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Zur Menschenrechtsdiskussion in Islam und Christentum

Title: Zur Menschenrechtsdiskussion in Islam und Christentum

Presentation (Elaboration) , 2006 , 24 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Anja Klein (Author)

Theology - Comparative Religion Studies
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Summary Excerpt Details

Menschenrechte bezeichnen universelle und unteilbare Rechte, die allen Menschen von ihrer Geburt an zustehen; unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer Überzeugung und nationaler und sozialer Herkunft. Der Anspruch der Unteilbarkeit der Menschenrechte besagt, dass sie stets in ihrer Gesamtheit verwirklicht werden müssen. Menschenrechte können dem Einzelnen nicht durch öffentliche Gewalt entzogen werden, da sie mit dem Einzelnen untrennbar verbunden sind, sie sind somit vor- bzw. überstaatlicher Natur. Im Unterschied zu Bürgerrechten gelten Menschrechte für alle Menschen die sich in einem Land aufhalten, unabhängig davon, ob sie dessen Staatsbürger sind oder nicht. Durch die Formulierung von Grundrechten in Verfassungen und internationalen Abkommen wird versucht, die Menschenrechte als einklagbare Rechte zu gestalten.
Wichtige Quellen für den Inhalt und die Umsetzung der Menschenrechte sind „the International Bill of Human Rights der Vereinten Nationen“, sowie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948. Weitere zentrale Menschenrechtsinstrumente sind der Internationale Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte, sowie der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte, die 1966 von der UN-Generalversammlung verabschiedet wurden und zehn Jahre später in Kraft traten. Ebenso gibt es bestimmte Konventionen, die den Schutz einzelner Menschenrechte zum Inhalt haben (Die Genfer Flüchtlingskonvention, die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, die UN-Anti-Folter-Konvention, die UN-Kinderrechtskonvention, die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, die Internationale Konvention zur Beseitigung aller Formen von Rassendiskriminierung, die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, etc.).
In England im 17. Jahrhundert kam es in politischen Kämpfen zur Entwicklung grundlegender vorstaatlicher Rechte, die der Einzelne gegenüber der politischen Gemeinschaft geltend machen können sollte. Hierbei wurden vor allem die mit dem Ständerecht verbundenen Freiheiten als Freiheiten für alle zurück gefordert. Diese Freiheiten der Stände beruhten auf der Magna Charta („der großen Urkunde der Freiheiten“) von 1215, des ersten „Grundgesetzes“ in Europa, das in erster Linie eine Satzung des Lehnrechtes war.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Definition und Entstehung der Menschenrechte- ein kurzer historischer Überblick

2. Menschenrechte aus Sicht der Bibel

3. Evangelische Interpretation der Menschenrechte

4. Freiheit des Glaubens aus Sicht der Rechtfertigungslehre Luthers

5. Islamische Ethik

5.1. Ethik des Korans und die vorislamische Zeit

5.2. Rechtsquellen

5.3. Die Schließung des Tores der persönlichen Rechtsfindung

6. Christentum und Menschenrechte

6.1. Stellung der Kirche zu den Menschenrechten- früher und heute

6.2. Zur politischen Konstellation der westlichen Gesellschaft

7. Der Staat und die Religionen

7.1. Die Theokratie

7.2. Exkurs zur Renaissance des Islams

7.3. Fazit zum Staat und den Religionen

8. Islamisches Recht in Bezug auf die Menschenrechte

8.1. Die Kairoer Erklärung über Menschenrechte im Islam

9. Christlich- Islamischer Dialog

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit untersucht das Verhältnis von Religion und Menschenrechten mit einem besonderen Fokus auf das Christentum und den Islam. Ziel ist es zu analysieren, inwieweit religiöse Lehren und moderne Menschenrechtskonzepte vereinbar sind, welche Rolle staatliche Strukturen dabei spielen und wie ein interreligiöser Dialog zur Förderung gegenseitiger Toleranz und zur friedlichen Lösung gesellschaftlicher Konflikte beitragen kann.

  • Historische Herleitung des Menschenrechtsbegriffs
  • Theologische Begründung der Menschenwürde im Christentum und Islam
  • Das Spannungsfeld zwischen Staat, Religion und Säkularisierung
  • Die Herausforderungen bei der Implementierung von Menschenrechten im islamischen Recht
  • Die Notwendigkeit eines interreligiösen Dialogs zur Überwindung von Fundamentalismus

Auszug aus dem Buch

1. Definition und Entstehung der Menschenrechte- ein kurzer historischer Überblick

Menschenrechte bezeichnen universelle und unteilbare Rechte, die allen Menschen von ihrer Geburt an zustehen; unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer Überzeugung und nationaler und sozialer Herkunft. Der Anspruch der Unteilbarkeit der Menschenrechte besagt, dass sie stets in ihrer Gesamtheit verwirklicht werden müssen. Menschenrechte können dem Einzelnen nicht durch öffentliche Gewalt entzogen werden, da sie mit dem Einzelnen untrennbar verbunden sind, sie sind somit vor- bzw. überstaatlicher Natur. Im Unterschied zu Bürgerrechten gelten Menschrechte für alle Menschen die sich in einem Land aufhalten, unabhängig davon, ob sie dessen Staatsbürger sind oder nicht. Durch die Formulierung von Grundrechten in Verfassungen und internationalen Abkommen wird versucht, die Menschenrechte als einklagbare Rechte zu gestalten.

Wichtige Quellen für den Inhalt und die Umsetzung der Menschenrechte sind „the International Bill of Human Rights der Vereinten Nationen“, sowie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948. Weitere zentrale Menschenrechtsinstrumente sind der Internationale Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte, sowie der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte, die 1966 von der UN-Generalversammlung verabschiedet wurden und zehn Jahre später in Kraft traten. Ebenso gibt es bestimmte Konventionen, die den Schutz einzelner Menschenrechte zum Inhalt haben (Die Genfer Flüchtlingskonvention, die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, die UN-Anti-Folter-Konvention, die UN-Kinderrechtskonvention, die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, die Internationale Konvention zur Beseitigung aller Formen von Rassendiskriminierung, die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, etc.).

In England im 17. Jahrhundert kam es in politischen Kämpfen zur Entwicklung grundlegender vorstaatlicher Rechte, die der Einzelne gegenüber der politischen Gemeinschaft geltend machen können sollte. Hierbei wurden vor allem die mit dem Ständerecht verbundenen Freiheiten als Freiheiten für alle zurück gefordert. Diese Freiheiten der Stände beruhten auf der Magna Charta („der großen Urkunde der Freiheiten“) von 1215, des ersten „Grundgesetzes“ in Europa, das in erster Linie eine Satzung des Lehnrechtes war.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Definition und Entstehung der Menschenrechte- ein kurzer historischer Überblick: Definitorische Abgrenzung der Menschenrechte und deren historische Entwicklung als universelle, unteilbare Rechte.

2. Menschenrechte aus Sicht der Bibel: Untersuchung der Gottebenbildlichkeit als biblische Begründung für die Würde des Menschen und dessen Verpflichtung innerhalb der Schöpfung.

3. Evangelische Interpretation der Menschenrechte: Darstellung des evangelischen Verständnisses der Menschenwürde, die auf einer relationalen Gottesbeziehung basiert.

4. Freiheit des Glaubens aus Sicht der Rechtfertigungslehre Luthers: Analyse der Bedeutung der lutherischen Rechtfertigungslehre für das moderne Verständnis von Menschenwürde und Religionsfreiheit.

5. Islamische Ethik: Einführung in die theozentrische Gesellschaftsordnung des Islams, die Rechtsquellen und die Problematik der geschlossenen Rechtsfindung.

6. Christentum und Menschenrechte: Erläuterung des schwierigen historischen Lernprozesses der Kirchen sowie der heutigen Konstellation in westlichen Gesellschaften.

7. Der Staat und die Religionen: Diskussion über das Verhältnis von Staat und Religion unter Berücksichtigung von Theokratie, Laizität und den Herausforderungen der Pluralität.

8. Islamisches Recht in Bezug auf die Menschenrechte: Analyse der Spannungen zwischen internationalem Recht und islamischen Rechtsschulen sowie der internen Vielfalt islamischer Interpretationen.

9. Christlich- Islamischer Dialog: Reflexion über die Hindernisse und die Notwendigkeit eines Dialogs, um Toleranz und friedliches Zusammenleben zu fördern.

Schlüsselwörter

Menschenrechte, Menschenwürde, Islamische Ethik, Christentum, Religionsfreiheit, Gottebenbildlichkeit, Säkularisierung, Scharia, Pluralismus, Dialog der Religionen, Rechtsstaat, Theokratie, Offenbarung, Fundamentalismus, Menschenrechtskonventionen.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der theoretischen und praktischen Vereinbarkeit von Menschenrechten mit den Weltreligionen Christentum und Islam im Kontext moderner staatlicher Strukturen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Im Zentrum stehen die Menschenwürde, die Religionsfreiheit, das Verhältnis zwischen Staat und Religion sowie die Bedeutung von Rechtsquellen in theologischer und gesellschaftlicher Hinsicht.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist es, den interreligiösen Dialog auf der Basis gemeinsamer Werte zu stärken und aufzuzeigen, wie unterschiedliche Traditionen den Begriff der Menschenrechte interpretieren und umsetzen.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine theologische und historische Analyse sowie eine vergleichende Untersuchung religiöser Texte und moderner menschenrechtlicher Abkommen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die christliche und islamische Anthropologie, die Rolle der Kirchen in der Geschichte der Menschenrechte, das islamische Rechtsverständnis und die Herausforderungen der religiösen Neutralität moderner Staaten.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?

Wichtige Begriffe sind Menschenwürde, Religionsfreiheit, Säkularisierung, Scharia, Pluralismus und Dialog.

Wie unterscheidet sich das Verständnis der "Schließung des Tores der persönlichen Rechtsfindung" im Islam vom modernen Rechtsverständnis?

Die "Schließung des Tores" markiert eine historische Erstarrung der islamischen Rechtswissenschaft, während moderne Ansätze durch das "Idjtihat" (Sich-Bemühen) eine dynamische und anpassungsfähige Rechtsinterpretation anstreben.

Welche Bedeutung hat die Kairoer Erklärung für den Menschenrechtsdiskurs?

Die Kairoer Erklärung stellt den Versuch dar, Menschenrechte explizit im islamischen Kontext zu verorten, ordnet diese jedoch letztlich der Scharia unter, was für eine universelle Geltung der Menschenrechte als herausfordernd gilt.

Wie bewertet der Autor den christlich-islamischen Dialog?

Der Dialog wird als notwendig erachtet, um Vorurteile abzubauen, religiösen Fanatismus zu überwinden und ein gegenseitiges Verständnis zu fördern, wobei er auf einer wachen und selbstbewussten Toleranz basieren muss.

Excerpt out of 24 pages  - scroll top

Details

Title
Zur Menschenrechtsdiskussion in Islam und Christentum
College
University of Dortmund
Grade
1,0
Author
Anja Klein (Author)
Publication Year
2006
Pages
24
Catalog Number
V55646
ISBN (eBook)
9783638505406
Language
German
Tags
Menschenrechtsdiskussion Islam Christentum
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Anja Klein (Author), 2006, Zur Menschenrechtsdiskussion in Islam und Christentum, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55646
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