Welche rechtlichen Schritte muss der Betreiber eines Internet-Glücksspiels einleiten, um eine Genehmigung zu erhalten?


Trabajo Escrito, 2005

19 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Glücksspielbegriff

3. Die Genehmigung von Internet-Glücksspiel
3.1. Die Gewerbeordnung
3.2. Internet-Spielbanken
3.3. Internet- Lotterien und Sportwetten
3.4. Zivil- und Wettbewerbsrecht

4. Veranstaltung von Glücksspielen im Inland via Internet
4.1. Beachtung des Jugendschutzes
4.2. Genehmigung des Innenministeriums
4.3. § 661a BGB

5. Veranstaltung von Glücksspielen aus dem Ausland via Internet
5.1. Straf- und Verwaltungsrecht
5.2. Zivilrecht und Wettbewerbsrecht
5.3. Das „Gambelli“- Urteil und seine Folgen

6. Rechtsfolgen

7. Anspruch auf Erlaubniserteilung

Literaturverzeichnis

Rechtsprechungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Das Veranstalten von Glücksspiel, Wetten und Lotterien ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen und hat sich zu einem beachtlichen wirtschaftlichen Faktor entwickelt.[1] Weltweit werden jährlich mehr als 1000 Mrd. € über Glücksspiel umgesetzt. Dabei erhöhte sich vor allem die Teilnahme an Glücksspielveranstaltungen per Internet drastisch auf mittlerweile über 32 Mrd. € pro Jahr. Inzwischen bieten mehr als 600 verschiedene Websites Glücksspiele und Wetten via Internet an.[2]

Das Versanstalten von und das Teilnehmen an Glücksspielen wird vom Strafgesetzbuch in den §§ 284, 285 und 287 unter Strafe gestellt, sofern nicht eine behördliche Genehmigung erteilt worden ist.[3] Das gewerbliche Spiel nach § 33c GewO, welches Geldspiele mit geringem Vermögensverlustrisiko erlaubt, stellt eine weitere Ausnahme davon dar.

Jede Glücksspielveranstaltung, die in Deutschland durchgeführt wird, unterliegt der Erlaubnispflicht. Um legales Glücksspiel im Internet anzubieten, muss der Veranstalter allen Anforderungen der Bundesländer nachkommen und durch sein System sicherstellen, dass diese auch erfüllt werden. Das Glücksspiel- und Lotterierecht ist Ländersache, deshalb benötigt der Anbieter im Internet per se die Genehmigung von jedem einzelnen Bundesland.[4]

Bisher wurde in keinem Bundesland eine Genehmigung für private Anbieter von Glücksspielen gewährt. Das resultiert daraus, dass jedes Land Gesetze hat, die zum Teil staatliche Glücksspielmonopole beinhalten, und es an Regelungen mangelt, die die Erteilung einer Konzession an private Anbieter gestatten würde. Angesichts der neuesten Rechtssprechung des EuGH ist es fraglich, ob diese Anwendung in Zukunft beibehalten werden kann.[5]

Das Internet als weltumfassendes Medium bietet ausländischen Glücksspielanbietern die Gelegenheit, auch deutsche Teilnehmer dafür zu gewinnen.[6] Ob und in welchem Umfang die Veranstaltung von Internet-Glücksspielen und Lotterien – auch aus dem Ausland – einer Genehmigungspflicht unterliegt, welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden müssen um eine solche Erlaubnis zu bekommen und welche Rechtsfolgen ein Verstoß mit sich bringt, soll in dieser Hausarbeit erörtert werden.

2. Der Glücksspielbegriff

Eine exakte Definition des Begriffs „Glücksspiel“ blieb der Gesetzgeber bis Juli 2004 schuldig. Seit diesem Zeitpunkt ist der neue Lotterie-Staatsvertrag in Kraft. Gemäß § 3 Abs. 1 LotterieStV liegt ein Glücksspiel dann vor, wenn „im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt“. Es müssen also drei Voraussetzungen gegeben sein:

1. Bei der Tätigkeit muss es sich um ein Spiel handeln,
2. es muss ein nicht geringfügiger entgeltlicher Einsatz geleistet werden und
3. der Gewinn muss vom Zufall abhängen.[7]

Die Lotterie ist eine Unterart des Glücksspiels. Dabei hat eine Vielzahl von Spielern vertragsmäßig die Gelegenheit, nach einem bestimmten Spielplan gegen einen bestimmten Einsatz einen bestimmten Gewinn zu erhalten, der in Geld besteht und der vom Zufall abhängt. Die Bedingungen des Spiels werden bei der Lotterie bindend vom Lotterieveranstalter vorgegeben.[8]

3. Die Genehmigung von Internet-Glücksspiel

In Deutschland unterliegt das Veranstalten von Lotterien und Glücksspiel vielseitigen Vorschriften aus dem Straf-, Verwaltungs- und Zivilrecht. Es existieren entsprechende Regelungen in mehreren Gesetzen: StGB, GewO, BGB, LotterieStV und RWLG.[9] Für die Genehmigung von Lotterien, Glücksspielen oder Spielbanken sind die einzelnen Bundesländer zuständig, während für das gewerbliche Spielrecht der Bund die Verantwortlichkeit besitzt. In diesem Zusammenhang wurde der Begriff der „dualen Ordnung der Spielrechtsmaterie“ eingeführt. Keine der Vorschriften enthält ausdrückliche Regelungen über die Genehmigung von Internet-Glücksspiel. Da deren Konzession in die Kompetenz der Bundesländer fällt, gilt eine etwaige Zulassung nur für das jeweilige Bundesland.[10]

[...]


[1] Vgl. Adams, M. / Tolkemitt, T.: Das staatliche Lotterieunwesen - Eine wirtschaftswissenschaftliche

und rechtspolitische Analyse des Deutschen Toto-Lotto-Blocks, in: ZRP, 2001, Heft 11, S. 511.

[2] Vgl. Pelz, C. / Stempfle, T.: Nationales Glücksspielverbot vs. Internationale Glücksspielfreiheit –

Aus für das Staatsmonopol?, in: K & R, 2004, Heft 12, S. 570.

[3] Vgl. Hoeren, T. / Sieber, U.: Handbuch Multimedia Recht, 2005, S. 165.

[4] Vgl. Kazemi, R. / Leopold, A.: Internetglücksspiel ohne Grenzen, in: MMR, 2004, Heft 10,

S. 649-650.

[5] Vgl. Pelz, C. / Stempfle, T.: Nationales Glücksspielverbot vs. Internationale Glücksspielfreiheit – Aus für das Staatsmonopol?, in: K & R, 2004, Heft 12, S. 571.

[6] Vgl. Klengel, J. D. / Heckler, A.: Geltung des deutschen Strafrechts für vom Ausland aus im

Internet angebotenes Glücksspiel, in: CR, 2001, Heft 4, S. 243.

[7] Vgl. Bahr, M.: Glücks- und Gewinnspielrecht, 2005, S. 19.

[8] Vgl. Berberich, B.: Das Internet-Glücksspiel 2004, S. 32-33.

[9] Vgl. Stögmüller, T.: Glücksspiele, Lotterien und Sportwetten im Internet, in: K & R, 2002, Heft 1,

S. 28.

[10] Vgl. Klam, C.: Die rechtliche Problematik von Glücksspielen im Internet, 2002, S. 119-121.

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Welche rechtlichen Schritte muss der Betreiber eines Internet-Glücksspiels einleiten, um eine Genehmigung zu erhalten?
Universidad
University of Paderborn
Curso
Multimedia- und Computerrecht
Calificación
2,3
Autor
Año
2005
Páginas
19
No. de catálogo
V55946
ISBN (Ebook)
9783638507691
ISBN (Libro)
9783638752190
Tamaño de fichero
523 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Welche, Schritte, Betreiber, Internet-Glücksspiels, Genehmigung, Multimedia-, Computerrecht
Citar trabajo
Christoph Lersmacher (Autor), 2005, Welche rechtlichen Schritte muss der Betreiber eines Internet-Glücksspiels einleiten, um eine Genehmigung zu erhalten?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55946

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