Die Arbeit ist im Wesentlichen in fünf Abschnitte eingeteilt: Zu Beginn soll versucht werden, eine knappe Zusammenfassung der oberösterreichischen Geschichte von der Römerzeit bis zum Ende des Spätmittelalters zu präsentieren. Das Hauptaugenmerk in diesem Kapitel liegt vor allem auf dem Landwerdungsprozess Oberösterreichs, der maßgeblich von der Entwicklung der Städte beeinflusst wurde. Dem Begriff der „mittelalterlichen Stadt“ ist dann das folgende Kapitel gewidmet, steht er doch quasi im Zentrum der Arbeit. Es erscheint mir unmöglich, eine Abhandlung über das mittelalterliche Städtewesen zu verfassen, ohne vorher zu klären, was die moderne Forschung unter „der Stadt des Mittelalters“ versteht. Anschließend wird in einem Abschnitt das oberösterreichische Städtewesen des Mittelalters näher beleuchtet. Die Anzahl der Städte im heutigen Oberösterreich ist überschaubar, weswegen in diesem Kapitel auch immer wieder die verbleibenden Städte kurz angeschnitten werden sollen. Ähnlich wie im ersten Kapitel ist es hier unmöglich, stur das heutige Bundesland Oberösterreich zu behandeln. Nicht nur weil es das im Mittelalter noch gar nicht gegeben hat, sondern vor allem weil die Einflüsse aus den angrenzenden Regionen einfach zu groß und bedeutend waren, um diese nicht anzusprechen. Diese drei genannten Abschnitte bilden nun sozusagen die Basis, den Rahmen meiner Arbeit und stellen in den folgenden Kapiteln den Ausgangspunkt für viele Überlegungen dar. Jede der vier Städte (Eferding, Freistadt, Schärding und Wels) wird dann in einem eigenen Kapitel behandelt. Das Hauptaugenmerk wurde von mir dabei vor allem auf die städtebauliche, wirtschaftliche und rechtliche Entwicklung im Hoch- und Spätmittelalter gelegt. Es ist in diesem Zusammenhang jedoch unumgänglich, auch die ältere Geschichte – insbesondere die Römerzeit und das Frühmittelalter – miteinzubeziehen. Als Grundlage dieser Kapitel dienten mir – so weit vorhanden und greifbar – die entsprechenden Urkunden und nicht zuletzt die aktuelle, einschlägige Literatur. Das letzte Kapitel stellt dann die vorangegangenen Ausführungen gegenüber, vergleicht und resümiert. Es sollen hier Parallelen und Trends aufgezeigt und unterschiedliche Ausformungen hervorgehoben werden.
INHALTSVERZEICHNIS
1. Vorwort
2. Geschichte Oberösterreichs
2.1. Vom Ende der Römerzeit bis zum Privilegium minus
2.2. Vom Privilegium minus zum Aussterben der Babenberger
2.3. Vom „österreichischen Interregnum“ zum Ende des 15. Jahrhunderts
3. Definition(en) einer mittelalterlichen Stadt
4. Stadtentwicklung in Oberösterreich
4.1. Frühmittelalter
4.2. Hochmittelalter
4.3. Spätmittelalter
4.4. Wirtschaftliche Entwicklung
5. Eferding 38
5.1. Von den Anfängen bis zur Jahrtausendwende
5.2. Von der ersten urkundlichen Erwähnung bis zum Verkauf an die Schaunberger (1367)
5.3. Eferding unter den Schaunbergern (1367-1559)
6. Freistadt
6.1. Von den Anfängen bis zum Niederlagsrecht von
6.2. Vom Ende des 13. Jahrhunderts bis zum Ausgang des Mittelalters
7. Schärding
7.1. Von den Anfängen bis zum Ende des Hochmittelalters
7.2. Vom Beginn der Wittelsbacher-Herrschaft 1248 bis zum Ende des Spätmittelalters
8. Wels
8.1. Von den Anfängen bis zum Ende des Frühmittelalters
8.2. Vom Anfang des Hochmittelalters bis zum Ende des Spätmittelalters
9. Zusammenfassung und Vergleich
9.1. Von den Anfängen bis zum Ende des Frühmittelalters
9.2. Vom Beginn des Hochmittelalters bis zum Aussterben der Babenberger (1246)
9.3. Spätmittelalter
10. Quellenverzeichnis
11. Literaturverzeichnis
1) Vorwort
Die vorliegende Arbeit hat ihren Ausgangspunkt in Eferding. Die besondere Geschichte meiner Heimatstadt warf seit dem heimatkundlichen Unterricht in der Volksschule immer wieder Fragen auf, die in Kombination mit meinem Interesse am Mittelalter zu dem Entschluss führten, mich eingehender mit dem „dunklen Zeitalter“ der kleinsten Bezirkshauptstadt und gleichzeitig drittältesten Stadt Österreichs zu befassen. Wie kam es dazu, dass eine offensichtlich so traditionsreiche Stadt nicht größer und einflussreicher wurde? Die Beantwortung dieser Frage wäre aber kein zeitgemäßes Thema, denn diese Fragestellung wurde bereits 1875 in einer einschlägigen, lokalgeschichtlichen Abhandlung von Wenzel Kopal fakten- und datenreich aufgearbeitet. Es galt daher einen anderen Zugang zu finden, der der modernen stadtgeschichtlichen Forschung gerecht werden sollte. Zusätzlich zu Eferding wählte ich also Freistadt, Schärding und Wels aus, um in einem Vergleich die hoch- und spätmittelalterliche Entwicklung dieser vier Städte zu untersuchen und gegenüberzustellen. Die Auswahl dieser vier Städte beruht vor allem auf deren unterschiedlicher Ausgangsbasis und geschichtlicher Entwicklung.
Die Arbeit ist im Wesentlichen in fünf Abschnitte eingeteilt: Zu Beginn soll versucht werden, eine knappe Zusammenfassung der oberösterreichischen Geschichte von der Römerzeit bis zum Ende des Spätmittelalters zu präsentieren. Das Hauptaugenmerk in diesem Kapitel liegt vor allem auf dem Landwerdungsprozess Oberösterreichs, der maßgeblich von der Entwicklung der Städte beeinflusst wurde. Dem Begriff der „mittelalterlichen Stadt“ ist dann das folgende Kapitel gewidmet, steht er doch quasi im Zentrum der Arbeit. Es erscheint mir unmöglich, eine Abhandlung über das mittelalterliche Städtewesen zu verfassen, ohne vorher zu klären, was die moderne Forschung unter „der Stadt des Mittelalters“ versteht. Anschließend wird in einem Abschnitt das oberösterreichische Städtewesen des Mittelalters näher beleuchtet. Die Anzahl der Städte im heutigen Oberösterreich ist überschaubar, weswegen in diesem Kapitel auch immer wieder die verbleibenden Städte kurz angeschnitten werden sollen. Ähnlich wie im ersten Kapitel ist es hier unmöglich, stur das heutige Bundesland Oberösterreich zu behandeln. Nicht nur weil es das im Mittelalter noch gar nicht gegeben hat, sondern vor allem weil die Einflüsse aus den angrenzenden Regionen einfach zu groß und bedeutend waren, um diese nicht anzusprechen. Diese drei genannten Abschnitte bilden nun sozusagen die Basis, den Rahmen meiner Arbeit und stellen in den folgenden Kapiteln den Ausgangspunkt für viele Überlegungen dar. Jede der vier Städte wird dann in einem eigenen Kapitel behandelt. Das Hauptaugenmerk wurde von mir dabei vor allem auf die städtebauliche, wirtschaftliche und rechtliche Entwicklung im Hoch- und Spätmittelalter gelegt. Es ist in diesem Zusammenhang jedoch unumgänglich, auch die ältere Geschichte – insbesondere die Römerzeit und das Frühmittelalter – miteinzubeziehen. Als Grundlage dieser Kapitel dienten mir – so weit vorhanden und greifbar – die entsprechenden Urkunden und nicht zuletzt die aktuelle, einschlägige Literatur. Die jeweiligen Abschnitte verstehen sich deswegen auch als Versuch, eine Zusammenfassung der gegenwärtigen Forschungsergebnisse zu den einzelnen Städten zu bieten. Das letzte Kapitel stellt dann die vorangegangenen Ausführungen gegenüber, vergleicht und resümiert. Es sollen hier Parallelen und Trends aufgezeigt und unterschiedliche Ausformungen hervorgehoben werden. Die städtebauliche, wirtschaftliche und rechtliche Entwicklung stellt auch hier die Basis dar. Es versteht sich aber von selbst, dass im Rahmen einer solchen Arbeit kein Vergleich bis ins letzte Detail stattfinden kann, weswegen manche Aspekte zurückgestellt und sogar ganz weggelassen werden mussten. Ziel dieser Arbeit ist es, den ersten Versuch eines Vergleichs zu präsentieren, auf dem möglicherweise in weiterer Folge andere, speziellere Untersuchungen basieren können.
Ich möchte an dieser Stelle für die Unterstützung und Hilfe bei der Entstehung und Fertigstellung dieser Arbeit folgenden Personen Dank aussprechen:
- Meinem Betreuer Univ.-Ass. Mag. Dr. Christian Rohr, der mit seiner unkomplizierten Art, seiner fachlichen Kompetenz und seinem Engagement maßgeblich am Entstehen dieser Arbeit beteiligt war.
- Meinen Eltern Oskar und Margarete Mattle, die mich während meiner gesamten Studienzeit bedingungslos unterstützt und das Korrekturlesen gewissenhaft übernommen haben.
- Meiner Freundin Kerstin Loitzenbauer, die stets für mich da war und mir beim Layout hilfreich unter die Arme gegriffen hat.
2) Geschichte Oberösterreichs
2.1) Vom Ende der Römerzeit bis zum Privilegium minus
Gegen Ende des 5. Jahrhunderts nach Christus mehrten sich die Einfälle germanischer Stämme in das von den Römern beherrschte Gebiet des heutigen Oberösterreichs. Bis 476 übernahmen reguläre Truppen die Grenzverteidigung, dann mussten Bürgermilizen für die nötige Sicherheit sorgen. 488 wurde schließlich das Gebiet östlich der Enns gewaltsam geräumt und man kann von einem Ende der römischen Besiedelung in Ober- und Niederösterreich sprechen. Nur in vereinzelten Gebieten wird von Kontinuitäten und Zusammenhängen zwischen Altertum und Mittelalter ausgegangen. Insbesondere für die Umgebung von Lorch, Wels, den Attergau und das Innviertel lassen sich Hinweise finden, die auf die Fortdauer der Siedlung auch nach dem Abzug der römischen Besatzung hindeuten.[1]
In den folgenden Jahrzehnten drangen die Baiern von Westen her in das heutige Oberösterreich ein und besiedelten weite Teile davon. Von Osten kamen die Slawen und nahmen das südöstliche Gebiet für sich in Anspruch, nachdem die Awaren um 700 über die Enns in das bairische Herzogtum eingebrochen waren und große Teile verwüstet hatten. Offensichtlich konnten sich die Baiern den anstürmenden Reitervölkern aus dem Osten nicht länger erwehren und mussten sich in Folge dessen dem Frankenreich unterwerfen. 788 ernannte Karl der Große das Herzogtum Baiern zu einer Provinz seines Reiches und überschritt drei Jahre später die südöstliche Grenze seines Reiches – die Enns –, um die Awaren endgültig zu bezwingen. Nach seinem Sieg begann Karl sein Reich neu zu ordnen und die Administration grundlegend zu ändern. Mangels brauchbarer Quellen lässt sich aber über das 9. Jahrhundert nur sehr wenig sagen. Um 900 wurde das Gebiet vom Eferdinger Becken bis zum Wienerwald von einer Grafschaft eingenommen, die einem Mark- oder Grenzgrafen Arbo unterstand. Anhand der Raffelstetter Zollordnung lässt sich weiters annehmen, dass die verhältnismäßig große Grafschaft Arbos in drei Untergrafschaften aufgeteilt war. Die genaue Lage dieser drei Teile ist in der Forschung umstritten, es wird allerdings vermutet, dass die westlichste Untergrafschaft den heutigen Traungau bis zur Enns oder Ybbs umfasste.[2] Eine Kontinuität zwischen den römischen Stadtbezirken und den fränkischen Untergrafschaften muss als Hypothese stehen bleiben und konnte bis heute nicht bewiesen werden.[3]
Wichtiger für die folgenden Jahre war aber die zunehmende Herausbildung von lokalen Adelsherrschaften, die im Gebiet des heutigen Oberösterreich einen adeligen Personenverband bildeten. Max Weltin vergleicht diese anfangende Verselbstständigung in Kombination mit der räumlichen Ausdehnung der Grafschaft Arbos mit der Situation zu Beginn des 13. Jahrhunderts, „als sich die Austria superior vom übrigen Österreich abzuheben begann“[4].
Ein einschneidendes Ereignis war in dieser Hinsicht die Niederlage der Baiern gegen die Ungarn bei Pressburg 907. Die karolingische Organisation in den östlichen Gebieten löste sich daraufhin auf und für 50 Jahre war nun die Enns wieder die östliche Grenze gegen die Ungarn, was natürlich ein Auseinanderbrechen der Grafschaft Arbos mit sich brachte. Allen Entwicklungen zum Trotz galt der Hausruck bis zur Enns nun wieder als das „östliche Baiern“. Ab 930 lassen sich im Traungau wieder einzelne Grafschaften nachweisen, die in ihrer Art und Funktion in der Forschung wiederum sehr umstritten sind. Vermutlich waren sie – ähnlich Arbos Grafschaft, jedoch kleinräumiger – Personenverbände, die aus einem Grafen und anderen Adeligen bestanden. Die jeweilige Grafschaft entsprach dem Einflussgebiet derjenigen Adeligen, die sich mit dem Grafen zur Taidingsversammlung trafen.[5] Räumlich und zeitlich lassen sich diese Grafschaften natürlich nicht exakt festmachen, aus den spärlichen Quellen können jedoch gewisse Vermutungen angestellt werden: 930 ist eine Grafschaft im Raum Wels-Lambach bezeugt, die dem Grafen Meginhard unterstand, und 977 erwähnte Kaiser Otto II. in einem Diplom eine Grafschaft im Raum Lorch und westlich von Enns, deren Herr der babenbergische Markgraf Leopold I. war. Durch die zunehmende Orientierung der Babenberger Richtung Osten kann man davon ausgehen, dass ihre „Traungaugrafschaft“ damit zu bestehen aufgehört hat.[6] Eine weitere Grafschaft wird um 1006 im Bereich um Schlierbach fassbar. Es ist zu vermuten, dass die ansässigen Rapotonen mit den Arnolden – den Grafen von Wels-Lambach – verwandt waren und deswegen ihr Einflussbereich zusehends in den der Arnolden überging. Die Wels-Lambacher, die erstmals Ende des 10. Jahrhunderts mit Graf Arnold I. in diesem Raum in Erscheinung treten – allerdings vermutlich schon früher in diesem Gebiet ansässig waren –, spielten eine nicht unerhebliche Rolle in der Geschichte Oberösterreichs. 1035 übertrug Kaiser Konrad II. Graf Arnold II. die Karantanische Mark (die spätere Steiermark), um so die Südost-Grenze seines Reiches durch einen von diesem Adelsgeschlecht geführten Personenverband zu stabilisieren.[7] Als Folge dieser Ausdehnung ihres Machtbereiches erstreckte sich das Gebiet, das von den Wels-Lambachern und ihren Gefolgsleuten beherrscht und kontrolliert wurde, vom Traungau bis an die ungarische Grenze bei Pitten, an die Lafnitz und das oststeirische Hügelland. „Mit seinem adeligen Personenverband war der Traungau, der Kernraum des späteren Landes ob der Enns, ein Teil der Karantinischen Mark geworden und machte so deren Entwicklung zum Lande Steiermark mit.“[8]
Um 1050 starben die Wels-Lambacher unter nicht näher geklärten Umständen aus[9] und die steirischen Otokare traten ihr Erbe zuerst im oberösterreichischen Gebiet und 1056 auch in der Karantinischen Mark an.[10] Sie kontrollierten in Oberösterreich vor allem das Gebiet um Steyr (mit der Steyrburg) und Enns (mit der Ennsburg). Durch ihre treuen Gefolgsleute reichte ihr Einfluss aber bis in den Hausruck und das Ischlland. „Sämtliche dieser Vasallen suchten die Taidingsversammlungen auf, die die Otokare in ihrer Eigenschaft als Markgrafen und Herzöge der mittlerweile längst zum Land Steiermark gewordenen ehemaligen Karantinischen Mark von Zeit zu Zeit abgehalten haben.“[11]
Die Grafen von Formbach – das zweite Adelsgeschlecht, das ab dem Ende des 11. Jahrhunderts wichtig war – herrschten in einem Gebiet, das sich vom Innviertel bis ins Eferdinger Becken erstreckte. Durch ihr frühes Aussterben konnten sie jedoch die Entwicklung des Landes nicht nachhältig beeinflussen, ihre Erben – allen voran das Geschlecht der Schaunberger – sollten sich aber in den folgenden Jahrhunderten als entscheidender Machtfaktor im oberderennsischen Gebiet herausstellen.
Nominelle Herrscher über einen Großteil des heutigen Oberösterreichs waren natürlich noch immer die bairischen Herzöge. Doch in einer Zeit, in der nur der Besitz von Grund und Menschen wichtig war, beschränkte sich ihr Einfluss um das Gebiet um Bad Hall (damals noch „Herzogenhall“). Sowohl die Otokare als auch die Babenberger waren als Lehensleute der bairischen Herzöge zum Besuch der Hoftage verpflichtet, allerdings änderte sich dieses Machtverhältnis 1156 und 1180 durch die Erhebung Österreichs und der Steiermark zu selbstständigen Herzogtümern gravierend.
2.2) Vom Privilegium minus zum Aussterben der Babenberger
Vorläufer zum Privilegium minus waren Streitigkeiten innerhalb der Reichspolitik zwischen den Staufern, mit denen die Babenberger verwandt waren, und den Welfen. Als Belohnung für die tatkräftige Unterstützung erhob der Staufer König Konrad III. den Babenberger Markgraf Leopold IV. 1139 zum Herzog von Bayern, was auch die Herrschaft über das Land zwischen dem Hausruck und der Enns mit sich brachte. Allerdings führten 1156 die langwierigen Verhandlungen, in denen Kaiser Friedrich I. Barbarossa versuchte einen politischen Ausgleich zu erzielen, zu einem Verzicht Heinrich II. von Österreich auf das Herzogtum Bayern. Dafür wurde im Gegenzug seine Mark an der Donau losgelöst und zu einem eigenständigen Herzogtum erhoben. Diese Bestimmung und andere Vorrechte wurden am 17. September 1156 in Regensburg in einer Kaiserurkunde, dem so genannten Privilegium minus, festgehalten. Mit der Mark Österreich selbst wurden laut den neueren Erkenntnissen die ungarische und böhmische Mark zum Herzogtum erhoben.[12] Auch nach dem Privilegium minus dürfte der Einfluss des bayerischen Herzogs bis an die Enns gereicht haben, denn im Jahr 1176 traf sich Herzog Heinrich der Löwe mit dem Babenberger Herzog Heinrich II. von Österreich östlich der Enns, nachdem er im Markt Enns einen Gerichtstag abgehalten hatte. „Die Regel, daß solche Zusammenkünfte auf den Grenzen der beiderseitigen Gebiete stattfanden, spricht für eine Erstreckung des bairischen Herzogssprengels bis zur Enns.“[13] Im Norden der Donau erstreckte sich allerdings die babenbergische Herrschaft bereits seit Längerem im Machland und in der Riedmark auf heute oberösterreichisches Gebiet.
Ab der Mitte des 12. Jahrhunderts kann man feststellen, dass sich die Babenberger zusehends nach Westen orientierten und sukzessive Gebietszuwächse verzeichnen konnten. So sind die Griesbach-Waxenberger, die im oberen Mühlviertel ansässig waren, in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts im Gefolge der Babenberger zu finden und südlich der Donau näherten sich die Schaunberger in den sechziger Jahren des 12. Jahrhunderts zusehends den österreichischen Herzögen an. Nach dem Sturz Heinrich des Löwen 1180 besuchten sie die Hoftage der Babenberger – ihre Ländereien waren damit von Bayern nach Österreich übergegangen. Darüber hinaus fungierte Herzog Heinrich II. als Vogt des Passauer Hochstiftsbesitzes um Eferding und Linz und hatte die Herren von Perg unter seinen Einfluss gezwungen.
Mit der Erhebung der Steiermark 1180 zu einem Herzogtum wurde der Einflussbereich des bayerischen Herzogs in Oberösterreich fast gänzlich zurückgedrängt. Die otokarischen Gebiete schieden nun ebenfalls aus dem Herzogtum Bayern aus, gehörten aber bis in das dritte Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts zum Herzogtum Steiermark. Daran änderte vorerst auch der Übergang der Steiermark an die Babenberger nichts. Durch eine Vereinbarung, die am 17. August 1186 bei Enns zwischen dem kranken und kinderlosen Herzog Otokar IV. von Steiermark und Herzog Leopold V. von Österreich sowie dessen ältestem Sohn Friedrich getroffen wurde („Georgenberger Handfeste“), übernahmen die österreichischen Herzöge 1192 die Herrschaft über die Steiermark. „[...] das heißt, der bis dahin verschiedenen Personenverbänden angehörende oberderennsische Adel gruppierte sich – wie zuletzt in den Tage des Markgrafen Arbo – in seiner Gesamtheit um die gemeinsam von ihm anerkannte übergeordnete Instanz.“[14] Nach dieser Abmachung von 1186 begannen die Babenberger eine intensive Westpolitik zu betreiben. Die Wittelsbacher als neue Herzöge von Bayern hatten dem vorerst nichts entgegenzusetzen, da sie in den bayerischen Kernlanden beschäftigt waren. 1187 übertrug Kaiser Friedrich I. dem österreichischen Herzog den Schutz des Klosters Wilhering, 1188 erbten die Babenberger Teile des Besitzes der Grafen von Regau, ab 1192 kontrollierten sie zusehends die ehemals königlichen bzw. herzöglichen Ministerialen zwischen den Flüssen Enns und Steyr und in den zwanziger Jahren des 13. Jahrhunderts erhob man nach einer Auseinandersetzung mit Bayern Besitzansprüche auf (Bad) Hall. In dieser Zeit fielen auch Wels (1200/1222) und Linz (1205/06)[15] durch Kauf und Verpfändung in die Hände der Babenberger. Um 1220 kann man also davon ausgehen, dass die Babenberger durch die vielen Erwerbungen und das otokarische Erbe in der Lage waren, die Territorialhoheit über das Traunviertel, das Hausruckviertel und den Attergau zu behaupten. Auch im Mühlviertel konnten sie erhebliche Gebietszuwächse durch Ererbung und Kauf verzeichnen, wodurch sich im Wesentlichen die heutige Grenze zwischen Österreich und Tschechien herausbildete. Durch den Erwerb der Festung Neuburg am Inn und der Herrschaften Ried (im Innkreis) und Schärding durch die Heirat Herzog Friedrich II. mit Agnes von Andechs-Meranien erreichte das babenbergische Herzogtum 1229 seine größte westliche Ausdehnung, allerdings fielen diese Besitzungen nach der Scheidung der Ehe wieder an die Andechser zurück.
Insgesamt kann man daher festhalten, dass die österreichischen Herzöge durch die zahlreichen Gebietszuwächse, die vor allem ehemals bayerisches Territorium betrafen, die „meisten strategisch und verkehrspolitisch wichtigen Positionen, darunter die befestigten Städte Steyr, Enns, Linz und Wels,“[16] beherrschten und zahlreiche Klostervogteien besaßen (St. Florian, Baumgartenberg, Waldhausen, Wilhering). Es verwundert nicht, dass die Beziehung zwischen den Herzogtümern Bayern und Österreich unter der Expansionspolitik der Babenberger litten. 1233 drang deswegen Herzog Otto von Bayern auf österreichisches Gebiet vor, zerstörte das Kloster Lambach und besetzte die Stadt Wels, musste sich allerdings unter Druck von König Heinrich VII. wieder zurückziehen. Nachdem aber der Babenberger ein Verbot der Aus- und Durchfuhr von Getreide und Wein erließ, fiel er beim staufischen Kaiser Friedrich II. in Ungnade. Es wurde die Acht über ihn ausgesprochen und er verlor sein Herzogtum. Die steirischen Ministerialen wurden vom Kaiser 1237 in Enns zu Reichsministerialen erhoben, allein ein Großteil der Adeligen westlich der Enns hielt Friedrich II. von Österreich die Treue und sagte sich somit endgültig vom Herzogtum Steiermark los.[17] Im Land ob der Enns selbst hatte der Kaiser nur einen, wenn auch mächtigen Vertrauten: der Stadtministeriale Albero von Polheim.[18] Sein ebenfalls beschränktes Einflussgebiet reichte allerdings nicht aus, den Willen des Kaisers durchzusetzen. Kaum hatte der Kaiser Friedrich II. das Land wieder verlassen, konnte der Babenberger durch ein Bündnis mit Herzog Otto II. von Bayern und König Wenzel I. von Böhmen sein Land zurückgewinnen. Im Dezember 1239 führte die veränderte reichspolitische Situation sogar zur Aussöhnung zwischen Kaiser und Herzog.
Im selben Jahr, als der letzte Babenberger Friedrich II. in der Schlacht an der Leitha gegen die Ungarn überraschend den Tod fand (1246), wird von einem Garstener Annalisten das erste Mal der Terminus „oberes Österreich“ benutzt.[19]
2.3) Vom „österreichischen Interregnum“ zum Ende des 15. Jahrhunderts
Das plötzliche Fehlen einer Zentralmacht wirkte sich natürlich immens auf die Entwicklung Oberösterreichs in den folgenden Jahren aus. Einerseits kam es zur „Bildung weniger, festumrissener Hochgerichtsprengel, der so genannten Landgerichte, in denen jeweils die mächtigsten Adeligen dieses Gebietes die Blutgerichtsbarkeit ausübten“[20], andererseits kam es in Folge des wieder zunehmenden Einflusses des bayerischen Herzogs und diverser Streitigkeiten zwischen dem Adel Ober- und Niederösterreichs zu einer zunehmenden Distanzierung der beiden Gebiete.
Erst am 3. April 1254 beruhigte sich die Situation im heutigen Österreich wieder ein wenig. Nachdem das Königreich Böhmen unter König Ottokar II. Přemysl und das Königreich Ungarn unter König Bela IV. zwischen 1250 und 1254 heftig um das babenbergische Erbe gestritten hatten, kam es unter päpstlicher Vermittlung zum Frieden von Ofen, durch den die Steiermark an Bela IV. und Österreich an Ottokar II. Přemysl ging. In dieser Zeit wurde auch der heutige Grenzverlauf zwischen der Steiermark und Oberösterreich gezogen und der oberderennsische Adel löste sich endgültig von der Steiermark. Die Tatsache, dass wichtige Vertreter des oberösterreichischen Adels König Ottokar II. Přemysl während des babenbergischen Erbfolgestreits zu Hilfe gerufen hatten, erleichterte ihm natürlich das Fußfassen in den betreffenden Gebieten. Schon 1252/53 hatte er auf die wichtigsten befestigten Stützpunkte in Oberösterreich Einfluss.[21] Darüber hinaus kam 1253 ein Ausgleich mit dem Bistum Passau zustande, in dem ihm die Vogtei über Kremsmünster, St. Florian und Waldhausen, die Städte Linz und Enns, das Lorchfeld, das Zehent um Freistadt und das Gut Leonfelden übertragen wurde. Im Gegenzug verlangte der Bischof das Recht, Eferding zu befestigen, um so den Schaunbergern etwas entgegensetzen zu können. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die oberösterreichischen Städte und Märkte mit Ottokar II. einen Förderer gefunden hatten, der Perg und vermutlich auch Gmunden gründete.[22] „Die Verselbständigung des oberen Österreich, die sich am Ende der Babenbergerzeit in den Berichten des Garstener Annalisten abgezeichnet hatte, wurde unter König Ottokar II. durch eigene Landtaidinge für den Adel dieses Gebietes gefördert.“[23] Die Enns wurde zusehends als Grenze zwischen Ober- und Niederösterreich angesehen, verschiedene Dokumente aus den sechziger Jahren des 13. Jahrhunderts verdeutlichen eine Zunahme des Bewusstseins einer Selbstständigkeit.[24]
Nachdem im Jahr 1273 Rudolf von Habsburg zum römisch-deutschen König gekrönt worden war, brach in den folgenden Jahren wiederum eine unruhige Zeit für das heutige Oberösterreich an. König Rudolf verpfändete 1276-78 das Land ob der Enns dem Herzog von Bayern, um so dessen Hilfe gegen den Böhmenkönig Ottkar II. zu gewinnen. „Für die Herausbildung des späteren Landes war die Verpfändung [...] sicherlich sehr wichtig, weil damit die spätere Ostgrenze erstmals markant in Erscheinung tritt.“[25] In diesen Jahren kam es zu verschiedenen Kampfhandlungen und Gebietsaufteilungen, die allerdings 1282 mit dem Erlöschen der Pfandschaften und der Wiedervereinigung unter habsburgischer Herrschaft endeten. Einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem eigenständigen Oberösterreich setzte Rudolfs Sohn Albrecht I., als er 1281 westlich der Enns ein „Gericht ob der Enns“ mit dem entsprechenden „Landrichter ob der Enns“ einrichtete. In rechtlicher Hinsicht wurde damit Oberösterreich[26] das erste Mal als weitgehend vom restlichen Herzogtum Österreich unabhängiges Gebilde angesehen,[27] was sich auch 1299 durch die reichsrechtliche Anerkennung von König Albrecht I. in einer Gerichtsordnung für das Land ob der Enns niederschlug. Das Land Oberösterreich wies damit die „Wesensmerkmale eines mittelalterlichen Landes auf, bildete jedoch kein selbstständiges Fürstentum“[28].
Eng mit dem obersten Landrichter bzw. dem Hauptmann ob der Enns war das Geschlecht der Wallseer verbunden. Diese ursprünglich schwäbischen Adeligen wurden ab 1288 nahezu ausschließlich von den Habsburgern mit diesem machtvollen Amt betraut und nahmen deshalb entscheidenden Einfluss auf Oberösterreich. Die Aufgaben des Hauptmannes waren recht weitläufig, weshalb die Wallseer bald Unterbeamten einsetzten. Im Laufe der Jahre entstand so ein Netz von Vertrauensmännern, das sich über weite Teile des heutigen Oberösterreichs erstreckte. Im Jahre 1363 ist schließlich erstmals die Hauptmannschaft ob der Enns als Institution erwähnt.
Die Schaunberger
An Bedeutung konnte den Wallseer im 14. Jahrhundert nur das alte Geschlecht der Schaunberger Paroli bieten. Sein Herrschaftsbereich erstreckte sich vom Hausruck bis zur bayerischen Grenze am Salletwald. Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts dürften die Schaunberger eine nicht näher definierte Reichsunmittelbarkeit erlangt haben, sie verfügten in ihrem Land über die Hochgerichtsbarkeit und nannten dieses Gebiet schon 1289 ihr Land (terra nostra).[29] Obwohl ihr Grafentitel und die Grafschaft an sich erst durch Kaiser Ludwig der Bayer 1331 bestätigt wurde, sprach man schon vorher von Grafen und einer Grafschaft.[30] Die Schaunberger hatten es offensichtlich vermocht, sowohl Thronstreitigkeiten zwischen den Habsburgern und den Wittelsbachern als auch innen- und außenpolitische Schwächen des deutschen Königs für sich zu nutzen, um die angestrebte Unabhängigkeit vom österreichischen Herzogtum zu erreichen. Offensichtlich drängten die Schaunberger zusehends auf einen Ausbruch aus dem österreichischen Landesverband, sodass 1348 die Habsburger mit Kaiser Ludwig dem Bayern einen Vertrag vereinbarten, der die aufsässigen Grafen zur Anerkennung der österreichischen Oberhoheit über ihr Territorium zwang. Auch beeinflusst durch den Konflikt mit den Schaunbergern ließ Herzog Rudolf IV. 1358/59 eine Fälschung anfertigen, die u. a. den Zweck hatte, „einen Rechtstitel für die im Westen von Enns und Haselgraben dem Herzogtum Österreich zugewachsenen Besitzungen zu schaffen“[31]. Das Privilegium minus von 1156 wurde inhaltlich so umgestaltet, dass in der neuen Fassung (Privilegium maius) jeglichem Rechtsanspruch Bayerns auf das Land ob der Enns die Rechtsgrundlage entzogen wurde.[32]
Die folgenden Jahre sollten die Situation zwischen dem oberderennsischen Grafengeschlecht und den Herzögen von Österreich nicht wesentlich entspannen: Die Schaunberger suchten zusehends die Nähe der Bischöfe von Passau und Bamberg und die Habsburger versuchten durch kaiserliche Privilegien und Erlässe die Schaunberger endgültig in die Schranken zu verweisen. So kam es 1361 mit dem Vertrag von Weitra zu einem Ausgleich zwischen Herzog Rudolf IV. und den Schaunbergern.[33] In diesem Vertrag war vorgesehen, dass die Schaunberger für fünf ihrer Landgerichte den Blutbann (für diese Bereiche) zum Lehen nahmen, womit dem Herzog der Einfluss auf Linz, Wels, Schwanenstadt und Vöcklabruck erhalten blieb. Die Grafen anerkannten in diesem Abkommen auch „die Fiktion des Privilegium maius“[34]. Als Gegenleistung erhielten die Schaunberger das Recht der weiblichen Erbfolge und durften von nun an den Hauptmann ob der Enns stellen. Es steht jedoch zu vermuten, dass ihnen genau letzteres Recht nach vier Jahren Tätigkeit 1369 bis 1373 wieder abhanden gekommen ist und sie alsbald erneut ihre Abkapselungstendenzen erkennen ließen.[35] Die scheinbar unüberwindbaren Spannungen entluden sich schließlich in einer kriegerischen Auseinandersetzung – der so genannten „Schaunberger Fehde“ –, die von 1380 bis 1390 mit einigen Unterbrechungen geführt wurde. Nach der Niederlage der Schaunberger gegen die Habsburger und den wallseeischen Hauptmann mussten sie die Lehenshoheit des österreichischen Herzogs anerkennen und verloren verschiedene Besitztümer. Mit Hilfe des deutschen Königs aus dem Hause der Luxemburger konnten sie aber den Status ihrer Grafschaft als Reichslehen aufrecht erhalten und somit weiterhin als oberste Gerichtsherren in ihrem Gebiet fungieren. Das ging sogar soweit, dass im 15. Jahrhundert ein eigenes Recht der Grafschaft Schaunberg entstand und die Grafen in Urkunden von ihrem „fürstlichen Stand“ sprachen.[36] Dieser geplanten Landesbildung in Oberösterreich traten vor allem die Habsburger Friedrich III. und Maximilian I. entschieden entgegen und begannen die landesrechtliche Sonderstellung der Schaunberger zunehmend abzuschwächen. Nach dem Tod des letzten Schaunberger Grafen Wolfgang 1559 zerfiel die Grafschaft – entgegen dem Willen von Kaiser Ferdinand I., der den Habsburgern die Gebiete sichern wollte – in mehrere Teile, die von Erben aus den Häusern Starhemberg und Liechtenstein übernommen wurden.
Im 14. und 15. Jahrhundert versuchten die Habsburger nicht nur den oberösterreichischen Zentralraum, sondern auch die Gebiete an der Peripherie zu erwerben bzw. an sich zu binden. Die Landgerichte Riedmark und Machland, die Herrschaften Steyr, Freistadt und Waxenberg, die Grafschaft Schaunberg und das Ischlland standen nach der Einsetzung des Gerichts ob der Enns 1281 zunächst als gleichrangig nebeneinander. Die Expansionspolitik der Habsburger und ihrer Hauptmänner betraf zu Beginn vor allem das heutige Mühlviertel: War das Gebiet östlich der Großen Mühl ohnehin schon im Einflussgebiet der Habsburger, so konnten die Passauer Bischöfe bis zum Ende des 13. Jahrhunderts Anspruch auf die Ländereien westlich dieses Grenzflusses erheben. Mit der Eroberung der Burg Falkenstein und der damit verbundenen Vogtei über das Stift Schlägl 1289 setzte sich allerdings die österreichische Landeshoheit auch im Bereich zwischen Ranna und Großer Mühl allmählich durch. Östlich der ehemaligen Territorialgrenze sicherte sich 1358 Herzog Rudolf IV. die Herrschaft Waxenberg durch die Annahme des Grafentitels. Die Riedmark und das Gebiet um Freistadt kamen zusehends unter den Einfluss der Wallseer (ab ca. 1290 waren beide an sie verpfändet), die als Hauptmänner dafür sorgten, dass auch hier das Recht des Landes ob der Enns zur Geltung kam. Auch die Starhemberger, die in dieser Zeit die Herrschaften Waldenfels und Riedegg erwerben konnten, fühlten sich mit ihren Ländereien schon lange dem Land ob der Enns zugehörig. Eine ähnlich wichtige Rolle spielten die Wallseer auch im Machland. Die wahrscheinlich edelfreien Kapeller, die zuerst keine Unterordnung unter den Hauptmann ob der Enns dulden wollten, mussten schlussendlich gegen Ende des 14. Jahrhunderts – noch vor ihrem Aussterben 1406/07 – doch Zugeständnisse machen. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts fand schließlich das Landrecht ob der Enns bei fast allen Herrengeschlechtern des Machlandes Anerkennung.
Eine ähnliche Entwicklung wie im Mühlviertel ist auch in der Herrschaft Steyr festzustellen, die sich „seit dem hohen Mittelalter zu einem großen, weitgehend geschlossenen Herrschafts- und Gerichtsbezirk entwickelt hat. [...] In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts wies die Herrschaft Steyr die Merkmale eines Landes auf.“[37] Auch hier sorgten nach der Verpfändung die Wallseer für ein Anerkennen des Rechts des Landes ob der Enns. Ab den siebziger Jahren des 14. Jahrhunderts kann man davon ausgehen, dass dieses Recht angewandt wurde und sich das Land Steyr der Hauptmannschaft ob der Enns zugehöre fühlte.
Eine Ausnahme in der territorialen Entwicklung Oberösterreichs bildete das Ischlland, also die Gebirgsgegend südlich des Traunsees. Das heutige Salzkammergut war natürlich wegen seiner Salzgewinnung besonders interessant, konnte aber gerade deswegen lange Zeit seine Sonderstellung behalten. Der weitgehend geschlossene Herrschafts- und Gerichtsbezirk unterstand dem in Gmunden ansässigen Salzamtmann. In der Mitte des 15. Jahrhunderts wurde das Gebiet als Sonderbezirk in das Land ob der Enns eingegliedert, fiel aber bis 1783 nicht unter die Verwaltung der oberösterreichischen Landesregierung. Das Gosautal, das wegen seiner Waldbestände für die Salzgewinnung in Hallstatt wichtig war, ging erst nach langem Streit zwischen dem Herzogtum Österreich und den Erzbischöfen von Salzburg 1489 endgültig an Österreich. In den Verträgen von 1535 und 1565 wurden die Grenzen zwischen den heutigen Bundesländern Oberösterreich und Salzburg festgelegt.
Es ist anhand dieses Überblicks über die landesgeschichtliche und territoriale Entwicklung Oberösterreichs recht deutlich zu erkennen, „dass sich das Land ob der Enns in seinem vorläufigen Umfang zwischen Hausruck und Enns, Böhmen und Steiermark im Laufe des 14., vor allem aber im 15. Jahrhundert ausgeformt hat“[38]. Es wird in diesem Zusammenhang auch vermutet, dass dem Land ob der Enns um 1390 von Herzog Albrecht III. ein eigenes Wappen verliehen wurde.[39] Das neue Landeswappen war seit dem Jahr 1418 auf landesfürstlichen Münzen und Siegeln in offiziellem Gebrauch. Neben der angesprochenen Gebietserweiterung trug vor allem eine zunehmende innere Vereinheitlichung zu einer – in ihrer Wurzel schon länger zurückliegenden – Verselbstständigung des Landes ob der Enns bei. Wirtschaftliche Interessen, Hussiteneinfälle im Norden und die Vorteile einer gemeinsamen Verwaltungsorganisation führten zusehends zu einem eigenen Weg, den das Land ob der Enns im Gegensatz zum Erzherzogtum Österreich ging.[40] „Die Entwicklung im 15. Jahrhundert ist weiters durch das Zusammenwirken, aber auch die Rivalitäten zwischen Landesfürst und Ständen gekennzeichnet.“[41] Durch diese Differenzen kam es 1408 zum ersten Landtag, bei dem der Hauptmann ob der Enns Reinprecht von Wallsee die Vertreter der Stände in Enns zusammenrief. 1452 wurde in Wels dann erstmals ein Landtag von allen oberderennsischen Landständen abgehalten. Während der Jahre 1458-1462 hatte Oberösterreich das erste Mal mit Erzherzog Albrecht VI. einen eigenen Landesfürsten, nachdem Erbstreitigkeiten in Österreich zu einer vorübergehenden Teilung geführt hatten. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts wurde der Titel „Hauptmann ob der Enns“ allmählich durch „Landeshauptmann“ ersetzt und eine Vierteilung des Landes nach (nieder)österreichischem Vorbild wurde vorgenommen (Hausruckviertel, Traunviertel, Mühlviertel und Machlandviertel). Nachdem Kaiser Friedrich III. von 1484 bis 1493 in Linz residiert hatte, setzte sich diese Stadt schrittweise als Zentrum Oberösterreichs durch. Schon vorher (1446) ist die Bezeichnung „Fürstentum ob der Enns“ bezeugt, 1490 wurde jedoch Linz in einem kaiserlichen Privileg als Hauptstadt dieses Fürstentums genannt.
3) Definition(en) einer mittelalterlichen Stadt
Bis heute ist es der Forschung nicht gelungen, eine hieb- und stichfeste Definition für die mittelalterliche Stadt zu finden. Allerdings liegt diese Tatsache nicht am Unvermögen der Wissenschafter, sondern ist viel eher im verschiedenartigen Erscheinungsbild der mittelalterlichen Städte zu suchen, das eine einfache und zweifelsfreie Beschreibung unmöglich macht. Am Beginn der Städteforschung versuchte man ein Kriterium zu finden, das eindeutig für oder gegen eine mittelalterliche Stadt spricht. Im Vordergrund standen dabei vor allem rechtliche Aspekte (weshalb Stadtgeschichte früher fast ausschließlich von Rechtswissenschaftern betrieben wurde) und wirtschaftliche Momente. Ebenfalls als veraltet und überholt kann die Ansicht gelten, dass eine Stadtmauer ausschlaggebend für die Unterscheidung einer Stadt von allen übrigen Siedlungsformen sei.[42]
Allen voran beruht der neue Stadtbegriff auf den Forschungen von Carl Haase und auch Edith Ennen, die erwiesen haben, dass es nicht eine Definition geben kann, die allen geographischen Regionen und geschichtlichen Epochen gleichermaßen gerecht wird. HAASE weist darauf hin, dass zwar die verschiedenen Ansatzpunkte für jede Stadtbeschreibung wichtig seien, „aber keiner von ihnen reicht aus, um die Grundlage für eine Schichtung des Städtewesens in einer Landschaft für den Zeitraum eines Jahrhunderts zu bieten“[43]. So findet er zu einem kombinierten Stadtbegriff, der in einem Kriterienbündel, das immer Kriterien des äußeren Erscheinungsbildes, der inneren Struktur und der Funktion beinhaltet, „die Stadt als Ganzheit zu erfassen strebt“[44], und sich je nach Zeit strukturell anders zusammensetzt. Die Verschiebung der Rangordnung der Einzelkriterien innerhalb von Zeitabschnitten ergibt sich aus „dem Gange der Geschichte“[45].
Edith Ennen übernimmt diesen „kombinierten, flexiblen und variablen Stadtbegriff“, weist aber gleichzeitig auf die Gefahr hin, dass sich der Stadtbegriff in eine „Summe von Stadtgeschichten“[46] auflöst, und attestiert selbst dem besten Stadtbegriff nur die Funktion einer Hilfskonstruktion bei der Untersuchung einer mittelalterlichen Stadt.[47]
Insgesamt kann man heute davon ausgehen, dass der Großteil der Forschung HAASES flexiblen Stadtbegriff vertritt,[48] auch wenn er von einigen wenigen kritisiert wurde. Für Eberhard Isenmann „entfernt er [= Carl Haase] sich allerdings von einem definitorischen Stadtbegriff und tendiert zu einem phänomenologischen-beschreibenden Stadtbegriff“[49], was ISENMANN aber nicht davon abhält, in weiten Teilen seiner Arbeit HAASES Thesen zu benutzen.[50] Immer wieder wurde natürlich versucht, den Stadtbegriff enger, genauer oder umfassender zu gestalten, allein für die kleinen und kleinsten Städte scheint dies aber unmöglich zu sein. Zum flexiblen Stadtbegriff wurden aus diesem Grund noch vier Punkte hinzugezogen, die vor allem die zeitgenössische Betrachtungsweise miteinschließen:
„Erstens: Stadt ist, was Stadt heißt, was die Bezeichnung Stadt trägt. Zweitens: Stadt ist das, was vom Stadtherren gegründet wird, in der Absicht eine Stadt zu gründen. Drittens: Stadt ist eine Siedlung, deren Bürger sich in ihrem Selbstbewusstsein als Stadtbürger empfingen. [...] [Viertens:] Stadt ist, was von der ländlichen Umgebung als Stadt angesehen wird.“[51]
Ein weiterer wichtiger Punkt in der jüngeren Stadtgeschichtsforschung ist die Betonung der zentralörtlichen Funktion von mittelalterlichen Städten. Die Stadt als Mittelpunkt der ländlichen Umgebung versucht auch Franz Irsigler in seiner Definition, die ebenfalls auf Carl Haases und auch Karlheinz Blaschkes Überlegungen beruht, hervorzuheben:
„Stadt ist eine vom Dorf und nichtagrarischen Einzwecksiedlungen unterschiedene Siedlung relativer Größe mit verdichteter, gegliederter Bebauung, beruflich spezialisierter und sozial geschichteter Bevölkerung und zentralen Funktionen (politisch-herrschaftlich-militärisch, wirtschaftlich, kultisch-kulturell) für eine bestimmte Region oder regionale Bevölkerung. [...] Erscheinungsbild, innere Struktur sowie Zahl und Art der Funktionen sind nach Zeit und Raum verschieden: Die jeweilige Kombination bestimmt einmal die Individualität jeder einzelnen Stadt, zum anderen ermöglichen typische Kombinationen die Bildung von temporären und regionalen Typen oder Leitformen, je nach den vorherrschenden Kriterien.“[52]
IRSIGLER ist sich gewisser Schwächen seiner Definition durchaus bewusst, vor allem die „relative Größe“ und die Frage der Reichweite der zentralörtlichen Funktion stellen unscharfe Punkte dar. Um jedoch den flexiblen Stadtbegriff zu bewahren und nicht wieder bei Werner Sombart[53] oder Max Weber[54] zu landen, sind solche weite Fassungen nötig und auch brauchbar. Die aktuellste und zugleich sowohl kürzeste als auch prägnanteste Definition einer mittelalterlichen Stadt stammt von FERDINAND OPLL:
„Die mittelalterliche Stadt in ihrer chronologisch jeweils unterschiedlichen Ausformung ist eine nichtagrarische Groß- bzw. größere Siedlung mit differenzierten wie organisierten Strukturen in ökonomischer, rechtlicher, sozialer und topographischer Hinsicht und mit zentralen Funktionen.“[55]
Ein mögliches Kriterium, das allerdings in dem für diese Arbeit gesetzten Zeitrahmen keine allzu große Relevanz mehr besitzt, ist die Benennung in den schriftlichen Quellen. Fritz Koller weist in seiner Studie zur Terminologie präurbaner Siedlungen zwischen Inn und Enns darauf hin, dass ab dem Hochmittelalter der lateinische Begriff civitas durchwegs mit „Stadt“ übersetzt werden kann.[56] Als problematisch erweisen sich die verschiedenen Siedlungsbezeichnungen vor allem im Frühmittelalter. Mehrere Begriffe werden hier oftmals synonym oder gleichwertig benutzt und führen so zu einem Begrifflichkeitsproblem. Die Unterscheidung von civitas, urbs, oppidum, forum, villa, burgus und vicus stellt sich je nach Ansicht entweder als schwierig[57] oder unmöglich[58] dar. KOLLER versucht Unterscheidungen für diese Begriffe zu finden und kann mit allen Vorbehalten folgendes Ergebnis vorweisen: Die civitas steht in ihrer Wertigkeit on oberster Stelle, sie unterscheidet sich vom oppidum (dem wiederum das castrum untergeordnet ist) und locus vor allem durch die Anzahl ihrer Siedlungskerne.[59] Die urbs-burgus-oppidum -Gruppe bleibt in ihrer Bedeutung ebenfalls hinter der civitas zurück, wobei das oppidum auch marktähnliche Gruppen inkludiert, die oftmals eine Befestigung aufweisen.[60] Eng verbunden mit dieser Gruppe sind die Begriffe villa und vicus. „Urbs, burgus, oppidum und villa können um die Mitte des 12. Jahrhunderts durchaus synonym gebraucht werden.“[61] Allerdings sieht KOLLER in der Fluktuation der Termini eine Widerspiegelung der dynamischen Wirtschaftsentwicklung einer Stadt, die er am Beispiel von Reichenau zu zeigen versucht.[62] Den Begriff forum, der sich in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts immer mehr auf von Handwerkern und Gewerbetreibenden bewohnte Marktorte beschränkt,[63] ordnet er etwas unterhalb ein, schließt aber einen Aufstieg in die vorher genannte Gruppe nicht aus. Insgesamt kann sich fast jeder dieser Ausdrücke (und damit auch verbunden die entsprechenden Siedlungen) im Hochmittelalter zu einer civitas entwickeln. Für den Raum ob der Enns kann man das sehr gut am oberösterreichischen Städtedreieck Linz-Wels-Enns zeigen: Alle drei Städte, die noch im Frühmittelalter unterschiedlich bezeichnet wurden, werden ab der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts als civitas[64] bzw. in den deutschen Quellen als stat[65] bezeichnet. Die Stadtbewohner werden ab diesem Zeitpunkt – in Anlehnung an den lateinischen Begriff burgus – „Bürger“ genannt.
4) Stadtentwicklung in Oberösterreich
4.1) Frühmittelalter
Will man zu den Anfängen des Städtewesens im heutigen Oberösterreich zurückgehen, so muss man zweifellos einen Blick auf das römische Imperium werfen.[66] Das Gebiet gehörte fast zur Gänze zu der römischen Provinz Noricum ripense mit der Hauptstadt Ovilavis. Wichtige Orte waren vor allem Lauriacum /Lorch mit einem Bischofssitz, Lentia /Linz und eben Ovilavis /Wels. Als am Ende des 5. Jahrhunderts wegen der Bedrohung aus dem Norden und Osten die Räumung weiter Gebiete am Limes befohlen wurde, ernannte man Lauriacum zum Sammelplatz für Flüchtlinge aus den westlichen Städten. Es ist also gerade an den sicheren und wirtschaftlich günstig gelegenen Punkten davon auszugehen, dass man von einer Besiedlungskontinuität und dem Erhalten einer romanisierten Bevölkerungsschicht[67] sprechen kann.[68] „Die Romanen, vor allem das ‚offizielle Rom’, die Vertreter der staatlichen Gewalt und die besitzende Klasse, sind wenigstens zum überwiegenden Teil im Jahre 488 über den Pyhrnpaß aus Ufer-Noricum abgezogen.“[69] Trotzdem kann natürlich nicht angenommen werden, dass weite Gebiete öde oder menschenleer geblieben sind. Ausgenommen davon waren in erster Linie das nördlichste Mühlviertel und der gebirgige Süden und Osten Oberösterreichs sowie der obere Teil des Ennstales, fast das gesamte Steyrtal, das Almtal und das obere Trauntal für das frühe Mittelalter. Diese Gebiete erfuhren erst (wieder) im Hochmittelalter eine umfassende Besiedelung. Nach dem römischen Abzug wanderten die Baiern in dieses Gebiet ein, stießen aber keinesfalls auf menschenleeres Siedlungsgebiet. Auch wenn die Lebensbedingungen für die Landbevölkerung schlecht gewesen sein müssen, so hält etwa Heinrich Koller eine Entleerung dieses Raumes für unwahrscheinlich. Schließlich spreche die Vita Severini nur von einer Räumung der Städte an der Donau, nicht aber des Hinterlandes.[70] Der Abzug der römischen Truppen hinterließ kein zerstörtes Land[71] und keine wesentlich dezimierte Bevölkerung. Die Baiern, die sich im 6. Jahrhundert aus verschiedenen germanischen Verbänden gebildet hatten, besetzten in den folgenden Jahrzehnten zuerst den oberösterreichischen Zentralraum und vermengten sich mit dem „illyrisch-keltisch-germanischen Völkergemisch, das in der Kaiserzeit außerhalb der römischen Siedlungszentren das Gros der Provinzbevölkerung darstellte“[72]. Von einer romanischen Siedlungskontinuität kann also bis auf wenige Ausnahmen nicht gesprochen werden, römische Quadrafluren erhielten sich nur in einzelnen Orten in größerer Anzahl und mittelalterliche Gebietsgrenzen decken sich nur selten mit römischen Verwaltungsgrenzen.[73] Allein der Trassenverlauf der römischen Straßen dürfte weitestgehend identisch mit den modernen Straßenzügen sein. Dazu gibt es ein paar Orte, in denen zwar der römische Straßenraster zum Teil noch im mittelalterlichen Stadtbild weiterlebte, der alte Name aber durch einen deutschen ersetzt wurde, und umgekehrt solche, in denen der Name, aber nicht das Siedlungsbild beibehalten wurde.[74] Lässt sich die Frage der Siedlungskontinuität im Einzelnen also durchaus diskutieren, so ist sich die Forschung einig, dass die bairische Neubesiedelung und Herrschaftsbildung friedlich vor sich ging.[75] Die vorgefundenen Bewohner wurden gleichberechtigt in den Stammesverband aufgenommen. Anhand von Reihenfeldergräber, die als typisch bairisch angesehen werden, und mit Hilfe der Onomastik (Ortsnamenforschung) konnte man feststellen, dass das Gebiet zwischen Donau und Traun zum frühesten Siedlungsgebiet der Baiern gehörte. Als typisch bairische Ortsnamen, die auf -ing enden oder mit einem Personennamen gebildet werden, können hier Munderfing (von Munolf), Schärding (Scardo), Pupping (Poppo), Eferding (Efrid), Leonding (Liutmunt), Hörsching (Herigis), Wilhering (Williheri) und Anzing (Anzo) angeführt werden.[76] Wie Heinrich Koller festgestellt hat, treten auf guten Böden, die für die Agrarwirtschaft zuträglich waren, gehäuft diese ältesten Formen der bairischen Siedlungen auf.[77]
Das Gebiet östlich des Inns erfuhr erst allmählich von Westen her eine staatliche Organisation, weshalb ihm auch lange Zeit der Charakter eines Grenzlandes zukam. Die Flüsse Traun und Enns bildeten die Ostgrenze des bairischen Stammesgebietes. Bodenfunde und Ortsnamenforschung lassen vermuten, dass es westlich der Traun eine intensivere Siedlungskontinuität als im heutigen Niederösterreich gegeben hat.[78] Im 8. Jahrhundert wurde von den Baiern die Traunlinie überschritten, 777 das Kloster Kremsmünster gegründet. Wichtige Stützpunkte und Verwaltungszentren bildeten im agilolfingischen Gebiet herzögliche Höfe wie Ranshofen, Mattighofen und Ostermiething. Im zentral gelegenen Traungau, begrenzt durch die Donau (Norden), den Ennsunterlauf (Osten), die Voralpen (Süden) und den Hausruck (Westen), dürften aber die befestigten, an alten Verkehrsknotenpunkten gelegenen und an römische Vorläufer anknüpfenden Siedlungen Linz, Wels und Lorch als Vororte fungiert haben. Eben dieser Traungau bildete zusammen mit dem Attergau, dem Mattiggau und Teilen des Rottachgaues die frühesten Siedlungseinheiten, die sich durch die zunehmende Siedlungsverdichtung und dem Herrschaftsausbau zu politischen Einheiten entwickelten. Die so genannte „Klosterkette“ mit den gestifteten Klöstern Mondsee (748), Mattsee (zwischen 757 und 765) und Kremsmünster (777) sollte ebenso Mission und Kolonisation erleichtern.[79]
Nach der Eingliederung des Herzogtums Bayern in das fränkische Reich und der Unterwerfung der Awaren im Osten begann der Abschnitt der intensiven karolingischen Kolonisation. Neben den bereits genannten agilolfingischen Stützpunkten wurden die Königshöfe Mining, Hochburg, Kronstorf, Neuhofen an der Krems und Atterhofen (Attersee) zu den organisatorischen Zentren. Zwischen den älteren Siedlungen im Alpenvorland und nördlich der Donau wurden neue Einzelhöfe und Hofgruppen angelegt.[80] Durch die Vergrößerung des bairischen Einflusses in den oberösterreichischen Randgebieten – vor allem in den Waldgebieten im Südosten und im Mühlviertel – wurde zusehends die slawischen Einwohner und Siedlungsgebiete assimiliert und eingedeutscht.
907 erlitt das bayerische Heer unter Markgraf Luitpold eine vernichtende Niederlage gegen die Ungarn bei Pressburg, wodurch das Gebiet östlich der Enns unter magyarische Kontrolle fiel und der Traungau wieder zum Grenzland wurde. In den folgenden Jahren kam es immer wieder zu Vorstößen der Magyaren, erst Otto der Große konnte sie 955 auf dem Lechfeld besiegen und errichtete ab 960 die ottonische Mark östlich der Enns.
Insgesamt lässt sich im Gebiet des heutigen Oberösterreichs eine Siedlungskontinuität mit einer zunehmenden Verdichtung bis zum 10. Jahrhundert feststellen. Weite Teile des Alpenvorlandes weisen in dieser Zeit bereits ein mindestens so dichtes Ortsnetz auf wie heute. Allerdings konnten sich die wenigsten dieser Weiler in den folgenden Jahrhunderten bemerkenswert vergrößern.[81] Die weniger oder noch nicht besiedelten Gebiete – also die Gebiete am Sauwald, Hausruck, Kobernaußerwald und im Mühlviertel – wurden in der hochmittelalterlichen Kolonisation vom 11. bis zum 13. Jahrhundert erschlossen, brachten aber durchwegs Siedlungen hervor, die als kleine Dörfer zu bezeichnen sind.
Die späteren wichtigen Städte des Hoch- und Spätmittelalters hatten im Frühmittelalter eine verhältnismäßig geringe Bedeutung: Enns und Steyr, die sich beide lange an der Reichsgrenze befanden, haben früh eine Befestigung erfahren. Die Ennsburg am Georgenberg, über deren Entstehung(sdatum) sich die Forschung bis heute nicht einig ist, wurde vermutlich im 10. Jahrhundert erbaut und löste mit der rundherum wachsenden Siedlung Lauriacum /Lorch zusehends in seiner Bedeutung ab.[82] Steyr kann auf keine spätantike Tradition verweisen und tritt erstmals 985 als Stirapurhc auf, deren Zweck nicht ganz klar ist, vermutlich hat sie aber nicht als Bollwerk gegen die Ungarn gedient.[83] 1050 ging die Burg auf die Otokare über, die die Burg zu ihrem Herrschaftszentrum machten. Schon Ende des 11. Jahrhunderts wird Steyr als urbs bezeichnet und weist damit, wenn auch nicht unbedingt städtischen, aber doch zentralörtlichen Charakter auf. Lentia /Linz – Legionslager und Zivilsiedlung – wurde zwischen 270 und 275 zerstört, erst 799 wird ein castrum Linze erwähnt, das vermutlich am Martinsfeld zu suchen ist. Im 9. Jahrhundert kann anhand von mehreren Urkundenerwähnungen von einer zentralörtlichen Bedeutung ausgegangen werden und am Beginn des 10. Jahrhunderts muss, vor allem wegen der Raffelstetter Zollordnung, die Linz als offiziellen Marktort und Zollstation vermerkt, der späteren Landeshauptstadt eine regionale Bedeutung zugesprochen werden.[84] Ovilavis / Wels musste wohl als ehemalige römische Provinzhauptstadt die größte Bedeutungsverminderung erfahren. Die Frage nach einer Zerstörung der Stadt im 5. Jahrhundert konnte bis heute nicht geklärt werden, vermutlich kann aber von einer Siedlungskontinuität ausgegangen werden, wenn auch Ovilavis seinen urbanen Charakter verloren hat. Die erste frühmittelalterliche Erwähnung von Wels als castrum Uueles datiert aus dem Jahr 776 und läst auf eine zentralörtliche Bedeutung schließen, die vermutlich das ganze Mittelalter über nicht mehr verloren ging.[85] Vöcklabruck[86], Gmunden[87] und Freistadt[88] können keine (besonderen) spätantiken oder frühmittelalterlichen Siedlungen vorweisen, wenn auch zumindest Vöcklabruck an einem ehemaligen römischen Straßenknotenpunkt entstanden ist. Straßenkreuzung und Flussüberbrückung sowie politische Motive waren für die Anlage des Marktes im 12. Jahrhundert ausschlaggebend.[89] Braunau stand zu dieser Zeit im Schatten von Ranshofen, das eine ursprünglich agilolfingsche, nach 788 karolingische Pfalz war, und war bis ins Hochmittelalter eine dörfische Siedlung.[90] In Schärding wird eine kleines römisches Kastell vermutet, das allenfalls von den Agilolfingern übernommen wurde. 804 wird der Ort Scardinga erstmals in einer Passauer Urkunde erwähnt und 903 wiederholt als locus bezeichnet.[91] Eferding kann im Gegensatz zu manchen anderen Städten des Mittelalters keine Siedlungskontinuität vorweisen. Das römische Kastell wurde zerstört und erst mit einer allmählichen Ansiedelung gewann der Ort gegen Ende des 10. Jahrhunderts wieder an Bedeutung.[92]
4.2) Hochmittelalter
Nicht nur in Oberösterreich, sondern auch in ganz Zentraleuropa kann man davon ausgehen, dass im Hochmittelalter – vor allem im 12. und 13. Jahrhundert – nach einer Zäsur die Stadtentwicklung eine ganz andere Qualität annahm als das im Frühmittelalter der Fall war. In der älteren Stadtgeschichtsforschung konzentrierte man sich vor allem auf die Kontinuität von Siedlungen der Römerzeit bis zur Stauferzeit.[93] Dementsprechend sah man auch den Markt als mindere Form der Stadt an und ordnete ihm eine Zwischenstufe in der Entwicklung zu. Vor allem Willibald Katzinger versuchte nun im Gegensatz dazu mit seiner Forschung Markt und Stadt nebeneinander zu stellen und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede dieser beiden bürgerlichen Siedlungsformen herauszuarbeiten.[94] Die Forschung nimmt heute auf der einen Seite an, dass „bis zum Hochmittelalter nur wenige große Siedlungen konstant und bedeutend waren“[95], und sieht außerdem im 12. Jahrhundert eine intensive Siedlungs- und Stadtgründungsphase einsetzen. Bis zum 12. Jahrhundert waren es in Oberösterreich keine zehn Orte, die „nachweislich urbanen, bzw. foralen Charakter aufweisen können. Im Gegensatz dazu stellt sich dann das 13. Jahrhundert mit über 40 Erstnennungen vor, eine wahrhaft rapide Zunahme!“[96]
Heinrich Koller weist aber zurecht daraufhin, dass bei Neu- und Ausbauten von Siedlungen bzw. Städten erhebliche Probleme und Schwierigkeiten auftraten: Es galt natürlich zuerst einmal die Versorgung mit Wasser, Lebensmitteln und Rohstoffen zu gewährleisten. Außerdem nahm man im Hochmittelalter bei Erweiterungen nur wenig Rücksicht auf naturgeographische Gegebenheiten, was oftmals wegen der ungünstigen Lage umfangreiche Befestigungen und aufwändige Wasserversorgungsmaßnahmen notwendig machte. Ab wann das dazu nötige Know-how verfügbar war, lässt sich nicht genau sagen, es wird aber erst nach der Mitte des 12. Jahrhundert angenommen. Neben den notwendigen finanziellen Mitteln waren eine bestimmte geistige Einstellung die nötige Machtkonzentration und vor allem auch ein lokaler Machthaber erforderlich.[97] Die entsprechenden Arbeiten mussten vom Grundherren organisiert und überwacht werden. Die Landesfürsten hatten vor der Mitte des 12. Jahrhunderts noch nicht die Macht, eine Stadt mit Sonderrechten auszustatten, was aber schon im frühen 13. Jahrhundert für viele Städte geradezu überlebensnotwendig war. Daraus folgt, dass sowohl der Ausbau als auch die Stadtgründung und die Privilegierung aufeinander abgestimmt sein mussten.[98] Es ist davon auszugehen, dass die meisten angelegten Stadt- und Marktsiedlungen neben der üblichen zentralen Wirtschaftsfunktion auch eine Wehrfunktion besaßen. „Sie sind ein Charakteristikum des Grenzlandes, eine neue Form der Befestigung. Die größere Zahl von Bürgern, die hier Besitz und Heimat hatten, garantierte eine stärkere Verteidigungskraft als die relativ geringe Besatzung einer Burg.“[99] Die meisten der im Norden, Osten und Südosten des Babenbergerreiches gelegenen planmäßigen Gründungen erhielten in den folgenden Jahrhunderten den Status einer Stadt. Herausragendes Beispiel einer solchen Städtegründung ist Wiener Neustadt, das 1194 quasi aus dem Nichts an der alten österreichisch-steirischen Grenze erbaut wurde und sowohl als Festung als auch als Handelszentrum an der Venediger Straße fungierte.[100]
Mit dem Einsetzen einer eigenständigen territorialen Entwicklung der Babenbergermark lassen sich unter Markgraf Leopold III. (1095-1136) die ersten Stadtwerdungen im niederösterreichischen Gebiet feststellen. Dank ihrer geostrategischen und wirtschaftlich günstigen Lage an Flüssen sind hier allen voran Krems, Tulln, Wien und Hainburg zu nennen. Leopold konnte diese Marktplätze im Zuge des Investiturstreits von König Heinrich IV. erwerben. Es folgten weiters St. Pölten, Ybbs, Pöchlarn, Stein, Neuburg, Linz und Wels.[101] Die meisten dieser Siedlungen entstanden bei einer Burg, die gleichsam als Ausgangspunkt diente. Daneben waren auch oft – wenn auch nicht für den oberösterreichischen Raum - Klöster oder geistliche Zentren bedeutend für die Ausbildung eines zentralen Ortes (z. B. Melk, Salzburg). Auffällig für diese frühen Zentralorte ist die Namensgebung, die in vielen Fällen vom Flussnamen bestimmt war. Die Babenbergermark an der Donau hatte im 12. Jahrhundert sicher im österreichischen Raum eine gewisse Vorreiterstellung inne. Angelehnt an die Vorbilder Regensburg und Passau entstanden hier die ersten Städte Österreichs. In den restlichen Gebieten des heutigen Österreichs kannte man in dieser Zeit nur Märkte, aber noch keine Städte.[102]
Das 13. Jahrhundert muss nun als die entscheidende Phase im Werden der (ober)österreichischen Städte angesehen werden. Karl Gutkas sieht hier einen „Zug zur allgemeinen Urbanisierung, [...] [der] offenbar im Zug der Zeit lag“[103]. Dieser Aufschwung der Städte ist aber kein österreichisches Spezifikum, sondern ist auch im Gebiet des heutigen Deutschlands zu sehen. Auf der einen Seite ändert sich das Erscheinungsbild vieler Städte erheblich, indem sie mit einer Mauer umgeben oder erheblich erweitert wurden, auf der anderen Seite wurde ihr rechtlicher Status fixiert. Für diese Blütezeit der Städte im Babenbergerreich war vor allem die Tatsache entscheidend, dass die Herzöge die wichtigsten Orte in ihre Hand bekamen und somit vor allem unter Herzog Leopold VI. eine entscheidende Förderung einsetzen konnte. In Oberösterreich kann man diese Entwicklung besonders gut am so genannten Städteviereck nachvollziehen. Wie bereits erwähnt wurde im 12. Jahrhundert noch von keiner Stadt/ civitas im Land ob der Enns gesprochen, jetzt – in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts – wird 1212 Enns das Stadtrecht verliehen, Linz erscheint 1236 als civitas, nachdem 1128 bereits Bürger genannt werden und 1242 ein Stadtsiegel erwähnt wird, Steyr wird 1252 civitas genannt und Wels erlangt 1222 Stadtcharakter.[104] Neben den anderen landesfürstlichen Städten Gmunden (1334), Freistadt[105] (1277) und Vöcklabruck (1353) kann als einzige „private“ Stadt Eferding[106] bereits 1222 ein Stadtrecht vorweisen. Die damals bayerischen Städte Schärding[107] und Braunau[108] wurden erst 1316 bzw. 1309 in den Status einer Stadt erhoben. Die alten Städte in Oberösterreich hatten primär eine wirtschaftliche Funktion, die es besonders mit den entsprechenden Rechten zu sichern galt. Das expansive Moment in der Städtepolitik der Babenberger kann man auch recht deutlich an den zahlreichen Stadterweiterungen sehen. Oftmals wurde neben einem allgemein gewachsenen Teil einer Stadt eine neue Siedlung planmäßig angereiht, wie das etwa in Tulln, St. Pölten, Hainburg, Krems oder Wels[109] der Fall war. Nur eine einzige Stadt – nämlich Freistadt – wurde im frühen 13. Jahrhundert von den Babenbergern in Oberösterreich größtenteils planmäßig erbaut und von ihren Nachfolgern mit den entsprechenden Rechten versehen.[110] Mit der Ausdehnung der Städte im Donauraum erlangte man auch jene Bevölkerungszahl, die oftmals bis zum Beginn der industriellen Revolution erhalten blieb. Entscheidend für diesen Zuwachs war aber nicht nur die Attraktivität der Städte, sondern das Ansteigen der Bevölkerung im Allgemeinen.[111] In der Folgezeit kann man keine vergleichbaren Erweiterungen mehr feststellen, es kam also zu einer Erstarrung des Städtewesens.[112]
Wie bereits in den vorangehenden Ausführungen verdeutlich wurde, konnten man auch schon bei den Babenbergern ein intensives Bemühen erkennen, die wichtigsten Städte und Siedlungen in ihre Hand zu bekommen. Unter König Ottokar II. Přemysl muss man aber nun „von einem deutlich landesfürstlichen Städtegründungskonzept sprechen, das noch wesentlich ausgeprägter als unter den babenbergischen Vorgängern zu erkennen ist“[113]. Dieses Konzept konnte einige gelungene Projekte vorweisen, blieb aber von Fehlern nicht ganz verschont. So gründete Ottokar II. in der Steiermark erfolgreich Bruck an der Mur, Leoben und Radkersburg, die zur Sicherung von Handelswegen dienten. Die Stadt Marchegg hingegen, die für 10000 (!) Menschen geplant war, konnte mit maximal 1500 Einwohnern nie die ihr zugedachte Funktion erfüllen und blieb unbedeutend. Ein Charakteristikum der ottokarischen Gründungen war neben der obligatorischen Burg ein Kloster, das in die Stadt miteinbezogen wurde, um die gefährdeten Ecken der Stadtbefestigung zu sichern.[114]
Neben dem Landesfürsten traten gegen Ende des 13. Jahrhunderts Adelsgeschlechter, vor allem Ministeriale, als Gründer und folglich Herrscher von Städten in Erscheinung. Als Beispiel mögen hier die reichsunmittelbaren Grafen von Hardegg, die im niederösterreichischen Grenzgebiet zu Mähren die Stadt Retz gründeten, der Liechtensteiner Otto II., der Murau in der Steiermark 1298 das Judenburger Stadtrecht verlieh, und die Kuenringer mit der Gründung der Stadt Dürnstein in der Wachau dienen.
Stadtrechtlich betrachtet lassen sich im Hochmittelalter zwei Etappen feststellen, deren Wendepunkt mit dem Ennser Stadtrecht von 1212 markiert ist. Die frühen Stadtrechtsurkunden sind meist recht kurz und allgemein gehalten, sie enthalten nur das Wesentlichste. Anlass für diese Urkunden war meist eine Streitigkeit, die dann in ihren wichtigsten Punkten geregelt wurde. Als Beispiele mögen hier das verlorene Wiener Stadtrecht von 1198 und das Privileg der Stadt Zwettl von 1200 dienen. Im Gegensatz dazu beinhalten Privilegien des 13. Jahrhunderts ausführliche Bekundungen der städtischen Freiheiten und Rechtsbräuche. Die spätbabenbergischen Stadtrechtsquellen von Enns, Wien und Hainburg sind die ersten dieser Art von Urkunden, die viele Fragen des städtischen Rechts, der Verfassung und Verwaltung regeln. Aus späteren Urkunden ist zu entnehmen, dass noch andere Orte unter den Babenbergern mit Stadtrechtsprivilegien ausgestatten worden sind (die jedoch nicht mehr erhalten sind): Tulln, Triebensee, Laa und Eggenburg in Niederösterreich, Freistadt in Oberösterreich, Graz, Fürstenfeld und Judenburg in der Steiermark.[115] Das bedeutendste und früheste private Stadtrechtsprivileg stammt aus dem Jahr 1222 und galt für die passauische Stadt Eferding. Mit diesen neuen Stadtrechten ging auch ein ganz neues Selbstverständnis der Städte einher. Man war sich der führenden Stellung in der Handels- und Marktwirtschaft bewusst und drängte zusehends auf ein Mitspracherecht in der Landespolitik.[116]
[...]
[1] Vgl. ZAUNER 1983, S. 46f.
[2] Vgl. u. a. WELTIN 1983, S. 25 und Hageneder 1968, S. 32f. Zur frühmittelalterlichen Entwicklung Österreichs siehe ausführlich WOLFRAM 2003, für den oberösterreichischen Raum im Besonderen S. 187-190 und 214-224.
[3] Vgl. Hageneder 1968, S. 32.
[4] WELTIN 1983, S. 26.
[5] Vgl. ebd., S. 27.
[6] Vgl. ebd.
[7] Vgl. ebd., S. 29.
[8] Ebd., S. 30.
[9] Vgl. Zauner 1983, S. 51f.
[10] Siehe dazu detailliert Dopsch 1980.
[11] Weltin 1983, S. 31.
[12] Vgl. dazu HAIDER 1987, S. 67, und Weltin 1983, S. 32.
[13] ZAUNER 1960, S. 234.
[14] Weltin 1983, S. 35.
[15] Zur Problematik der Datierung dieser Erwerbungen siehe zusammenfassend ZAUNER 1983, S. 54.
[16] HAIDER 1987, S. 71.
[17] Weltin 1983, S. 35, weist ausdrücklich darauf hin, dass er nur zwei Machtgruppen waren – im Pittener Gebiet und im Traungau –, die dem Herzog treu blieben.
[18] Zur Person Albero von Polheim siehe ausführlich HAGENEDER 1975/76.
[19] Vgl. WELTIN 1983, S. 36.
[20] Haider 1987, S. 74.
[21] Vgl. ebd., S. 75f.
[22] Siehe dazu unten S. 29f.
[23] HAIDER 1987, S. 78f.
[24] Vgl. ebd., S. 79 und Weltin 1983, S. 39.
[25] ZAUNER 1983, S. 56.
[26] Dieses „Oberösterreich“ umfasste zu diesem Zeitpunkt freilich nur den Zentralraum (vgl. dazu auch unten S. 119 mit Anm. 610).
[27] Vgl. WELTIN 1983, S. 44.
[28] Ebd., S. 83. Siehe zu dieser Problematik ausführlich BRUNNER 1984, hier besonders S. 205-207.
[29] Vgl. HAIDER 1987, S. 85.
[30] Als erster Graf tritt Heinrich III. (1258-1318) in Erscheinung und ab etwa 1317 wird ihr Gebiet als Grafschaft bezeichnet (vgl. Haider 1978, S. 16).
[31] ZAUNER 1983, S. 57.
[32] Vgl. ebd., S. 57f.
[33] Nach ebd., S. 58f., gehen die meisten einschlägigen Arbeiten von der Echtheit dieser Urkunde aus.
[34] WELTIN 1983, S. 46.
[35] Vgl. HAIDER 1987, S. 87 und ZAUNER 1983, S. 58f.
[36] Vgl. HAIDER 1987, S. 88.
[37] Ebd., S. 91f.
[38] Ebd., S. 94
[39] Vgl. ebd. Hageneder 1973 tritt für einen späteren Zeitpunkt der Entstehung (1400) ein.
[40] Vgl. HAIDER 1987, S. 95.
[41] Zauner 1983, S. 62.
[42] So besonders Planitz 1965, S. 229f.
[43] Haase 1969, S. 63.
[44] Ebd. Siehe zum kombinierten Stadtbegriff auch ausführlich HAASE 1960, S. 1-11.
[45] HAASE 1969, S. 74.
[46] Ennen 1972, S. 12.
[47] Vgl. ebd.
[48] So z. B. Opll 1985, Engel 1993, Irsigler 2003, Baeriswyl 2004.
[49] Isenmann 1988, S. 25.
[50] Vgl. ebd.
[51] Baeriswyl 2004, S. 24f.
[52] Irsigler 2003, S. 40.
[53] Werner Sombart legt das Limit bei 2000 Einwohner an, um von einer Stadt sprechen zu können (vgl. Haase 1969, S. 64).
[54] Max Weber schließt mit seiner idealtypischen Beschreibung der okzidentalen Stadt einen Großteil der Siedlungen, die wir Städte nennen, von der Diskussion aus (vgl. Irsigler 2003, S. 41).
[55] OPLL 2004, S. 123.
[56] Vgl. KOLLER, Fritz 1999, S. 206 und GUTKAS 1963, S. 78.
[57] Vgl. KOLLER, Fritz 1999, S. 205. Siehe zu dieser Thematik zusammenfassend und aktuell OPLL 2004, S. 126-129, der mit wenigen Abweichungen eine ähnlich Einteilung vornimmt.
[58] Vgl. SYDOW 1963, S. 56.
[59] Vgl. KOLLER, Fritz 1999, S. 214.
[60] Vgl. ebd., S. 220.
[61] Ebd., S. 221.
[62] Vgl. ebd.
[63] Vgl. GUTKAS 1977, S. 140.
[64] Vgl. KOLLER, Fritz 1999, S. 223.
[65] Vgl. ENGEL 1993, S. 20. Nach OPLL 2004, S. 127, beginnt sich die deutsche Bezeichnung stat bereits im 11. Jahrhundert durchzusetzen.
[66] Ausführlich dazu: Winkler 1999.
[67] Römische Restgemeinden werden nach Reitinger 1969, S. 328, nur in abgelegenen Gebieten Westösterreichs vermutet. In Oberösterreich können solche namenkundlich nur im Bezirk Vöcklabruck und im westlichsten Innviertel nachgewiesen werden.
[68] Vgl. SYDOW 1963, S. 57f.
[69] Reitinger 1969, S. 328.
[70] Vgl. Koller, Heinrich 1960, S. 19f. Von einer radikalen Räumung des Landes durch die Romanen spricht er nur im Zusammenhang mit Niederösterreich (S. 43f.).
[71] Allerdings weist Sydow 1963, S. 60, zurecht darauf hin, dass „viele antike Städte in den Stürmen der Spätantike untergegangen“ sind.
[72] Reitinger 1969, S. 333
[73] Im Falle von Wels kann jedoch davon ausgegangen werden (vgl. unten S. 97).
[74] Vgl. Reitinger 1969, S. 330-332. Zu den römischen Straßen siehe ausführlich Eckhart 1983 und Jandaurek 1951.
[75] Vgl. Reitinger 1969, S. 333 und Drostzol 1977, S. 47.
[76] Vgl. HAIDER 1987, S. 24f.
[77] Vgl. KOLLER, Heinrich 1978, S. 20.
[78] Vgl. KOLLER, Heinrich 1960, S. 43f.
[79] Vgl. HAIDER 1987, S. 26f. Zur Gründung Mattsees vgl. ausführlich und aktuell DOPSCH 2005, hier S. 224f.
[80] Vgl. ebd., S. 32.
[81] Vgl. Reitinger 1977, S. 62.
[82] Zum Problem der Datierung und zur frühmittelalterlichen Geschichte von Enns im Allgemeinen siehe zusammenfassend: ROHR 1999, hier besonders S. 140-152.
[83] Vgl. ebd., S.153. Bei Hoffmann 1968, S. 277f., und SYDOW 1963, S. 69, wird noch davon ausgegangen, dass die Burg gleichzeitig mit der Ennsburg 900/01 erbaut wurde und dem Schutz gegen die Magyareneinfälle diente.
[84] Vgl. ROHR 1999, S. 138f.
[85] Vgl. ebd., S. 132-136. Siehe außerdem unten S. 98.
[86] Zur detaillierten Geschichte Vöcklabrucks siehe: ZAUNER 1971.
[87] Zur detaillierten Geschichte Gmundens siehe: Pühringer 2004.
[88] Siehe dazu unten S. 56f.
[89] Vgl. für Vöcklabruck HOFFMANN 1968, S. 309, und für Gmunden ebd., S. 155.
[90] Vgl. ebd., S. 95f. Zur detaillierten Geschichte Braunaus siehe: Hiereth 1960/1973.
[91] Siehe dazu unten S. 75f.
[92] Siehe dazu unten S. 40f.
[93] So etwa SYDOW 1963, S. 56-60.
[94] Vgl. Katzinger 1978, S. 69-79.
[95] KOLLER, Heinrich 1978, S. 18.
[96] Katzinger 1978, S. 100.
[97] Vgl. KOLLER, Heinrich 1978, S. 54-57.
[98] Vgl. Ebd., S. 65.
[99] GUTKAS 1963, S. 81.
[100] OPLL 1991, S. 22.
[101] Vgl. GUTKAS 1963, S. 78-81.
[102] Vgl. GUTKAS 1977, S. 142.
[103] GUTKAS 1963, S. 85.
[104] Vgl. GUTKAS 1977, S. 144. Zu Wels siehe unten S. 106.
[105] Siehe dazu unten S. 61.
[106] Siehe dazu unten S. 42.
[107] Siehe dazu unten S. 80f.
[108] Vgl. Hoffmann 1968, S. 96.
[109] Siehe dazu unten S. 109.
[110] Siehe dazu unten S. 62f.
[111] Vgl. dazu für den Zeitraum bis zum 16. Jahrhundert KLEIN 1980, S. 55-65, und für die frühe Neuzeit in Oberösterreich KLEIN 1973, S. 69-72.
[112] Vgl. GUTKAS 1963, S. 85.
[113] GUTKAS 1977, S. 147.
[114] Vgl. ebd., S. 148.
[115] Vgl. GUTKAS 1963, S. 89.
[116] Vgl. dazu HOFFMANN 1948, hier besonders S. 112-119.
- Arbeit zitieren
- Mag. Elmar Mattle (Autor:in), 2006, Zur Siedlungsgenese oberösterreichischer Städte im Hoch- und Spätmittelalter - Eferding, Freistadt, Schärding und Wels im Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55110
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