Besteuerung von Verschmelzung und Sitzverlegung über die Grenze bei der Europäischen Aktiengesellschaft


Term Paper (Advanced seminar), 2006

21 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

I. Einleitung

II. Grundkonzeption der Societas Europaea
2.1. Merkmale und Struktur der SE
2.2. Ziele
3.1. Begriff und Formen der Verschmelzung
3.2. Ebene der übertragenden Gesellschaft
3.2.1. Besteuerung der stillen Reserven bei Verschmelzung zur SE
3.2.2. Behandlung von Verlusten bei Verschmelzung zur SE
3.3. Ebene der Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft

IV. Grenzüberschreitende Sitzverlegung einer SE
4.1. Steuerliche Behandlung der Gesellschaft
4.2. Steuerliche Behandlung der Anteilseigner

V. Konsequenzen für den deutschen Gesetzgeber

VI. Fazit
Chronologie der SE
Literaturverzeichnis
Rechtsquellenverzeichnis
Rechtssprechungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

I. Einleitung

Mit der Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft (SE-VO[1] ) und der Richtlinie[2] über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Aktiengesellschaft wurde am 20.12.2000 in Nizza der Grundstein für die Societas Europaea (SE) gelegt.[3] Damit sollte nach jahrzehntelanger Vorbereitung und Verhandlung die Möglichkeit gegeben werden, für grenzüberschreitend tätige Unternehmen, steuer- und gesellschaftsrechtliche Hindernisse im Rahmen der grenzüberschreitenden Umstrukturierungen abzubauen. Dieser Bereich ist einer der wenigen Aspekte für direkte Steuern, für den es auf Gemeinschaftsebene Harmonisierungsbestrebungen gibt.[4] Die bis dahin geltenden Rechtsvorschriften waren für die Durchsetzung eines einheitlichen EU-Binnenmarktes unzureichend und verstießen teilweise gegen die im EGV verankerten Diskriminierungsverbote, wie insbesondere die Kapitalverkehrsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit von Unternehmen . Die Unternehmen wurden bis zur endgültigen Umsetzung der SE-VO gezwungen für die Niederlassung in einem Mitgliedstaat eine Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte zu gründen und sich nach den dort geltenden nationalen gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Regelungen zu richten[5]. Diese Maßnahmen führten bei den Unternehmen zu sehr zeit- und kostenintensiven Beratungs- und Planungsphasen, die oft eine grenzüberschreitende Tätigkeit erheblich behinderten.[6] Gerade die neu geschaffene supranational-europäische Rechtsforminnovation der SE soll den tief greifenden Änderungen des unternehmerischen Umfeldes als Folge sowohl der Globalisierung als auch der Europäisierung Rechnung tragen, indem sie die ggf. erforderliche und im Vergleich zu alternativ einsetzbaren nationalen Rechtsformen und grenzüberschreitenden Organisationsstrukturen zudem transaktions- und koordinationskostenminimal umsetzt.[7]

Im Folgenden sollen nun die Entwicklungen und Folgen der steuerlichen Regelungen in Hinblick auf die Verschmelzung und Sitzverlegung über die Grenze innerhalb der Europäischen Union einer SE untersucht werden. Darüber hinaus werden die Konsequenzen für den deutschen Gesetzgeber dargestellt.

II. Grundkonzeption der Societas Europaea

2.1 Merkmale und Struktur der SE

Die SE ist eine Handelsgesellschaft europäischen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und stellt die erste supranational-europäische Organisationsform wirtschaftlichen Handelns in der EU dar, die in allen Mitgliedstaaten der EU gegründet werden kann.[8] In der SE-VO werden die gesellschaftsrechtlichen Wesensmerkmale und die Struktur der SE vorgegeben.[9] Jeder Anteilseigner haftet bis zur Höhe des von ihm gezeichneten Kapitals für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, da die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist.[10] Das gezeichnete Kapital der SE ist in Aktien zerlegt und beträgt mindestens 120.000 €. Besonders die Forderung nach diesem Mindestkapital lässt die Nutzung dieser Rechtsform für kleinere und mittlere Unternehmen als zu hohe Hürde erscheinen. Im Vergleich zur deutschen AG wird ein doppelt so hohes Kapital verlangt (§ 7 AktG). Für bestimmte Tätigkeitsformen wie Kreditinstitute oder Versicherungsunternehmen können die Mitgliedsstaaten auch ein höheres Mindestkapital verlangen. Im Anhang der SE-VO findet sich eine Auflistung der zulässigen Unternehmensformen, die an der Gründung einer SE beteiligt sein können. Der Satzungssitz, der sich im selben Staat befinden muss wie die Hauptverwaltung der SE (Doppelansässigkeit[11] ), muss gem. Art. 7 SE-VO im Gebiet der Europäischen Union liegen.[12] Durch die Identität von Satzungs- und Verwaltungssitz wird auf die Sitztheorie abgestellt. Diese unterwirft die Gesellschaft dem Recht des Staates, in dem sich ihr tatsächlicher Verwaltungssitz befindet. Es erfolgt dort die Willensbildung und deren Umsetzung des Leitungsorgans.[13] Bei Auseinanderfallen von Satzungs- und Verwaltungssitz wird der SE vom betroffenen Mitgliedsstaat eine Frist zur Herstellung des vorschriftsmäßigen Zustandes gewährt, die bei deren Nicht-Einhaltung zur Liquidation der SE führt.[14]

[...]


[1] Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates v. 08.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), ABl. EG Nr. L 294/1 v. 10.11.2001.

[2] Richtlinie 2001/86/EG des Rates v. 08.10.2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer, ABl. EG Nr. L 294/22 v. 10.11.2001.

[3] Jahn/Herfs-Röttgen, DB 2001, S. 631; IBFD, Survey on the SE, p. 4.

[4] Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission SEK(2001)1681, COM (2001)582 endg., Unternehmensbesteuerung im Binnenmarkt, S. 261.

[5] Jahn/Herfs-Röttgen, DB 2001, S. 631.

[6] Jahn/Herfs-Röttgen, DB 2001, S. 631.

[7] Theisen/Wenz, Hintergründe, S. 21.

[8] Theisen/Wenz , Hintergründe, S. 42; Buchheim, Europäische AG, S. 132.

[9] Jahn/Herfs-Röttgen, DB 2001, S. 631.

[10] Buchheim, Europäische AG, S. 132.

[11] Herzig/Griemla, StuW 2002, S. 56.

[12] Buchheim, Europäische AG, S. 132; Schön/Schindler, IStR 2004, S. 572.

[13] Buchheim, Europäische AG, S. 133.

[14] Schön/Schindler, IStR 2004, S. 572.

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Details

Title
Besteuerung von Verschmelzung und Sitzverlegung über die Grenze bei der Europäischen Aktiengesellschaft
College
University of Cologne  (Steuerseminar)
Grade
1,7
Author
Year
2006
Pages
21
Catalog Number
V56124
ISBN (eBook)
9783638509015
ISBN (Book)
9783638782593
File size
581 KB
Language
German
Keywords
Besteuerung, Verschmelzung, Sitzverlegung, Grenze, Europäischen, Aktiengesellschaft
Quote paper
Nina Erdell (Author), 2006, Besteuerung von Verschmelzung und Sitzverlegung über die Grenze bei der Europäischen Aktiengesellschaft , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56124

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