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Das Mahnverfahren

Title: Das Mahnverfahren

Script , 2006 , 4 Pages

Autor:in: Dr. iur. Lars Jaeschke (Author)

Law - Civil Action / Lawsuit Law
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Summary Excerpt Details

Das Mahnverfahren ist in den § 688ff. der ZPO geregelt und hat in der Praxis eine große Bedeutung. Es gibt dem Antragsteller die Möglichkeit, bei passivem
Verhalten des Gegners (kein Widerspruch oder Einspruch) zu einem
Vollstreckungstitel, dem Vollstreckungsbescheid, §§ 700, 794 Abs. 1 Nr. 4, zu
gelangen, ohne die Beschwerlichkeit und längere Dauer eines streitigen Verfahrens hinnehmen zu müssen. Viele Gläubiger probieren daher erst einmal, auf diesem bequemen Weg zum Titel zu kommen. Legt allerdings der Antragsgegner
Widerspruch gegen den Mahnbescheid (§ 694) oder Einspruch gegen den
Vollstreckungsbescheid (§§ 700 Abs. 1, 338) ein, so beginnt jetzt erst (nach
Abgabe, §§ 696, 700 Abs. 3) das streitige Urteilsverfahren: Das gesamte
Verfahren dauert dann also länger als bei normaler Klageerhebung (§ 253), nämlich um die Dauer des vorgeschalteten Mahnverfahrens.

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Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Überblick

III. Zum Widerspruch im Einzelnen, § 694

IV. Rechtshängigkeit

1. Vorwirkung der Einreichung, § 167

2. Anhängigkeit, § 696 Abs. 1, S. 4 (§ 700 Abs. 3, S. 2)

3. Rechtshängigkeit, §§ 696 Abs. 3 (§ 700 Abs. 2)

V. Abgabe

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit gibt einen strukturierten Überblick über den Ablauf und die rechtlichen Rahmenbedingungen des gerichtlichen Mahnverfahrens nach der Zivilprozessordnung (ZPO), wobei insbesondere die Übergänge vom Mahnverfahren in das streitige Urteilsverfahren beleuchtet werden.

  • Rechtliche Grundlagen des Mahnverfahrens gemäß § 688ff. ZPO
  • Prozessuale Anforderungen an den Mahnantrag
  • Umgang mit Widerspruch und Einspruch durch den Antragsgegner
  • Regelungen zur Zuständigkeit und Abgabe an das Prozessgericht
  • Differenzierung der Stadien der Rechtshängigkeit

Auszug aus dem Buch

I. Einleitung

Das Mahnverfahren ist in den § 688ff. der ZPO geregelt und hat in der Praxis eine große Bedeutung. Es gibt dem Antragsteller die Möglichkeit, bei passivem Verhalten des Gegners (kein Widerspruch oder Einspruch) zu einem Vollstreckungstitel, dem Vollstreckungsbescheid, §§ 700, 794 Abs. 1 Nr. 4, zu gelangen, ohne die Beschwerlichkeit und längere Dauer eines streitigen Verfahrens hinnehmen zu müssen. Viele Gläubiger probieren daher erst einmal, auf diesem bequemen Weg zum Titel zu kommen. Legt allerdings der Antragsgegner Widerspruch gegen den Mahnbescheid (§ 694) oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid (§§ 700 Abs. 1, 338) ein, so beginnt jetzt erst (nach Abgabe, §§ 696, 700 Abs. 3) das streitige Urteilsverfahren: Das gesamte Verfahren dauert dann also länger als bei normaler Klageerhebung (§ 253), nämlich um die Dauer des vorgeschalteten Mahnverfahrens.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Diese Einleitung erläutert die praktische Relevanz des Mahnverfahrens als effiziente Methode zur Erlangung eines Vollstreckungstitels und skizziert den Übergang in das streitige Verfahren bei Gegenwehr.

II. Überblick: Das Kapitel beschreibt den prozessualen Ablauf vom Mahnantrag mit seinen inhaltlichen Anforderungen bis hin zur Abgabe an das zuständige Streitgericht und die anschließende Anspruchsbegründung.

III. Zum Widerspruch im Einzelnen, § 694: Hier werden die formalen Voraussetzungen und Fristen für einen wirksamen Widerspruch gegen den Mahnbescheid sowie die prozessualen Folgen eines verspäteten Widerspruchs dargelegt.

IV. Rechtshängigkeit: Dieses Kapitel differenziert die drei zentralen Etappen der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren, von der Vorwirkung der Einreichung bis zur Zustellung des Mahnbescheids.

V. Abgabe: Das letzte Kapitel definiert den formellen Abschluss des Mahnverfahrens durch die Abgabe an das Prozessgericht und den daraus resultierenden Rollenwechsel der Parteien.

Schlüsselwörter

Mahnverfahren, ZPO, Mahnantrag, Vollstreckungsbescheid, Widerspruch, Einspruch, Rechtshängigkeit, Anspruchsbegründung, Zuständigkeit, Urteilsverfahren, Verjährung, § 688ff. ZPO, Antragsgegner, Vollstreckungstitel

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtlichen Grundlagen und den prozessualen Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens nach der Zivilprozessordnung.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentral sind der Mahnantrag, die Voraussetzungen für einen Widerspruch oder Einspruch sowie die Abgabe des Verfahrens an das Streitgericht.

Was ist das primäre Ziel der Erläuterungen?

Das Ziel ist es, den Ablauf des Mahnverfahrens verständlich zu machen, insbesondere im Hinblick auf den Übergang zum streitigen Urteilsverfahren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Kommentierung und systematische Aufarbeitung der maßgeblichen Paragraphen der Zivilprozessordnung.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in einen Überblick über den Verfahrensgang, spezifische Regelungen zum Widerspruch sowie die Phasen der Rechtshängigkeit.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist durch Begriffe wie Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid, Rechtshängigkeit und ZPO geprägt.

Ab wann ist ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid nicht mehr zulässig?

Ein Widerspruch ist nur zulässig, solange der Vollstreckungsbescheid noch nicht verfügt ist, was mit der Übergabe an die Geschäftsstelle zum Postauslauf eintritt.

Was passiert mit dem Mahnverfahren, wenn die Akten an das Prozessgericht abgegeben werden?

Mit dem Zugang der Akten beim Prozessgericht endet das Mahnverfahren und das Urteilsverfahren wird anhängig.

Welche Rolle spielt die Einreichung des Antrags für die Verjährung?

Bereits die Einreichung des Mahnantrags bewirkt die Hemmung der Verjährung, sofern die Zustellung des Mahnbescheids „demnächst“ erfolgt.

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Details

Title
Das Mahnverfahren
Author
Dr. iur. Lars Jaeschke (Author)
Publication Year
2006
Pages
4
Catalog Number
V56162
ISBN (eBook)
9783638509244
ISBN (Book)
9783656788027
Language
German
Tags
Mahnverfahren
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Dr. iur. Lars Jaeschke (Author), 2006, Das Mahnverfahren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56162
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