Veränderung der außerplanmäßigen Folgebewertung bei einer Umstellung von HGB auf IAS/IFRS


Travail d'étude, 2006

30 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffe und Definitionen
2.1 HGB und IAS/IFRS
2.2 Sachanlagen
2.2.1 Sachanlagen nach HGB
2.2.2 Sachanlagen aufgrund IFRS
2.3 Immaterielle Vermögenswerte
2.3.1 Immaterielle Vermögenswerte nach HGB
2.3.2 Immaterielle Vermögenswerte gemäß IFRS
2.4 Außerplanmäßige Abschreibungen
2.4.1 Außerplanmäßige Abschreibung aufgrund HGB
2.4.2 Außerplanmäßige Abschreibung gemäß IFRS

3 Anwendungsbereiche für außerplanmäßige Abschreibungen
3.1 Anwendungsbereiche nach dem HGB
3.1.1 Anlagevermögen
3.1.2 Umlaufvermögen
3.2 Anwendungsbereiche aufgrund von IFRS

4 Durchführung von außerplanmäßigen Abschreibungen
4.1 Durchführungsmöglichkeiten nach HGB
4.1.1 Außergewöhnlich technische/wirtschaftliche Abnutzung
4.1.2 Sinkende Wiederbeschaffungskosten
4.1.3 Selbst verschuldete bzw. in Kauf genommene Wertminderung
4.1.4 Vergleichswertbestimmung wie nach HGB
4.1.5 Niederstwertprinzip
4.1.6 Vornahme der Wertminderung nach dem HGB
4.1.7 Derivativer Firmenwert im HGB
4.1.8 Wertaufholung gemäß HGB
4.2 Durchführungsmöglichkeiten nach IFRS
4.2.1 Erfordernis der außerplanmäßigen Abschreibung laut IFRS
4.2.2 Vergleichswertbestimmung gemäß IFRS
4.2.3 Vornahme der Wertminderung aufgrund von IFRS
4.2.4 Goodwill bei IFRS
4.2.5 Wertaufholung wie nach IFRS
4.3 Zusammenfassung der wesentlichen Unterschiede zwischen HGB- und IFRS-Rechnungslegungsvorschriften

5 Auswirkungen der IFRS-Anwendungen auf die Bilanz
5.1 Übergang von HGB auf IFRS
5.2 Geänderte Gliederung der Bilanz
5.3 Veränderungen des Eigenkapitals
5.4 Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechung
5.5 Derivativer Firmenwert (Goodwill)

6 Schlussbetrachtung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Persönliche Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Bestimmung des erzielbaren Betrages nach IFRS

Abbildung 2: Formel zur Errechnung des derivativen Firmenwertes

Abbildung 3: Ermittlung der außerplanmäß. Abschreibung nach IFRS

Abbildung 4: Mindestausweispflichten in der Bilanz nach IFRS

Abbildung 5: Grobe Bilanzgliederung nach HGB

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Bestimmung des beizulegenden Wertes

Tabelle 2: Ermittlung des erzielbaren Betrages

Tabelle 3: Möglichkeiten der Kapitalkonsolidierung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

In den 1970er Jahren entstand die Idee, eine einheitliche Regelung zur Rechnungslegung zu schaffen, nach der weltweit bilanziert wird. Von 1973 bis 2004 konnten börsennotierte Kapitalgesellschaften nach den internatio-nalen Rechnungslegungsvorschriften – IAS – ihre Bilanz erstellen. Ab dem 01.01.2005 müssen alle kapitalmarktorientierter Kapitalgesellschaften, minde-stens ergänzend, einen IFRS-Abschluss erstellen. Durch diesen geänderten bzw. zusätzlichen Jahresabschluss entstehen einige Veränderungen, beson-ders bei der Bewertung von Vermögenswerten. Bereits bei den einzelnen Begriffen gibt es nach deutschen und internationalen Vorschriften unter-schiedliche Definitionen. Da das internationale Regelwerk das Ziel verfolgt, den Investoren am Kapitalmarkt entscheidungsrelevante Informationen über die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage des Unternehmens zur Verfügung zu stellen, arbeiten diese nach einer anderen „Philosophie“ als das deutsche Recht.

Diese Arbeit soll einen Überblick zur außerplanmäßigen Folgebewertung eines Unternehmens geben, das von HGB- auf IFRS-Rechungslegungsvor-schriften umgestellt hat. Es werden die Veränderungen, die bei einer Umstell-ung von Abschlüssen nach HGB auf IFRS auftreten, vereinzelt und übersicht-lich dargestellt. Dem Autor sind die Maßgeblichkeit zum Steuerecht und die starken Auswirkungen auf die handelsrechtliche Bilanz bekannt. Da das Hauptziel der Arbeit ein Vergleich zwischen HGB und IFRS ist, wird auf die steuerlichen Fakten nur rudimentär eingegangen.

2 Begriffe und Definitionen

2.1 HGB und IAS/IFRS

HGB ist die Abkürzung für das Handelsgesetzbuch, welches das Sonder-privatrecht der Kaufleute regelt. Es besteht seit 1900 neben dem BGB und ist in fünf Bücher aufgeteilt, wovon das dritte Buch „Handelsbücher“ für die Folgebewertung am Bedeutendsten ist. Im dritten Buch findet man Vorgaben zum Jahresabschluss und besondere Vorschriften für Kapitalgesellschaften, die beim Vergleich von HGB und IAS von entsprechender Bedeutung sind.

Durch die immer weiter fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft ist besonders für international agierende Kapitalgesellschaften ein einheitliches Regelwerk zur Rechnungslegung hilfreich. Von 1973 bis 2001 nannte man die internationalen Vorschriften „ International Accounting Standards“. Diese wurden allerdings ab 2001 durch die Bezeichnung als „ International Finan-cial Reporting Standards“ ersetzt. Zur Vereinfachung und Übersichtlichkeit behalten alle bereits verabschiedenden Standards ihre Bezeichnung, d.h. IAS, und neu verabschiedete Vorschriften heißen nun IFRS.1 Die IFRS sind in drei Bereiche eingeteilt, dem Framework, den Standards und den Interpretationen.

2.2 Sachanlagen

2.2.1 Sachanlagen nach dem HGB

Nach § 247 Abs. 2 HGB dürfen nur Gegenstände, die dem Unternehmen dauernd zur Verfügung stehen und auch dienen, als Anlagevermögen ausge-wiesen werden. Die Inhalte von Sachanlagen sind durch die ergänzenden Bestimmungen für Kapgesellschaften in § 266 Abs. 2 HGB vorgeschrieben und umfassen Grundstücke, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, BGA, geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.

2.2.2 Sachanlagen aufgrund von IFRS

In internationalen Rechnungslegungsvorschriften bezeichnet man die Sachan-lagen als Property, Plant and Equipment. Diese materiellen Vermögenswerte müssen nach IAS 16.6 dem Unternehmen zur Herstellung oder Lieferung von

Waren und Dienstleistungen, zur Veräußerung an Dritte oder zu Verwaltungs-zwecken zur Verfügung stehen, sowie länger als eine Abrechnungsperiode genutzt werden. Hierzu zählen unbebaute Grundstücke, Gebäude, Maschinen und technische Anlagen, Schiffe, Flugzeuge, Kraftfahrzeuge und BGA.

2.3 Immaterielle Vermögenswerte

2.3.1 Immaterielle Vermögenswerte nach HGB

Da keine Legaldefinierung existiert, greift der Verfasser auf die deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) zurück.1 Nach DRS 12 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, dem Unternehmen verfügbare, nicht-monetäre VW ohne physische Substanz, die zur Produktherstellung oder Dienstleistungserbringung genutzt werden, sowie an Dritte entgeltlich überlassen oder zur eigenen Nutzung verwendet werden. Die Aufteilung der immateriellen VW erfolgt nach § 266 Abs. 2 HGB in Konzession, gewerb-liche Schutzrechte, ähnliche Rechte, Lizenzen, Geschäfts- und Firmenwert, sowie geleistete Anzahlungen.

2.3.2 Immaterielle Vermögenswerte gemäß IFRS

Nach IAS 38.8 müssen immaterielle VG eindeutig identifizierbar, nicht-monetär und physisch ohne Substanz sein. Um diese in der Bilanz ansetzen zu können, müssen die immateriellen VW die Kriterien der Identifizierbarkeit, dem Verfügungsgrund über eine Ressource und künftigen wirtschaftlichen Nutzen erfüllen.2

2.4 Außerplanmäßige Abschreibungen

2.4.1 Außerplanmäßige Abschreibung aufgrund HGB

Als ein Unterprinzip der unregelmäßigen Wertminderungen gilt die außer-planmäßige Abschreibung. Sie muss allerdings nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen werden. Wie in § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB erläutert, müssen aplA bei allen Anlagevermögenswerten verrechnet werden, unabhängig von ihrem eventuellen zeitlichen Nutzen. Relevant für

[...]


1 Vgl. Walleyo/Melzer (2005), S. 9.

Fin de l'extrait de 30 pages

Résumé des informations

Titre
Veränderung der außerplanmäßigen Folgebewertung bei einer Umstellung von HGB auf IAS/IFRS
Université
AKAD University of Applied Sciences Pinneberg
Note
1,7
Auteur
Année
2006
Pages
30
N° de catalogue
V56105
ISBN (ebook)
9783638508919
ISBN (Livre)
9783656790617
Taille d'un fichier
616 KB
Langue
allemand
Mots clés
Veränderung, Folgebewertung, Umstellung, IAS/IFRS
Citation du texte
Tanja Sobisch (Auteur), 2006, Veränderung der außerplanmäßigen Folgebewertung bei einer Umstellung von HGB auf IAS/IFRS, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56105

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