bei dem es unter anderem um die Optimierung der Qualität von Produkten, Dienstleistungen, Verfahren und Arbeitsabläufen auf den verschiedenen Ebenen eines Unternehmens durch Einbeziehung aller Mitarbeiter und stärkerer Kundenorientierung geht. TQM setzt ein neues Qualitätsbewusstsein in sämtlichen Phasen der Leistungserstellung voraus“ [Der Brockhaus, 2004].

Kapitel III

3 DIE PHYSIOTHERAPIE IM DEUTSCHEN UND EUROPÄISCHEN BILDUNGS- UND GESUNDHEITSWESEN

Die Physiotherapie ist ein, auch im Bereich des deutschen Gesundheitswesens, schon lange etablierter Beruf. Sie gehört zum Bereich der Gesundheitsfachberufe (früher Medizinalfachberufe) und nimmt somit auf Grund der gesetzlichen Regelung eine Sonderstellung im beruflichen Bildungssystem in Deutschland ein. Die Ausbildung ist weder im Berufsbildungsgesetz (BBiG) wiederzufinden, noch ist sie auf einer akademischen Ebene angesiedelt [vgl.: AG MTG, 2003].

Die Fachberufe im Gesundheitswesen verbindet:

die bundesrechtlich und bundeseinheitlich geregelte Ausbildung;

dass sie überwiegend von Frauen ausgeübt werden;

dass diese Berufe in einem spezifischen Abhängigkeitsverhältnis zur ärztlichen Profession stehen;

dass sie über keine akademische Tradition und eigenständige Bezugswissenschaft verfügen;

dass die Lehrer die in der schulischen Berufsausbildung eingesetzt werden, nicht zwingend universitär ausgebildet sein müssen (Ausnahme: Krankenpflegeschulen);

für einige Berufe, hier vor allem Krankenpflege und therapeutische Berufe, das berufspolitische Bemühen um Akademisierung.

Die im Bereich der Physiotherapie vorgesehene Ausbildungsdauer von drei Jahren ist an sogenannten „Schulen des Gesundheitswesens“ (früher Medizinalfachschulen) oder an Berufsfachschulen angesiedelt und fordert als Zugangsvoraussetzung einen mittleren Bildungsabschluss [vgl.: MPhG, §10, 1994].

Im Vergleich dazu ist die Ausbildung in den meisten europäischen Ländern, als auch weitestgehend im sonstigen Ausland, im Bereich der Hochschulen angesiedelt und fordert als Zugangsvoraussetzung die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife.

Durch diesen Zustand hinkt die Physiotherapieausbildung in Deutschland im Vergleich zum europäischen und auch außereuropäischen Ausland, bezogen auf die Formalien, um zirka 15 – 20 Jahre hinterher [vgl.: Schämann, 2005]. Dies führt trotz der allgemeinen Anerkennungsrichtlinien der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) aus dem Jahr 1988 und einer Ergänzung dazu aus dem Jahr 1992 zu einer deutlichen Benachteiligung der deutschen Physiotherapeuten im europäischen Arbeitsmarkt [vgl.: 89/48/EWG, 1988; 92/51/EWG, 1992; 95/43/EWG, 1995]. Des Weiteren sind Physiotherapeuten dadurch faktisch aus dem internationalen Forschungskontext ausgeschlossen [vgl.: AG MTG, 2003].

Exkurs: Bologna-Prozess

Durch das Bologna-Abkommen (Italien - im Jahr 1999 von 29 europäischen Bildungsministern unterzeichnet) [vgl.: Hochschulrektorenkonferenz, 2005], wurde der 1998 durch die sogenannte Sorbonne-Erklärung (Frankreich - von den Bildungsministern Frankreichs, Italiens, Großbritanniens und Deutschland unterzeichnet) [vgl.: Sorbonne-Erklärung, 1998], eingeleitete politische Prozess, zur Schaffung eines einheitlichen Europäischen Hochschulraumes, bis zum Jahr 2010 gesichert.

Das Prager Kommunique (Tschechien - im Jahr 2001 von 33 europäischen Bildungsministern unterzeichnet) [vgl.: Prager Kommunique, 2001] bestätigte das Bologna-Abkommen und legte die wichtigsten Schritte zur Schaffung eines einheitlichen Europäischen Hochschulraumes fest.

Im Herbst 2003 fand die zweite Bologna-Folgekonferenz der europäischen Bildungsminister statt. Diese war in Berlin (Deutschland) und es nahmen schon 40 Staaten mit ihren Bildungsministern teil [vgl.: Berliner Kommunique, 2003].

Bergen (Norwegen) war im Jahr 2005 Tagungsort für die dritte Folgekonferenz, an der jetzt schon 45 europäische Staaten teilnahmen. Zweck dieser Konferenz war es, eine Zwischenbilanz (stocktaking report) zu ziehen [vgl.: Bergen Kommunique, 2005].

Für das Jahr 2007 ist die vierte Bologna-Folgekonferenz geplant, sie soll in London (England) stattfinden.

Dieser Gesamtablauf wird auch als „Bologna-Prozess“ bezeichnet, da 1999 in Bologna die Rahmenbedingungen für einen einheitlichen europäischen Hochschulraum geschaffen wurden.

So wurden die folgenden Punkte festgelegt:

Die Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse.

Die Schaffung eines zweistufigen Systems (undergraduate, hier: Grundstudium/ postgraduate, hier: Aufbaustudium) von Studienabschlüssen.

Die Einführung eines Leistungspunktesystems ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System), das Europäische System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen.

Eine Mobilitätsförderung durch die Beseitigung von Mobilitätshemmnissen.

Die Förderung der europäischen Zusammenarbeit durch Qualitätssicherung.

Die Förderung der Europäischen Dimension in der Hochschulausbildung.

[vgl.: Bologna-Erklärung, 1999 bei Schämann. 2005]

Siehe hierzu auch die Grafik auf der nächsten Seite, zum Vergleich des deutschen mit dem englischen, bzw. dem angloamerikanischen Studientyp.

Studientypen im Vergleich

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 Quelle http://ag-wiss.vpt-akademie.de/physio_studium.htm (letzter Download 20.01.2006)

Anmerkung:

„Der hier dargestellte deutsche Studientypus repräsentiert die Studiengänge der Naturwissenschaften (z. B.: Biologie, Chemie, Physik, Mathematik, Informatik, Elektrotechnik usw.). Zum Erreichen des ersten akademischen Grades steht zuerst die Diplomprüfung und dann die obligate Diplomarbeit an.

Die Dissertation zum Erreichen des Doktorgrades ist im eigentlichen Sinne kein Abschluss, lediglich eine Auszeichnung für die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit. Dies wird im deutschen System als zweiter akademischer Grad bezeichnet. Die Habilitation solle eher als Weiterführung und Vertiefung der wissenschaftlichen Arbeit verstanden werden. Abschluss der Habilitation ist dann die Antrittsvorlesung.

Der Titel des Professors kommt nach dem des Privatdozenten, beide stellen den dritten akademischen Grad, im deutschen System dar. Zum Professor wird man berufen.

Es wird geplant bis 2010 das deutsche System an das angloamerikanische anzupassen und anstelle des Privatdozenten den Juniorprofessor einzuführen.

Die akademischen Grade beim angloamerikanischen Studientyp sind zunächst Bachelor (erster akademischer Grad) und Master (zweiter akademischer Grad), mit der Möglichkeit als dritten akademischen Grad den Doktortitel zu erlangen [vgl.: AG-Wissenschaft, VPT-Akademie, 2003]. Die Studiendauer für den ersten und zweiten akademischen Grad, sollte insgesamt nicht länger als 10 Semester, also fünf Jahre, dauern.

Durch den Bologna-Prozess wurde die, seit 1991 durch die AG MTG vertretene Forderung auf eine Akademisierung der Gesundheitsfachberufe neu angeschoben [vgl.: Schämann, 2005].

Die Forderungen der AG MTG im Einzelnen:

„Die Novellierung der Berufsgesetze mit der Anhebung der Ausbildung generell auf Hochschulniveau.“

[...]


[1] Diese Zusammenstellung gibt die drei, nach Ansicht des Autoren, wichtigsten Merkmale wieder.

Excerpt out of 105 pages

Details

Title
Professionalisierung der Physiotherapie in Deutschland
College
Private professional school Doepfer
Grade
1,2
Author
Year
2006
Pages
105
Catalog Number
V55020
ISBN (eBook)
9783638500791
ISBN (Book)
9783638709170
File size
4549 KB
Language
German
Keywords
Professionalisierung, Physiotherapie, Deutschland
Quote paper
B. Sc. Michael Rudolph (Author), 2006, Professionalisierung der Physiotherapie in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55020

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