Der Fall Microsoft zwischen Harvard- und Chicago School - Eine wettbewerbspolitische Analyse


Term Paper, 2001

36 Pages, Grade: 2,3


Excerpt


Gliederung

1. Aufgabenstellung

2. Der Fall Microsoft – Historie und Marktstruktur
2.1 Aufstieg und Erfolg von Microsoft
2.2 Microsoft und das Internet
2.3 Kartellrechtliche Chronik

3.Problemfelder beim Umgang mit dem Microsoft-Problem
3.1 Standardisierungsproblem
3.2 Kompatibilitätsproblem
3.3 Integrationsproblem
3.4 Innovationsproblem
3.5 Leitbild für einen Umgang mit dem Microsoft-Problem

4. Der mögliche Umgang mit dem Microsoft-Problem
4.1 Die Harvard School
4.1.1 Der theoretische Ansatz der Harvard School
4.1.2 Folgen für den Fall Microsoft
4.2 Die Chicago School of Antitrust Analysis
4.2.1 Der theoretische Ansatz
4.2.2 Folgen für den Fall Microsoft
4.3 Harvard oder Chicago – Lösungen für den Fall Microsoft
4.3.1 Das Microsoft-Problem als Politikum
4.3.2 Die Frage der behördlichen Verhaltenskontrolle
4.3.3 Chicago und Harvard – Schematische Ansätze im praktischen Fall
4.3.4 Das Verhältnis von Innovation und Marktkonzentration
4.4 Tabellarische Übersicht
4.5 Fazit

5. Literaturverzeichnis

1. Aufgabenstellung

Spektakuläre Kartellverfahren in den USA wie die gegen Standard Oil, IBM oder AT&T bieten seit jeher Gelegenheit, Leistungsfähigkeit und Grenzen wettbewerbsrechtlicher Vorschriften in nuce zu studieren. Kaum eines dieser Mammutverfahren hat in der Öffentlichkeit jedoch so viel Aufsehen erregt wie der Fall Microsoft – Größe und Bedeutung des Unternehmens und seiner Produkte, aber auch der Umfang der vorgeworfenen Anschuldigungen verursachen ein reges Interesse in der Öffentlichkeit, aber auch unter Juristen und Ökonomen.

Es soll in der vorliegenden Arbeit nicht diskutiert werden, ob Microsoft gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat, oder nicht.

Gegenstand dieser Arbeit soll es vielmehr sein, die Frage des Umgangs mit dem Microsoft-Problem in den Kontext der Grundsatzdiskussion zwischen Chicago- und Harvard School zu stellen. Letztlich lässt sich anhand des Falles die Stellung der beiden grundlegenden Schulen der amerikanischen Wettbewerbspolitik im heutigen Kartellrecht diskutieren. Durch eine kritische Überprüfung ihres jeweiligen politisch-ökonomischen Verständnisses und ihrer Handlungsmaximen soll anhand des Microsoft-Problems untersucht werden, welche Schule den heutigen wettbewerbspolitischen Problemen bessere Lösungen bietet.

Wettbewerbstheoretisch verdient der Microsoft-Fall besondere Aufmerksamkeit, weil sich seine Besonderheiten vorzüglich in einem wirtschaftswissenschaftlichen Modellrahmen veranschaulichen lassen.

Im folgenden soll zunächst ein Einblick in die Historie und die Hintergründe des Microsoft-Falles gegeben werden, um die Vorwürfe gegen Microsoft und die Marktstruktur kennenzulernen. Anschließend werden die spezifischen wettbewerbspolitischen Problemfelder skizziert, die sich beim Microsoft-Fall als Beispiel eines weltweit tätigen Unternehmens der New Economy aufgetan haben und deren Bedeutung in den Netzmärkten der IT-Branche stetig zunehmen wird. Diese Problemfelder sind bei der Untersuchung der Ansätze von Chicago- und Harvard School von großer Bedeutung. Anhand dieser Problemfelder soll dann die Untersuchung der beiden wettbewerbspolitischen Konzepte und ihrer Lösungen für den Fall vorgenommen, miteinander verglichen und kritisch gewürdigt werden.

2. Der Fall Microsoft – Historie und Marktstruktur

2.1 Aufstieg und Erfolg von Microsoft

Microsofts Aufstieg begann im Jahre 1980, als sich IBM auf der Suche nach einem Betriebssystem für seinen neuen Personal Computer (PC) an Microsoft wandte. Die ersten dieser kleinen preiswerten Computer brachte die Firma Apple Computers mit großem Erfolg auf den Markt. Auf diesen neuen PC-Markt musste IBM reagieren. Binnen eines Jahres sollte ein eigener PC auf den Markt gebracht werden. Dieser Zeitraum war jedoch für die Entwicklung neuer Komponenten viel zu kurz und so beschloss man, diese von Zulieferern zu kaufen. Für das Betriebssystem kaufte Microsoft-Chef Bill Gates von einer Drittfirma für 25.000 US-$ ein bereits existierendes Betriebssystem und nahm einige Veränderungen vor. Das neue, MS-DOS getaufte Betriebssystem wurde dann für IBM lizenziert – die Urheberrechte blieben bei Microsoft.[1]

Der neue IBM PC war außerordentlich erfolgreich. Dank IBMs Ruf und Erfahrung mit der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) entwickelte sich das Gerät zu einem wichtigen Arbeitsgerät für kleine und mittelständische Unternehmen. Dieser Erfolg wiederum veranlasste viele Software-Unternehmen mehr Anwendungsprogramme gerade für MS-DOS auf den Markt zu bringen, da für deren Absatz der Marktanteil des Betriebssystems, also der potentielle Kundenkreis, maßgeblich ist. Dazu kam, dass Microsoft sein Betriebssystem ständig weiter entwickelte und durch eine kluge Geschäftspolitik und einen Verzicht auf einen geschlossenen Lizenzierungskreis dafür sorgte, dass ständig leicht zu bedienende, kostengünstige und vielfältige Anwendungen geschrieben wurden. Dies wiederum steigerte die Verkaufszahlen der IBM-PCs mit MS-DOS noch weiter, da in aller Regel das entscheidende Kriterium für einen PC-Benutzer bei der Auswahl eines Betriebssystems die auf diesem laufenden Programme ist. Dadurch wurde dieses System noch attraktiver für die Softwareentwickler – ein klassischer Netzmarkt hatte sich entwickelt.[2]

Gleichzeitig begann sich damit aber die Kontrolle über diesen Markt zu verschieben. Als 1982 erste IBM-kompatible PCs auftauchten, vergab Microsoft MS-DOS Lizenzen an weitere Computerfirmen, was Microsofts Dominanz bei den Betriebssystemen weiter erhöhte, IBMs Marktanteil bei den PCs aber immer weiter zu reduzieren begann.

Angesichts des Erfolges des IBM-PCs begann Apple mit der Entwicklung eines neuen Computers, des Macintosh, der bei seiner Markteinführung 1984 mit einer mausgesteuerten graphischen Oberfläche aufwarten konnte. Dank deren Benutzerfreundlichkeit und der Stabilität seines Betriebssystems wurde Apple wieder zu einem ernst zu nehmenden Wettbewerber von Microsoft. Um dem entgegenzutreten, entwickelte Microsoft ebenfalls eine graphische unter MS-DOS laufende Oberfläche, die unter dem Namen Windows auf den Markt gebracht wurde. Die ersten Versionen waren nicht besonders erfolgreich und so eng an die Macintosh-Oberfläche angelehnt, dass Apple einen sechs Jahre andauernden vergeblichen Prozess gegen Microsoft führte, da diese das „Look and Feel“ von Macintosh illegal kopiert hätten. 1990 gelang Microsoft mit Windows 3.0 ein außerordentlicher Erfolg. Gleichzeitig begann bei Microsoft das Interesse nachzulassen, die langjährige Zusammenarbeit mit IBM fortzuführen und IBM bei der Entwicklung seiner eigenen graphischen Oberfläche OS/2 zu helfen, die im Gegensatz zu Windows nicht voll mit MS-DOS kompatibel war. Somit war eine Nutzung von Windows für die MS-DOS Anwender wesentlich günstiger. Dazu kamen wiederum Netzeffekte, die für eine Vielzahl von Windows-Anwendungen sorgten und Windows 3.0 seinen außerordentlichen Erfolg ermöglichten –gleichzeitig aber auch die Verbreitung von OS/2 scheitern ließen. Der Erfolg von Windows war auch ein Erfolg für Microsofts Anwendungsprogramme – im Bereich von Business-Anwendungen erreichte Microsoft 1998 einen Marktanteil von 93 %.[3]

2.2 Microsoft und das Internet

Gerade als Microsoft scheinbar unbedroht die Software eines fast jeden PCs lieferte, wurde seine Marktposition durch den rasanten Aufstieg des Internet bedroht. Dieses diente jahrzehntelang bereits als wissenschaftliches und militärisches Netzwerk und begann in den frühen neunziger Jahren durch die Einführung des World Wide Web allgemein zugänglich und benutzerfreundlicher zu werden. Um die dort vorhandenen Informationen zu lesen oder auch zu bearbeiten, war eine sogenannte Browser-Software vonnöten. Diese Software wurde von der neu gegründeten Firma Netscape erstmals im Oktober 1994 mit großem Erfolg auf den Markt gebracht – der Umsatz stieg von $ 75 Mio. im ersten, auf $ 375 Mio. im zweiten Verkaufsjahr.[4] Erst zu diesem Zeitpunkt wurde Microsoft klar, welche Möglichkeiten im Internet stecken.

Neben dem Browsergeschäft erwuchs für Microsofts Marktposition durch Netscapes Internet-Software „Navigator“ eine weitere Bedrohung: diese ermöglichte es, sogenannte „Middleware“ laufen zu lassen. Middleware werden Computerprogramme genannt, die – ebenso wie Betriebssysteme – Programmierschnittstellen für Anwendungsprogramme bieten, aber ihrerseits auf einem PC-Betriebsystem laufen. Bisher mussten die Anbieter von Anwendungsprogrammen für Windows notgedrungen Microsofts Kooperation suchen, um von dort die nötigen Informationen über die Schnittstellen zu erhalten, damit sie überhaupt funktionsfähige Software schreiben konnten. Die für Microsofts Position besonders bedrohliche Eigenschaft von Middleware ist jedoch, dass sie auf unterschiedlichen Betriebssystemen ablaufen kann und die Marktzutrittsschranken auf dem Markt für Betriebssysteme erheblich gesenkt werden.[5] Eine Form von Middleware ist die 1995 entwickelte Java-Technologie von Sun Microsystems, die das teure Anpassen von für ein Betriebssystem geschriebenen Anwendungsprogrammen an andere Betriebssysteme erleichtert und langfristig auch für viele Anwendungen überflüssig machen kann. Voraussetzung für jeglichen Erfolg von Java war jedoch, dass das sog. „Java runtime environment“ auf PC-Systemen Verbreitung finden würde. Als Vehikel dazu dient Netscapes Navigator, in dem seit Mai 1995 das Java runtime environment enthalten ist.

Das Management von Microsoft befürchtete, dass diese möglicherweise revolutionären Entwicklungen der führenden Stellung der Firma sowohl als Hersteller von PC-Betriebssystemen, als auch von Windows-Anwendungen eine große Konkurrenz bescheren würde. Zunächst versuchte es deshalb, Netscape davon abzubringen, auf der für Windows konzipierten Version von Navigator eigene Schnittstellen anzubieten und bot stattdessen an, Schnittstellen für Windows zur Verfügung zu stellen, wodurch die Middleware-Eigenschaft Navigators, Anwendungssoftware auf jedem Betriebssystem laufen lassen zu können, verloren gegangen wäre. Hierauf ging Netscape nicht ein.

Daraufhin entwickelte Microsoft einen eigenen Browser „Internet Explorer“, mit dem Netscapes Führung auf dem Browsermarkt gebrochen werden sollte. Hierzu wurde aber die kostenlose Überlassung des Internet Explorers beim Kauf von Windows 95 nicht als ausreichend angesehen. Daher wollte Microsoft die wichtigsten Absatzwege, d.h. die Vermarktung über PC-Hersteller und über Internetdienstleister, für Netscape blockieren. U.a. durch das Verbot der Trennung von Internet Explorer und Windows und die Vereinbarung mit Internetdienstleistern, als Gegenleistung für die Platzierung auf dem Windows-Desktop nahezu keine Konkurrenzbrowser zu Internet Explorer zu liefern, erreichte Microsoft, dass Anfang 1998 Netscapes Navigator nur noch über vier von 60 Computerherstellern vertrieben wurde und dass sich der Absatz des Internet Explorers zwischen Januar 1997 und August 1998 von einem Marktanteil von 22 % auf 49 % steigerte. Der Internet Explorer erreichte somit die Führung auf dem Browsermarkt.[6] Als Microsoft im Sommer 1998 Windows 98 vorstellte, war der Internet Explorer nicht mehr kostenlos beigefügt: Er war vielmehr nahezu untrennbar in das Betriebssystem eingebunden, so dass jeder Anwender bei einer Installation der neuen Windows-Version automatisch den Internet Explorer betriebsfertig installiert hatte.[7]

2.3 Kartellrechtliche Chronik

Microsoft wurde kartellrechtlich erstmals 1994 auffällig, als die Kartellbehörden Microsofts Praktik beanstandeten bei der Lizenzierung von Windows an PC-Hersteller das Entgelt nach der Anzahl der verkauften PCs und nicht der darauf installierten Betriebssysteme zu berechnen. Der Prozess vor dem Bundesbezirksgericht wurde im Oktober 1995 mit einem viel diskutierten Vergleich beendet,[8] dessen Gegenstand allein Microsofts Lizenzierungspraktiken war; die Vermarktung integrierter Produkte wurde mit einer Kompromissformel ausgeklammert. Als Microsoft in der Folge Windows nur in Verbindung mit dem Internet Explorer anbot, sahen die amerikanischen Kartellbehörden darin eine Verletzung dieses Vergleichs und klagten erneut im Herbst 1997 gegen Microsoft. In der ersten Instanz hatte diese Klage insofern Erfolg, als Microsoft per einstweiliger Verfügung untersagt wurde die beanstandeten Praktiken fortzuführen. Auf Microsofts Rechtsmitteleinlegung hin wurde diese Verfügung durch das Berufungsgericht aufgehoben, da es die Verbindung von Windows 95 und dem Internet Explorer als ein nach dem Consent Degree zulässiges integriertes Produkt ansah.[9]

Vor diesem Hintergrund klagten im Mai 1998 die Vereinigten Staaten, der District of Columbia sowie 19 weitere Einzelstaaten gegen Microsoft, da das Unternehmen gegen sec. 1 und 2 des Sherman Act verstoßen habe. Die klägerischen Vorwürfe hatten folgendes zum Gegenstand:

- die Koppelung von Windows 98 mit dem Internet Explorer
- den Abschluss von Exklusivvertriebsvereinbarungen mit Internetdienstleistern
- das an Computerhersteller gerichtete Verbot der Veränderung der Boot-up-Sequenz und des Desktop von Windows 95 und 98
- das Aufrechterhalten eines Monopols für PC-Betriebssysteme, insbesondere durch Koppelungs- und Exklusivvertriebsvereinbarungen
- den Versuch der Monopolisierung des Marktes für Internetbrowser
- den Versuch, durch Verwendung des auf dem Markt für PC-Betriebssysteme bestehenden Monopols, Wettbewerbsvorteile auf dem Markt für PC-Betriebssysteme zu erlangen.

All diese Vorwürfe waren Gegenstand einer umfangreichen Beweisaufnahme, die sich von Oktober 1998 bis Juni 1999 hinzog und im November 1999 in einer Tatsachenfeststellung mündete. Deren rechtliche Würdigung führte Richter Thomas Penfield Jackson zu dem Schluss, dass sich Microsoft einer Verletzung von sec. 1 und 2 des Sherman Act schuldig gemacht habe. Im Juni 2000 ordnete er daraufhin die Zerschlagung von Microsoft in zwei selbständige Unternehmen an.[10] Microsoft legte gegen dieses Urteil mit Erfolg Rechtsmittel ein. Am 28.06.2001 verkündete das Berufungsgericht, dass die Anordnung der Zerschlagung, sowie die Vorwürfe der vorsätzlichen Monopolisierung und der Vornahme verbotener Produktkopplungen rechtswidrig waren und der Fall erneut vor einem anderen Richter verhandelt werden müsse.[11]

3. Problemfelder beim Umgang mit dem Microsoft-Problem

Bei einer wettbewerbspolitischen Betrachtung des Microsoft-Falles lassen sich kartellrechtliche und wettbewerbstheoretische Teilaspekte herausarbeiten, die diesen gerade zu einem Lehrstück des modernen Kartellrechts machen. Ferner sind diese grundsätzlichen Fragen, die sich im folgenden stellen, entscheidend für die Antwort auf die Frage, ob Microsoft überhaupt ein Problem darstellt und wie gegebenenfalls damit umgegangen werden sollte. Diese Aspekte sollen im folgenden kurz umrissen werden; eine Diskussion des Umgangs mit den Problemen findet weiter unten statt.

3.1 Standardisierungsproblem

Das Standardisierungsproblem hat seinen Ursprung in der engen Verknüpfung von Betriebssystemen und Anwendungssoftware. Damit funktionierende Anwendungssoftware überhaupt geschrieben werden kann, benötigen die Softwarehersteller ausführliche Informationen über Beschaffenheit und Schnittstellen des PC-Betriebssystems. Diese Informationen können nur durch den Hersteller des Betriebssystems geliefert werden. Somit war Microsoft eine enorme Machtstellung auch auf dem Markt der Anwendungssoftware zugewachsen, nachdem sich Windows als absoluter Weltstandard durchgesetzt hatte.

In diesem Zusammenhang spielt auch die ökonomische Theorie der Standardisierung eine Rolle, die in den letzten Jahren sprunghafte Fortschritte gemacht hat.[12] Sie befasst sich etwas vereinfacht mit der Koordinierung von Schnittstellen zwischen komplementären Produkten. Werden solche Schnittstellen nicht von institutionalisierten Gremien harmonisiert, sondern ausschließlich durch Marktprozesse herausgebildet, wird die Etablierung des eigenen Produktdesigns als einen führenden Standard zu einer Schlüsselaufgabe des strategischen Managements.[13]

Ein von vielen Benutzern eingesetztes Betriebssystem gewährleistet, dass Programme und Daten reibungslos zwischen verschiedenen Anwendern übertragen werden können (direkte Netzeffekte) und bietet außerdem den Vorteil, dass die Auswahl bei den Anwendungsprogrammen wesentlich größer ist als bei mehreren, nicht miteinander kompatiblen Konkurrenzprodukten (indirekte Netzeffekte).[14]

Ob somit ein funktionsfähiger Wettbewerb auf dem standardisierten Markt für PC-Betriebssysteme überhaupt möglich ist und welche Verhaltensspielräume sich in diesem Zusammenhang einem Standardsetter wie Microsoft eröffnen, ist im Rahmen der Diskussion, wie mit Microsoft in Zukunft zu verfahren ist, von entscheidender Bedeutung.

[...]


[1] vgl. Fleischer/Doege, WuW 2000, S. 706.

[2] vgl. Fichert, Wirtschaftsdienst 1998, S. 344 f.

[3] vgl. Offenhauer, Microsoft on Trial, S.4.

[4] vgl. Offenhauer, Microsoft on Trial, S.4.

[5] vgl. Hintz, DAJV-Newsletter 1/2000, S. 1 ff.

[6] vgl. Hintz, DAJV-Newsletter 1/2000, S. 2.

[7] vgl. Offenhauer, Microsoft on Trial, S. 12f.

[8] vgl. Fleischer/Doege, WuW 2000, S. 706.

[9] vgl. Hintz, DAJV-Newsletter 1/2000, S. 2.

[10] vgl. Fleischer/Doege, WuW 2000, S. 707.

[11] vgl. z.B. Microsoft wird nicht geteilt, in: Handelsblatt Nr. 123/26 vom 29.06.2001

[12] vgl. dazu: Gabel (Hrsg.), Produktstandardisierung als Wettbewerbsstrategie; Pfeiffer, Kompatibilität und Marktmacht.

[13] vgl. monographisch Heß, Marktsignale und Wettbewerbsstrategie.

[14] auf Microsoft bezogen: Fichert, Wirtschaftsdienst 1998, S. 345 f.

Excerpt out of 36 pages

Details

Title
Der Fall Microsoft zwischen Harvard- und Chicago School - Eine wettbewerbspolitische Analyse
College
University of Bayreuth  (Rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät)
Grade
2,3
Author
Year
2001
Pages
36
Catalog Number
V5679
ISBN (eBook)
9783638134897
File size
629 KB
Language
German
Keywords
Microsoft
Quote paper
Karsten Leffrang (Author), 2001, Der Fall Microsoft zwischen Harvard- und Chicago School - Eine wettbewerbspolitische Analyse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5679

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