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Inhaltsverzeichnis
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
TABELLENVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
1.1. Problemstellung
1.2. Aufbau und Überblick
2. GRUNDLAGEN DER WETTBEWERBSPOLITIK
2.1. Einordnung, Zielsetzung und Funktionen
2.2. Leitbilder der Wettbewerbspolitik
2.3. Wettbewerbsbeschränkendes Marktverhalten
2.3.1. Kartelle und abgestimmte Verhaltensweisen
2.3.2. Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
2.3.3. Konzentration und Fusionen
2.4. Die Gestaltung der Wettbewerbspolitik
3. WETTBEWERBSPOLITISCHE MAßNAHMEN UND STAATLICHE REGULIERUNG
3.1. Verbot von kollusivem Marktverhalten
3.2. Missbrauchsaufsicht marktbeherrschender Unternehmen
3.3. Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen
3.4. Bereiche staatlicher Regulierung
3.4.1. Wettbewerbliche Ausnahmebereiche
3.4.2. Natürliche Monopole und Marktversagen
4. Schlussbemerkung
LITERATURVERZEICHNIS
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Beurteilungskriterien für den funktionsfähigen Wettbewerb
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Aberle,
Abbildung 2: Ursachen und Komponenten der Unternehmenskonzentration
Quelle: Abbildung in Berg,
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Begründung und Legalisierungsverfahren für Kartelle
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Herdzina,
1. Einleitung
1.1. Problemstellung
In der Wettbewerbstheorie und -politik wird der Wettbewerb als ein systembegründendes Prinzip der Marktwirtschaft gesehen. Die Literatur setzt oft sogar Marktwirtschaft mit Wettbewerbswirtschaft gleich, was im weiteren Sinn aussagt, dass Wettbewerb in allen (volkswirtschaftlichen) Bereichen einer Marktwirtschaft auftreten sollte. Ein Grundkonsens über die eigentliche Bedeutung und Funktion des Wettbewerbs lässt sich aus den gesellschaftlichen Grundrechten der Freiheit, des Wohlstands und der Verteilungs-gerechtigkeit ableiten. Nur eine wettbewerbliche Organisation der Märkte sichert deren Teilnehmern hinreichend große Handlungsspielräume und Wahlmöglichkeiten (Freiheitsfunktion), verhindert das Entstehen / Bestehen von nicht leistungsgerechten Einkommen (Verteilungsfunktion) und zwingt die Marktteilnehmer zur Anpassung an Datenänderungen, zur Verbesserung des Faktoreinsatzes und zur Realisierung von Fortschritt (Anpassungs-, Allokations- und Fortschrittsfunktion).[1]
Der Wettbewerb weist jedoch eine Tendenz zur Selbstauflösung auf, da die Marktteil-nehmer in der Regel versuchen, die Freiheitsspielräume anderer unangemessen einzuschränken, sich Verteilungsvorteile auf Kosten anderer zu verschaffen oder sich dem Anpassungs- und Fortschrittsdruck zu entziehen. Er muss daher durch wettbewerbs-politische Maßnahmen und regulierende Strategien des Staates geschützt und gefördert werden, was in diesem Zusammenhang auch den wichtigsten Aufgabenbereich der Wettbewerbspolitik darstellt.
1.2. Aufbau und Überblick
Der Grobaufbau dieser Arbeit umfasst im wesentlichen zwei Hauptabschnitte, einen eher theoretischen und einen praktischen. Der Theorieteil setzt sich dabei mit grundlegenden Betrachtungen zum Thema auseinander. Nach Formulierung von Zielsetzungen und Funktionen wettbewerbspolitischer Aktivitäten, die im Zusammenhang mit den soge-nannten „Leitbildern“ der Wettbewerbspolitik zu sehen sind, werden die Ursachen für das Zustandekommen solcher Maßnahmen näher betrachtet. Jene Ursachen sind im allgemeinen solche Verhaltensweisen von Marktteilnehmern, die der Beeinträchtigung des
Wettbewerbs zu Lasten anderer Teilnehmer dienen. Darunter gehört unter anderem die Bildung von Kartellen und Unternehmenszusammenschlüssen, untereinander abgestimmtes Verhalten oder die Ausnutzung wirtschaftlicher Macht aufgrund einer dominierenden Position in der Marktwirtschaft. Hier stellt sich nun die Frage, in welcher Weise die Wettbewerbsbedingungen verändert werden müssen, wenn diese durch eben genannte Erscheinungen beeinträchtigt sind. Der Umsetzung dieser Problematik wird das dritte Kapitel gerecht. Der notwendige Schutz und die Förderung des Wettbewerbs setzt einen neutralen Dritten voraus, was in diesem Fall nur der Staat sein kann. Am deutschen Wettbewerbsrecht und dessen Gesetzestexten orientiert, werden in diesem Abschnitt der Arbeit Regelungen und Instrumente (wie beispielweise das Verbot von Kartellen oder die Fusionskontrolle) vorgestellt, welche vor allem willkürliche Wettbewerbsbeschränkungen verhindern sollen. Ferner werden unter 3.4. auch solche Bereiche berücksichtigt, die gewissen Ausnahmeregelungen durch den Staat unterliegen. Als Beispiel sei hier das „natürliche“ Monopol genannt, welches durch staatliche Regulierung kontrollierbar wird.
2. Grundlagen der Wettbewerbspolitik
2.1. Einordnung, Zielsetzung und Funktionen
Für den Begriff Wettbewerb findet sich in der Literatur keine eindeutige und allgemein akzeptierte Definition. Vielmehr werden ganz unterschiedliche Marktgegebenheiten und Beschreibungen verschiedener Sachverhalte als Wettbewerb bezeichnet. Im weiteren muss daher eine Unterscheidung des Wettbewerbsbegriffes hinsichtlich seiner Verwendung erfolgen. Unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten ist die Betrachtung von Wettbewerb als Prozess zweckmäßig. Die Marktparteien sind bemüht, unabhängig und in Rivalität zueinander, mit der Gegenseite zum Tausch zu kommen. Letztlich kommt es auf das Bieten besserer Bedingungen bei freiem Marktzugang an, vorausgesetzt es existieren Alternativen und Substitutionsmöglichkeiten unter Ausschluss unlauterer Methoden der Rivalität.[2] Nur dann kann Wettbewerb seine allgemeine Lenkungsfunktion in der dezentralen Wirtschafts-politik erfüllen (auf weitere Funktionen wurde bereits unter 1.1. hingewiesen). Des weiteren wird Wettbewerb aufgrund seiner ökonomischen und gesellschaftspolitischen Bedeutung auch als eigenständiger Wert an sich gesehen. Daraus folgt die Betrachtung als Institution unter der Voraussetzung wirtschaftlicher Freiheit. Der Wettbewerb, als Instrument dezentraler Steuerung, setzt Handlungsspielräume voraus und in Folge dessen aber ebenso rechtsstaatliche Rahmenbedingungen, die das Ausüben der wirtschaftlichen Freiheitsrechte gestatten. Diese wirtschaftlichen Freiheitsrechte stellen die Konkretisierung des Postulats der individuellen Freiheitsrechte dar. Der Wettbewerb als solches ist deshalb, vor allem für Befürworter eines extremen Wirtschaftsliberalismus, eine eigenständige Zielvorgabe, denn dessen Schutz und Erhalt dient gleichzeitig dem Schutz und Erhalt der individuellen Freiheiten.[3] Während durch die Wettbewerbstheorie Determinanten und Wirkungen des Wettbewerbs innerhalb einer Wirtschaftsordnung erklärt werden sollen, befasst sich die Wettbewerbspolitik hauptsächlich mit den zwei Fragenkomplexen:
- Was ist das wirtschaftspolitische Leitbild und wie ist es theoretisch zu begründen?
- Welche wettbewerbspolitischen Maßnahmen sind geeignet, in der Marktwirtschaft den normierten Wettbewerb herbeizuführen und zu sichern?
Im weiteren sollen daher unter Wettbewerbspolitik, als zentraler Bestandteil der Ordnungs-politik (spezielle Wirtschaftspolitik), alle Maßnahmen wirtschaftspolitischer Akteure zur Sicherung und Förderung des Wettbewerbs verstanden werden. Dieses schließt auch Marktmacht reduzierende Maßnahmen ein.[4] Die damit einhergehende Schaffung und Beeinflussung wirtschaftlicher Strukturbereiche und Verhaltensweisen von Unternehmen zum Zweck der Wohlfahrtsmaximierung wird für Verfechter einer interventionistischen Industriepolitik oft als wichtigstes Zielkriterium angesehen.
Aus den bisherigen Ausführungen und den teilweise verschiedenen Auffassungen dazu, lassen sich weitere übergeordnete Zielsetzungen[5] wettbewerbspolitischer Konzeptionen ableiten, die im wesentlichen auf den erwähnten Leitbildern beruhen (Vgl. auch 2.2.):
- Schaffung und Sicherung einer Rahmenordnung (Wettbewerbsordnung) mit sanktions-bewehrten Regeln zur Förderung von Effizienz und Fortschritt sowie zur Gewährleistung individueller Freiheitsrechte wirtschaftlichen Handelns.
- Verhinderung von unlauterem Wettbewerb, beispielsweise durch Täuschung, Betrug oder Drohung ausgelöst, durch Schaffung gleicher Startbedingungen für jeden Marktteilnehmer („a level playing field“).
- Das ökonomische Verhältnis zwischen Großunternehmen und dem Mittelstand möglichst gleichgewichtig zu erhalten.
2.2. Leitbilder der Wettbewerbspolitik
Der Begriff der wettbewerbspolitischen Leitbilder taucht in der Literatur oft im Zusammenhang mit Zielvorstellungen auf, die der konkreten Wettbewerbspolitik als Orientierungsmaßstab dienen sollen und vornehmlich an Gesetzgeber, Kartellbehörden, Gerichte und die staatliche Administration gerichtet sind. Grundlagen dieser Leitbilder sind theoretische Überlegungen. Die Wettbewerbstheorie soll Erkenntnisse über die Bedingungen liefern, die zu bestehenden Marktprozessen und Wirkungen führen und im nächsten Schritt normative Entscheidungen über die bestehenden Marktgeschehen und -strukturen herausarbeiten. Es besteht jedoch ein Dissens auf normativer Ebene hinsichtlich der einzelnen Bedingungen und genauen Abläufe von Marktprozessen.[6] Je nach Zielsetzung entwickelten sich verschiedene wirtschaftspolitische Leitbilder und Konzeptionen mit unterschiedlichen Einteilungen. Die heutzutage praktizierte Wettbewerbspolitik orientiert sich jedoch hauptsächlich an den im folgenden vorgestellten Ansätzen und darum soll hier diesbezüglich nicht der Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden.
Vom klassischen Liberalismus zur vollständigen Konkurrenz
Die Grundlagen der klassischen Theorie der Nationalökonomie entstanden aus der Gegenposition zum Merkantilismus. Sie legt die Gewährleistung der Handlungsfreiheit von Unternehmen und Personen (im Sinne von individueller Freiheit) zugrunde. Nach Adam Smith (1723-1790) ist vor allem eine ausreichende Zahl von Wettbewerbern und Markt-informationen, Handlungsfreiheit der Wirtschaftssubjekte sowie ausreichend Zeit für Anpassungsvorgänge bei der Faktorallokation für das Entstehen von Wettbewerb notwendig. Bei Wahrnehmung der Wettbewerbsfreiheit und Verfolgung der eigenen Interessen folgt für die Anbieter ein Zwang zur Orientierung am Konsumentenbedürfnis, welcher zu einer Interessenharmonie unter allen Beteiligten führt. Damit entsteht ein dezentraler Lenkungsmechanismus, der durch Staatseinflüsse (wie Marktzutrittsschranken oder Einräumen dauerhafter Monopole) oder künstliche Wettbewerbsbeschränkungen (Zunftwesen, Preiskartelle, ...,) nur empfindlich gestört werden würde. Die Aufgaben des Staates beziehen sich lediglich auf die Einrichtung eines funktionsfähigen und stabilen Rechtssystems, die Sicherung des Gemeinwesens und die Bereitstellung der Infrastruktur als öffentliches Gut.[7] Ein entscheidender Wandel in der wettbewerbstheoretischen Perspektive ergab sich ab Mitte des 19. Jahrhunderts durch die neoklassische Preistheorie. Deren Vertreter gehen als Referenzbasis von einem stationären Gleichgewichtsmodell vollständiger Konkurrenz aus. Insbesondere das Aufzeigen, unter welchen Bedingungen Wettbewerb zur Übereinstimmung von Einzel- und Gesamtstrukturen führt, steht hierbei im Mittelpunkt der Betrachtung. Gemäss der „Freiburger Schule“ stellt das Modell des vollkommenen Wettbewerbs für eine wohlfahrtsoptimierende Wettbewerbspolitik sogar eine notwendige Voraussetzung dar. Theoretisch führt die vollständige Konkurrenz zur Angebotssteuerung anhand der Käuferpräferenzen, zu optimaler Faktorallokation und zu leistungsgerechter Einkommensverteilung. Der angestrebte Leistungswettbewerb im Sinne maximaler wirtschaftlicher Effizienz bezüglich der Allokation wurde die Begründung dafür, dass die vollständige Konkurrenz ein Leitbild der Wirtschaftspolitik wurde. Beispielsweise das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), als Grundlage deutscher Wettbewerbspolitik, wurde in Zeiten vollständiger Konkurrenz als Marktform verabschiedet.[8]
[...]
[1] Vgl. Ahrns / Feser (1995), S. 37 ff
[2] Vgl. Herdzina (1993), S. 8 ff
[3] Vgl. Aberle (1992), S. 17
[4] Vgl. Weimann (1996), S. 274
[5] Vgl. Neumann, M. (2000), S. 1
[6] Vgl. Aberle (1992), S. 26
[7] Vgl. Schmidt (1996), S. 2 ff
[8] Vgl. Berg (1999), S. 307 f
- Quote paper
- Jörg Staller (Author), 2002, Wettbewerbspolitik und Regulierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5630
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