Die CE-Kennzeichnung einer Mehrfachsteckdose


Trabajo, 2006

30 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsübersicht

1 Einleitung

2 Die „Communauté Européenne“ - Kennzeichnung
2.1 Die Geschichte
2.2 Der Inhalt
2.3 Die Bedeutung

3 Die CE - Kennzeichnung am Beispiel einer Mehrfachsteckdose
3.1 Der Aufbau der Mehrfachsteckdose
3.2 Die Funktionsweise einer Mehrfachsteckdose
3.3 Die europäischen Richtlinien
3.4 Die Normen für eine Mehrfachsteckdose
3.5 Handelsbarrieren in der EU

4 Die Gefahrenanalyse einer Mehrfachsteckdose
4.1 Die Gefährdungsanalyse
4.2 Die Risikobewertung

5 Schlussbetrachtung

Abbildungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Die Europäische Union (EU) hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte zu einem neuartigen politischen System entwickelt. Die Herausbildung der EU ist als Gemeinschaft unabhängiger Staaten zu verstehen. So ist die EU durch einen gemeinsamen Binnenmarkt ohne nationale Grenzen gekennzeichnet. Der gemeinsame Wirtschaftsraum erlaubt einen freien Verkehr von Personen, Kapital, Dienstleistungen und Gütern (vgl. Schwarze, Becker, Pollak [Hrsg.]1993, 15). Dies ist jedoch nur zu bewerkstelligen, in dem Europäische Richtlinien und Europäische Normen erlassen werden, die einheitliche Regelungen und Vorschriften festlegen.

Wenn eine EU - Richtlinie erlassen wird, sind alle Mitgliedstaaten der EU verpflichtet diese in nationales Recht umzusetzen. Die EU - Richtlinien regeln für ein Produkt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die technischen Ansprüche und das Konformitätsbewertungsverfahren. Erfüllt ein Produkt die Anforderungen der EU - Richtlinien, darf das Produkt innerhalb der EU frei vertrieben werden.

In der folgenden Arbeit ist die CE - Kennzeichnung wesentlicher Bestandteil. Bei dieser Arbeit handelt es sich um eine „Case - Study“, das bedeutet, dass ein Produkt gewählt wird, um die CE - Kennzeichnung nachzuvollziehen. Das Ziel der „Case - Study“ ist es, die Durchführung eines CE- Konformitätsbewertungsverfahrens für ein konkretes Produkt darzulegen. Die in der Praxis auftretenden Probleme werden aufgezeigt. Die zentrale Frage, die es deshalb innerhalb der Arbeit zu untersuchen gilt, lautet, welche Ablaufschritte sind für die CE - Kennzeichnung relevant, um einen Vertrieb innerhalb der EU zu ermöglichen.

Die „Case - Study“ basiert auf einer Mehrfachsteckdose. Es handelt sich in diesem Zusammenhang um eine handelsübliche Mehrfachsteckdose für die private Anwendung. Die Auswahl begründet sich auf die Unachtsamkeit und Sorglosigkeit im alltäglichen Umgang. So kommt es vor, dass Anwender mehrere Mehrfachsteckdosen hintereinander schalten, obwohl dies untersagt ist. Die maximale Belastung der Mehrfachsteckdosen beträgt 3600W. Werden viele Verbraucher (Geräte) angeschlossen, wird die maximale Belastung überschritten und es entstehen Risiken für den Verbraucher und das Material (Geräte sowie Wohn- und Geschäftsräume). Zusätzlich sind in der Vergangenheit einige Hersteller negativ aufgefallen, da ihre Produkte erhebliche Mängel bei der Isolierung und Verarbeitung aufzeigten. Diese technischen Schwächen führten zu einer starken Erwärmung, was eine Brandgefahr verursachte (vgl. Dreßel 2005, URL: http://www.vis-technik.bayern.de/de/left/fachinformationen/ produktgruppen/computer-elektrowaren/tischsteckdosen_unfallgefahr.htm).

Innerhalb des Konformitätsbewertungsverfahrens muss das Modul A verwendet werden, da es sich um kein gefährliches Produkt handelt beziehungsweise eine Herstellererklärung ausreicht (vgl. Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft [Hrsg.] 1998, 23). Das Modul A ist für Produkte mit geringen Sicherheitsanforderungen geeignet. Der Hersteller muss die Konformität seines Produktes eigenständig erarbeiten (vgl. Schneider 2002, 46).

Zunächst wird jedoch die geschichtliche Entwicklung, der Inhalt und die Bedeutung der CE- Kennzeichnung allgemein betrachtet, um die notwendigen Grundlagen zu vermitteln.

Im Anschluss werden der Aufbau und die Funktionsweise der Mehrfachsteckdose beschrieben. Die Richtlinie und die Normen, die für dieses Produkt gelten, werden im weiteren Verlauf aufgezeigt. Die Begriffe europäische Richtlinie und Norm werden innerhalb dieses Kapitels definiert. Die europäischen Richtlinien, die für Mehrfachsteckdosen in Betracht kommen, sind die „Niederspannungsrichtlinie“ (73/23/EWG), die „Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit“ und die Richtlinie über die „Allgemeine Produktsicherheit“. Europäische Normen, die auf Antrag der europäischen Kommission erarbeitet und von allen beteiligten nationalen Normenorganisationen angenommen werden, sind harmonisierte Normen und konkretisieren die EU - Richtlinien (vgl. Consultants Europe B. V. [Hrsg.] 2001, 29). Sie sind freiwillig und deshalb ist der Hersteller nicht gezwungen, diese anzuwenden. Grundsätzlich tragen europäische Normen die Kennzeichnung EN. Da die Steckersysteme europaweit verschieden sind, bestehen für Mehrfachsteckdosen ausschließlich nationale Normen der Mitgliedsstaaten als technische Spezifikationen. Das bedeutet, dass Normen Merkmale definieren. Diese Merkmale können anhand der Norm nachgeprüft werden. Um eine Mehrfachsteckdose in der Bundesrepublik Deutschland zu vertreiben, müssen die DIN VDE 0620-1 und die DIN 49440-2 herangezogen werden. Warum dies ein Zwang ist, wird an geeigneter Stelle näher erläutert. Des Weiteren muss in der Arbeit die Frage ergründet werden, warum keine Europanorm für Steckdosen existiert.

Nach der Normenvorstellung folgen die Gefährdungsanalyse und die Risikobewertung anhand der Mehrfachsteckdose, da sie die für das Konformitätsbewertungsverfahren wesentlich sind.

In der Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex benötigte es eine Vielzahl von Forschungsliteratur, die zunächst die grundlegende Theorie veranschaulicht. Der praktische Teil der Arbeit greift ebenfalls auf Forschungsliteratur zurück, die im Zusammenhang mit den verbindlichen Normen und EU - Richtlinien betrachtet wird.

2 Die „Communauté Européenne“ - Kennzeichnung

Innerhalb des Kapitels wird die CE - Kennzeichnung vorgestellt. Es wird skizziert, was sich hinter der Kennzeichnung verbirgt. Das ist notwendig, um die folgende „Case - Study“ nachzuvollziehen und zu überprüfen. Das Ziel ist es, den geschichtlichen Abriss, der auf das Wesentliche beschränkt wird, den Inhalt und die Bedeutung der CE - Kennzeichnung zu erläutern.

2.1 Die Geschichte

Eine der Aufgaben der Europäischen Gemeinschaft lag in der Vergangenheit in der Erfüllung der Forderung einen gemeinsamen Markt zu errichten. Damit sollten sich die differenzierten Wirtschaftspolitiken der Mitgliedsstaaten schrittweise annähern und ein Binnenmarkt geschaffen werden (vgl. Schneider 2002, 46). „Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital […] gewährleistet ist.“ (Hobe 2004, 135) Somit werden die nationalen Märkte zu einem gemeinsamen Markt verschmolzen (vgl. Schwarze, Becker, Pollack [Hrsg.] 1993, 46). Die Begriffe Binnenmarkt und gemeinsamer Markt werden innerhalb der Arbeit gleichgesetzt, da der EG - Vertrag beide Begriffe gleichwertig verwendet (vgl. Hobe 2004, S. 136). Die Verwirklichung der Grundfreiheiten durch die Europäische Gemeinschaft erfolgt durch die Schaffung eines sekundären Gemeinschaftsrechts. Das besteht hauptsächlich aus Richtlinien und Verordnungen.

Insbesondere der freie Warenverkehr wird durch die Auflösung der Handelshemmnisse realisiert. Der Art. 30 des EWG - Vertrages erläutert, dass „quantitative Einfuhrbeschränkungen und alle Maßnahmen gleicher Wirkung zwischen den Mitgliederstaaten“ verboten sind, was einen freien Warenverkehr garantiert (vgl. Consultants Europe B. V. [Hrsg.] 2001, 17).

Eine Ausnahme des freien Handels regelt Artikel 36 des EWG -Vertrages. Er stellt es den Mitgliedsstaaten frei Waren in seinem Hoheitsgebiet zuzulassen oder zu verbieten, wenn diese die Sicherheit von Personen oder die Umwelt gefährden. Theoretisch ist es möglich, dass anhand jenes Sachverhaltes unterschiedliche Sicherheitsanforderungen in den Mitgliedsstaaten existieren. Da aber der freie Warenverkehr als Bestandteil des Binnenmarktkonzepts wesentlich ist, wurden europäische Richtlinien geschaffen, um die Rechtslage der Mitgliedsstaaten anzugleichen (vgl. Consultants Europe B. V. [Hrsg.] 2001, 18).

Da eine Rechtsangleichung, also eine Harmonisierung der nationalen Rechte, weitestgehend nicht möglich war, hat die Europäische Kommission festgelegt, dass eine Mindestharmonisierung ausreicht. Die CE - Kennzeichnung bestätigt, dass ein Produkt mit den geltenden Richtlinien der Europäischen Union übereinstimmt und die Sicherheitsanforderungen erfüllt werden.

2.2 Der Inhalt

CE ist die Kurzform von „Communauté Européenne“, was bedeutet, dass ein Produkt mit den europäischen Richtlinien konform ist. Wörtlich übersetzt heißt „Communauté Européenne“ „Europäische Gemeinschaft“. Nicht alle Produkte müssen ein CE - Kennzeichen vorweisen. Ausschließlich die Produkte, die in den Anwendungsbereich einer oder mehrerer europäischer Richtlinien fallen, unterliegen der Kennzeichnungspflicht, wenn dies innerhalb der Richtlinie gefordert ist (vgl. Sattler, Scheffler 1998, 6). Dies betrifft hauptsächlich elektrische Produkte und Maschinen.

Mit der Aufschrift verpflichtet sich der Hersteller die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen nach den Regelungen der EU - Richtlinien einzuhalten. Der Hersteller muss die Konformität seines Produktes sicherstellen, wenn dies in den Richtlinien gefordert ist. Das CE - Kennzeichen attestiert keine Qualitätsprüfung und lässt deshalb auch keine qualitativen Aussagen über ein Produkt zu. Es beschreibt lediglich, wie bereits erwähnt, dass das Produkt gemäß den europäischen Richtlinien hergestellt wurde (vgl. Schneider 2002, 1).

Der Hersteller ist verpflichtet eine Erklärung über die Erfüllung grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen des Produktes abzugeben, die als Herstellererklärung bezeichnet wird (vgl. Franke 1999, 1122 ff.). Gleichermaßen muss er die CE - Kennzeichnung nach der Konformitätsbewertung an seinem Produkt anbringen. Wenn der Hersteller außerhalb der EU niedergelassen ist, ist sein in der EU beheimateter Handelsvertreter berechtigt und verpflichtet, diese Kennzeichnung vorzunehmen.

Jedes Unternehmen, das seinen Firmensitz außerhalb der EU hat, ist gezwungen einen europäischen Handelsvertreter zu beschäftigen, wenn er Produkte auf dem europäischen Markt absetzen will. Die Begründung liegt in der Haftbarkeit der Unternehmen gegenüber dem Verbraucher. Wenn ein Unternehmen beispielsweise in China niedergelassen ist und ein Verbraucher aus Europa gegen dieses Unternehmen klagen will, müsste er sich an das chinesische Recht halten. Um dies zu unterbinden, sind die Hersteller verpflichtet, eine in der EU niedergelassene Handelsfiliale zu betreiben, die vom Bürger haftbar gemacht werden kann. „Produkthaftung ist die Haftung des Herstellers gegenüber jedermann für Schäden, die sein Produkt an Personen oder Sachen verursacht, weil es fehlerhaft ist.“ (Schneider 2002, 100) Der Begriff Produzentenhaftung bezeichnet den gleichen Sachverhalt. Im Rahmen der Produkthaftung hat der Hersteller darüber hinaus eine Beobachtungspflicht für seine Produkte. Diese umfasst nicht nur die Überwachung auf dem Markt, sondern schließt auch gefertigte Zubehörteile von anderen Herstellern ein, wenn sie für das eigene Produkt verwendet werden (vgl. Schneider 2002, 105).

Wenn ein Produkt außerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vertrieben wird, dann ist keine CE - Kennzeichnung oder Richtlinienkonformität erforderlich. Dieses Produkt darf aber ausschließlich außerhalb der Mitgliedsstaaten der EU vertrieben werden (vgl. Schneider 2002, 105).

2.3 Die Bedeutung

Wird resümiert, welche Bedeutung die CE - Kennzeichnung innerhalb der Europäischen Union hat, sind folgende Aussagen zu schlussfolgern. Die CE - Kennzeichnung ermöglicht es, an alle Produkte eines Segments, die in der EU verkauft werden, einen nahezu gleichen rechtlichen Maßstab anzulegen. Gleichzeitig zwingt es die Mitgliedsstaaten eine Marktkontrolle durchzuführen (vgl. Halstenberg 2004, 14). Wesentlich ist, dass die Bedeutung abnimmt, in welchem Land ein Produkt hergestellt wird.

Das zentrale Element der Europäischen Richtlinien ist die Sicherheit des Benutzers oder des Anwenders (vgl. Consultants Europe B. V. [Hrsg.] 2001, 46). Wenn ein Produkt einen Schaden verursacht, kann der Benutzer den Hersteller haftbar machen. Demzufolge schützt das CE - Kennzeichen vor allem den Verbraucher, indem es die Produktverantwortlichkeit des Herstellers garantiert.

Das Ziel der CE - Kennzeichnung, Handelsbeschränkungen zwischen den Mitgliedsstaaten aufzulösen, scheint mit der rechtlichen Angleichung zwischen den Mitgliedsstaaten umsetzbar. Denn dadurch wird der freie Verkehr von Waren ermöglicht.

Dennoch muss nochmals darauf verwiesen werden, dass die CE - Kennzeichnung weder eine Qualitätsaussage noch eine Herkunftsbescheinigung ist. Sie garantiert ausschließlich, dass ein Produkt gemäß europäischen Rechts hergestellt wurde (vgl. Sattler, Scheffler 1998, 11).

3 Die CE - Kennzeichnung am Beispiel einer Mehrfachsteckdose

Innerhalb dieses Kapitels wird übergeleitet zur „Case - Study“. Die Mehrfachsteckdose, die als Ausgangsprodukt dient, wird zunächst in ihrem Aufbau und ihrer Funktionsweise skizziert. Daraufhin werden alle Richtlinien und Normen aufgezeigt, die für Mehrfachsteckdosen relevant sind. Schließlich ist dies notwendig, um im nächsten Kapitel eine Gefährdungsanalyse und eine Risikobewertung durchzuführen, was Bestandteil der Konformitätsbewertung ist.

3.1 Der Aufbau der Mehrfachsteckdose

Abbildung 1: Die Mehrfachsteckdose

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der Begriff Mehrfachsteckdose besteht aus zwei Teilen. Zum einen handelt es sich um die Steckdose, die definiert ist, „[…] als Steckvorrichtung, die Steckkontakte hat und konstruiert ist, um mit den Stiften des Steckers in Verbindung zu kommen und die Klemmen zum Anschluss von Leitungen besitzt.“ (DIN [Hrsg.] 2005, 9) Mehrfach bedeutet in diesem Zusammenhang eine Kombination von zwei oder mehr Steckanschlüssen (vgl. DIN [Hrsg.] 2005, 9).

Zusätzlich besitzt die Mehrfachsteckdose einen Stecker (Abbildung 1), der sie mit einer aktiven (elektrisch leitenden) Steckdose verbindet. Sie verfügt über Mittel zum elektrischen Anschluss und zum mechanischen Festhalten von flexiblen Leitungen.

Zwischen dem Stecker und der Mehrfachsteckdose befindet sich eine Verbindungsleitung, die flexibel ist und das Betriebsmittel zwischen Stecker und Mehrfachsteckdose leitet. Flexible Leitungen sind bei Mehrfachsteckdosen und Kupplungen zwingend vorgeschrieben.

Die gebräuchlichsten Typen von Mehrfachsteckdosen sind die „Einfache“ Mehrfachsteckdose mit einer unterschiedlicher Anzahl von Anschlüssen, die Mehrfachsteckdose mit eingebautem Überspannungsschutz, die Mehrfachsteckdose mit einem eingebautem Schalter und die Mehrfachsteckdose mit um 45° gedrehten Steckplätzen. Des Weiteren gibt es die oben genannten Mehrfachsteckdosen mit einer Kombination aus Steckplätzen für Euro- und Schukostecker.

Steckvorrichtungen können auch fachlich eingeteilt werden. Ein Beispiel dieser Differenzierung ist die Unterteilung nach dem Schutz gegen das Berühren gefährlicher (eventuell unter Spannung stehender) Teile. Außerdem ist eine Unterteilung nach dem Schutzgrad vor dem Eindringen von Wasser, Staub oder Fremdkörpern möglich (vgl. DIN [Hrsg.] 2005, 16).

[...]

Final del extracto de 30 páginas

Detalles

Título
Die CE-Kennzeichnung einer Mehrfachsteckdose
Universidad
Helmut Schmidt University - University of the Federal Armed Forces Hamburg  (Professur für Normenwesen und Maschinenzeichnen)
Curso
Standardisierung in Unternehmen und Märkten
Calificación
1,7
Autor
Año
2006
Páginas
30
No. de catálogo
V56844
ISBN (Ebook)
9783638514286
ISBN (Libro)
9783638664950
Tamaño de fichero
618 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
CE-Kennzeichnung, Mehrfachsteckdose, Standardisierung, Unternehmen, Märkten
Citar trabajo
Benjamin Tolke (Autor), 2006, Die CE-Kennzeichnung einer Mehrfachsteckdose, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56844

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