Sklaven in der Antike: Ammen und Pädagogen


Dossier / Travail de Séminaire, 2006

38 Pages, Note: 2+


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Quellen
2.1. Literarische
2.2. Rechtliche
2.3. Epigraphische

3. Ammen
3.1. Die Person
3.1.1. Terminologie
3.1.2. Sklavinnen
3.1.3. Freie
3.1.4. Wertung
3.1.5. Voraussetzungen
3.2. Die Kinder
3.2.1. Freie
3.2.2. Sklavenkinder
3.3. Gründe der Beschäftigung
3.3.1. Bei freien Kindern
3.3.2. Bei Sklavenkindern
3.4. Aufgaben
3.4.1. Direkt nach der Geburt
3.4.2. Zu Hause
3.5. Rechtliche Stellung: Ammenverträge
3.5.1. Vertragsnehmer
3.5.2. Inhalt
3.5.3. Die aJantoV-Klausel

4. Pädagogen
4.1. Terminologie
4.2. Die Person
4.3. Die Kinder
4.4. Gründe der Beschäftigung
4.4.1. Bei freien Kindern
4.4.2. Bei Sklavenkindern
4.5. Aufgaben

5. Verhältnis zu den Kindern

6. Schlussfolgerung

7. Bibliographie
7.1. Quellen
7.2. Literatur
7.3. Internet

8. Anhang

Quellenmaterial: Ammenvertrag (BGU 1106)

1. Einleitung

„Ihr Geschrei lockte eine Wölfin herbei, die sich barmherziger als die Menschen zeigte. Sie trug die Zwillinge behutsam in ihre Höhle, leckte sie sauber und säugte sie, so dass sie dem sicheren Tod entgingen. [...] Das sah einer der königlichen Hirten, und voller Staunen rief er seine Genossen herbei. Schließlich brachten sie die Knaben zu Faustulus, dem Schweinehirten des Königs, und dessen Frau nahm sich der Kleinen an und zog sie auf. So wuchsen sie unter den Hirten des Landes zu tüchtigen jungen Männern heran.“[1]

Die Funktion der Amme spielte schon vor der Gründung Roms eine bedeutende Rolle für diese Stadt, denn wären Romulus und Remus nicht erst von der kapitolinischen Wölfin und später von Acca Laréntina, der Frau des Hirten Faustulus gesäugt worden, was wäre aus dem Mythos der Entstehung Roms geworden? Noch viel später war es in der römischen Gesellschaft üblich, die Kinder von Geburt an in die Hände von Ammen und Erziehern, den Pädagogen zu legen.

Ich möchte im Folgenden deren Rolle anhand verschiedener Aspekte behandeln. Die Literaturlage zwingt, die Schwerpunkte der Arbeit ungleichmäßig zu verteilen, da die Forschung sich ausführlich mit den Ammen, dagegen kaum mit den Pädagogen befasst hat. Die Arbeit bezieht sich ausschließlich auf die Lage in Rom während der Kaiserzeit, insbesondere der ersten drei Jahrhunderte, da die Quellenlage besonders für diesen Zeitraum relevant ist.

In einer an Sklaverei gewöhnte Gesellschaft, auf die die zunehmende Hellenisierung ebenfalls Einfluss nahm, fand mit dem Beginn des Prinzipats eine gesellschaftliche Veränderung statt. Im Folgenden werden die Ammen und Pädagogen und ihr Beschäftigungsfeld behandelt, verbunden mit der Frage, inwieweit diese auf die Struktur einer römischen Familie und insbesondere auf deren Kinder Einfluss nahmen und ihre Rolle, meist als Sklaven in einer unfreiwilligen Situation, spielten.

2. Quellen

2.1. Literarische

Die Hauptquelle, auf die sich die Literatur über das antike Ammenwesen stützt, ist Soran(os) von Ephesos’ Werk Gynäkologie, das aus vier Büchern besteht. Relevant für diese Arbeit sind das erste und zweite Buch. Im ersten beschrieb Soran ausführlich, wie eine Amme sein musste und welche Voraussetzungen sie für ihre Tätigkeit vorzuweisen hatte. Im zweiten gab er der Amme konkrete Anweisungen für den Umgang mit dem Kind. Als eine weitere Quelle dienen die Aufzeichnungen des Galen(os) von Pergamon. Aus seinen sehr umfangreichen Schriften kann man von großem und exaktem medizinischen Wissen schöpfen, das er in einem gesamten sog. Corpus Galenicum veröffentlichte. Darin baute er nicht nur auf eigenem, sondern auch auf dem Wissen seiner Vorgänger auf. Aus dem vierten Jahrhundert stammt die Latrikai Synagogai, ein medizinisches Lexikon, bestehend aus fast wörtlichen Exzerpten, die der Verfasser Or(e)ibasios[2] von verschiedenen antiken Ärzten (darunter auch Soran und Galen) sammelte und in einer Enzyklopädie vereinigte.

Neben den medizinischen Aufzeichnungen existieren auch philosophische Quellen, die sich an einigen Stellen mit dem Thema „Amme“ befassen. Vor allem Plutarch übte starke Kritik an den Forderungen der Mediziner und gab ebenfalls Hinweise zum Umgang mit Kindern, zum Beispiel im vierten Band seiner Moralia. Der mit Plutarch befreundete Favorinus dient den heutigen Wissenschaftlern ebenfalls

als wichtige Quelle zum Thema Ammen und Kinder. Zum Thema Pädagogen ist eine der wichtigsten Quellen die Institutio Oratoria von Quintilian, in der nicht nur die Rhetorik, sondern zunächst die elementare Ausbildung in Rom behandelt wurde[3].

2.2. Rechtliche

Die wichtigste Rechtsquelle zu diesem Thema sind die sog. Ammendienstverträge, die die Aufgaben der Amme, den vereinbarten Zeitraum der Beschäftigung, die Bedingungen und ihre Vergütung der festlegten. Sie sind im vierten Band der Berliner Griechischen Urkunden (BGU) verzeichnet. Fast alle Verträge stammen aus Ägypten, hauptsächlich Alexandria, Oxyrhynchos und Arsinoites aus den Jahren

15 v. Chr. bis 157 n. Chr. Die zeitliche und örtliche Begrenzung der Verträge lässt es nicht zu, die Vertragsinhalte für das gesamte römische Reich zu pauschalisieren, doch kann man inhaltlich ein umfassendes Bild über die rechtliche Lage der Ammen gewinnen.

2.3. Epigraphische

Die meisten Rückschlüsse auf Ammen und ihre Zöglinge bezüglich ihres sozialen Status, ihrer Anzahl und ihrer geistigen und moralischen Verbundenheit lassen sich aus epigraphischen Untersuchungen ziehen, indem man die Inschriften auf antiken römischen Grabsteinen untersuchte. Der Inhalt der Inschriften gab meist klar Auskunft über die soziale Einordnung der Ammen und auch die der Kinder. Stellte eine Amme ihrem verstorbenen Zögling einen Grabstein aus oder das erwachsene Kind der verstorbenen Amme, war das in der Inschrift vermerkt, zusammen mit einem Verweis auf die innige Beziehung, die zwischen den beiden im Laufe der Jahre entstanden war und der Grund für die Ausstellung des Steins war.

Der Wert der epigraphischen Inschriften für Untersuchungen bezüglich der Ammen kann in gleicher Weise auch auf die Pädagogen angewandt werden.

3. Ammen

3.1. Die Person

3.1.1. Terminologie

Für die korrekte Bezeichnung der Amme gebrauchte man ursprünglich zwei Termini. Man unterschied zwischen der reinen Stillamme, die, dem Namen nach das ihr anvertraute Kind mit eigener Muttermilch speiste und der Amme, der die Betreuung

und Versorgung[4] des Zöglings übertragen wurde, jedoch nicht das Stillen. Erstere

bezeichnete man als nutrix, letztere als assa nutrix[5], was „trockene Amme“ bedeutet. Generell wird die Amme, gleich ob sie stillt oder nicht, in den meisten Quellen[6] als nutrix bezeichnet. Die Amme, die meist zwei Jahre von Geburt des Kindes an alleine für den Säugling zuständig waren, übernahm konsequenterweise das Stillen und die weitere Pflege und Ernährung des Kindes zusammen. Daher werden im Folgenden bei Gebrauch des Begriffes nutrix die Funktionen der Amme und der Stillamme darin verschmelzen.

3.1.2. Sklavinnen

Der größte Teil der Ammen stammte aus der Sklavenschicht. Die Frauen wurden von ihren Herren zum Ammendienst verpflichtet; entweder für die Kinder des eigenen Herrn oder die anderer Familien der Oberschicht. Im letzteren Fall wurde die Amme von ihrem Herrn an eine fremde Familie übergeben. Sie wohnten im Elternhaus des jeweiligen Kindes, wo sie der ständigen Kontrolle durch die Eltern ausgesetzt waren. Beliebt waren Griechinnen, da sie laut den Quellen ob ihrer Reinheit die besten Voraussetzungen für die Elementarerziehung eines Kindes besaßen. Soran betonte ausdrücklich, die ideale Amme müsse unter anderem auch eine Griechin sein[7].

„[...] Sie selbst muss außerdem mäßig, liebevoll, sanftmütig, eine Griechin und reinlich sein.“[8]

Im Zuge des Hellenismus wurden die römischen Kinder neben der lateinischen, auch in der griechischen Sprache unterrichtet; und was war besser als eine griechisch sprechende Amme, die für das Kleinkind, das sprechen lernte, die nächste

Bezugsperson war?[9]

Ebenfalls lässt sich anhand der Untersuchung von Inschriften auf Grabsteinen, welche von den Ammen und ihren Zöglingen errichtet wurden, feststellen, dass die Mehrzahl der Inschriften auf versklavte oder freigelassene Ammen hindeutet. Auch wenn die Amme zum Zeitpunkt ihres Todes eine liberta, also Freigelassene war, führte diese Bezeichnung unmissverständlich auf ihren früheren Sklavenstand zurück, indem ihr Name auf dem Grabstein mit dem Attribut lib. versehen war. Bezüglich des Zahlenverhältnisses zwischen freigeborenen und versklavten Ammen findet man bei Bradley eine Statistik[10], laut der der Großteil der Grabinschriften auf Sklavinnen hinweist. Von insgesamt 65 analysierten Namen gehören nur 18 zu freigeborenen Ammen, dagegen 47 zu versklavten. Zu der letzteren Angabe zählen 15 Frauen, die bis zu ihrem Tod Sklavinnen blieben. In einer weiteren Statistik von Joshel[11], die darin ebenfalls durch Gegenüberstellung von Grabinschriften beider Seiten (Ammen und Kinder) aufzeigt, dass die Mehrzahl der Ammen aus dem Sklavenstand stammte, wird hier zusätzlich zwischen sicher nicht sicher nachweisbarem Sklaven- und Freigeborenenstand unterschieden. Allerdings zeigt sich diese Unsicherheit nicht bezüglich der freigelassenen Sklaven, daher ist anzunehmen, dass der Freigelassenenstatus hohe Bedeutung besaß und in den Inschriften immer mit aufgeführt wurde. Es legte offensichtlich nicht nur die Amme Wert darauf, ihre Freilassung für jeden sichtbar zu machen[12], sondern auch die der Oberschicht entstammenden Zöglinge und deren Familie. Für letztere bot die öffentliche Darstellung ihrer Großzügigkeit gegenüber Sklaven ein hohes Maß an Selbstpräsentation.

3.1.3. Freie

Der restliche Teil der Ammen, die keine Sklaven waren, bestand aus freigeborenen Frauen der sozialen Unterschicht, die aufgrund ihrer geringen finanziellen Mittel darauf angewiesen waren, einen Nebenverdienst zu leisten. Diese Frauen waren nicht selten verheiratet, doch reichte der Lohn des Gatten oft nicht aus, um die Familie zu versorgen. Aus diesem Grund mussten die Ehefrauen die Familie finanziell unterstützen. Diese Frauen waren vermutlich für Familien zuständig, die keine Sklaven für diese Aufgabe zur Verfügung hatten oder auf die o.g. „Reinheit“ der Griechinnen für die Erziehung ihrer Kinder keinen Wert legten. Trotzdem waren

diese Familien vermögend genug, um den Lohn der Amme aufbringen zu können[13]. Die Amme war in diesen Familien für deren eigene freigeborene Kinder zuständig, nicht für Sklavenkinder[14]. In solchen Fällen, v.a. wenn die Amme ein eigenes Haus und einen Ehemann besaß, nahm sie das ihr anvertraute Kind mit zu sich nach Hause, wo die Eltern es nur noch bei regelmäßigen Kontrollbesuchen sehen konnten.

Allgemein war die Zahl der freien Ammen war definitiv kleiner als die der versklavten. Schumacher spricht sogar nur von „[...] Ausnahmefällen[...]“, in denen sich „[...]freie Personen der Unterschicht [...] aus wirtschaftlicher Not zu diesen Leistungen verdingen [mussten]“.[15]

3.1.4. Wertung

Bevor ich zu den Voraussetzungen einer guten Amme komme, gehe ich kurz auf die unterschiedlichen Ansichten in den Quellen, auf die Frage, ob eine Amme überhaupt nötig war, ein. Von Seiten der Mediziner wurde eine Amme dringend empfohlen.[16] Hier stand im Vordergrund, die bestmögliche medizinische Versorgung des Kindes zu gewährleisten. Der Verlust der Beziehung zwischen Mutter und Kind, der mit der Einstellung einer „Ersatzmutter“ unvermeidbar war, wurde von den Ärzten zwar teilweise berücksichtigt, aber man darf dabei nicht vergessen, dass diese Empfehlungen ausschließlich von Männern geschrieben wurden, die sich auf die medizinische Seite beschränkten und das Wissen um die intimen Gefühle, die eine Mutter und ihr Kind in einer engen Beziehung hegen, nicht teilten und daher in ihren Ausführungen meist vernachlässigten.

Aus medizinischer Sicht wurde es der Mutter abgeraten, das Stillen selbst zu übernehmen, da die Muttermilch (direkt nach der Geburt) für unbrauchbar und verdorben gehalten wurde und die Gefahr bestand, die Milch mit dem Blut der durch Geschlechtsverkehr[17] wieder hervorgerufenen Menstruation auch weiterhin zu verunreinigen. Ebenfalls fürchtete man, dass mit dem Stillen der Körper der jungen Mutter vorzeitig altern und die Brüste erschlaffen würden[18]. Allerdings schränkten Soran und Galen ihre Forderungen soweit ein, dass sie das Stillen durch die Mutter befürworteten, wenn aus medizinischer Sicht kein Einwand vorlag.[19] Nur in den ersten drei Wochen sollte die Mutter das Kind noch einer Amme übergeben, da die Milch in dieser Zeit auf jeden Fall unrein sei.[20] Soran ging zwar davon aus, dass es am natürlichsten sei, dass ein Kind von der Mutter genährt wird, dem Kind aber in jedem Fall die beste Pflege gewährt werden solle.

„[…] Die Muttermilch ist in den ersten zwanzig Tagen in der Regel unbrauchbar, denn sie ist dick, käsig, schwer verdaulich, roh und schwer zu verarbeiten. […] Aus diesen Gründen ist die Verordnung von Muttermilch töricht, solange noch nicht der Körper wieder in die normale Verfassung zurückgekehrt ist. […] Doch ist die Mutter dann vorzuziehen, wenn auch sie alle Eigenschaften hat, die man bei den besten Ammen voraussetzt. Denn bei sonst gleichen Bedingungen ist es besser, das Kind mit Muttermilch zu nähren. Sie ist ihm schon deshalb angemessener, weil Mütter zu den eigenen Kindern natürlich viel mehr Liebe haben.“[21]

Von Seiten der Philosophen hingegen schieden sich die Meinungen mit denen der Ärzte. Hierbei vertraten vor allem Favorinus und Plutarch die Ansicht, dass ein Baby auf jeden Fall von der Mutter gestillt werden sollte. Favorinus hielt es für die Pflicht der Mutter, dem Kind selbst die Brust zu geben, da das Baby durch die Amme negativ beeinflusst werden könne. Außerdem zerstöre das Einmischen einer fremden Frau die enge Bindung zwischen Säugling und Mutter, die von Natur aus letzterer zustünde[22]. Diese Meinung vertrat auch Plutarch. Er ist einer der in der Literatur zu diesem Standpunkt am meisten zitierten Autoren. Grundsätzlich war er gegen die Einstellung einer Amme[23]. Auch er verwendete das Argument, dass die engen Bande zwischen Mutter und Kind eingeschränkt, wenn nicht gar zerstört werden könnten[24]. Die Natur, so sagte er, habe es vorgesehen, dass die Mutter die Pflege des Kindes selbst übernehme[25]. Allerdings gestattete er in Ausnahmefällen den Gebrauch einer Amme, und zwar wenn die Mutter erstens krank war und ihre verunreinigte Milch dem Kind schaden könnte, oder zweitens schon so viele Kinder hatte, dass sie dem Neugeborenen nicht ihre ungeteilte Aufmerksamkeit schenken könnte. In diesem Fall verlangte er eine sorgfältige Prüfung der infrage kommenden Ammen. Er befürchtete, die Liebe einer Amme zu einem fremden Kind könne nicht echt sein und sei daher auch nur in besonderen Fällen zu gestatten[26].

[...]


[1] http://www.roma-online.de/romulus.html

[2] Im Folgenden immer in der lateinischen Form Oribasius erwähnt.

[3] Zur näheren Beschreibung der Quellen und weiterer Information über deren Autoren siehe

Paulys Realenzyklopädie der classischen Altertumswissenschaft; Bde. VI, VII, XVIII, XXI, IIIA; hrsg. v. Wilhelm Kroll und Karl Mittelhaus; neu bearb. v. Georg Wissowa; Stuttgart 1927.

[4] Hierzu gehörte natürlich auch die Ernährung des Kindes, jedoch ohne es mit Muttermilch zu stillen.

Étienne berichtet von antiken Saugflaschen, sog. gutti, die als Beigaben in römischen Kindergräbern gefunden wurden. Diese Flaschen wurden offensichtlich für Kinder während der Abstillphase verwendet, indem sie übergangsweise feste Nahrung auf gewohnte Art, nämlich durch Saugen, aufnehmen konnten.

Étienne; R.; Ancient Medical Conscience and the Life of Children; in: Journal of Psychohistory 4; 1976; S. 149 f.

[5] Bradley; Wet-Nursing; S. 202.

Fildes, V.; Wet-Nursing. A History from Antiquity to the Present; Oxford u.a. 1988, S. 18.

Eichenauer; Arbeitswelt der Frau; S. 246f.

Hopfner, T. und Klauser, T.; Art. Amme; in: Reallexikon für Antike und Christentum 1; 1950; S. 381.

[6] Eichenauer; Arbeitswelt der Frau; S. 246.

[7] Bradley, Wet-Nursing; S. 215 Eichenauer; Arbeitswelt der Frau, S. 249 Fildes; Wet-Nursing; S. 17. Schumacher, L.; Sklaverei in der Antike. Alltag und Schicksal der Unfreien; München 2001; S.207. Eichenauer, Fildes und Schumacher führen an diesen Stellen zusätzlich weitere Quellen an, in denen sich deren Autoren für griechische Ammen aussprechen. Es handelt sich hierbei um Oribasius, Paulus von Ägina (beide bei Eichenauer), Plutarch (bei Fildes) und Mnesitheos von Kyzikos (Schumacher).

[8] Soran; Gynäkologie; I, 88, ed. Huber.

[9] Es liegt nahe, dass die Sklavinnen keine römischen Bürger waren, sondern generell aus dem Ausland stammten. Besonders Soran stellt in seiner Schrift Gynäkologie die Forderung nach griechischen Ammen, da sie aufgrund ihrer positiven Charaktereigenschaften am geeignetsten schienen, die Anforderungen für das Amt der Amme zu erfüllen. Ebenfalls beliebt waren Thrakerinnen, Ägypterinnen und Schwarzafrikanerinnen.

Bradley; Wet-Nursing; S. 215.

Eichenauer; Arbeitswelt der Frau; S. 249.

Fildes; Wet-Nursing; S.17.

Hopfner und Klauser; Amme; S. 382.

Schumacher; Sklaverei; S.207.

[10] Bradley; Wer-Nursing; S. 204-206.

[11] Joshel; Nurturing; S. 16f.

[12] Es ist verständlich, dass eine ehemalige Sklavin ihre Zugehörigkeit zu einem neuen sozialen Stand präsentieren wollte. Die Inschriften auf einem öffentlich zugängigen Grab waren ein einfaches Mittel der Kommunikation.

[13] Die Ammen wurden so gut wie nie von Familien der Mittel- und Unterschicht engagiert.

Bradley; Wet-Nursing; S. 213.

[14] In einem Haushalt ohne Sklaven war die Aufzucht von Sklavenkindern selbstverständlich fast unmöglich. Sklavenkinder hingegen wurden in den meisten Fällen auch von Sklavinnen aufgezogen.

Fildes; Wet-Nursing; S.5.

[15] Schumacher; Sklaverei; S. 206.

[16] Étienne.; Ancient Medical Conscience; S. 148.

Fildes; Wet-Nursing; S. 16.

[17] Den antiken Medizinern war es ebenfalls bekannt, dass eine erneute Schwangerschaft den Milchzufluss der Mutter versiegen lassen würde. Also stellte der Geschlechtsverkehr der Mutter auch in diesem Fall die Gefahr dar, das Kind nicht stillen zu können.

Eichenauer; Arbeitswelt der Frau; S. 254.

[18] Étienne; Ancient Medical Conscience; S. 148.

Fildes ; Wet-Nursing ; S. 16.

Hopfner und Klauser ; Amme; S. 381.

[19] Eichenauer; Wet-Nursing; S. 254 f.

[20] Ebd.; S. 256.

[21] Soran; I, 87.

[22] Eichenauer; Arbeitswelt der Frau; S. 255.

[23] Étienne; Ancient Medical Conscience, S. 148.

[24] Bradley; Wet-Nursing; S.214.

Hopfner und Klauser; Amme; S. 382.

[25] Plutarch, Moralia; Bd. IV; ed. v. The Loeb’s Classical Library; hrsg. v. T.E. Page; London 1962; S. 351 f.

[26] Eichenauer; Arbeitswelt der Frau; S. 254-56.

Fin de l'extrait de 38 pages

Résumé des informations

Titre
Sklaven in der Antike: Ammen und Pädagogen
Université
LMU Munich
Cours
„Kindheit und Jugend in der Antike“
Note
2+
Auteur
Année
2006
Pages
38
N° de catalogue
V56854
ISBN (ebook)
9783638514361
ISBN (Livre)
9783638664967
Taille d'un fichier
1094 KB
Langue
allemand
Mots clés
Sklaven, Antike, Ammen, Pädagogen, Jugend, Antike“
Citation du texte
Caroline Hauke (Auteur), 2006, Sklaven in der Antike: Ammen und Pädagogen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56854

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