Das Recht des gewalt(tät)igen Michael Kohlhaas


Trabajo Escrito, 2003

24 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhalt

A.Einleitung

B.Das Recht des gewalt(tät)igen Michael KohlhaasS
I. Vor dem Zwischenfall – das Rechtsverständnis des Michael Kohlhaas
1. Der Alltag des Michael Kohlhaas
2. Die Rousseauistische Position
II. Das Unrecht an Michael Kohlhaas
1. Der Zwischenfall
2. Der Rechtschaffene scheitert
III.Nach dem Zwischenfall – die Gewalt des Michael Kohlhaas
1. Die ideellen Umstände der Gewalt
2. Recht zur Selbsthilfe – ja oder nein?
3. Adam Müller und Michael Kohlhaas
4. Luther
IV.Am Ende der Gewalt – das Schicksal des Michael Kohlhaas
1. Politisches Geschacher und Resignation
2. Die Genugtuung

C.Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

A. Einleitung

Die vorliegende Hausarbeit analysiert die moralischen und rechtlichen Legitimisierungsversuche der Gewalt des Protagonisten in Heinrich von Kleists Novelle „Michael Kohlhaas“. Die Hauptfigur der Geschichte sei hierbei anzusehen als die Symbiose der historischen Person Hans Kohlhase mit zentralen Reflektionen Kleists. Der Autor leistet es, die konkret geschichtliche Vorlage mit der rechts- und moralphilosophischen Diskussion seiner Zeit zu verknüpfen, verleiht Michael Kohlhaas so eine Tiefenschärfe und lässt den Protagonisten als komplexes, reflektierendes Individuum entstehen.

In dieser Arbeit werden das Leben des Michael Kohlhaas, das Unrecht an ihm, die gewalttätige Reaktion und sein endgültiges Verhängnis mit der Rechts- und Moralauffassung der Hauptfigur verglichen. Eine zentrale Fragestellung ist hierbei, ob und in wie weit Selbsthilfe und Widerstand bei staatlichem Versagen (moralisch) rechtens sind. Eine Analyse der Stellungnahme des Autors zu seinem Werk oder Angaben darüber, wie er den Erzähler über seinen Protagonisten werten lässt, wird diese Hausarbeit auf Grund der Fülle der Informationen innerhalb der Hauptfigur nicht leisten. Eine formale Untersuchung leistet diese Hausarbeit ebenfalls nicht, da die inhaltlichen Aspekte und die Frage nach ihrer Anwendbarkeit auf die Diskussionen zur Zeit Kleists klar im Mittelpunkt stehen.

Obwohl diese Arbeit Michael Kohlhaas als individuelles Subjekt behandelt, wird das Hauptaugenmerk auf seinen objektiven, universalisierbaren Anspruch gelenkt. Eine Diskussion seiner ausschließlich subjektiven, triebleidenschaftlichen Rachenatur kann nur marginal vorgenommen werden. Die sogenannte Kapselepisode (für das Rachemotiv ein wichtiger Aspekt) wird so etwa auch nur dann zur Sprache gebracht, wenn sie einen Einblick in die objektive Reflektion der Hauptperson bietet.[1]

B. Das Recht des gewalt(tät)igen Michael Kohlhaas

I. Vor dem Zwischenfall – das Rechtsverständnis des Michael Kohlhaas

I.1 Der Alltag des Michael Kohlhaas

Das soziale Leben des Michael Kohlhaas gleicht – vor dem unheilvollen Zwischenfall mit dem Junker Wenzel von Tronka – einem gesellschaftsphilosophischen Idyll: Der Rosshändler, ein gottesfürchtiger Lutheraner, führt mit seiner Familie ein unanstößiges Leben auf einem Meierhof und sowohl geschäftlichen als auch sozialen Kontakten pflegt er sachlich und gewissenhaft nachzugehen. Der Erzähler der Novelle charakterisiert ihn für diese Zeit als einen „der rechtschaffensten Menschen“ und es fände sich keiner seiner „Nachbarn, der sich nicht seiner Wohltätigkeit oder seiner Gerechtigkeit erfreut hätte“.[2] Für Michael Kohlhaas gilt, diesen Aussagen folgend, die Gerechtigkeit als der voranstehende und alles bedingende Gedanke menschlichen Zusammenlebens. Demgemäß stellt ein gesellschaftliches Miteinander in Rechtschaffenheit für den Rosshändler eine Art idealen ‚Soll’-Zustand dar. Dieses Selbstbewusstsein ist derart beschaffen, dass es die „Gewißheit seiner Anerkennung allein dort zu finden vermag, wo ihm die Ordnung der Welt als reinstes Spiegelbild der eigenen moralisch hypostasierten Integrität entgegentritt“[3]. Die genannte Gewissheit ist für Kohlhaas anfangs leicht zu erringen, da er sich seinen eigenen Prämissen gemäß verhält und es aus der Novelle nicht hervorgeht, dass sein Idealbild je von seiner Umwelt erschüttert oder angetastet worden wäre. So kann für das Leben des Rosshändlers vor dem folgenschweren Zusammentreffen an der Tronkenburg konstatiert werden, dass der selbstgesetzte ‚Soll’-Zustand Realität ist, sowohl für den Protagonisten als auch für seine Umwelt.

Doch woher rührt dieses Rechtsverständnis des Michael Kohlhaas? Es liegt nahe, die staatsphilosophische Idealvorstellung der Novellenfigur auf seine Wurzeln zu überprüfen.

I.2 Die rousseauistische Position

„In der ersten Phase des Textes scheint es [...] so, als ob Michael Kohlhaas eine rousseauistische Position vertritt“ und sein „Verhältnis zum Staat als Gesellschaftsvertrag“[4] betrachtet.[5]

In seiner Schrift „Du contrat social ou principes du droit politique“[6] (frz.; Über den Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des politischen Rechts), erschienen 1762, entwirft der Autor Jean-Jacques Rousseau, unter Einbezug seiner naturrechtlichen Auffassung und in Auseinandersetzung mit zeitgenössischer Staatstheorie ein staatsphilosophisches Konzept. Rousseau stellt in seinem Werk die Leitfrage nach der Verbindbarkeit der Forderung nach unbedingter menschlicher Freiheit mit der Notwendigkeit politischer Herrschaft. Faktische Macht, Gewohnheit und religiöse Legitimierung stellen, so Rousseau, kein Recht her, so dass eingedenk des Postulats menschlicher Freiheit alle Staatsgewalt im Wollen der Beherrschten liegen muss. Die Zugehörigkeit jedes Bürgers und Untertans zu einem Staat darf jedoch nicht erzwungen werden, vielmehr soll sie nach dem Muster einer freiwilligen vertraglichen Vereinbarung und Vertragsgemeinschaft zu denken sein. Da Gesetze die direkte Zustimmung ihrer Empfänger besitzen müssen, ist der Bürgerbund der alleinige Souverän einer politisch organisierten Gesellschaft. Damit dieser Souverän ein gerechtes Gesetzessystem im Sinne aller, der ‚volonté générale’ etabliert, arbeitet Rousseau eine Reihe von Bedingungen aus. Neben der Vorgabe an den Bürger, seine Ansprüche und Vorhaben uneingeschränkt in die volonté générale einzugliedern und der Bestimmung der direkten und gleichberechtigten Beteiligung jedes Individuums an der Gesetzbildung ist schließlich zu lesen, dass jeder Staatsbürger bzw. sein Hauswesen von den jeweiligen Gesetzen gleich betroffen und die annähernde Gleichheit von etwa Besitz, Bildung oder Beziehung zum Gemeinwesen gesichert sein soll. Auf keinen Fall dürfen Parteiungen und persönliche Abhängigkeiten zwischen den Bürgern bestehen. Die Realisierung des Systems der Gesetze und seine Interpretation bei Einzelfällen und in konkreten Situationen verrichtet eine dem Souverän verantwortliche und von ihm jederzeit ablösbare exekutive staatliche Obrigkeit; die Allmacht des Gesetzes ist für den Autor Ausdruck der volonté générale. Aus der Problemstellung, dass das Individuum seine von Natur auf separate Existenz gerichtete Freiheit niemals vollständig und durchgängig in eine sittliche Freiheit umwandelt und so nicht gänzlich im solidarischen Bürgerbund aufgeht (wie von Rousseau vorausgesetzt), erklärt und rechtfertigt der Autor die Zwangsbefugnis des Staates zum Eingriff in Streitfällen.[7]

Die alltägliche Welt des Michael Kohlhaas ist – praktisch im weiteren Sinne (als Händler kann etwa die Gleichheit aller im Besitz nicht sein vorderstes Bestreben sein), aber ideell analog zur geistigen Vorlage – die Konkretisierung des Gesellschaftsvertrages nach Rousseau. Folglich gilt er zu Beginn der Novelle als „das Muster eines guten Staatsbürgers“.[8]

Doch in Rousseaus Modell ist die staatliche Gewalt nur dann gerechtfertigt, wenn sie den rechtlichen Normalzustand gewährleisten kann. Außerdem ist es dem Bürger geboten, auf unstaatliche Durchsetzung seiner Interessen zu verzichten. Das Leitmotiv der Novelle ist die Frage danach, wie zu verfahren ist, wenn das staatliche Oberhaupt einer Gesellschaft nicht in der Lage ist, Rechtsschutz zu garantieren. Der Zwischenfall mit dem Junker von Tronka und die Folgen zwingen den rechtschaffenen Kohlhaas in eben diese Reflektion.

II. Das Unrecht an Michael Kohlhaas

II.1 Der Zwischenfall

Die Biografie des Michael Kohlhaas nimmt ihren verhängnisvollen Lauf, als der Rosshändler eines Tages während einer geschäftlichen Reise Opfer einer willkürlich-schikanösen Aktion an der kursächsischen Tronkenburg wird. Entgegen aller Gewohnheit verlangt man dem Kohlhaas einen Zoll ab, welchen er auch bezahlt. Die danach vom Burgvogt eingeforderte Lösung eines Passscheins lehnt er allerdings ab, da er „alle landesherrlichen Verfügungen, die sein Gewerbe angingen, genau kennt“[9] und die Forderung zunächst als aufzuklärenden Irrtum ansieht. Als der Burgvogt allerdings auf die Lösung des Scheins beharrt, erkennt der Rosshändler, dass er es mit einer unrechtmäßigen Erpressung zu tun hat, was ihm später von der sächsischen Regierung auch bestätigt wird. Kohlhaas darf schließlich weiter reisen, muss als Pfand für den ausstehenden Passschein jedoch zwei schöne Exemplare der Rappen, die er bei sich führt, auf der Tronkenburg lassen. Nach seiner Rückkehr findet der Rosskamm weder seinen zurück gebliebenen Knecht Herse vor, noch kann er den zurück gelassenen Pferden den ursprünglichen Zustand attestieren – vielmehr befinden sich diese, nachdem sie zur Feldarbeit genutzt worden waren, in einem elenden Zustand. Als Kohlhaas’ Schadenersatzforderung höhnisch abgewiesen wird, reitet er davon, in der Gewissheit, „daß er sich Recht zu verschaffen“[10] weiß. Denn die Sachlage ist eindeutig, die Vergehen gegen den Rosshändler sind unzweifelhaft anzuerkennen: zunächst wurde er Opfer von Willkür und Schikane, als zweites wurde ein klares Eigentumsdelikt gegen seine Pferde begangen und schließlich findet der Rosshändler seinen Knecht Herse von den Männern des Junkers lebensbedrohlich verprügelt vor, was den Tatbestand der schweren Körperverletzung an seinem Schutzbefohlenen abdeckt.[11]

[...]


[1] Nähere Behandlung erfährt das Rachemotiv in ‚Michael Kohlhaas’ z.B. bei Reinhardt: Rechtskämpfer, S. 210-213.

[2] Kleist: Kohlhaas, S. 3.

[3] Gönner: Zerspaltene Herzen, S. 126.

[4] Apel: Mordbrennerei, S. 130.

[5] Es sei erneut darauf hingewiesen, dass sich „Michael Kohlhaas“ zwar geschichtlich-rechtlich im 16. Jahrhundert positioniert, eine Auseinandersetzung mit staatsphilosophischen Theorien (hier zunächst Rousseau) bis zur Zeit der Entstehung der Novelle allerdings keinesfalls ausgeschlossen ist. Einen Einblick in die Biografie der historischen Vorlage leistet Kaufmann: Michael Kohlhaas = Hans Kohlhase, S. 65-83.

[6] Eine neusprachliche Übersetzung des Textes findet sich unter V.v.Wroblewsky: Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechts, in: Kulturkritische u. politische Schriften, 2 Bde., 1, Hrsg. von M. Fontius, Berlin: 1989.

[7] Vgl. Forschner: Rousseau / Contrat social (Kindlers neues Literaturlexikon CD-ROM).

[8] Kleist: Kohlhaas, S. 3.

[9] Ebd., S. 4.

[10] Ebd., S. 10.

[11] Vgl. Gönner: Zerspaltene Herzen, S. 121.

Final del extracto de 24 páginas

Detalles

Título
Das Recht des gewalt(tät)igen Michael Kohlhaas
Universidad
University of Cologne  (Institut für deutsche Sprache und Literatur)
Curso
Einführungsseminar B: Heinrich von Kleist
Calificación
1,7
Autor
Año
2003
Páginas
24
No. de catálogo
V55828
ISBN (Ebook)
9783638506847
ISBN (Libro)
9783656697176
Tamaño de fichero
538 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Recht, Michael, Kohlhaas, Einführungsseminar, Heinrich, Kleist, Thema Michael Kohlhaas
Citar trabajo
Thomas von der Heide (Autor), 2003, Das Recht des gewalt(tät)igen Michael Kohlhaas, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55828

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