Das deutsche Bauerntum im Spätmittelalter am Abend der Krise


Trabajo, 2006

27 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhalt

1 Was ist ein Bauer?
1.1 Unterschiede innerhalb des Reiches
1.1.1 Südwestdeutsche Grundherrschaft
1.1.2 Westdeutsche Grundherrschaft
1.1.3 Nordwestdeutsche Grundherrschaft
1.1.4 Südostdeutsche Grundherrschaft
1.1.5 Mitteldeutsche Grundherrschaft

2 Am abend der Krise
2.1 Soziale Grundlagen - Wüstungen, Pest und die Agrarkrise
2.2 Aufstände im Vorfeld des Bauernkrieges

3 Zusammenfassung und Ausblick

Literatur:

1 Was ist ein Bauer?

Was ein Bauer ist, das weiß doch jeder, oder? Nun ja, heutzutage sind die Übergänge fließender geworden und wir würden den Besitzer einer ehemaligen LPG in den neuen Bundesländern wohl kaum als Bauer bezeichnen, wir sehen ihn wohl eher als Geschäftsmann, und so mancher Bauernhof mag heute wohl eher einer Fabrik gleichen. Dennoch haben wir wohl alle auch noch eine romantisierte Vorstellung eines Bauern, wie man sie von Kalenderblättern oder auch Holzschnitten kennt. Mir fällt der alte kleine Mann aus meinem Heimatdorf im Odenwald ein, der noch im alten Bauernhaus von anno dazumal wohnt und im Stall zehn Kühe hat und dazu zwei oder drei Felder, aber auch genauso der größte Bauer am Ort, der mit weit über 100 Kühen und zahlreichen Feldern, die er gemeinsam mit der gesamten Familie und dem Knecht der mit auf dem Hof lebt, bearbeitet. Wenn man nachfragt, so hat sicher jeder eine eigene Vorstellung dessen was für ihn oder sie ein Bauer sein mag. Doch woher stammen diese Vorstellungen? Was prägt unser Bild?

Wichtig für unser Bild eines Bauern ist wohl sicher zum einen unsere eigene Herkunft. Wenn man wie ich aus dem Odenwald stammt, so ist das Bild eines Bauern wohl durch eben die beiden von mir schon erwähnten Typen geprägt. Zum einen der alte Kleinstbauer der manchmal vielleicht auch nur eine Ziege, ein Schwein und ein Feld hat und sich mit Heimarbeit etwas dazu verdient aber mittlerweile am aussterben ist und auf der anderen Seite den Großbauern, der nach und nach alle Flächen aufkauft, der große Viehbestände hat und neben der Landwirtschaft auch noch Ferienwohnungen auf seinem Bauernhof vermietet und so über den Tourismus das Bild des Bauern für die Gäste aus der Stadt prägt und dabei natürlich zumeist auch bedacht darauf ist eine gewisse urwüchsige Romantik zu vermitteln. Eine andere Vorstellung eines Bauern hätte sicher jemand der aus Brandenburg stammt oder aus Schleswig-Holstein und was erst, wenn wir an den amerikanischen Farmer denken, oder den chinesischen Reisbauern? Doch bleiben wir in Europa und gehen ein paar Jahrhunderte in unsere Vergangenheit. Die Heterogenität die wir in unseren heutigen Vorstellungen beim Begriff des Bauern haben reicht zurück bis zur Entstehung des Wortes „Bauer“. Sprach man im Frühmittelalter noch von liberi, liti und servi, also von freien, halbfreien und unfreien so kommt der Begriff des „geburen“ Bauern im Frühmittelalter nur im Sinne von Mitbewohner des Hauses („bur“) bzw. dem Siedlungsgenossen, dem Angehörigen einer Nachbarschaft („burschap“) vor. Vom acricolae oder rustici ist nicht die Rede. Der Bauer als eigener Stand tritt somit also eigentlich erst seit dem Hochmittelalter in Erscheinung, seit in den Quellen neben den milites und den cives auch von den rustici gesprochen wird. Selbstverständlich ist dies nicht die Geburtsstunde des Bauern an sich, dieser ist freilich schon seit jeher ein die Welt prägender Beruf, es geht viel mehr um den Bauernstand. Jedoch nicht um das Frühmittelalter. Ziel dieser Arbeit ist es das deutsche Bauerntum im Spätmittelalter vorzustellen. Am Vorabend des Bauernkrieges und am Abend der Krise. Dabei gilt es zunächst zu klären wie sich das Bauerntum im Spätmittelalter innerhalb des Reiches darstellt, welche Herrschaftsformen und mit welchen Abhängigkeitsformen mussten die Bauern z.B. im Südwesten oder im Nordosten des Reiches umgehen. Danach betrachten wir die sozialen Grundlagen die zur Entstehung der Konflikte führten. Dabei gilt das Augenmerk zunächst den Wüstungen und der Pest, bevor die daraus resultierenden Folgen vorgestellt werden. In einem nächsten Schritt widme ich mich dann den Konflikten im Vorfeld des Bauernkrieges von 1525 um schließlich in einem letzten Schritt zu überprüfen ob uns der Bauer des Spätmittelalters vielleicht einen Schritt näher gekommen ist.

1.1 Unterschiede innerhalb des Reiches

Betrachtet man die Situation innerhalb des deutschen Reiches zu Beginn des 14. Jahrhunderts, so zeigen sich nach Lütge[1] fünf Typen der Grundherrschaft die sich im Verlauf der Zeit herausgebildet haben. Diese fünf Typen, oder besser diese fünf Gebiete stellen sicherlich jeweils auch immer noch ein sehr heterogenes Gebiet dar, dennoch ist uns die Forschung bis heute hier ein besseres Modell schuldig geblieben. Basis der spätmittelalterlichen Agrarverfassung war die Auflösung der Villikationen die dann zu einer neuen Ausprägungsform der Grundherrschaft führten.[2] Folgt man nun also Lütge, so kommt man zu den folgenden fünf Haupttypen:

- Südwestdeutsche Grundherrschaft
- Westdeutsche Grundherrschaft
- Nordwestdeutsche Grundherrschaft
- Südostdeutsche Grundherrschaft
- Mitteldeutsche Grundherrschaft

Im Einzelnen stellen diese sich wie folgend dar:

1.1.1 Südwestdeutsche Grundherrschaft

Hier hat sich zu Beginn des 14. Jahrhunderts überwiegend ein Zins und Rentensystem herausgebildet. Im Verlauf der Villikationsauflösung wurden Eigenwirtschaftungen hier nahezu gänzlich aufgegeben und Reste der Fronhofverfasstheit stellen sich noch in Meier bzw. Dinghöfen dar. Die Betreiber dieser Höfe übernehmen häufig auch administrative Aufgaben für ihre jeweiligen Grundherren, sei es, um das Einsammeln der Abgaben zu organisieren oder aber auch zum Teil das Ausüben richterlicher Gewalten zu übernehmen. Güter, die frei werden, werden innerhalb der Hofgenossen weitergegeben und Hochzeiten über diesen Kreis hinaus bedürfen der ausdrücklichen Erlaubnis des Leibherren. Das Besitzrecht der Höfe und Güter ist z.T. über Erbzinsrecht geregelt und die Abgaben an die Grundherren erfolgt in Form von festgelegten Natural- bzw. Geldabgaben, die nicht gesteigert werden dürfen.[3]

1.1.2 Westdeutsche Grundherrschaft

Ähnlich verhält es sich auch im Westen oder anders gesagt im Rhein-Mosel-Gebiet. Auch hier haben wir es vornehmlich mit einem Rentensystem zu tun. Dabei wurden die ehemaligen Herrenhöfe i.d.R. verpachtet und die Frondienste durch Geldzinse ersetzt. Die Zeitpacht, die im Rheinland nur auf das Salland beschränkt blieb, dehnte sich in bereichen des Niederrheins allerdings z.T. auch auf die Höfe der Hörigen aus. Zusätzlich zu der Zeitpacht, die sich hier im Westen eine Bahn brach, kam eine verstärkte Mobilisierung des Grundbesitzes hinzu. Eine Intensivierung vor allem des Wein und Gemüseanbaus wurde von einer wachsenden Zersplitterung der Anbauflächen in immer kleinere Parzellen begleitet. Im Gegensatz zu der Mobilität des Besitzes stand allerdings die Verfasstheit der Grundherrlichen Einrichtungen. Die Niedere Gerichtsbarkeit verblieb meist bei den gleichen althergebrachten Herren und auch die Hofgerichte tagten unter ihrem Vorsitz, so dass für diesen Bereich, konträr zu der Mobilität des Bodens, von einer Versteinerung der alten Herrschaftsverhältnisse gesprochen werden kann.[4]

1.1.3 Nordwestdeutsche Grundherrschaft

Besonders im Nordwesten haben sich die Villikationen bereits im 12. und 13. Jahrhundert aufgelöst. Die frei gewordenen Höfe wurden dabei zumeist durch die Grundherren zu Großbauernhöfen mit mehreren Hufen zusammengeschlossen und diese dann verpachtet. Bauern die durch die Villikationsauflösung nun ohne Land da standen wurden zu Kleinstbauern oder Angestellten auf den alten und nun auch neuen Großbauernhöfen. Aus der Pacht entwickelte sich allmählich so etwas wie ein erbliches Nutzungsrecht. Gestützt durch die Landesherrschaft und die von ihr beschlossenen Beschränkungen Abgaben zu erhöhen oder Höfe zu teilen, festigte sich die bäuerliche Position deutlich.[5]

1.1.4 Südostdeutsche Grundherrschaft

Im Südosten des deutschen Reiches, also in Bayern, in Kärnten, Ober- und Niederösterreich oder auch im Salzburger Land oder der Steiermark bildete sich auch eine eigenständige Form der Grundherrschaft heraus, die von Lütge als eigener Typ definiert wird. Eigenwirtschaften waren nur wenig verbreitet und persönliche Abhängigkeit war nicht zwingend mit der Grundherrschaft verknüpft. Dadurch aber, dass kurzfristige Leiheformen überwogen, blieb das Besitzrecht relativ ungünstig. Ein Hof konnte zwar vererbt werden, allerdings wurde dann die Besitzwechselgebühr fällig, die in den meisten fällen nicht unerheblich war. Als Sonderform innerhalb der Südostdeutschen Grundherrschaft bildete sich dabei auch die so genannte Hofmark heraus. Diese geschlossenen Herrschaftsbereiche konnten zuweilen Züge der ostdeutschen Gutsherrschaft aufzeigen.[6]

1.1.5 Mitteldeutsche Grundherrschaft

Ebenso Züge der Ostdeutschen Gutsherrschaft zeigte die Mitteldeutsche Grundherrschaft, die vor allem im thüringer Raum und in Gebieten des heutigen Sachsen-Anhalt zu finden ist. Hier finden sich schon zahlreiche Gutshöfe, allerdings dominieren letztlich noch äußerst günstige Besitzrechte der ansässigen Bauern, deren Eigentum oft über Zinsen belastet war oder aber unter das Erbzinsrecht fiel. Die Abgaben der Bauern waren dabei meist fixiert und auch die Rechtslage der Bauern und auch der übrigen Landbevölkerung war im Vergleich zum Rest des Reiches überaus positiv. Persönliche Unfreiheit wurde hier nicht wie in anderen Gebieten durch leibherrliche Abhängigkeit ersetzt.[7]

Die Heterogenität die also auch heute in unseren Köpfen umhergeistert wenn wir an Bauern denken, trifft also auch für die hier relevante Zeit des Spätmittelalters zu. Dabei wurden hier nun zunächst einmal die Typen der Grundherrschaft dargestellt. Darüber hinaus ist ein bestimmender Typus der auch in einigen Nebensätzen schon erwähnte Ostdeutsche Gutshof. Dieser entwickelte sich aus den zahlreichen herrschaftlichen Eigenbetrieben und wurden im Laufe des 15. Jahrhunderts ständig vergrößert.

Die variierenden Größenverhältnisse die sich also im Mittelalter, und vor allem auch im Spätmittelalter ausbildeten, wirken bis heute. Während also unser Bauer im Odenwald auf seiner kleinen Hufe saß, die durch die in Relation betrachtet schlechte Lage und die naturräumliche Größeneinschränkung durch Täler und die zur Zeit des Spätmittelalters noch immer z.T. undurchdringlichen Wälder klar begrenzt wurde, so war zu dieser Zeit der durchschnittliche Betrieb im Osten allein schon durch die naturräumliche Ausbreitungsmöglichkeit im Vorteil und er ist es bis heute.

[...]


[1] Lütge, Friedrich: Geschichte der deutschen Agrarverfassung : vom frühen Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert. Stuttgart 1967.

[2] Rösener, Werner: Agrarwirtschaft, Agrarverfassung und ländliche Gesellschaft im Mittelalter. München 1992, S. 36 ff.

[3] A.a.O, S. 36.

[4] Vgl. Rösener (1992), S. 37 und Lütge, S. 191.

[5] Vgl. Rösener (1992), S. 37 und Lütge, S. 190.

[6] Vgl. Rösener (1992), S. 38 und Lütge, S. 192.

[7] Vgl. Rösener (1992), S. 38 und Lütge, S. 188.

Final del extracto de 27 páginas

Detalles

Título
Das deutsche Bauerntum im Spätmittelalter am Abend der Krise
Universidad
Technical University of Darmstadt  (Institut für Geschichte)
Curso
Die Luxemburger
Calificación
2,0
Autor
Año
2006
Páginas
27
No. de catálogo
V55710
ISBN (Ebook)
9783638505963
ISBN (Libro)
9783638662420
Tamaño de fichero
561 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Bauerntum, Spätmittelalter, Abend, Krise, Luxemburger
Citar trabajo
Matthias Trumpfheller (Autor), 2006, Das deutsche Bauerntum im Spätmittelalter am Abend der Krise, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55710

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