John Rawls - Verteilungsgerechtigkeit - Eine Theorie der Gerechtigkeit


Seminar Paper, 2006

39 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


GLIEDERUNG

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Gegenstand und Zielsetzung der Arbeit

2 Grundlegendes
2.1 Philosophische Einordnung
2.2 Historische Einordnung

3 Begriffsbestimmungen
3.1 Gerechtigkeit
3.2 Verteilungsgerechtigkeit

4 Eine Theorie der Gerechtigkeit
4.1 Aufgabe der Theorie
4.2 Begründung der Gerechtigkeitsprinzipien
4.2.1 Urzustand
4.2.1.1 Charakterisierung
4.2.1.2 Entscheidungskriterien
4.2.2 Maximin-Regel
4.2.3 Reflexives Gleichgewicht
4.3 Inhalt der Gerechtigkeitsprinzipien
4.3.1 Gerechtigkeitsgrundsätze
4.3.2 Vorrangregel
4.3.3 Unterschiedsprinzip

5 Rawls Verteilungsgerechtigkeit
5.1 Vier-Stufen-Gang
5.2 Verteilungsgerechtigkeit im Staat
5.3 Verteilungsgerechtigkeit und Effizienz

6 Verteilungsgerechtigkeit in Deutschland
6.1 Im Rahmen der staatlichen Institutionen
6.2 Innerhalb der Gesellschaft

7 Fazit

Literatur- und Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis:

Abbildung 1: Prinzipien der Gerechtigkeit: ökonomischer Inhalt und Grenze:

Konflikt zwischen Effizienz und Verteilung

Abbildung 2: Die Verkettung im Unterschiedsprinzip

Abbildung 3: Effizienzverlust durch hohe Besteuerung

Tabellenverzeichnis:

Tabelle 1: Maximin Regel Beispiel

1 Gegenstand und Zielsetzung der Arbeit

John Rawls (1921–2002) war einer der einflussreichsten und bedeutendsten Philosophen des letzten Jahrhunderts und gilt als wesentlicher Vertreter der liberalen politischen Philosophie. Im Rahmen seines 1971 erschienenen Hauptwerkes „A Theory of Justice“ verband er bestehende Theorien und Ansätze aus der Philosophie, Soziologie, Ökonomie, Psychologie und Politikwissenschaft in einem Werk und entwickelte aus ihnen eine eigenständige und umfassende Theorie sozialer Gerechtigkeit. Dieses gesellschaftsvertragliche Werk vermochte einerseits die liberale politische Philosophie zu rehabilitieren und übte andererseits einen überragenden Einfluss auf benachbarte wissenschaftliche Disziplinen aus. Die Kernthese Rawls besagt, das die Grundstruktur einer Gesellschaft von legitimen Verteilungsgrundsätzen bestimmt sein soll.

Die vorliegende Projektarbeit befasst sich mit diesem Hauptwerk von Rawls und stellt vor dem Hintergrund der zentralen Aspekte seine Theorie der Gerechtigkeit und seine Überlegungen zur Verteilungsgerechtigkeit dar. Ein zentraler Aspekt in diesem Zusammenhang wird die Frage sein ob die Überlegungen Rawls ein reines Gedankenexperiment darstellen oder ob sich Ansätze von Rawls Verteilungsgerechtigkeit im Rahmen einer sozialen Marktwirtschaft wieder finden lassen. Anhand der Spezifizierung seiner Grundsätze im Kontext der Ökonomie wird der Umfang der theoretischen Prinzipien in der heutigen Zeit, unter dem Aspekt der Verteilungsgerechtigkeit näher beleuchtet, speziell innerhalb der wohlfahrtsstaatliche Institutionen und Gesellschaft Deutschlands.

2 Einordnung

2.1 Philosophische Einordnung

Bis ins 19. Jahrhundert herrschte in der politischen Philosophie die Idee des Sozialkontrakts vor, mithilfe dessen die Mitglieder einer Gesellschaft ihr Zusammenleben unter Berücksichtigung der ursprünglichen Freiheit und Gleichberechtigung eines jeden Individuums in der Form einer Verfassung formulierten. Diese normative Rechtfertigung politischer Institutionen wurde im Laufe des ausgehenden 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts abgelöst von utilitaristischen, sozialistischen oder sozialdarwinistischen Vorstellungen.[1] John Rawls

belebte mit seiner Theorie der Gerechtigkeit den philosophischen Liberalismus auf der Grundlage einer an Locke, Rousseau und Kant angelegten Vertragstheorie wieder.[2] Allerdings verfeinerte Rawls diese Konzepte mit Elementen aus der Spiel- und Sozialwahltheorie, wodurch die gesamte Theorie Rawls konstruktivistische Elemente aufweist. Der Konstruktivismus wird innerhalb seiner Konzeption dadurch deutlich, dass er es als die Aufgabe der politischen Philosophie ansieht problemgerechte Erklärungen und Deutungen der normativen Orientierung des moralisch-rechtlichen politischen Selbstverständnisses des Menschen zu geben.[3]

John Rawls wendet sich damit zunächst gegen den “Wohlfahrtsutilitarismus”[4] seiner Gegenwart. Seine anti-utilitaristische Theorie trägt folgende Grundzüge: In einem hypothetischen Ausgangszustand beschließen freie und gleiche Individuen moralische Prinzipien des menschlichen Handelns und Grundlagen der gesellschaftlichen Ordnung. Dabei ist die allgemeine Zustimmungsfähigkeit aller Beteiligten das fundamentale Gültigkeitskriterium dieses Vertrages. Das Individuum ist bei Rawls mit moralischer Autonomie ausgestattet, wodurch die gesetzgebende Autorität eines Gottes oder der Natur ersetzt wird. Dieses Individuum, so Rawls, wird nur solchen Regelungen zustimmen, auf die es sich mit allen anderen Individuen im Rahmen fairer Verhandlungen und fairer Verfahren einigen kann. Nur allgemein zustimmungsfähige Regeln und Prinzipien erhalten Verbindlichkeit.

Kersting formuliert diese Voraussetzungen folgendermaßen: “Der rechtfertigungstheoretische Prozeduralismus erhebt die allgemeine Zustimmungsfähigkeit in den Rang eines Kriteriums für die Zuteilung des Prädikats normativer Gültigkeit.“[5]

Rawls betont damit die klassischen bürgerlichen Freiheitsrechte und die Universalität von Recht und Moral. Mit seiner kontraktualistischen Vorgehensweise entwickelt er ein Konzept von Grundsätzen, dem alle Beteiligten zustimmen können müssen. Aus den Prinzipien individueller Freiheiten werden so letztlich auch Grundsätze entwickelt, die zu einer gerechten Verteilung materieller Güter führen. Der Grundsatz der Sozialstaatlichkeit bestimmt damit das Rechtsstaatsprinzip. Rawls verteidigt entschieden den wohlfahrtsstaatlichen Kapitalismus und dessen rechtliche und politische Institutionen.[6]

2.2 Historische Einordnung

Der historische Hintergrund zur Entstehung der Theorie der Gerechtigkeit zeigt auf, welche persönliche Erfahrung und Motivation der Autor im Hinblick auf die Gerechtigkeit in der Gesellschaft hatte.

Die Jugendjahre von Rawls (geboren 1921) zeichnen sich durch die schwere weltwirtschaftliche Krise von 1929 aus, welche jedoch keinen großen Effekt auf die wohl situierte Lage seiner Familie ausübte. Die damalige gesellschaftliche Diskriminierung von Afroamerikanern und armen Bevölkerungsteilen führte mit dazu, dass Rawls die Ungerechtigkeiten der von Geburt aus schlechter gestellten durch die Theorie der Gerechtigkeit eliminieren wollte.[7]

In den sechziger Jahren arbeitete Rawls bereits an seinem großen Werk als der Krieg in Vietnam (1964-1973) begann. Er bezog öffentlich Stellung zu diesem und erachtete den Krieg als moralisch unzulässig sowie ungerecht. Rawls stellte öffentlich die Frage, wie eine demokratische Gesellschaft einen Krieg befürworten kann, welcher mit hohem Mitteleinsatz und Ungerechtigkeit geführt wird.

Als Ursache, wie eine demokratische Gesellschaft den Krieg betreiben kann sieht Rawls die Finanzierung der Politik durch Firmen und große private Investoren, die seiner Meinung nach eigene Interessen mit der Vergabe von Geldern verfolgen z.B. zu dem Zeitpunkt die Rüstungsindustrie. In Hinblick auf die Frage wie eine Mobilisierung gegen den Krieg möglich ist sieht Rawls den Aufbau einer Kultur, welche das Begehren aus moralischen Beweggründen von Minderheiten berücksichtigt.[8]

Ein weiterer gesellschaftshistorischer Aspekt in Amerika war der Kampf gegen den Rassismus durch Martin Luther King und seine Anhänger, die maßgeblich an der Gleichstellung der Afroamerikaner in Amerika beteiligt waren.

Innerhalb des Kontextes von Krieg, Diskriminierung und immer größer werdender finanzieller Ungleichheit entstand die Theorie der Gerechtigkeit, die einen Lösungsansatz dieser Probleme anbietet.

3 Begriffsbestimmungen

3.1 Der Gerechtigkeitsbegriff

Ganz allgemein betrachtet kann der Begriff der Gerechtigkeit einerseits, bezogen auf das Individuum als Tugend, d.h. als eine Eigenschaft des Menschen verstanden werden. Andererseits kann man Gerechtigkeit als abstrakte Idee oder Prinzip, als Beurteilungsmaßstab für Handlungen und soziale Regeln oder rechtliche Normen betrachten. Schon Plato stellte fest, dass die Gerechtigkeit als ein zentraler Begriff in der Philosophie gesehen werden muss, da nur mit ihr wichtige Fragen der sozialen Ordnung gestellt werden können. Für Plato standen dabei zwei Fragen im Vordergrund: Zum einen die Frage nach der Bestimmung der „vernünftigen Gleichheit“ von jedermann und zum anderen die Frage nach der gesetzlichen Allgemeinheit gerechter Regelungen. Plato hielt die Gerechtigkeit innerhalb der gesetzlichen Allgemeinheit für unproblematisch. Viel eher sah er die Problematik innerhalb der vernünftigen Gleichheit. Nach Platos Vorstellung wird die Gerechtigkeit und die Gleichheit innerhalb einer aristokratischen Herrschaftsform verwirklicht, wenn diese so beschaffen ist, dass jeder Bürger Rechte und Pflichten zugewiesen bekommt, die seinem Vermögen und seinem Stand angemessen sind. Diese platonische Sichtweise wurde von Aristoteles abgelöst, der die Seelensteil- und Standeshierarchie von Plato durch verschiedene Problembereiche ersetzte. Zentral für Aristoteles ist die alle Aspekte des menschlichen Handelns betreffende Gerechtigkeit, welche ihm zufolge darin besteht, dass Gesetze eingehalten werden. Das ist es, was bei Aristoteles dem Bürger in der Polis[9] die Glückseligkeit ermöglicht und sichert: Die besondere Gerechtigkeit hat die vernünftige Gleichheit zu wahren, welche einerseits einen gleichen Umgang der Bürger untereinander gewährleistet und andererseits für die gerechte Verteilung von Ämtern und Gütern an die Einzelnen Sorge zu tragen hat. Die Einordnung der gesetzlichen Allgemeinheit über der vernünftigen Gleichheit ist nach Aristoteles durch die Ziele des Handelns und ganzen Lebens begründet. Diese Ziele sind die Verwirklichung und das Bewahren einer politischen Verfassung.[10]

Rawls hingegen definiert die Gerechtigkeit als „die erste Tugend sozialer Institutionen“[11] und somit als Kategorie der politischen Ethik.[12] Das bedeutet für ihn zum Beispiel, dass Gesetze und Rechte, die sich als ungerecht entpuppen, abgeschafft werden müssen, genauso wie Hypothesen verworfen werden müssen, die unwahr sind. Dieses gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass durch die Abänderung eines ungerechten Gesetzes oder einer unwahren Hypothese nicht eine noch größere Ungerechtigkeit bzw. Unwahrheit erfolgen würde.[13] Er unterscheidet in diesem Zusammenhang die Gerechtigkeit der Institutionen von der Gerechtigkeit der menschlichen Handlungen[14] und erläutert hinsichtlich dieser Unterteilung die Frage, wie Rechte, Pflichten und gesellschaftliche Güter verteilt werden sollen, anhand seiner Gerechtigkeitsgrundsätze, auf die in Kapitel 4.3 näher eingegangen wird. Rawls stellt die soziale Gerechtigkeit einer gesellschaftlichen Grundstruktur in den Mittelpunkt.[15] Eine solche kann erreicht werden, indem Rechte und Güter durch öffentliche Institutionen verteilt werden,[16] wobei die öffentlichen Institutionen durch den Gerechtigkeitssinn eines Menschen geprägt sein müssen, der allgemeine Gerechtigkeitsgrundsätze anerkennt. Für Rawls stehen die Menschen untereinander in einem Verhältnis der Anspruchskonkurrenz, was bedeutet, dass viele Menschen die gleichen Ansprüche auf knappe Güter stellen. Daraus schließt er, dass keine Konzeption von Gerechtigkeit von Nöten wäre, wenn es keine Güterknappheit gäbe.[17]

3.2 Die Verteilungsgerechtigkeit

Aus wirtschaftswissenschaftlicher Sichtweise besteht die Frage der Verteilungsgerechtigkeit in der Frage nach einer gerechten Verteilung von Einkommen und Vermögen. Sie wurde umfangreich von der Wohlfahrtsökonomie erörtert.

Seit A. Smiths klassischer Lehre galt, dass die Wohlfahrt proportional mit der Erhöhung der Produktion steigt. Erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die subjektive Wertlehre mit in die Überlegung einbezogen, welche unterstellt, dass der Wohlstand nicht nur ein Produktionsproblem, sondern im Wesentlichen ein Verteilungsproblem ist. Diese sich gegen die klassische produktionszentrierte Volkswirtschaftslehre stellende Wohlfahrtsökonomie versucht den Volkswohlstand mit praktisch-normativen Empfehlungen zu erörtern. Einer ihrer ersten Vertreter, Alfred Marshall, schlug eine gleiche Einkommensverteilung vor, welche durch den Staat reguliert werden sollte. Auch Arthur C. Pigou machte den Vorschlag einer Einkommensumverteilung zugunsten der Armen um so den volkswirtschaftlichen Gesamtnutzen aus dem Einkommenstransfer zu erhöhen. Ein weiterer Ansatz zur Lösung des Verteilungsproblems wurde von V. Pareto entwickelt, welcher besagt, dass die Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrt dann vorherrscht, wenn der Nutzen von mindestens einem Individuum zunimmt, ohne dass der Nutzen eines anderen abnimmt. Weitere Überlegungen zur gerechten Verteilung wurden von N. Kaldor und J.R. Hicks entwickelt: Sie schlugen vor, dass derjenige, der in einer bestimmten Situation mehr erhält, denjenigen entschädigt, der weniger erhalten hat. So würde ein allseitiger Vorteil entstehen.[18]

[...]


[1] Vgl. Koller, Peter, Sozialkontrakt, 1987, S. 11.

[2] Vgl. Höffe, Otfried, Theorie Diskussion, 1977, S. 8.

[3] Vgl. Kersting, Wolfgang, Einführung zu J. Rawls, 2004, S. 19-22.

[4] Kersting, Wolfgang, Einführung zu J. Rawls, 2004, S. 20.

[5] Kersting, Wolfgang, Einführung zu J. Rawls, 2004, S. 26.

[6] Vgl. Kersting, Wolfgang, Einführung zu J. Rawls, 2004, S. 26.

[7] Vgl. Pogge, Thomas W., Rawls, 1994, S. 11-26.

[8] Vgl. Pogge, Thomas W., Rawls, 1994, S. 26 f.

[9] Polis = Stadtstaat (altgriechisch).

[10] Vgl. Blasche, Siegfried/ Gabriel, Gottfried/ Gansland, Herbert R. u.a.: Enzyklopädie Philosophie und

Wissenschaftstheorie, hrsg. von Jürgen Mittelstraß, Band 1: A-G, Mannheim/Wien/Zürich: Bibliographisches Institut, 1980, S. 745 f.

[11] Vgl. Rawls, John, Theorie der Gerechtigkeit, 1979, S. 19.

[12] Vgl. Höffe, Otfried, Theorie Diskussion, 1977, S. 12.

[13] Vgl. Rawls, John, Theorie der Gerechtigkeit, 1979, S. 19 f.

[14] Vgl. Rawls, John, Theorie der Gerechtigkeit, 1979, S. 74.

[15] Vgl. Rawls, John, Theorie der Gerechtigkeit, 1979, S. 26 f.

[16] Vgl. Rawls, John, Theorie der Gerechtigkeit, 1979, S. 23.

[17] Vgl. Rawls, John, Theorie der Gerechtigkeit, 1979, S. 149 ff.

[18] Vgl. Bausch, Thomas, Ungleichheit und Gerechtigkeit, 1993, S. 137 f.

Excerpt out of 39 pages

Details

Title
John Rawls - Verteilungsgerechtigkeit - Eine Theorie der Gerechtigkeit
College
University of Wuppertal
Course
Projekt „Wirtschaftsethik“
Grade
1,3
Authors
Year
2006
Pages
39
Catalog Number
V55956
ISBN (eBook)
9783638507752
ISBN (Book)
9783638693479
File size
717 KB
Language
German
Keywords
John, Rawls, Verteilungsgerechtigkeit, Eine, Theorie, Gerechtigkeit, Projekt, Theorie der Gerechtigkeit
Quote paper
Dipl.-Kfm. Jan Otto (Author)Eva-Maria Pfaff (Author), 2006, John Rawls - Verteilungsgerechtigkeit - Eine Theorie der Gerechtigkeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55956

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Title: John Rawls - Verteilungsgerechtigkeit  - Eine Theorie der Gerechtigkeit



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