Die so genannte "Dritte Säule" der Europäischen Union, die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS), weist spätestens seit den Terroranschlägen des 11. September 2001 eine große Dynamik auf, die in der Rechtswissenschaft noch nicht angemessen aufgearbeitet werden konnte. Zentrales Instrument der PJZS ist der Rahmenbeschluss. Ziel dieser Seminararbeit ist es, die Umsetzung von EU-Rechtsakte in nationales Recht am Beispiel des Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl zu untersuchen. Im Anschluss soll auf die Auslieferungspflicht und Reichweite der Schutzrechte Deutscher aus Art.16 Abs. 2 GG im europäischen Rechtsraum eingegangen werden.
Inhaltsverzeichnis
I. Einführung
II. Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
A. Historische Entwicklung der PJZS
a. Vertrag von Maastricht
b. Vertrag von Amsterdam
B. Aufgaben
III. Handlungsinstrumente der PJZS
A. Information und Konsultation als Grundlage
B. Rahmenbeschlüsse
a. Die Rechtsnatur von EU-Rahmenbeschlüssen
b. Die innerstaatliche Wirkung von EU-Rahmenbeschlüssen
c. Die Position des EuGH zur innerstaatlichen Wirkung von Rahmenbeschlüssen
aa. Rahmenbeschlusskonforme Auslegung
bb. Grenzen der Auslegung
IV. Der EU-Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl
A. Entstehung des Rb-EuHb
B. Motive
C. Konzeptionelle Vorgaben
a. Wesentliche materiellrechtliche Regelungen
aa. Grundsatz der beiderseitige Strafbarkeit
bb. Grundsatz der Spezialität
cc. Staatsangehörigkeit als Ablehnungsgrund
b. Wesentliche formelle Regelungen
aa. Abschaffung des Bewilligungsverfahrens
bb. Direkte Kooperation der Justizbehörden
cc. Frist und Form
V. Die Umsetzung eines Rahmenbeschlusses in nationales Recht
A. Innerstaatliche Geltung aufgrund antizipierter Übernahme
B. Innerstaatliche Geltung aufgrund spezieller Übernahme
VI. Die Umsetzung des Rb-EuHb durch das Europäische Haftbefehlsgesetz
A. Konzeptionelle Abweichungen vom Rahmenbeschluss
B. Wesentliche Neuerungen des Achten Teils IRG
a. Auslieferungspflicht deutscher Staatsangehöriger
b. Beiderseitige Strafbarkeit
c. Sonstige wesentliche Neuerungen
C. Nicht umgesetzt Vorschriften
a. Regelungen im allgemeinen Teil des IRG
b. Regelungen in der RiVASt
c. Kein Gebrauch der Regelungsmöglichkeit
D. Rückwirkung
VII. Urteil des BVerfG
A. Schutz vor Auslieferung aus Art. 16 Abs. 2 S. 1 GG
a. Schutzbereich des Art. 16 Abs. 2 S. 1 GG
b. Eingriff
c. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
aa. Verfassungsmäßigkeit des Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG
bb. Qualifizierter Gesetzesvorbehalt
cc. Gesetz i.S. des Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG
1. Eingriff
2. Materielle Verfassungsmäßigkeit
(1) Innerstaatliche Verpflichtung zur Umsetzung
(2) Spielraum bei der Umsetzung
(3) Verhältnismäßigkeit
B. Rechtsschutz gegen Akte der staatlichen Gewalt aus Art. 19 Abs. 4 GG
C. Resümee
VIII. Neuentwurf des EuHbG
A. Auslieferung Deutscher und ihnen gleichgestellter Ausländer
B. Gerichtliche Überprüfung der Bewilligungsentscheidung
IX. Schlussbemerkung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, die Umsetzung von EU-Rechtsakten in nationales Recht am Beispiel des Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl kritisch zu untersuchen. Im Zentrum der Forschungsfrage steht dabei, wie die Auslieferungspflicht und die Reichweite der Schutzrechte deutscher Staatsangehöriger gemäß Art. 16 Abs. 2 GG innerhalb des europäischen Rechtsraums in Einklang gebracht werden können.
- Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)
- Rechtsnatur und innerstaatliche Wirkung von EU-Rahmenbeschlüssen
- Konzeptionelle Vorgaben und Umsetzung des Europäischen Haftbefehls
- Verfassungsrechtliche Anforderungen und das Urteil des BVerfG
- Rechtsschutz gegen Akte der staatlichen Gewalt im Auslieferungsverfahren
Auszug aus dem Buch
IV. Der EU-Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl
Bei dem Europäischen Haftbefehl handelt es sich gem. Art. 1 Abs. 1 Rb-EuHb um eine justizielle Entscheidung, die in einem Mitgliedstaat ergangen ist und die Festnahme und Übergabe einer gesuchten Person durch einen anderen Mitgliedstaat zur Strafverfolgung oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung bezweckt.
A. Entstehung des Rb-EuHb
Der Europäische Haftbefehl wurde erstmals öffentlich auf der Tagung des Europäischen Rates von Tampere vom 15./16.10.1999. Dieser wurde insbesondere in dessen Schlussfolgerung Nr. 35 thematisiert. Im Verhältnis der Mitgliedstaaten untereinander sollten die förmlichen Verfahren zur Auslieferung von Personen, die sich nach einer rechtskräftigen Verurteilung der Justiz zu entziehen suchten, abgeschafft und die Verfahren zur Auslieferung von Personen, die der Begehung einer Straftat verdächtig sind, beschleunigt werden. Diese Aufgabenstellung wurde in ein Maßnahmeprogramm zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen integriert, das der Rat am 30.11.2000 annahm. In der Folge präsentierte die Kommission am 25.9.2001 einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates für den Europäischen Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedsstaaten, der begünstigt durch die Ereignisse des 11.9.2001 mit einem unkritisch positiven Votum das Europäische Parlament passierte. So konnte der Rahmenbeschluss innerhalb eines dreiviertel Jahres nahezu unbehelligt und ohne nennenswerte Einbindung der Wissenschaft oder auch der praktisch tätigen Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger am 13.6.2002 auf der Tagung des Rates der Justiz- und Innenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Sevilla beschlossen werden.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einführung: Die Arbeit beleuchtet die Dynamik der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und definiert das Ziel der Untersuchung zur Umsetzung des Europäischen Haftbefehls in deutsches Recht.
II. Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen: Dieses Kapitel erläutert die "Dritte Säule" der EU und deren historische Entwicklung, insbesondere durch die Verträge von Maastricht und Amsterdam.
III. Handlungsinstrumente der PJZS: Es werden die verschiedenen Instrumente wie Rahmenbeschlüsse analysiert sowie die Bedeutung und die Grenzen der gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung thematisiert.
IV. Der EU-Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl: Das Kapitel behandelt die Entstehung des Rahmenbeschlusses und seine materiellrechtlichen sowie formellen Anforderungen im europäischen Kontext.
V. Die Umsetzung eines Rahmenbeschlusses in nationales Recht: Hier werden die theoretischen Möglichkeiten der antizipierten versus speziellen Übernahme von EU-Recht in den nationalen Rechtskreis gegenübergestellt.
VI. Die Umsetzung des Rb-EuHb durch das Europäische Haftbefehlsgesetz: Diese Sektion untersucht das deutsche Umsetzungsgesetz, die Abweichungen zum Rahmenbeschluss und die Neuerungen im IRG.
VII. Urteil des BVerfG: Zentrales Thema ist die historische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welches das deutsche Umsetzungsgesetz aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken für nichtig erklärte.
VIII. Neuentwurf des EuHbG: Das Kapitel analysiert den auf das Urteil folgenden Gesetzesentwurf zur Anpassung der Auslieferungsvoraussetzungen.
IX. Schlussbemerkung: Die Arbeit schließt mit einer kritischen Reflexion, ob die Neuregelungen den Anforderungen des EU-Rechts tatsächlich gerecht werden können.
Schlüsselwörter
Europäischer Haftbefehl, Rahmenbeschluss, Auslieferung, Bundesverfassungsgericht, Art. 16 GG, Strafverfolgung, PJZS, Justizielle Zusammenarbeit, Rechtsstaatlichkeit, Grundgesetz, Europarecht, Umsetzungsgesetz, Strafvollstreckung, Verhältnismäßigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die rechtliche Umsetzung des Europäischen Haftbefehls in das deutsche Recht und beleuchtet dabei das Spannungsfeld zwischen europäischen Vorgaben und nationalem Verfassungsrecht.
Welche Themenfelder stehen im Fokus?
Zentrale Themenfelder sind die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, die Rolle der Rahmenbeschlüsse als Rechtsinstrumente und der verfassungsrechtliche Auslieferungsschutz für deutsche Staatsangehörige.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, wie das deutsche Umsetzungsgesetz gestaltet wurde und inwiefern es die verfassungsrechtlichen Vorgaben (Art. 16 GG) sowie die europäischen Ziele des Rahmenbeschlusses gleichzeitig erfüllt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die den Wortlaut von Verträgen, nationalen Gesetzen sowie die Rechtsprechung des EuGH und des BVerfG systematisch auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Entstehung und den Inhalt des EU-Rahmenbeschlusses, die methodische Umsetzung in Deutschland, die kritischen Neuerungen im IRG sowie die wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Europäischer Haftbefehl, Rahmenbeschluss, Verfassungsidentität, Auslieferungsschutz und justizielle Zusammenarbeit definiert.
Warum wurde das erste deutsche Umsetzungsgesetz für nichtig erklärt?
Das BVerfG befand, dass das Gesetz die verfassungsrechtlichen Belange deutscher Staatsangehöriger nicht hinreichend berücksichtigte und keine grundrechtsschonendere Umsetzung wählte, was zu einem unverhältnismäßigen Eingriff führte.
Welche zentrale Forderung des Rahmenbeschlusses wurde bisher nicht umgesetzt?
Der Rahmenbeschluss fordert die Abschaffung des klassischen gouvernementalen Bewilligungsverfahrens zugunsten eines rein justiziellen Verfahrens, was im deutschen Gesetz trotz Kritik beibehalten wurde.
- Quote paper
- Joris Tolsma (Author), 2006, Die Umsetzung von EU-Rechtsakten in nationales Recht am Beispiel des Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55796