Die Einfachsteuer (konsumorientierte Besteuerung) - Eine Alternative für Deutschland?


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2004

36 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Notwendigkeit einer Fundamentalreform der deutschen Einkommensbesteuerung

2 Anforderungen an ein Steuersystem in Deutschland
2.1 Verfassungskonformität
2.2 Transparenz und Bestimmtheit
2.3 Zweckmäßigkeit

3 Konzept der Einfachsteuer
3.1 Entwurf des Heidelberger Steuerkreises
3.1.1 Persönliche Einkommensteuer
3.1.2 Besondere Abzüge und Zurechnungen zur Einkommensteuer
3.1.3 Gewinnsteuer für Unternehmen
3.1.4 Steuerveranlagung und -zahlung
3.2 Mögliches Einführungsszenario zur Einfachsteuer

4 Einfachsteuer in der Praxis
4.1 Potentielle Schwächen
4.2 Bewertung des Einfachsteuersystems

5 Fazit und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Notwendigkeit einer Fundamentalreform der deutschen Einkommensbesteuerung

In der öffentlichen Diskussion kursieren derzeit zahlreiche Vorschläge zur Reform des deutschen Einkommensteuerrechts.[1] Dabei sticht der Entwurf des Heidelberger Steuerkreises, einer Gruppe von Steuerexperten um den Heidelberger Professor Manfred Rose, besonders hervor. Während Steuerreformen in der Vergangenheit, genau wie die meisten Reformvorschläge, lediglich auf die Bemessungsgrundlage und den Einkommen-steuertarif abstellen[2], zielt die Einfachsteuer auf die Reformierung des gesamten Steuersystems. Dies erscheint notwendig, da bisher gerade die verstärkte Ausnutzung von Steuervergünstigungen zu einer Erosion der Bemessungsgrundlage führt. Daraus ergibt sich eine ineffiziente Kapitallenkung und eine stärkere Belastung höherer Einkommensklassen durch die Tarifprogression wird letztendlich auch nicht erreicht.[3]

Gerade wegen der Komplexität des derzeitigen Steuersystems fordert selbst die Finanzverwaltung eine grundlegende Vereinfachung des Systems durch großzügige Pauschalierungen und den Abbau von Ausnahmeregelungen. Dies hätte eine Entlastung auf Seiten der Behörden zur Folge und würde eine schnellere Abwicklung der Steuererklärungen ermöglichen. Sinnvoll erscheint dies auch, da die derzeitige Fehlerquote der Finanzämter deutlich über 50% liegt und ein Finanzamt bereits „als ein hervorragend geführtes Amt“[4] gilt, wenn es eine Fehlerquote von 49% erreicht.[5]

Daraus lässt sich schließen, dass eine Steuerreform das momentane System grundlegend und nachhaltig verändern muss, um die tief verwurzelten Missstände zu beheben. Dies nahm sich der Heidelberger Steuerkreis vor und schlug Mitte des Jahres 2001 mit dem Entwurf des Einfachsteuergesetzes[6] (EFStG) ein konsumorientiertes Steuersystem vor, welches die Einmalbelastung von Einkünften in lebenszeitlicher Sicht und die Vereinfachung des derzeitigen Systems zum Ziel hat (§§ 1, 2 EFStG). Die Einfachsteuer besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen: der persönlichen Einkommensteuer und der Gewinnsteuer. Sie ersetzt im Wesentlichen das Einkommensteuergesetz (EStG), das Kdas Körperschaftsteuergesetz (KStG) und das Gewerbesteuergesetz (GewStG) sowie zahlreiche ergänzende Gesetze, Ausnahmeregelungen und Durchführungsverordnungen.[7]

Im Folgenden werden zur Erörterung der Frage, ob die Einfachsteuer eine Alternative für Deutschland ist, die die Schwächen des derzeitigen Systems überwindet, zunächst die Anforderungen an ein Steuersystem herausgearbeitet (2). Anschließend stellt das dritte Kapitel das Konzept (3.1) der Einfachsteuer, basierend auf dem Einfachsteuergesetz (EFStG) vor und informiert über den vorgeschlagenen Übergang vom derzeitigen System zur Einfachsteuer. Das vierte Kapitel befasst sich zuerst mit potentiellen Schwächen der Einfachsteuer und beurteilt diese (4.1). Danach erfolgt eine Bewertung des Einfachsteuersystems anhand der vorgestellten Anforderungen (4.2). Abschließend wird ein Fazit zur Einfachsteuer als alternatives Steuersystem für Deutschland gezogen und ein Ausblick auf die zukünftige Entwicklung dieses Vorschlags gegeben (5).

2 Anforderungen an ein Steuersystem in Deutschland

2.1 Verfassungskonformität

Die oberste Prämisse an ein deutsches Steuersystem ist dessen Einklang mit der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz (GG). Dabei gilt den, im ersten Abschnitt des GG durch Art. 1-19 zugesicherten, Grundrechten eine besonders hohe Beachtung. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellte schon mehrfach eine Verletzung dieser Grundrechte durch Steuergesetze fest und erklärte Gesetze für ungültig oder forderte deren Überarbeitung. Als zentralen Punkt erachtet das BVerfG dabei die in Art. 3 GG zugesicherte „Gleichheit aller vor dem Gesetz“.[8]

Daraus ergibt sich schließlich das Gleichheitspostulat, welches von einem gerechten Steuersystem die Gleichbehandlung aller Menschen und die gleichmäßige Verteilung der Finanzierungslast des Staates auf alle Bürger fordert.[9] Dies bedeutet jedoch weder eine Gleichverteilung im Sinne einer Kopfsteuer, noch dass die abzuführenden Steuern dem Nutzenzuwachs durch die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen nach dem
Äquivalenzprinzip entsprechen sollen. Vielmehr wird von dem Steuersystem eine Lastverteilung nach der individuellen Leistungsfähigkeit verlangt. Dies bedeutet, dass Steuerzahler mit gleicher Leistungsfähigkeit die gleichen Steuern zahlen (horizontale Gerechtigkeit) während Steuerzahler mit unterschiedlicher Leistungsfähigkeit dementsprechend angepasste Steuern zahlen (vertikale Gerechtigkeit) und dabei das Existenzminimum gewahrt wird. Abschließend ist hinzuzufügen, dass ein gerechtes Steuersystem das Einkommen nicht doppelt belasten sollte.[10]

2.2 Transparenz und Bestimmtheit

Über die Gerechtigkeit der Besteuerung hinaus wird von einem modernen Steuersystem verlangt, dass es transparent und bestimmt ist. Dies bedeutet die Klarheit und Ersichtlichkeit des steuerbaren Einkommens, der abziehbaren Ausgaben und der daraus resultierenden individuellen Steuerlast. Somit soll gewährleistet werden, dass die steuerlichen Auswirkungen einer wirtschaftlichen Entscheidung zu erkennen sind.[11] Allerdings ist es nicht zweckmäßig, wenn ein Steuersystem wirtschaftliche Entscheidungen, wie beispielsweise durch die Vorteilhaftigkeit der Fremdkapitalfinanzierung gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung[12], beeinflusst und lenkt. Dies hemmt und stört die effiziente Funktionsweise der sozialen Marktwirtschaft. Hieraus entsteht die Forderung nach einer weitestgehenden Entscheidungsneutralität des Steuersystems.[13]

Um dieser Forderung zu genügen, ist auf schädliche Ausnahmeregelungen und Sonderfälle zu verzichten. Dies führt zu einem einfachen und somit auch ökonomisch günstigen und sinnvollen Steuersystem. Ein transparentes und einfaches Steuersystem minimiert dadurch, dass es für jeden Steuerpflichtigen nachvollziehbar ist, die steuerlichen Gestaltungsspielräume und senkt sowohl die Beratungs- als auch die Verwaltungskosten.[14] Daraus resultiert vor allem die Möglichkeit einer schnelleren und kostengünstigeren Nachprüfung der Steuererklärungen durch Wirtschaftsprüfer oder Finanzbehörden und eine Senkung der in Kapitel 1 genannten Fehlerquote auf deutlich unter 50%.[15]

[...]


[1] Eine Auswahl befindet sich in Szent-Ivanyi (2004), S. 36f.

[2] Vgl. Petersen (1993), S. 231. In Schäfers (2004) wird dargestellt, dass alle aktuell diskutierten Modelle an der Bemessungsgrundlage und dem Steuertarif ansetzen.

[3] Vgl. Petersen (1999), S. 95-97; Petersen/Rose (2003), S. 12.

[4] Schutter (1999), S. 57.

[5] Vgl. Ibid., S. 58-61.

[6] Vgl. Rose (2002b).

[7] Vgl. Rose (2002a), S. 17.

[8] Beispielsweise erklärte das BVerfG 1995 den § 10 Nr. 1 des Vermögensteuergesetz in seiner Fassung seit 1983 wegen der unterschiedlichen Bewertung von Immobilien- und Geldvermögen als unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG. Vgl. BVerfGE 93, 121 vom 22.06.1995.

[9] Vgl. Reding/Müller (1999), S. 359.

[10] Vgl. Rose/Wiswesser (1998), S. 259.

[11] Vgl. Alm (1996), S. 125; Rose/Wiswesser (1998), S. 258.

[12] Im aktuellen Steuersystem sind die Zinsen der Fremdkapitalfinanzierung abzugsfähig, die Kosten des Eigenkapitals jedoch nicht. Dieses Problem besteht allerdings nicht nur in Deutschland und Anfang der 80er Jahre wurde daher schon eine finanzierungsneutrale Besteuerung gefordert. Vgl. Boadway/Bruce (1984); Fane (1987); Bond/Devereux (1995).

[13] Vgl. Alm (1996), S. 125; Rose/Wiswesser (1998), S. 259. Nach Lammersen (2002) kann dies durch einen optimal gestalteten Schutzzins erreicht werden.

[14] Vgl. Rose (1999); Petersen /Rose (2003), S. 13.

[15] Vgl. Alm (1996), S. 121; Ott (1998), S. 25; Rose/Wiswesser (1998), S. 259; Reding/Müller (1999),
S. 231; Schutter (1999), S. 57.

Fin de l'extrait de 36 pages

Résumé des informations

Titre
Die Einfachsteuer (konsumorientierte Besteuerung) - Eine Alternative für Deutschland?
Université
European Business School - International University Schloß Reichartshausen Oestrich-Winkel  (Department of Accounting and Control)
Cours
Seminar: Betribliche Steuerlehre
Note
1,7
Auteurs
Année
2004
Pages
36
N° de catalogue
V55408
ISBN (ebook)
9783638503587
ISBN (Livre)
9783656772071
Taille d'un fichier
528 KB
Langue
allemand
Mots clés
Einfachsteuer, Besteuerung), Eine, Alternative, Deutschland, Seminar, Betribliche, Steuerlehre
Citation du texte
Alexander Linn (Auteur)Carsten Düber (Auteur), 2004, Die Einfachsteuer (konsumorientierte Besteuerung) - Eine Alternative für Deutschland?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55408

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