Zur Klärung der Begrifflichkeiten
Zu Beginn dieser Arbeit erscheint es notwendig, ausgehend vom zentralen Begriff der coniuratio, einige Fragen zu erheben, wie zum Beispiel : Wie kam es zu derartigen Bewegungen in der Bevölkerung, wo und wann setzten sie ein und was waren die Beweggründe der Initiatoren ? Erst im weiteren Verlauf der Arbeit wird dann konkret auf das Beispiel Trier, anhand er Urkunde Friedrichs I., einzugehen sein.
Die mittelalterliche coniuratio wird im Deutschen mit mehrerlei Begriffen gekennzeichnet, die sich aus den heutigen Erkenntnissen der Forschung über ihren Charakter herleiten. So reichen die gebräuchlichen Termini von „Schwurverband“(1) über „Eidgenossenschaft“(2) , „beschworene Einung“(3) und „Schwurbrüderschaft“(4) . Die Zeitgenossen dagegen unterschieden ganz andere Benennungen, die sie als Synonyme für die coniurationes verwendeten, jedoch muß hier natürlich ebenfalls der Blickwinkel des jeweiligen Begriffgebers berücksichtigt werden. So wurde sie seitens der Herrschaft aufgrund ihres revolutionären und aus Sicht des Herrn gefährlichen Charakters, auch als conspiration bezeichnet ; aus ihrem Selbstverständnis als friedensstiftende bzw. –erhaltende Organisation heraus existieren gleichsam die Dependants pax und amicitia.
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1 Ennen, coniuratio Sp. 135
2 Ennen, coniuratio Sp. 136
3 Dilcher Sp. 631
4 Dilcher Sp. 631
Inhaltsverzeichnis
Die Grundlagen 2
Zur Klärung der Begrifflichkeiten 2
Definition des Charakters der coniuratio 3
Forschungsansätze zu den Entstehungsgrundlagen der Kommunebewegung 4
Ausprägung und Ziele der kommunalen Bewegung (in den zu beleuchtenden Zeitabschnitten) 6
Die städtische Führungsschicht 7
Das Trierer Beispiel 9
Zur Quellenlage 9
Realhistorischer Hintergrund 10
Zielsetzung und Themenfelder
Die vorliegende Arbeit untersucht das Phänomen der mittelalterlichen coniuratio (Schwureinung) als grundlegendes Element der städtischen Autonomiebewegungen. Das primäre Ziel ist es, den Rechtscharakter und das Selbstverständnis dieser Verbände zu analysieren und anhand eines konkreten Fallbeispiels – des Verbots einer Schwureinung in Trier durch Kaiser Friedrich I. im Jahr 1161 – die historischen Hintergründe, die Rolle der städtischen Führungsschicht sowie die Dynamik von Konflikten zwischen Bürgerschaft und Stadtherrschaft zu beleuchten.
- Rechtscharakter und Funktionsweise der mittelalterlichen coniuratio
- Forschungsansätze zu den Ursachen der städtischen Kommunebewegungen
- Analyse des Trierer Falls von 1161 als exemplarische Rechtshandlung
- Die Rolle der städtischen Ministerialität in der Entstehung der Bürgerschaft
- Politisches Selbstverständnis und Emanzipationsbestreben der Stadtbevölkerung
Auszug aus dem Buch
Definition des Charakters der coniuratio
Es wurde schon angedeutet, daß die Assoziation coniuratio sich in verschiedenen Manifestationen zeigen kann. Jedoch sollten hier einige grundsätzliche Bemerkungen zum Rechtscharakter dieser Verbindungsform angeführt werden, auch um das Selbstverständnis der Formation, ausgehend von der zeitgenössischen Rechtslage, greifbar zu machen.
Im wesentlichen sind es drei Kriterien, durch die sich der Verband coniuratio konstituiert. Zum einen ist ein zentrales Charakteristikum der Einung der gegenseitige promissorische Eid, durch welchen soziale oder sonstige Differenzen unter den Schwörenden aufgehoben wurden und Gleichheit im Sinne von Parität unter ihnen schaffte, weshalb auch von einer Schwurbrüderschaft gesprochen wird. Der Begriff der fraternitas bestimmt auch das dritte Merkmal der coniuratio, welches den gegenseitigen Schutz und die gegenseitige Hilfe der Mitglieder untereinander beinhaltet. So waren die coniuratio beispielsweise zu gegenseitiger Eideshilfe verpflichtet, die coniuratio als Gebilde stellte sich als eigene Rechtsgemeinschaft dar.
Vorrangiges Ziel der Schwurverbände war, obgleich die konkrete Ausführung in der Realität teilweise nicht den Beweggründen entsprach, die Friedens- und Rechtssicherung, und zwar nicht ausschließlich, um sich „dem herrschaftlichen Rechtskreis zu entziehen“, sondern auch zur „genossenschaftlichen Sicherung des inneren Friedens in der Stadt“. Entsprach jedoch das Rechtssystem des Herrn nicht den Vorstellungen der coniurati, so war es sehr wohl Anliegen der Schwurgemeinschaft, von ihrem Widerstandsrecht Gebrauch zu machen. Und sich durch abweichendes, gewillkürtes Recht gegen den Stadtherrn aufzulehnen.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Grundlagen: Einführung in den Begriff der coniuratio und die terminologischen Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zur communio und zu modernen Stadtbegriffen.
Zur Klärung der Begrifflichkeiten: Diskussion der mittelalterlichen Benennungen der Schwurverbände aus der Sicht der Zeitgenossen und der heutigen Forschung.
Definition des Charakters der coniuratio: Erläuterung der konstituierenden Merkmale der coniuratio, insbesondere des Eides, der fraternitas und des Strebens nach Friedens- und Rechtssicherung.
Forschungsansätze zu den Entstehungsgrundlagen der Kommunebewegung: Darstellung und kritische Würdigung der Gildetheorie, der Gottesfriedenstheorie und des Modells der Fortsetzung älterer Gemeindeformen.
Ausprägung und Ziele der kommunalen Bewegung (in den zu beleuchtenden Zeitabschnitten): Untersuchung der neuen Aspekte der kommunalen Bewegung, wie der Wunsch nach sozialem Aufstieg und politischer Mitbestimmung.
Die städtische Führungsschicht: Analyse der Rolle der Ministerialität und Widerlegung überkommener Vorstellungen über deren Unfreiheit oder feudale Bindung.
Das Trierer Beispiel: Einbettung der theoretischen Grundlagen in das konkrete Ereignis des Schwureinungsverbots in Trier 1161.
Zur Quellenlage: Vorstellung der urkundlichen Grundlage für das Verbot durch Kaiser Friedrich I. und der beteiligten Akteure.
Realhistorischer Hintergrund: Darstellung der historischen Ereigniskette in Trier, insbesondere der Rolle der Ministerialen um Ludwig de Ponte und der Konflikte zwischen Erzbischof und Pfalzgraf.
Schlüsselwörter
coniuratio, Kommunebewegung, Schwureinung, Mittelalter, Trier, Ministerialität, Rechtsgeschichte, Stadtgeschichte, Autonomiebewegung, Bürgertum, Eidgenossenschaft, Friedrich I., Stadtverfassung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem mittelalterlichen Phänomen der coniuratio, einer Form der Schwureinung, die eine zentrale Rolle bei der Entstehung städtischer Autonomiebewegungen spielte.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Definition dieser Verbände, den verschiedenen theoretischen Forschungsansätzen zu ihrer Entstehung sowie der Analyse konkreter historischer Konflikte zwischen städtischen Gruppierungen und ihren Stadtherren.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, das Selbstverständnis der coniuratio zu ergründen und die Dynamik städtischer Emanzipationsbestrebungen am Beispiel der Stadt Trier im 12. Jahrhundert verständlich zu machen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer quellenkritischen Analyse von Urkunden, insbesondere der kaiserlichen Verbote, unter Einbeziehung aktueller forschungsgeschichtlicher Diskussionen und interpretatorischer Modelle.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst der Rechtscharakter der Schwureinungen und die verschiedenen Ansätze zur Deutung der Kommunebewegungen (Gilde-, Gottesfriedenstheorie etc.) dargelegt. Anschließend wird die Bedeutung der Ministerialität für die städtische Führung analysiert und dies am Trierer Beispiel verifiziert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie coniuratio, Kommunebewegung, städtische Ministerialität, Autonomie, Rechtsgeschichte und das Trierer Fallbeispiel.
Warum ist die Rolle der Ministerialen für die Trierer Stadtgeschichte so wichtig?
Die Ministerialität bildete in Trier einen wesentlichen Teil der städtischen Führungsschicht. Ihr Aufstieg und ihr teils rebellisches Handeln gegen den Stadtherrn waren entscheidende Triebkräfte für die bürgerliche Autonomiebewegung.
Welche Rolle spielte Kaiser Friedrich I. bei den Ereignissen in Trier?
Kaiser Friedrich I. intervenierte im Jahr 1161 durch ein Verbot der Schwureinung der Trierer Bürger, nachdem er bereits in früheren Aufenthalten gegen ähnliche Bestrebungen vorgegangen war, um die politische Ordnung in der Stadt zu sichern.
- Quote paper
- Anonym (Author), 1999, Die Coniuratio - Kommunebewegung in Städten des Mittelalters (mit Quellenanalyse Bsp. Trier), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/567