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Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Title: Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Diploma Thesis , 2006 , 64 Pages , Grade: 2,3

Autor:in: Christina Pfleger (Author)

Business economics - Law
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Summary Excerpt Details

Diese Arbeit befasst sich mit den allgemeinen Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, den Wirkungen auf gegenseitige Verträge sowie mit der Insolvenzanfechtung. Weiterhin wird der steuerliche Aspekt bezüglich der Verfahrenseröffnung beleuchtet. Letztlich wird ein kurzer Überblick über die geplanten Änderungen im Insolvenzrecht gegeben.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

2 Allgemeine Wirkungen der Verfahrenseröffnung

2.1 Verlust der Verwaltungs- und Verfügungsmacht

2.1.1 Allgemein

2.1.2 Verfügungsverbot des Schuldners

2.1.3 Leistungen an den Schuldner

2.1.4 Rechte und Pflichten des Verwalters im eröffneten Verfahren

2.2 Auskunfts- und Mitwirkungspflicht des Schuldners

2.3 Erlöschen der Gesellschaften

2.4 Vollstreckungsverbot

2.5 Schwebende Prozesse im Insolvenzverfahren

2.5.1 Allgemein

2.5.2 Aktivprozesse

2.5.3 Passivprozesse

2.6 Aufrechnung im Insolvenzverfahren

3 Beiderseits noch nicht vollständig erfüllte Rechtsgeschäfte im eröffneten Insolvenzverfahren

3.1 Wahlrecht des Insolvenzverwalters

3.2 Teilbare Leistungen

3.3 Eigentumsvorbehalt

3.4 Dauerschuldverhältnisse im Insolvenzverfahren

3.4.1 Miet- und Pachtverhältnisse unbeweglicher Gegenstände

3.4.1.1 Schuldner als Mieter

3.4.1.2 Schuldner als Vermieter

3.4.1.3 Veräußerung des Mietobjekts

3.4.1.4 Leasingverträge beweglicher Gegenstände

3.4.2 Arbeitsverhältnisse im eröffneten Insolvenzverfahren

3.4.2.1 Insolvenzverwalter als Arbeitgeber

3.4.2.2 Kündigung

3.4.2.3 Betriebsänderungen

3.4.2.4 Betriebsveräußerung

3.4.2.5 Betriebsvereinbarung

3.4.2.6 Arbeitnehmer als Gläubiger

3.4.3 Kreditwesen im eröffneten Insolvenzverfahren

4 Steuern im eröffneten Insolvenzverfahren

4.1 Allgemein

4.2 Einzelne Steuerarten im Überblick:

4.2.1 Einkommensteuer

4.2.2 Umsatzsteuer

4.2.3 Gewerbesteuer

5 Insolvenzanfechtung

6 Resümee

Zielsetzung und Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtlichen Folgen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für den Schuldner, insbesondere in Bezug auf die Verwaltungs- und Verfügungsmacht, die Erfüllung von Rechtsgeschäften sowie die steuerliche Behandlung im Insolvenzfall. Ziel ist es, die Wirkungen auf schuldnerische Vermögens- und Vertragsverhältnisse transparent darzustellen.

  • Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsmacht vom Schuldner auf den Insolvenzverwalter.
  • Handhabung von schwebenden Rechtsgeschäften und Dauerschuldverhältnissen.
  • Spezifische Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse und betriebliche Vereinbarungen.
  • Steuerrechtliche Pflichten und Haftungsfragen im eröffneten Insolvenzverfahren.
  • Instrumentarien und Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung zur Masseanreicherung.

Auszug aus dem Buch

2.1.1 Allgemein

Die wohl bedeutendste Wirkung des eröffneten Insolvenzverfahrens ist der Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsmacht (§ 80 InsO) vom Schuldner auf den vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter (§ 56 InsO) nach Ergehen des Eröffnungsbeschlusses (§ 27 (1) InsO). Ab diesem Zeitpunkt, der aus dem Eröffnungsbeschluss zu entnehmen ist, ist der Schuldner nach § 80 (1) InsO nicht mehr berechtigt, über das zur Insolvenzmasse nach § 35 InsO gehörende Vermögen zu verfügen und dieses zu verwalten. Oetker spricht hierbei von einer „partiellen Entmündigung“. Der Verwalter kann neben der Geschäftseinrichtung auch die Geschäftsbücher (§ 36 (2) Nr. 1 InsO) des Schuldners, im heutigen Zeitalter folglich auch Computer inklusive sämtlicher erforderlicher Passwörter beschlagnahmen, damit die Fortführung des Geschäftsbetriebes gewährleistet ist. Ebenfalls besteht die Möglichkeit von Steuerberatern und Rechtsanwälten die bestehenden Handakten herauszufordern (§ 667 BGB i.V.m. 116 S. 1 InsO i.V.m. § 115 InsO). Über pfändungsfreies Vermögen (§ 36 InsO) und solche Gegenstände die der Verwalter aus der Masse aufgrund Unverwertbarkeit herausgegeben hat, kann der Schuldner jedoch weiterhin frei verfügen.

Der Schuldner bleibt immer noch Eigentümer gem. § 903 BGB und mittelbarer Besitzer gem. § 868 BGB der zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstände. Der Verwalter erlangt nur den unmittelbaren Fremdbesitz nach § 872 BGB.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einführung: Diese Einleitung skizziert die Bedeutung des Insolvenzverfahrens in Deutschland und den Übergang zur aktuellen Insolvenzordnung, wobei das Ziel der gemeinschaftlichen Gläubigerbefriedigung und Unternehmenssanierung hervorgehoben wird.

2 Allgemeine Wirkungen der Verfahrenseröffnung: Dieses Kapitel erläutert die Konsequenzen der Verfahrenseröffnung wie den Verlust der Verfügungsmacht des Schuldners, die Mitwirkungspflichten, das Vollstreckungsverbot und den Umgang mit schwebenden Prozessen sowie Aufrechnungsfragen.

3 Beiderseits noch nicht vollständig erfüllte Rechtsgeschäfte im eröffneten Insolvenzverfahren: Hierbei liegt der Fokus auf dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters bei gegenseitigen Verträgen, besonderen Regelungen für Dauerschuldverhältnisse wie Miet- und Arbeitsverträge sowie der Behandlung von Kreditverhältnissen.

4 Steuern im eröffneten Insolvenzverfahren: Dieses Kapitel behandelt die steuerliche Rechtstellung des Insolvenzverwalters und die Auswirkungen auf Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer im Insolvenzfall.

5 Insolvenzanfechtung: Der Abschnitt erläutert die rechtlichen Möglichkeiten des Verwalters, Rechtshandlungen des Schuldners, die das Massevermögen beeinträchtigen, anzufechten, um eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung zu erreichen.

6 Resümee: Die Schlussbetrachtung fasst die gravierenden Einschnitte der Insolvenz für Schuldner und Gläubiger zusammen und verweist auf laufende sowie geplante Gesetzesanpassungen zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens.

Schlüsselwörter

Insolvenzordnung, Insolvenzverfahren, Insolvenzverwalter, Verwaltungs- und Verfügungsmacht, Masseverbindlichkeiten, Insolvenzmasse, Gläubigerbefriedigung, Dauerschuldverhältnisse, Arbeitsverhältnisse, Insolvenzanfechtung, Steuerrecht, Aufrechnung, Betriebsänderung, Eigentumsvorbehalt, Sanierung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das grundlegende Ziel des Insolvenzverfahrens in Deutschland?

Das primäre Ziel ist die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger durch ein anteiliges und gleichmäßiges Verteilen des Vermögens sowie die Ermöglichung einer Sanierung des Unternehmens, sofern dies möglich ist.

Welche zentralen Themenfelder behandelt die Arbeit?

Die Arbeit fokussiert sich auf die Wirkungen der Verfahrenseröffnung, den Umgang mit schwebenden Rechtsgeschäften, spezifische Regelungen zu Miet- und Arbeitsverhältnissen, steuerrechtliche Aspekte und die Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?

Es handelt sich um eine juristisch-betriebswirtschaftliche Literatur- und Normenanalyse der Insolvenzordnung sowie relevanter Rechtsprechung zur Beantwortung der Fragestellungen.

Was passiert mit der Verwaltungs- und Verfügungsmacht des Schuldners nach der Eröffnung?

Mit dem Eröffnungsbeschluss geht die Verwaltungs- und Verfügungsmacht über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen vom Schuldner auf den gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter über.

Wie werden Arbeitsverhältnisse im Insolvenzfall behandelt?

Arbeitsverhältnisse bestehen nach der Verfahrenseröffnung grundsätzlich fort. Der Verwalter übernimmt die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers, wobei spezielle erleichterte Kündigungsfristen oder Möglichkeiten zum Interessenausgleich und Sozialplan bestehen.

Was versteht man unter einer „inkongruenten Deckung“ im Kontext der Insolvenzanfechtung?

Inkongruente Deckung bezeichnet Rechtshandlungen, durch die ein Gläubiger eine Sicherung oder Befriedigung erhält, auf die er zu diesem Zeitpunkt oder in dieser spezifischen Art noch keinen Anspruch gehabt hätte.

Wie wirkt sich die Insolvenzeröffnung auf laufende Kontokorrentkonten aus?

Das Kontokorrentkonto als Geschäftsbesorgungsvertrag wird gelöscht, erteilte Vollmachten erlöschen und der debitorische Saldo wird zum Eröffnungsstichtag fällig und als Insolvenzforderung angemeldet.

Ist eine Aufrechnung von Forderungen nach der Insolvenzeröffnung generell ausgeschlossen?

Nein, aber sie ist unter strikten Voraussetzungen möglich und wird durch § 96 InsO in einigen Fällen (z.B. bei nachträglichem Erwerb der Forderung oder bei anfechtbaren Handlungen) explizit ausgeschlossen.

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Details

Title
Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
College
University of Cooperative Education Mannheim  (Steuern und Prüfungswesen)
Course
Insolvenzrecht
Grade
2,3
Author
Christina Pfleger (Author)
Publication Year
2006
Pages
64
Catalog Number
V56784
ISBN (eBook)
9783638513821
ISBN (Book)
9783638693646
Language
German
Tags
Wirkungen Eröffnung Insolvenzverfahrens Insolvenzrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Christina Pfleger (Author), 2006, Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56784
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