Die Coniuratio - Kommunebewegung in Städten des Mittelalters (mit Quellenanalyse Bsp. Trier)


Term Paper, 1999

15 Pages, Grade: 2,0

Anonymous


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Die Grundlagen
Zur Klärung der Begrifflichkeiten
Definition des Charakters der coniuratio
Forschungsansätze zu den Entstehungsgrundlagen der Kommunebewegung
Ausprägung und Ziele der kommunalen Bewegung (in den zu beleuchtenden Zeitabschnitten)
Die städtische Führungsschicht

Das Trierer Beispiel
Zur Quellenlage
Realhistorischer Hintergrund

Literaturverzeichnis
Quellen
Forschungsliteratur

Die Grundlagen

Zur Klärung der Begrifflichkeiten

Zu Beginn dieser Arbeit erscheint es notwendig, ausgehend vom zentralen Begriff der coniuratio, einige Fragen zu erheben, wie zum Beispiel : Wie kam es zu derartigen Bewegungen in der Bevölkerung, wo und wann setzten sie ein und was waren die Beweggründe der Initiatoren ? Erst im weiteren Verlauf der Arbeit wird dann konkret auf das Beispiel Trier, anhand er Urkunde Friedrichs I., einzugehen sein.

Die mittelalterliche coniuratio wird im Deutschen mit mehrerlei Begriffen gekennzeichnet, die sich aus den heutigen Erkenntnissen der Forschung über ihren Charakter herleiten. So reichen die gebräuchlichen Termini von „Schwurverband“[1] über „Eidgenossenschaft“[2], „beschworene Einung“[3] und „Schwurbrüderschaft“[4]. Die Zeitgenossen dagegen unterschieden ganz andere Benennungen, die sie als Synonyme für die coniurationes verwendeten, jedoch muß hier natürlich ebenfalls der Blickwinkel des jeweiligen Begriffgebers berücksichtigt werden. So wurde sie seitens der Herrschaft aufgrund ihres revolutionären und aus Sicht des Herrn gefährlichen Charakters, auch als conspiration bezeichnet[5] ; aus ihrem Selbstverständnis als friedensstiftende bzw. –erhaltende Organisation heraus existieren gleichsam die Dependants pax und amicitia.

Jedoch taucht auch noch ein weiterer Begriff in den Quellendokumenten auf, die sich mit dem Problem der coniurationes befassen, und zwar der der communio, der zum weiteren Ausbau der Thematik leitet, nämlich dem Charakter der Schwureinungen. Ob die Bezeichnung communio mit unseren heutigen Ausdrücken „Kommune“ oder „Gemeinde“ gleichzusetzen ist, wird festzustellen sein. Jedoch wird schon an dieser Stelle deutlich, was von wesentlicher Bedeutung zu sein scheint : der Begriff der Kommune wird gleichermaßen für eine territoriale begrenzte Form der Gemeinschaft, im Rechtssinn die Gemeinde, und für territorial nicht gebundene personelle Verbindungen verschiedener Art, darunter auch die coniuratio, gebraucht.[6]

Definition des Charakters der coniuratio

Es wurde schon angedeutet, daß die Assoziation coniuratio sich in verschiedenen Manifestationen zeigen kann. Jedoch sollten hier einige grundsätzliche Bemerkungen zum Rechtscharakter dieser Verbindungsform angeführt werden, auch um das Selbstverständnis der Formation, ausgehend von der zeitgenössischen Rechtslage, greifbar zu machen.

[7] Im wesentlichen sind es drei Kriterien, durch die sich der Verband coniuratio konstituiert. Zum einen ist ein zentrales Charakteristikum der Einung der gegenseitige promissorische Eid, durch welchen soziale oder sonstige Differenzen unter den Schwörenden aufgehoben wurden und Gleichheit im Sinne von Parität unter ihnen schaffte[8], weshalb auch von einer Schwur brüderschaft gesprochen wird. Der Begriff der fraternitas bestimmt auch das dritte Merkmal der coniuratio, welches den gegenseitigen Schutz und die gegenseitige Hilfe der Mitglieder untereinander beinhaltet.[9] So waren die coniuratio beispielsweise zu gegenseitiger Eideshilfe verpflichtet, die coniuratio als Gebilde stellte sich als eigene Rechtsgemeinschaft dar.[10]

Vorrangiges Ziel der Schwurverbände war, obgleich die konkrete Ausführung in der Realität teilweise nicht den Beweggründen entsprach, die Friedens- und Rechtssicherung[11], und zwar nicht ausschließlich, um sich „dem herrschaftlichen Rechtskreis zu entziehen“, sondern auch zur „genossenschaftlichen Sicherung des inneren Friedens in der Stadt“[12]. Entsprach jedoch das Rechtssystem des Herrn nicht den Vorstellungen der coniurati, so war es sehr wohl Anliegen der Schwurgemeinschaft, von ihrem Widerstandsrecht Gebrauch zu machen.[13] Und sich durch abweichendes, gewillkürtes Recht gegen den Stadtherrn aufzulehnen. Der mittelalterliche Rechtsbegriff der Willkür stimmt allerdings nicht mit der heutigen pejorativen Bedeutung des Wortes überein, sondern leitete sich aus der Bezeichnung für einen „durch gegenseitige Übereinstimmung entstandenen Vertrag her“[14]. Wie wir jedoch Holbachs neuen Forschungsergebnissen entnehmen können, ist das „revolutionäre“ Moment in der Beurteilung der Eidgenossenschaften nicht im Sinne eines umfassenden Umsturzes zu deuten, sondern eher in Richtung einer „Verdrängung und möglicherweise Sicherung der Herrschaftsverhältnisse“ für eine andere Person, nicht im Sinne einer Abschaffung der Herrschaftsgrundlagen als solcher[15]. Er setzt diese These in Verbindung mit der ersten Trierer coniuratio unter dem Burggrafen Ludwig de Ponte, auf die im späteren Verlauf der Arbeit noch näher einzugehen sein wird. Wie schon angedeutet, wird der Begriff der communio oftmals gleichsam als Äquivalent für den Verband der coniuratio wie auch für den Gemeindebegriff verwendet, wodurch schon die tragende Rolle der Schwureinungen für den Bezirksbildungsprozeß deutlich wird – schon die Zeitgenossen verwoben deshalb die beiden Vokabeln eng miteinander. In dem Schwurcharakter der coniuratio liegt auch der Unterschied dieser Vereinigung zur Gilde : war der Eintritt in die Gilde gemeinhin freiwilliger Natur, so beruhte die Mitgliedschaft in der coniuratio, um auf das vorangegangene Kapitel zurückzugreifen, auf dem promissorischen Eid der Genossen.

[...]


[1] Ennen, coniuratio Sp. 135

[2] Ennen, coniuratio Sp. 136

[3] Dilcher Sp. 631

[4] Dilcher Sp. 631

[5] Dilcher Sp. 632

[6] Oexle S. 122

[7] Oexle S. 121

[8] Rösener Sp 1235

[9] Drüppel Sp. 1695

[10] Dilcher Sp. 632

[11] Schulz, Freiheit S. 6

[12] Ennen, coniuratio Sp. 135

[13] Schreier Sp. 1357

[14] Schmid-Wiegand Sp. 1439

[15] Holbach S. 175

Excerpt out of 15 pages

Details

Title
Die Coniuratio - Kommunebewegung in Städten des Mittelalters (mit Quellenanalyse Bsp. Trier)
College
Johannes Gutenberg University Mainz  (Institut für Geschichte)
Grade
2,0
Year
1999
Pages
15
Catalog Number
V567
ISBN (eBook)
9783638103855
File size
396 KB
Language
German
Keywords
Coniuratio, Kommunebewegung, Städten, Mittelalters, Quellenanalyse, Trier)
Quote paper
Anonymous, 1999, Die Coniuratio - Kommunebewegung in Städten des Mittelalters (mit Quellenanalyse Bsp. Trier), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/567

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