Methoden zur Bewertung von Gründungsvorhaben -Bestandsaufnahme und Entwicklung eines Verfahrensvorschlages-


Mémoire (de fin d'études), 2006

95 Pages, Note: 2,5


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

2. Theorie und Historie der Baseler Eigenkapitalvereinbarungen
2.1 Basel I
2.2 Gründe für die Einführung von Basel II
2.3 Herkunft und Entwicklung in Deutschland
2.4 Auswirkungen von Basel II
2.4.1 auf Banken
2.4.2 auf bestehende Unternehmen

3. Ratingverfahren bei bestehenden Unternehmen
3.1 Theoretische Grundlagen
3.1.1 Begriffsbestimmung
3.1.2 Ablauf / Vorgehensweise
3.1.3 Ratingmethoden
3.1.4 Kritische Würdigung
3.2 Bestehende Bewertungskriterien von Banken
3.2.1 Businessplan
3.2.2 Harte Faktoren
3.2.3 Weiche Faktoren
3.2.4 Erfolgskennzahlen von Unternehmen
3.3 Wie sich Unternehmen auf ein Rating vorbereiten
3.3.1 Strategien für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Banken
3.3.2 Aufbau eines Unternehmensplans

4. Bewertungsmethoden von Existenzgründungen
4.1 Ausgangssituation und Problematik
4.1.1 von Banken
4.1.2 von Existenzgründern
4.2 Empirische Untersuchung der Bewertungsmethoden
4.2.1 Ziel der Untersuchung
4.2.2 Die telefonische Befragung als Möglichkeit der Primärforschung
4.3 Telefonische Befragung von Kapitalgebern
4.3.1 Bestimmung der Testpersonen
4.3.2 Durchführung der Befragung
4.3.3 Auswertungen und Schlussfolgerungen der Befragung
4.3.4 Interpretation der Ergebnisse

5. Einführung eines Existenzgründerratings
5.1 Das BVR II- Ratingverfahren
5.2 Geeignete qualitative Ratingkomponenten für Existenzgründungen
5.2.1 Bank- und Kontoverbindung
5.2.2 Unternehmen / Management
5.2.3 Marktbedingungen / Wettbewerbsposition
5.2.4 Wesentliche Unterschiede zu Ratingverfahren bei bestehenden Unternehmen
5.3 Maßnahmenplan für die praktikable Umsetzung eines Ratingverfahrens
5.3.1 Anforderungen an Banken und Existenzgründer
5.3.2 Verfahrensvorschlag
5.3.3 Abbildung der Bewertungsmethodik

6. Schlussbetrachtung

Glossar

Anhang

Literaturverzeichnis

Ehrenwörtliche Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Aktuelle Grundsatzbelegung (Grundsatz I)

Abb. 2: Berechnungsbeispiel Basel I

Abb. 3: Die Bedeutung von Ratingsymbolen am Beispiel von Standard & Poor´s

Abb. 4: Gewichtung der weichen Faktoren

Abb. 5: Inhalte eines Unternehmensplans

Abb. 6: Rechtsformen im Überblick

Abb. 7: Zielgruppen im genossenschaftlichen Kreditportfolio

Abb. 8: Checkliste Ratingsystem

Abb. 9: Bewertungsschema Ratingsystem

Anhang Abb.1: Anzahl an Mitarbeitern in den befragten Banken

Anhang Abb.2: Monatliche Anzahl der Kreditanfragen bei Existenzgründungen

Anhang Abb.3: Eigenständige Abteilung für Existenzgründung in den Banken

Anhang Abb.4: Anzahl an Mitarbeitern in der Existenzgründungsberatung

Anhang Abb.5: Standardisiertes Ratingverfahren für Gründungsvorhaben

Anhang Abb.6: Ergebnis aus dem Ratingverfahren mit Folgen für die Kreditvergabe

Anhang Abb.7: Gewichtung der Kriterien des Existenzgründers

Anhang Abb.8: Gewichtung der Kriterien des neu gegründeten Unternehmens

Anhang Abb.9: Gewichtung der Kriterien des Unternehmensumfeldes

Anhang Abb.10: Quellen der Bewertungskriterien von Gründungsvorhaben

Anhang Abb.11: Aussagen des Businessplans für die Banken

Anhang Abb.12: Besonderheiten im Businessplan für die Banken

Anhang Abb.13: Ausschluss bestimmter Branchen von einer Kreditvergabe

Anhang Abb.14: Wichtigkeit der Berücksichtigung von Basel II

in Bewertungsverfahren

Anhang Abb.15: Praktizierte Bewertungsmaßstäbe der Ratingverfahren

Anhang Abb.16: Erforderliches Bewertungsergebnis für eine Kreditvergabe

Anhang Abb.17: Gewünschte Unterlagen von Existenzgründern für ein

effektives Rating

Tabellenverzeichnis

Tab.1: Eigenkapitalanforderungen nach Basel II

Tab.2: Überblick Interessenslagen von Unternehmern und Banken

Tab.3: Ermittlung der Bonitätsstufe bei Bonitätskriterium Kontoführung

Tab.4: Ermittlung der Bonitätsstufe bei Bonitätskriterium Management- Einschätzung

Tab.5: Ermittlung der Bonitätsstufe bei Bonitätskriterium Marktbedingungen/Wettbewerbsposition

1. Einleitung

Ausgehend von der in den letzten Jahren zunehmend prekären Situation am deutschen Arbeitsmarkt nehmen Gründungsvorhaben in Deutschland einen immer größeren Stellenwert ein. Sind es doch u.a. auch die Unternehmensneugründungen, die rein volkswirtschaftlich einem Staat neue Arbeitsplätze und zusätzliches Steueraufkommen einbringen. Neben neuen Arbeitsplätzen können Existenzgründungen außerdem viele innovative Ideen, Produkte, neuartige Technologien und Dienstleistungen hervorrufen, welche immens zum Fortschritt und somit zur notwendigen Wettbewerbsfähigkeit einer Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft wie Deutschland beitragen.

Weiterhin eröffnet die Existenzgründung dem Gründer eine nachhaltige berufliche Perspektive und ermöglicht ihm, einen ansprechenden Beruf mit hoher Verantwortung und Selbstständigkeit auszuüben. Eines seiner Ziele ist dabei sicherlich, ausreichend Einkommen für den gewünschten Lebensstandard zu erwirtschaften und die eigenen Ideen umsetzen zu können.

Allerdings scheuen sich viele Menschen in diesem Land ihr eigenes Unternehmen zu gründen, weil sie Angst vor zu hohen Steuern und Abgaben, zu viel Bürokratie und den Auswirkungen von Basel II haben. Sie gehen davon aus, dass mit den Beschlüssen von Basel II viele Banken benötigte Finanzmittel zukünftig nicht mehr bewilligen und sogar kündigen werden. Dadurch fühlen sich viele junge Menschen, die vor der Frage stehen, ob sie es sich leisten können, ihr eigenes Unternehmen zu gründen, zunehmend verunsichert. Schließlich ist aufgrund des oft anfänglich geringen Eigenkapitals, welches in das Gründungsvorhaben eingebracht werden kann, zunächst die langfristige Fremdfinanzierung für das Bestehen der Unternehmung von großer Bedeutung. Daher sollte die Einführung von Basel II sowie das Kreditrating von Banken zugleich als Chance und Aufforderung verstanden werden, das unternehmerische Vorhaben durch ein überzeugendes Konzept mit einer grundsoliden Vermögens- und Kapitalstruktur zu präsentieren. Dafür ist es notwendig, sich gezielt und frühzeitig auf das Ratingverfahren vorzubereiten, indem man intensiv eine Analyse und strategische Planung des eigenen Gründungsvorhabens betreibt. Dann wird Unternehmensgründern auch weiterhin der Weg zur ausreichenden Kreditversorgung durch die Banken nicht versperrt sein. Die Banken werden in ihren Bewertungsverfahren nicht nur das Unternehmen allein betrachten, sondern sich auch an den Umweltfaktoren und Branchenentwicklungen orientieren. Dies setzt entsprechende Ratingkenntnisse, aber auch Offenheit der Unternehmen bzw. Kunden der Banken voraus.

Der Unternehmensgründer wird sich somit zwangsläufig auf die neue Ratingsystematik einstellen müssen, da es ansonsten für ihn immer schwieriger werden wird, Kredite gewährt zu bekommen.

Daher stellt sich die zentrale Frage, wie Bewertungen von Gründungsvorhaben in der Praxis durch die Banken oder andere Darlehensgeber vorgenommen werden und welche Kriterien dabei Einfluss auf das Bewertungsergebnis nehmen.

Sicherlich spielen dabei die Erfolgsfaktoren (z.B. Marktattraktivität, Innovationsfähigkeit, Risikobereitschaft, Kommunikationsfähigkeit) von Unternehmen und ihren Gründern keine unwesentliche Rolle, doch welche sind nachweislich für ein gutes Ratingergebnis bei den Banken verantwortlich? Wie lassen sich diese quantifizierbar ermitteln? Gibt es den universellen Erfolgsfaktor, der aus Sicht der Banken über Erfolg oder Misserfolg jeder Unternehmensneugründung entscheidet? Legen Kreditgeber in ihrer Bewertung der Gründungsidee z.B. eher Wert auf das verkäuferische Auftreten des Existenzgründers oder doch mehr auf die Eigenkapitalquote des Unternehmens? Mit welchen Bewertungssystematiken operieren Banken bis dato am Finanzmarkt? Wie könnte ein daraus abgeleitetes Verfahren für die Bewertung von Existenzgründungen aussehen?

Als problematisch zu sehen ist, dass Banken nicht ohne weiteres Ratingsystematiken an neu gegründete Unternehmen herausgeben und es daher Existenzgründern schwer fällt, sich adäquat auf das Kreditgespräch vorzubereiten. Man sollte dabei nicht vergessen, wie viel durchaus gute Gründungsideen bereits in der Finanzierungsphase in ihrer Umsetzung scheitern.

Außerdem kritisiert der Mittelstand, dass viele Kreditinstitute keine langfristigen Firmenkredite vergeben wollen. Demgegenüber monieren die Banken wiederum mangelnde Informationsbereitschaft und hohe Preisempfindlichkeit im Kreditgespräch mit ihrer mittelständischen Kundschaft. Ebenso kritisieren die Kreditinstitute das unternehmerische Gebilde. Die Gesellschaftsformen werden als intransparent und uneffektiv empfunden, da ein Kapitalmarkt doch klare und transparente Strukturen benötigt, um funktionsfähig sein zu können.

Verständlicherweise verhalten sich Banken und andere Kapitalgeber zunächst einmal kritisch gegenüber jeder Geschäftsidee, weil sie sich durch Basel II mit Eigenmitteln differenzierter, aber nicht höher abzusichern haben. Sicherlich wird keine Bank grundlos langfristige Kredite ablehnen, da sie mit ihren Erfahrungen in etwa beurteilen kann, ob ein Gründungsvorhaben zum Scheitern verurteilt ist oder nicht.

In gleichem Maße lassen sich diese Eindrücke beider Seiten auch auf Neugründungen übertragen, da diese dort ebenso tagtäglich vorzufinden sind. Daher gilt es, vorhandene Bewertungsmethoden von Banken bei bestehenden sowie neu gegründeten Unternehmen zu ermitteln und wissenschaftlich zu untersuchen, um daraus einen eigenen Verfahrensvorschlag zur Bewertung von Gründungsvorhaben entwickeln zu können. Dieser soll gleichermaßen den Existenzgründern eine Hilfestellung in ihrer Vorbereitung auf das Kreditgespräch bieten, als auch die Banken in ihrer Bewertung der Unternehmensidee unterstützen.

In dieser Arbeit sollen dem Leser die theoretischen Grundlagen der Baseler Eigenkapitalvereinbarungen erläutert werden sowie mögliche Konsequenzen für bestehende Unternehmen und Banken in Deutschland aufgezeigt werden. Weiterhin werden Bewertungskriterien vorgestellt, nach denen namhafte Kreditinstitute bereits Ratingverfahren durchführen und es wird darauf eingegangen, wie eine optimale Vorbereitung aussehen kann.

Schwerpunktmäßig konzentriert sich diese Arbeit allerdings auf die Frage, welche Methoden zur Bewertung von Gründungsvorhaben in der Praxis angewandt werden. Dabei wird durch eine telefonische Befragung von renommierten Banken bzw. Kreditinstituten eine Bestandsaufnahme der Bewertungssysteme erfolgen. Nach Beurteilung und Auswertung der vorliegenden Befragungsergebnisse wird auf die geeigneten Bewertungskriterien von Gründungsvorhaben aus wissenschaftlicher Sicht eingegangen. Hieraus soll ein Maßnahmenplan zur praktikablen Umsetzung für Existenzgründer als eine Art Leitfaden entwickelt werden. Ziel der Arbeit ist es, eine geeignete Ratingsystematik bei Existenzgründungen zu entwickeln, welche allgemein nützlich ist und insbesondere den Banken in ihrer Bewertung der Erfolgsaussichten von Gründungsvorhaben eine Hilfestellung bietet.

Die vorliegende Arbeit ist in sechs Teile gegliedert. Auf den folgenden Seiten werden nach Klärung einiger fundamentaler Begriffe, die aktuell praktizierten Ratingverfahren von Banken bei bestehenden und neu gegründeten Unternehmen erläutert. Eigene Ideen und Überlegungen für eine sinnvoll anwendbare Bewertungsmethode aus wissenschaftlicher Sicht und eine Schlussbetrachtung mit eigenen Gedanken sollen das Thema abrunden. In dieser Arbeit werden ausschließlich wesentliche Merkmale von Bewertungsverfahren der Banken für Unternehmen in Deutschland eingehend untersucht und beschrieben, ohne Eingrenzung auf einzelne Branchen. Auf weiterführende Analysen wird in dieser Arbeit nicht eingegangen.

2. Theorie und Historie der Baseler Eigenkapitalvereinbarungen

2.1 Basel I

Bereits im Jahre 1975 wurde der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht von den Zentralbankpräsidenten der G-10-Staaten gegründet. Seinen Sitz hat dieses Forum bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel. Zu seinen Mitgliedern zählen hochrangige Vertreter nationaler Bankaufsichtsbehörden und Zentralbanken, welche gemeinsam das Ziel verfolgen, die Insolvenzvorsorge für Kreditinstitute dauerhaft zu verbessern und den Finanzmarkt zu stabilisieren.[1] Aus diesem Grund hat der Baseler Ausschuss bestimmte Vorgaben für international tätige Großbanken mit seinem ersten Akkord (Basel I) 1988 in Basel vereinbart. Diese Beschlüsse haben nach ihrer Übernahme in entsprechende EU-Richtlinien im Jahre 1992 mit der vierten Novelle des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) auch in Deutschland Eingang gefunden und sind seitdem für Kreditinstitute in Deutschland rechtlich gültig.[2]

Diese Vereinbarungen sehen einen international einheitlichen Eigenkapitalgrundsatz für die Kreditrisiken der Banken vor, wonach herausgegangene Kredite einheitlich mit acht Prozent haftendem Eigenkapital zu unterlegen sind. Damit möchte man Bankinsolvenzen und einen Zusammenbruch des Finanzsektors begrenzen bzw. verhindern, indem alle Risiken mit Eigenkapital abgesichert werden. Für die Harmonisierung des europäischen Bankenaufsichtsrechts war dies damals ein entscheidender Meilenstein. Eine Differenzierung der Eigenkapitalunterlegung in Abhängigkeit zur Bonität des Kreditnehmers sah Basel I nicht vor, somit spielte die Bonität keine Rolle. Das bedeutet, dass zur Ermittlung des erforderlichen Eigenkapitals nur die Kredit- und Marktpreisrisiken berücksichtigt wurden und die operationalen Risiken, wie z.B. die künftige Wettbewerbsfähigkeit und der langfristige Geschäftserfolg eines Unternehmens, nicht einbezogen wurden. Dies lag auch mit daran, dass die letztgenannten Risiken schwer bzw. fast gar nicht messbar waren.[3]

Die Banken mussten folglich nach den Beschlüssen von Basel I für jeden kreditierten Euro (damals noch D-Mark) zur Kreditabsicherung einen festen Prozentsatz von acht Prozent bei den Zentralbanken hinterlegen.[4] Somit mussten Unternehmen mit einer guten Bonität für ihre Kredite zu hohe Zinsen zahlen, und damit das Risiko mittragen, welches den Banken durch den Ausfall gewährter Kredite an Unternehmen mit einer schlechten Bonität entstanden ist.

Für die Risikomessung wurde bewusst ein einfaches Verfahren verwendet, um den Verwaltungsaufwand der Banken zu minimieren und keine individuelle Risikosteuerung der Banken zu bewirken. Die Geschäftspartner der Kreditinstitute wurden demnach in drei Gruppen – staatliche Einrichtungen, Banken und Nichtbanken – eingeteilt und für die Eigenkapitalerbringung unterschiedlich stark gewichtet. Die Gewichtungsfaktoren reichen dabei von 0 bis 100 Prozent, wie folgende Abbildung zeigt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Aktuelle Grundsatzbelegung (Grundsatz I)

(Quelle: Keiner, 2001, S.25)

Wie aus obiger Abbildung zu erkennen ist, werden Kreditnehmer aus Nicht-OECD-Ländern (Schwellen- und Entwicklungsländern) zum Teil deutlich höher gewichtet, als aus OECD-Ländern. Die Konsequenzen, die sich daraus für die einzelnen Kreditnehmer ergeben, sind nicht unerheblich.

Folgendes Beispiel zeigt, wie sich bei einem einheitlichen Satz von acht Prozent für die Eigenkapitalunterlegung von Krediten, die unterschiedlichen Gewichtungsfaktoren aus Abbildung 1 für Kreditnehmer aus OECD-Ländern in konkreten Zahlen darstellen lassen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Berechnungsbeispiel Basel I

(Quelle: Hanker, 2003, S.22)

Das Beispiel aus einem anderen Blickwinkel betrachtet heißt, dass eine Bank das 12,5fache ihres Eigenkapitals an Unternehmenskrediten (1.000.000 von 80.000) und das 62,5fache ihres Kapitals an Krediten zu anderen Banken (1.000.000 von 16.000) vergeben dürfte. Lediglich bei Darlehen an den Staat gibt es keinerlei Einschränkungen. Dies hat zur Folge, dass die Zinsen bei dieser Gruppe entsprechend niedriger ausgelegt sind, da schließlich mehr Sicherheiten aufgebracht werden können.[5]

2.2 Gründe für die Einführung von Basel II

Zweifellos hat die Baseler Eigenkapitalübereinkunft in ihrem ersten Akkord nach Basel I seit 1988 einiges zur Stabilität des internationalen Bankensystems beigetragen. Jedoch sind die Grundsätze nach Basel I aus folgenden Gründen überarbeitungsrelevant gewesen, da sie weit hinter den von den Banken praktizierten, modernen Methoden zurücklagen:[6]

- Die Eigenkapitalunterlegung nach Basel I ist nur mit Einschränkung als zuverlässiger Indikator für die Risikolage einer Bank zu sehen
- Die festgelegten Gewichtungsklassen sorgen dafür, dass eine faire und realitätsnahe Differenzierung nicht mehr möglich ist, da die Gruppenzugehörigkeit eines Kreditnehmers nicht Maßstab für dessen Bonität sein darf
- Zur Beurteilung der Bonität eines Kreditnehmers werden nach Basel I lediglich die Kredit- und Marktpreisrisiken berücksichtigt und dabei operationale Risiken nicht mehr ausreichend einbezogen
Dies hat zu neuen Richtlinien der Eigenkapitalvereinbarung geführt, welche aller Voraussicht nach Anfang 2007 in Kraft treten werden. Folgende Ziele sollen damit verwirklicht werden:[7]
- Förderung der Stabilität und Sicherheit des weltweiten Finanzsystems, welche absolut höchste Priorität hat
- Orientierung der Eigenkapitalunterlegung an der tatsächlichen Bonität des Kreditnehmers, wonach Kredite an Schuldner mit guter Bonitätseinstufung mit weniger Eigenkapital unterlegt werden müssen, als bei Schuldnern mit schlechter Liquidität
- Umfassendere und differenziertere Risikoeinstufung, welche auch Risiken, wie z.B. die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit, den langfristigen Geschäftserfolg eines Unternehmen einbezieht, welche bislang nicht oder nur schwer quantifizierbar waren
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
- Mittragen der Veränderungen am Finanzmarkt
- Aufforderung der Banken ihr internes Risikomanagement zu optimieren

In der Grundsatzlegung von Basel II sollen dabei die Mindesteigenkapitalforderungen von acht Prozent, wie sie Basel I vorsieht, beibehalten werden.[8] Im Folgenden werden die Besonderheiten von Basel II mit den wesentlichen Inhalten seiner drei Säulen näher vorgestellt und erklärt:[9]

- Mindesteigenkapitalanforderungen: Hierbei werden die Kreditrisiken, Marktrisiken und operationalen Risiken eines Kreditnehmers für die Ermittlung des Eigenkapitals zugrunde gelegt. Die Bemessung des Kreditrisikos erfolgt mithilfe eines Ratingverfahrens, welches entweder extern durch Ratingagenturen oder intern durch die Hausbanken durchgeführt wird. Weiterhin müssen acht Prozent Eigenkapital von den Banken hinterlegt werden. Jedoch haben sich die Gewichtungsfaktoren mit dem Hinzukommen der Bonitätsklassen für die Kreditabnehmer geändert, wonach die Gewichtung der Kredite nicht mehr pauschal mit 100 Prozent erfolgt, sondern in Abhängigkeit der Bonität des jeweiligen Kreditnehmers. Diese Säule von Basel II hat die differenzierte Eigenkapitalunterlegung der jeweiligen Kreditrisiken zum Ziel
- Bankenaufsichtlicher Überprüfungsprozess: Dieser Teilbereich regelt die Überwachung durch die Bankenaufsicht. Damit ist gemeint, dass die Aufsichtsbehörden der Banken vor Ort bei den einzelnen Kreditinstituten das Risiko-Eigenkapital-Verhältnis prüfen und dabei auch die Verfahren zur Messung von Risiken und die Risikosituation beurteilen. Dadurch sollen drohende Schieflagen von Kreditinstituten, welche durch eine unzureichende Risikoabsicherung entstehen können, frühzeitig erkannt werden
- Erweiterte Offenlegung – Marktdisziplin: Diese Säule beinhaltet die Offenlegungspflichten der Kreditinstitute, anderen Marktteilnehmer über ihre aktuelle Risiko- und Eigenkapitalstruktur sowie weitere Geschäftsentwicklung zu berichten.

Damit soll gewährleistet werden, dass von außen, d.h. vom Markt zusätzliche Anreize für die Banken geschaffen werden können, ihr Risikomanagement im Hause kontinuierlich zu optimieren. Somit könnte man sagen, dass die Banken vom Markt dazu angehalten werden, mehr aussagekräftigere Informationen zu veröffentlichen.

Zum besseren Verständnis sind die Eigenkapitalanforderungen nach Basel II von Volks- und Raiffeisenbanken in folgender Tabelle dargestellt, worin die differenzierte Eigenkapitalunterlegung der jeweiligen Kreditrisiken etwas deutlicher zum Vorschein kommt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Eigenkapitalanforderungen nach Basel II

(Quelle: Wiesbadener Volksbank, 2003, S.8)

Es kann festgehalten werden, dass Basel II keineswegs darauf bedacht ist, Unternehmen zu benachteiligen oder ihnen weniger Kredite zu gewähren. Mit der Einführung von Basel II entstehen im internationalen Finanzmarkt, wie auch den Banken und ihren Kunden viele Vorteile. Zum einen verhilft ein verbessertes Risikomanagement in den Banken zur langfristigen Sicherheit und Stabilität des Finanzmarktes. Weiterhin richten sich die Kreditkosten immer am Risiko aus, wodurch die Konditionen gerechter gestaltet werden.[10]

2.3 Herkunft und Entwicklung in Deutschland

Die verabschiedeten Baseler Vereinbarungen wurden zwar zunächst nur für international agierende Banken geschaffen, werden mittlerweile allerdings bereits weltweit von mehr als 100 Ländern in rein inländischen Banken freiwillig genutzt. Ebenso stützen sich die EU-Eigenkapitalvorschriften auf die Baseler Beschlüsse von 1988 (Basel I) und ihren Änderungen, die bis heute durchgeführt wurden.

Verbindlich für alle in der EU tätigen Kreditinstitute wurden die Baseler Auflagen mit der Umstellung von EU-Recht auf nationales Recht und letztlich im Jahr 1992 mit Einführung der vierten KWG-Novelle in Deutschland.

Der im Jahre 1975 gegründete Baseler Ausschuss hat zum Ziel, die Bankenaufsicht auf internationaler Ebene nach vorne zu bringen. Aus diesem Grund setzt das Baseler Gremium gewisse Rahmenbedingungen fest, welche allerdings zwischen den Behörden des Aufsichtsrats und internationalen Banken nicht verbindlich eingehalten werden müssen. Letztlich werden sich die Beschlüsse von Basel auf alle Kreditinstitute in Deutschland auswirken und die Finanzierungsmethoden der Banken im Kreditgeschäft vor eine neue Aufgabe stellen.

Am 3. Juni 1999 verfasste der Baseler Ausschuss seinen ersten Entwurf zur Revision der vereinbarten Eigenkapitalübereinkunft aus dem Jahre 1988 und stellte diesen den nationalen Bankenaufsichtsbehörden vor. Nur kurze Zeit später im November 1999 legte die europäische Kommission ebenso ein eigenes Konsultationspapier vor, welches die Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in der EU vorsah. Somit lagen inzwischen bereits zwei Konsultationspapiere aus unterschiedlichen Quellen vor. Beide Entwürfe konzentrieren sich schwerpunktmäßig darauf, wie zukünftig das Risiko in den Kreditgeschäften der Banken geregelt wird. Inhaltlich sind sich beide Papiere in ihren Grundsätzen ähnlich, bis darauf, dass der Entwurf der EU-Kommission eine gerechtere Berücksichtigung der europäischen Banken- und Finanzkultur anstrebt. Beide Vorschläge haben gemein, die internationalen bankenaufsichtlichen Standards zu optimieren.[11]

Die Endfassung der überarbeiteten internationalen Eigenkapitalvereinbarungen des Baseler Ausschusses soll aller Voraussicht nach Ende 2006/Anfang 2007 als neuer Akkord (Basel II) in Kraft treten. Von Interesse dabei ist für Unternehmen, dass sich die Kreditrisiken nach Basel II anders errechnen als nach Basel I. Nach den neuen Beschlüssen von Basel richten sich die Eigenkapitalanforderungen beim bankinternen Rating nach dem IRB-Ansatz (Internal-Ratings-Based-Approach) sowohl an den Kredit- und Marktrisiken als auch den operationalen Risiken aus.[12] Nur bei kleinen und mittleren Unternehmen (=Mittelstand) steht es den Banken ausnahmsweise frei, ob sie nach Basel II bewerten oder nicht. Im Regelfall führen sie ihre Bewertungsverfahren jedoch nach Basel II durch.

Ebenso steht es dem Unternehmen frei, seine Kreditrisiken über externe Ratinginstitute ermitteln zu lassen. In Kapitel 3.1.3 wird auf die internen und externen Ratingmethoden noch näher eingegangen, sodass an dieser Stelle darauf verzichtet wird.

Der Eigenkapitalbedarf orientiert sich immer wie folgt an der Art des Geschäftes als auch an der Bonität des Leistungsempfängers:[13]

Eigenkapitalbedarf = Bemessungsgrundlage x Risikoklassensatz x Gewichtungsfaktor x

Solvabilitätskoeffizient (nach Basel I).

Beispiel: Bei einem Unternehmenskredit in Form eines Akkreditivs von 1 Mill. EUR, einem Gewichtungsfaktor von 100 Prozent und einem Risikoklassensatz von 20 Prozent, ermittelt sich folgender Eigenkapitalbedarf:

Eigenkapitalbedarf = 1 Mill. EUR x 20 % x 100% x 8 % = 16.000 EUR

Durch diesen risikodifferenzierten Ansatz befürchten viele Unternehmen, dass auf sie höhere Kreditkosten zukommen werden. Daneben werden die Banken nicht mehr unbegrenzt hohe Kredite gewähren können, da die Höhe der Kreditvergabe durch ihr haftendes Eigenkapital begrenzt ist. Ein Großkredit darf nicht höher als bei 25 Prozent des haftenden Eigenkapitals liegen und alle Großkredite zusammen sollten nicht mehr als maximal das Achtfache des haftenden Eigenkapitals betragen. Man spricht in der Praxis bei Kreditgeschäften der Banken von Großkrediten, wenn 10 Prozent des haftenden Eigenkapitals überstiegen werden.

Letztlich spielen die Baseler Beschlüsse auch deswegen in der EU und Deutschland eine wichtige Rolle, da seit dem 01.07.1994 innerhalb der europäischen Union ein freier Banken- und Versicherungsmarkt besteht. Demnach können sich Anbieter von Finanzdienstleistungen in allen EU-Ländern niederlassen und ihre Dienstleistungen auch dort anbieten.[14]

2.4 Auswirkungen von Basel II

2.4.1 auf Banken

Wie in den vorangegangen Abschnitten bereits erläutert, werden Banken mit Basel II gesetzlich verpflichtet sein, ihr Kreditausfallrisiko durch ein effizientes Management zu optimieren, damit Bankenzusammenbrüche vermieden und die internationalen Finanzmärkte dauerhaft aufrecht erhalten werden können.

Die Banken werden durch Basel II dazu angehalten, ihr Kreditrisiko für ausgegebene Firmenkredite zu minimieren und verstärkt Vorsorge gegen unabwendbare Kreditausfälle zu leisten. Dies soll durch folgende Maßnahmen erfolgen:[15]

- Vor jeder Kreditvergabe wird durch ein von der Bankenaufsicht verabschiedetes und zertifiziertes Ratingverfahren die Bonität des Kreditnehmers individuell beurteilt
- Für jeden gewährten Kredit müssen die Banken auch mit praktizierten Ratingmethoden ausreichend Eigenkapital einbehalten, um durch unvermeidliche Kreditausfälle wirtschaftlich nicht geschwächt zu werden.

Spätestens ab dem 1.Januar 2007 werden mit der Einführung von Basel II die Eigenkapitalforderungen an die Banken von der Bonität des jeweiligen Kreditnehmers abhängig sein. Demnach kann der zu hinterlegende Eigenkapitalsatz, je nach Bonitätseinstufung des Kreditnehmers, zwischen 1,6 und 12 Prozent liegen. Das würde bedeuten, dass eine Bank bei einem Firmenkunden mit guter Bonität nur 1,6 Prozent Eigenkapital unterlegen müsste und somit das 62,5fache (1,6% x 62,5 = 100%) an Kreditvolumen vergeben könnte. Aus diesem Grund sind die Banken natürlich bestrebt, Unternehmen mit überdurchschnittlicher Bonität zu ihren Kunden zählen zu dürfen.

Somit werden sich Banken nach Basel II künftig in ihrer Kreditvergabe immer an der Bonität des Unternehmens orientieren und danach ihre Kreditkonditionen auslegen. Zur Bestimmung des Kreditrisikos wird dabei die Bonität des Kreditnehmers mithilfe einer brauchbaren Ratingsystematik ermittelt, welche alle Risikofaktoren eines Unternehmens einbezieht.[16]

Weiterhin werden die Bestimmungen nach Basel II für den Bankensektor einen starken Wettbewerb zur Folge haben und daher von den Banken als Chance verstanden, profitable Geschäfte mit ihren Firmenkunden abwickeln zu können.

Betrachtet man die steigenden Insolvenzzahlen der letzten Jahre in Deutschland, ist das Kreditgeschäft für die Banken mit zunehmend höheren Risiken verbunden. Die Auswirkungen der Unternehmenszusammenbrüche sind für die Kreditwirtschaft erheblich. Allein im Jahr 1998 betrug die Summe an Forderungsausfällen der Kreditgeber rund 60 Milliarden Mark in Deutschland. Ausgehend von der stärker werdenden Globalisierung werden die Insolvenzgefahren zunehmen, wodurch für die Banken die Kreditausfallrisiken steigen.

Demzufolge werden in Deutschland die Kreditgeschäfte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Großbanken zurückgehen und die Unternehmen zur Finanzierung ihrer Investitionen einen Versorgungsengpass an Krediten bekommen. Weiterhin werden sich Kredite für Unternehmen mit einem schlechten oder gar keinem Rating verteuern, da hier die Banken ihre vergebenen Kredite mit mehr Eigenkapital unterlegen müssten.

Existenzgründer werden kaum eine Chance haben ihre Gründungsvorhaben durch Banken finanziert zu bekommen, wenn sie nur eine gute Geschäftsidee präsentieren, aber andererseits kein gutes Ratingergebnis aufweisen können. Somit würden für viele Existenzgründer zur Finanzierung der eigenen Unternehmung die Großbanken von vornherein ausscheiden. Daher sind die Banken mit der Einführung von Basel II aufgefordert, ihre Verfahren zur Bestimmung der Bonität sowie ihr Risikomanagement im Hause zu erweitern und zu optimieren. Dadurch wird das individuelle Ausfallrisiko eines Kredites besser messbar und den Bankensektor effizienter, aber auch weniger krisenanfällig machen, was sich letztlich auf den gesamten Finanzmarkt positiv auswirkt.[17]

Andererseits haben auch kleine Banken Einfluss auf die Finanzierungsmöglichkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen. Dies liegt daran, dass kleine Banken mit einem schlechten Ratingergebnis von höheren Refinanzierungskosten bei ihren Zentralbanken ausgehen müssen.[18]

Schließlich sind durch die Beschlüsse von Basel II alle Kreditgeber dazu verpflichtet, mehr Eigenkapital zu unterlegen, wenn die Ausfallwahrscheinlichkeit ihrer gewährten Kredite sehr hoch ist. Damit werden besonders in Deutschland die anfälligen mittelständischen Unternehmen und Existenzgründungen für die Banken zum teuren Risiko. Dass soll jedoch nicht heißen, dass Banken grundsätzlich keine Kredite mehr an den Mittelstand oder neu gegründete Unternehmen vergeben möchten. Die Banken werden durch die Regelungen nach Basel II lediglich dazu angehalten, Ausfällen von Krediten gezielt vorzubeugen, indem sie alle damit verbundenen Risiken bei ihren jeweiligen Firmenkunden umfassend durchleuchten.[19]

Neben den steigenden Insolvenzrisiken in Deutschland schadet ebenso die zurückgehende Eigenkapitalrentabilität im Bankgewerbe der deutschen Kreditwirtschaft. Seit Mitte der achtziger Jahre ist die Marge im deutschen Kreditgeschäft permanent zurückgegangen. Diese Entwicklung führte dazu, dass im Rating deutscher Kreditinstitute mitunter „Downgrades“ vorgenommen werden mussten.

Höhere Kapitalkosten der Banken waren die Folge. Deswegen müssen den Risiken vergebener Kredite angemessene Konditionen gegenüberstehen. Diese vorgestellte Korrelation hat jedoch nicht unmittelbar einen Zusammenhang mit den Beschlüssen von Basel II. Die wesentlichen Auswirkungen von Basel II äußern sich nicht in den Eigenkapitalkosten, sondern finden sich in der Risikoanalyse von zu vergebenen Krediten über eingebundene Ratingverfahren wieder.[20] Mit der Einführung von Ratingprozessen in den Banken nach Basel II erhöht sich automatisch ihr Anspruch an die Qualität der eingereichten Unterlagen. Somit reicht es den Banken zukünftig nicht mehr aus, nur einen lapidaren Finanzplan vorgestellt zu bekommen. Weiterhin fordern Banken sehr umfangreiche ratingspezifische Daten ein, welche nicht allen kleinen und mittelständischen Unternehmen zur Verfügung stehen. Dadurch ist die Beschaffung und Aufbereitung der für die Kreditentscheidung relevanten Dokumente mit einem beträchtlichen Mehraufwand verbunden.[21]

Zusammenfassend zu den Auswirkungen von Basel II auf die Banken wird festgehalten:[22]

- Aufgrund der Ausfallwahrscheinlichkeit als die zentrale Risikogröße im bankinternen Ansatz wird das Rating eines Unternehmens ermittelt und daraus der für die Banken notwendige Eigenkapitalunterlegungssatz abgeleitet
- Die Ausfallkosten für einen Kredit können exakt berechnet werden, wenn die Ausfallwahrscheinlichkeit bekannt ist. Folglich werden Unternehmen mit einer guten Bonität nicht mehr bonitätsschwache Unternehmen durch ihnen zu hoch angelastete Zinsen der Banken mitfinanzieren
- Von Banken werden an kleine und mittlere Unternehmen auch zukünftig Kredite vergeben, jedoch zu ungünstigeren Konditionen, wenn eine schlechte Bonitätseinstufung vorliegt.

2.4.2 auf bestehende Unternehmen

Da dem Mittelstand (= kleine und mittlere Unternehmen) als größtem Arbeitgeber, Ausbilder und Steuerzahler in unserem Land eine besondere Bedeutung beigemessen wird, sollen im folgenden Abschnitt die Auswirkungen von Basel II auf mittelständische Unternehmen näher untersucht werden.

Zu solchen Unternehmen lassen sich laut Definition der EU seit dem 01.01.2005 alle Freiberufler, Handwerksbetriebe und gewerbliche Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro zusammenfassen.[23]

Ausgehend von einem dynamischer gewordenen Wettbewerb stehen viele kleine und mittlere Unternehmen vor neuen Problemen und Möglichkeiten. Somit bekommen Finanzierungen zu fairen Kreditkonditionen für die Unternehmer einen immer größeren Stellenwert. Durch Basel II werden nun auch unternehmerische Risikofaktoren wie Managementfähigkeit und Führungsqualitäten mithilfe eines Ratingverfahrens geprüft. Weiterhin werden die Firmeninhaber dazu verpflichtet sein, ihre strategischen Pläne den Banken vorzustellen und betriebswirtschaftliche Entscheidungen zu begründen. Es reicht also nicht mehr aus, Strategien ohne große Vorüberlegungen zu treffen und nur kurz am Rande zu erläutern. Durch diese neue Vorgehensweise von Basel II soll die Wettbewerbsfähigkeit aufrechterhalten und daraus resultierende Probleme frühzeitig erkannt werden. Somit nimmt das Verhältnis zwischen Banken und Unternehmen an Bedeutung zu und setzt in der Zusammenarbeit stärker denn je auf Vertrauen, Offenheit und Fairness.

Dadurch dass die Firmeninhaber ihre Unternehmensstrategie zukünftig den Banken gegenüber klar nachvollziehbar schriftlich formulieren müssen, können Risiken frühzeitig entdeckt und ihnen entgegengewirkt werden. Jede geplante strategische Maßnahme sollte sich nicht nur intern, sondern auch auf dem Markt umsetzen lassen, da sie ansonsten dem Unternehmen nicht den nötigen Erfolg einbringen wird. Kein Firmenchef sollte nur sein eigenes Unternehmen betrachten und die Risiken seiner Umwelt ignorieren. Er sollte sich Meinungen und Verbesserungsvorschläge anderer einzuholen. Jeder Firmeninhaber wird nach Basel II dazu aufgefordert, sich mit den Besonderheiten und der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens auseinander zu setzen und dabei Verantwortung zu übernehmen.[24]

Weiterhin wird durch Basel II die Bereitschaft des Unternehmers, aktiv Informationen über sein Unternehmen preiszugeben, mit einem besseren Ratingergebnis belohnt. Damit kann das Unternehmen wiederum seine Verhandlungsposition im Kreditgespräch verbessern. Es liegt an jedem Unternehmer selbst, wie er diese Chance nutzt. Somit kann man auch sagen, der Ratingprozess diszipliniert den Unternehmer und sein Unternehmen. Wenn z.B. eine geplante Strategie von den Banken finanziert werden soll, die aller Voraussicht nach vom Markt nicht angenommen wird und nur Risiken in sich birgt, wird das Ratingergebnis schlecht ausfallen.

Folglich wird dieser Kredit nicht vergeben oder nur zu ungünstigen Konditionen für das Unternehmen, weil das Risiko einfach zu hoch ist.

Deswegen sollte jedes Unternehmen die Chance nutzen, sich intensiv mit seinen Geschäftsfeldern zu beschäftigen und dabei seine kritischen Erfolgsfaktoren aufdecken sowie Optimierungsansätze dafür finden. Letztlich ist und bleibt es das Ziel jedes Unternehmers, seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und auszubauen. Mit dem Unternehmenscheck können Gefahren rechtzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, bevor es dafür zu spät ist und die Insolvenz droht.[25]

Wenn zusätzliche Sicherheiten von Unternehmen vorgebracht werden, kann nach den neuen Regelungen von Basel II außerdem das Ratingergebnis verbessert und damit die Eigenkapitalhinterlegung reduziert werden. Schließlich kann die Bank gut abgesicherte Kredite auch günstiger vergeben. Dies spricht für kleine und mittlere Unternehmen, weil hier die Gesellschafter oft persönlich für Kredite haften.[26] Ebenso enthält Basel II einige Kannvorschriften, welche dem Mittelstand deutliche Entlastungen einbringen können. Diese müssen jedoch von den Banken nicht verpflichtend angewendet werden, sondern dürfen es je nach Ermessen. Dabei handelt es sich um folgende Beschlüsse:[27]

- Banken dürfen Kredite bis zu 1,0 Mill. EURO kostengünstiger anbieten, weil diese wie Darlehen an Privatkunden gesehen werden. Demnach müssen die Kreditinstitute das Kreditvolumen solcher Darlehen anstelle von durchschnittlich 8% nach Basel I nur mit 5,7% vom Eigenkapital unterlegen
- Kredite an kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz < 50,0 Mill. EURO können mit weniger Eigenkapital unterlegt werden als vergleichbare Darlehen für größere Unternehmen. Das heißt, dass sie von den Banken besser eingestuft werden dürfen als es ihnen nach dem Ratingergebnis zustünde.

Die durch die Banken vorgenommene Bonitätseinstufung ihrer Firmenkunden spielt eine entscheidende Rolle im Hinblick auf die mögliche Kreditvergabe. Denn je nach Bonität wird das Unternehmen künftig entweder mit höheren oder niedrigeren Kreditkosten zu rechnen haben.

Insbesondere auf mittelständische Unternehmen könnten sich die Kreditkonditionen ungünstig auswirken.

Diese tragen häufig spezifische Risiken mit sich (z.B. keine regionale Diversifikation des Absatzes, Abhängigkeit von Schlüsselpersonen). Umso mehr gilt es daher für sie, sich aktiv auf ein Rating vorzubereiten, wodurch das Ergebnis positiv beeinflusst werden könnte. Geschieht dies nicht, sind eine spürbare Verteuerung der Kapitalkosten und Beschränkung des Finanzierungsspielraums die unangenehmen Folgen für das Unternehmen.

Somit würden im Unternehmen finanzielle Mittel aus Fremdkapital fehlen. Dies hätte zur Folge, dass in Unternehmen weniger produziert und folglich weniger Menschen beschäftigt werden könnten, wodurch somit bei einem dauerhaften Rückgang der Investitionstätigkeit, zunehmende Arbeitslosigkeit, Insolvenzgefahr und schließlich das Ausscheiden aus dem Markt drohen würden.[28]

Zusammenfassend können folgende mögliche Auswirkungen von Basel II auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) festgehalten werden:[29]

- Alle kreditbeantragenden Unternehmen werden bankinternen Ratingverfahren unterzogen und die Prüfungen darin genauer als bisher vorgenommen
- Durch genauere Methoden der Bonitätsermittlung und Risikobestimmung eines unternehmerischen Vorhabens können Kredite risikobewusster kalkuliert werden
- Unternehmen mit guter Risikosituation werden bessere Kreditkonditionen bekommen als solche mit schlechterer Risikosituation. Oder anders gesagt werden gut geratete Unternehmen mit weniger Kreditkosten zu rechnen haben als schlecht geratete Unternehmen
- Kleinere Unternehmen werden vermutlich eine Kreditverteuerung erfahren, da ihnen höhere Risiken unterstellt werden, z.B. durch den möglichen Ausfall eines Managers. Um dies zu vermeiden, gibt es die bereits vorgestellten Sonderregelungen nach Basel II für kleine und mittlere Unternehmen
- Ständige Informationsbereitschaft der Firmenkunden gegenüber ihrer Hausbank über wesentliche Entwicklungen verbessert das Ratingergebnis und das Verhältnis zwischen beiden Seiten
- Jeder Unternehmer wird sich im Zuge der aktiven Ratingvorbereitung bewusst machen, wo er mit seinem Unternehmen steht und welche Ziele er verwirklichen möchte.

3. Ratingverfahren bei bestehenden Unternehmen

3.1 Theoretische Grundlagen

3.1.1 Begriffsbestimmung

Um erkennen zu können, wie Ratingverfahren bei bestehenden Unternehmen angewandt werden, gilt es zunächst, den Begriff des Ratings zu definieren. Unter Rating versteht man ein Verfahren zur Beurteilung der Bonität und somit der Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers. Ratings sind Bewertungen, welche Aussagen über die wirtschaftliche Fähigkeit eines Unternehmens erlauben. Das Ratingergebnis vermittelt den Kreditinstituten in Form einer Klassifizierung durch Symbole die Zukunftsaussichten eines Unternehmens und entscheidet darüber, ob eine Kreditvergabe möglich ist.[30] Folgende Abbildung zeigt, welche Symbole von der Ratingagentur Standard & Poor´s verwendet werden und erklärt deren Bedeutung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Die Bedeutung von Ratingsymbolen am Beispiel von Standard & Poor´s

(Quelle: Buchmann, 2003, S.24)

3.1.2 Ablauf / Vorgehensweise

In der heutigen Zeit sind Unternehmen mehr denn je dazu aufgefordert, klare Maßstäbe zu setzen und aussagekräftige Fakten zu liefern, um weiterhin ihr Geld verdienen zu können. Daher ist es umso wichtiger geworden, in Form einer ganzheitlichen Bestandsaufnahme des betreffenden Unternehmens mögliche Risiken aufzudecken und realistisch einzuschätzen, was genau Sinn und Zweck eines Ratings ist.[31]

Normalerweise beginnt der Ratingprozess mit einem ersten Gespräch zwischen dem Unternehmen und seiner Hausbank oder einer externen Ratingagentur. Darin wird der Unternehmer über Vorgehensweise und inhaltliche Bereiche des Ratings informiert. In diesem Gespräch sollte das Unternehmen die für die Durchführung eines Ratings relevanten Unterlagen aufweisen, welche im Vorfeld seitens der Bank oder Ratingagentur angekündigt werden.[32]

Nachdem alle Informationen vorliegen, erfolgt im nächsten Schritt die eigentliche Bonitätsbeurteilung durch mehrere Personen, die sich in einem Expertenteam befinden. Dies geschieht, indem die Gesprächsergebnisse und weitere Faktoren des Unternehmens auf den Prüfstand kommen. Dabei werden ebenso Bereiche in das Rating mit einbezogen, auf die das Unternehmen nicht einmal einen Einfluss hat. Im Folgenden sollen die einzelnen Bewertungsgrößen eines Ratings vorgestellt werden:[33]

- Management (Qualität der Geschäftsleitung, Führungsstil, Führungsmannschaft, Personalentwicklung, Nachfolgeregelung)
- Wirtschaftliche Verhältnisse (Bilanz, Gewinn- und- Verlust- Rechnung, Eigenkapitalquote, Liquidität, stille Reserven, Verschuldung, Sicherheiten)
- Entwicklung (Umsatzentwicklung, Ertrags- und Liquiditätsplanung, Strategie)
- Markt/Branche/Produkte (Kunden- und Lieferantenstruktur, Vertrieb, Stellung im Wettbewerb, Branchenrisiken)
- Kunde-Bank-Beziehung (Dauer, Zusammenarbeit, Kontoführung, Informationsverhalten)

Anhand der ermittelten Ergebnisse wird das Rating erstellt und demnach die Konditionen für einen zu vergebenden Kredit kalkuliert.

Bei ausreichender Bonität bekommt ein Unternehmer normalerweise innerhalb weniger Tage seine Kreditzusage. Dabei wird er auch auf Schwachstellen in seiner Unternehmung hingewiesen, die das Rating hervorgebracht hat. Das Rating wird in der Regel mittels spezieller EDV-Programme ausgewertet.

Darin werden die ermittelten Einzelergebnisse analysiert und zusammengeführt. Außerdem hat der Unternehmer jederzeit die Möglichkeit, „brandaktuelle“ Informationen, welche bislang im Rating noch nicht berücksichtigt wurden, dem Kreditgeber nachzureichen und in das Gesamtergebnis einfließen zu lassen. Diese mögliche Korrektur des Ratingergebnisses im Nachhinein wird als „Override“ bezeichnet. Ein Beispiel dafür könnte eine unerwartete Erbschaft des Kreditnehmers sein, welche er als Kapitaleinlage in sein Unternehmen einbringen möchte. In einem solchen Fall könnte sich das Ratingergebnis durch das „Override“ positiv verändern und bessere Finanzierungskosten für den Kreditnehmer nach sich ziehen.

Ein Rating sollte mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden, da sich während dieser Zeit im Unternehmen gravierende Veränderungen ergeben können. Wenn es die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens erfordern sollte, weil sich beispielsweise die Bonität verschlechtert hat, könnte der Kreditgeber unterjährig jederzeit ein Zwischenrating einfordern. Ein Unternehmer sollte darauf achten, dass er sich nach einem guten Ratingergebnis nicht darauf ausruht, sondern alles dafür unternimmt, dieses auch zu behalten. Schließlich ändern sich mit dem Ratingergebnis auch die Kreditkonditionen und damit der Finanzierungsspielraum für den Kreditnehmer.[34]

[...]


[1] Vgl. Buchmann, 2003, S. 20; Hanker, 2003, S.20

[2] Vgl. Keiner, 2001, S.24

[3] Vgl. Hanker, S.21, S.23; Keiner, 2001, S.25

[4] Vgl. Huelmann, 2004, S.2

[5] Vgl. Keiner, 2001, S.26

[6] Vgl. Hanker, 2003, S.24; Keiner, 2001, S.29

[7] Vgl. Hanker, 2003, S.25

[8] Vgl. Hanker, 2003, S.25

[9] Vgl. Buchmann, 2003, S.23; Hanker, 2003, S.27 f.

[10] Vgl. Hanker, 2003, S.48

[11] Vgl. Keiner, 2001, S.22 ff.

[12] Vgl. Jahrmann, 2003, S.50

[13] Vgl. Jahrmann, 2003, S.49

[14] Vgl. Jahrmann, 2003, S.49 f.

[15] Vgl. Wolf, S.12

[16] Vgl. Wolf, 2005, S.13 f.

[17] Vgl. Keiner, 2001, S.49 ff.

[18] Vgl. Keiner, 2001, S.57

[19] Vgl. Keiner, 2001, S.60

[20] Vgl. Reichling, 2003, S.11

[21] Vgl. Reichling, 2003, S.17

[22] Vgl. Reichling, 2003, S.18

[23] Vgl. Institut für Mittelstandsforschung Bonn, http://www.ifm-bonn.de/dienste/definition

[24] Vgl. Hanker, 2003, S.51 ff.

[25] Vgl. Hanker, 2003, S.55 f.

[26] Vgl. Hanker, 2003, S. 57

[27] Vgl. Schumacher, 2004, S.7

[28] Vgl. Gleißner, Füser, 2003, S.46

[29] Vgl. Buchmann, 2003, S.39 f.; Gleißner, Füser, 2003, S.43 f.

[30] Vgl. Buchmann, 2003, S.24

[31] Vgl. Hanker, 2003, S.71

[32] Vgl. Keiner, 2001, S.122

[33] Vgl. Hanker, 2003, S.72 f.

[34] Vgl. Hanker, 2003, S.76 ff.

Fin de l'extrait de 95 pages

Résumé des informations

Titre
Methoden zur Bewertung von Gründungsvorhaben -Bestandsaufnahme und Entwicklung eines Verfahrensvorschlages-
Université
Nürtingen University
Note
2,5
Auteur
Année
2006
Pages
95
N° de catalogue
V55462
ISBN (ebook)
9783638504034
ISBN (Livre)
9783656803713
Taille d'un fichier
862 KB
Langue
allemand
Annotations
Nach einer kurzen Einführung in Basel I und Basel II wird in dieser Arbeit aufgezeigt, wie Kreditinstitute (Banken) in der Praxis bei schon bestehenden und neu gegründeten deutschen Unternehmen Bewertungsverfahren durchführen. Auf Basis einer telefonischen Befragung von Banken wird ermittelt, wie speziell Bewertungen von Gründungsvorhaben durch die Banken praktiziert werden und welche Kriterien dabei Einfluss auf das Bewertungsergebnis haben.
Mots clés
Methoden, Bewertung, Gründungsvorhaben, Entwicklung, Verfahrensvorschlages-
Citation du texte
Dipl.-Betriebswirt (FH) Stephan Grombach (Auteur), 2006, Methoden zur Bewertung von Gründungsvorhaben -Bestandsaufnahme und Entwicklung eines Verfahrensvorschlages-, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55462

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